Abschlüsse in der SEKI Gesamtschule

  • Hallo zusammen,


    mag mir bitte jemand den Unterschied zwischen dem Hauptabschluss nach der 9. Klasse, der gleichzeitig Voraussetzung für eine Versetzung in die Jgst. 10 sein sein soll, und dem Hauptschulabschluss, den man angeblich doch auch nach der 10. Klasse (HA10) erreichen kann, obwohl man doch den HA9 haben muss, um die 10.te Klasse betreten zu dürfen.... Achso, das ganze dreht sich um die Schulform Gesamtschule....


    Ich berufe mich auf folgende Quellen:


    https://www.schulministerium.n…egelung%20GE%209-10_0.pdf


    https://www.gesamtschulevelber…se-in-der-sekundarstufe-i


    http://www.gsbnet.de/abschluesse_gesamtschule.pdf


    Wäre euch dankbar für eine Aufklärung! :D


    Danke sehr!:victory:

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht wäre es hilfreicher, in die Prüfungsordnung selbst zu gucken:

    https://bass.schul-welt.de/12691.htm#13-21nr1.1p28


    § 40

    (3) Eine Schülerin oder ein Schüler der Gesamtschule oder Sekundarschule nach § 20 Absatz 5 oder 6 erwirbt mit der Versetzung in die Klasse 10 den Hauptschulabschluss, wenn die Versetzungsanforderungen der Hauptschule (§ 22 Absatz 1, § 25 Absatz 1 und 2) erfüllt sind.

    § 22

    Allgemeine Versetzungsanforderungen

    (1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird versetzt, wenn

    1. die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen ausreichend oder besser sind oder

    2. nicht ausreichende Leistungen gemäß §§ 25 bis 29 ausgeglichen werden können oder unberücksichtigt bleiben.


    § 25

    Besondere Versetzungsbestimmungen für die Hauptschule

    (1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 9 und 10 Typ A versetzt, wenn die Leistungen

    1. in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch mangelhaft sind,

    2. in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch mangelhaft und in einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder

    3. in nicht mehr als zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind.

    (2) Bei der Versetzung in die Klassen 9 und 10 Typ A wird abweichend von Absatz 1 die Leistung in der Fremdsprache der Gruppe der übrigen Fächer zugeordnet.


  • Hallo TheRealBolzbold,


    danke für deine schnelle Hilfe. Ich habe bereits dort bereits im Vorfeld nachgelesen und wurde nicht vollständig schlau daraus. Ich stelle also meine Frage nicht, damit du zu tun hast und ich mich ausruhe. Ich habe einfach eine Verständnisfrage. Leider bekomme ich den Zusammenhang zwischen den o.g. Paragrafen und den folgenden Aussagen nicht hin. Könntest du mir daher bitte oder jemand anders sagen, wie das gemeint ist bzw. wo ich in der APO-SI nachlesen könnte?


    Auf folgender Webseite steht beispielsweise:


    https://www.gesamtschule-roedi…end%20und%20besser%20sind.



    Am Ende der Klasse 9 werden die Schülerinnen und Schüler in die Klasse 10 versetzt, wenn sie mindestens die Bedingungen für die Vergabe des Hauptschulabschlusses 9 erfüllen. Das heißt, in der Regel erfolgt eine Versetzung, wenn die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen ausreichend und besser sind.


    Auch ist in nachfolgender Quelle nachzulesen, dass eine Versetzung nach Klasse 10 nur mit dem HA9 zu erreichen ist. (Das steht unter der ersten Tabelle)


    http://www.gsbnet.de/abschluesse_gesamtschule.pdf



    Also nochmal meine Frage: Wie kann es sein, dass ich den Hauptschulabschluss nach der 9 unbedingt für meine Versetzung in die 10. Klasse brauche, aber gleichzeitig habe ich die Möglichkeit, nach der 10. Klasse meinen Hauptschulabschluss zu machen.


    Das will nicht in meinen Kopf rein. Wo ist der Denkfehler. Und was machen die Leute bzw. welchen "Vorteil" haben SuS, die nach der 10. abgehen und bereits nach der 9. den Hauptschulabschluss haben.... sie können ja wohl schlecht 2 Hauptschulabschlüsse erzielen...


    Also, ich frage ernsthaft und bitte spart euch Kommentare, dass ich selbst nachlesen möge.



    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Ich werfe vom Handy aus und in relativer Unkenntnis der Schulform das Stichwort „qualifizierter Hauptschulabschluss“ in den Raum.

    Ggf. erwirbt man auch damit das Recht zur (gymnasialer) Obetstufe bzw. Zugang zu anderen Schulformen. Das sind schon große Unterschiede für die Laufbahn.

  • Hallo Chilipaprika,


    danke für die schnelle Rückmeldung. Das was du meinst, wäre der "Mittlere Schulabschluss" mit Q.-Vermerk. Dieser befähigt dich, die Oberstufe betreten zu können. Es gibt auch den "normalen" mittleren Abschluss, ohne Berechtigung zum Besuch der Oberstufe. Sind die Noten noch schlechter (aber liegen über einer bestimmten Grenze), hast du den Hauptschulabschluss.... und dazu habe ich o.g. Frage...

  • Hier steht das Gleiche in grün....


    https://schule-in-deutschland.…%20als%204%20(ausreichend).


    Welchen Abschluss kannst Du an der Gesamtschule in Nordrhein Westfalen machen?

    An der Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen kannst Du die folgenden Abschlüsse machen:

    • Den Hauptschulabschluss
    • Den Hauptschulabschluss nach Klasse 10
    • Die Fachoberschulreife (der mittlere Schulabschluss)

    Der Hauptschulabschluss an der Gesamtschule in Nordrhein Westfalen

    Den Hauptschulabschluss an der Gesamtschule kannst Du ohne Abschlussprüfung erhalten. Du musst nur die Versetzungsbestimmung nach Klasse 10 erfüllen, dann hast Du den Hauptschulabschluss an der Gesamtschule erreicht.

    Die Versetzungsbestimmungen für den Hauptschulabschluss sind

    • Du hast in allen Fächern mindestens die Note 4 ( ausreichend ) oder besser
    • Du hast entweder in Deutsch oder Mathematik die Note 5 (mangelhaft) UND nur in einem der übrigen Fächer eine schlechtere Note als 4 (ausreichend).



    usw usf

  • Auf folgender Seite lese ich nun:


    https://gesamtschule-hennef-we…hp/profil/sekundarstufe-i


    In den Jahrgängen 5-8 werden die Schülerinnen und Schüler nicht versetzt, sondern gehen in die nächste Jahrgangsstufe über.

    Eventuell werden aufgrund von Veränderungen bei den festgestellten Leistungen Zuweisungen in den E-Kursen und G-Kursen korrigiert.

    Vom Jahrgang 9 in den Jahrgang 10 erfolgt eine erste Versetzung: Es gilt folgende Regelung nach APO-SI § 28 (2) und § 40 (3).

    1. Die Leistungen in den Fächern M, D dürfen maximal einmal mangelhaft sein und in maximal einem weiteren Fach (E und alle anderen Fächer) nicht ausreichend sein.

    2. Bei einer weiteren mangelhaften Leistung besteht die Möglichkeit, durch eine bestandene Nachprüfung in einem der mangelhaften Fächer die Versetzung zu erreichen.

    Am Ende der Jahrgangsstufe 10 werden folgende Abschlüsse vergeben:





    Wer die Abschlussbedingungen für den HA10 am Ende des Jahrganges nicht erfüllt, erhält durch die Versetzung von 9 nach 10 den Hauptschulabschluss 9 (HA9)



    Abschluss

    E-Kurse

    D, E, M, PH

    WPF

    G-Kurse

    D, E, M, PH

    übrige Fächer erlaubte Minderleistungen
    HA 10

    Keine Mindest-bedingungen

    4

    4

    4

    D oder M oder Arbeitslehre oder NW 1x5

    und

    ein weiteres Fach 5/ 6 (dazu zählt auch E)

    FOR

    2 E-Kurse 4

    4

    2 G-Kurse 3

    2 x 3, ansonsten 4

    Eine Minderleistung kann in der jeweiligen Fächergruppe ausgeglichen werden

    und

    ein weiteres Fach in der Fächergruppe II

    5/ 6.

    FOR-Q

    3 E-Kurse 3

    3

    Verbleibender G-Kurs 2

    3

    Eine Minderleistung um eine Notenstufe in D/E/M oder WPF muss in dieser Fächergruppe ausgeglichen werden.

    Bis zu 3 Minderleistungen in den übrigen Fächern müssen durch gute Leistungen ausgeglichen werden.

    Zur Fächergruppe I (= Hauptfächer) gehören D, M, E und WPF.


    Zur Fächergruppe II (= Nebenfächer) gehören PH (differenziert in E/G-Kurs) und alle übrigen Fächer.




    Verstehe ich also richtig, dass die SuS so oder so bei Versetzung in die Klasse 10 einen Hauptschulabschluss erreichen (sonst werden sie auf keinen Fall versetzt) und dann haben sie die Chance in der 10. Klasse den mittleren Abschluss (ggf. mit Quali für die Oberstufe) zu erreichen. Sollte es für den mittleren Abschluss notentechnisch nicht ausreichen, erfüllen aber die Bedingungen für den HA10, haben sie den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erreicht, obwohl sie den Hauptschulabschluss ohnehin schon bei der Versetzung in Klasse 10 (HA9) erreicht haben. Sollten die Bedingungen für den HA10 nicht ausreichen, bleibt ihnen aber auf jeden Fall der HA9, den sie durch die Versetzung erreicht haben, erhalten.


    ....Leute das ist hirnrissig.... Kann mir bitte jemand den Unterschied zwischen HA9 und HA10 erklären. Ich wäre euch echt dankbar...

  • HA10 ist "besser". Warum? In dem zusätzlichen Jahr Schule können weitere Inhalte gelernt werden, die ja auch geprüft werden.

    Manchen SuS tut das Jahr auch gut, um eine reifere Persönlichkeit zu entwickeln.

    Ein Betrieb könnte diese Unterschiede kennen und bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz darauf Rücksicht nehmen.


    Diese Aussage habe ich von unserem Realschulzweigleiter erhalten, nachdem ich aus den Verordnungen etc. ebenfalls gar nicht schlau wurde..

  • Loswo, ich denke, du könntest mit deiner Aussage bereits ins Schwarze getroffen haben. Ich habe nun folgendes Dokument gefunden:


    https://www.msm.bobi.net/download/Broschuere2%20AOS1.pdf



    Dort steht unter anderem:



    1.1. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA9)
    Den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erhalten alle Schülerinnen und Schüler automatisch,
    die in den Jahrgang 10 versetzt werden. Sofern die zehnjährige Schulpflicht erfüllt ist, können
    – müssen aber nicht – Schüler/innen mit diesem Abschluss die Schule verlassen, wenn sie
    z.B. schon einen Ausbildungsplatz sicher haben, für den der HA9 ausreicht.




    1.2. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA10)
    Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA10) ist, im Gegensatz zum Hauptschulabschluss
    nach Klasse 9 (HA9), der erste mögliche Sekundarabschluss innerhalb der Sekundarstufe I.
    Dies spielt z.B. für Bewerbungsmöglichkeiten auf bestimmte Ausbildungsplätze eine Rolle,
    für die der HA10 Voraussetzung ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo TheRealBolzbold,


    danke für deine schnelle Hilfe. Ich habe bereits dort bereits im Vorfeld nachgelesen und wurde nicht vollständig schlau daraus. Ich stelle also meine Frage nicht, damit du zu tun hast und ich mich ausruhe. Ich habe einfach eine Verständnisfrage. Leider bekomme ich den Zusammenhang zwischen den o.g. Paragrafen und den folgenden Aussagen nicht hin. Könntest du mir daher bitte oder jemand anders sagen, wie das gemeint ist bzw. wo ich in der APO-SI nachlesen könnte?Also, ich frage ernsthaft und bitte spart euch Kommentare, dass ich selbst nachlesen möge.



    Danke!


    Die Art Deiner Verlinkung suggerierte mir, dass Du die Verordnung nicht gelesen hast. Das hätte ich zuerst verlinkt, wenn ich diese Frage gehabt hätte. Mein Hinweis auf die APO-S I erfolgte deswegen, weil ich annahm, dass Du da nicht bereits nachgeschaut hast. Diese Information hast Du ja nun nachgeliefert.

    Generell kannst Du ja an allen drei Schulformen (HS, RS, GE) alle Abschlüsse der Sek I machen. Aufgrund des schulformspezifischen bzw. bildungsgangspezifischen Angebots müssen leider für jede Schulform eigene Abschlussbestimmungen her. Die Hierarchie der Abschlüsse ist ja in sich klar.

    Es gibt ja Abschlüsse, die man pro forma erwirbt, obwohl man seine Schullaufbahn fortsetzt - dazu gehören beispielsweise der HS9 oder in der gymnasialen Oberstufe der mittlere Schulabschluss nach der Einführungsphase, sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase. Diese Abschlüsse sind also quasi "Nebenprodukte" auf dem Weg zum eigentlich angestrebten Abschluss.

    Auf dem Weg zum Abitur macht man am Gymnasium also pro forma den HS9, den mittleren Schulabschluss, den schulischen Teil der FHR und am Schluss das Abitur. Einige Abschlüsse gibt es nur auf "Antrag", wenn man die Schule verlässt, beispielsweise die FHR. Andere werden auf dem Versetzungszeugnis vermerkt (MSA nach Einführungsphase).

    Nebenbei: Auf die Links oder Erklärungen einzelner Schulen würde ich erst einmal nicht viel geben, solange sie nicht als Quelle das MSB ausweisen. Wenn Du es genau wissen willst, kannst Du wahlweise in Referat 524 (Schulaufsicht für Gesamtschulen) oder 226 (Rechtsangelegenheiten u.a. der Gesamtschulen) direkt nachfragen. Du kannst auch eine Stufe niedriger ansetzen und das Dezernat 44 der jeweiligen Bezirksregierung anschreiben - damit würdest Du immerhin den Dienstweg einhalten. :)

  • Hilft jetzt für NRW nicht weiter, aber in Niedersachsen kann man in der Klasse 10 den "Sek. I Hauptschulabschluss" erwerben, der eben noch einen Tacken "besser" ist als der Hauptschulabschluss, den man nach Klasse 9 erwirbt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • 1.1. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA9)
    Den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erhalten alle Schülerinnen und Schüler automatisch,
    die in den Jahrgang 10 versetzt werden. Sofern die zehnjährige Schulpflicht erfüllt ist, können
    – müssen aber nicht – Schüler/innen mit diesem Abschluss die Schule verlassen, wenn sie
    z.B. schon einen Ausbildungsplatz sicher haben, für den der HA9 ausreicht.

    Was ich hieran allerdings nicht verstehe, ist die Aussage mit der zehnjährigen Schulpflicht. Ist das in NRW anders als in Niedersachsen? Hier können SuS auch nach neun Jahren schon die Schule verlassen und eine Ausbildung beginnen. Insgesamt gibt es zwölf Jahre Schulpflicht (oder neun Jahre allgemeinbildende Schule plus ein Jahr vollzeitschulischer Bildungsgang an einer BBS).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Was ich hieran allerdings nicht verstehe, ist die Aussage mit der zehnjährigen Schulpflicht. Ist das in NRW anders als in Niedersachsen? Hier können SuS auch nach neun Jahren schon die Schule verlassen und eine Ausbildung beginnen. Insgesamt gibt es zwölf Jahre Schulpflicht (oder neun Jahre allgemeinbildende Schule plus ein Jahr vollzeitschulischer Bildungsgang an einer BBS).

    In NRW gilt eine zehnjährige Schulpflicht an Gesamtschulen. Am Gymnasium sind es 9 Jahre. Und eine Berufsschulpflicht halt bis zum 18. Lebensjahr.

  • In NRW gilt eine zehnjährige Schulpflicht an Gesamtschulen. Am Gymnasium sind es 9 Jahre. Und eine Berufsschulpflicht halt bis zum 18. Lebensjahr.

    Aha, interessant! Wenn mich nicht alles täuscht, gilt in Nds. an sämtlichen allgemeinbildenden Schulen nur eine Schulpflicht von neun Jahren, egal, ob es Haupt-, Real- oder Gesamtschule (IGS oder KGS) oder das Gymnasium ist. Ich hatte aus allen diesen Schulformen schon SuS in meiner Klasse (einjährige Berufsfachschule an einer BBS). Und die Schulpflicht / Berufsschulpflicht endet auch nicht unbedingt mit dem 18. Lebensjahr (das ist eher ein Ausnahmefall) sondern nach 12 Schuljahren.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Huhu,


    in NRW erhält man den Hauptschulabschluss nach Kl. 9, wenn alle Fächer im Schnitt 4 sind. Dies ist der "niedrigste" notenbasierte Schulabschluss. Schüler können nach der 9 die Schule verlassen, wenn 10 Schulbesuchsjahre um sind (offene Schuleingangsphase zählt nicht).

    Am Ende der 10 erwartet die Schüler die ZAP (Zentrale Abschlussprüfung). Hier können sie den HA 10, FOR oder FOR-Q erwerben.

  • Danke für die Erläuterungen *Jazzy* ! Wirklich interessant, dass selbst das so unterschiedlich geregelt ist in den Bundesländern.

    Was sind denn der/die "FOR" und "FOR-Q"?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Für den weiteren Bildungsweg ist es relevant, ob man HS9 oder HS10 hat. Wer den HS9 hat, kann in der Berufsfachschule Stufe 1 den HS10 in einem Jahr nachholen. Wer den HS10 bereits hat, kann in die Berufsfachschule Stufe 2 und kann dort seine FOR oder FOR mit Quali machen, um danach ggf. Fachabi oder Abitur zu machen. Ich finde ja, dass man "qualitativ" schon deutlich merkt, ob jemand den HS9 oder HS10 hat. Die HS9 SuS sind meist sehr, SEHR leistungsschwach was besonders häufig damit zusammenhängt, dass sie entweder einen Förderschulabschluss haben oder große Probleme mit der deutschen Sprache. Ab und an sind auch ein paar SuS mit HS9 dazwischen, bei denen man sich schon fragt, warum die "nur" diesen Abschluss haben, weil da leistungstechnisch doch noch mehr zu holen wäre. Wer schon mit einem HS10 ans Kolleg kommt, spricht idR in zumindest ausreichendem Maße die deutsche Sprache und steht auch sonst leistungstechnisch wesentlich besser da.

    Deshalb meine "Faustregel": Wer "nur" den HS9 aus der SEKI mitnehmen konnte, spricht entweder schlecht/kaum Deutsch oder hat einen Förderbedarf. Mit ein paar relativ leistungsstarken Ausnahmen, bei denen man nicht genau weiß, wie es dazu kam. Oder was ich auch schon ab und an feststellen konnte: Mobbingfälle, die wegen extremer Fehlzeiten/gesundheitlicher Probleme mit dem HS9 die Schule verlassen haben. Wer zumindest ein solides Hauptschulniveau hat, bringt idR den HS10 mit.

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