Beiträge von Bolzbold

    Lange nicht mehr an der Schule gewesen? :) Oder immer an der richtigen Schule?

    Etwas anderes Beispiel: Bei mir an der Schule gibt es eine "naturwissenschaftliche FK", da es zig Spezialfächer gibt. Die hatte, bevor ich angefangen bin, eine didaktische Jahresplanung in einem Fach, die dermaßen gegen den Bildungsplan war, dass ich damit keinen einzigen UB machen konnte. Also musste ich das Ding umschreiben. Nach Abschluss meiner Ausbildung wollte der Fachkollege, der die alte didaktische Jahresplanung erarbeitet hatte, wieder zu der vollkommen falschen zurückkehren. Die FK hätte zugestimmt, da sie wenig Einblicke in dieses spezielle Fach hatte. Lies sich nur sehr umständlich verhindern (und vermutlich war es auch hilfreich, dass der stellvertretende Schulleiter in der FK saß).

    Will sagen: Manchmal reicht ein "Alphatier", um Beschlüsse - auch falsche - durchzudrücken.

    Dann ist das Alphatier aber nicht der/die SchulleiterIn. Und ja, wenn es danach geht, war ich immer an der richtigen Schule. :)

    Grundsätzlich sind auch (rechtmäßige) Beschlüsse der Fachschaft bindend für die Unterrichtsgestaltung. Das gilt auch dann, wenn man selbst zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht an der Schule war. Insofern ist die Annahme so pauschal nicht richtig. Wenn das interne Curriculum aber wirklich im Widerspruch zum Bildungsplan stehen sollte, dann muss das natürlich thematisiert und abgeändert werden.

    In NRW ist es Aufgabe der Schulleitung, einen im Widerspruch zu den Bildungsplänen stehenden, dann ja unrechtmäßigen Beschluss einer FK zu beanstanden. Wieso eine ganze Fachschaft hier aber ggf. einen "falschen" Beschluss fasst, wundert mich dann doch.

    Btw: Hat schon jemand was gehört bzgl der Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung? Die ersten Pappenheimer fragen bei mir schon nach, ob sie das Schuljahr zum vierten Mal machen dürfen :autsch:

    Vgl. § 50 Abs. 5 SchulG. Ein dritter Durchlauf ist in der Regel schon nicht vorgesehen. Damit ließe sich ein vierter Durchlauf noch weniger rechtfertigen.
    Wenn hier grundsätzliche Änderungen politisch gewollt sein sollten, geht das nur über eine Änderungsverordnung nach § 52 Schulgesetz - also analog zum Bildungssicherungsgesetz vom letzten Jahr.

    Eine solche zusätzliche Wiederholung (bzw. genauer: eine angemessene Verlängerung [sic!] der Höchstverweildauer) in der GOSt würde dazu führen, dass SchülerInnen bei Nichtbestehen des Abiturs, da sie dann ja nochmal antreten dürfen, im Extremfall sechs Jahre in der GOSt sind. Wären sie zwischendrin noch ein Jahr chronisch krank gewesen, dann wären es sogar sieben. EPh => Q1 => Q1 (erste Wdh - währenddessen Erkrankung) => Q1 (zweite Wdh. Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs, 1 APO-GOSt) => Q1 (dritte Wdh. wg. § 45 Abs. 1 i.V.m. Erlass vom 11. Mai 2020 Ziff. 2.1 ) => Q2 (jetzt Nichtbestehen der Abiturprüfung) => Q2. Klar, hier bräuchte es eine Bezirksregierung, die das in dem jeweiligen Einzelfall als angemessen erachtet - denkbar wäre es aber schon. Nur was wäre damit gewonnen?

    Bolzbold: Vielen Dank! Du liegst vollkommen richtig mit deiner Vermutung.

    Ich wollte einfach nur auf den Beitrag reagieren/antworten, sah aber nur die Möglichkeit des Zitierens...Dann war ich mir nicht sicher, ob ich im Zitat weiterschreiben sollte und habe deswegen kommentiert. Soviel zu meiner Intention... :)

    Kannst du mir vielleicht kurz und knapp eine kleine Anleitung geben, wie ich es das nächste Mal richtig mache?

    Schöne Grüße

    Wenn Du einen Beitrag zitierst, schreibst Du Deinen eigenen darunter. Das ist eigentlich automatisch so eingestellt.
    Falls Du Dich mal vertun solltest, bearbeitest Du den Beitrag ganz einfach über den entsprechenden Button. Einen ausführlichen Editierungshinweis brauchst Du in der Regel nicht zu geben, es sei denn, er wäre für das weitere Verständnis unbedingt notwendig.

    Ja, das ist mir schon klar, dass solche Situationen dadurch entstehen, dass einige an ihren Erfahrungen aus der Grundschule festhalten. Dummerweise bin ich ein erwachsener Akademiker der zum Glück auch nichts mit Grundschulen zu tun hat und anders als der Schüler auch nicht auf diese Institution angewiesen bin. Und jetzt?

    Ich würde übrigens bestreiten, dass hier überhaupt eine Diskussion statt findet, weil sich dieser weitestgehend entzogen wird.

    Was wiederum daran liegt, dass die Moderatoren ihre Entscheidungen nicht zur Diskussion stellen.

    In dem Moment, wo das spruchreif wird, gibt es mit Sicherheit einen neuen Runderlass und die entsprechende Rubrik auf Standardsicherung wird aktualisiert.

    Interessant wäre hier auch, ob die BKs einen eigenen Weg gehen, oder ob die Verschiebung für alle Schulformen mit Abitur gilt.

    Ich habe als Stufenberater immer daran erinnert, dass ein Reifezeugnis auf in dieser Hinsicht ein Reifezeugnis darstellt. Die allermeisten Schüler verstehen das - leider setzen sich oft die anderen durch, weil sie sich unbedingt für ein subjektiv erlittenes Unrecht rächen wollen. Habe ich auch schon vor 500 Leuten abbekommen. "Meine" Jahrgänge haben sich glücklicherweise immer an die Regeln gehalten.

    Das ist in der Tat sehr traurig. Besprich das doch am besten mal mit Deiner Schulleitung und den KollegInnen, die den Schüler unterrichtet haben. Falls da kein Konsens erzielt werden kann, kannst Du auch eine persönliche Beileidsbekundung übermitteln. Geld ist so eine Sache - das würde ich ggf. dann tun, wenn in der Traueranzeige um Spenden für Organisation XYZ gebeten wird.

    Nun ja - letztlich wird man abwarten müssen, wie seitens der Kommune oder des Dienstherrn reagiert wird, wenn so etwas passiert. Ich gehe davon aus, dass wir hier in diesem Forum sicherlich bald die ersten "Problemanzeigen" bekommen werden. Alles eine Frage der Zeit...

    Ich verwende seit Jahren Laptops, Tablets, was auch immer.

    Bis jetzt ist mir erst einmal ein Tablet zu Bruch gegangen, weil ich in der Tat nicht aufgepasst hatte und den Rucksack nicht ordentlich zugemacht hatte. Also fiel es heraus und war hinüber. Selbst schuld.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein dienstliches Endgerät zu Bruch geht, ist m.E. eher gering. Je nach Gerät gibt es ja Cases, Rahmen, Schutzhüllen und was auch immer, um die Geräte vor Stürzen zu schützen.

    Und wenn es doch zu Bruch gehen sollte, gibt es wahlweise die Diensthaftpflicht, die private Haftpflicht oder den Dienstherren, die je nach Konstellation einspringen.

    Also ich habe mal kurzzeitig während meines Studiums für eines der größeren Nachhilfeinstitute gearbeitet. Auch wenn meine Erfahrungen keinesfalls generalisiert werden können, so hatte ich den Eindruck, dass meine Chefin froh war, überhaupt jemanden zu haben, der fachlich ein bisschen was konnte. Ich habe damals Latein-Nachhilfe gegeben in einer Gruppe von vier SchülerInnen, die alle auf unterschiedlichem Lernstand waren, aber allesamt dasselbe Problem hatten - Übersetzen. (Eine Schülerin darunter hatte sogar bei meiner alten Lateinlehrerin Unterricht.)
    Dann sollte ich im Einzelunterricht einem jungen Mann aus Russland Englisch-Nachhilfe geben. Ich erinnere mich dunkel daran, dass die Arbeit mit ihm schwierig war und er auch nicht sonderlich motiviert war.

    Echtes Übungs- und Lernmaterial gab es für Latein dort übrigens fast gar nicht. Für Englisch sah es ein bisschen besser aus. Aber letztlich war es mir völlig selbst überlassen, was und wie ich mit den Kindern arbeite. Keine Kontrolle, keine pädagogisch-didaktischen Vorgaben - keine Qualitätskontrolle.
    Das Ganze erschien mir damals wie ein Markt, den es unternehmerisch abzuschöpfen galt. Da ich recht bald eine andere Beschäftigung aufgenommen hatte, war für mich nach ein paar Wochen auch wieder Schluss.

    Richtige und nachhaltige Nachhilfe hätte damals schon anders aussehen müssen. Analyse der Stärken und Schwächen, der Lernlücke und der Lernmethoden. Dann sukzessives Schließen der Lücken mit motivierenden Aufgaben, die den SchülerInnen nicht das Gefühl geben, defizitär zu sein sondern auch authentische Erfolge bescheren. In Verbindung damit kein Arbeiten an den aktuellen Hausaufgaben oder ähnliches. ("Ich habe meine HA mit der Nachhilfe gemacht", war für mich immer ein Zeichen von ineffizienter Nachhilfe.)

    Vermutlich könnte (!) ich, wenn ich denn mutig (oder wahlweise verzweifelt) genug wäre, mich selbstständig zu machen, mit meiner Frau ein entsprechend qualitativ hochwertiges Institut aufmachen und dann, sofern genug Nachfrage besteht, offenbar richtig Kohle scheffeln.

    (Es stellt sich nur die Frage, warum ich so gar keine Ambitionen habe, dies zu tun...)

    Das mit der allgemeinen Wohlverhaltenspflicht zu begründen, scheint mir sehr weit hergeholt durch den Dienstgeber. Was man wann, zu wem und wo sagen kann, hängt hier glaube ich ganz massiv davon ab welche Altersgruppe man unterrichtet und wie lange man die schon kennt. Der Spruch in der 1. Klasse ? Ziemlich unangemessen...in der Oberstufe, wenn man die Leute schon seit Jahren kennt?

    Da stimme ich Dir vom Grundsatz her zu. Allerdings wäre ein Spruch wie der von Hannelotti angeführt, schon mehr als eine sexuelle Anspielung - einen solchen Spruch würde ich schon als übergriffig bezeichnen. Andererseits: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Oh ja, das kenne ich, das ist sehr effektiv bei Jungs :lach: Auch sehr beliebt, v.a. wenn zwei Jungs quatschen: "...nehmt euch ein Zimmer, aber denkt an safer-sex, keiner will die Sackratten des anderen haben" :pfui::lach: (Achtung, BBS-Fraktion, bitte nicht nachmachen, höhö)

    Ich sehe schon, wir schweifen ab - aber vielleicht mag ja jemand unsere pädagogisch wertvollen Sätze zukünftig im Unterricht zitieren :mad:

    Ich wollte gerade meine erheblichen Bedenken einwerfen - bei aller situativer Bedingtheit und allem Humor, den wir haben - da wären wir m.E. schon jenseits des "Wohlverhaltens" zu dem uns unser Dienstherr verpflichtet.
    Bezirksregierung Düsseldorf: Die wichtigsten Dienstpflichten im Überblick (nrw.de)

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