Beiträge von Bolzbold

    Sissymaus

    Ich habe den Begriff bewusst verwendet und ausschließlich auf mich bezogen. Im Nachhinein würde ich mein Denken von vor viereinhalb Jahren durchaus als karrieregeil bezeichnen.

    Wie Du an den weiteren Aussagen siehst, habe ich mich aus dieser Kausalkette karriergeil = keine Familie und/oder unterv* bewusst verabschiedet, weil ich das auch deutlich anders sehe.

    Und ja, ich glaube Dir, dass Du das unter einen Hut bringen kannst. Vermutlich können das sogar einige Menschen selbst mit kleinen Kindern ganz gut. Meine Frau konnte und wollte das nicht, ich konnte es nicht und wollte es letztlich dann auch nicht mehr.

    Wie ich oben schrieb, möchte ich nach Rückkehr in den Schuldienst meine Arbeit so organisieren, dass genug Zeit für meine Familie bleibt. Vielleicht kriege ich es dann auch gut unter einen Hut.

    So, wie Ihr vielleicht gesehen habt, habe ich die übrige Diskussion ausgelagert. Vielen Dank an die Glückwünsche bisher - das hat mich sehr gefreut.

    Ich würde gerne noch ein paar Worte zur Frage der Karriere oder des Privatlebens verlieren.
    Es wird an Schulen immer Menschen geben, die ihre Familie oder ihre Karriere an erste Stelle setzen. Wenn es die Karriere ist, kann da Familie im Hintergrund sein, ggf. als Unterstützung. Sie kann auch - gewollt oder ungewollt - fehlen. Solange die Karrieristen sich jedoch mit dem, was sie tun, wohlfühlen, und in dem, was sie tun, gut sind, maße ich mir da kein Urteil an. Lebensentwürfe sind zum Teil beeinflussbar, zum Teil eben nicht.


    Ich hatte wirklich großes Glück, meine Frau kennenlernen zu dürfen und mit ihr drei gesunde Kinder haben zu dürfen. Daher war es für mich nicht vorstellbar, dass meine Familie unter meiner temporären Karrieregeilheit leiden sollte.
    Wenn andere KollegInnen das für sich anders entscheiden, dann tun sie das. Sie müssen damit leben.

    Nach knapp zwei Jahren "Funkstille" zu diesem Thema gibt es heute ein Update.

    Ich bin vor ein paar Tagen nun zum Studiendirektor befördert worden, somit also nun A15.

    Wenn ich die letzten viereinhalb Jahre seit Eröffnung dieses Threads Revue passieren lasse, merke ich, wie viel sich seitdem gedanklich und beruflich verändert hat.
    Ich erinnere mich an die anfängliche Verbissenheit, diese Hürde zu nehmen.
    Ich erinnere mich an die Frustration in der Schule, als nach und nach klar wurde, dass für mich dort EDEKA war.
    Ich erinnere mich an die Erkenntnis, dass A15 nicht das Nonplusultra war.
    Ich erinnere mich an die Freude, die ich empfand, als das mit der Abordnung in die Behörde geklappt hat.
    Ich erinnere mich an die bis heute andauernde Erleichterung und die Dankbarkeit, dass ich während der Coronapandemie nicht an vorderster Front im Schuldienst sein musste und an die konsequente Trennung zwischen Arbeit und Freizeit.
    Und ich erinnere mich an die vielen, vielen Situationen, in denen bestimmte Ereignisse gerade dann eingetreten sind, wenn man zuvor "losgelassen" hatte.

    Natürlich freue ich mich auch, dass ich dieses "Ziel", das ja keins mehr war, doch erreicht habe. Klingt widersprüchlich, ist es vielleicht auch.

    Irgendwann geht es nach dieser Zeit an die Schule zurück - und vermutlich müsste ich jetzt einen neuen Thread starten mit der Überschrift "Warum Schulleitung für mich kein Karriereziel mehr ist" - auf die Gefahr hin, dass ich - ohne das direkt zu verfolgen - dann in fünf Jahren doch dort lande. Dann lasse ich mich aber gerne hier im Forum dafür virtuell steinigen.
    (Ich bin jedoch mit meiner Frau verheiratet und meine Kinder stehen an erster Stelle - bei der Verabschiedung meines ersten Schulleiters wurde gesagt, er sei mit der Schule verheiratet gewesen. DAS kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.)

    Die §§44-50 gelten zum Teil auch in diesem Schuljahr, zum Teil wurden sie verändert. Eine Fortschreibung der Kursabschlussnoten aus dem ersten Halbjahr wird es nicht mehr geben. Die Änderungsverordnung befindet sich gerade im parlamentarischen Zustimmungsprozess und wird vermutlich am 30. April vom Ausschuss für Schule und Bildung abgesegnet.

    Bei Wiederholungen wird es so sein, dass die erste Wiederholung regulär auf die Höchstverweildauer angerechnet wird. Wie dann im Falle einer weiteren notwendigen Wiederholung umgegangen wird, gibt die Änderungsverordnung nicht her. Da die Ministerin sich hier ja deutlich geäußert hat ("Nichtanrechnung"), gehe ich davon aus, dass hier irgendeine Regelung gefunden wird. Daher ist aller Voraussicht nach auch eine zweite Wiederholung möglich. Eine pauschale Nichtanrechnung dieses Schuljahres sieht die Verordnungsänderung nicht vor.

    Die Frage ob Versetzung oder Wiederholung ist eine Frage für die Beratungslehrkraft. Angesichts dieses verkorksten Schuljahres würde ich wohl zur Wiederholung raten und im Notfall dann eine zweite Wiederholung beantragen. Bei langfristig Erkrankten ist die Erkrankung auch ein Grund, um die Höchstverweildauer zu verlängern. Hauptziel sollte die Genesung sein, bevor man sich über die Schullaufbahn Gedanken macht - für die Schullaufbahn finden sich in der Regel Lösungen.

    Ich schließe mich Fossi an und rege ferner an, sich über die Einstellungsmodalitäten zu informieren. Nach Reisekrankheit wird normalerweise nicht gefragt - daraus wird einem auch später kein Strick gedreht.

    Da müsste man sich den genauen Wortlaut des Erlasses in Verbindung mit der APO-BK ansehen. Das kann mir letztlich aber auch Wurscht sein, weil es nicht meine Schulform ist und meine Expertise anders gelagert ist.

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