Infektionsschutzgesetz § 28b Abs. 3?
Beiträge von Bolzbold
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Die volle Kursstärke war ja eigentlich besonders für kleinere Lerngruppen gedacht, damit nicht jede Lerngruppe um jeden Preis geteilt werden muss. Die "Kappungsgrenze" wurde den Schulen überlassen abhängig von der Raum- und Personallage. Dass dennoch Schulleitungen im Extremfall 32 SchülerInnen in einen Raum pferchen, erschließt sich mir überhaupt nicht.
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Liebe Powerflower,
vielen Dank für das Update. Das dürfte einer der ältesten wiederaufgenommenen Threads dieses Forums sein.
Es ist schön zu hören, dass trotz einiger Türen, die geschlossen waren oder wurden, sich andere geöffnet haben und Du heute ein glückliches und selbstbestimmtes Leben führen kannst. -
Das ist auch so eigentlich nicht vorgesehen. Die Schulmail vom 11. Februar, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, erlaubt zwar Präsenzunterricht für die Abschlussklassen in voller Kursstärke, schreibt diesen aber nicht explizit vor. Die Möglichkeit der Teilung zur Kontaktreduzierung wurde ja explizit genannt. Wieso einige Schulen davon nicht Gebrauch machen wollen, kann ich nicht nachvollziehen.
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Mummert & Partner bestätigen das für NRW. Aber diese Studie wurde seinerzeit ja bewusst unter Verschluss gehalten, weil sie dem Auftraggeber (Land) nicht gefiel.
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Es ist die Macht des Machtlosen, sich gegen die Machtlosigkeit aufzulehnen. Insofern solltest Du das als nicht zu tragisch ansehen. Wenn die schlechte Bewertung immer und ausschließlich nur von dieser Person kommt, solltest Du nichts zu befürchten haben.
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Also wenn sich unsere Dienstherren und -damen sich das hier durchläsen, würden sie sich ins Fäustchen lachen und sich darüber freuen, dass die Lehrerschaft unter sich zerstritten ist und über Wertigkeiten der Studiengänge, der einzelnen Fächer und der Schulformen streitet.
In der freien Wirtschaft gibt es Tariflöhne, aushandelbare Gehälter sowie besser und deutlich schlechter bezahlte Arbeit im Vergleich zu der unsrigen. Die "Wichtigkeit" der Arbeit kann eine Rolle spielen in Bezug auf das Gehalt bzw. den Gehaltsanspruch - muss sie aber nicht. Nirgendwo wird das so deutlich wie im Pflegebereich. Dann gibt es noch das Level der Ausbildung (Berufsausbildung, Studium etc.) sowie Angebot und Nachfrage. Alle diese Faktoren wirken sich in jedem Beruf irgendwo auf die eine oder andere Weise aus.
Da brauchen wir uns hier nicht die Köpfe einzuschlagen. -
...wenn die Kriterien erfüllt sind.
Die Kriterien, dass im Bereich Primarstufe und Sek I nur nach A12 bezahlt wird, sind zwar alt und überholt, aber sie sind noch da. -
Die Diskussion dreht sich im Kreis.
Ja, A12 ist weniger als A13. Ja, das ist heutzutage nur noch schwer zu rechtfertigen. Nein, einige Bundesländer scheuen die Kosten einer Mindestbesoldung von A13.
Und ja - wir brauchen mehr Aufstiegsmöglichkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten außerhalb der Schulform Gymnasium (und BK.) -
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Die effektive Zahl der A15er an Gymnasien - also ohne FachleiterInnen - beträgt in der Regel vier bis sechs. (stv. SL, OK, MK, EK, OV und ggf. noch irgendetwas anderes). Auf ein Kollegium von 60 bis 70 Personen hochgerechnet ergibt sich daraus ein Kegel maximal 10% und weniger.
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Das kann ich nur unterstreichen.
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Sissymaus
Ich habe den Begriff bewusst verwendet und ausschließlich auf mich bezogen. Im Nachhinein würde ich mein Denken von vor viereinhalb Jahren durchaus als karrieregeil bezeichnen.
Wie Du an den weiteren Aussagen siehst, habe ich mich aus dieser Kausalkette karriergeil = keine Familie und/oder unterv* bewusst verabschiedet, weil ich das auch deutlich anders sehe.
Und ja, ich glaube Dir, dass Du das unter einen Hut bringen kannst. Vermutlich können das sogar einige Menschen selbst mit kleinen Kindern ganz gut. Meine Frau konnte und wollte das nicht, ich konnte es nicht und wollte es letztlich dann auch nicht mehr.
Wie ich oben schrieb, möchte ich nach Rückkehr in den Schuldienst meine Arbeit so organisieren, dass genug Zeit für meine Familie bleibt. Vielleicht kriege ich es dann auch gut unter einen Hut. -
So, wie Ihr vielleicht gesehen habt, habe ich die übrige Diskussion ausgelagert. Vielen Dank an die Glückwünsche bisher - das hat mich sehr gefreut.
Ich würde gerne noch ein paar Worte zur Frage der Karriere oder des Privatlebens verlieren.
Es wird an Schulen immer Menschen geben, die ihre Familie oder ihre Karriere an erste Stelle setzen. Wenn es die Karriere ist, kann da Familie im Hintergrund sein, ggf. als Unterstützung. Sie kann auch - gewollt oder ungewollt - fehlen. Solange die Karrieristen sich jedoch mit dem, was sie tun, wohlfühlen, und in dem, was sie tun, gut sind, maße ich mir da kein Urteil an. Lebensentwürfe sind zum Teil beeinflussbar, zum Teil eben nicht.
Ich hatte wirklich großes Glück, meine Frau kennenlernen zu dürfen und mit ihr drei gesunde Kinder haben zu dürfen. Daher war es für mich nicht vorstellbar, dass meine Familie unter meiner temporären Karrieregeilheit leiden sollte.
Wenn andere KollegInnen das für sich anders entscheiden, dann tun sie das. Sie müssen damit leben. -
Die werde ich nutzen.
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Das nenne ich mal eine Threadkaperung...
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DAS waren noch Zeiten...
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Ich bin voll abgeordnet. Bei Teilabordnungen geht das in bestimmten Fällen auch.
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Vielen Dank. Nein, man wird nach zwei Jahren regelbeurteilt. Wenn die dienstliche Beurteilung entsprechend gut ist, wird man befördert. Theoretisch könnte man sich auch auf eine Beförderungsstelle bei Stella bewerben. Diejenigen, die nach A14 befördert werden, tun das mitunter.
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Hier mal zum Einlesen:
Abschlüsse, Prüfungen, Versetzungen und Wiederholungen in Corona-Zeiten | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)Weitere Infos gibt es auf
Standardsicherung NRW - Zentrale Prüfungen 10 - Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10
Und natürlich die Vorgaben der APO-SI ab § 30.
BASS 2020/2021 - 13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) (schul-welt.de)
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