Wenn es notwendig sein sollte, Schüler "schärfer" anzusprechen, dann ist es eben so. Wenn man aber zu dem Punkt kommt zu glauben, dass arabischstämmige Schüler so etwas eher brauchen - und das ohne konkreten und auf diese Schüler bezogenen Anlass - dann ist das diskriminierend. Und dann ist es gut, dies zu reflektieren und ggf. zu ändern.
Beiträge von Bolzbold
-
-
Miss Jones
Mir ging es um die Posten unterhalb der Ministerebene. Die Kommentare zu/über Frau Gebauer habe ich in den letzten Wochen ja selbst mitbekommen. -
...dann müssten diese Posten mal weit mehr nach Qualifikation vergeben werden, denn das ist da leider oft nicht der Fall. Dass die "Verantwortlichen" überhaupt wissen, was derzeit so in der Bildungslandschaft "Alltag" ist, halte ich eher für die Ausnahme - leider!
Kannst du da mitreden? Welche Posten meinst du genau?
-
Das sehe ich auch so.
-
Naja, er hat ihr zweimal ziemlich vors Schienbein getreten - und das völlig unnötigerweise. Damit hatte er seine Ministerin faktisch schon hinreichend demontiert.
-
Der Germanist
Ja, das ist richtig. Interessanterweise findet sich in der APO SI kein Passus analog zur APO-GOSt, dass es keinen Anspruch auf die Einrichtung bestimmter Kurse gibt.
Bleibt das Problem der "Umverteilung" der Schüler, wenn der Fremdsprachenkurs nicht zustande kommt und die anderen Kurse bei entsprechender Neuzuweisung der betroffenen Schüler zu voll würden. Dann müsste womöglich letztlich doch wieder eine weitere Lehrkraft abgestellt werden. -
In Klassen 8 bzw. 9 gibt es Wahlpflichtfächer im so genannten Differenzierungsbereich.
-
vgl. Paragraph 17 APO SI
Wenn die Schule mindestens eine Fremdsprache anbieten muss, kann die Kursgröße eigentlich kein Kriterium sein, um später die Einrichtung des Kurses wegen zu geringer Anwahl zu streichen.
-
Ich würde nicht zwingend nerven sondern auf diese Möglichkeit hinweisen und mich konsequent weigern, ein eigenes Konto dafür einzurichten.
-
yestoerty
Das kann ich für meine Familie bestätigen. Sie hat bei uns außerdem auch auf freiwilliger Basis Heilbehandlungen übernommen, die nicht im normalen Katalog aufgeführt waren. -
Meine hat noch nie gezickt.
-
Wenn der Schüler drei Jahre in den Bau wandert, und sei es auch nur für ein Jahr, ist er ohnehin nicht mehr schulpflichtig.
-
Ich gehe noch einen Schritt weiter. Eine solche Ausdrucksweise ist völlig inakzeptabel. Punkt. So gehen wir hier nicht miteinander um.
-
Schaut man sich die APO-GOSt genauer an, wird man feststellen, dass Wochenstunden und Pflichtbelegung relativ eng miteinander verwoben sind. Möchte man die Wochenstunden deutlich reduzieren, geht das nur mit einer Änderung der Pflichtbelegung.
Dann ist ja gegenwärtig auch noch ein "Bildungsstaatsvertrag" in der Schwebe, der durch Corona vermutlich gerade wenig Priorität genießt.
Vertiefungskurse sind/waren einerseits schöne "Lückenfüller" für Wochenstunden, aber waren ebenso oft faktisch reine Förderkurse für schwache Schüler. Einige wenige Schulen nutzen Vertiefungsfächer auch als Profilkurse im Rahmen ihres übergeordneten Profils.
Rein rechnerisch könnte man auf die alte APO-GOSt vor G8 zurück. Ob man das will und ob das auf der Basis der gegenwärtigen Profile funktioniert, ist eine spannende Frage.... -
@Frosch
Aber sauf Dich dann bitte nicht zu Tode. -
Dann hast Du ein Disziplinarverfahren am Hals - ob das der richtige Weg ist?
Eine Möglichkeit "nicht mehr hinzugehen" hört sich für mich nach Kindergarten an, nach Vogel-Strauß-Denken. Das kann es als Erwachsener doch nicht sein.
Bislang lese ich aus den Beiträgen des TE noch nicht heraus, dass es massiv unter der Situation leidet - immerhin hat er es über zehn Jahre in diesem Beruf "ausgehalten". Und "gehen" hätte er auch schon vor der Verbeamtung können. -
Das geht eigentlich nur, wenn es dafür einen "sauberen" Grund gibt.
-
@samu
Neles Wissen in diesem Bereich ist uns (leider?) um Längen voraus. Ich lese seine Beiträge seit Jahren - und ich habe selten einen geblideteren und argumentativ nahezu unangreifbaren User hier gesehen. Seine Beiträge mögen mitunter arrogant erscheinen, aber diese als solche empfindbare Arroganz kann er sich neidlos leisten. -
Das ändert nichts daran, es gäbe ggf. aber Alternativen zur Entlassung, um sich dennoch zu sammeln und die objektiv negativen Folgen zu vermeiden.
Wenn Dein Entschluss feststeht und Du nur die negativen Folgen kennenlernen möchtest bzw. wissen möchtest, was Dich ggf. erwartet, dann würde ich Dir ein Gespräch mit dem Personalrat und mit einem der Lehrerverbände empfehlen.
Ich kenne mich mit ALG nicht aus, meine mich aber zu erinnern, dass bei einem eigenmächtigen Herbeiführen der Arbeitslosigkeit (Antrag auf Entlassung entspricht ja der Kündigung) erst einmal ein paar Monate gesperrt wird.
Ob und wie sich im Nachhinein Schulen um Dich reißen werden, wenn Du aus dem System raus bist, dürfte schwer abschätzbar sein - insbesondere, falls Du durchblicken lassen solltest, dass Du nicht (mehr) als Lehrer arbeiten möchtest.
Ich würde den von Dir angedachten Schritt auch gehen, wenn ich überzeugt wäre, dass dieser Beruf für mich keine Perspektive mehr hätte. Ich würde aber je nach Leidensdruck nicht einfach den Sprung ins Ungewisse wagen sondern vorher ausloten, was es an Alternativen gibt. Von irgendetwas muss man ja auch leben. Mir persönlich wäre ein geordneter Übergang in die Alternative wichtig - und bis ich die habe, würde ich mit "Bordmitteln" (ggf. Stundenreduktion, Beurlaubung ohne Bezüge, Psychotherapie, Coaching etc.) versuchen, diesen Zeitraum bis zum Übergang zu überbrücken. -
Ich hätte gerne einen Panther Ausführung G. Der bekommt auch das H-Kennzeichen...
Werbung