Beiträge von Bolzbold

    Nach knapp zwei Jahren "Funkstille" zu diesem Thema gibt es heute ein Update.

    Ich bin vor ein paar Tagen nun zum Studiendirektor befördert worden, somit also nun A15.

    Wenn ich die letzten viereinhalb Jahre seit Eröffnung dieses Threads Revue passieren lasse, merke ich, wie viel sich seitdem gedanklich und beruflich verändert hat.
    Ich erinnere mich an die anfängliche Verbissenheit, diese Hürde zu nehmen.
    Ich erinnere mich an die Frustration in der Schule, als nach und nach klar wurde, dass für mich dort EDEKA war.
    Ich erinnere mich an die Erkenntnis, dass A15 nicht das Nonplusultra war.
    Ich erinnere mich an die Freude, die ich empfand, als das mit der Abordnung in die Behörde geklappt hat.
    Ich erinnere mich an die bis heute andauernde Erleichterung und die Dankbarkeit, dass ich während der Coronapandemie nicht an vorderster Front im Schuldienst sein musste und an die konsequente Trennung zwischen Arbeit und Freizeit.
    Und ich erinnere mich an die vielen, vielen Situationen, in denen bestimmte Ereignisse gerade dann eingetreten sind, wenn man zuvor "losgelassen" hatte.

    Natürlich freue ich mich auch, dass ich dieses "Ziel", das ja keins mehr war, doch erreicht habe. Klingt widersprüchlich, ist es vielleicht auch.

    Irgendwann geht es nach dieser Zeit an die Schule zurück - und vermutlich müsste ich jetzt einen neuen Thread starten mit der Überschrift "Warum Schulleitung für mich kein Karriereziel mehr ist" - auf die Gefahr hin, dass ich - ohne das direkt zu verfolgen - dann in fünf Jahren doch dort lande. Dann lasse ich mich aber gerne hier im Forum dafür virtuell steinigen.
    (Ich bin jedoch mit meiner Frau verheiratet und meine Kinder stehen an erster Stelle - bei der Verabschiedung meines ersten Schulleiters wurde gesagt, er sei mit der Schule verheiratet gewesen. DAS kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.)

    Die §§44-50 gelten zum Teil auch in diesem Schuljahr, zum Teil wurden sie verändert. Eine Fortschreibung der Kursabschlussnoten aus dem ersten Halbjahr wird es nicht mehr geben. Die Änderungsverordnung befindet sich gerade im parlamentarischen Zustimmungsprozess und wird vermutlich am 30. April vom Ausschuss für Schule und Bildung abgesegnet.

    Bei Wiederholungen wird es so sein, dass die erste Wiederholung regulär auf die Höchstverweildauer angerechnet wird. Wie dann im Falle einer weiteren notwendigen Wiederholung umgegangen wird, gibt die Änderungsverordnung nicht her. Da die Ministerin sich hier ja deutlich geäußert hat ("Nichtanrechnung"), gehe ich davon aus, dass hier irgendeine Regelung gefunden wird. Daher ist aller Voraussicht nach auch eine zweite Wiederholung möglich. Eine pauschale Nichtanrechnung dieses Schuljahres sieht die Verordnungsänderung nicht vor.

    Die Frage ob Versetzung oder Wiederholung ist eine Frage für die Beratungslehrkraft. Angesichts dieses verkorksten Schuljahres würde ich wohl zur Wiederholung raten und im Notfall dann eine zweite Wiederholung beantragen. Bei langfristig Erkrankten ist die Erkrankung auch ein Grund, um die Höchstverweildauer zu verlängern. Hauptziel sollte die Genesung sein, bevor man sich über die Schullaufbahn Gedanken macht - für die Schullaufbahn finden sich in der Regel Lösungen.

    Ich schließe mich Fossi an und rege ferner an, sich über die Einstellungsmodalitäten zu informieren. Nach Reisekrankheit wird normalerweise nicht gefragt - daraus wird einem auch später kein Strick gedreht.

    Da müsste man sich den genauen Wortlaut des Erlasses in Verbindung mit der APO-BK ansehen. Das kann mir letztlich aber auch Wurscht sein, weil es nicht meine Schulform ist und meine Expertise anders gelagert ist.

    Okay, dann ist das formal so. Wenn jetzt aber jemand den Test verweigert, deswegen fehlt (das müsste ja gehen), bei den Klausuren antritt und dort seine Leistung erbringt, bewegt sich derjenige aber doch trotzdem im legalen Rahmen - oder nicht?

    Dass es Schulen gibt, die die Q1 tatsächlich nicht teilen, war mir nicht bewusst. Bei uns sind die im Wechselmodell und da würde ich wenig Probleme sehen, einen Schüler einfach komplett online mit Material zu versorgen.

    Jein. In Bezug auf die Klausuren ja - in Bezug auf die sonstige Mitarbeit gehe ich davon aus, dass da noch Vorgaben vom MSB kommen.

    Erwünschtes oder unerwünschtes Verhalten ist nicht in jedem Fall auf (nicht) erfolgte erfolgreiche (oder -lose) Erziehungsbemühungen seitens des Elternhauses oder der Schule zurückzuführen. Ich merke das gerade an meinem bald 13jährigen Pubertier. Da spielen Trotz, "Männlichkeit", "ich lasse mir von den Alten nichts sagen" und "ich möchte selbst gegen die Betonmauer fahren und sehen, ob es weh tut" eine Rolle.

    Hätte ich Kinder, würden die momentan grantiert auch keinen Fuß in eine Schule setzen. Wobei Q1 natürlich wirklich sehr sehr ungünstige Voraussetzungen hat.. da aber doch ohnehin immer eine Teilgruppe in Distanz ist, müsste es doch gehen, dass auch Q1 Schülern einfach jede Woche das entsprechende Material bereitgestellt wird und sie von zu Hause lernen können?

    Die vollständige Beschulung auf Distanz hat das MSB für die Abschlussklassen untersagt. Da die Q1 aufgrund der Wertung in Block I formal nun auch zu den Abschlussklassen zählt, gilt das auch für diesen Jahrgang.

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