Beiträge von Bolzbold

    Aber es ist kein Geheimnis, dass LehrerInnen im Vergleich zu anderen AkademikerInnen eher weniger wissenschaftlich gebildet sind und ihr Ansehen - ganz unabhängig vom Einkommen - halt nicht sehr hoch ist.

    Woran machst Du die niedrigere wissenschaftliche Bildung fest? Ich habe ein erstes Staatsexamen, in dem ich in zwei Fächern fast dieselben Scheine und Kurse belegen musste wie die Magister-Kandidaten. Die Veranstaltungen während des Studiums waren bis auf die Fachdidaktik dieselben. Also im Rahmen der Ausbildung zum Gymnasiallehrer stehe ich den MagisterkandidatInnen in nichts nach. Das mag nach dem Studium anders sein, aber das ist nun einmal berufsbedingt. Als Frontschwein muss ich mich dann im späteren Berufsleben aber nicht mit einem "Militärwissenschaftler", um beim Genre zu bleiben, vergleichen.

    Falls Du hingegen die Sozialisierung meintest, die mit der Ausbildung und der anschließenden Berufswahl einhergeht, so hast Du hier ja hinreichend Beispiele für einen sehr bunten Strauß an Biographien.

    Was das Ansehen angeht, so habe ich in den letzten 15 Jahren wahrgenommen, dass das Ansehen primär in den Medien und durch unreflektiertes Stammtischgeplapper über "die Lehrer" im Allgemeinen geprägt wurde. Das ist meines Erachtens ein Ergebnis der Bewältigung der eigenen Schulzeit in Verbindung mit dem so empfundenen Ausgeliefertsein und der Ohnmacht gegenüber den eigenen LehrerInnen oder denen der eigenen Kinder. Gleichwohl hat aber die überwiegende Mehrheit der Menschen, die ich kennengelernt habe, auf die Antwort, dass ich Lehrer sei, in der Regel wohlwollend reagiert . Und wenn dann mal der Spruch mit dem 12 Wochen bezahlten Urlaub kam, dann kam halt der Spruch mit der Intelligenz bei der Berufswahl zurück und gut war.

    Wer jetzt immer ncoh meint, Vorschriften, die nicht auf den Fall einer Pandemie hin verfasst worden sind, jetzt ein zu eins durchzuziehen zu müssen, merkt doch echt nicht worum es geht. Der Fall einer Pandemie ist in der APO-GOSt nicht geregelt. Klingt für mich nach einem überegsetzlichen Notstand. Den haben wir aber nicht, weil das Ministerium in seinem Erlass geregelt hat, wie bei Klausuren zu verfahren ist. "Alle GO-Klausuren müssen geschrieben werden" stand da eben nicht. Es ging wohl mehr um eine Abwägung.

    Ich kann Dir aus sicherer Quelle sagen, dass es hier definitiv keinen Ermessensspielraum bei den Q-Phasen-Klausuren gibt.
    Die EPh-Klausuren sind per Erlass geregelt - da muss wenigstens eine geschrieben werden, damit die Bewertbarkeit in den schriftlichen Fächern hergestellt wird.
    Falls Du die APO-GOSt nicht durchziehen willst, brauchst Du eine Änderungsverordnung nach § 52 SchulG - so gesehen ein Bildungssicherungsgesetz 2021

    Danke. Dort steht jedoch nirgends, dass es sich um die Distanzlerverordnung handelt. Sondern: "Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen". Oder habe ich jetzt völlig falsch geguckt?

    Nein, aber womöglich falsch gegoogelt. Mit den Begriffen NRW und Distanzlernverordnung findet man diese Verordnung sofort. Die Verordnungen tragen oft andere offizielle Titel als die "Gebrauchsnamen". Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) heißt ja auch nicht so sondern "Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe". Die ADO heißt auch nicht nur "Allgemeine Dienstordnung".

    Dann ist die APO-GOSt halt für die aktuelle Lage ungeeignet. Es kann wirklich niemand den SuS erklären, wieso eine Religionsklausur unbedingt mit 30 SuS in einem Raum geschrieben werden muss sich aber nachmittags nicht einmal 3 der SuS treffen dürfen..

    Die muss ja nicht in dieser Konstellation geschrieben werden - die Schule ist leer - man kann die Gruppe aufteilen.
    Und selbst wenn die APO-GOSt für diese Lage ungeeignet ist, kannst Du sie nicht mal eben außer Kraft setzen.

    Die mussten auch so stattfinden. Die APO-GOSt lässt da eigentlich keinen Spielraum, eine Klausur mal eben so unter den Tisch fallen zu lassen. Und nach APO-GOSt sind die Klausuren alle zwingend erforderlich.

    Schau Dir die Regelungen zur Teilzeit an. Dort steht alles, was Du wissen musst. Vier Korrekturen mit Englisch lassen sich nicht vermeiden, wenn Du Dein zweites Fach nicht unterrichten kannst. Wie sollte das auch anders gehen?

    § 17 der ADO lautet wie folgt:

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer

    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.

    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden soll vermieden werden.


    Du kannst bei der Unterrichtsverteilung im nächsten Schuljahr mit der Schulleitung reden, ob es die Möglichkeit gibt, Förderstunden etc. im Umfang des Stundenvolumens einer Korrekturgruppe zu geben. Die Alternative wäre, an eine Schule zu gehen, an der katholische Religionslehre angeboten wird. (Wird das an Deiner Schule wirklich nicht angeboten???)

    Die Elternzeit gibt Dir bezüglich Deiner hier ja überhälftigen Teilzeit innerhalb der Vorgaben zur Teilzeit keine Privilegien - mit einer selbst erlebten Ausnahme:

    In der Elternzeit bist Du relativ frei, was Vertretungsunterricht an anderen Schulen und sogar Schulformen angeht. Daher könntest Du überlegen, falls Du im nächsten Schuljahr auch noch Elternzeit hast, die Schule zu wechseln. Bei meiner Frau hat das super geklappt. Im Anschluss daran hättest Du die Möglichkeit, Urlaub aus familienpolitischen Gründen zu nehmen und hast je nach Bedarf in Deinem schulischen Umfeld auch die Möglichkeit, an eine andere Schule als Deine Stammschule zu gehen. Das kannst Du ausdehnen, bis Dein jüngstes Kind 12 Jahre alt ist.

    Naja, man kann es auch als Vorteil unseres Berufs sehen, dass es letztlich scheißegal ist, wie gut Du Deinen Job machst, solange Du Dir nicht wirklich etwas zu Schulden kommen lässt. Das ist in der freien Wirtschaft sicherlich oft anders. Du bekommst das gleiche Geld - egal wann und wie oft Du krank bist, wie gut oder schlecht Du arbeitest, wie Du Dich engagierst oder nicht.
    So gesehen ist unser Job für mediokre Leistungen und Underachievement geradezu prädestiniert, zumal jede(r) von uns ein Lied auf die "schlechten" Lehrer, die jede(r) von uns hatte, singen kann.
    Es liegt mir absolut fern, dies qchn zu unterstellen - das wäre auch völlig daneben. Aber dieser Aspekt unseres Berufs ist leider auch ein Zugpferd.

    Für diejenigen von uns, die jeden Tag ihr Bestes geben, sich beide Beine für ihre SchülerInnen ausreißen, sich unterrichtlich wie außerunterrichtlich engagieren, gibt es jedoch systemisch bedingt faktisch nur selten Anerkennung. Die wenigen Male, in denen man ein aufrichtiges, nicht -opportunistisches positives Feedback bekommt, muss man sich schon einrahmen. Das negative Feedback überwiegt zumindest quantitativ. Beförderungen werden in der Regel nicht nach Leistung sondern nach Opportunität, formalen Kriterien und nach "divide et impera" vergeben - oft mit jahrelangen "Vorleistungen" der KollegInnen, denen man eine Beförderung vage in Aussicht gestellt hat. Für 14 von 15 meiner KollegInnen am Gymnasium ist bei einem Kollegium von 60-80 Personen und vier bis fünf A15 Stellen mit Ernennung zum/zur OStR(') Schluss. Da gibt es kein Weiterkommen mehr, weil der Stellenkegel es nicht hergibt. Eine echte Weiterentwicklung an der eigenen Schule ist oft nicht möglich oder erfordert entweder eine Versetzung oder einen (temporären) Wechsel in die Schulverwaltung.
    Sich da aufgrund seiner Bezügemitteilung und der strahlenden Kinderaugen jeden Tag aufs Neue selbst motivieren zu können, ist wahlweise bemitleidenswerte Selbstausbeutung oder bewundernswert.

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