Ich berichte mal aus meiner Erfahrung:
Zu Frage 1:
Das kann Dir nur die Bezirksregierung beantworten - die Begründung, dass man auf einmal dennoch wohnortnah eingesetzt werden will, zieht womöglich nicht mehr so, wenn man zuvor in Teilzeit an der Stammschule gearbeitet hat.
Zu Frage 2:
Während der Elternzeit beim dritten Kind hat man meiner Frau sogar einen Wechsel an eine völlig andere Schulform genehmigt. Danach nicht mehr. Sie hat infolge dessen Urlaub aus familienpolitischen Gründen beantragt und genehmigt bekommen. Sie durfte sich dann eine Schule mit Bedarf "aussuchen", als sie nicht mehr an ihre Stammschule zurück wollte. Da fängt sie im August an.
Zu Frage 3:
Bei meiner Frau und mir gab es beim ersten Kind eine ähnliche Konstellation. Nach Rückkehr aus der einjährigen Elternzeit wurde sie automatisch an eine wohnortnahe Schule versetzt - wobei wir während der Elternzeit umgezogen waren - auch in einen anderen Regierungsbezirk. Ich habe im Vorfeld viele Telefonate mit der "aufnehmenden" Bezirksregierung geführt - hat aber alles geklappt.
Es empfiehlt sich, das direkte Gespräch mit der Bezirksregierung zu suchen. Die Leute dort sind in der Regel hilfsbereit und sagen einem, was geht und was nicht geht. Sich über die Rechtslage vorher schlau zu machen (nicht in Foren sondern selbst anlesen und verstehen) ist taktisch ebenfalls sehr zu empfehlen.