Ich fürchte, wenn die Kommunen die Schulen mit Dienstgeräten ausstatten, wird man zwangsbeglückt. Ein Paket, das vor dem Haus abgestellt wird und vom Hausbesitzer, für den es bestimmt war, nicht geöffnet wird, gilt ja trotzdem als zugestellt.
Andererseits, FALLS diese Lücke bliebe, wäre das wieder eine Möglichkeit, das System mit seinen eigenen Waffen zu schlagen....
Beiträge von Bolzbold
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Leider wird es wohl nicht möglich sein, ein zur Verfügung gestelltes Dienstgerät abzulehnen, um mit seinen eigenen Geräten weiterzuarbeiten.
*seufz* -
Basierend auf dem Betrag, für den die Geräte angeschafft werden sollen, freue ich mich nach Rückkehr in den aktiven Schuldienst darauf, mit einem Kinderspielzeug arbeiten zu dürfen...
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Damit wird sichergestellt, dass nur der Besitzer des Telefons mit der Nummer, an die dieser Code geschickt wurde, Zugang zu dem Gerät hat.
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@ O. Meier
Ja, einige Schulen haben den Erlass wie die Schulmails leider genau SO verstanden. Das ist mehr als unglücklich, -
Es ist aus meiner Sicht Aufgabe der Schulleitung, hier im Sek I Bereich klare und einheitliche Regelungen zu finden. Weder die Schulmail noch der Erlass vom 13.11.2020 waren als "Ermunterung" gedacht, um jeden Preis Klausuren zu schreiben.
Was die Vorausplanung angeht: Wundert Dich das? Ja, man hat junge Menschen in die Schulen gepfercht, weil man es als "alternativlos" erachtet hat und kein Alternativkonzept hatte - und offenbar auch nicht entwickelt hat. Ma hat sich sehenden Auges verzockt. Auf FB war vor einiger Zeit ein Tweet verlinkt, der sinngemäß lautete: "Herr Laschet, wieviele Menschen müssen noch sterben, damit Sie Kanzler werden können?"
Natürlich ist das äußerst überspitzt und im Kern bösartig, aber auch ich konnte mich auf Dauer des Gedankens nicht erwehren, wieviel von dem, was hier passiert bzw. nicht passiert, eben diesen Ambitionen geschuldet ist. -
O. Meier
Das kannst Du nicht per Erlass regeln. Hierfür wäre eine Verordnungsänderung wie im Sommer notwendig, die aber mindestens durch den ASB müsste, wenn nicht sogar durchs Plenum. Insofern wird das in der GOSt ja auch nicht den KollegInnen der Popelsfächer überlassen, da die Klausuren von der Oberstufenleitung geplant werden. -
Markus Das lese ich anders. Die gleichen Regeln bezieht sich meiner Lesart nach auch auf Klausuren - auch wenn die Ansetzung an diesen Terminen sicherlich nicht sonderlich günstig erscheint.
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markus20 Ich arbeite gegenwärtig nicht an der Front und bin froh darüber. Meine derzeitige Tätigkeit erfordert aber, entsprechend informiert zu sein.
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Ich glaube, das "Problem" ist weniger die Meinung an sich als ihr normativer Charakter.
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Die formale Aufhebung der Präsenzpflicht mit der von der Kanzlerin intendierten Wirkung, dass nur noch notbetreut werden soll, ist bei vielen Eltern aber noch nicht angekommen. Logistisch wirkt es zunächst einfacher, die Kinder zur Schule gehen zu lassen - es ändert sich ja so nichts.
Gleichwoh umgeht man hier dann die zig Ausnahmeregeln bei der Gewährung der Notbetreuung. Verwaltungstechnisch ist das also durchaus sinnvoll - aber die tatsächlichen Auswirkungen dürften, nun ja, anders sein. -
Meinen kann man viel. Erfahrung haben ebenso. Aber wissen und entscheiden, bei welchen Kindern es möglich ist, sie mehrere Stunden alleine zu lassen, kann man nur als Vater oder Mutter des jeweiligen Kindes. Dieses "man muss" oder "nur so geht es" stammt aus einer Zeit, die gottlob lange vorbei ist. Aber beim Thema Kinder scheint die Rolle des Außenstehenden kombiniert mit der Rolle des Lehrers die Vehemenz der Meinung zu potenzieren.
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In der Sekundarstufe I sind keine Laufbahnen zu sichern; aber die Änderung des Erlasses, dass die Zeugnisausgabe für 1-EF nicht am 29.01., sondern am 05.02. erfolgt, also alles um eine Woche nach hinten verschiebt, hätte eine einfache, aber wirkungsvolle Entlastung aller Beteiligter (Schüler wie Lehrkräfte) bedeutet. Aber vielleicht ist das zu einfach gedacht...
Das kann ja alles noch kommen. Ein Erlass wird in der Regel von der Fachebene erstellt. Falls man das als notwendig erachtet, wird das sicherlich nachgeschoben.
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Kurz und knapp: Nein. Der Erlass vom 13.11. sieht das nicht vor.
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Falls die Q2 in NRW ihre Klausuren nicht mehr rechtzeitig schreiben kann, kriegen wir ein dickes Problem. Die Laufbahnbescheinigungen werden nicht rechtzeitig fertig und die Q2.1 kann nicht abgeschlossen werden. Für einige Schüler geht es da um die Fortsetzung der Schullaufbahn. Ggf. ist im Januar auch noch Lockdown. Dann sind die noch zu schreibenden Klausuren zu dicht an den Vorabiturklausuren, die man vermutlich auch taktisch legen sollte, also nicht zu dicht vor die Osterferien. Spätestens dann brauchen wir analog zu den fünf Ergänzungsparagraphen der APO-GOSt aus dem letzten Schuljahr eine Regelung...
Klar ist aber auch, dass dies im Vergleich zu den Pandemie-Folgen und dem damit verbundenen Leid eher Peanuts sind. -
Wenn Politiker Entscheidungen treffen, deren fachliche Konsequenzen sie nicht überblicken und außerdem die Fachebene regelmäßig nicht mit ins Boot holen, kommt das dabei heraus.
Wer suggeriert denn allen Ernstes in einer Schulmail, dass Klausuren in der Oberstufe ggf. entfallen dürfen - so ganz ohne Verordnungsänderung?
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Die, die kompetent sind, werden selten vorher gefragt...
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Nein, fachinformatiker ist kein Troll, nein, fachinformatiker ist keinT roll, nein, fachinformatiker ist ein Troll, oooohhhhmmmmm...
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Na ob die Daten auf digitalen Endgeräten der Kommune sicherer aufbewahrt sind...?
Da tippe ich eher darauf, dass die Leute entweder rechtswidrig ihre alten privaten Geräte weiternutzen oder aber ihre Leistungsdatenverwaltung nicht (mehr) digital machen. -
Ist der letzte Satz der Grund, warum Du einen über zwei Jahre alten Thread wieder ausbuddelst?
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