Beiträge von Bolzbold

    Sissymaus

    Der letzte Satz Deines Beitrags ist so nicht richtig. Es gibt genug Branchen, in denen unbezahlte Überstunden Standard sind und die dort Arbeitenden aufgrund ihrer Verträge auch keine Chance haben (oder sehen), dagegen etwas zu tun. Das ist natürlich kein Argument für unbezahlte Mehrarbeit in unserem Beruf, aber man sollte hier nicht unerwähnt lassen, dass wir hier keine Sonderstellung diesbezüglich haben.

    Umgekehrt ist es in NRW schon verwunderlich, dass man in ÖD in anderen Bereichen ein Gleitzeitkonto hat, auf dem jede Minute, die man über die 8:42 (inkl. 30 Minuten Pause) kommt, gutgeschrieben wird. Da braucht man gar nicht selbst in eigener Verantwortung auf seine Arbeitszeit zu achten - wenn es mal mehr wird, kann es in ruhigeren Zeiten eben auch mal weniger werden.

    Wenn die Springstunden konsequent als Arbeitszeit in Form von Vor- und Nachbereitung genutzt werden, wird die häusliche Arbeitszeit lediglich in die Schule verlagert. Es mag sich unfair anfühlen, aber es gibt Wege, damit umzugehen.

    Der Plan steht fest: Die Q1-Schüler werden Klausuren schreiben, um ein vollwertiges Abitur erlangen zu können.

    Der "jemand" sagt, dass die Schulen, insb. Berufsschulen geprüft werden, warum die Q1-Schüler nicht ab 11.05. aufgenommen werden konnten und weshalb sie keine Klausuren schreiben wie die Schüler an anderen Schulen/Gymnasien. Hoffe, ihr seid vorbereitet ;)

    Jetzt ist ungefähr klar, wo der "Kollege" arbeitet.
    Dann müssten aber die Gy/Ge eigentlich ähnlich vorgehen - für gewöhnlich stimmt man sich da ab, weil Anlage D der APO-BK in vielen Bereichen der APO-GOSt entspricht (hat man ja auch bei den letzten Änderungen in den APOs gesehen.) Eine ministerielle Überprüfungsanordnung würde mich bei der in der Verordnung ermöglichten Flexibilität sehr wundern. Das müsste dann ja auch irgendwo schriftlich per Erlass fixiert sein - es sei denn die Bezirksregierungen gehen da eigenmächtig vor. Als obere Schulaufsichtsbehörde wäre das zumindest denkbar.
    Ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass es für die Gy/Ge keine solch starre Regelung gibt. Klar versuchen die ihre Klausuren zu schreiben, damit sie nicht auf die Noten des ersten Halbjahres zurückgreifen müssen. Aber wenn es organisatorisch nicht geht, geht es eben nicht. Und da wird es dann ja keine Weisung geben, die das sanktioniert.

    Die Schulmails werden an die Schulen verschickt und anschließend im Bildungsportal veröffentlicht. Wenn er jemanden kennt, der ihm den Inhalt der Schulmails gesteckt hat - zumindest suggeriert er das hier - dann lehnt er sich sehr weit aus dem Fenster.

    Ich könnte mir vorstellen, dass es hier noch andere Leute gibt, die jemanden kennen, der/die im MSB arbeitet. Die Schulmail einen Tag später als im Postfach im Bildungsportal zu sehen, stellt m.E. auch keinen solchen Zeitvorteil dar, alsdass man auf dieser Basis "rechtzeitig" (sic!) die Ausarbeitungen besser hätte vornehmen können als andere.

    Markus

    Die Entscheidung, wie damit umgegangen wird, ist doch längst gefallen. §44ff APO-GOSt regeln das doch alles.

    Es wird keine vorläufige sondern eine "endgültige" Note für das zweite Halbjahr geben, die sich exakt aus den drei Aspekten, die Du genannt hast, zusammensetzt - inklusive der Gewichtung zugunsten der Schüler.

    Die relevanten Klausuren müssen eigentlich geschrieben werden, um die Bewertungsgrundlage in den schriftlichen Fächern zu sichern. Ist dies nicht der Fall, wird vermutlich nach § 13 Abs. 5 oder, falls nicht möglich, nach § 46 Abs. 4 verfahren. Das Prüfungsrecht sieht kein fakultatives Schreiben von Klausuren vor.

    Wenn Du der Meinung bist, dass das rechtswidrig ist, kannst Du das gerne der zuständigen Bezirksregierung melden. Ob der Verzicht auf Klausuren bei gleichzeitigem wahrscheinlichen Wegfall der Bewertungsgrundlage und somit Rückgriff auf die Noten des ersten Halbjahres wirklich so ungerecht (oder gerechter) ist, würde ich so per se nicht beurteilen wollen.
    Gleichwohl ist ein Schulleiter einer privaten Ersatzschule an das Schulgesetz und die APO-GOSt gebunden, solange seine Schule ein Abitur vergibt. Wenn Dir das zu sehr gegen den Strich geht, musst Du den schulfachlichen Dezernenten oder den Oberstufengeneralisten darauf ansetzen.

    Die Chancengleichheit kannst Du nur am Schluss über ein entsprechend modifiziertes Abiturverfahren wiederherstellen - jetzt während der Corona-Krise sehe ich da wenig Möglichkeiten.

    Bolzbold

    Leider im Gegenteil: Wie oben geschrieben, eine Schule will alle Klausuren schreiben lassen und andere Schule gar keine. Ein so krasser Unterschied darf es nicht geben.

    Nö, so habe ich nicht gemeint. Fakt ist, dass in jedem Fach eine Klausur zu schreiben nicht mehr möglich ist.

    Die Frage nach einem Mittelweg ist noch offen...

    Gibt es aber. Womöglich KANN die Schule, die die Klasuren schreiben lassen will, dies aus organisatorischen Gründen sogar tun - und die andere Schule eben nicht. Letztlich ist die Frage, ob das organisatorisch möglich ist oder nicht, eine Ermessensentscheidung (sic!) der Schulleitung.

    Angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen an den einzelnen Schulen kann es keinen Mittelweg geben bzw. der Mittelweg ist, dass die Schulen verschiedene Möglichkeiten haben, mit der Situation auf der Basis ihrer individuellen Lage umzugehen.

    Von Vorstellungen absoluter Gerechtigkeit muss man sich hier freimachen.

    TwoEdgedWord

    Das führt ggf. dazu, dass in einigen Fällen (Facharbeit geschrieben) eine Bewertungsgrundlage vorhanden ist und in anderen Fällen (keine Facharbeit oder Klausur geschrieben) eben nicht. Dann wird auf die Note des ersten Halbjahres zurückgegriffen.

    Was Brief und Beschwerden von Eltern angeht, so sind die durch das Homeschooling auch sehr belastet, ggf. noch in Verbindung mit Sorgen um die eigene Existenz.
    Und lass uns mal ehrlich sein: Es gibt genug Lehrer die wirklich digital zurückgeblieben sind oder sich schlichtweg weigern, sich auf den "neumodischen Kram" einzulassen. Das Internet IST nach wie vor für viele Menschen Neuland.

    Markus

    Genau das passiert doch.
    Was die Klausuren im fiktiven 3. und 4. Abiturfach angeht, so stehen diese zum einen offiziell und zum anderen für einige Schüler noch gar nicht fest, sofern sie sich durch ihre Klausurwahlen die Möglichkeiten offenhalten. Faktisch würde Deine Forderung jedoch bedeuten, dass in jedem Fach eine Klausur geschrieben werden muss, wenngleich nicht von allen Schülern - und das ist organisatorisch wahrscheinlich nicht zu leisten.

    Bolzbold

    Natürlich geht es anders, indem verpflichtende Anzahl von Klausuren einheitlich festgelegt wird. Die Ausgangspositionen vor den Schulschließungen waren in den Q1-Stufen gar nicht "höchst unterschiedlich", zumal die Schulen nach dem Rahmenplan unterrichten.

    Es kann nicht zugelassen werden, dass einige Schüler ihre Leistungen „hart“ erarbeiten, während andere Schüler ihre Zensuren auf einem "leichten" Wege erwerben können. Nicht vergessen: Es handelt sich um abiturrelevante Leistungen.

    Es sollte ein Mittelweg gefunden werden, der für alle Q1-Schüler gilt.

    Markus, die Zahl kann nicht einheitlich festgelegt werden, weil wie gesagt die Ausgangsvoraussetzungen höchst unterschiedlich waren/sind und die Schulen ihre Klausurpläne individuell gestalten. Das hat mit dem Rahmenplan nichts, aber auch gar nichts zu tun.
    Was Deiner Meinung nach nicht zugelassen werden kann, ist vor dem Hintergrund der Gesamtsituation völlig sekundär - und ein Mittelweg funktioniert hier eben nicht. Der Präsenzunterricht wird an jeder Schule völlig anders ablaufen - ebenfalls eine für das Schreiben von Klausuren erforderliche Klausurvorbereitung. Dann wäre da noch die Frage der Verfügbarkeit der Fachlehrkräfte und der benötigten Räume. Alles Dinge, die von Schule zu Schule höchst individuell sind.
    Deine Forderungen klingen für mich so, als wärst Du noch nicht lange im Schuldienst und als würdest Du die Gesamtsituation noch nicht ganz überblicken können.
    Überlege Dir mal, aus welchen (schulfachlichen) Gründen das MSB bisher eine pauschale Vorgehensweise, die für alle Schulen gilt, bisher vermieden hat.

    Markus

    Doch, das geht auch gar nicht anders, weil die Ausgangsvoraussetzungen vor den Schulschließungen eben auch höchst unterschiedlich waren. Ziel ist es, möglichst viele Klausuren noch zu schreiben. Da dies aller Voraussicht nach aber weder zeitlich noch organisatorisch geht, fällt das eben weg. Unter Zückung der § 46 Abs. 4 Karte kann man das auch umgehen.

    Der Mechanismus beim Übergang von der EF in die Q-Phase ist im Grunde gleich geblieben. Bei einer ungünstigen Ausgangskonstellation und ausgebliebenen Warnungen konnte ein Schüler bisher von der EF in die Q1 versetzt werden, ohne den MSA zu erwerben. Scheiterte er dann in der Q1, ging er im Extremfall mit HSA9 ab.

    Die umgekehrte Konstellation gibt es theoretisch auch - dass ein Schüler nach der EF den MSA erwirbt, aber dennoch nicht versetzt wird. Ich kann mich während meiner Dienstzeit nur an keinen solchen Fall erinnern.

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