Beiträge von Bolzbold

    In der EF Angelegenheit mit den Klausuren haben wir mittlerweile Rückmeldung von der Bezirksregierung, die eine Klausur mindestens vorsieht.

    Das Argument mit den Schul organisatorischen Besonderheiten ist aber auch nicht schlecht. Gibt es über die Schiene eine Möglichkeit, auf die Klausuren zu verzichten?

    Ja, die gibt es.

    Die Kombi ist in der Tat keine gute Idee, weil Du mit Philo nicht so flächendeckend einsetzbar bist wie mit anderen Fächern. Bei Philo ist der Bedarf von Anfang an deutlich geringer als bei anderen Fächern. Natürlich kann und will Dich niemand davon abhalten, aber ausgerechnet noch in einem kleinen Bundesland mit der Kombi unterkommen zu wollen, schränkt die Chancen zusätzlich weiter ein.

    Wenn die Klausuren nicht mehr geschrieben werden können, was ja durchaus an mehreren Schulen der Fall sein dürfte, muss man in der Tat wahlweise auf Feststellungsprüfungen zurückgreifen (in Zeiten von Corona vermutlich unrealistisch) oder auf § 46 Abs. 4 zurückgreifen. Da in der EF ohnehin alle Schüler in die Q-Phase übergehen, sind die Noten der EF sowieso egal.

    Die Ministerin sagte eben im Ausschuss, dass es in Zeiten von Corona auch Coronafälle an Schulen geben wird und dass das die Realität abbilde. Da kann man ihr in der Sache nicht widersprechen.
    Natürlich werden wir in den Schulen Coronfälle haben - ebebso in der Notbetreuung. Und genauso natürlich muss man nicht über jeden einzelnen Fall in den Medien berichten.

    Ich bin auch erstaunt, dass ein gebildeter Mensch ein solch pervertiertes Demokratieverständnis an den Tag legt. Wer in einer Demokratie bei Entscheidungen, die ihm nicht passen, von Diktatur spricht, disqualifiziert sind im Grunde als seriöser Diskussionspartner.

    Hier schließt sich für mich eine neue Frage an: Was passiert mit dem Abiturjahrgang 2021? Es besteht doch die große Gefahr, dass wir mit dem Stoff nicht durchkommen ...

    Das ist richtig. Da liegen meines Wissens nach aber noch keine offiziellen Informationen zu vor.

    Habe ich diese Beschlussvorlage bzgl. den Defiziten in der Q1 so verstanden, dass die Schülerin/ der Schüler, der in einem beliebigen Fach 4 oder weniger Punkte hat, eine Nachprüfung machen kann? Das gilt pro defizitärem Kurs?

    Ja, wenn es um die Zuerkennung eines Abschlusses geht.

    Lieben Dank für die Antwort, die aber zu einer neuen Frage führt. Nachprüfungen beziehen sich doch thematisch auf das zurückliegende Halbjahr. Die Zeit des Homeschoolings darf doch aber nicht prüfungsrelevant sein, oder doch?

    Richtig - die Zeit des Homeschoolings ist nicht prüfungsrelevant - so stand es auch in einer der mittlerweile 18 Schulmails.

    Hier gibt es eine gesonderte Passage zum Erwerb des MSA - die Verordnung wurde oben ja schon verlinkt.

    Konkret bedeutet das, dass sich an der bisherigen Praxis nichts geändert hat. Aufgrund ausbleibender Mahnungen hätte ein Schüler bisher ohne Bildungssicherungsgesetz im Extremfall die Versetzung in die Q-Phase erhalten, jedoch nicht den MSA. Das kommt extrem selten vor, ist aber bitter für die Schüler, die die Q1 auch im zweiten Anlauf nicht packen. Die gehen dann nach drei Jahren Oberstufe womöglich nur mit dem HSA9 ab.

    Die Verordnung im Rahmen des Bildungssicherungsgesetzes sieht ebenfalls die Vergabe des MSA nur bei Erfüllung der jeweiligen Anforderungen vor - also werden alle defizitären Fächer bei der Entscheidung über die Vergabe des MSA berücksichtigt. Die Ausnahme im Rahmen des Bildungssicherungsgesetzes ist die Möglichkeit von einer Nachprüfung pro defizitärem Fach (also nicht wie bisher nur in einem einzigen Fach), um die Defizite wegzubekommen und so den MSA noch zu erwerben.
    Dasselbe gilt für den Erwerb des schulischen Teils der FHR, wenngleich hier die Nachprüfung im Verhältnis 1 zu 1 zur Vornote gewichtet wird, d.h. jemand mit einem Punkt als Vornote muss eine bessere Nachprüfung machen als jemand mit vier Punkten als Vornote.

    Sorry, ich muss mal nachfragen: Meinst du, dass ganz bewusst am Nachmittag etwas vom MSB kommuniziert und dann am frühen Abend von Laschet relativiert wurde? Und fändest du es besser, wenn bewusst widersprüchlich kommuniziert wird als wenn das unabsichtlich geschieht?


    Ich meine, dass die 17. Schulmail nicht durch die 18. korrigiert werden konnte, weil dafür nicht genug Zeit war und die 18. vermutlich im Vorfeld bereits geplant war. Was sich ansonsten zwischen dem MP, der Schulministerin und welchen auch immer sonst noch beteiligten Stellen abgespielt hat, dürfte sich mit Ausnahme der Beteiligten unserer aller Kenntnis entziehen.

    Im ASB wurde heute auch darüber beraten:

    Entwurf einer Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz NRW


    Der Inhalt dieser Verordnung dürfte sowohl für die Sek I als auch für die Sek II Vorgaben machen. Leider ist diese Verordnung noch nicht im Netz zu finden.

    Die Schulmails werden mit etwas zeitlicher Verzögerung im Bildungsportal eingestellt. Eine so schnelle Korrektur und entgegen der bisherigen Wahrnehmung höherer Verbindlichkeit wäre zwischen dem Statement Laschets und der 18. Mail kaum möglich gewesen. Rein inhaltlich dürfte auch klar sein, dass die beide geplant waren, zumal sie ja unterschiedliche Themen ansprechen.

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