yestoerty
Das kann ich für meine Familie bestätigen. Sie hat bei uns außerdem auch auf freiwilliger Basis Heilbehandlungen übernommen, die nicht im normalen Katalog aufgeführt waren.
Beiträge von Bolzbold
-
-
Meine hat noch nie gezickt.
-
Wenn der Schüler drei Jahre in den Bau wandert, und sei es auch nur für ein Jahr, ist er ohnehin nicht mehr schulpflichtig.
-
Ich gehe noch einen Schritt weiter. Eine solche Ausdrucksweise ist völlig inakzeptabel. Punkt. So gehen wir hier nicht miteinander um.
-
Schaut man sich die APO-GOSt genauer an, wird man feststellen, dass Wochenstunden und Pflichtbelegung relativ eng miteinander verwoben sind. Möchte man die Wochenstunden deutlich reduzieren, geht das nur mit einer Änderung der Pflichtbelegung.
Dann ist ja gegenwärtig auch noch ein "Bildungsstaatsvertrag" in der Schwebe, der durch Corona vermutlich gerade wenig Priorität genießt.
Vertiefungskurse sind/waren einerseits schöne "Lückenfüller" für Wochenstunden, aber waren ebenso oft faktisch reine Förderkurse für schwache Schüler. Einige wenige Schulen nutzen Vertiefungsfächer auch als Profilkurse im Rahmen ihres übergeordneten Profils.
Rein rechnerisch könnte man auf die alte APO-GOSt vor G8 zurück. Ob man das will und ob das auf der Basis der gegenwärtigen Profile funktioniert, ist eine spannende Frage.... -
@Frosch
Aber sauf Dich dann bitte nicht zu Tode. -
Dann hast Du ein Disziplinarverfahren am Hals - ob das der richtige Weg ist?
Eine Möglichkeit "nicht mehr hinzugehen" hört sich für mich nach Kindergarten an, nach Vogel-Strauß-Denken. Das kann es als Erwachsener doch nicht sein.
Bislang lese ich aus den Beiträgen des TE noch nicht heraus, dass es massiv unter der Situation leidet - immerhin hat er es über zehn Jahre in diesem Beruf "ausgehalten". Und "gehen" hätte er auch schon vor der Verbeamtung können. -
Das geht eigentlich nur, wenn es dafür einen "sauberen" Grund gibt.
-
@samu
Neles Wissen in diesem Bereich ist uns (leider?) um Längen voraus. Ich lese seine Beiträge seit Jahren - und ich habe selten einen geblideteren und argumentativ nahezu unangreifbaren User hier gesehen. Seine Beiträge mögen mitunter arrogant erscheinen, aber diese als solche empfindbare Arroganz kann er sich neidlos leisten. -
Das ändert nichts daran, es gäbe ggf. aber Alternativen zur Entlassung, um sich dennoch zu sammeln und die objektiv negativen Folgen zu vermeiden.
Wenn Dein Entschluss feststeht und Du nur die negativen Folgen kennenlernen möchtest bzw. wissen möchtest, was Dich ggf. erwartet, dann würde ich Dir ein Gespräch mit dem Personalrat und mit einem der Lehrerverbände empfehlen.
Ich kenne mich mit ALG nicht aus, meine mich aber zu erinnern, dass bei einem eigenmächtigen Herbeiführen der Arbeitslosigkeit (Antrag auf Entlassung entspricht ja der Kündigung) erst einmal ein paar Monate gesperrt wird.
Ob und wie sich im Nachhinein Schulen um Dich reißen werden, wenn Du aus dem System raus bist, dürfte schwer abschätzbar sein - insbesondere, falls Du durchblicken lassen solltest, dass Du nicht (mehr) als Lehrer arbeiten möchtest.
Ich würde den von Dir angedachten Schritt auch gehen, wenn ich überzeugt wäre, dass dieser Beruf für mich keine Perspektive mehr hätte. Ich würde aber je nach Leidensdruck nicht einfach den Sprung ins Ungewisse wagen sondern vorher ausloten, was es an Alternativen gibt. Von irgendetwas muss man ja auch leben. Mir persönlich wäre ein geordneter Übergang in die Alternative wichtig - und bis ich die habe, würde ich mit "Bordmitteln" (ggf. Stundenreduktion, Beurlaubung ohne Bezüge, Psychotherapie, Coaching etc.) versuchen, diesen Zeitraum bis zum Übergang zu überbrücken. -
Ich hätte gerne einen Panther Ausführung G. Der bekommt auch das H-Kennzeichen...
-
Minimum sind sechs Jahre Dienstzeit.
-
Wenn man sich beeilt und es schnell durchziehen will, kann man mit Anfang 40 Schulleiter sein, ggf auch schneller. In NRW ist eine umfangreiche Fortbildung sowie ein Assessment Voraussetzung dafür, sich auf eine Schulleiterstelle zu bewerben.
-
Die Lehrerin meines Mittleren ist eigentlich Gy-Lehrerin. Das funktioniert leidlich, weil sie ihren fachlichen Anspruch um jeden Preis im Vergleich zu den Grundschulkolleginnen hochhalten möchte.
-
Die Gymnasialkräfte werden in NRW meines Wissens zunächst nur angestellt und analog zu A12 besoldet, bis sie nach drei Jahren dann die Verbeamtung mit A13 und Planstelle am Gy bekommen.
-
Ich finde den Begriff "Multikultikinder" irgendwie doof. Der Begriff "Multikulti" wird gerne von Rechten und Migrationskritikern in abwertender Form verwendet.
Bin ich eigentlich auch ein Multikulti-Lehrer (obwohl ich nicht in mein "Heimatland" fliege, weil mir die Strecke von Düsseldorf nach Köln mit dem Flieger doch etwas dekadent vorkommt)? -
Schulleitungsaufgsben können nicht einfach so an Lehrer delegiert werden.
-
In NRW neun zusätzliche Tage.
-
In NRW ist das nicht korrekt.
-
Werbung