Angebot und Nachfrage. Ganz früher, vor Kinozeiten, waren die Abendveranstaltungen oder -aktivitäten auch andere. Dann kam das Kino. Heute kommt Netflix. Jedesmal wird der Untergang der Welt der alten Werte propagiert. Die Welt ist nicht untergegangen.
Beiträge von Bolzbold
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@Kalle29 ich finde es schade, dass du einen Gewissenskonflikt als Trollversuch hinstellen möchtest. Anscheinend sind abweichende Meinungen für dich Trollversuche?
Zudem, wenn ich Beamter werden möchte...Ich möchte Lehrer werden. Mir ist egal wie der Rechtsstatus ist.
SteffdA ich sehe Artikel 2 Abs. 2 GG eingeschränkt.
Also nochmal:
Wieso wird aus Deiner Sicht Art. 1 GG verletzt?
Wieso wird Art. 2 GG eingeschränkt? Wo ist denn ein Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit? Und könnten nicht alle diejenigen die für das Tragen einer Maske sind und sich und andere schützen wollen, den Maskengegnern gegenüber auch Art. 2 GG geltend machen?
Würdest Du ggf. nicht selbst gegen Art. 2 GG verstoßen, weil Du andere um Dich herum nicht schützt? Bislang war die Intention der Maskenpflicht oder des Nichttragens mit Attest bei Deiner Argumentation kein Thema. Somit hängst Du genauso mit drin.
Also ein bisschen mehr solltest Du Dich schon aus der Deckung wagen, wenn Du Dich nicht vollends der Lächerlichkeit preisgeben möchtest. -
Äh, wo ist denn eine Maskenpflicht jetzt ein Verstoß gegen das Grundgesetz? Das habe ich noch nicht kapiert.
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Ich bin der Ansicht, dass man Referendaren, die offensichtlich mit Art. 1 GG Schindluder betreiben, erst einmal einen Anfängerkurs in (Schul)Recht geben sollte. Wo verstößt denn bitte das Tragen von Masken gegen die Würde des Menschen - gerade wenn die Würde des Menschen und dessen körperliche Unversehrtheit letztlich zentrale Gründe für die Verpflichtung Masken zu tragen sind?
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Ist in der Tat kein Fake.
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Kreidestift
Was möchtest Du denn konkret? Was wäre Deine Idealvorstellung? -
Aber das allg. MuSchuGe müsste doch auch da greifen!?
Sollte man meinen.
Die TE sollte dann selbstbewusst gegenüber der Schulleitung auftreten und klarstellen, dass das so nicht geht. -
Gilt die ADO denn an privaten Schulen? Das wäre im Vorfeld zu klären. Ansonsten gibt es sicherlich auch etwas Analoges, das Deputatsabweichungen ermöglicht bzw. eingrenzt.
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Ich hatte einen Wenger Patriot III oder so und war damit immer sehr zufrieden.
Das Argument, dass die Dinger ja nichts brächten, weil man sie bei Treppen genauso heben bzw. tragen muss wie Rucksäcke, konnte ich nie nachvollziehen, weil sich der Trageaufwand ja in Grenzen hält, wohingegen in den vollen Rucksack in der Regel immer auf dem Rücken habe. Mein Trolley ließ sich mit einem Daumen am Griff fahren, wenn er einmal in der richtigen Fahrposition war. Die Laptoptasche, die mit dabei war, ließ sich an der Stange befestigen, so dass ich bequem immer alles dabei hatte. -
Naja, dann musst Du halt zwei oder drei Meter Abstand halten. Ich habe schon lange keine lehrenden Lamas mehr erlebt.
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Tja, von so etwas kann ich als Englischlehrer folglich keine Ahnung haben.

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@Fossi
Muss man dafür Germanist sein? -
Die Frage ist, ob erwartet wird, dass wir dauerhaft daran bzw. damit arbeiten. Bei meiner jetzigen Tätigkeit ist das ja der Fall - also haben wir die oben beschriebenen Sachen auch bekommen.
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yestoerty
Kannst Du generell so nicht arbeiten oder kannst Du nur nicht so arbeiten, wie Du es für richtig hältst?
Damit zeigt sich allerdings ein Nebeneffekt von digitalen Endgeräten, die seitens der Schule bzw. des Trägers zur Verfügung gestellt werden. Es wird mittelbar damit auch eine Entscheidung darüber getroffen, wie gearbeitet werden kann bzw. muss, wenn bestimmte Verwendungsmöglichkeiten von vornherein ausgeschlossen sind. Damit wird die Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten aber ad absurdum geführt. -
Gerade die Geisteswissenschaftler unter uns LehrerInnen unterrichten doch immer, was der Autor gemeint haben könnte - inklusive mehrerer Deutungsmöglichkeiten. Dieses Forum ist doch ein guter Ort, um dies selbst regelmäßig zu tun...
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Mit A13 und entsprechenden Beförderungsmöglichkeiten sollte auch im Primar- und Sek I-Bereich einiges zu erreichen sein. Gerade wo die Studienzeiten jetzt identisch sind, greift die alte formale Vorgabe für den gehobenen und den höheren Dienst nicht mehr. (Einmal abgesehen davon, dass es diese Bezeichnung ja auch in NRW formal nicht mehr gibt.)
Unattraktiv wird der Job m.E. aber besonders dadurch, dass die Vielzahl an Aufgaben und Tätigkeiten systematisch zeitlich nicht erfasst werden sollen, um so die tatsächliche Arbeitsbelastung zu verschleiern. Mir ist das, seitdem ich in der Behörde arbeite, durch das dortige Zeiterfassungssystem noch einmal sehr deutlich gemacht worden. Man stempelt sich morgens ein und nachmittags wieder aus. Die Zeit dazwischen ist Arbeitszeit - ganz gleich ob und wie viel und wie gut ich arbeite. Würden wir dies auf die Schule übertragen, könnte das System Schule in der bestehenden Form nicht mehr funktionieren - und wäre vor allem nicht mehr bezahlbar. Das System Schule lebt von der Ausbeutung von Idealisten - strahlende Kinderaugen sollen auch strahlende Lehreraugen erzeugen. -
kalle
Ja, das ist richtig. Aber bei einer sechsstelligen Zahl an Lehrkräften würden 1.000 oder 1.500 Euro pro Lehrkraft schnell richtig ins Geld gehen.
chili
In der Tat. Man müsste nachweisen, dass die zur Verfügung gestellten Geräte zur Erledigung seiner Arbeit nicht ausreichen. Das stelle ich mir schwierig vor. Und ob das Nichtzurverfügungstellen eines adäquaten Arbeitsplatzes analog auf das Nichtzurverfügungstellen eines adäquaten Computers übertragbar ist, wage ich stark zu bezweifeln. -
Man sollte vielleicht auch noch hervorheben, dass das Dienstrechner sind, die Eigentum des Trägers bleiben. Ich frage mich nur gerade, ob damit theoretisch alle Dinge, die man bisher von seinem High-End-Eigengerät gemacht hat, damit künftig verbietbar sind, denn man hat ja dann ein Dienstgerät, mit dem man auskommen muss. DAS wäre für mich weitaus gravierender, wenn ich wieder an die Front zurückgehe.
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Meine Frau arbeitet übrigens für eine der großen Landesbehörden. Die hat für ihr Homeoffice sofort und problemlos einen PC mit Bildschirm und allem Zubehör bekommen. Inkl Telefon. Ein anderes Gerät steht auf der Arbeit. Als Alternative hätte sie einen Laptop mit zwei Dockingstationen und einem Bildschirm bekommen. Nur so als Vergleich...
Das schrieb ich ja auch weiter oben. Ich habe diese Ausstattung auch bekommen. Sie funktioniert zuverlässig und ich kann damit alle meine Aufgaben erledigen.
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Was hast Du denn erwartet?
Ich habe ja immer wieder den Vergleich mit der Behörde angestellt - da kannst Du als Mitarbeiter auch keine Ansprüche an die Ausstattung stellen. Man benutzt das, was man zur Verfügung gestellt bekommt. Allerdings müsste man als Lehrkraft dann konsequent hingehen und sagen, dass alles, was mit den Geräten nicht möglich ist, auch ebenso konsequent nicht gemacht wird.
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