Sind Klassenfahrten in jedem Fall verpflichtend?

  • Es ist zumindest immer riskant. Das weiß man. Und trotzdem machen es die Lehrer. Es gehört zum Bildungsauftrag.


    Und ja, manche Fahrten sind mir zu riskant (z. B. Fahrten mit Diabetikern oder Fahrten ohne strenge Regeln).


    Nobel von unserem Berufsstand, dass wir fahren.


    Zeit für mehr (Eigen-)Lob

  • Grundsätzlich, aber...
    Es ist schön, wenn du dir diesen Glauben bewahrst und ich wünsche dir, dass es lange so bleiben kann, weil du keine anderen Erfahrungen machst.
    Tatsächlich sichert sich die Behörde ab und die Lehrkraft steht im Regen, weil die Juristen der Behörde für die Behörde arbeiten, nicht für die Lehrkraft.


    Oder mal spitz gefragt: Wenn die Hürden für eine Fahrt so hoch sind und die Lehrkraft, die die Verantwortung alleine tragen muss, vorab weiß, dass sie diesen unzähligen Aufgaben nicht nachkommen kann,
    wäre es da nicht grob fahrlässig überhaupt wegzufahren?

    Wieviele Fälle von tatsächlich erfolgreich verklagten/belangten Lehrkräften sind dir denn bekannt? Wieviele persönlich? Und das bitte in Relation zur Anzahl der Fahrten usw., die durchgeführt werden. Ja, es gibt einige wenige Fälle, die Probleme bekommen haben. Entsprechende Urteile sind mir bekannt, dabei haben sich Lehrkräfte aber teils auch selten dämlich angestellt. Ich denke da z.B. an einen Lehrer, der seine Klasse unbeaufsichtigt Tretboot fahren lassen hat, während er am Ufer schon einmal den Grill angezündet hat. Als Lehrkraft steht man gerade nicht im Regen, wenn man die typischen Gefahren vorbedenkt und geeignete Maßnahmen zur Minimierung von Gefahren ergreift. Passiert dann doch etwas, reden wir nicht mehr über grobe Fahrlässigkeit, sondern höchstens noch einfache. Und das mag etwas Stress im Nachgang auslösen, bleibt aber letztlich folgenlos.


    Und ja: in einem Beruf, in dem Verantwortung übernommen wird (werden muss), kann das bei Fehlern auch Konsequenzen haben. Das gilt für Lehrer genauso wie für Ärzte, die falsch behandeln, für Statiker, die sich verrechnen usw.

  • Wer sich auf dem Laufenden halten möchte: die DGUV hat ihre Informationsschrift für Unterrichtsgänge, Ausflüge, Klassenfahrten etc. kürzlich auf den neuesten Stand gebracht.


    Diese Aktualisierung war lange überfällig, da die alte doch sehr fehlerbehaftet war. Ob sie alle bereits angemahnten Fehler und Missverständlichkeiten korrigiert haben, habe ich aber noch nicht nachgeprüft.


    Für Lehrer und Schulen in BW sind diese Richtlinien bindend.

  • Danke @Flupp . Die kannte ich noch nicht (dabei ist mein Schulrechtskurs noch recht frisch, aber darauf wurde nicht explizit hingewiesen.).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Der gesamte Bereich Unfallverhütung und Arbeitsschutz kommt mit der DGUV ein bisschen durch die Hintertür.
    Es gibt einen fast unüberschaubaren Wust an Vorschriften, der neben dem normalen "Schulrechtskram" zu beachten ist.


    Einen groben Überblick bekommt man erst in den Multiplikatorenveranstaltungen der Unfallversicherer. Dort werden dann die Sicherheitsbeauftragten für die einzelnen Schulen gebrieft.


    In BW macht das die UKBW.


    Edit: Leider gibt es keine Liste relevanter Vorschriften, was man tatsächlich alles zu beachten hat
    RiSU, DGUV, Verordnungen, SI ...


    Interessant zum ersten Stöbern sind:
    https://www.ukbw.de/sicherheit…it/betriebsarten/schulen/
    https://publikationen.dguv.de/…ch/bildungseinrichtungen/
    https://sichere-schule.de/
    http://arbeitsschutz-schule-bw.de/,Lde/Startseite (eher nur für Schulleitungen und Sicherheitsbeauftragte)

  • Gut Seph: dann keine Wanderungen mehr im Gebirg‘, keine Schwimmbadbesuche mehr, keine Skiausfahrten mehr, erst recht keine Bootstouren?


    nun ja, wir machen einiges von dem trotzdem.


    VG,

    Einmal editiert, zuletzt von Fraggles ()

  • Wenn Du mir der Situation Unterrichtender zufrieden bist (Betreuungsschlüssel, Tagespauschale von 14,50 usw.) - dann kannst Du sehr froh sein.


    Ich arbeite unterdessen weiter in der Gewerkschaft.

    Da Du laut Eigenaussage in der GEW bist: klick


    Klappte bei meinen bisherigen Unternehmungen und denen meiner Kolleginnen und Kollegen wunderbar. Wer bei uns auf Kosten sitzengeblieben ist, war zu bequem diese abzurechnen - aber das kann ja jeder selbst entscheiden.

  • Ja, das Urteil gibt es seit Kurzem.
    Die letzten 10 Jahre sah es anders aus.
    Da galt das Kreuzchen „Verzicht auf vollständige Kostenerstattung“, wenn man auf Fahrt ging.


    Auslandsfahrten sind noch nicht gedeckt.



    ich war mit meiner Kursstufe im Mai in Paris.


    Die Jugendherberge haben wir privat gezahlt - sonst hätte der Chef die Fahrt nicht genehmigen können. Wir taten so, als kämen wir privat unter. Denn für 1 ÜN/Frühstück hätte es nur ca. 20 Euro vom Land gegeben, diese kostete aber 37 Euro pro Nacht. Hätten wir das angegeben, wäre die Kursfahrt nicht genehmigt worden.

  • Fossi 74:
    Doch klar. Wenn ein Schüler auf der Fahrt körperlichen Schaden erfährt, sind die Lehrer wegen der Aufsichtspflicht in der Verantwortung.
    Bin lange im Schuldienst und weiß das.

    Ach so, Du bist lange im Schuldienst. Na, da hast Du ja wahrscheinlich einen gewaltigen Wissensvorsprung vor den meisten hier.

    Mikael: so ist es.

    Wisst Ihr was: Haut Euch doch gerne weiter Eure Hörensagen-Anekdoten aus der Kategorie "Lehrer - immer mit einem Bein im Knast" um die Ohren. Ich warte derweil immer noch auf die authentische Schilderung von Fällen, in denen Lehrkräfte (nicht der Dienstherr!) persönlich belangt wurden - und zwar bitteschön ohne dass sie sich vorher dümmer angestellt haben, als die Polizei erlaubt.


    Falls jemand die Info aktuell brauchen kann: Nachts um zwei hat auch die aufsichtführende Lehrkraft das Recht auf Nachtschlaf; erst recht, wenn die Teilnehmer der Klassenfahrt sich aus der Oberstufe rekrutieren.

    ich war mit meiner Kursstufe im Mai in Paris.


    Die Jugendherberge haben wir privat gezahlt - sonst hätte der Chef die Fahrt nicht genehmigen können. Wir taten so, als kämen wir privat unter. Denn für 1 ÜN/Frühstück hätte es nur ca. 20 Euro vom Land gegeben, diese kostete aber 37 Euro pro Nacht. Hätten wir das angegeben, wäre die Kursfahrt nicht genehmigt worden.

    Da fragt man sich dann schon, ob das noch - sorry - Blödheit oder schon eine höhere Stufe der Hingabe an den Beruf ist.

  • Antworte mal ungefragt als langjähriger Sicherheitsfuzzi und Multiplikator:


    Weil extreme Panikmache weit verbreitet ist, fast genausoweit wie vollkommene Naivität und Stümperhaftigkeit im Umgang mit tatsächlichen Gefahrensituationen an anderer Stelle.

  • Naja, ich finde, dass Du dem Dienstherren nicht vorwerfen kannst, wenn Du auf Kosten sitzenbleibst, von denen er nichts weiß - bzw. die Du ihm im Vorfeld bewusst verschweigst, weil Dir ansonsten aus Kostengründen die Genehmigung versagt würde.


    Edit: Dieser Post bezieht sich auf einen Beitrag, der mittlerweile gelöscht wurde.

  • Was genau löst jetzt eine solche Wut in Dir aus?

    Kann ich Dir gern sagen: Dein unreflektiertes, auf Hörensagen beruhendes Geraune über irgendwelche Gefahren, denen Lehrkräfte angeblich während Klassenfahrten ausgesetzt sind, und Deine anschließende (sehr typische) Weigerung, Ross und Reiter zu nennen. Das Ganze kombiniert mit der lehrertypischen Melange aus Halbwissen und kompletter Ahnungslosigkeit rechtliche Fragen betreffend, schön erkennbar an Aussagen wie


    Wenn ein Schüler auf der Fahrt körperlichen Schaden erfährt, sind die Lehrer wegen der Aufsichtspflicht in der Verantwortung.

    Das ist in dieser Pauschalität schlicht und ergreifend Unsinn.


    Und wie Du aus der Tatsache, dass Dir jemand widerspricht, dieses hier ableitest:

    Wenn Du mir der Situation Unterrichtender zufrieden bist (Betreuungsschlüssel, Tagespauschale von 14,50 usw.) - dann kannst Du sehr froh sein.

    - das wird wohl Dein Geheimnis bleiben.


    Als Sahnehäubchen dann Deine 12-jährige Erfahrung im Schuldienst. Hier dürften genug KollegInnen aktiv sein, die locker auf das Doppelte kommen...

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ok, Bist definitiv kein Lehrer.

    Weil ich Dein unerträgliches Gejammer nicht mitmachen will? Bisschen arg einfaches Weltbild hast Du da, Schätzchen. Passt aber zu Deinen bisherigen Einlassungen. Kleiner Tipp: Schau mal auf die Zahl meiner Beiträge. Und dann auf die Deiner.


    nur warum macht dich das so wütend?

    Hab ich Dir erklärt. Musst Du nur lesen.




    Beste Grüße
    Fossi



    Edit (warst schneller als ich): Bitte unterlasse psychologische Ferndiagnosen meiner Person. Danke.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    • Offizieller Beitrag

    Können sich dann alle bitte wieder einkriegen?
    Danke für das eigenständige Löschen unnötig aggressiver Posts.
    Weiter bitte am Thema ohne personalisierte Kommentare.

  • Gut Seph: dann keine Wanderungen mehr im Gebirg‘, keine Schwimmbadbesuche mehr, keine Skiausfahrten mehr, erst recht keine Bootstouren?


    nun ja, wir machen einiges von dem trotzdem.


    VG,

    Das ist doch deutlich zu einfach gedacht und irgendwie scheinst du mich falsch verstanden zu haben oder verstehen zu wollen. All das kann man relativ bedenkenlos machen, wenn man vorher die jeweils erforderlichen
    Vorbereitungen trifft und sich klar macht, was dort jeweils geht und was nicht. Gerade für die sportlichen Aspekte, die du nennst, gibt zumindest bei uns in Niedersachsen der Erlass zur Durchführung von Schulsport sehr genau
    her, welche Dinge ich mit Schülern verantwortbar machen kann und welche Vorbedingungen gegeben sein müssen. Da seien als Beispiel die Notwendigkeit von entsprechender Sicherheitsausrüstung bei Wintersportarten
    (niemand fährt ohne Helm usw.) oder die Notwendigkeit der tatsächlichen Beaufsichtigung der schwimmenden Schüler durch die Lehrkraft am Wasser (+ Aufsicht durch Rettungsschwimmer) genannt. Für Bootstouren, insbesondere
    auf Fließgewässern sind Begleitpersonen mit entsprechender Qualifikation notwendig. Dafür kann man sich durch entsprechende Fortbildungen gezielt qualifizieren lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Wir können noch einmal festhalten:


    Solange der Lehrkraft kein schuldhaftes Fehlverhalten nachzuweisen ist, kann sie für Schäden jeglicher Art sowie für Verunfallungen der Schüler nicht haftbar gemacht werden.
    Das eine Bein im Knast ist ein Mythos, der in diesem Fall von uns Lehrern sorgsam gepflegt wird.


    Das tragische Beispiel der verstorbenen Schülerin aus NRW sollten wir aus genau diesem Grund genauestens verfolgen, da hier die Bezirksregierung bzw. die Gerichte das Verhalten der begleitenden Lehrkräfte sehr genau unter die Lupe nehmen werden.

  • Die Grundaussage von Fraggels (es ist körperlich teilweise sehr anstrengend, man arbeitet quasi eine Woche durchgehend und wird oft auch nachts gestört) finde ich richtig.


    Gefährlichere Unternehmungen können in Bayern vorab mit der Unfallkasse besprochen werden, die sind auch telefonisch gut erreichbar. Eine schriftliche pädagogische Gefährdungsbeurteilung, unterschrieben von der Schulleitung, schützt vor dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit.

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