Beiträge von Bolzbold

    Hätte ich die Wahl gehabt, wäre ich sicher kein angestellter Lehrer geblieben. Aber ok; Deine Sig ist wohl nicht zufällig gewählt

    Fossi, ich würde mich freuen, wenn Du Dich eines angemessenen Tonfalls bemühen könntest und mich hier nicht mehr oder weniger direkt als Arschloch bezeichnen würdest.
    Wir können in der Sache weit auseinanderliegen, uns meinetwegen die Argumente um die Ohren hauen. Aber diese Niveaulosigkeit muss doch nun wirklich nicht sein, oder?

    Also in NRW war das seinerzeit so, dass man die Lehrbefähigung für das Drittfach quasi automatisch dazu bekam, wenn man entweder vor Ende des Refs. oder nach dem Ref. noch ein Fach studiert hat.
    Bei uns gibt es ja zusätzlich die Möglichkeit, mittels Zertifikatskursen die Fakultas für ein weiteres Fach zu erwerben.

    Ich stand damals auch vor der Wahl, Musik noch nachzustudieren (8 Semester inkl. Prüfungszeitraum) oder nur mit E/Ge ins Ref. zu gehen. Ich habe mich für Musik entschieden, bin zwei Jahre später ins Ref. gegangen, habe die letzten beiden Semester des Studiums parallel zum ersten Jahr im Ref. gemacht, wobei ich bereits quasi scheinfrei war, und habe dann im zweiten Jahr parallel zur damaligen Zweiten Staatsarbeit die fachpraktisch Prüfung abgelegt, im Sommer die Klausur geschrieben und knapp zwei Wochen vor dem 2. StEx. dann meine mündliche Prüfung in Musik abgelegt.
    So bekam ich dann auch die Fakultas für Musik auf dem Examenszeugnis bescheinigt.

    Musik neben dem Ref. war schon eine ziemliche Belastung - und meine Fachleiterinnen haben keinen Hehl daraus gemacht, dass sie das nicht gut fanden. (Wobei offenbleiben muss, ob es ihnen darum ging, dass ich dem Ref. keine 100% Aufmerksamkeit und Energie geschenkt habe oder ob sie ernsthaft Sorgen hatten, dass das zuviel sein könnte.)

    Es war ein ziemlicher Ritt, weil ich zeitgleich noch ein zeitintensives Ehrenamt hatte, das ich nicht abgeben konnte. Eine harte Zeit, aber zu überleben. Ob ich das allerdings heute, 15 Jahre danach, nochmal schaffen würde, wage ich zu bezweifeln.

    Musik als Drittfach war auf jeden Fall die beste Entscheidung, die ich treffen konnte.

    @Krabappel

    Doch, das ist technisch möglich.
    Wenn die TE während ihrer Erkrankung beispielsweise für ein Halbjahr nun laut offiziellem Plan nur 17 statt 18 Stunden machen muss (aber nach wie vor für 18 Stunden bezahlt wird), dann ist es theoretisch denkbar, dass sie im unmittelbar folgenden Schuljahr (so sehen es die Regeln ja vor) künftig die eine Stunde mehr machen muss.

    Dies der TE jedoch zu verschweigen ist schon ein starkes Stück, zumal sie während ihrer Erkrankung von dieser für sie ja fiktiven Stundenermäßigung nichts hat und im anschließenden Schuljahr eine unbezahlte (!) Stunde mehr arbeiten muss.

    Sollte eine Schulleitung so verfahren dann ist das in meinen Augen allerdings eine ziemliche Sauerei. Auch in Niedersachsen dürfte es eine Dienstordnung geben, in der die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und KollegInnen festgelegt ist. Ein solches Vorgehen ist wohl das krasse Gegenteil davon.
    Da würde ich auch wie schon empfohlen zum Personalrat gehen bzw. ggf. direkt jemanden Offizielles im Ministerium oder der unmittelbar nachgeordneten Behörde ansprechen. (Bezirksregierungen gibt es in NDS ja nicht mehr)

    @MrsPace

    In der Tat wird Dich wahrscheinlich kein Schulleiter mit Säugling und Kleinkind auf Klassenfahrt zwingen. Ich habe in den Wochen nach der Geburt meines dritten Kindes auch nicht die Studienfahrt mitgemacht. Mein SL war da sehr verständnisvoll. Von solchen Situationen bin ich auch nicht ausgegangen. Da würde jedem Schulleiter nicht nur von der betroffenen Kollegin extremer Gegenwind ins Gesicht wehen. (Wenn die Gleichstellungsbeauftragte, der Lehrerrat und der Personalrat dann noch mitziehen...)

    Die "Unterstellung", von der Du sprichst, speist sich aus Deiner aus meiner Sicht etwas martialisch klingenden Rhetorik bezüglich des Zwingens.
    Die Schulleitung wird Dich wie gesagt niemals "zwingen". Auch für die Schulleitung gilt ADO §1.

    Was sie aber tun kann, ist, das im Hinterkopf zu behalten und Dich beispielsweise in drei Jahren anweisen, auf Klassenfahrt zu gehen. Teilzeitkräfte müssen dies ja nur in größeren Abständen im Vergleich zu den Vollzeitkräften. Du wirst diesen Teil Deiner dienstlichen Pflichten nicht mit einem Wisch beseitigen können.


    Danke, das habe ich gehofft zu hören!Ich kann ja nun auch nichts dafür, dass ich schwepunktmäßig in solchen Klassen bin und da fände ich es echt scheußlich, wenn ich dafür im nächsten Schuljahr noch tausend Extrastunden machen müsste. In der Abwesenheit der Klassen mache ich gerne sämtliche Vertretungen und/oder praktikumsbesuche, da bin ich ja eh vor Ort.


    Die Sorge brauchst Du nicht zu haben - das ist so im System gar nicht vorgesehen.

    Die Diskussion dreht sich doch wieder einmal im Kreis.
    Jeder, der informiert sein möchte, kann sich vor seiner Berufswahl ausführlich über die Vor- und Nachteile des Berufs, des Gehalts, der Renten- oder Pensionsansprüche etc. informieren. Das ist alles öffentlich und bequem per Mausklick von zu Hause zu recherchieren.
    Die Rentenschere zwischen Beamtentum und Angestelltentum ist hinlänglich bekannt. Jeder hat die freie Wahl.

    @MrsPace

    Du musst zwischen der rechtlichen und der "individuellen" Ebene unterscheiden. Die Teilnahme und Organisation von Klassenfahrten gehört zu den dienstlichen Pflichten einer Lehrkraft.
    Zwingen ist so eine Sache. Wenn Du jetzt womöglich anführst, dass man sich dann krank melden sollte, dann fände ich diese Vorgehensweise ein Armutszeugnis.

    Das Dienstrecht sieht offiziell folgendes vor:

    (Hervorhebung durch mich)

    Vielleicht sollte man dann von pauschalen Aussagen wie "niemand kann Dich zwingen" Abstand nehmen, weil sie einmal in die Tat umgesetzt in NRW einen Vertoß gegen die Dienstordnung darstellen würden.
    Unabhängig davon kann die Schulleitung sehr wohl einer hier "bockigen" Lehrkraft auf ihre ganz eigene Art und Weise auf die Füße treten - und das ganz legal. Hoegg hat das in seinem Buch "Schulrecht für schulische Führungskräfte" sehr anschaulich beschrieben.

    Eigentlich ist das ganz einfach:

    Durch Praktika, Studienfahrten etc. ausgefallene Stunden, also die erwähnten "Minusstunden" können durch Vertretungsunterricht aufgefüllt werden. In der Regel dürfen dann die Kollegen, die durch die Fahrten "freigesetzt" sind, beispielsweise die begleitenden und somit abwesenden Kollegen vertreten.
    Das Ganze muss innerhalb eines Monats abgerechnet werden. Minusstunden dürfen nicht in den Folgemonat übertragen werden und dann dort beispielsweise durch zusätzliche Vertretungen kompensiert werden.

    Näheres ist in der ADO in §13 (4) eindeutig geregelt. Ich zitiere:

    Für Beamte gelten andere Regeln - immerhin gibt da seit Jahren welche.

    Ob die Entscheidung des BGH auch für Dienstreisen im Inland gilt, ist offenbar noch ungeklärt. Für Dienstreisen ins Ausland ist die Sache jetzt klar. Ob man allerdings wie im Beispiel der Chinareise des Klägers die Reise künstlich unterbrechen kann bzw. dadurch die Reisezeit verlängern kann bei voller Bezahlung durch den AG, ist ebenfalls noch nicht entschieden.

    Zu Frage 2:
    http://www.besoldung-niedersachsen.de/niedersachsen_…etz_paragraf_38

    Zu Frage 3:
    http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/e…FORMUID=030_061
    Siehe Seite 4 "Nebentätigkeiten"

    Zu Frage1:
    https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versor…te-1-68448.html


    Zu Frage 4:
    Überlege Dir gut, ob Dein Leidensdruck so groß ist, dass Du nicht nur aus der Schule sondern auch aus dem Beamtenverhältnis raus möchtest.
    Ggf. kann man auch Jobs bei der Landesschulbehörde oder den lokalen Verwaltungsstellen finden.
    Überlege Dir auch ferner, wie Du Dich konkret beurlauben lassen möchtest. Geht es hier um Urlaub aus familiären Gründen oder um Urlaub ohne Dienstbezüge?

    OK, mobil wäre ich mit meiner Variante in dem Sinne sicherlich nicht. Punkt für Dich.

    Aber mal im Ernst: Würdest Du Dir in der von der TE beschriebenen Situation Equipment kaufen, das bis zu 2000€ kostet, wie Du schriebst?
    Ich gebe ja gerne gut und viel für Equipment aus, das mir den Unterricht erleichtert. Aber ich glaube, DA wäre dann irgendwann doch meine Grenze.

    Mich als angestellter Lehrer würde schon interessieren, was an den Angaben dort falsch ist.

    Dort steht ja z.B.

    "Betrachten wir etwa den Fall einer ganz normalen Grundschullehrerin in Bayern, die im Besoldungsgrad A12 eingestuft ist. Wenn sie nach 40 Dienstjahren in Rente geht, verdient sie 4578 Euro im Monat. Da pro Jahr knapp 1,8 Prozent des letzten Gehalts als Pension gezahlt werden beziehungsweise maximal 71,75 Prozent, bekommt sie im Ruhestand rein rechnerisch 3284 Euro im Monat. Zieht man davon den sogenannten Korrekturfaktor sowie den Abschlag für Pflegeleistungen ab, bleiben der pensionierten Grundschullehrerin immer noch 3142 Euro im Monat. Hinzu kommt noch ein Weihnachtsgeld, das hier jedoch unberücksichtigt bleiben soll."
    [Hervorhebung von mir]

    Ich kann nicht glauben, dass eine seriöse Zeitung so grundsätzlich falsch berichtet (Lügenpresse mal aus anderer Sicht?). Bitte klärt mich auf.

    Das sind Bruttobeträge. Steuern und PKV gehen noch ab. Und das sollte man in einem solchen Artikel dann fairerweise nicht lapidar in einem Satz wegwischen und die 70% Beihilfe erwähnen, die viele Dinge eben nicht übernimmt.
    Dass im Alter auch ganz andere, teils fünfstellige Beträge zusammenkommen, die man an Arztrechnungen vorstrecken darf, fällt selbstredend auch unter den Tisch.

    Und wie gesagt, die wenigsten Frauen gehen nach 40 Jahren Vollzeitarbeit in Pension. Das ist eine Mondrechnung - und zwar ganz bewusst.

    Unseriös wird es da, wo man die Maximalpension als Referenzwert nimmt. Das erreicht doch fast niemand - und die in der Regel über einen längeren Zeitraum teilzeitbeschäftigte Grundschullehrerin sowieso nicht.
    Ich mit vermutlich 36 Dienstjahren (wenn das Pensionsalter bis dahin nicht noch angehoben wird, wovon ich ausgehe) übrigens auch nicht. Und die wenigsten von uns werden das bis 67 mit voller Stelle durchstehen.

    Und wer es doch tut, der hat sich nach 40 Dienstjahren diese Pension auch redlich verdient!

    Den Artikel hat vermutlich wieder irgendein Praktikant geschrieben, dem man aufgetragen hat, die olle Kamelle nochmal für ein Clickbait auszugraben. Dieselben handwerklichen Fehler in der Recherche finden sich besonders auch in den alle drei Monate erscheindenden Focus-Artikeln zu dem Thema.

    Eine günstige Variante wäre ein Mikrofon, ein Mikrofonverstärker und eine kleine, handliche und leistungsfähige Box, die die Stimme möglichst ohne Höhenverzerrung etc. wiedergibt.

    Das kann man sich aus Einzelteilen zusammenbasteln. Ich hätte sogar alle Komponenten hier. Um das Mikro und dessen Verstärker zu testen, habe ich das einmal ausprobiert. Da kam mit meinem Soundlink II schon einiges an Klang rüber.

    Dem TE geht es um sein scheinbares Alleinstellungsmerkmal. Nur er ist so belastet, nur bei ihm ist das so ungerecht. Dementsprechend wird dann bei vergleichbaren Belastungen sarkastisch gegengefragt.
    Auf eine wirklich argumentative Auseinandersetzung scheint der TE nicht aus zu sein.

    Für individuelle Streicheleinheiten ist dieses Forum jedoch nur bedingt da - und dann sollte man sich vielleicht eines angemessenen Tonfalls bedienen und angemessen auf die Antworten der User hier eingehen. Ein- oder Zweizeiler mit Sarkasmus finde ich schon unverschämt. Und er wäre nicht der erste Geisterfahrer, der auf den Warnhinweis im Radio mit "ein Geisterfahrer? HUNDERTE!" reagiert.

    DeadPoet: erzähl mir nicht, dass Du als Anfänger mit 23 Std 23 verschiedene Unterrichtsstunden pro Woche hälst (und vorbereitest, weil DU keine Unterlagen hast/bekommst)...

    Doch - bei mir waren es sogar 24. Ich erinnere mich noch gut daran - das war 2005.

    eine 8, eine 9 und zwei 10er in Englisch, zwei 6. Klassen in Musik, eine 8 in Politik bilingual, einen GK 11 in Englisch und in Geschichte und zum Halbjahr nach Abgabe einer Musikgruppe noch einen GK 12 Geschichte.
    Ja, das waren sechs Korrekturgruppen am Anfang (mittlerweile bin ich auf drei runter).
    Da an meiner damals neuen Schule mit Klett gearbeitet wurde und an meiner Ref-Schule mit Cornelsen, musste ich also alles selbst planen. In der Oberstufe hatte ich ein bisschen Material, aber der schulinterne Lehrplan war zum Teil anders, so dass ich da auch viel selbst erstellen musste.
    Das war keine Heldentat sondern einfach normal.

    Und ja, die ersten zwei Jahre nach dem Ref. sind/waren hart. Mittlerweile habe ich neben dem Material vor allem die Erfahrung, die mir das Leben leichter macht.

    DeadPoets Hinweis auf weniger Weinerlichkeit würde ich mir an Deiner Stelle übrigens durchaus zu Herzen nehmen. Da mussten viele von uns durch.

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