Bitte tragt threadübergreifende Meinungsverschiedenheiten doch per PN aus.
Beiträge von Bolzbold
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Diese Bewegung wird sich immer den Vorwurf des Trittbrettfahrens und Opportunismus gefallen lassen müssen, solange die AktivistInnen wie jeder andere auch alle zwei Jahre ihre digitalen Endgeräte austauschen und so wie andere auch bei den Textildiscountern regelmäßig weiter ihre Klamotten shoppen. Demonstrieren ist eine Sache - seine Lebensweise danach konsequent auszurichten eine andere. Es ist nun an der Zeit, dass die DemonstrantInnen beweisen, ob sie gemäß ihrer Forderungen handeln und leben oder ob sie nicht nur Heuchler sind mit dem Anspruch moralischer Überlegenheit, weil es gerade "in" ist.
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Vorbehaltlich der Richtigkeit der von mir eingegebenen Daten:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/be…stkl=3&r=0&zkf=
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Naja, die Verordnungen könnten längst kostenlos im Netz sein.
Und @Digitalverweigerer: wir unterhalten uns ja alle gerade nicht mitm Schreibtelegrafen, aber jeder hat offenbar eine eigene (verschiebbare) Grenze, was er/sie für sinnvoll hält. Und so lange eine Technik anfällig/ miteinander inkompatibel oder sonstwie unbrauchbar ist, nutze ich zumindest das, was funktioniert. Schont Nerven.
Sind sie doch.
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Eine Schulleitung geht genau so weit, wie man sie lässt. Offenbar wird sie an Deiner Schule gelassen.
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Also ich habe es noch nie erlebt, dass Kurs so lange gerechnet hat. Was waren das denn bitte für Parameter?
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Wenn eine Schule so viel Vertretungsunterricht aufbrummen kann, ist das auch ein Versagen der Lehrerkonferenz.
ZitatAlles anzeigen
§ 68 (SchulG)
Lehrerkonferenz
(1) Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58. Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter.
(2) Die Lehrerkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule; sie kann hierzu Anträge an die Schulkonferenz richten.
(3) Die Lehrerkonferenz entscheidet über
1. Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,
2. Grundsätze für die Verteilung der Sonderaufgaben auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
3. Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
4. Grundsätze für die Festsetzung der individuellen Pflichtstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
5. die Teilnahme einer Schule an der Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle gemäß § 93 Abs. 4 auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
6. Vorschläge an die Schulkonferenz zur Einführung von Lernmitteln,
7. weitere Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend unmittelbar die Lehrerinnen und Lehrer und das pädagogische und sozialpädagogische Personal betreffen.
(4) Die Lehrerkonferenz wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer für die Schulkonferenz. Gewählte sind verpflichtet, die Wahl anzunehmen, wenn nicht ein wichtiger Grund entgegensteht. Die Lehrerkonferenz kann auch pädagogische oder sozialpädagogische Fachkräfte wählen, die im Rahmen außerunterrichtlicher Angebote tätig sind und nicht der Schule angehören.
(5) Die Lehrerkonferenz kann die Einrichtung von Teilkonferenzen beschließen und ihnen Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs ganz oder teilweise übertragen. § 67 Abs. 1 und 6 gilt entsprechend.Die ADO besagt dazu:
Zitat
§ 13(3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.
Ein Kollegium, das sich hier nicht wehrt bzw. nicht über seine Vertreter an die Schulleitung herantritt, wenn zuvor Gespräche mit dem Vertretungsplaner nicht gefruchtet haben, trägt m.E. eine Mitverantwortung an der Misere.
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63 Euro nur für eine gedruckte Version von kostenlos verfügbaren Inhalten sind schon ein stattliches Sümmchen.
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Die gibt es nicht mehr.
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@brassta
Das ist Teil des Spiels. Die "da oben" dürfen halt keine Ahnung haben, weil man sonst nicht so schön über sie ablästern kann...
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Spätestens jetzt kann sich keiner mehr mit Unwissen herausreden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer…P-09/index.html
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Och nööö. Das hatten wir hier schon in mehreren Threads. Wenn Dir langweilig sein sollte, könnte Dir die Suchfunktion schneller Ergebnisse liefern.
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...was am meisten nervt...?
Bürokratie. Viel zu viel, und das meiste davon auch noch völlig sinnlos.
Und "betriebsblinde unbewegliche" KuK, Mentalität "Das war schon immer so, wieso sollten wir was ändern...". Werden zum Glück weniger, aber die nerven.
Last but not least die Sorte Eltern, die meinen, sie hätten was zu melden. Aber die stelle ich idR sehr schnellkaltruhig.Wenn Du in einem Kollegium mit vielen Gleichaltrigen gemeinsam "alt wirst", dann ist das m.E. ein natürlicher Prozess, gerade wenn man pädagogisch-didaktisch weitgehend einer Meinung ist. Da stellen die jungen Wilden tatsächlich erst einmal eine Gefahr des eigenen, vielleicht gar nicht so starren, aber eben gewohnten Weltbildes dar. Im Ergebnis stellte ich bereits nach 14 Jahren im Dienst fest, dass ich als Mittvierziger die Endzwanziger teils gar nicht mehr verstanden habe - weder was ihre Mentalität angeht noch was ihre didaktisch-pädagogischen Werte angeht.
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Das erinnert mich an die Zeit um 2005 herum. Volle Stelle als Angestellter, BAT2a, ca. 1800,- € netto raus bei Steuerklasse I und allen Abzügen.
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Ich glaube, die Oberstufenkoordinatoren haben gerade etwas Besseres zu tun als Deine Software zu testen - was aber keine Wertung bezüglich der Qualität selbiger darstellt. Was die Kurs42 und LuPO Nutzer angeht, so habe ich die Software bis vor Kurzem ja auch intensiv benutzt und kenne mich damit aus. Wenn ich ein laufendes System habe, das mir keine Probleme bereitet, dann bin ich in der Regel nicht so erpicht darauf, etwas anderes auszuprobieren. Parallel zum schulischen Arbeitspensum kann ich mir kaum jemanden vorstellen, der das mal eben so ausprobiert und dann noch ausführlich Feedback gibt. Die Software muss ja besonders die kniffligen Fälle auch abbilden können.
Wenn man nicht gerade zehn Jahre alte Rechner in der Schulverwaltung stehen hat, dann laufen Kurs und LuPO da ohne Probleme oder "Lags". Bei der offiziellen Software kann man sich übrigens drauf verlassen, dass alle aktuellen Rechtsvorschriften eingearbeitet sind - von der Abiturzulassungsberechnung über die maximale Anzahl an Defiziten, den GeR, Zeugnisformulare, Prüfungsdokumentvorlagen und vieles mehr. Ich müsste mich als fiktiver Oberstufenkoordinator wirklich darauf verlassen können, dass die Software rechtssicher arbeitet. Das leistet meiner Erfahrung nach nur die offizielle SVWS, da hier der Informationsfluss meiner Erfahrung nach reibungslos läuft - und eben nicht erst, wenn eine neue VVzAPO-GOSt im Amtsblatt erscheint.
Könntest Du geplante Änderungen in der aktuellen APO-GOSt auch schon einprogrammieren, bevor sie im Amtsblatt erscheinen? Oder würde das nur mit zeitlicher Verzögerung funktionieren?
Du kannst mir gerne eine PM schicken, dann schaue ich mir das bei Gelegenheit mal an - vom Design her ließe sich bei der aktuellen SVWS sicherlich noch einiges optimieren...
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Falls 299 Rückschlüsse auf das Alter zulassen, dann sollte man das MaJa299 nachsehen. Wir waren alle mal jung und in Teilen idealistisch und von Vorbildern geprägt.
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4. Das ständige Reflektieren und Lamentieren über die Unzulänglichkeiten unseres Berufs.

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Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.
Bitte benutze für diese Frage die Suchfunktion oder lies Dir die einschlägigen Informationen unter https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote durch.
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Meine Frau und ich sind beide Lehrer an verschiedenen Schulen und haben drei Kinder - zwei im schulpflichtigen Alter und eins im Kindergarten.
Wir haben sowohl positive als auch negative Erfahrungen in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemacht.
Wesentliche Faktoren dafür waren/sind:- Verfügbarkeit und zeitlicher Umfang der Kinderbetreuung
- eigene Stundenpläne und der Anteil an Nachmittagsunterricht (in der Regel sind die Pläne inkompatibel bzw. können keine Rücksicht aufeinander nehmen)
- außerunterrichtliche Termine (Konferenzen, Exkursionen, Klassenfahrten, Feste)
- Korrekturbelastung
- Kinderkrankheitstage und das (Un)Verständnis der Schulleitung
- Schließtage der Einrichtungen der Kinder
- zeitliches und finanzielles Minusgeschäft der TZ-ArbeitMeine Frau hat aufgrund der Doppelkorrekturfächer seit dem ersten Kind nie mehr als 50% gearbeitet und damit immer eine erhebliches Minusgeschäft mit ihrer TZ-Arbeit gemacht. In den Hauptbelastungsphasen näherte sich ihr Brutto-Verdienst dem Anderthalbfachen des Mindestlohns an.
Das Hauptproblem ist letztlich Folgendes:
Man muss als Doppellehrerhaushalt immer damit rechnen, dass sich einer der Stundenpläne plötzlich ändert und das ganze Betreuungssetting über den Haufen geworfen wird. Diese Ungewissheit, wie lange die Pläne diesmal gelten, ist ein erheblicher Stressfaktor. Neben den Einrichtungen wie OGS oder KiGa oder Tagesmutter bräuchte man streng genommen eine Person, die jederzeit Gewehr bei Fuß steht, um jeden spontan veränderten Betreuungsbedarf sofort abzufangen. Auch in der heutigen Zeit wären das vermutlich die Großeltern, wenn sie denn in der Nähe wohnen würden und nicht selbst noch berufstätig wären, wie das ja auch oft noch der Fall ist. Wir haben keine, also muss es irgendwie so gehen. Es ist bisher irgendwie so gegangen. Aber wir haben zwischendurch immer wieder Momente gehabt, wo wir nicht wussten, wie das noch funktionieren soll.
Ein Vorteil der ganzen Sache ist immerhin, dass man in den Schulferien nie ein Betreuungsproblem hat und dann immer mit der ganzen Familie zusammen ist. Wem Familie wichtig ist, der wird das zu schätzen wissen.
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