Beiträge von Bolzbold

    Nicht wirklich. Haben beide Steuerklasse 4. Das Problem bei mir ist die gesetzliche Krankenversicherung. Da bezahle ich auch den Arbeitgeberanteil mit. Momentan zahle ich 700 Euro im Monat, bei Vollzeit 1100 Euro. Somit bleiben Netto 200 Euro mehr bei Vollzeit. Das sind, wenn mans auf die Wochen zulegt 50 Euro pro Woche. Also verdiene ich dann an dem Tag, den ich pro Woche mehr arbeite 50 Euro. Das lohnt einfach nicht.

    Gibt es einen Grund, weshalb Du die Arbeitgeberanteile mitbezahlen musst?

    Erweiterte Familie gibt es nicht.

    Der Ältere macht nächstes Jahr Abitur und will dann Informatik an der Uni hier studieren. Er bezieht dann eine eigene Wohnung bei uns im Haus. Ob das allerdings in 4 Jahren noch so ist, weiß man ja nie.

    Richtig - und alles andere außer dem Sparen kann man jetzt noch nicht planen. Daher würde ich mir zum jetzigen Zeitpunkt zwar Gedanken machen, was ich konkret in dem Sabbatjahr machen möchte, aber die Planungen an dich können wohl erst ein Jahr vorher so richtig beginnen.

    Grundsätzlich richtig. Nur je nachdem was man dann vorhat muss man ja schon vorplanen. Z.B sparen, Ziele setzen etc.

    Der Fokus lag ja darauf, was mit Deiner dann 15jährigen Tochter sein wird.

    Sparen - ja. Konkret planen wird noch nicht gehen. Ggf kann sich der Ältere ja um seine Schwester kümmern. Was ist mit dem Vater oder erweiterter Familie?

    Wir reden von einem Sabbatjahr in vier Jahren und einer aktuell elfjährigen Tochter, die vermutlich noch erst richtig in die Pubertät kommt und wo somit ganz viele Parameter schlichtweg unbekannt und nicht abschätzbar sind.

    Da würde ich vielleicht erst einmal abwarten, wie sich die Dinge entwickeln.

    Die "perfekte" Stunde ist die, die Dein Fachleiter oder Deine Fachleiterin bzw. im Examen dann die Prüfungskommission sehen möchte. Natürlich gibt es grundsätzliche Parameter - die sind problemlos zu ergoogeln. Daher erspare ich mir dazu weitere Ausführungen.

    Für das, was Du umreißt, musst Du handwerklich gut sein, also gut planen, und performanzmäßig gut sein, d.h. die Stunde auch gut halten können. Und Du solltest die Vorlieben der Fachleitung kennen.

    Nun ja, es dürfte mittlerweile offensichtlich sein, dass sich die TE wieder einmal aus dem Thread ausgeklinkt hat. Ob es wegen des Argwohns war oder wegen des "Triumphs", dass viele UserInnen hier über ihr hingeworfenes Stöckchen gesprungen sind, muss hier wohl offen bleiben.

    Die Verfügbarkeit von KI ist eine Realität, an die wir uns gewöhnen müssen. Menschen, die Mühe damit haben, Texte zu verfassen, oder die einfach keinen Spaß daran haben, benutzen natürlich die KI. Daran ist auch gar nichts auszusetzen, das ist wie die Rechtschreibprüfung bei Word. Wir sind es nur noch nicht gewohnt.

    Der Unterschied besteht meiner Meinung nach auch nicht darin, ob die Verwendung einer KI angezeigt wird oder nicht. Das ist mir letztlich egal. Der qualitative Unterschied besteht darin, wie sehr die KI mit persönlichen, individuellen Infos gefüttert wurde.

    Einen Text auf Basis des Prompts "Verfasse einen Forumsbeitrag für ein Lehrerforum aus Sicht eines überforderten Berufseinsteigers, der um Rat bittet" braucht hier niemand. Ein Text auf Basis eines Prompts wie "Als Berufseinsteiger im Lehramt für XY habe ich folgende Probleme: Überforderung im Umgang mit der Klasse, Kollegium sind Einzelkämpfer, Schulleitung ist unfair, Schüler mögen mich nicht, Eltern machen mir Druck und mein Freund findet ich hab zu wenig Zeit. Verfasse einen Forumsbeitrag für ein Lehrerforum, der diese Probleme deutlich darstellt und um Rat bittet" ist da schon etwas anderes.

    Was meinst Du, welche Prompts ich eingegeben habe, um meinen Fake-Beitrag zu erstellen? :)

    Wenn wir Lehrkräfte Mühe hätten, eigene Texte zu formulieren oder das bei künftigen LehrerInnen-Generationen zu einem Problem werden sollte, dann können wir uns auch allesamt durch Maschinen ersetzen lassen - das ist ja eine der Ursuppen von Dystopien.

    Der VBE bietet übrigens regelmäßig Fortbildungen an, die von einem Verwaltungsrichter geleitet werden. Mir ging es auch nicht darum, dass meine Auffassung auf jeden Fall die richtige ist (das ist bei aktuellen juristischen Fragen dann selbst bei ausgebildeten Juristen eher selten), aber dass es eben auch deutlich andere Auslegungen gibt. Und für "zwingende dienstliche Gründe" empfehle ich eine ältere Entscheidung zu genau diesem Thema (nur in Bezug auf Richter, immerhin auch aus NRW): BVerwG 2 C 23.05

    Vielen Dank für das Urteil. Ich habe mir die Begründung einmal durchgelesen und komme hier zu der Einschätzung, dass das Urteil nur bedingt auf unseren Fall anwendbar ist.

    a) Das Gericht differenziert zwischen "dringenden" und "zwingenden" Gründen in einer Abstufung. In § 63 LBG NRW steht nur "wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen." Das wäre dieser Logik zufolge sogar eine noch niedrigere Schwelle als die, die das Gericht bei den anderen Kategorisierungen gesehen hat. Im konkreten Fall wurde eine 2%ige Mehrbelastung der anderen RichterInnen nicht als "zwingende Gründe" erachtet.

    b) Die Beispiele, die das Gericht nennt, so "dringende" oder "zwingende" dienstliche Gründe angeführt werden, lassen sich auf Schule mittelbar übertragen. Es stünde dann zu entscheiden, inwieweit eine nicht mehr gewährleistete vollständige Erteilung von Unterricht nach Stundentafel vorliegt - sprich ob Unterrichtskürzungen im Falle der Genehmigung dieser Teilzeit die Folge wären oder andere KollegInnen hierdurch angeordnete Mehrarbeit leisten müssten. (Die Extrembeispiele von sehr kleinen Fachschaften mit Mangelfächern und dem Wunsch nach voraussetzungsloser Teilzeit lasse ich einmal bewusst außen vor.) Eine Stunde Mehrarbeit entspräche einer Mehrbelastung von ungefähr 4% ausgehend von einer vollen Stelle am Gymnasium.

    c) Es muss an dieser Stelle offen bleiben, inwieweit eine jeweils zu beweisende fehlerhafte Personalplanung durch die Schule oder die BR oder das Land die dienstlichen Gründe "schlagen", wenn bzw. weil sie diese selbst evozieren.

    Ungeachtet dessen wäre ich gespannt, ob und falls hier bis ganz nach oben geklagt werden sollte, wie das BVerwG hier entscheiden würde.

    Das ist faktisch richtig. Gleichzeitig halt auch eine Aussage, hinter der sich Schulleitungen und Behörden gerne mal verstecken, denn häufig sind ja die Streitfälle solche Fälle, bei denen sich der Schritt nicht lohnt. Viele Menschen in Positionen der erw. Schulleitung sind da aber nicht transparent, indem sie die Rechtsunsicherheit eingestehen und dann meinetwegen argumentieren, dass sie ja auch die Verantwortung tragen und deshalb ihrer eigenen Rechtsauffassung folgen. Das wäre ja plausibel. Stattdessen wird so getan, als hätte man das überlegene Rechtsverständnis - was im Einzelfall sogar so sein mag, oft aber eben eher aus diesem Selbstbild der globalen Unfehlbarkeit resultiert.

    Die isolierte Kenntnis von Inhalten der einschlägigen Verordnungen findet da ihre Grenzen, wo Ermessensspielräume und Auslegungsvarianten ins Spiel kommen. Immerhin bieten die Verbände hierzu einschlägige Fortbildungen an - unter anderem auch der Justiziar des PhV in NRW.

    Solide Rechtskenntnisse sind auch eher etwas, das man sich zusätzlich aneignen muss und im Diskurs mit Leuten, die sich auskennen, sowie in der angewandten Praxis dann vertiefen muss. Das hat man weder als Mitglied der eSL noch als (stv.) SL in dem Sinne mit dem Stellenantritt "erlernt".

    Valerianus

    Es würde mir persönlich völlig reichen, wenn eine Lehrkraft nicht per se meinen Worten misstraut - zugespitzt am besten noch mit der von Dir vorgetragenen Argumentation, dass man sich ja nicht überall gut auskenne.

    Das Gute oder eben auch Schlechte bei divergierenden Rechtsauffassungen - und der Justiziar des PhV ist ja auch kein Verwaltungsrichter - ist, dass im Streitfall eben geklagt werden muss und die Entscheidung der jeweiligen Instanz abgewartet werden muss. Ob sich daraus dann eine verbindlichere Rechtsauffassung ableiten lässt, kommt dann auf die Begründung des Urteils an. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass man seitens der Exekutive bei Entscheidungen des OVG eher geneigt ist, diese auch in die gängige Praxis umzusetzen und die Verordnungen dann mittelfristig anzupassen. Das ist eine Tendenz, die ich wahrnehmen konnte in meiner Zeit in der Behörde, gleichsam natürlich kein Automatismus.

    Das ist in der Gesamtübersicht auch erst einmal nicht sofort erkennbar, weil es nicht ausschließlich auf Deine Fächer ankommt.

    Wenn Du z.B. Sport und Biologie unterrichtest und reduzieren möchtest, muss jemand anderes die Stunden machen. Das kann wiederum zu einem Engpass an anderer Stelle führen, wenn die KollegInnen zufälligerweise die Kombi Sport/Physik haben und mit letztgenanntem Fach ein Mangelfach unterrichten und genau dort gebraucht werden und im Falle eines "Schiebens" die Unterrichtsverteilung dann nicht aufgeht, weil dann an anderen Stellen das Tischtuch zu klein ist.

    Im Rahmen der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" zwischen Schulleitung und Lehrkräften erwarte ich von den KollegInnen schon, dass sie meinen Aussagen oder denen meines SL Glauben schenken. Wir haben überhaupt kein unlauteres Motiv, KollegInnen eine voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung nicht zu genehmigen, wenn dienstliche Gründe nicht dagegen sprechen. Fachspezifischer Bedarf bzw. Personalmangel ist DER dienstliche Grund.

    Im Gegenteil wäre es für uns mehr Arbeit, diese Gründe zu konstruieren und uns mit Widersprüchen auseinanderzusetzen als das Ganze transparent zu kommunizieren - aber dann eben auch darauf zu bauen, dass man unseren Worten auch vertraut.

    Das Misstrauen, das bei plattyplus' Beitrag mitschwingt, mag bei ihm begründet sein - als Grundhaltung fände ich das aber ebenso problematisch wie ein fiktiver Schulleiter, der eine voraussetzungslose Teilzeit aus Prinzip nicht genehmigt.

    Danke Bolzbold, deswegen werden die Beiträge (gefühlt) immer länger. Ich hatte mich schon darüber gewundert.

    Ich bin erst hellhörig geworden, als der Trollverdacht kam und habe mir dann die Beiträge der TE angesehen. Die Übereinstimmungen waren sofort erkennbar beim ersten Überfliegen...

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