Beiträge von Bolzbold

    Das Problem ist, dass die SL Leute braucht, die den Laden am Laufen halten und eben die Luschen und die Drückeberger im Kollegium mitziehen.
    Dass das auf Dauer nicht gut gehen kann, bedarf wohl keiner weiteren Erklärung. Aber dieser Punkt nervt mich persönlich ungemein.


    Es gibt KollegInnen, die seit zehn Jahren im Schuldienst sind, sich aber außer Stande fühlen, eine Studienfahrt selbst zu organisieren. Die hängen sich dann an die alten Hasen dran nach dem Motto "Duhuuuu, du hast doch schon mehrere Fahrten gemacht, können wir nicht gemeinsam mit unseren Kursen fahren...?" Später dann: "Duhuuuu, kannst Du das für meinen Kurs mitbuchen?" *Seufz*

    @Buntflieger

    Das mag einerseits sicherlich so sein.
    Andererseits erlebe ich viele LehramtsanwärterInnen, die von sich aus ohne Druck sehr zurückhaltend, teils schüchtern, teils sehr "gehorsam" daherkommen. Da muss das Seminar gar nicht viel Druck ausüben. Das formale "Machtgefälle" zwischen Ausbilder und Auszubildenden macht das mitunter ganz von selbst.

    Die meisten unserer Schüler am Gymnasium mucken in der Regel nicht auf, selbst wenn sie mal ungerecht behandelt werden.

    Referendare sind meiner Erfahrung nach mitunter in diesem Punkt schlimmer als Schüler. Probezeitler mitunter auch.

    Wir haben heute auch unter Schülern zunehmend die Mentalität, dass eine Bildungseinrichtung oder eine Ausbildungseinrichtung per se "Feind" im Bildungs- oder Ausbildungsprozess ist, so dass jedes Mittel recht ist, gegen den scheinbaren Widerstand dieser Einrichtungen zum Abschluss zu kommen.
    Natürlich leisten diese Einrichtungen Widerstand. Widerstand, dass jemand für Faulheit, Lug und Betrug einen Abschluss erhält. Aber das wird dann als Angriff auf die Persönlichkeit gewertet, so dass man dann eben die Legitimation hat, zu derartigen Mitteln zu greifen.

    Leider zeigen genug Prominente, dass das genau SO geht. Das sind dann eben die Vorbilder, die "ziehen".

    Wenn man als Lehramtsanwärter wirklich gut ist und das diverse Stellen bereits durch Noten, Worte etc. bestätigt haben, ist ein "Aufbegehren" in der Tat einfacher.
    Trifft diese Bedingung nicht zu, ist man in der schlechteren Ausgangslage und kann seine Situation noch verschlechtern.

    Es mag auch Charaktertypen geben, die ungeachtet ihrer Situation für ihre Rechte und für ihr Fortkommen kämpfen und damit erfolgreich sind. Warum das so ist, hängt aber auch von den jeweiligen Bedingungen vor Ort ab.

    Die privaten Telefonnummern der Lehrer sind Teil des Datenschutzes und dürfen NICHT an Dritte ohne Zustimmung der jeweiligen Lehrräfte weitergegeben werden. Schon gar nicht die Handynummer.
    Was sich die Sekretärin da geleistet hat, ist ein absolutes Unding. Da die Sekretärinen Angestellte des Schulträgers sind, zumindest in NRW, könntest Du hier auch über den Arbeitgeber entsprechend auf so einen Vertrauensbruch reagieren. (Oder wahlweise die Weiterleitung auf die Privatnummer der Sekretärin einstellen...)

    Was die Eltern da tun, ist ebenfalls schon jenseits von grenzwertig, im Falle des "sich auf etwas gefasst machen" in der Tat strafrechtlich relevant.
    Die Eltern dürfen ihr Kind zur Prüfung, d.h. bis vor den Prüfungsraum begleiten, dann ist aber eben Schluss. Prüfungen sind keine öffentlichen Veranstaltungen.
    Ich nehme an, bei Euch gibt es auch dreiköpfige Prüfungskommissionen, so dass eine unterstellte Befangenheit Deinerseits ja durch den Entscheid der Kommission als Ganzes nicht durchkäme.

    Wenn es sich um einen Wiederholer handelt, der jetzt zum letzten Mal die Chance hatte, sein Abitur zu bestehen und es im zweiten Anlauf anhand der Ergebnisse ja sehr deutlich nicht geschafft hat bzw. schaffen würde, dann sollte so etwas auch eventuellen Widersprüchen standhalten.

    Die Drohung der Eltern würde ich andererseits nicht zu hoch hängen, da Eltern in solchen Fällen selten rational sind und immer denken, die Lehrer würden ihren Kindern den Abschluss versauen. Ich habe einem Schüler vier LK-Defizite nacheinander gegeben. Das waren seine einzigen Defizite - er hat die Zulassung nicht bekommen. Er hat aber auch buchstäblich um die Nichtzulassung gebettelt. Hinweise auf "ich möge doch mal menschlich sein" gab es seitens des Schülers und des Vaters ebenfalls. Aber davon habe ich mich nicht beeindrucken lassen.

    Ich würde an Deiner Stelle etwaige Informationen, die Du geben musst, dem Schüler bzw. den Eltern schriftlich übermitteln und ansonsten wie Du es schon getan hast, jeglichen Kontakt zu Schüler oder Eltern konsequent meiden.
    Sollte Deine Schulleitung hier nicht hinter Dir stehen, wäre das eine grobe Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den KollegInnen. Hier könnte auch der Personalrat weiterhelfen.

    Abschließend wünsche ich Dir ein dickes Fell und gute Nerven. Letztlich kann Die niemand etwas. Bei 60 Punkten ist der Schüler doch so krachend gescheitert, dass da genug andere Dinge vorher im Argen gewesen sein müssen.

    Dazu fällt mir irgendwie das hier ein:

    Quelle: NS-Parteiprogramm 1920, Punkt 23, zitiert nach: http://www.documentarchiv.de/wr/1920/nsdap-programm.html

    Es ist schon interessant, dass auch schon damals eine Partei, die es mit der Wahrheit nicht so genau nahm, ausgerechnet den Kampf gegen die bewusste politische Lüge forderte. Irgendwelche Ähnlichkeiten mit heutigen Ansichten der einen oder der anderen heutigen Partei wären natürlich rein zufällig und nicht gewollt...

    Und dann gab es ja auch noch das hier:

    Zitat


    § 4

    Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden. Auf die Dauer von drei Monaten nach der Entlassung werden ihnen ihre bisherigen Bezüge belassen. Von dieser Zeit an erhalten sie drei Viertel des Ruhegeldes (§ 8) und entsprechende Hinterbliebenenversorgung.

    Quelle: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, zitiert nach http://www.documentarchiv.de/wr.html

    Natürlich ist es NOCH nicht so weit. Aber Ähnlichkeiten zur geistigen Grundhaltung lassen sich hier m.E.n. durchaus erkennen.


    Vielleicht sind wir als WählerInnen ja diesmal so schlau, es anders, es besser zu machen als damals.

    Man sollte das Ganze einmal von der praktischen Seite aus sehen:
    Will ich als Ghostwriter dafür sorgen, dass Betrüger und ggf. inkompetente Referendare künftig ihren Weg in die Kollegien, womöglich in mein Kollegium finden?
    Ich möchte mit solchen Leuten nicht zusammenarbeiten müssen.

    Schlimm genug, wenn das Unrechtsbewusstsein bei der Steuererklärung, bei Raubkopien, den Nebeneinkünften, der schwarz beschäftigten Haushaltshilfe etc. schon kaum vorhanden ist. Aber das hier hätte eine neue Dimension.

    Das Ministerium wird bei uns auch gerne mal "Durchlauferhitzer" genannt, weil die meisten "PMs", also pädagogischen Mitarbeiter danach befördert als Versorgungsfälle an die Schulen zurückkehren. Für eine Beförderung nach A15 ist das wohl der einzige Weg, wenn man an der Stammschule zu große Konkurrenz hat.
    Ich habe mich dort im letzten Jahr mal beworben, bin aber nur "Zweiter" geworden und somit nicht genommen worden. Im Nachhinein war das gut so.

    Nach der Bewerbung folgt ein Auswahlgespräch, in dem man zeigen muss, dass man fachlich wie von der Persönlichkeit her den Anforderungen der neuen Aufgabe gewachsen ist. Da sitzen dann der Referatsleiter, der Chef des Personalreferats sowie Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte. In der Regel bekommt man am nächsten Tag dann die Zu- oder Absage.

    Bevor man sich dort bewirbt, sollte man sich dessen bewusst sein, dass das ein Bürojob von 8 bis 17 Uhr ist - ohne 12 Wochen Ferien und eben mit den üblichen 30 Tagen Urlaubsanspruch. Wer nicht gerade einen Partner im Schuldienst hat, bekommt dann u.U. ein Betreuungsproblem in den Ferien.
    Ferner gibt es im Ministerium klare Hierarchien, die man kennen und berücksichtigen sollte. Wer vom Kollegium seiner Schule her flache Hierarchien gewohnt ist und bei jeder Entscheidung erst einmal ewig diskutieren möchte, ist im Ministerium nicht gut aufgehoben.
    In Düsseldorf gibt es für PMs keine Möglichkeit des HomeOffices. Das hat der Chef des Personalreferats sehr deutlich kommuniziert.

    Die Schulen, die einen Rückkehrer A15er aufnehmen müssen, "freuen" sich in der Regel diebisch, weil man dem Hauskandidaten in der Regel damit die Stelle wegnimmt. Damit muss man dann auch erst einmal im neuen Kollegium als der "Neue", der dem Platzhirsch seine "ihm zustehende Stelle" weggenommen hat, klarkommen.

    Schauen wir uns die Fakten an:

    Die Gefahr, dass Du durch einen Unfall etc. dienstunfähig wirst, ist extrem gering. Und falls das kurz nach der Lebenszeitverbeamtung passieren sollte, gäbe es sowieso nur die Mindestpension. Davon kann man auch keine Familie ernähren.
    Die Mehrarbeit, die Du geleistet hast, ist anerkennenswert, jedoch kann Deine SL nichts für Deine Sehbehinderung und auch nicht für die Umstände, die dazu geführt haben, dass die Sehhilfe so lange gebraucht hat.
    Dass Du mehr Flüchtlingskinder aufgenommen hast und Vertretungsstunden gemacht hast, wären in der Tat positive Argumente für Deine Sache. Im Falle einer negativen Antwort der Schulleitung würde ich diese Dinge sofort einstellen.
    Was den Vergleich mit Deinen Mitreffis angeht, so argumentierst Du hier wie eine Schülerin. (Die anderen haben weniger gemacht als ich und bekommen eine bessere Note.) Auf solche Diskussionen lasse ich mich bei Schülern nie ein.

    Wie schon von anderen empfohlen solltest Du mit Deinem Chef sprechen und Deine Enttäuschung oder Verwunderung über die Note zum Ausdruck bringen und die Aspekte Deiner Arbeit anführen, die hinreichende sachliche Grundlage bieten für eine Beurteilung wie "die Leistungen übertreffen die Anforderungen in besonderem Maße" beispielsweise in NRW.

    Was die Familienplanung angeht, so würde ich Kinderkriegen nicht an der Lebenszeitverbeamtung aufhängen. Wenn Du Kinder haben möchtest, dann bekommst Du sie eben. Das haben genug Kolleginnen bei mir an der Schule ohne Rücksicht auf die Lebenszeitverbeamtung gemacht.

    Die Mentalität der totalen Absicherung verstehe ich persönlich nicht so ganz - dieser Logik zufolge dürften ja dann Frauen, die nicht im ÖD beschäftigt sind, nie Kinder bekommen, weil sie nie in den Genuss dieser Privilegien kämen.

    Manchmal hilft es, sich die Mechanismen des Paretoprinzips noch einmal vor Augen zu halten um zu merken, wieviel Energie man aufwenden müsste, um bei den erwähnten wenigen Schülern ebenso erfolgreich zu sein wie bei den anderen.

    Ansonsten ist partielles Scheitern, sofern man es als solches unbedingt begreifen möchte, in der Tat Teil unseres Berufs. Es werden nicht immer alle Schüler den optimalen Lernerfolg haben. Das ist ein Faktum und von uns als Einzelperson und oft -kämpfer nicht veränderbar. Damit müssen wir leben.
    Möglicherweise lernt mein Lieschen Müller kein Englisch bei mir, entwickelt sich dafür aber zu einer rhetorisch gewandten, schlagfertigen Persönlichkeit ob meines hier von Lieschen so empfundenen Persönlichkeitsvorbildes.
    Möglicherweise lernt Hänschen Schmidt bei mir perfektes Englisch, entwickelt sich aber charakterlich zu einem arroganten Vollpfosten.
    Möglicherweise lernt einer von beiden oder lernen beide in beiden Bereichen oder in keinem von beiden Bereichen etwas dazu.

    Es gibt unzählige Faktoren, die das beeinflussen und die außerhalb meines Einflusses liegen. Darüber könnte ich mich grämen, aber ich könnte es doch nicht ändern. Dann finde ich mich doch lieber damit ab und freue mich an den 80% der SchülerInnen, die etwas aus meinem Unterricht mitnehmen.

    Also im Ref. haben sie mir folgende Floskel beigebracht, wenn es um die Notenbesprechung im 2. bzw. 4. Quartal geht: "Ich versuche dann mal die Note ... in der Zeugniskonferenz durchzubekommen."
    Auf die Formulierung stütze ich mich dann auch, wenn ein Schüler mal wieder seine Note verhandeln will: "Deinen Wunsch bekomme ich in der Zeugniskonferenz nicht durch."

    Wäre das rechtlich haltbar?

    Es ist sachlich falsch. Die Zeugniskonferenz segnet die Noten ab, aber sie befindet nicht darüber. Eine vom Fachlehrer erteilte Note ist von der Zeugniskonferenz de facto unangreifbar, solange sie den Bewertungskriterien entspricht. Das Recht in die Notengebung einzugreifen liegt exklusiv bei der Schulleitung.

    Im Netz habe ich dazu ad hoc auch nichts gefunden - trotz Suche in den Verwaltungsvorschriften.
    Vermutlich gibt es sogar kein Verbot, womöglich lediglich eine hausinterne Anweisung, keine Zeugnisnoten bekanntzugeben aufgrund möglicher Änderungen während der Zeugniskonferenz. Gerade wenn es um Versetzungen geht, kann ja die jeweilige Note ausschlaggebend sein. Da würden individuelle Bekanntgaben von Zeugnisnoten unter Umständen zu erheblichen Verwerfungen und Widersprüchen führen. Eine Schulleitung, die sich dagegen absichern möchte, wird das Ganze so formulieren, dass es de jure keine Dienstanweisung ist, de facto aber als solche wahrgenommen (und dann von den meisten Kollegen umgesetzt) wird.

    Falls das von Anfang an Teil der Bestellung oder des Abonemmentvertrags war, ist es nicht illegal.
    Dazu müsste man die ursprünglichen Bedingungen kennen.

    Das Schreiben habe ich mal angehängt. Klar, wenn man intensiv liest, steht es da. Wenn ich aber ein Abo für Unterrichtsreihen abgeschlossen habe, möchte ich nicht heimlich irgendwelche anderen Dinge untergeschoben bekommen, wo ich widersprechen soll, wenn ich sie nicht will. Begleitschreiben liegen übrigens bei jeder Nachlieferung dabei. Soll ich das jetzt ernsthaft alles lesen?

    Ja, sollst Du. Und von "heimlich untergeschoben" kann hier keine Rede sein. Das stand da glasklar auf dem Schreiben - und das Schreiben war auch nicht als Werbung einzustufen.

    Einmal abgesehen davon freut es mich für Dich, dass der Verlag so kulant war, das Ganze zu stornieren. Ganz so "hinterrücks" sind die Leute dort dann wohl doch nicht. 8)

    Von Raabits kenne ich eigentlich keine Abo-Fallen.

    Um das auf der Sachebene endgültig klären zu können, brauchen wir die Kenntnis des konkreten Inhalts des erwähnten Raabits-Schreibens.

    Vielleicht mag die TE das Ganze auch einmal in einem Rechtsforum thematisieren. Da wird das Ganze dann exklusiv auf der Sachebene diskutiert. Ob die Antwort der TE gefallen wird, wage ich aber zu bezweifeln.

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