Liebe Kollegen und Kolleginnen,
seid meinem letzten Beitrag, ist einige Zeit vergangen. Nun zum „update“ .Die Widerspruchskonferenz fand in der zweiten Schulwoche statt. Wie es zu erwarten war, hat sich die betreffende Kollegin geweigert, die Note zu ändern und es wurde an die nächste höhrere Behörde weitergeleitet. Wie ich nun erfahren habe, hat man dem betreffenden Schüler als Widerspruchsführer, keinen Bescheid über die Widerspruchskonferenz zukommen lassen. Er habe im Sekretariat nachgefragt und die haben ihm mitgeteilt, dass die Verfahrensbeteiligten nochmals informiert werden. Die Fachbereichsleitung hat auch auf die E-Mail des Schülers nicht geantwortet.
Der Schüler hat sich nun anwaltlich vertreten lassen und vor zwei Wochen ging das Schreiben in der Schule ein . Auf das Schreiben haben bisher weder die Schulleitung noch die Fachbereichsleitung geantwortet.
Meine Frage die daraus resultiert ist, ob dies einen weiteren Verfahrensfehler(Formfehler ) darstellt oder nicht.Danke im voraus für eure Antworten
Ein schönes Wochenende euch allen.
Lg glee
Erst einmal danke für das Update.
Hat sich die Kollegin "geweigert" oder konnte sie ihre Note gut begründen?
Die Weiterleitung an die BR erfolgt im Falle der Nicht-Abhilfe des Widerspruchs.
Was die anwaltliche Beratung angeht, so sollte der Schüler erst einmal das Ergebnis der Bearbeitung seitens der Bezirksregierung abwarten. Sollte die BR dem Widerspruch ebenfalls nicht abhelfen können, bleibt in der Tat nur noch der Klageweg. Aber auch hier würde ein Gericht nur das Zustandekommen der Note überprüfen, nicht die Note selbst. Das haben ja zahlreiche VGs in der Vergangenheit im Tenor jeweils ausdrücklich festgestellt.