Mit "unserer Kultur" muss ja nicht eine spezifisch Deutsche gemeint sein. Es reicht schon die Schnittmenge der christlich-abendländischen Kultur, die man durchaus konkret definieren und gegenüber anderen Kulturen abgrenzen kann.
Werte wie Gleichberechtigung, politische Teilhabe, Meinungsfreiheit, Freiheit des Andersdenkenden, Minderheitenschutz etc. sind in der Tat nicht primär oder originär deutsche Werte. Aber eben Teil der caK.
Das Erlernen der Sprache, das Akzeptieren der Gebräuche und Sitten des Gastlandes, in dem man länger zu bleiben gedenkt, sind ja unabhängig von der nationalen Kulturausprägung der caK ein Muss. Es gibt Länder, die das rigoroser einfordern als Deutschland. Da haben wir in den letzten Jahrzehnten ganz klar gepennt.
Beiträge von Bolzbold
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Da gehören in jedem Fall die Eltern mit ins Boot.
Den Begriff Kulturkampf finde ich übrigens irreführend. Ich sehe die gegenwärtige Situation in Deutschland weder als "Clash of cultures" noch als Kulturkampf im Bismarck'schen Sinne.
Wenn wir als Gesellschaft und als Staat nicht mehr Integrationsbereitschaft konsequent einfordern und teilweise zumindest in den Augen der muslimischen Migranten unsere Kultur nicht selbstbewusst vertreten, wie sollen sie diese dann als übernehmenswert erachten?Andererseits muss man irgendwann vermutlich wirklich sagen: Wer hier die Annehmlichkeiten genießen möchte, die Gründe dafür in Form von Werten und Sozialisation ablehnt, der darf gerne gehen.
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WISSEN im Abitur? Makulatur. Wissen muss man meiner Ansicht nach garnichts mehr. Man muss nur analysieren können, es ist eigentlich immer zumindest eine Aufgabe dabei, bei der fachliches Vorwissen völlig überflüssig ist.
Da würde ich ganz erheblich widersprechen wollen, zumal der Widerspruch in Deiner Aussage ja auch schon selbst vorhanden ist. Es ist immer eine Aufgabe dabei, bei der fachliches Vorsissen überflüssig ist. Richtig - das ist im Fach Geschichte in der Regel die Aufgabe 1 - die Quellenanalyse. Da geht es um Methodik und Leseverstehen.
Spätestens bei Aufgabe 2 geht es nicht ohne historisches Wissen. Ein historisches Urteil - und sei es nur auf Abiturlevel - verlangt sowohl dezidiertes Wissen als auch den entsprechenden Umgang damit.Für einige Schüler sind 200 Jahre Lernstoff schon eine ganze Menge. Da die Klausuren in der Regel zwei Primärquellen (einmal Text, einmal Bild/Karikatur) und einen Sekundärtext zur Auswahl bieten, muss man ferner auch methodisch sicher sein - sonst liegen einem entweder das Thema oder die Methodik nicht.
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1. Mit dem Schulleiter sprechen und die deutliche Sorge artikulieren, dass das nach Außen hin bekannt geworden ist und negativ auffällt. Dann abwarten, welche Reaktion kommt.
2. Personalrat einschalten und Beweise sammeln. Dann ab an die Bezirksregierung per Dienstaufsichtsbeschwerde.
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Wie man das Fach selbst unterrichtet. Es ist eben KEIN Laberfach. Und die Laberer, die es in meinen Kursen gibt, lernen das sehr schnell.
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Wir kämen in der Diskussion vielleicht weiter, wenn wir empirisch belastbareres Material hätten als die eigenen Erfahrungen aus dem Studium.
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Leute, ganz ehrlich, müssen wir wieder diese sinnlose Diskussion über den fachlichen oder intellektuellen Anspruch der einzelnen Fächer führen? Das hatten wir vor einiger Zeit und es war fruchtlos.
Über die Motive der Studierenden lässt sich sicherlich spekulieren - per se von "niederen Motiven" auszugehen empfinde ich als diskriminierend. Und wie ich anderenorts bereits schrieb scheint mir das eher ein letztlich doch wenig subtiler Versuch der Selbstprofilierung zu sein, wenn man als Vertreter der "höherwertigen Fächer" über die der "minderwertigen Fächer" herzieht.Es obliegt nebenbei jeder Lehrkraft, dafür zu sorgen, dass ihr Fach kein Laberfach ist/wird/bleibt.
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Das ist einfach mal hintergrundwissen, wenn die Gehirngewaschennen daran glauben das unser leitungswasser ''einwandfrei'' und auf die wirklich sehr lächerliche Trinkwasserverordnung verweist (die der jenige selbst vermutlich nie gelesen hat) dann bitte ... glauben kann berge versetzen
Vermutlich gehörst du selbst auch noch zu den jenigen die denken Kuhmilch und Zucker sei Gesund XD
Womit wir wieder beim Totschlagargument der Verschwörungstheoretiker und anderer Leute wären, die glauben, sie alleine würden die Wahrheit kennen und alle anderen sind eben gehirngewaschen oder wollen es nur nicht wahrhaben.Wasserforschung scheint mir darüber hinaus kein Schulfach zu sein. Damit wäre das Thema ohnehin erledigt.
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Solche Sprüche sind in meinen Augen oft Ausdruck eines scheinbaren Überlegenheitsdenkens desjenigen, der sie äußert.
Dass die Pädagogik und dass unser Beruf nicht auf entweder Fächer oder Schüler ausgerichtet sind und beides zusammengehört, dürfte wohl für die meisten KollegInnen evident sein. -
Hier mal für NRW etwas Offizielles:
§12 ADO
ZitatUnterrichtseinsatz, außerunterrichtliche Angebote
(1) Lehrerinnen und Lehrer unterrichten in der Regel in den Fächern, für die sie eine Lehrbefähigung erworben haben, sowie in außerunterrichtlichen Angeboten, für die vom Land zusätzliche Lehrerstellenanteile bereitgestellt werden. Über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen entscheidet die Lehrerkonferenz (§ 68 Absatz 3 Nummer 1 SchulG). Einsatzwünsche vonLehrerinnen und Lehrern sowie behinderungs- und krankheitsbedingte Erfordernisse sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation angemessen berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Unterricht zu bestimmten Zeiten, in bestimmten Klassen und in bestimmten Fächern oder auf die Leitung einer bestimmten Klasse besteht nicht.
(2) Wenn es zur Vermeidung von Unterrichtsausfall oder aus pädagogischen Gründen geboten ist und die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen vorliegen, sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, Unterricht auch in Fächern zu erteilen, für die sie im Rahmen ihrer Ausbildung keine Lehrbefähigung besitzen. Eine Verpflichtung zur fachfremden Erteilung von Religionsunterricht besteht nicht.§26 APO GOSt
ZitatAlles anzeigen
Fachprüfungsausschüsse
(1) Für die einzelnen Prüfungsfächer in der mündlichen Prüfung bildet die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses jeweils einen oder mehrere Fachprüfungsausschüsse. Bei Kursen, die schulübergreifend angeboten werden, wird der Fachprüfungsausschuss an der Schule gebildet, an der der Kurs stattfindet.
(2) Jeder Fachprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern:
1. der oder dem Vorsitzenden;
2. der Fachprüferin oder dem Fachprüfer;
3. der Schriftführerin oder dem Schriftführer.
(3) Soweit nicht die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses selbst oder eine Fachdezernentin oder ein Fachdezernentder oberen Schulaufsichtsbehörde oder eine Beauftragte oder ein Beauftragter der obersten Schulaufsichtsbehörde den Vorsitz übernimmt, führt in der Regel eine Lehrkraft der Schule den Vorsitz. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann auch eine Lehrkraft einer anderen Schule mit dem Vorsitz beauftragen. Die oder der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses muss beide Staatsprüfungen für ein Lehramt (Lehramtsprüfungen) abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium besitzen oder mit der Befähigung zum Lehramt für die Sekundarstufe II die Berechtigung erworben haben, ein Fach in der gymnasialen Oberstufe zu unterrichten.
(4) Fachprüferin oder Fachprüfer ist in der Regel die Fachlehrkraft, die die Schülerin oder den Schüler im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase unterrichtet hat. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer muss in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen.
(5) Schriftführerin oder Schriftführer ist in der Regel eine Lehrkraft der Schule, die das Fach nach Möglichkeit in der Qualifikationsphase unterrichtet hat. Die Schriftführerin oder der Schriftführer soll in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen.Daraus ergibt sich im Grunde, dass man die Lehrbefähigung und -berechtigung in dem jeweiligen Fach besitzen muss, um dann auch die (mündliche) Abiturprüfung abzunehmen.
Die Vorgabe der fachlichen Befähigung und Berechtigung ein Fach in der Oberstufe zu unterrichten suche ich später noch raus.P.S. Können wir hier vielleicht rechtsverbindliche Fakten posten und keine Aussagen wie "ich habe mal gehört"?
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Deswegen ist in NRW die Bezeichnung "Attest" auch irreführend. Eine ärztliche Bescheinigung über die Schulunfähigkeit, also der "gelbe Schein" reicht völlig aus.
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Dann lieber mit Blackhawk - da passt alles, was man dem Kind für die Schule mitgeben möchte, problemlos rein - inklusive besten Freunden.
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Die Gründe für das Fehlen einer Lehrkraft gehen sowohl das Kollegium als auch die Schüler nichts an. Dasselbe gilt eigentlich auch für die konkreten Gründe für das Fehlen eines Schülers.
Der Grund "Erkrankung" reicht mir. Ich muss nicht wissen, ob die 13jährige Schülerin X ein gynäkologisches Problem hatte. Selbst Oberstufenschülerinnen schreiben teilweise als Grund für Fehlzeiten sinngemäß Probleme mit ihrer Menstruation auf. Da weise ich immer darauf hin, dass "Erkrankung" als Grund reicht.Die Gründe für die Abwesenheit einer Lehrkraft fallen wie Nele sagt unter den Datenschutz - auch die Vertretungsapps, die passwortgeschützt den Schülern sagen, ob eine Stunde ausfällt, lassen theoretisch zu, dass unsere Fehlzeiten konkret erfassbar sind, wenngleich die Gründe für die Fehlzeiten hier natürlich nicht mitgeteilt werden.
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[color=red]Ich habe das Thema mal hierher verschoben, weil das mit Inklusion nichts zu tun hat. [color=black]
Der Nachlass kann auf verschiedene Art und Weise geregelt sein.
Der übliche Weg bei A13ern, also ohne Beförderungsamt, ist über Entlastungsstunden wie bei Dir. Wie viele es gibt, ist über den in der Regel mit Lehrerrat und Lehrerkonferenz abgestimmten Schlüssel festgelegt.Ein anderer Weg ist über die Beförderung auf A14 - hier wird der Aufwand über die höhere Besoldung abgegolten.
Der Stundenplaner erhält in der Regel keine A15-Stelle, es sei denn, es gibt aufgrund des Stellenkegels an einer Schule mehr als die üblichen vier A15-Stellen.
Bei uns ist der Mittelstufenkoordinator auch gleichzeitig Stundenplaner - dementsprechend ist er bei uns auch ein A15er. -
Hallo Truhnie,
Du musst zwischen dem Studium und dem, was Du in ein paar Jahren wirklich als Lehrer machen wirst, unterscheiden. Im Studium geht es selten um Spaß sondern darum, sich auszubilden bzw. ausbilden zu lassen für den Beruf, den man später ausüben möchte. Da gehören Durststrecken dazu. Wenn Du gerade im ersten Semester bist, solltest Du den Spaßfaktor wirklich ignorieren. Man wirft wegen fehlendem Spaß nicht das Handtuch.
Das Schulsystem attestiert mit der "Allgemeinen Hochschulreife" mittlerweile nur noch die Studierberechtigung, oft aber eben nicht die -fähigkeit. Möglicherweise bist Du eine derjenigen, die hier eben fachliche Defizite hat - die aber aufarbeitbar sein sollten.
Was Deine Motivation Lehrerin zu werden angeht, so dürfen diese genannten Gründe sicherlich auch Gründe sein, aber nicht die Hauptmotive. Man wird Lehrer, weil man mit Kindern arbeiten möchte (und kann) und weil man Freude an der Vermittlung seiner Fächer hat. Natürlich darf man auch auf den Beamtenstatus und die Besoldung schielen. Wer das aber primär tut, wird in diesem Beruf nicht glücklich werden und womöglich einer der Kollegen werden, die wir alle nicht mögen, weil sie unengagiert, lustlos, willkürlich etc. sind.
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Abgeben und - ganz wichtig - k e i n schlechtes Gewissen haben.
In diesem Fall gilt eigentlich immer "my child first". -
Micky,
FALLS das tatsächlich eintreten sollte, wäre es eben so. Aber eine Kollegin zur Lüge bzw. einem Dienstvergehen anzustiften halte ich für ziemlich daneben. -
[color=red] Eddie, Du magst in der Sache Recht haben, aber dennoch kann man das weniger pöbelnd artikulieren.
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Die Haltung der Tochter ist ein Armutszeugnis. Und selbst das wäre noch ein Kompliment.
Brot kann immerhin schimmeln...
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Das sinnvolle Verwenden eines Handys im Unterricht muss den Schülern erst von uns vermittelt werden.
Ich sehe immer wieder diese "digital natives", die ganze Sätze als Frage bei Google eingeben, z.B. "Wie war das Musikverständnis im Mittelalter" oder "Was ist der Unterschied zwischen weltlicher und geistlicher Musik". (Die Anführungszeichen setzen sie nicht, aber das macht es nicht weniger schlimm.)Handys sind letztlich für viele Schüler nichts anderes als ein Spielzeug.
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