Ich höre einen Troll kommen.
Was das Starren bedeutet? Alltag.
Ich höre einen Troll kommen.
Was das Starren bedeutet? Alltag.
Die private Telefonnummer gehört zu den so genannten "personenbezogenen Daten". Damit darf sie eigentlich nicht einfach so an Dritte weitergegeben werden.
"Eigentlich" deswegen, weil der Schüler ja die Nummer irgendwoher haben muss. Hat die Lehrkraft sie ihm gegeben, dann hätte der Schüler im konkreten Fall durchaus davon ausgehen können, diese Nummer bei Rückfragen oder Problemen auch an den Betrieb weitergeben zu dürfen.
Hat der Schüler die Nummer aus anderen Quellen, liegt die Sache m.E. anders. Es stünde hier ein Rechtsverstoß im Raum.
Viel wichtiger in diesem Zusammenhang ist meines Erachtens aber eine klare Kommunikation mit dem Schüler, was geht und was nicht geht. Das Kind ist jetzt in den Brunnen gefallen - und Strafen helfen hier nicht weiter.
Das kommt auf den Bildungsgang und den jeweiligen Jahrgang an.
Auf die Frage "wie ist es eigentlich, wenn" kann man so gesehen nur Antworten geben wie "ärgerlich" oder "halb so wild" oder ähnliches.
Möchtest Du Schwarmempörung oder Tipps hinsichtlich einer möglichen Reaktion oder Erläuterungen zur Rechtslage haben?
Falls Sport zu den belegungspflichtigen Fächern gemäß APO-BK oder den dazugehörenden Anlagen sein sollte, MÜSSEN Noten vergeben werden, weil die Kurse sonst als nicht belegt gelten.
Auch wenn sie notenmäßig je nach Bildungsgang nicht in die Abschlussprüfung miteingebracht werden müssen, so müssen sie doch belegt (und benotet) sein.
Um das genau zu wissen, müsste man den konkreten Bildungsgang kennen.
Formal gesehen wirst Du übrigens nicht gezwungen sondern hast im Rahmen Deiner Dienstpflichten eine Benotung vorzunehmen.
Das ist doch genau, was die Schüler wollen. Sie wollen Dich dazu bekommen, bessere (und offenbar ungerechtfertigte) Noten zu vergeben.
Bei Benotungen gibt es jedesmal dieselben Spielchen.
Typ A: Realitätsverweigerer. Schätzt sich immer zu gut ein, ist entsprechend immer unzufrieden mit seiner Benotung und wird pampig
Typ B: Opportunist. Diskutiert und feilscht aus Prinzip um jeden Punkt. Könnte ja klappen.
Typ C: Intrigant. Suggeriert Dir ein schlechtes Gewissen, indem er Deine moralische Integrität unterminiert.
Jeder von denen (es gibt natürlich auch Mischformen) würde ohne mit der Wimper zu zucken eine völlig unverdiente Eins "mitnehmen". Aber wehe, es gibt die verdiente Fünf...
Zum Glück gibt es aber auch noch Typ D: Freut oder ärgert sich kurz über die jeweilige Note und begreift schnell, dass die Note tatsächlich seiner Leistung entspricht.
Du bist nicht deren Freund oder Kumpel. Bei der Notengebung zeigt sich, wie gut Du als Lehrer und Pädagoge bist. Also steh zu Deinen Noten!
Einstiegsposting und gleich Verschwörungstheorien?
Na wie gut, dass wenigstens CuiBono den Durchblick hat und uns vor der Dunkelheit rettet.
Ich halte das auch für äußerst problematisch, zumal die Eltern u.U. gar nicht zu Hause sind, die Schüler gar nichts von dem Event wissen und ggf. gar keinen Schlüssel dabei haben, um nach Hause zu kommen.
Das hat es bei uns nie gegeben. Die Schüler wurden alle während der Zeit des Abistreichs von den Kollegen, die ohnehin anwesend waren, beaufsichtigt. In der Regel ging der Unterricht dann spätestens gegen 10.30 regulär weiter.
Ich kann mich nur wiederholen:
Die wahre Belastung ergibt sich aus der Kombination aus Arbeitszeit und Arbeitsintensität. Würde man diese Messlatte an alle diejenigen anlegen, die so gut und gerne über LehrerInnen herziehen und die üblichen Stammtischsprüche raushauen, würden die ganz schnell ganz alt aussehen - aber im Zeitalter (a)sozialer Netzwerke immer noch nicht die Fresse halten...
DAS hätte mich in der Tat auch interessiert.
Die Oligarchie entscheidet nach Empfehlung per Mehrheitsbeschluss.
Das wäre in NRW auch im Sek I Bereich gemäß § 23 APO-SI so gewesen. All in oder all out.
Erinnert mich fast an das epic fail einer deutschen Sängerin seinerzeit...
Ich glaube, dass es eher irrelevant ist, wie andere das machen, weil die Konstellationen in der Regel doch recht individuell sind.
Was es für Möglichkeiten gibt und wie hoch die Chancen sind, sollte der Personalrat bzw. sollten die Lehrerverbände auf der Basis ihres Erfahrungsschatzes einschätzen können. Dort würde ich nachfragen.
Eine Versetzung für beide plus zwei Kindergartenplätze je nach Örtlichkeit ist in der Tat eine Hausnummer. Vielleicht ist das zu viel auf einmal.
Und das, obwohl Du diejenige mit der meisten Korrekturerfahrung sein dürftest...
Zwischen willfähigem Erfüllungsgehilfen und Vertrauen sehe ich einen spürbaren Unterschied.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Minist…-19_03_2018.pdf
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Minist…408_Mottowoche/
Da hat NRW dazugelernt. Das Ganze lief dieses Jahr erstaunlich friedlich ab.
Müsste man sich als Beamter jederzeit für alles rechtfertigen, würde das den alltäglichen Arbeitsablauf nicht unwesentlich hemmen.
Falls der SL das doch so entscheiden sollte, dann frag doch bitte mal nach der Rechtslage und poste das anonymisiert. Falls ich daneben liege, lerne ich gerne dazu.
Wenn sie illegitim ist, hast Du völlig Recht. Ich hatte eher den Eindruck, als würde in Unkenntnis der konkreten Rechtslage von dem einen oder anderen hier per se unterstellt, dass das Ganze unzulässig wäre.
Ich empfehle für NRW die Lektüre der ADO - hier § 13 Abs. 3 und 4.
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