Ist das jetzt nicht ein wenig kleinlich?
Die sonstige Mitarbeit umfasst die reine mündliche Mitarbeit ("Aufzeigen und Beitrag bringen") sowie die nicht-mündliche Arbeit (Arbeit in Gruppen, schriftliche Arbeitsergebnisse etc.).
Wenn Du die rechtsverbindliche Definition haben möchtest, schau in die entsprechenden Kernlehrpläne.
Beiträge von Bolzbold
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Hallo,
mich würde interessieren, welche Notenbewertungsschlüssel Ihr (z.B. für schriftl. Arbeiten) verwendet?
Wieviel Prozent ergeben welche Note - in welcher Schulform und für welche Schulstufe? Mich interessiert insbes. Sek I und Sek II.
Wo setzt Ihr die Defizitschwelle an bzw. was genau versteht Ihr darunter?
Sind Eure Verteilungsschlüssel linear? Oder verwendet Ihr Punktehäufungen, Sockel o.ä.?
Nutzt Ihr immer denselben Schlüssel, oder verschiedene? Wie weit passt Ihr im Einzelfall (Klausur/Test) an?Je nach Lage fühle ich mich immer mal wieder unsicher bei der Notenvergabe, insbes. ab dem Bereich 4 minus und schlechter. Müsste ich nach Gefühl bewerten, würde ich am liebsten bei 50% noch eine 4 (bestanden) vergeben, bei unter 50% eine 4 minus (nicht bestanden), u.s.w. Außerdem würde ich gern die Prozentstufen mit jeder schlechteren Note immer weiter auseinanderziehen (1 plus nur bei 100%), sowie für die Note 6 einen sehr niedrigen Sockel ansetzen. Das geht aber alles zumindest dann nicht, wenn man linear bewertet.
Mich wundert auch, dass online-Rechner unter einer Defizitschwelle offenbar immer die Note 5 verstehen (Note 4 gilt komplett als nicht Defizit), obwohl 4 minus doch auch schon "nicht bestanden" ist?
Ich würde gerne mal ein paar Erfahrungen einholen, wie andere das handhaben.
Catania, das müsstest Du eigentlich als Vorgabe der Fachgruppe haben, denn das sind in der Regel verbindliche Fachschaftsbeschlüsse.
In der Sek I setzen wir 50% als Grenze für ein "noch ausreichend", also Vier. Dann gehen wir linear nach oben.
Eventuelle Rundungsfehler und Grenzwertprobleme kann man mit intelligenter Bepunktung von Anfang an umgehen, d.h. also im Idealfall durch vier teilbare Punktintervalle jenseits der 50%.In der Sek II soll ja Stück für Stück an die Abiturbedingungen herangeführt werden. Wir haben infolge dessen das Bewertungsmuster des Abiturs übernommen, d.h. ab 45% gibt es eine glatte Vier.
Der Grund dafür war, dass wir als Fachschaft keine Grundlage dafür gesehen haben, in der Q-Phase strenger zu sein als im Abitur.Mich wundert doch etwas, dass Du offenbar über die offiziellen Vorgaben der Notenvergabe nicht Bescheid weißt.
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D.h., dass es für die Feststellung der Zeugnisnoten auch genügen würde, wenn ich nur diese Klassenarbeiten schreiben lasse?
War das ein akuter Aussetzer, kennst Du Deine Kernlehrpläne und die sonstigen Gesetze und Verordnungen nicht oder ignorierst Du diese gar? -
Es geht um vergleichbare, standardisierte Testverfahren, die in meinen Augen eben NICHT dem Gutdünken der Lehrkraft überlassen sein dürfen.
Dann wäre der Aufschrei der Willkür bei nicht genehmen Noten noch um einiges größer.Es steht jedem Lehrer frei, die Leistungsfeststellungsverfahren im Rahmen der sonstigen Mitarbeit durch mehr oder weniger schriftliche Anteile zu gestalten. So MUSS man nicht zwingend Vokabeltests schreiben...
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Ob wir mit der reflexartig anmutenden Dekonstruktion der Legitimität von Prüfungen bzw. Notenvergabe in denselben weiterkommen?
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Also, was ich weiter oben eigentlich meinte, war, dass Kinder in Deutschland, die in einem muslimisch geprägten Umfeld aufwachsen, möglicherweise die westliche Kinder- und Jugendliteratur nicht so interessant finden, weil sie keine Identifikationsfiguren finden. Infolgedessen lesen sie vielleicht weniger gerne die "Klassiker" und was sonst noch zum "Mainstream" gehört.
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Man könnte hier vielleicht auch noch anführen, dass viele Bücher im Wesentlichen von der westlichen Kultur geprägt sind, so dass sie womöglich für muslimische Kinder und Jugendliche nicht sonderlich attraktiv wirken. Die Anzahl der deutschsprachigen Bücher mit authentischen Geschichten und Themen des orientalischen Kulturraums ist doch recht überschaubar.
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Na das ist doch eine Einladung an die "Loser", sich einzureden, sie hätten einfach nur am Tag X eine schlechte Leistung erbracht und wären ansonsten doch top ausgebildet.
Andererseits: Wenn Referendare mit gutem Examen zu mir in den Ausbildungsunterricht kommen und dann darüber stöhnen, sie müssten sich ja erst in das Thema einlesen, weil sie es nicht im Studium hatten...
...dann wäre ich geneigt einzuräumen, dass das 1. Staatsexamen in der Tat nur bedingt etwas über die fachliche Eignung aussagt. -
In dieser Hinsicht sind Examenskandidaten wie Schüler.
- Noten sagen ja gaaar nichts aus über die fachliche Eignung
- man hatte einen (oder zwei oder drei) schlechten Tag
- es lief halt blödDas Ganze dann nochmal beim 2. Staatsexamen.
Solche Threads hatten wir in der Vergangenheit immer mal wieder.
Wie will man so später seinen Schülern die erteilte Note glaubwürdig gegenüber vertreten?
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Thread geschlossen.
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Leute, das ist ein Troll.
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Tja. Vielleicht heißt es hinter „hervorgehaltener Hand“ so, weil sich jeder, der noch ein Fünkchen Restverstand besitzt, davor hütet, so einen Müll zu reden wie du es hier, wie eigentlich immer, tust.Aber komisch eigentlich, hast du doch die Kernproblematik messerscharf erfasst. Nein, der Literaturunterricht ist nicht Schuld, denn arisch-teutsches Kulturgut beglückt bekanntermaßen die Kinderseele. Es ist der Ausländer. Nicht nur, dass er unsere Jobs und Frauen klaut, nein, jetzt macht er auch noch unsere Statistiken kaputt!
Was dein Afd-versifftes Hirn glaubt, interessiert im Übrigen Gott sei dank niemanden.Voldemort, Du magst in der Sache Recht haben, doch Dein Tonfall ist hier völlig unangemessen und schadet Deiner Argumentation mehr als er diese verdeutlicht.
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Das Ganze findet dann seine Fortsetzung in der gymnasialen Oberstufe, wo Schüler nicht dazu in der Lage sind, unbekannte Texte selbstständig zu erschließen, die relevanten Informationen zu entnehmen, den Text zu analysieren und ggf. dort angesprochene Sachverhalte zu beurteilen.
Ich glaube, dass die Digitalisierung in allen Schichten Einzug gehalten hat und das klassische Lesen zunehmend auf digitalen Geräten - wenn überhaupt - stattfindet.
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Ggf. wäre das auch eine indirekte Anstiftung zum Bruch des Urheberrechts - beispielsweise bei den Kopierkontingenten, die die Verlage pro Lehrwerk oder Übungsheft mit den Landesregierungen vereinbart haben...
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Es ist üblich.
Über die Frage, ob es erforderlich ist, kann man ggf. streiten. Für die Schulleitung, die die Bewerbungen als Erste bekommt, ist es zweifellos interessant zu sehen, welches Gesicht sich hinter der Bewerbung verbirgt.
Es hinterlässt unter Umständen nicht den besten Eindruck, wenn man beispielsweise als Einziger bei mehreren Bewerbungen sein Foto nicht mitschickt.Möchtest Du kein Foto mitschicken?
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Fossi, ganz ehrlich, dieser Beitrag ist wirklich daneben.
Einen möglichen, aber noch nicht zweifelsfrei erwiesenen Fehler des LBV auf Behinderte zu schieben ist wirklich geschmacklos. Pfui! -
Die Zusatzveranstaltungen sind anteilig Pflicht - diese Veranstaltungen sollen, sofern es nicht Zeugniskonferenzen o.ä. sind, aber im Rahmen der Stundenermäßigung ebenfalls ermäßigt werden.
Klassenfahrten wirst Du machen müssen - in NRW beispielsweise aber in größeren Abständen als die Vollzeitkollegen dies im Durchschnitt tun. -
Hallo,
das ist eigentlich keine Frage von Erfahrungswerten sondern der Dienstordnung Deines Bundeslandes und der Vertretungsregelung Deiner Schule, die sich an den Gesetzen zu orientieren hat.
Zwei Vertretungsstunden pro Woche plus ggf. Aufsicht für erkrankte Kollegen sind keine Seltenheit und leider aufgrund der dienstlichen Belange / Zwänge wahrscheinlich zulässig.
Deine Schulleitung hat aber auch eine Fürsorgepflicht, auf die Du sie hinweisen solltest. -
Normalerweise kann man sich mit der Rückkehr aus der Elternzeit versetzen lassen, wobei 33km natürlich so eine Sache sind. Es ist nicht garantiert, dass der neue Einsatzort näher liegt.
Hilfreich wäre eine Elternzeit von mehr als einem Jahr, weil man dann in eine so genannte Leerstelle kommt und anschließend per Rückkehrerantrag die Versetzung erwirken kann.
Es empfiehlt sich, ggf. im zweiten und dritten Jahr Elternzeit eine Vertretungsstelle an der künftigen Wunschschule oder dem Wunschort anzunehmen, um über diese Schiene dann genug "Druck" aufzubauen, um die Versetzung hinzubekommen.
Das hat bei meiner Frau seinerzeit prima geklappt. -
Die Frage mit dem erlauben hat sich doch aber eh schon lange beantwortet: Rein rechtlich ist das eine Schulveranstaltung und da gilt (außer den, von anderen benannten, genehmigungspflichtigen Außnahmen) Alkoholverbot.
Das die Schüler das im Normalfall trotzdem versuchen ist glaube ich auch allen klar. Ich versteh grad nur nicht, warum von dem ein oder anderen "drüber hinweggesehen wird", dass der verkaufenden Kassierer sich strafbar macht wenn er offensichtlich Minderjährigen harten Stoff verkauft.
Kann mir das einer der "och hab dir nich so" mal kurz verklickern?
Das ist eine Frage dessen, was es effektiv bewirken kann. Klar kann man dem Kassierer die Hölle heiß machen und ihm das erklären. Er wird vermutlich trotzdem das nächste Mal an Jugendliche, die halbwegs wie 18 wirken, das Zeugs verkaufen. Ob man an dieser Front noch kämpfen muss, ist jedem selbst überlassen. Je nachdem, welche Situation sich mit den Schülern ergibt, hat das dann eben keine Priorität.Ich habe beispielsweise natürlich auch darüber nachgedacht, ob ich in Italien noch einmal zum Supermarkt hätte gehen sollen, um dem Personal das Ganze zu erklären. Das Problem in meinem Fall war, dass wenigstens eine Person 18 war, so dass ich da keine Chance gehabt hätte. Zum anderen ging die Gesundheit meiner Schüler und die Gefahrenprävention in der konkreten Situation vor.
Dann gibt es natürlich auch das Phänomen in diesem Forum, dass Leute vorm Bildschirm manchmal dazu tendieren, den starken Maxe oder den coolen Gelassenen zu markieren. Ist halt so, kann man nichts machen.
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