@Conni
Doch, jeder hat die Wahl. Die Nichtverbeamtung aufgrund von gesundheitlichen Problemen fällt ja nicht vom Himmel. Das kann man vorher wissen.
Warum ich da scheinbar unerbittlich bin in der Haltung, dass man eine Wahl habe, hat mit meinen eigenen Erfahrungen zu tun.
Als ich im Ref. war, hatte ich ungefähr 1050,- € netto raus. Davon ging dann noch der ermäßigte Beitrag für die PKV ab.
Als ich eine volle Vertretungsstelle im Anschluss an das Ref. für sechs Monate hatte, wo ich nach BAT2a bezahlt wurde, hatte ich ca. 1800€ netto raus.
Ich habe mir damals ein Auto angeschafft, weil ich jeweils 40km zu zwei verschiedenen Schulen pendeln musste. Abzüglich der Kosten für das Auto, Versicherung und Benzin hatte ich nur ca. 400€ Euro mehr raus als im Ref. Die quasi volle Stelle nahm mich zeitlich aber ausgehend von 9 Stunden BdU und 24 Stunden Vertretungsunterricht im Ref. bzw. danach mehr als doppelt so viel in Anspruch. Und ich hatte vier Korrekturgruppen.
Als es um die Verbeamtung ging, die aufgrund meines Asthmas zunächst problematisch erschien, habe ich mir gesagt, dass ich für 1800€ netto später nicht als Lehrer arbeiten wollen würde.
Damals hatte ich also die Wahl, ggf. als angestellter Lehrer für BAT2a zu arbeiten oder etwas anderes zu machen. Und ich wäre nicht Lehrer geblieben, wenn ich nicht verbeamtet worden wäre. Da ging es mir rein ums Nettogehalt. Ich hätte dann wieder als freischberuflicher Musiklehrer gearbeitet, womit ich ähnlich viel mit weniger Zeitaufwand verdient hätte.
Dreizehn Jahre später stand ich vor der Wahl, unglücklich im Lehrerberuf weiterzumachen oder zumindest temporär Alternativen auszuprobieren. Ich habe mich für Letzteres entschieden und mich erfolgreich für wenigstens ein, maximal drei Jahre in die Schulverwaltung beworben.
Falls ich da ebenso unglücklich würde, habe ich erneut die Wahl, das Experiment nach einem Jahr abzubrechen oder es eben durchzuziehen.
Man hat die Wahl, wenn man sich der Konsequenzen seiner Entscheidung bewusst ist. Kein Weg ist zwingend vorgegeben.