Beiträge von Bolzbold

    Dann kann man nur hoffen, dass dir deine Erinnerungen an die Arbeit "an der Front" noch lange erhalten bleiben, und du nicht nach längerer Zeit in deinem sicherlich überaus wichtigen Job die "Low Performer" an der Basis nicht mehr verstehst, in der Art von "Warum können diese Mitarbeiter da unten mit ihren Dauer-Ferien nicht einfach unsere Verordnungen / Erlasse / Richtlinien oder die Erkenntnisse von Hattie und Co. umsetzen? Gute Schule ist doch so einfach, wenn man nur will!"
    Gruß !

    Deinen Zynismus empfinde ich hier tatsächlich als anwidernd. Was Du hier schreibst, ist schon sehr selbstgerecht, denn Inhalt und Art Deiner Einlassungen entsprichen ja genau der Haltung, die Du am Ministerium kritisierst.
    Da ich langfristig durchaus vorhabe, wieder an der Front zu arbeiten, nutze ich die Zeit im Ministerium als wertvolle Erfahrung und Weiterbildungsmöglichkeit.

    Ich habe diesen Sommer 14 Jahre bis auf das letzte halbe Jahr faktisch in Vollzeit als Lehrer gearbeitet.
    Der Beruf hat mich ein Stück weit krank gemacht - ich habe chronischen Tinnitus und später Drehschwindel entwickelt.

    Das kam von den Arbeitsspitzen im Laufe eines Schuljahres, die mich irgendwann trotz Organisation, Planung und hoher Motivation irgendwann in die Knie gezwungen haben. Ca. fünf Jahre lang dachte ich, es wird in jedem neuen Schuljahr besser. Wurde es aber nicht. Es kam immer irgendetwas dazu oder lief anders. Irgendwann konnte ich nicht mehr.

    Im Herbst letztes Jahr bin ich ins Ministerium gewechselt - zunächst mit halber Abordnung. Die Arbeitsweise ist trotz 9 Stunden im Büro völlig anders - viel stressfreier. Ich kann die einzelnen Vorgänge in Ruhe abarbeiten. Und wenn ich um 17 Uhr nicht fertig bin, bleibt das Ganze eben bis zum nächsten Tag liegen. Natürlich muss man ab und an auch einmal mehrere Dinge parallel erledigen, aber man hat die Zeit dafür und kann sie sich selbst einteilen. Keine Taktung nach 45 oder 60 oder 68 Minuten. Keine Interaktion mit 100+ Lernenden und Lehrenden. Ruhe am Arbeitsplatz. Eine echte Mittagspause. Geregelte Arbeitszeiten. Freie Wochenenden.
    Mein Tinnitus ist bedeutend besser geworden, der Schwindel ist fast vollständig weg. Ich bin deutlich ausgeglichener und ungestresster. Am Wochenende bin ich nahezu vollständig für meine Familie da.
    Da komme ich dann auch mit 30 Urlaubstagen, die faktisch sechs Wochen Urlaub ergeben, aus.

    Ich kann diejenigen verstehen, die ferienreif sind, gerade dann, wenn sie in den Weihnachtsferien korrigieren mussten und womöglich vorher noch hinreichend Weihnachtsstress hatten. Ob man das nun unbedingt hier öffentlich posten muss, um das Vorurteil des ewig Jammernden zu pflegen, ist natürlich eine andere Sache. Aber ein nicht unerheblicher Teil der Ferien ist zum einen Überstundenabbau und zum anderen überlebensnotwendig. Sonst schafft das keiner von uns bis 67 (wobei ich ja eher mit 70 rechne).

    Du hast es doch selbst verlinkt.

    Zitat


    Das eigentlich durch § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB strafbare Verhalten kann in diesen Fällen durch eine Güterabwägung gerechtfertigt sein, wodurch eine Strafbarkeit ausgeschlossen wird. Dass das Kindeswohl an höherer Stelle steht als die Geheimhaltungspflicht des Lehrers, zeigt auch eine Vorschrift (§ 4 Abs. 1 Nr. 7) des sog. Kinderschutz-Kooperations-Gesetzes (KKG). Diese sieht vor, dass Lehrer, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung erfahren, die Situation mit dem Kind und seinen Sorgeberechtigten, also in der Regel seinen Eltern, besprechen und nötigenfalls auf Hilfe durch die Sorgeberechtigten hinwirken sollen. Das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Vorschrift ist ein Rechtfertigungsgrund für § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB.Das heißt, wenn eine entsprechende Situation gegeben ist, darf der Lehrer, ohne strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten, mit den Eltern über die ihm anvertrauten Probleme des Kindes sprechen. Schließlich müssen wir darauf hinweisen, dass wir eine Haftung für die gegebenen Hinweise nicht übernehmen können.

    Liegt hier eine Kindeswohlgefährdung vor?
    Wenn das Kind erzählt, dass es das "gerne" macht, kein Erwachsener während dieser Spiele zugegen ist und augenscheinlich niemand zu Schaden kommt, würde das nicht unter Kindeswohlgefährdung fallen.
    Sollten die Doktorspiele expliziter ausfallen, d.h. konkretere sexuelle Handlungen oder Vorstufen davon enthalten, würde ich das als Kindeswohlgefährdung einstufen und entsprechend handeln.

    Was Kippelfritze hier schreibt, verdeutlicht sehr schön die Grenzfälle, aber eben auch die klare Linie.
    Das wird uns bei den Korrekturen in NRW im Sprachbereich auch mehr oder weniger so vorgegeben. Ausgangspunkt ist die gesprochene Sprache. Da ist Kolumpuss beispielsweise nicht so schrecklich weit vom Original weg. Kolimbis hingegen schon. Es gibt Aufgabenformate, in denen die Rechtschreibung gar nicht mitbewertet wird. Da würde für "Kolumpuss" die volle Punktzahl gegeben.
    Wenn die Schüler hingegen von Anfang an wissen, dass sie Personennamen und Fachbegriffe korrekt schreiben können müssen, dann kann man das auch von ihnen verlangen und Punkte abziehen.

    Wir sind hier in diesem Forum für Eltern, die Probleme mit anderen Kollegen haben, die falschen Ansprechpartner. Und wie schon weiter oben erwähnt möchte ich nicht dazu beitragen, den Eltern Munition zu liefern.
    Wenn ein Kollege sich definitiv falsch verhalten hat, mag das ja ggf. noch angehen, aber letztlich wissen wir ja nie, wie die Dinge wirklich abgelaufen sind.

    Ich habe im Rahmen meiner neuen Tätigkeit auch gerade einen Fall, der eine ganz andere Dimension (eine viel kleinere) erhalten hat, nachdem ich die Schilderung beider Seiten auf dem Tisch hatte.

    Ich weine den Zeiten, zu denen hier Eltern geschrieben haben, keine Träne nach - einige wenige Eltern einmal ausgenommen.
    Das, was seinerzeit hier abging, war nicht mehr schön. Dieses Forum durfte damals quasi als Frust- und Schuldabladestelle für alles, was in Schule schief lief herhalten.
    (Gut, mittlerweile wenden sich die Eltern wahlweise an die Bezirksregierungen oder direkt ans Ministerium...)

    Beim Lesen dieses Artikels http://www.spiegel.de/karriere/entge…-a-1247335.html bin ich auf folgenden Gedankengang gekommen:

    Lehrkräfte im Grundschulbereich sind in vielen Bundesländern ja die einzigen Hochschulabsolventen (Masterniveau), die nach A12 und nicht nach A13 bezahlt werden. Die meisten Grundschullehrkräfte sind Frauen...

    Zudem: Während es in vielen Bereichen des höheren Dienstes (z.B. Juristen in irgenwelchen Ministerien oder Ökonomen bei der Bundesbank) noch Regelbeförderungen bis hinauf zu A15 gibt, gibt es diese praktisch nicht mehr bei Lehrkräften. Und die meisten Lehrkräfte sind Frauen...

    Haben sich die Gewerkschaften / Verbände über diese Art der Diskriminierung einmal Gedanken gemacht? Und ja, als Mann würde ich auch davon profitieren, wenn die Lehrkräfte anderen Beamten des höheren Dienstes in dieser Hinsicht gleichgestellt werden würden.

    Gruß !

    Das kannst Du nicht wirklich ernst meinen, oder? Hast Du gerade Langeweile?

    Bei der Besoldung nach A12 liegt deswegen schon keine Diskriminierungsabsicht vor, da zu Zeiten der Einführung dieser Besoldungsordnung die Geschlechterverteilung anders aussah und eben auch heute noch nicht wenige Männer in der Sek I in NRW unterrichten und nach A12 bezahlt werden.
    Für das Ministerium und die Bezirksregierungen gilt, dass dort geschlechtsunabhängig befördert wird - ganz gleich ob Mann oder Frau.

    Die Ungleichheit der Bezahlung der Lehrämter an sich ist viel eher eine Diskriminierung.

    Ich bin ehrlich gesagt ein wenig erstaunt ob der Naivität, mit der hier mit dem Geld der Eltern (!) umgegangen wird.
    Du kannst als Lehrer nicht über das Geld der Eltern verfügen.
    Und natürlich musst Du alle Eltern fragen, weil die Elternvertreterin nicht befugt ist, alleine Geld aus der Kasse zu nehmen.

    Hier ist ein Elternbrief mit Unterschrift der Kenntnisnahme und dem Einverständnis, dass das Geld aus der Kasse genommen werden kann, erforderlich.

    Wieso geht bitteschön jemand davon aus, dass das anders laufen könnte???
    Und wieso informiert man sich über so etwas nicht vorher???

    Die genannten Verordnungen, die natürlich hier nur für NRW gelten, sind genau das, worauf man "wirklich verweisen kann".
    Das ist eben nicht nur so ein "Gymnasialding". Das Schulgesetz sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sek I inklusive der Verwaltungsvorschriften gelten bei uns für alle Schulformen.

    Rechtssicheres Handeln und das Bewusstsein dafür, dass man rechtssicher handelt, lässt einen gegenüber Eltern ganz anders auftreten. Dass da natürlich auch die "soft skills" eine Rolle spielen, ist ja davon unberührt.
    Schulleitungen profitieren in der Regel von mangelnder Rechtskenntnis ihrer Lehrer, weil sie so gerade bei autoritärem Führungsstil auf nur wenig Widerstand stoßen.

    @susi

    Es gibt Menschen - ganz gleich ob Kollegen oder nicht - die beim Schreiben in Foren etc. weniger penibel sind bzw. sein können, weil sie möglicherweise keine Tastatur mit haptischem Feedback haben, keine Zeit zum mehrmaligen Korrekturlesen haben oder eben geistesabwesend auf "absenden" klicken und den Thread dann für eine Weile vergessen.
    Mich stören solche Texte oft auch, aber ich stelle nicht an Dritte den Anspruch, dass sie nach dem Verfassen von Texten - besonders von längeren Texten - mehrere Minuten noch daran sitzen und jeden Orthographiefehler finden und beseitigen.
    Ich stelle bei mir fest, dass ich da fast schon zu penibel bin, weil ich überspitzt formuliert Panik habe, dass in irgendeinem meiner Texte ein dicker Fehler vorhanden sein könnte. Nun verfüge ich womöglich über so solide Rechtschreibkenntnisse, dass Fehler eher die Ausnahme bilden, aber das ändert nichts an meinem irrationalen Anspruch, hier perfekt zu sein.

    Dort, wo ich jetzt arbeite, lege ich noch ein höheres Maß an Gründlichkeit an den Tag. Da überprüfe ich Texte manchmal länger als ich sie geschrieben habe.

    Mich persönlich stört in diesem Forum eine ganz andere Sache - und die scheint gerade für Junglehrer als eher marginal zu gelten - das sind die gravierenden Mängel an Rechtskenntnissen.
    Für Kollegen beispielsweise in NRW sollten doch ADO, die APO SI, die APO-GOSt und das Schulgesetz sowie mittlerweile online abrufbar die BASS mit den lebenswichtigen Verwaltungsvorschriften keine böhmischen Dörfer sein.

    Zu wissen, was man tut, was man tun soll oder nicht tun darf und die Begründung dafür zu kennen, verleiht einem gleich eine ganz andere Sicherheit und ein höheres Maß an Souveränität im Auftritt gegenüber Schulleitung, Schülern und Eltern.

    Um die Grundproblematik auch in Hinblick auf den MSA oder sonstige Abschlüsse deutlich zu machen, kann ein solcher Brief zu diesem Zeitpunkt sinnvoll sein.
    Ich habe das selbst vor einigen Jahren mit einem Brief, später noch einmal mit einer außerordentlichen Klassenpflegschaftssitzung gemacht, weil die Klasse einfach ganz, ganz schwach war.

    Natürlich hat das mehr als nur einen Hauch von Rechtfertigung - es kann aber eben auch der Transparenz dienen und ggf. Missverständnisse seitens der Elternschaft aus dem Weg räumen. Wenn der Brief nicht so herablassend wie von einigen KollegInnen hier vorgeschlagen formuliert wird, dann kann so etwas durchaus positiv aufgefasst werden, gerade weil solche Informationen für gewöhnlich nicht per Elternbrief zugestellt werden.

    Wichtig ist, dass die Eltern das Gefühl haben, dass man mit ihnen zusammenarbeiten möchte. Einseitige Schuldzuweisungen etc. wären hier völlig kontraproduktiv.

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