Beiträge von Bolzbold

    In NRW und in anderen Bundesländern sind Klassenfahrten Bestandteil Deiner dienstlichen Pflichten - und diese Arbeit wird mit Deinem monatlichen Sold vergütet.
    Was sollen da Phrasen wie "unbezahlte Arbeit"?

    Ich finde Klassenfahrten auch nicht prickelnd und reiße mich nicht darum zu fahren. Ich habe drei Kinder und muss im September auf Studienfahrt. So what?
    Rosinenpicken war noch nie mein Ding...

    Wenn ich 10 Euro Kopiergeld o.ä. einsammle, dann packe ich das Geld ein und führe es stets bei mir. Da wir das eingesammelte Geld später auf das Schulkonto überweisen sollen, nehme ich es mit und es geht sozusagen mit der Überweisung von meinem Privatkonto an das Schulkonto in mein Eigentum über.

    Bei uns ist an der Schule auch eingebrochen worden und Geld aus den Lehrerfächern, die aufgebrochen wurden, gestohlen worden.
    Ich habe hier kein Verständnis für die Kollegen, da bei uns seit einigen Wochen ein Aushang von der SL gemacht wurde, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, keine Wertsachen in der Schule zu deponieren.
    Wenn man jetzt über das verlorene Geld und über Versicherungen seitens der Schule lamentiert, dann ist das ganz, ganz schwach. Jeder Kollege muss eigentlich wissen, dass das ihm gestohlene Geld ganz alleine zuzuschreiben ist.

    Wenn ich eine relativ deutliche Antwort zu einem polarisierenden Thema gebe, dann provoziere ich entsprechende Reaktionen bei meinem Gegenüber.
    Vielleicht wäre eine weniger definitive Antwort auf die Frage, wann es denn mit Kindern soweit ist, zielführender.

    Die Staatsanwaltschaft hat eben keinen Hoegg gelesen. Da stehen ähnliche Fälle drin, die nicht als Freiheitsberaubung angesehen werden. Sonst wäre Nachsitzen ja auch Freiheitsberaubung.
    Wie gut, dass man schnell mit so einem Unsinn ankommen kann und dann öffentliche Mittel für so einen Unsinn verschwendet werden.

    Es geht nicht um Prinzipien oder darum, was Du Dir vorstellst. Es geht um geltendes Recht - in NRW um die Allgemeine Dienstordnung - hier §17.
    Teilzeitbeschäftigte sind genauso zur Teilnahme an Klassenfahrten verpflichtet, wenn die Kosten für die Fahrt (und nur die) vom Land übernommen werden.

    Kosten, die aus der Notwendigkeit einer Betreuung während der Klassenfahrt entstehen, brauchen nicht vom Land übernommen zu werden - und das erfolgt dementsprechend auch nicht. Wenn ich richtig gelesen haben, fragte die TE für NRW an. Und da ist die Rechtslage eindeutig. Individuelle Rechtsauffassungen oder -auslegungen sind da völlig irrelevant.

    Wieso fährst du überhaupt mit auf eine Klassenfahrt, wenn du nur eine halbe Stelle hast? Und dass jemand rät, dass dein Mann in dieser Zeit Urlaub nehmen sollte bzw das selbst so praktiziert hat, da fehlen mir die Worte. Solch Selbstverstümmelung gibt es nur unter Lehrern...

    Da spricht doch die Ignoranz und Unkenntnis der geltenden Rechtslage in NRW. :autsch:

    Als Lehrer bist Du dienstrechtlich zur Durchführung von Klassenfahrten verpflichtet - in NRW explizit auch als TZ-Kraft - solange die Kosten dafür vom Land übernommen werden. Die anteilige Reduktion der Dienstpflichten bei Teilzeitarbeit soll durch größere Intervalle, in denen die Klassenfahrten durchzuführen sind, erfolgen. In der Regel weißt Du lange vorher, dass so eine Fahrt ansteht. Da kann man bzw. muss man die Betreuung entsprechend planen.
    Mit Selbstverstümmelung hat das überhaupt nichts zu tun.

    Die dummen Sprüche von Kollegen bezüglich des Urlaubs, den der Mann zu nehmen habe etc., sind aber in der Tat unter aller Kanone.

    Nun ja, man erreicht damit, dass SuS einfach nicht kapieren, dass es Regeln gibt, an die man sich zu halten hat, denn sie wurden aus bestimmten Gründen aufgestellt. Ich kann auch nicht sagen, ich beachte die Verkehrsregeln nicht, auch wenn mir einige unsinnig erscheinen. Jeder kommt dann an und will "nur mal eben" irgendwas. Das verweicht die regeln und SuS fordern immer mehr ein. Ist bei kleinen Kindern auch so.

    Das mag mitunter so sein. Die "zero tolerance" Politik mit monokausaler Begründung der Folgen ihrer Nichtdurchsetzung empfinde ich als pädagogisch stellenweise hilflos. Ich kann dieses Szenario auf der Basis meiner Erfahrungen mit Fünft- und Sechstklässlern so nicht bestätigen.

    Anwalt nehmen könnte dann helfen, wenn bereits Strafanzeige gestellt wurde, ansonsten würde das Ganze ja im Rahmen eines Disziplinarverfahrens - wenn überhaupt - geklärt werden.

    Es treffen hier zwei Tatbestände aufeinander. Zum einen das Nichtbefolgen klarer Anweisungen einer Lehrkraft durch die Schülerin. Zum anderen die physische "Gewalt" der Lehrkraft gegenüber der Schülerin.
    Meines Erachtens hat die Lehrkraft hier schlechte Karten, weil Anfassen eben nicht geht und als Ausnahme allenfalls Gefahr im Verzug o.ä. in Betracht käme, was hier aber nicht der Fall ist.

    Bei renitenten Schülern ist es sinnvoller, diese ggf. mehrmals zu ermahnen und bei Nichtbefolgen der Anweisung mit Erziehungs- und im Wiederholungsfall mit Ordnungsmaßnahmen zu reagieren. Alles andere wird zum Bumerang, wo man primär erst einmal moralisch, sekundär aber ggf. auch juristisch verloren hat.

    Abschließende Frage:
    Was hätte man sich in der konkreten Situation als Lehrkraft vergeben, die Schülerin gerade ihr Zeug holen zu lassen und sie dann in die Pause zu schicken?
    Wenn ich als Lehrkraft weiß, dass ein Schüler renitent ist, muss ich nicht zwingend Situationen provozieren, in denen das dann eskaliert

    Die schwedische Delegation hat das doch hinreichend erklärt.

    Und wie man den Widerspruch zwischen der Wahrung von Gesetzen eines Landes und der Wahrung moralischer Werte so auflösen kann, dass sich keine Seite angegriffen fühlt, hätte ich gerne einmal erklärt.

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    Also wir reden hier ja nicht über einen Schaden von mehrern hundert Euro.
    Aus meiner Sicht ist das auch weniger eine Rechtsfrage als eine Frage des Anstands. Wenn ich einen Schrank aufschließe und Schüler Material verwenden lasse, das namentlich gekennzeichnet ist und das hinterher kaputt ist, dann wäre mir das so peinlich, dass ich das selbst ersetzen würde.

    Wieso muss man so etwas auf der formalen Ebene diskutieren?!

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