Beiträge von Bolzbold

    Also so wie Du das beschreibst, Fuxi, wird man das nicht als Ordnungsmaßnahme mit dem Ziel eines Ausschlusses durchbekommen.
    Da würde ich mich an den Justiziar der Schulaufsicht wenden und fragen, wie man da sinnvollerweise vorgeht. Ich kann verstehen, dass Du den Jungen nicht mitnehmen willst. Eigentlich müsste die Mutter das auch einsehen.

    Wenn wir über Wertschätzung durch die SL sprechen, dann kann diese auf mehrere Arten ausgeprochen werden.
    Die eine oder andere Art haben wir ja bereits oben lesen können.

    Für mich kommt aber noch etwas ganz anderes ins Spiel:

    Ich weiß/spüre, dass meine Schulleitung mich wertschätzt, wenn sie mir gelegentliche Sonderwünsche erfüllt bzw. mir in der einen oder anderen organisatorischen Angelegenheit freie Hand lässt oder auch mal die "rheinische Lösung" mitmacht. In anderen Worten: Wenn ich mich auf mannigfaltige Art und Weise für die Schule und Kollegen einsetze, dann kommt in Situationen, wo ich es mal aus welchen Gründen auch immer brauche, etwas zurück.
    DAS ist für mich die viel wichtigere und nachhaltigere Wertschätzung. Ich habe in meiner Schule in einigen Bereichen "Narrenfreiheit", d.h. man schaut bei mir mitunter bei einigen Dingen nicht genauso penibel hin, wie das bei anderen Kollegen sichtbar der Fall ist. Das ist letztlich keine Bevorzugung oder Gleichgültigkeit der Schulleitung sondern Vertrauen in das, was ich tue.

    @Valerianus

    Das steht nicht nur dort.
    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern…ungsmassnahmen/

    Ich habe einen ähnlichen Fall vor einer einwöchigen Klassenfahrt gehabt. Da hat sich der Junge aber so oft entsprechend daneben benommen, dass auf der Ordnungsmaßnahmenkonferenz erst der Verweis und dann die Androhung des Ausschlusses von der Klassenfahrt kam. Beim nächsten Fehlverhalten wurde er dann per Konferenzbeschluss ausgeschlossen. Die Eltern hatten bei der Androhung bereits angekündigt, dies zu akzeptieren.

    Falls es noch einmal zu einem groben Fehlverhalten seitens des Jungen kommen sollte, wäre ich der Letzte, der sich gegen eine solche Maßnahme sträuben würde. Kleinigkeiten aufzubauschen oder nach Gründen zu suchen halte ich jedoch für pädagogisch wie menschlich äußerst fragwürdig.

    Das Fehlverhalten müsste schon so erheblich sein, dass der Ausschluss von einer Klassenfahrt als "verhältnismäßig" angesehen wird. Letzteres bzw. das Fehlen selbiger führt bei Widerspruchsverfahren in der Regel dazu, dass dem Widerspruch stattgegeben wird.

    Ich hatte den Eindruck, dass bei Valerianus' Vorschlag der Zweck die Mittel heiligen würde.

    Also ich bin teils entsetzt, wie leichtfertig hier mit dieser vorgeschalteten Konferenz umgegangen wird.

    Ein Ausschluss von einer Klassenfahrt ist eine Ordnungsmaßnahme, der ein konkretes, benennbares Fehlverhalten vorausgegangen sein muss und die eben NICHT prophylaktisch verhängt werden kann.
    Auch die Tipps, um einen solchen Akt doch noch "durchzboxen", finde ich grenzwertig.

    Der Junge hat / macht ganz klar Schwierigkeiten und ist offensichtlich unter Umständen eine Gefahr für sich und andere. Das müsste die Schulleitung in einem Gespräch mit der Mutter klarstellen und im Idealfall einen Verzicht auf die Fahrt seitens der Mutter erwirken. Dann würde der Junge während der Fahrt regulär beschult und die Problematik wäre vom Tisch.

    Formal gesehen muss der Junge sonst mitgenommen werden - mit allen Risiken, die das birgt.

    Ich weiß, wovon ich spreche, da ich selbst auf einer Fahrt einen Jungen mit ganz ähnlichen Symptomen mitgenommen habe, wobei das die Kennenlernfahrt war und da natürlich die Möglichkeiten eines vorherigen Ausschlusses nicht gegeben waren.

    Sollte es vor der Fahrt zu weiterem Fehlverhalten kommen, die eine Mitnahme des Jungen als klares Risiko erkennen lassen, wäre eine solche Konferenz mit der entsprechenden Maßnahme denkbar. Widersprüche gegen solche Verwaltungsakte haben mitunter aufschiebende Wirkung, damit eben der Faktor Zeit nicht die Maßnahme im Nachhinein ermöglicht, weil die Schulaufsichtsbehörde den Fall ja erst einmal bearbeiten muss.

    In der neunten Klasse halten die Schüler bei mir Gruppenpräsentationen zum Thema Musikepochen. Ich gebe grundsätzlich zwei gleichwertige Noten. Einmal die Gruppenarbeitsnote, die sich auf den Inhalt und die Struktur der Präsentation bezieht, und einmal die "persönlich Performanz", die die Präsentation jedes Einzelnen bewertet. Bislang bin ich damit gut gefahren - die Schüler versuchen in der Regel, die Vorgaben wie freies Sprechen, kein Ablesen von Folien etc. umzusetzen. Blickkontakt und Erklären von Fachbegriffen sind für mich zusätzliche Kriterien für die pP.

    Das Selbstbewusstsein spielt sicherlich bei Präsentationen auch eine Rolle, aber wie wir alle wissen, sind Begabungen nun einmal unterschiedlich verteilt. Vieles kann man durch Üben lernen und verbessern. Die Schüler machen bei uns ja auch alle zwei Jahre mündliche Prüfungen in den Fremdsprachen, Rollenspiele etc. Da ist für jeden etwas dabei, um sich auszuprobieren und die eigenen Präsentationsstärken zu finden.
    Für ganz Schüchterne ist das immer ein Problem. In der Schule können (und müssen!) sie das lernen, weil man sie mit dieser Schüchternheit als spätere Studenten oder Azubis nicht ernst nehmen wird - vom Erfolg im Beruf einmal ganz abgesehen.

    Persönlichkeitsmerkmale haben zwangsläufig immer Einfluss auf die Note eines Schülers. Seien es Faulheit, Engagement, Pareto-Prinzip, Helfer-Syndrom, "Hausaufgaben-Abschreiben", Täuschen etc. Es liegt an uns, darauf sensibel (manchmal auch rigoros) zu reagieren.

    Julia???

    Die KDP gilt genau einmal im Kalenderjahr - und wird solange von den erstattungsfähigen Rechnungen abgezogen, bis der Betrag erreicht ist. Deshalb heißt es ja auch "PAUSCHALE".
    Wenn Du also Rechnungen bis 600 Euro einreichst bei einem Beihilfesatz von 50%, bekommst Du 0 Euro von der Beihilfe (bei einer KDP von 300 Euro.)

    Mit der nächsten Arztrechnung bekommst Du dann regulär 50% erstattet.


    Wieso machst Du Dir zu diesem Zeitpunkt über diesen ganzen Kram so viele Gedanken? Beihilfe, Ruhegehalt, Diensthaftpflicht etc.???

    Super, Schantalle, wenn wir so wie Du argumentieren, dürfen wir hier in Deutschland uns analog dazu über nichts mehr beklagen, weil es in Afrika oder Asien mit Sicherheit Lebensumstände gibt, die erheblich schlimmer, grausamer etc. sind als unsere. Kommen wir damit weiter?

    Im konkreten Fall hat ein Schüler aus Schusseligkeit einer Lehrkraft eine falsche Note bekommen. Die eigentlich nicht sonderlich aufwändige Korrektur dieses Fehlers wird aus reiner Bequemlichkeit und Willkür verweigert. Das ist nicht in Ordnung. Und in diesem Fall interessiert mich dann nicht, ob es anderen Menschen noch schlechter geht. Dieser Fehler hier ist im Gegensatz zu den anderen weltgewichtigeren Missständen auf dieser Welt nun wirklich leicht zu beheben...

    In NRW können Noten nach einer Zeugniskonferenz nur dann noch geändert werden, wenn selbige Konferenz noch einmal zusammentritt. Insofern ist ein Übersehen des Fehlers schon ärgerlich. Eine Note nur mit Zustimmung des Fachlehrers zu ändern, ist nicht zulässig. Letztlich muss der Schulleiter das neue Zeugnis ohnehin noch einmal unterschreiben - spätestens dann wird es ja Rückfragen geben.

    Man kann sich theoretisch auf einen "offensichtlichen Irrtum" beziehen, wenn die Note tatsächlich falsch eingetragen wurde. Ärgerlich ist es trotzdem.

    Sag mal Julia, meinst Du Deine Fragen eigentlich alle ernst?
    Das kann man alles relativ treffsicher googeln, wenn man die richtigen Seiten anklickt. Ruhegehaltsrechner für Beamte gibt es ebenfalls im Netz.
    Das kann doch jetzt echt nicht so schwer sein, oder?

    Ich sehe, was die beiden jungen A15(Z)ler an Zeit in der Schule verbringen. Machen wir uns nichts vor - das ist hier bei uns definitiv mehr als A14er - wenn wir die DKFLs einmal außen vor lassen. (Aber die schaffen erst nach Jahren die A14 und schon gar nicht die A15, weil sie gar keine Zeit haben vor lauter Korrigieren...)

    Nachtrag zu den Kinderkrankheitstagen:

    Es gibt derzeit noch nichts aktuelles Schriftliches bei den Bez.Reg. in NRW. Die Rechtsabteilung sagte, dass man 10 Tage mit einem Kind und maximal 12 Tage bei mehreren Kindern als bezahlte KKT beantragen kann. Danach ist "Schluss". Das hat unser SL uns auf der letzten Konferenz, nachdem es da bereits erheblichen Dissenz und Kummer bei den TZ-Kolleginnen gab, nach Rücksprache mit D'dorf erläutert.

    In der Regel lassen sowohl Ärzte als auch Abrechnungsstellen mit sich reden, weil die das Problem mit der verzögerten Erstattung kennen. Die wissen ja, dass sie ihr Geld in jedem Fall kriegen. Wenn man da VOR Ablauf der 30 Tage anruft und das klärt, kann man da auf Kulanz bauen.

    Manchmal hilft es auch, einmal telefonisch nett mit dem Sachbearbeiter bei der Beihilfe zu plaudern. Meine Sachbearbeiterin ist mittlerweile recht zügig. Stellenweise waren es nur 10 Tage.

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