Also ich bin teils entsetzt, wie leichtfertig hier mit dieser vorgeschalteten Konferenz umgegangen wird.
Ein Ausschluss von einer Klassenfahrt ist eine Ordnungsmaßnahme, der ein konkretes, benennbares Fehlverhalten vorausgegangen sein muss und die eben NICHT prophylaktisch verhängt werden kann.
Auch die Tipps, um einen solchen Akt doch noch "durchzboxen", finde ich grenzwertig.
Der Junge hat / macht ganz klar Schwierigkeiten und ist offensichtlich unter Umständen eine Gefahr für sich und andere. Das müsste die Schulleitung in einem Gespräch mit der Mutter klarstellen und im Idealfall einen Verzicht auf die Fahrt seitens der Mutter erwirken. Dann würde der Junge während der Fahrt regulär beschult und die Problematik wäre vom Tisch.
Formal gesehen muss der Junge sonst mitgenommen werden - mit allen Risiken, die das birgt.
Ich weiß, wovon ich spreche, da ich selbst auf einer Fahrt einen Jungen mit ganz ähnlichen Symptomen mitgenommen habe, wobei das die Kennenlernfahrt war und da natürlich die Möglichkeiten eines vorherigen Ausschlusses nicht gegeben waren.
Sollte es vor der Fahrt zu weiterem Fehlverhalten kommen, die eine Mitnahme des Jungen als klares Risiko erkennen lassen, wäre eine solche Konferenz mit der entsprechenden Maßnahme denkbar. Widersprüche gegen solche Verwaltungsakte haben mitunter aufschiebende Wirkung, damit eben der Faktor Zeit nicht die Maßnahme im Nachhinein ermöglicht, weil die Schulaufsichtsbehörde den Fall ja erst einmal bearbeiten muss.