Hier würde ich auch noch die verschiedenen Abschlüsse, die Voraussetzungen dafür, die differenzierenden schulinternen Curricula und dergleichen als Thema sehen.
Beiträge von Bolzbold
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Ich mache das bei PKV und Beihilfe jeweils mit der App und überschreite mitunter auch die technisch zulässige Höchstzahl an Seiten. Das macht aber nichts, weil ich dann auf "einreichen" klicke und direkt den nächsten Stapel hinterher schicke. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde das dann auch als ein großer Stapel abgearbeitet.
Bei fünf Personen und der einen oder anderen Dauermedikation kommt da so einiges zusammen.
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Und wenn ich anderer Meinung bin, dann hofft man, dass ich dafür Ärger bekommen. Sehr erwachsen.
Wie Du hier vielleicht bemerkt hast, ist Deine eigene Meinung zu dem Fall vor dem Hintergrund des Dienstrechts und Deiner Position innerhalb des Schulsystems leider irrelevant. Du kannst die Kollegin gerne verwünschen oder was auch immer, aber was Du ursprünglich vorhattest, ist einfach keine kluge Vorgehensweise.
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OK, das scheint es tatsächlich zu geben, wie ich gerade ergoogelt habe. Faszinierend...
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Hallo zusammen,
ich habe ab dem Schuljahr 2024/ 2025 eine LAA in einem Fach übernommen. Die anderen Fächer (Mathe/ Deutsch) wurden auf zwei weitere Mentorinnen verteilt. Es hieß von der Schulleitung, dass jede Mentorin pro Halbjahr im Wechsel eine Ermäßigungsstunde erhält. Die erste Mentorin hat es im ersten Halbjahr erhalten. Aber schon im zweiten Halbjahr hat es die andere Mentorin nicht erhalten. Ich sollte es im ersten Halbjahr dieses neuen Schuljahrs erhalten, dies war aber auch nicht der Fall. Nun ist es so, dass die LAA im Laufe des Jahres krankgeschrieben wurde und nun in den Mutterschutz geht. Offiziell ist sie aber eigentlich noch unsere LAA. Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, wie das mit den versprochenen Ermäßigungsstunden grundsätzlich geregelt ist? Schließlich hatten wir alle drei ähnliche viel zusätzlichen Arbeitsaufwand. Oder gibt es eine Sonderregel, die besagt, dass sobald eine LAA krankgeschrieben ist oder in den Mutterschutz ist, die Ermäßigungsstunden der anderen Mentorinnen nicht mehr gegeben werden? Lieben Dank für Tipps und Hilfe :).
Ohne die Angabe des Bundeslandes ist es schwierig, Dir gezielt zu helfen.
Für NRW findet man dazu etwas in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (BASS 2025/2026 - Stichwortverzeichnis) unter Ziffer 2.5.2. -
Du würdest Geld dafür bezahlen, dass Dir jemand Deine eigenen Rechnungen mit Deinem eigenen App-Zugang einscannt?
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ich werde nicht aus Versehen zwei Beförderungsverfahren durchmachen

So ist das halt, wenn man die "Karriereleiter" hinauffällt...
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die kann ich sehr empfehlen.
Nach deren Besuch (wo viele solche Fragen auch nebenbei besprochen wurden, auch weil viele Teilnehmer*innen schon kommissarisch im Amt waren, aber noch das Verfahren vor sich hatten) wusste ich: grundsätzlich interessant, aber nichts für mich (zuviel Fahrerei.)Das gibt es auch bei der SLQ. Und wir wissen ja, wie das manchmal ausgeht...

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@FridaK
Das Problem ist, dass es durch ein wie auch immer geartetes Vorgehen Deinerseits effektiv nichts zu gewinnen gibt und Du unter Umständen selbst Ärger bekommen kannst.
Ich glaube, dass dieser Kampf sinnlos und Deine Energie sicherlich anderweitig besser investiert ist.
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Ungeachtet des wertvollen Insiderwissens gibt es auch Fortbildungen, die sich genau damit befassen.
Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal in der Bezirksregierung Köln
Das gibt es sicherlich auch für die anderen Regierungsbezirke.
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Gerechtigkeit. In einem nicht gerechten System. Nicht Rache.
Damit hast Du doch die Problematik und die augenscheinliche Unerfüllbarkeit Deines Ansinnens hinreichend dargestellt.
Gerechtigkeit ist gleichwohl ein sehr moralisch und weniger juristisch geprägter Begriff. Damit entfernen wir uns natürlich zunehmend von der Sachebene.
Ich habe mir im Laufe der Zeit eine andere Sichtweise angewöhnt. Leute, die so handeln wie Deine Kollegin, sind in der Regel auch nicht glücklich. Die Probleme, die sie anderen bereiten sind Ausdruck der Probleme, die sie selbst mit sich und ihrem Leben haben. Damit sind sie im Grunde selbst gestraft.
Und nie vergessen: Karma's a bitch.
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Du könntest Dich von Deinem zuständigen Personalrat beraten lassen.
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So etwas wie: Frederike, keine Sorge, das kommt nicht wieder vor.

Oder eine andere Art von Versicherung, dass wir fair miteinander umgehen.
Echt jetzt? DAS würde Dir reichen?
Das erscheint mir vor dem Hintergrund Deiner ausführlichen Schilderungen und Deines Ungerechtigkeitsempfindens wenig glaubwürdig.Falls die Kollegin sich korrekt verhalten hat, muss sie sich Dir gegenüber nicht rechtfertigen.
Falls die Kollegin sich nicht korrekt verhalten hat und dafür Ärger bekommen hat oder ggf. noch mehr Ärger bekommt, muss sie sich ebenfalls nicht Dir gegenüber rechtfertigen. Es wäre natürlich eine Geste des Anstands, das dennoch zu tun.
Verstehe ich das richtig, dass Du die Kollegin im Extremfall bei der Bezirksregierung anschwärzen würdest, weil Du von ihr eine Entschuldigung erwartest? -
Liebe FridaK,
herzlich willkommen in diesem Forum.
Bitte sieh mir nach, dass ich bei Eingangspostings, die gleich mit einem dicken Problem oder einer Kontroverse aufwarten, aufgrund der jüngsten Erfahrungen skeptisch bin.
Der Inhalt Deiner Frage ähnelt stark dem Fall, der gegenwärtig in den Medien breit diskutiert wird.
Für die Herstellung von "Gerechtigkeit" oder das "Rächen von Unrecht", wenn ich das einmal so überspitzen darf, bist Du weder zuständig, noch steht Dir dies zu - dies ist auch analog zu Gerichtsverfahren zu sehen, wo Du als mittelbar Leidtragende von beispielsweise Sozialbetrug nicht für den Schuldspruch oder die Strafzumessung zuständig bist.
Für die Überprüfung eines möglichen Dienstvergehens ist zunächst die Schulleitung zuständig, die dann je nach Sachlage die Bezirksregierung als vorgesetzte Behörde ins Boot holt. Wenn Du Deine Dienstpflichten eng auslegst, dann wäre die Schulleitung die erste Ansprechperson. Damit hättest Du den Fall "gemeldet" und Deine Schuldigkeit getan.
Aber auch dann musst Du ggf. damit leben, dass die Behörde Dir keine Genugtuung verschafft. Dafür ist sie auch nicht zuständig. In jeder Branche gibt es faule Äpfel, die dann von der Belegschaft bzw. vom Kollegium mitgeschleppt werden müssen. Das ist ärgerlich - mich ärgert das in meiner Rolle als Schulleitung auch.
Die Zeiten von Schauprozessen und Pranger sind vorbei. Damit müssen wir ebenfalls leben - und es hat gleichsam auch etwas Gutes. -
Meine Schulleitung hat einfach 3/4 meiner Aktivitäten, die ich aufgelistet habe, gestrichen und nur das bewertet. Das Kuriose dabei: Bei anderen Kollegen wurden die Punkte auf der Liste gelassen und gut bewertet. Daher habe ich Zweifel an der Objektivität.
Meine Stunden verliefen ähnlich wie im Staatsexamen und dort waren die Prüfer begeistert. Meine Fachleiter hielten ebenso große Stücke auf mich. Einer von ihnen ist sogar eine Korrifee in der Fachdidaktik. Meine Schulleitung hat mir zur Begründung der durchschnittlichen Bewertung zwei Dinge genannt, die ich in didaktischer und inhaltlicher Sicht nicht nachvollziehen konnte. Die Schulleitung demonstrierte mir regelrecht, dass sie ihren Spielraum gegen mich ausnutzt.
Heißt das im Umkehrschluss, dass nur jemand, der Dich so wahrnimmt, wie Du Dich selbst wahrnimmst, objektiv ist?
Denk daran, dass Du das dann auch auf Deine Notengebung übertragen müsstest. Du würdest Dir auch nicht von Deinen SchülerInnen oder deren Eltern per se sagen lassen wollen, Du wärst nicht objektiv, nur weil Du nicht genau das berücksichtigt hast, was die SchülerInnen oder deren Eltern gerne gehabt hätten.Ich schließe mich der Frage an, was es bringen sollte, sich als Schulleitung zusätzlichen Stress zu machen, indem man einem Probezeitler bewusst eine schlechtere Bewertung gibt.
Nur zu Erinnerung: Die vier und fünf Punkte in den Beurteilungen sind gequotelt, d.h. es sollen nur 20% einer Kohorte mit vier Punkten und 10% mit fünf Punkten bewertet werden. Meine Dezernentin hat mir bei der A15Z Revision "nur" vier Punkte geben, meinte aber, dass fünf Punkte eine "Eins Plus mit Sternchen" gewesen wären. Und so gut war ich auch aus meiner Wahrnehmung heraus nicht.Ich wurde seinerzeit am Ende der Probezeit mit "hat sich bewährt" beurteilt und bekam kein "besonders bewährt". Dies war den KandidatInnen vorbehalten, die ihr Staatsexamen mit "sehr gut" bestanden hatten und so die Probezeit verkürzen konnten. So hatte mir das damals der Schulleiter erklärt. Aus heutiger Sicht ist das natürlich nicht sonderlich fair, zumal auch sachlich falsch, da man auch mit einem "guten" Examen bei einem "besonders bewährt" hätte verkürzen können.
Ich habe es dann so genommen wie es war und bin trotzdem meinen Weg gegangen. -
Wenn Ihr hierfür Tipps habt, nehme ich diese auch sehr gerne entgegen. Ihr scheint sehr erfahren zu sein und davon kann ich gut "profitieren". Mich würde vor allem interessieren, wie man ein fremde Schule anschreibt, für die man sich interessiert und bei der man sich ggf. auf eine aktuelle oder künftige A14-Stelle bewerben möchte. In meinem Fall wäre es ratsam, wenn die Ausschreibung auf mich zugeschnitten wäre, damit ich keine Mitbewerber habe. Meine Schulleitung wird mir vermutlich - trotz 1er Examen und viel Engagement an meiner Schule- eine durchschnittliche bis schlechte Bewertung geben. Meine Hoffnung ist, dass ich auf Grund meiner guten Fächerkombi und meiner Erfahrung im Bereich außerschulischer Kooperationen und Schulverwaltung interessant für Schulleiter sein könnte.
Wenn ich das richtig verstehe, möchtest Du im Idealfall, dass eine fremde Schule, mit der Du im Vorfeld in Kontakt getreten bist, Dir eine A14-Stelle auf den Leib schreibt, so dass Du diese dann ohne Gegenbewerbung erhältst.
Das halte ich für weitgehend ausgeschlossen. Oft gibt es bereits KollegInnen, die die Tätigkeit ohne A14 schon lange ausüben und dort auch fest eingeplant sind.Für Schulleitungen sind A14 Stellen Möglichkeiten, Zusatzaufgaben ohne Entlastungsstunden zu verteilen und dabei auch die Gewissheit zu haben, dass der/die KollegIn diesen Posten nicht nach eigenem Gutdünken von heute auf morgen aufgeben kann. Gleichzeitig wirken Schulleitungen aktiv bei der Weiterentwicklung von KollegInnen mit.
Vor diesem Hintergrund würde ich die Konstellation, die Du beschreibst, als absolute Ausnahme erachten, von der Du keinesfalls ausgehen solltest.
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PS: Davon unbenommen ist das natürlich ein sehr vorgesprächslastiger Prozess und natürlich benötigt man eine gewisse Fürsprache, um überhaupt erst einmal "auf dem Radar" der Dezernenten aufzutauchen.
Ich weiß, ich weiß...

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Es gibt Leute, die halt sehr früh anfangen, auch über den Tellerrand zu schauen und sich neben dem Unterricht intensiv auch mit dem System Schule und dessen Gelingensbedingungen auseinandersetzen. Diese haben sich dann aber natürlich auch schon sehr früh in entsprechende Prozesse eingebracht und Verantwortung übernommen und dann auf Basis dieser Erfahrungen auch bereits in jungen Jahren folgerichtig weitere Schritte gewagt. Das muss nicht verkehrt sein.
Ich bin aber bei euch, dass das einen gewissen Vorlauf bezüglich Fähigkeiten und Fertigkeiten benötigt. Das wird aber im Revisionsverfahren auch schnell deutlich, wer das nötige Handwerkszeug mitbringt und wer nicht.
Richtig. Und ein bisschen Protektion durch die SL hier und da, oder auch ganz ungeniert explizit ist auch nicht verkehrt...

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