Beiträge von Bolzbold

    Normalerweise melde ich mich doch nicht per E-Mail krank sondern telefonisch, damit die Information rechtzeitig ankommt.
    Diese oben angesprochenen E-Mails werden in der Tat auch bei uns ausgedruckt und in die Vertretungsmappe gelegt - allerdings käme bei uns auch kaum jemand auf die Idee, mehr als die Aufgaben und ein Dankeschön an die Vertretungslehrer hineinzuschreiben.

    Den Wisch (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), den man beim Arzt bekommt, ist zweigeteilt. Der eine ist für den Arbeitgeber, der andere für die Krankenkasse für Krankengeld (für gesetzlich versicherte).

    Diese "Kürzel" ist die Diagnose! Wenn da F31.1 draufsteht, dauert das zwei Sekunden Google und man weiß, dass es eine "Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome" ist. Und man sollte nicht die Neugier der Menschen unterschätzen, ich bin ehrlich, ich würde das googeln.

    Wenn wir das jetzt auf Stundenplaner und sonstiges Personal in der Schule übertragen, dann würde ich das als "Schnüffeln" bezeichnen. Unabhängig von der (Un)Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens würde ich nicht an einer Schule arbeiten wollen, wo eine solche Atmosphäre vorherrscht. Das kann ich bei uns weitgehend ausschließen.

    Es ist vor allen Dingen nicht sein Aufgabenbereich! Krank ist krank. Dienstunfähig ist dienstunfähig. Eine eigenmächtige Deutung der Gründe ist übergriffig.

    Auf jeder DU-Bescheinigung stehen ganz bewusst nur Kürzel, aus denen sich zwar theoretisch die Diagnose ableiten lässt, aber welcher Schulleiter macht das denn?

    Das hat in dieser pauschalen Form auch niemand behauptet.
    Was Du aber aus den Threads herauslesen kannst, ist unsere Reflexionsfähigkeit darüber, was bei uns jeweils das Maß an Objektivität verschwimmen lässt. Das sollte Dich im Gegenzug sogar beruhigen, weil wir Störfaktoren erkennen, mögliche subjektive Einflüsse versuchen einzudämmen und somit individuell verschiedene Vorgehensweisen haben zum Wohle der Schüler.

    Habt Ihr den Artikel mal weiter gelesen?

    Zitat


    Zu den Regeln gehöre es, zu Fremden eine Armlänge Distanz zu halten, innerhalb der eigenen Gruppe zu bleiben und sich von dieser nicht trennen zu lassen, im Notfall konkret Umherstehende um Hilfe zu bitten und als Zeuge einzugreifen oder die Polizei zu informieren.

    Auch solle es Verhaltensregeln für Karnevalisten "aus anderen Kulturkreisen" geben, "damit hier nicht verwechselt wird, was ein fröhliches Verhalten ist in Köln und was mit Offenheit, insbesondere sexueller Offenheit überhaupt nichts zu tun hat". Ob sich durch solche Regelungen derartige Zwischenfälle ausschließen lassen, sei aber fraglich, hieß es.

    Motivationstechnisch bei mir ja. Ich fange mit den Schwächeren an, weil ich mich da u.U. am Anfang ein bisschen ärgere, dieser Ärger aber nicht so anwächst, dass ich dann bei beispielsweise 8 vorher korrigierten Klausuren bei einem schwachen Schüler aufgrund des möglichen Kontrastes zur vorherigen Klausur eines (stärkeren) Schülers ggf. unbeabsichtigt unnötig hart korrigiere und bewerte. Natürlich können solche Kontraste auch so vorkommen, weil die Schüler ja nicht zwingend immer dieselbe Leistung zeigen.
    Die richtig Guten schreiben ja in der Regel auch sehr viel - die hebe ich mir für den Schluss auf, sozusagen als Zückerli. Ich habe mit diesem Verfahren im LK bisher für mich persönlich gute Erfahrungen gemacht.

    Der Vertretungsplan bzw. der damit verbundene Krankenstand darf nicht öffentlich online gestellt werden. Das hat in der Tat etwas mit Datenschutz bzw. mit der Verarbeitung persönlicher Daten der Lehrkräfte zu tun. Da gibt es eine eigene Verfügung, die ich bei Gelegenheit mal verlinke.

    Bei quasi Veröffentlichung des Vertretungsplans könnte man sonst schnell Listen mit den Kollegen, die besonders viel fehlen etc., erstellen. So geraten unbescholtene Kollegen dann schnell in unnötigen Rechtfertigungsdruck.

    Bei uns wird nur aufgeführt, wer abwesend ist und somit vertreten werden muss. Ob das Krankheitsvertretung, Mutterschutz, Sonderurlaub, Klassenfahrt oder Fortbildung ist, geht die Schüler nichts an und wird dementsprechend auch nicht gesondert aufgeführt. Intern ist das aufgrund der "Buchführung" über die Krankheitstage der Lehrkräfte etwas anderes. Aber auch da sind diskriminierende Vermerke wie "k.o." oder am Besten noch "k. B." unzulässig.

    So hier: SchulG NRW §120-122
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…00524#det344044

    und

    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Sch…V-II/index.html

    Ich korrigiere jede Klausur als Ganzes, weil ich sie ja auch als Ganzes zu bewerten habe.
    Das mit den einzelnen Aufgaben habe ich mal in der Unterstufe in Englisch gemacht, habe aber festgestellt, dass das Bewegen der Hefte für jede einzelne Aufgabe einfach zu unökonomisch ist. Da habe ich mehr Hin- und Herschieben als effektives Korrigieren.
    Bei einem kriteriengestützten EWH fällt für mich das Vergleichen einzelner Arbeiten untereinander weg - bei Grenzfällen, wo ich mich erinnere, dass ich anfangs so und später anders korrigiert habe, ist das natürlich eine Ausnahme. Da muss man dann eben nochmal ran.

    Die wirklich Guten kommen bei mir am Schluss, das mag die Guten ggf. etwas zu gut wegkommen lassen, ist aber immer noch besser als umgekehrt, wo sich das Aufregen über die Schlechten, nachdem man bereits die Guten gelesen hat, ggf. in unverhältnismäßiger Härte niederschlägt.

    Hallo und herzlich willkommen.

    Dein Anliegen ist hier in den letzten Jahren immer wieder ausführlichst in verschiedensten Threads diskutiert worden. Sei es die Korrekturbelastung, die Arbeitszeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf etc.
    Als "stiller Mitleser" benutzt Du am Besten die Suchfunktion, die Dir die entsprechenden Beiträge anzeigt.

    Hier mal ein Auszug vom Suchbegriff "Arbeitszeit" nur auf Threadtitel reduziert:
    https://www.lehrerforen.de/index.php?sear…ght=Arbeitszeit

    Und hier vom Suchbegriff "Arbeitsbelastung".
    https://www.lehrerforen.de/index.php?sear…rbeitsbelastung

    Die kumpelhaften KollegInnen sind in der Regel die distanzloseren - und sie "machen die Preise kaputt", indem, wie Modal Nodes schon sagte, jeder, der halbwegs Zug in die Klasse bringen will, von vornherein als Fiesling diskreditiert wird.
    Ich finde es mehr als befremdlich, dass solche Unsitten wie Schüler während des Unterrichts essen zu lassen etc. offenbar hoffähig werden und der Rechtfertigungsdruck jetzt pervertiert bzw. umgedreht wird und die Kollegen diffamiert werden, die mit Strenge, aber Fairness und dennoch Freundlichkeit versuchen, den Schülern etwas beizubringen.

    Irgendwie finde ich die ganze Sache doch sehr merkwürdig.

    Single => Partnerbörse => Kopf noch nicht frei => Erotikportal.

    Wenn DAS die Reaktion eines studierten Singles auf sein Singledasein ist, dann kann man zumindest darüber mutmaßen, ob das Singledasein das größere Problem ist...

    Ich arbeite am Gymnasium und habe mich, als ich die Chance gehabt hätte, bewusst NICHT auf die Stelle des stellvertretenden Schulleiters beworben, da ich das mit zwei kleinen Kindern (damals 5 und 2) und jetzt mit nochmal Nachwuchs nur dann hätte durchziehen können, wenn meine Frau nicht wieder arbeiten gegangen wäre.

    Mein Kollege, der zwei Jahre jünger ist und der drei Kinder im gleichen Alter hat, hat dies hingegen gemacht. Scheint bei entsprechender Absprache und Prioritätensetzung möglich zu sein, kann aber ggf. in der jeweiligen individuellen Situation gelingen oder eben nicht.

    Was steht denn in Deinem Zeugnis?

    Bei mir stand damals als Zusatz, dass außerdem noch die Lehramtsbefähigung für Musik erworben wurde. Das Drittfach gab es sozusagen für lau dazu. Wenn Du drei Fächer hast, die alle beispielsweise Sek I/II sind, kannst Du Dich beliebig bewerben - vorausgesetzt, dass Deine Zeugnisse die Fächer auch ausweisen.
    In meinem Fall konnte ich mich an Gymnasien nicht mit Musik bewerben, weil es nur die "kleine Fakultas", also nur Sek I, war.

    Als seinerzeit die Studie von Mummert und Partner bewies, dass die durchschnittliche Arbeitszeit von Lehrern locker mit der anderer Berufsgruppen mithalten konnte und diese teilweise deutlich übertraf, hat das Ministerium die Studie in der Schublade verschwinden lassen und viele Tätigkeiten (Konferenzen, Elternsprechtage etc.) schlichtweg als Normaufwand deklariert, so dass die zeitliche Taxierung damit vermieden und eine objektive Quantifizierung der Lehrerarbeitszeit außerhalb des Deputats gezielt und erfolgreich verhindert wurde.
    Die Ergebnisse der Studie hätten bei konsequenter Durchsetzung der Wochenarbeitszeit von 41 Stunden, zuzüglich der unterrichtsfreien Zeit dann ca. 50 Stunden, zu einer deutlichen Reduzierung der Wochenstunden führen müssen. Das aber wäre für jede Landesregierung fiskalischer und damit politischer Selbstmord gewesen.

    Es geht ja auch so. Denken wir an die, die brennen oder die, die die leuchtenden Kinderaugen so mögen...

    In solchen Extremfällen würde ich eine gedruckte Version erstellen, diese den Schülern ins Heft legen und sie bitten, den kompletten Text zur Übung noch einmal abzuschreiben. Alles andere wäre sowohl für die Schüler (Ferien sind Ferien - da gibt es nichts zu rütteln!) als auch für Dich nicht zumutbar.

    75% bekommen die Junglehrer selbst bei 40 Dienstjahren nicht mehr.
    Bei einer Altersgrenze von 67 und 40 Dienstjahren, um die maximale Pension zu erhalten, müsste man schon mit 27 die volle Planstelle haben und dann 40 Jahre durcharbeiten. Sowohl Einstiegsalter als auch Dienstzeit dürften bei den meisten von uns nicht mehr passen. Hat sich was mit 75% Pension...

    Macht aber letztlich nichts. Wenn ich vorher weiß, was auf mich zukommt, kann ich vorsorgen. Und unser "aktives Gehalt" lässt da durchaus einiges an privater Vorsorge zu.

    http://www.tresselt.de/versorgung.htm

    Kann Papa sie denn mitnehmen?
    Bei uns ist das im Ausnahmefall kein Problem - wobei alle Kollegen darauf achten, dass es eine Ausnahme bleibt.
    Bei Zweijährigen ist es in der Tat etwas schwierig, diese über mehrere Stunden unabhängig zu beschäftigen. Wickeln, Füttern etc. kommen ja auch noch dazu.

    Ich hatte meinen Zweijährigen auch schon für zwei oder drei Schulstunden dabei aus ähnlichen Gründen. Ist dann eben mal so.

    Ich kann den letzten Beitrag nur unterstreichen.
    Du musst die Arbeitsverweigerung schriftlich fixieren und darlegen können, dass dies konsequent und über einen längeren Zeitraum erfolgt. Ferner musst Du darlegen, warum Deine Versuche, ihn zur Mitarbeit zu bewegen, nicht fruchten und was Du bereits getan hast, um das Kind bestmöglich zu fördern.

    Dein Schulleiter kann nur dann in Deine Notengebung eingreifen, wenn sie objektiv falsch ist. Solange Du Deine Notengebung auf der Basis der angeführten Gesetze begründen kannst, kann Dein Schulleiter nichts dagegen machen.

    Ob Du die Konfrontation mit einem Prinzipienreiter - zumindest in diesem Punkt - suchen und führen möchtest oder solltest, musst Du natürlich unter Abwägung der Gesamtkonstellation entscheiden.

    Hoegg, der bekannte Schuljurist empfiehlt, man solle seinen Schülern während der Stunde die Gelegenheit geben, sich über die Bewertung zu informieren und dementsprechend Reklamationen nur in der Stunde selbst zuzulassen. So kann man zumindest das nachträgliche Betrügen zu Hause unterbinden.

Werbung