Ich würde niemals privat Geld für eine Klassenfahrt meinen Schülern vorstrecken.
Für Sozialfälle gibt es den Förderverein bzw. den Sozialfond der Schule, für Hartz IV Empfänger das Amt, das nach RECHTZEITIGER Beantragung der Übernahme der Kosten diese auch übernimmt.
Was die Organisation von Klassenfahrten angeht, so muss die Schulleitung einerseits ja über diese informiert sein, weil sie die Fahrt genehmigt. Wieso eine Schulleitung eine solche Fahrt genehmigen kann, ist für mich nicht nachvollziehbar. Hier wäre eine klare dienstrechtlich korrekte und professionelle Anweisung durch die Schulleitung dringend erforderlich gewesen.
Es ist in der Tat so, dass Kollegen, die so handeln - auch wenn sie aus absolut lauteren Motiven handeln - sozusagen die Preise auf dem Markt für die Kollegen, deren Drang zur Selbstausbeutung eher gering ausgeprägt ist, verderben. Und das muss nicht sein.
Gruß
Bolzbold