Beiträge von Bolzbold

    Ich würde niemals privat Geld für eine Klassenfahrt meinen Schülern vorstrecken.
    Für Sozialfälle gibt es den Förderverein bzw. den Sozialfond der Schule, für Hartz IV Empfänger das Amt, das nach RECHTZEITIGER Beantragung der Übernahme der Kosten diese auch übernimmt.

    Was die Organisation von Klassenfahrten angeht, so muss die Schulleitung einerseits ja über diese informiert sein, weil sie die Fahrt genehmigt. Wieso eine Schulleitung eine solche Fahrt genehmigen kann, ist für mich nicht nachvollziehbar. Hier wäre eine klare dienstrechtlich korrekte und professionelle Anweisung durch die Schulleitung dringend erforderlich gewesen.

    Es ist in der Tat so, dass Kollegen, die so handeln - auch wenn sie aus absolut lauteren Motiven handeln - sozusagen die Preise auf dem Markt für die Kollegen, deren Drang zur Selbstausbeutung eher gering ausgeprägt ist, verderben. Und das muss nicht sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Das ist wieder mal ein Beispiel für eine Schulleitung ohne Führungskompetenz.

    Klassenfahrten gehören sicherlich nicht nur in NRW zu den Dienstpflichten jeder Lehrkraft (einzige Einschränkung: volle Erstattung der Reisekosten muss gewährleistet sein, damit es eine "einforderbare" Dienstpflicht bleibt).
    Wenn sich auf persönliche Ansprache kein Mann findet, muss die Schulleitung das regeln. Es kann nicht sein, dass man für einen nicht selbst verschuldeten Missstand Geld bezahlt.

    Seltsamerweise scheint es bei zwei BegleiterINNEN keine Probleme bei Klassenfahrten zu geben - zumindest nicht bei uns. Zwei Männer ginge bei uns allerdings auch nicht. Tja - in der heutigen Zeit scheint man in jedem Mann einen potenziellen Kinderschänder oder Vergewaltiger zu vermuten...

    Gruß
    Bolzbold

    Bei Schulleiterstellen scheint der Beförderungsstop zu greifen - bei den anderen Beförderungen bin ich zwiegespalten. Das geht aus den Berichten der diversen Nachrichtenportale nicht eindeutig hervor.
    Bei Beförderungen, die vorbehaltlich der Haushaltslage erfolgen - und das steht meistens im Ausschreibungstext - müsste der Stop aber greifen - leider.

    Update:

    Nachdem ich jetzt mal weiter nachgeforscht habe, gilt offenbar eine generelle Beförderungssperre, die sich aus der Haushaltssperre ableitet. Damit sind alle Beförderungen bis zur Verabschiedung eines Nachtragshaushalts oder bis zum Jahresende auf Eis gelegt. Da freuen sich dann bestimmt einige Kollegen von uns, die davon betroffen sind.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Frage nach der verpflichtender Teilnahme mag für Teilzeitkräfte nicht uninteressant sein, die entsprechenden Bedenken wurden aber weiter oben schon erläutert - und die würde ich durchaus ernst nehmen.

    Wir hatten auch Teilzeitkräfte, die im Rahmen des Tandemmodells dann nicht teilgenommen haben. Da dafür aber ein Unterrichtstag teilweise ausfällt, sollten die davon profitierenden Kollegen jedoch zumindest eine moralische Verpflichtung erkennen, daran teilzunehmen. Was die Teilzeitkräfte angeht, so würde ich mir - freier Tag hin oder her - wirklich gut (!) überlegen, ob ich so demonstrativ dann zu Hause bleibe.

    In meinen Augen ist das eigentlich keine Frag nach "Pflicht oder nicht" sondern eine Frage des Dazugehörenwollens.

    Gruß
    Bolzbold

    Diese Spiegelartikel sind überwiegender Mist und tragen ja auch zu den einschlägigen Kommentaren der Leser bei.

    Ich kann das schon gar nicht mehr ernst nehmen, weil es so vorhersehbar ist.

    Andererseits frage ich mich, wieso sich überhaupt noch ein Lehrer dafür hergibt, einen Text für SPON oder andere Portale zu verfassen. Das Echo ist in der Regel immer dasselbe.

    Gruß
    Bolzbold

    Diese Geschichte hat mittlerweile einen ziemlichen Bart.

    Die Rechtsauffassung einiger Rechtsexperten scheint dahin zu gehen, dass man jeden Lehrer, der mit SchülerInnen sexuelle Beziehungen hat oder hatte, aus dem Dienst entfernen müsse, weil er gegen elementarste Pflichten verstoßen habe.

    Lassen wir diesen Fall doch einfach ruhen. Es ist ein Skandal und scheint dem Missbrauch Tür und Tor zu öffnen. Hoffen wir, dass dieses Urteil ein Einzelfall bleibt.

    Gruß
    Bolzbold

    Den Vergleich finde ich jetzt reichlich an den Haaren herbei gezogen, ganz ehrlich. Wenn ich es unmöglich finde, dass in einem Bundesland zwei Mal zum Amtsarzt gelatscht werden muss und in anderen aber nur einmal oder in einem dieser und im anderen jener Untersuchungsbogen herangezogen wird, womit es in bestimmten Gebieten erschwert wird die Verbeamtung zu erlangen und in anderen erleichtert, finde ich das schlicht unfair. Und dann heißt das noch lange nicht, dass ich den Nationalsozialismus in Deutschland erneut Einzug halten lassen möchte, von der Andeutung bekomme ich Ausschlag und sie ist lächerlich. Gleichschaltung ist hier nicht gleichbedeutend mit geistiger Gleichschhaltung, sondern ich würde mir eine sinnvolle Vereinheitlichung bestimmter Vorgänge wünschen, gerne angefangen beim Lehrergehalt in Hessen, wo auch wieder eine Extrawurst gebraten wird :(

    Gruß Jenny

    Entschuldigung für das OT, aber ich denke, ich sollte hier noch einmal etwas klarstellen:

    Jenny, ich wollte Dich nur auf Deinen sehr unbedarften Umgang mit dem Begriff "Gleichschaltung" hinweisen, nicht mehr, nicht weniger. Der ist hier ein wenig problematisch.

    Zur Lektüre sei als Einstieg dies hier empfohlen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichschaltung

    Wieso Du dennoch meinst, Dich hier bezüglich Deiner politisch-geistigen Grundhaltung rechtfertigen zu müssen, kann ich hier jetzt nicht nachvollziehen.

    Gruß
    Bolzbold


    Aber wunderbar, dass jedes Bundesland da wieder seinen eigenen Eintopf kocht, aber zeitgleich vom vereinten Europa träumen und alles länderübegreifend gleich schalten wollen (siehe Abschaffung der Glühlampe), wenn nicht einmal die Bundesländer gleich geschaltet sind. Das ist wieder der typisch deutscher Irrsinn...

    Gruß Jenny

    Oh, die Nicht-Gleichschaltung der Länder empfinde ich nicht als Irrsinn. Dies und weitere Aberrationen deutschen (Ver)Waltens (und Wütens) hatten wir doch bereits vor gut 80 Jahren.

    Dass der Föderalismus im Bereich Bildung jedoch ineffizient ist, echte Weiterentwicklung im Bildungsbereich hemmt und teils bewusst verhindert und darüber hinaus unnötige Kosten verursacht, das ist sicherlich unstrittig.

    Gruß
    Bolzbold

    Aber wie ist das denn wenn man eine Psychotherapie zum Beispiel macht ...

    Das machte in der Vergangenheit ja definitiv noch Probleme. ... heute soll es sich ja lockern ... wer hat denn dann die INFO weitergegeben wenn nicht die Kasse?

    Und mit Problemen meine ich jetzt Probleme hinsichtlich der Verbeamtung

    Threads wie diese wären mehr als nur ein Grund, hier einen Sticky zu erstellen mit den gängigsten Legenden, Mythen und Verschwörungstheorien, die von Junglehrern aufgestellt und unreflektiert an die nächsten Generationen weitergegeben werden.

    Als mündiger, erwachsener Bürger informiere ich mich über die Rechtslage bzw. über die Weitergabe von Daten und/oder ich benutze meinen gesunden Menschenverstand.

    Ich habe es an meiner Schule aber auch schon erlebt, dass JunglehrerInnen in der Probezeit noch angsthasiger und duckmäusiger waren als es im Ref. - sofern überhaupt - notwendig gewesen wäre.

    Also nochmal die Fakten, die auf Wissen und auf Erfahrung (eigener wie der von Kollegen und Bekannten) basieren:

    - Von der Debeka und der Beihilfe werden ohne Deine Zustimmung KEINE Daten an die Personalabteilung weitergegeben.
    - Bei einer Therapie muss man diese zwar bei der Beihilfe beantragen, dennoch gehen die Daten nicht an die Personalabteilung.
    - Eine aktuelle, oder anstehende Therapie wird daher nicht bekannt, es sei denn, es kommt deswegen zu längeren Ausfallzeiten, weswegen u.U. der Amtsarzt eingeschaltet wird.
    - Sollte nach Therapie oder psychologischer Behandlung im obligatorischen Fragebogen der PKV oder des Amtsarztes explizit gefragt werden, muss wahrheitsgemäß geantwortet werden.
    - Psychotherapien sind nicht per se Ablehnungsgrund für eine Verbeamtung.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Beihilfe liest zwar die Rechnungen und zahlt alles, was laut BVO erstattungsfähig ist. Sie leitet aber keine Daten an die Personalabteilung weiter. Das darf sie nicht und das tut sie nicht.
    Und dennoch glauben viele Anfänger an genau solche Märchen.

    Etwas anderes wäre es, wenn Du wegen einer psychischen Erkrankung länger ausfallen würdest und man Dich zum Amtsarzt schicken würde. Da das aber nicht zur Debatte steht, musst Du Dir keine Sorgen machen.

    Gruß
    Bolzbold


    Ich sage den Eltern meiner Schüler immer: Sie haben Ihren Schulabschluss gemacht. Ihr Kind muss seinen machen. Das können Sie ihm nicht abnehmen. Sollen Sie gar nicht. Und Sie sollen es eigentlich auch nicht wollen.
    Erstaunlicherweise wirken viele Eltern dann erleichtert. :)

    Den muss ich mir merken. So einer fehlte noch in meiner "Sammlung". :top:

    Hallo Leute,

    ich würde gerne Eure Meinung zu folgendem Fall hören:

    Ich korrigiere gerade eine Englischklausur zum Thema "A raisin in the sun". Dort hat eine Schülerin ganz offensichtlich die Aufgabe 1, die eine comprehension task war und eben nicht nur aus "summarize the scene" bestand, von "http://www.gradesaver.com" abgeschrieben. Nun gut, dann gibt es eben mindestens für diesen Teil null Punkte.
    Jetzt kommt aber erschwerend hinzu, dass sie nicht ahnen konnte, was in der Klausur drankommt, weil ich nicht die direkt anschließende Szene genommen habe sondern einen Auszug ein paar Seiten später.
    Der Unterschied im Sprachlevel von Aufgabe 1 zu Aufgabe 2 (Analyse) ist erschreckend.

    Ich bin geneigt hier anzunehmen, dass die Schülerin während der Klausur getäuscht hat - möglicherweise mit Handy. Das kann ich ihr zwar nicht direkt nachweisen, anders kann ich mir aber die Herkunft dieses Texts nicht erklären. Das stellt für mich einen so genannten "umfangreichen Täuschungsversuch" dar, weil hier vorsätzlich und vorbereitet getäuscht wurde. Ich würde die Klausur daher gerne mit insgesamt null Punkten bewerten. Unser Schulgesetz sieht das generell vor, es gibt aber keine konkreten Erläuterungen dazu, ab wann man von einem umfangreichen Täuschungsversuch sprechen kann.

    Wie seht Ihr das?

    Gruß
    Bolzbold

    Wäre dem definitiv und mit einem handfesten Urteil einer oberen Instanz so, müsstest Du hier nicht fragen, weil Du ganz einfach googeln könntest. Und die Berichte derjenigen, die dauerhaft Jahresverträge haben, sollten ja auch bekannt sein.
    Abgesehen davon würde dann so ja das offizielle Ausschreibungsverfahren ausgehöhlt werden.

    Gruß
    Bolzbold

    Der Link scheint nicht mehr zu funktionieren, da er auf die Spiegel-Startseite weiterleitet.

    An meiner Schule kann man die Heli-Eltern glücklicherweise an einer Hand abzählen, dafür sind sie aber in der Schule natürlich jedem bekannt.
    Diese Eltern sind möglicherweise an Gymnasien stärker vertreten, weil sie ihre Kinder ja auch genau an diese Schulform schicken. Ich selbst hatte mit solchen Eltern nur am Rande zu tun.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe es damals andersherum gemacht. Ich habe das Prüfungsamt fürs 1. StEx., als da, wo ich die Erweiterungsprüfung abgelegt habe, gebeten, auf meine dienstlichen Verpflichtungen im Ref. Rücksicht zu nehmen.
    Die Klausur war glücklicherweise in den Sommerferien, die mündliche Prüfung an einem Nachmittag - und das so spät, dass ich in Ruhe meinen Schultag machen konnte, um dann hinterher die Prüfung abzulegen.

    Ansonsten gilt wie erwähnt wie immer: Fragen kostet nichts.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    wenn man für ein sehr spezielles Thema keine geeignete Quelle findet, sollte man sich nicht darin verrennen. Der Kapp-Putsch ist m.E. kein so bedeutendes Thema der Weimarer Republik alsdass man hierfür speziell auch noch die Rolle der Ministerialbeamten auf der Basis von Quellen untersuchen müsste. Ich muss gestehen, dass ich nie auf die Idee gekommen wäre, ausgerechnet diesen Putsch so dezidiert zu thematisieren.

    Hast Du diese Werke schon durchforstet bzw. Zugang zu ihnen?

    Zitat

    Heinz Hürten (Bearb.), Die Anfänge der Ära Seeckt. Militär und Innenpolitik 1920-1922 (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 2/3), Düsseldorf 1979. (u. a. Quellendokumente zum Kapp-Putsch)
    Erwin Könnemann/Gerhard Schulze (Hg.), Der Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch. Dokumente, München 2002.

    Gruß
    Bolzbold

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