(Ironie ON) Wie kann es sein, dass Du Deine eigenen Erfahrungen genauso verallgemeinerst? (Ironie OFF)
Du kannst Elternzeit natürlich auch nach der Geburt nehmen. Viele Väter machen das - aber vermutlich nur eine Minderheit der Mütter. Juristisch gesehen kannst Du natürlich auch Elternzeit zu anderen Terminen innerhalb der ersten drei Jahre des Kindes nehmen bzw. auch Jahre schieben, wenn Du es rechtzeitig beantragst.
Letztlich wird aber bei 95% der Mütter und auch derjenigen Väter, die Elternzeit nehmen, diese Zeit mit dem Elterngeld kombiniert. Die günstigste Kombination ist dann, die Elternzeit mit dem Elterngeld zeitgleich zu kombinieren. Daraus wurde vermutlich die Verbindlichkeit der Festlegung auf die exakten Lebensmonate des Kindes suggeriert.
Nur so kannst Du letztlich aber die "Ferienregelung" bzw. den angeblichen Rechtsmissbrauch bei fehlender Aussparung der Ferien umgehen - nämlich wenn Beginn/Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes und der Elternzeit identisch sind. In diesem Fall wird nicht von einer Rechtsmissbräuchlichkeit ausgegangen, da man nach dem Ende von Elternzeit und -geld logischerweise wieder arbeiten muss.
Es stimmt leider mitunter, dass man seine Sachbearbeiter über die geltende Rechtslage aufklären muss - so wusste der Sachbearbeiter meiner Frau nichts von der Ausnahme bei der Ferienregelung - er sprach dann aber selbst mit seinem Büroleiter und korrigierte dann seinen Bescheid. (Bei der Beihilfe ist das übrigens genauso... Wenn man die entsprechenden Paragraphen selbst versteht und dann gegenüber dem Sachbearbeiter zitieren kann, kommt man erstaunlich weit - auch ohne "Androhung" des Gesprächs mit dem Gruppenleiter. Das bieten die Sachbearbeiter sogar von sich aus an...)
Was man sicherlich verallgemeinern kann, ist somit der Umstand, dass man sich mit der geltenden Rechtslage selbst vertraut machen sollte, um dann eben nicht an einen unkundigen Sachbearbeiter zu gelangen, der einem dann gar nicht mal aus Bösartigkeit einen Strich durch die Rechnung macht.