Eigene Erfahrung:
Bundesland: NRW
Schulform: GY (>600 SuS')
Funktion: stv. SL
Besoldungsstufe: A15Z
Entlastungsstunden: 12 (ca. ein halbes Deputat von 25,5 Stunden/Woche
Bundesland: NRW
Schulform: GY (>1000 SuS')
Funktion: Koordinator eines Profils der Schule
Besoldungsstufe: A15
Entlastungsstunden: 1
Quelle aus erster Hand:
Bundesland: NRW
Schulform: GY (>600 SuS')
Funktion: Oberstufenkoordination
Besoldungsstufe: A15
Entlastungsstunden: 1-6 (nach Auskunft der BR und auf der Basis des "Pakets", das diese Aufgabe umfasst)
Bundesland: NRW
Schulform: GY (>1000 SuS')
Funktion: Mittelstufenkoordination
Besoldungsstufe: A15
Entlastungsstunden: 0 (!) Die Begründung dafür war, dass die zusätzliche Arbeit durch die A15 abgegolten wäre. (Das empfinde ich als eine Unverschämtheit, weil das dann ja bei A16 auch als Maßstab angelegt werden müsste...)
Generell gibt es zwei Entlastungstöpfe in NRW. Der eine ist der des Kollegiums, daraus werden z.B. auch die Korrekturentlastungen genommen. Ggf. werden hier auch Entlastungen an Koordinatoren gegeben, wenn sie Aufgaben übernehmen, für die es laut Konferenzbeschluss Entlastungen geben soll - sofern es keine Leitungsaufgaben sind.
Der andere ist der Schulleitungstopf, über den die Schulleitung verfügt und je nach übertragenen Leitungsaufgaben dann den KoordinatorInnen anteilig Entlastungsstunden zuweisen kann.