Spoiler: Meine Frage bezieht sich auf ALLE Bundesländer. Es können also alle mit ihrem bundeslandspezifischen Wissen dazu beitragen die Problemstellung zu beantworten.
Hi zusammen,
Frage in die Runde: Ich habe davon gehört, dass man bei einem geplanten Bundeslandwechsel KEINE Freigabeerklärung benötigt, WENN man sich auf eine Beförderungsstelle bewirbt.
- Ich habe dazu einige Fragen: Bezieht sich das auf ALLE Bundesländer?
- Kann das jemand aus eigener Erfahrung (oder vom eigenen Umfeld) bestätigen?
- Ist das ein Amtsarztbesuch noch nötig? Oder wird einfach alles nahtlos übernommen/anerkannt?
Also in anderen Worten: Stimmt es, dass wenn ich mich z.B. auf eine Funktionsstelle (z.B. SL) bewerbe (vorausgesetzt es werden externe Bewerber zugelassen, aber das ist ja in einigen Bundesländern gegeben, z.B. Niedersachsen oder in SH), dass ich keine Freigabe?
Danke fürs Teilen eurer Erfahrungen vorab.
Grüße