Wir sollten mal mit dem Halbwissen und den Halbwahrheiten aufräumen und uns die Fakten ansehen.
Klassenfahrten gehören wie bereits erwähnt zu den Dienstpflichten eines Lehrers in NRW. Die Verpflichtung zur Durchführung und Teilnahme an einer Klassenfahrt besteht dann, wenn die Reisekosten zu 100% vom Dienstherrn übernommen werden. Damit könnte auch nicht mal eben so ein Kollege "abspringen", wenn er von der Schulleitung zur Teilnahme verpflichtet worden wäre.
Was die Stornokosten angeht, so sind wir in NRW dazu angehalten, dass die Reiseverträge von der Schulleitung unterschrieben werden und kein Vertrag eigenmächtig von einer Lehrkraft unterschrieben wird. Damit müsste die Lehrkraft erst einmal nicht für die Stornokosten aufkommen. Wer selbst unterschrieben hat, könnte da in der Tat Probleme bekommen.
Wenn der Vertrag unterschrieben wurde, Anzahlungen getätigt wurden und nun die Klasse nicht mehr tragbar ist, dann muss an Letzterem gearbeitet werden. Es wäre eine Bankrotterklärung der Schule, wenn eine Reise für alle Schüler - also auch die "Unschuldigen" abgesagt würde. Die Eltern könnten dann auch ihr Geld zurückfordern. Die Frage, wer nun die Stornokosten übernimmt, ist damit natürlich auch noch nicht geklärt.
Die Lehrkraft - siehe oben - aller Voraussicht nach nicht. Die Schülereltern ebenso wenig, da die rechtliche Grundlage der Kostenübernahme bei einer Stornierung fehlt. (Anders ist das bei Ausschlüssen von der Fahrt, während man auf der Fahrt ist.)
Falls die Schule aus pädagogischen Gründen entscheidet, die Fahrt abzusagen, dann müsste sie meines Erachtens nach auch für die Kosten aufkommen. Eine gemeinschaftliche Haftung der Klasse bzw. der Schülereltern ist ja beispielsweise auch bei Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen ausgeschlossen.