Beiträge von Bolzbold

    Da würde ich mich Thamiel anschließen wollen.
    Cameron droht, als derjenige in die Geschichte einzugehen, der sich gnadenlos verkalkuliert hat und damit die Einheit des Vereinigten Königreichs aufs Spiel gesetzt hat.
    Falls sich die Schotten nun doch unabhängig erklären, um in der EU zu bleiben, hätte Cameron seinem Land einen Bärendienst erwiesen. Dann könnte der Hadrianswall "reaktiviert" werden.
    Im Falle Nordirlands bin ich da skeptischer, weil sich die Iren nicht gegen die englischstämmige Mehrheit durchsetzen können werden - zumindest nicht ohne erneuten Bürgerkrieg.

    Die Briten haben sich da meines Erachtens ein ziemliches Eigentor geschossen - es sei denn, sie wollen 51. und größter Staat der USA werden...

    Nun ja, ich gehe davon aus, dass die TE die Reise organisiert und gebucht und damit auch dafür unterschrieben hat...

    Die Schule hat doch gar keine eigenen finanziellen Mittel. Wie soll sie dann für die Stornokosten aufkommen? D.h. es wäre wenn dann das Land gefragt, dass das Handeln der verantwortlichen Lehrkraft sehr genau prüfen und sie aller Voraussicht nach in Regress nehmen wird, wenn sie sich nicht genau an das vorgeschriebene Prozedere gehalten hat.
    Aber wie gesagt, soweit sollte es nicht kommen. Die Schulleitung hat hier mMn zu handeln, indem sie entweder die Kollegen, die plötzlich "keine Lust" mehr haben verpflichtet mitzugehen oder Ersatz für diese sucht.

    Vielleicht sollten wir sie fragen bzw. darauf warten, was sie weiter dazu schreibt, bevor wir uns in Mutmaßungen und Schuldzuweisungen ergehen.
    Die Schule hat sehr wohl eigene finanzielle Mittel in NRW, wenngleich diese auch jedes Jahr für gewöhnlich bis auf den letzten Cent verplant sind. Das Land könnte dann m.E. einspringen, wenn vorher seitens der Schule hinreichend pädagogisch interveniert wurde und die Absage der Fahrt die ultima ratio darstellt und somit keiner einzelnen Person ein dienstliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.

    Wir sollten mal mit dem Halbwissen und den Halbwahrheiten aufräumen und uns die Fakten ansehen.

    Klassenfahrten gehören wie bereits erwähnt zu den Dienstpflichten eines Lehrers in NRW. Die Verpflichtung zur Durchführung und Teilnahme an einer Klassenfahrt besteht dann, wenn die Reisekosten zu 100% vom Dienstherrn übernommen werden. Damit könnte auch nicht mal eben so ein Kollege "abspringen", wenn er von der Schulleitung zur Teilnahme verpflichtet worden wäre.

    Was die Stornokosten angeht, so sind wir in NRW dazu angehalten, dass die Reiseverträge von der Schulleitung unterschrieben werden und kein Vertrag eigenmächtig von einer Lehrkraft unterschrieben wird. Damit müsste die Lehrkraft erst einmal nicht für die Stornokosten aufkommen. Wer selbst unterschrieben hat, könnte da in der Tat Probleme bekommen.

    Wenn der Vertrag unterschrieben wurde, Anzahlungen getätigt wurden und nun die Klasse nicht mehr tragbar ist, dann muss an Letzterem gearbeitet werden. Es wäre eine Bankrotterklärung der Schule, wenn eine Reise für alle Schüler - also auch die "Unschuldigen" abgesagt würde. Die Eltern könnten dann auch ihr Geld zurückfordern. Die Frage, wer nun die Stornokosten übernimmt, ist damit natürlich auch noch nicht geklärt.
    Die Lehrkraft - siehe oben - aller Voraussicht nach nicht. Die Schülereltern ebenso wenig, da die rechtliche Grundlage der Kostenübernahme bei einer Stornierung fehlt. (Anders ist das bei Ausschlüssen von der Fahrt, während man auf der Fahrt ist.)
    Falls die Schule aus pädagogischen Gründen entscheidet, die Fahrt abzusagen, dann müsste sie meines Erachtens nach auch für die Kosten aufkommen. Eine gemeinschaftliche Haftung der Klasse bzw. der Schülereltern ist ja beispielsweise auch bei Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen ausgeschlossen.

    Ich habe als Gymnasiallehrer kein Problem damit, wenn Grundschullehrer ebenfalls A13 als Einstiegsgehalt bekämen.
    Ob die Länder dies, ohne an anderer Stelle zu kürzen, umsetzen würden, wage ich jedoch zu bezweifeln.

    Allerdings müsste man dann auch die Rektorenstellen mit A14 oder A15 dotieren, was erneut ins Geld geht. Das wäre aber wiederum dringend notwendig, weil für die Erdnüsse von A13 für eine Rektorenstelle nicht genug Affen arbeiten wollen.

    Warum Gymnasiallehrer die Arbeit von Grundschullehrern, die sie in der Regel nicht aus eigener Erfahrung kennen, aus der Distanz per se geringschätzen und sich daraus ihr eigenes A13 legitimieren, erschließt sich mir nicht.
    Problematisch bleibt jedoch bei allen Berufen das Maß, nach dem wir den Wert von Arbeit taxieren. Ist es die Ausbildungsqualität, ist es die Verantwortung, sind es die Arbeitszeiten, sind es die konkreten Tätigkeiten?
    Der Gesetzgeber hat hier seinerzeit nach der Ausbildungsqualität entschieden, wenn man sich die Voraussetzungen für die Einstellung in den gehobenen bzw. höheren Dienst ansieht. Die anderen drei Bereiche lassen sich endlos diskutieren. Und wer würde freiwillig seine eigene Tätigkeit als "minderwertiger" ansehen?

    So viele externe Bewerbungen gibt es anscheinend bei A14 auch gar nicht. In den letzten zehn Jahren habe ich sicherlich zwei Dutzend A14 Bewerbungen mitbekommen und in gerade einmal einem einzigen Fall war es eine "Externe", die die Stelle bekam. Unser damaliger Chef wollte diese Kandidatin aber auch aufgrund ihrer Fächerkombi unbedingt haben.

    In der Regel gehen nur wenige Menschen in Lehrerkollegien streiken, weil sie verbeamtet sind und nicht streiken dürfen. Die Angestellten haben bei uns zum Teil gestreikt. So what. Beschweren ist halt Einstellungssache - da wird man die sich beschwerenden Kolleg*innen nicht ändern können.
    Rechtlich gesehen dürfen keine Kollegen als Streikbrecher eingesetzt werden, wohl aber als Aufsicht, denn die Schule muss ungeachtet des Streiks die Aufsicht gewährleisten.

    @Anja

    Auch wenn ich es nicht als Deinen Fehler im eigentlichen Sinne ansehen würde, so hast Du meines Erachtens mit der Erwähnung des Preises, der mit Sicherheit ohne Kenntnis der Situation Deines Kindes - und die hatte ich auch nicht mehr auf dem Schirm - dem einen oder anderen sauer aufgestoßen ist, eine Steilvorlage geliefert, wenngleich auch vermutlich unbeabsichtigt.

    Wenn also dienstliche Belange wie die Unterversorgung eine Zustimmung der SL verhindern, hast Du ganz schlechte Karten. Ggf. gibt es bei Euch ja auch eine Klausel, die besagt, dass man nach fünf Jahren keine Zustimmung der SL mehr benötigt. Dann brauchst Du aber einiges an Sitzfleisch.

    In NRW hast Du bei Rückkehr aus der Elternzeit beispielsweise zwar den Anspruch auf "wohnortnahen Einsatz", das kann aber auch 30km Fahrtweg bedeuten und scheint noch unter "nah" zu fallen.
    Wie wäre es mit einem offenen Gespräch mit der Schulleitung? Ggf. stimmt sie ja zu. Oder man kann über die Gründe der Unzufriedenheit sprechen und versuchen, diese zu beseitigen?

    @Fossy

    Für meinen künftigen Drittklässler habe ich ein Pegasus Fahrrad gebraucht für 100 Euro erstanden. Dass es zwischen der 500er Klasse und den Ramschteilen von Discountern doch noch hinreichend qualitativ zufriedenstellenden Spielraum gibt, weißt Du ja sicherlich selbst. Und gerade in dem Alter würde ich so viel Geld nicht ausgeben wollen, weil die Kinder unter Umständen zu schnell rauswachsen.

    Wenn es um Fahrradunterricht geht und die Schule keine eigenen Fahrräder zur Verfügung stellen kann, dann gibt es nur die Möglichkeit der Benutzung des eigenen Rades. Wie bereits gesagt wird die Schule wohl nur bei grober Fahrlässigkeit haften müssen.

    Würden hier jetzt 16 KollegInnen aus allen Ländern schreiben, dann hättest Du genau eine Meinung pro Bundesland. Das hilft Dir aber letztlich nicht weiter. Und "versagen" tun je nach Blickwinkel viele Bundesländer.

    Ich denke, dass man unabhängig von der landesspezifischen Bildungspolitik ganz gleich an welcher Schulform sein berufliches Glück finden kann. Die Faktoren, die dieses Glück begünstigen oder verhindern, sind jedoch so vielfältig - Deine eigene Persönlichkeit ist übrigens nicht unerheblich - dass jede konkrete Prognose eigentlich unseriös - weil tendenziös - ist.

    Hallo,

    was das "Verlieren" der Schule angeht, so habe ich Informationen aus erster Hand aus dem Stellenplanbüro, dass man sich immer bemüht, die Lehrkräfte anschließend auch wieder an der alten Schule einzusetzen, wenn das so gewünscht wird.
    Da Du nun insgesamt vier Jahre draußen sein wirst, musst Du wie auch beim ersten Kind regulär einen Rückkehrerantrag stellen und kannst dort auch Wünsche angeben. Dem versucht man in der Regel zu entsprechen, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen.
    Was die ursprünglich avisierte Vollzeitstelle angeht, so würde sich das aus der Logik ergeben, dass Du vorher offenbar Vollzeit gearbeitet hast. Ggf. könnte es aber auch sein, dass Deine Teilzeitarbeit als letztes maßgebliches Gehalt angesehen wird. Näheres wird Dir das LBV aus erster Hand beantworten können.

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