Beiträge von Bolzbold

    Ich halte das in der Praxis für reichlich abwegig. Bei einer Klausur müsste der externe Hilfer Klausurtext und Aufgaben haben und gleichzeitig die Möglichkeit haben, die Lösungen zu recherchieren. Das halte ich von der Organisation her zwar für prinzipiell machbar, jedoch mit viel zu großem Risiko verbunden.

    Was die muslimischen Schülerinnen angeht, die mit Kopftuch in der Theorie täuschen könnten, so ist mir der Gedanke nie gekommen, dass so etwas vorkommen könnte. Ich glaube an das Gute in meinen Schülern und dass die meisten anständig sind. Wenn ich anfinge, in jedem Schüler einen potenziellen Täuscher zu sehen, dann wäre es Zeit, den Beruf dranzugeben.

    Das ist in der Regel immer mit dem Zusatz "wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen" eingeschränkt.
    Wenn durch Regelungen der Mitbestimmung der reguläre Schulbetrieb nicht mehr zu funktionieren droht, wird sich die Schulleitung mit diesem Argument letztlich immer auch rechtlich durchsetzen.

    Die Bundesländer haben mittlerweile zum Teil dahingehend reagiert, dass selbst einmalige sexuelle einvernehmliche Kontakte zu minderjährigen Schülern zur Entfernung aus dem Dienst (sic!) führen können, weil der Vertrauensverlust seitens des Dienstherren zu groß ist - und das unabhängig davon, ob der Beamte strafrechtlich belangt wird. Und das ist gut so.

    Somit also noch einmal klar der eigentlich selbstverständliche Rat an alle KollegInnen: Finger weg von SchülerInnen!

    Wäre es rechtlich eigentlich nicht möglich, die Betreuungstage, (von denen einem doch pro Jahr ... 4? zustehen) für so einen Fall zu verwenden? Ihr wisst schon, die Tage, die man hat, wenn die Kinder krank sind. Da gibt es doch was.

    Das wäre je nach Konstellation theoretisch denkbar, jedoch fehlen einem dann diese Tage, wenn die Kinder oder der Partner wirklich mal krank sind.

    Man ist letztlich auf den guten Willen seiner SL angewiesen. Wenn man alle Lehrer mit kleinen Kindern per se von der Teilnahme an Klassenfahrten befreien würde, träfe es die anderen Kollegen - die würden sich sicher freuen...

    Ich wiederhole mich: Für gewöhnlich weiß ich ja, wann eine solche Fahrt ansteht. Dann muss ich die Betreuung organisieren - das ist Teil meiner Dienstpflichten. Würdet Ihr im Gegenzug von Eurem Partner in der freien Wirtschaft auch verlangen, dass er sich weigert, auf Dienstreise zu gehen oder dass er sich ein Attest erschleicht? Über DIE Konsequenzen mag ich nicht spekulieren...

    Es lässt sich - wie sicherlich auch schon Dutzende Male hier in anderer Form in früheren Threads festgestellt - auf folgenden Nenner bringen:

    Lehrerberuf (verbeamtet): Jobgarantie, relativ gute Bezahlung, mitunter bessere Arbeitszeiten, oft mehr Urlaub als die üblichen 30 Tage.

    "Freie Wirtschaft": Alles kann, nichts muss.

    Es ist eine Frage der Prioritäten und Chancen sowie Risiken, die man entweder eingeht oder nicht - ganz unabhängig von der persönlichen "Berufung" für die jeweilige Tätigkeit.

    Ich denke, ein erheblicher Teil des Stresses kann dadurch vermieden werden, indem man sich über die geltende Rechtslage informiert und entsprechend handelt. Dazu gehören in NRW z.B.:

    - Kosten für Lehrer dürfen mit Ausnahme von vom Veranstalter angebotenen Freiplätzen für Lehrer NICHT auf die Schüler umgelegt werden. (Dass die Freiplätze über die Schülerplätze letztlich subventioniert werden, weiß jeder, doch ist es so nicht ganz so offensichtlich)

    - Lehrkräfte sollten NIE, NIE, NIE den Vertrag in eigenem Namen unterscheiben, damit sie nicht für die Kosten selbst geradestehen müssen. Die Durchführung von Dienstgeschäften darf nicht durch private Haftung für Kosten, die durch das Dienstgeschäft entstehen, erfolgen. Dazu kann und darf Euch keiner zwingen. Wer es dennoch tut, ist selbst schuld.

    - Die Schulleitung ist als Vertreter der Schule für die Unterzeichnung der Verträge verantwortlich.

    - Keine Bezirksregierung und keine Schulleitung kann eine Lehrkraft dazu zwingen, Kosten für eine Klassen- oder Studienfahrt auch nur ansatzweise aus eigener Tasche zu bezahlen. In NRW darf keine Lehrkraft dazu angewiesen werden, eine Klassenfahrt ohne vollständige Kostenerstattung durchzuführen.

    - Kinder, Partner etc. sind kein rechtlich stichhaltiger Grund, seinen dienstlichen Pflichten nicht in vollem Umfang nachzukommen. Die Verpflichtung zu Klassenfahrten ist nun einmal gesetzlich geregelt. Da gibt es kein Wenn und Aber. Verhandeln und vor allem sich darüber im Klaren sein, wann man mit seiner Klasse "dran ist" und entsprechendes langfristiges Planen können viel Stress von Anfang an vermeiden.

    - Das Beamtentum kennt keine Rosinenpickerei. Wer verbeamteter Lehrer ist, weiß, dass er irgendwann auf Klassenfahrt gehen muss. Darüber dennoch zu lamientieren hilft nichts.

    In NRW und in anderen Bundesländern sind Klassenfahrten Bestandteil Deiner dienstlichen Pflichten - und diese Arbeit wird mit Deinem monatlichen Sold vergütet.
    Was sollen da Phrasen wie "unbezahlte Arbeit"?

    Ich finde Klassenfahrten auch nicht prickelnd und reiße mich nicht darum zu fahren. Ich habe drei Kinder und muss im September auf Studienfahrt. So what?
    Rosinenpicken war noch nie mein Ding...

    Wenn ich 10 Euro Kopiergeld o.ä. einsammle, dann packe ich das Geld ein und führe es stets bei mir. Da wir das eingesammelte Geld später auf das Schulkonto überweisen sollen, nehme ich es mit und es geht sozusagen mit der Überweisung von meinem Privatkonto an das Schulkonto in mein Eigentum über.

    Bei uns ist an der Schule auch eingebrochen worden und Geld aus den Lehrerfächern, die aufgebrochen wurden, gestohlen worden.
    Ich habe hier kein Verständnis für die Kollegen, da bei uns seit einigen Wochen ein Aushang von der SL gemacht wurde, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, keine Wertsachen in der Schule zu deponieren.
    Wenn man jetzt über das verlorene Geld und über Versicherungen seitens der Schule lamentiert, dann ist das ganz, ganz schwach. Jeder Kollege muss eigentlich wissen, dass das ihm gestohlene Geld ganz alleine zuzuschreiben ist.

Werbung