Wenn ich eine relativ deutliche Antwort zu einem polarisierenden Thema gebe, dann provoziere ich entsprechende Reaktionen bei meinem Gegenüber.
Vielleicht wäre eine weniger definitive Antwort auf die Frage, wann es denn mit Kindern soweit ist, zielführender.
Beiträge von Bolzbold
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Die Staatsanwaltschaft hat eben keinen Hoegg gelesen. Da stehen ähnliche Fälle drin, die nicht als Freiheitsberaubung angesehen werden. Sonst wäre Nachsitzen ja auch Freiheitsberaubung.
Wie gut, dass man schnell mit so einem Unsinn ankommen kann und dann öffentliche Mittel für so einen Unsinn verschwendet werden. -
Es geht nicht um Prinzipien oder darum, was Du Dir vorstellst. Es geht um geltendes Recht - in NRW um die Allgemeine Dienstordnung - hier §17.
Teilzeitbeschäftigte sind genauso zur Teilnahme an Klassenfahrten verpflichtet, wenn die Kosten für die Fahrt (und nur die) vom Land übernommen werden.Kosten, die aus der Notwendigkeit einer Betreuung während der Klassenfahrt entstehen, brauchen nicht vom Land übernommen zu werden - und das erfolgt dementsprechend auch nicht. Wenn ich richtig gelesen haben, fragte die TE für NRW an. Und da ist die Rechtslage eindeutig. Individuelle Rechtsauffassungen oder -auslegungen sind da völlig irrelevant.
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Wieso fährst du überhaupt mit auf eine Klassenfahrt, wenn du nur eine halbe Stelle hast? Und dass jemand rät, dass dein Mann in dieser Zeit Urlaub nehmen sollte bzw das selbst so praktiziert hat, da fehlen mir die Worte. Solch Selbstverstümmelung gibt es nur unter Lehrern...
Da spricht doch die Ignoranz und Unkenntnis der geltenden Rechtslage in NRW.

Als Lehrer bist Du dienstrechtlich zur Durchführung von Klassenfahrten verpflichtet - in NRW explizit auch als TZ-Kraft - solange die Kosten dafür vom Land übernommen werden. Die anteilige Reduktion der Dienstpflichten bei Teilzeitarbeit soll durch größere Intervalle, in denen die Klassenfahrten durchzuführen sind, erfolgen. In der Regel weißt Du lange vorher, dass so eine Fahrt ansteht. Da kann man bzw. muss man die Betreuung entsprechend planen.
Mit Selbstverstümmelung hat das überhaupt nichts zu tun.Die dummen Sprüche von Kollegen bezüglich des Urlaubs, den der Mann zu nehmen habe etc., sind aber in der Tat unter aller Kanone.
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Nun ja, man erreicht damit, dass SuS einfach nicht kapieren, dass es Regeln gibt, an die man sich zu halten hat, denn sie wurden aus bestimmten Gründen aufgestellt. Ich kann auch nicht sagen, ich beachte die Verkehrsregeln nicht, auch wenn mir einige unsinnig erscheinen. Jeder kommt dann an und will "nur mal eben" irgendwas. Das verweicht die regeln und SuS fordern immer mehr ein. Ist bei kleinen Kindern auch so.
Das mag mitunter so sein. Die "zero tolerance" Politik mit monokausaler Begründung der Folgen ihrer Nichtdurchsetzung empfinde ich als pädagogisch stellenweise hilflos. Ich kann dieses Szenario auf der Basis meiner Erfahrungen mit Fünft- und Sechstklässlern so nicht bestätigen.
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Anwalt nehmen könnte dann helfen, wenn bereits Strafanzeige gestellt wurde, ansonsten würde das Ganze ja im Rahmen eines Disziplinarverfahrens - wenn überhaupt - geklärt werden.
Es treffen hier zwei Tatbestände aufeinander. Zum einen das Nichtbefolgen klarer Anweisungen einer Lehrkraft durch die Schülerin. Zum anderen die physische "Gewalt" der Lehrkraft gegenüber der Schülerin.
Meines Erachtens hat die Lehrkraft hier schlechte Karten, weil Anfassen eben nicht geht und als Ausnahme allenfalls Gefahr im Verzug o.ä. in Betracht käme, was hier aber nicht der Fall ist.Bei renitenten Schülern ist es sinnvoller, diese ggf. mehrmals zu ermahnen und bei Nichtbefolgen der Anweisung mit Erziehungs- und im Wiederholungsfall mit Ordnungsmaßnahmen zu reagieren. Alles andere wird zum Bumerang, wo man primär erst einmal moralisch, sekundär aber ggf. auch juristisch verloren hat.
Abschließende Frage:
Was hätte man sich in der konkreten Situation als Lehrkraft vergeben, die Schülerin gerade ihr Zeug holen zu lassen und sie dann in die Pause zu schicken?
Wenn ich als Lehrkraft weiß, dass ein Schüler renitent ist, muss ich nicht zwingend Situationen provozieren, in denen das dann eskaliert -
Ich fand die Ironie auch relativ offensichtlich.
Man darf Fossis Beitrag natürlich auch gerne als geschmack- oder gefühllos oder wie auch immer im negativen Sinne begreifen. Ob das dann ausschließlich etwas über Fossis Charakter aussagt, darf in der Tat bezweifelt werden. -
Absetzen ja. Aber de facto erstattet bekommt man die Kosten nicht. Durch die Steuererklärung bekommt man ca. 20% wieder.
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Die schwedische Delegation hat das doch hinreichend erklärt.
Und wie man den Widerspruch zwischen der Wahrung von Gesetzen eines Landes und der Wahrung moralischer Werte so auflösen kann, dass sich keine Seite angegriffen fühlt, hätte ich gerne einmal erklärt.
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Also wir reden hier ja nicht über einen Schaden von mehrern hundert Euro.
Aus meiner Sicht ist das auch weniger eine Rechtsfrage als eine Frage des Anstands. Wenn ich einen Schrank aufschließe und Schüler Material verwenden lasse, das namentlich gekennzeichnet ist und das hinterher kaputt ist, dann wäre mir das so peinlich, dass ich das selbst ersetzen würde.Wieso muss man so etwas auf der formalen Ebene diskutieren?!
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Womit wir wieder eine Bestätigung des Verhaltens haben, das ich in meinem Beitrag über "weiß sein" kritisiert habe.
Wäre es nicht auch denkbar, dass Göram Deutscher ist, in Deutschland geboren wurde, akzentfreies Hochdeutsch spricht, bildungsnahe Eltern hat, intelligent und fleißig war?Hier übrigens der Link zum Sachsenmeister.
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Also so wie Du das beschreibst, Fuxi, wird man das nicht als Ordnungsmaßnahme mit dem Ziel eines Ausschlusses durchbekommen.
Da würde ich mich an den Justiziar der Schulaufsicht wenden und fragen, wie man da sinnvollerweise vorgeht. Ich kann verstehen, dass Du den Jungen nicht mitnehmen willst. Eigentlich müsste die Mutter das auch einsehen. -
Wenn wir über Wertschätzung durch die SL sprechen, dann kann diese auf mehrere Arten ausgeprochen werden.
Die eine oder andere Art haben wir ja bereits oben lesen können.Für mich kommt aber noch etwas ganz anderes ins Spiel:
Ich weiß/spüre, dass meine Schulleitung mich wertschätzt, wenn sie mir gelegentliche Sonderwünsche erfüllt bzw. mir in der einen oder anderen organisatorischen Angelegenheit freie Hand lässt oder auch mal die "rheinische Lösung" mitmacht. In anderen Worten: Wenn ich mich auf mannigfaltige Art und Weise für die Schule und Kollegen einsetze, dann kommt in Situationen, wo ich es mal aus welchen Gründen auch immer brauche, etwas zurück.
DAS ist für mich die viel wichtigere und nachhaltigere Wertschätzung. Ich habe in meiner Schule in einigen Bereichen "Narrenfreiheit", d.h. man schaut bei mir mitunter bei einigen Dingen nicht genauso penibel hin, wie das bei anderen Kollegen sichtbar der Fall ist. Das ist letztlich keine Bevorzugung oder Gleichgültigkeit der Schulleitung sondern Vertrauen in das, was ich tue. -
Das steht nicht nur dort.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern…ungsmassnahmen/Ich habe einen ähnlichen Fall vor einer einwöchigen Klassenfahrt gehabt. Da hat sich der Junge aber so oft entsprechend daneben benommen, dass auf der Ordnungsmaßnahmenkonferenz erst der Verweis und dann die Androhung des Ausschlusses von der Klassenfahrt kam. Beim nächsten Fehlverhalten wurde er dann per Konferenzbeschluss ausgeschlossen. Die Eltern hatten bei der Androhung bereits angekündigt, dies zu akzeptieren.
Falls es noch einmal zu einem groben Fehlverhalten seitens des Jungen kommen sollte, wäre ich der Letzte, der sich gegen eine solche Maßnahme sträuben würde. Kleinigkeiten aufzubauschen oder nach Gründen zu suchen halte ich jedoch für pädagogisch wie menschlich äußerst fragwürdig.
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Das Fehlverhalten müsste schon so erheblich sein, dass der Ausschluss von einer Klassenfahrt als "verhältnismäßig" angesehen wird. Letzteres bzw. das Fehlen selbiger führt bei Widerspruchsverfahren in der Regel dazu, dass dem Widerspruch stattgegeben wird.
Ich hatte den Eindruck, dass bei Valerianus' Vorschlag der Zweck die Mittel heiligen würde.
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Also ich bin teils entsetzt, wie leichtfertig hier mit dieser vorgeschalteten Konferenz umgegangen wird.
Ein Ausschluss von einer Klassenfahrt ist eine Ordnungsmaßnahme, der ein konkretes, benennbares Fehlverhalten vorausgegangen sein muss und die eben NICHT prophylaktisch verhängt werden kann.
Auch die Tipps, um einen solchen Akt doch noch "durchzboxen", finde ich grenzwertig.Der Junge hat / macht ganz klar Schwierigkeiten und ist offensichtlich unter Umständen eine Gefahr für sich und andere. Das müsste die Schulleitung in einem Gespräch mit der Mutter klarstellen und im Idealfall einen Verzicht auf die Fahrt seitens der Mutter erwirken. Dann würde der Junge während der Fahrt regulär beschult und die Problematik wäre vom Tisch.
Formal gesehen muss der Junge sonst mitgenommen werden - mit allen Risiken, die das birgt.
Ich weiß, wovon ich spreche, da ich selbst auf einer Fahrt einen Jungen mit ganz ähnlichen Symptomen mitgenommen habe, wobei das die Kennenlernfahrt war und da natürlich die Möglichkeiten eines vorherigen Ausschlusses nicht gegeben waren.
Sollte es vor der Fahrt zu weiterem Fehlverhalten kommen, die eine Mitnahme des Jungen als klares Risiko erkennen lassen, wäre eine solche Konferenz mit der entsprechenden Maßnahme denkbar. Widersprüche gegen solche Verwaltungsakte haben mitunter aufschiebende Wirkung, damit eben der Faktor Zeit nicht die Maßnahme im Nachhinein ermöglicht, weil die Schulaufsichtsbehörde den Fall ja erst einmal bearbeiten muss.
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Das hier meinst Du?
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…62132#det364883
Damit sind die 12 schon einmal richtig, die zehn augenscheinlich nicht.
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In der neunten Klasse halten die Schüler bei mir Gruppenpräsentationen zum Thema Musikepochen. Ich gebe grundsätzlich zwei gleichwertige Noten. Einmal die Gruppenarbeitsnote, die sich auf den Inhalt und die Struktur der Präsentation bezieht, und einmal die "persönlich Performanz", die die Präsentation jedes Einzelnen bewertet. Bislang bin ich damit gut gefahren - die Schüler versuchen in der Regel, die Vorgaben wie freies Sprechen, kein Ablesen von Folien etc. umzusetzen. Blickkontakt und Erklären von Fachbegriffen sind für mich zusätzliche Kriterien für die pP.
Das Selbstbewusstsein spielt sicherlich bei Präsentationen auch eine Rolle, aber wie wir alle wissen, sind Begabungen nun einmal unterschiedlich verteilt. Vieles kann man durch Üben lernen und verbessern. Die Schüler machen bei uns ja auch alle zwei Jahre mündliche Prüfungen in den Fremdsprachen, Rollenspiele etc. Da ist für jeden etwas dabei, um sich auszuprobieren und die eigenen Präsentationsstärken zu finden.
Für ganz Schüchterne ist das immer ein Problem. In der Schule können (und müssen!) sie das lernen, weil man sie mit dieser Schüchternheit als spätere Studenten oder Azubis nicht ernst nehmen wird - vom Erfolg im Beruf einmal ganz abgesehen.Persönlichkeitsmerkmale haben zwangsläufig immer Einfluss auf die Note eines Schülers. Seien es Faulheit, Engagement, Pareto-Prinzip, Helfer-Syndrom, "Hausaufgaben-Abschreiben", Täuschen etc. Es liegt an uns, darauf sensibel (manchmal auch rigoros) zu reagieren.
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Julia???
Die KDP gilt genau einmal im Kalenderjahr - und wird solange von den erstattungsfähigen Rechnungen abgezogen, bis der Betrag erreicht ist. Deshalb heißt es ja auch "PAUSCHALE".
Wenn Du also Rechnungen bis 600 Euro einreichst bei einem Beihilfesatz von 50%, bekommst Du 0 Euro von der Beihilfe (bei einer KDP von 300 Euro.)Mit der nächsten Arztrechnung bekommst Du dann regulär 50% erstattet.
Wieso machst Du Dir zu diesem Zeitpunkt über diesen ganzen Kram so viele Gedanken? Beihilfe, Ruhegehalt, Diensthaftpflicht etc.???
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