Beiträge von Bolzbold

    In der Oberstufe wird bei gänzlich ausgelassenen Aufgaben anteilig im Darstellungsbereich gekürzt. Bei unzureichend bearbeiteten Aufgaben gibt es ja wie gehabt inhaltlich deftige Abzüge und in geringerem Maße auch im darstellenden Bereich. In Geschichte (I 80, D 20) fliegt man mit zu kurzen Ausführungen in der Regel derbe auf die Nase. In Englisch ist das (politisch gewollt) anders. Hier bekommen die Schüler für jeden Satz, den sie halbwegs geradeaus schreiben, so viele Punkte aufgrund der vielen Einzelkriterien, dass ein "mangelhaft" schon eine Kunst ist.

    Man kann durchaus bei beispielsweise nur einem Satz statt einem ganzen Aufsatz (auch wenn ich diese Extreme eigentlich nicht als Argument heranziehen mag) im darstellenden Bereich massig Punkte abziehen, weil der Schüler ja nicht in vollem Umfang zeigen konnte, wozu er in der Lage ist. Bei Satzbau, Wortschatz, Struktur etc. könnte man problemlos Punkte abziehen. Im Bereich Inhalt fehlen dann ja sowieso schon massig Punkte, so dass das Ganze eigentlich nicht mehr im ausreichenden Bereich zu finden sein dürfte.

    Es gibt allerdings nur sehr wenige Schüler, die das so berechnend angehen und dieses Risiko eines Totalausfalls bewusst in Kauf nehmen.

    Ich würde die Klausur zur Sicherheit auch kopieren, der Schülerin mit dem Hinweis, das nächste Mal mit einem anderen Stift zu schreiben, die Klausur zurückgeben und gut ist.
    Die Kopie würde ich nicht erwähnen. FALLS die Schülerin nachträglich etwas ändern sollte und sich dann beschweren sollte, kannst Du kommentarlos immer noch die Kopie danebenlegen und auf eine Reaktion der Schülerin warten.

    Es ist ein ungeschriebenes "Gesetz", dass derjenige im Kollegium, der am lautesten schreit oder am rücksichtslosesten für seinen optimalen Stundenplan eintritt, oft eben diesen erhält.
    Bei Kollegen, die sich nie beschweren und alles letztlich schlucken, wenngleich auch mit Faust in der Tasche, freut sich die Schulleitung, dass sie Konflikte augenscheinlich so günstig lösen kann.

    Die Schulleitung muss ferner abwägen, ob ein Totalausfall der Kollegin nicht letztlich das gesamte Kollegium stärker belastet als den Oberstufenunterricht an Kollegen zu vergeben, die diesen zuverlässig (!) erteilen. Das ist nichts anders als Schadensbegrenzung. Und ja, es ist Scheiße, dass Kollegen, die hervorragende Arbeit leisten, letztlich immer diesen Mist auch noch ausbaden dürfen.
    Ich glaube dennoch an ausgleichende Gerechtigkeit. Die Kollegin, die sich so verhält wie oben beschrieben, wird sich sicherlich nicht ins Fäustchen lachen und wird genug eigene Baustellen haben. Sie wird ebenso merken, wie begeistert die anderen Kollegen sind. Wir hatten auch mal so eine im Kollegium - ganz furchtbar.

    Geschichte und Erdkunde als Kombi kannst Du in einigen Bundesländern nicht studieren und später auch nicht unterrichten.
    Mit dieser Kombination sehen Deine Chancen ganz schlecht aus. Besser wäre ein Hauptfach (D, E, M) und ein Nebenfach.

    Die Zustände an deutschen Schulen sind in der Regel unabhängig von der Schulform so, dass ein Lehrer für gewöhnlich körperlich unversehrt bleibt. Wie sich Stress und Frustration ggf. eines Tages auf die Gesundheit auswirken, ist eine andere Sache.

    Die Zweitkorrektur im Abitur, wenn man selbst GKs oder LKs hat, sind bei uns der Regelfall. Die Kollegen der GKs und der LKs korrigieren in der Regel untereinander Co, damit die Vergleichbarkeit gewahrt bleibt. In Ausnahmefällen (Krankheit, Teilzeit etc.) werden die Zweitkorrekturen aufgeteilt - wobei das in der Vergangenheit schon zu Bewertungsunterschieden geführt hat.

    Der ÖD hat ja mit dem Prinzip der Wiedereingliederung durchaus auf solche Fälle wie Depressionen und Burnout reagiert. Auch bekommt man als langfristg Erkrankter seine Bezüge weiter, so dass man sich ganz auf seine Genesung konzentrieren kann.
    An Selbstständigkeit und Nachhilfe habe ich realistischerweise gar nicht erst gedacht. Das sind zwei Extreme, die in der Regel so nicht funktionieren.

    Zitat


    Kollegen stehen diese anderen Wege nicht zur Verfügung, das Lehrerdasein ist auch ein wenig eine Einbahnstraße, nach 25 Dienstjahren mit Familie an der Backe kann man nicht so einfach etwas anderes und bei 0 anfangen. Auch die eigenen Eltern werden es in dem Alter vielleicht nicht begrüßen, wenn ihr erwachsenes Kind mit Kind und Kegel und ohne Einkommen bei ihnen einzieht.

    Doch man kann, wenn man möchte und einmal über den Tellerrand hinaus schaut. Es gibt sogar innerhalb des ÖD verschiedene Möglichkeiten, aus der Tretmühle Schule zumindest für eine begrenzte Zeit rauszukommen. Aus meiner Sicht ist das im Wesentlichen eine Frage der Einstellung, der Anspruchshaltung und der Prioritätensetzung. Böse gesprochen: Die immervollen Fleischtöpfe des ÖD ungeachtet der Qualität der Arbeit, die man (nicht) leistet, sind mental sicherlich der größte Hemmschuh für eine Andersorientierung. Dann lieber finanziell abgesichert leiden...

    In NRW gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abordnung ins Ministerium, zu den jeweiligen Bezirksregierungen, Regionalbüros etc. Bei STELLA sind eigentlich immer auch Stellen außerhalb des Frontdiensts vor der Klasse ausgeschrieben, auf die man sich bewerben kann.
    Es besteht ferner die Möglichkeit, sich ohne Bezüge beurlauben zu lassen und während der Beurlaubung eine andere Tätigkeit (im Rahmen einer halben Stelle) auszuüben.

    Wenn man hier und da konstruktiv und ab und an einmal quer denkt, dann kann man trotz abzuzahlenden Häuschens, eines Pampersbombers und eines weiteren Mittelklassewagens auch Möglichkeiten außerhalb der Schule finden.

    Es ist im Grunde wie bei einem Zootier, das nun ausgewildert werden soll und ohne vorheriges Training in der Wildnis nicht überleben könnte. Die Lebensqualität bei erfolgreicher Auswilderung im natürlichen Lebensraum dürfte langfristig höher sein - auch wenn man sich sein Futter mit mehr Anstrengung erarbeiten muss und es einem nicht jeden Tag vom Wärter in den Trog geworfen wird.

    Bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird der Dienstvorgesetzte bzw. die Schulleitung informiert. Da dies augenscheinlich nicht mehr der Fall zu sein scheint, dürfte der TE mit einem blauen Auge davongekommen sein.

    Mit zunehmender Dienstzeit und zunehmender Reife hat man irgendwann ein nicht unerhebliches Maß an Erfahrung und Menschenkenntnis erlangt. In den allermeisten Fällen wird ziemlich schnell deutlich, ob jemand eine psychische Erkrankung oder Störung hat oder ob die Person schlicht "keinen Bock" hat, wobei letzteres auch Ausdruck einer Depression sein kann, aber natürlich nicht muss.

    Ich habe auch schon Schüler erlebt, die letztlich dankbar für den Rausschmiss waren und ihn faktisch provoziert haben, da sie selbst diese Entscheidung nicht treffen konnten oder wollten und so der Schule bzw. uns die Entscheidung überlassen haben. Das sind oft junge Menschen, die für sich noch keinen konkreten Plan haben, was sie später im Leben machen wollen oder sich nicht trauen, ihre Pläne durch konkretes Handeln in die Tat umzusetzen und so eine grundlegende Veränderung in ihrem Leben zu erwirken. Das ist oft "nur" ein Mangel an Reife und legt sich irgendwann von selbst.

    Womit ich persönlich bei Schülern ein Problem habe, ist, wenn sie versuchen einen zu verar***en. Fehlende Atteste, Gründe für Fehlzeiten, alle möglichen Ausreden und Argumente, warum man keine Leistung bringen konnte. Ob das authentisch ist oder Verarsche, kristallisiert sich spätestens beim dritten Beratungsgespräch heraus - und mittlerweile habe ich auch ein gutes Bauchgefühl entwickelt und kann die richtigen Fragen stellen.

    Die psychischen Auffälligkeiten bei Schülern haben mittlerweile aber drastisch zugenommen. Waren es früher mal ein oder zwei Schüler pro Jahrgang in der Oberstufe, so sind es mittlerweile deutlich mehr. Das kostet viel Zeit und Nerven - und ist leider nicht in allen Fällen von Erfolg gekrönt.

    Das ganze liest sich so, als verhielten sich Ahnung haben und Ahnung lautstark herauszuschreien reziprok proportional. Ich komme nicht umhin, diesem Grundtenor durchaus zuzustimmen - unsere Landespolitik in NRW sowie zum Teil auch unsere Bundespolitik folgen augenscheinlich diesem Schema.

    Das ist einerseits richtig. Dennoch kann man erwarten, dass man zwischen der eigenen persönlichen Erfahrung und der im Thread dargestellten Situation hinreichend differenziert und die eigenen Erfahrungen nicht exklusiv zum Maßstab der Be- (oder Ver-)urteilung einer wie auch immer gearteten anderen Position zu machen.
    Die exklusiv schülerzentrierte oder schulzentrierte Sichtweise bringt uns in diesem Fall keinen Schritt weiter.

    Der TE hat nach den Vorschriften gefragt, die ihm ausführlich erläutert wurden. Ob und wie man damit nun umgeht, hängt nun einmal von den individuellen Gegenenheiten vor Ort - das umfasst Schule wie Schüler wie Lehrkräfte - ab.

    Ich habe neulich noch mit einem ganz ähnlichen Fall als Stufenberater zu tun gehabt. Die Schülerin ist jedoch noch nicht 18, so dass wir sie nicht gemäß §53 (4) entlassen können - und auch nicht wollen. Wir haben gemeinsam die Notwendigkeit der vorheriger therapeutischen Behandlung der Probleme, die sie am Schulbesuch hindern, festgestellt, d.h. die Notwendigkeit der vorherigen Wiederherstellung der Schulfähigkeit als die zentrale Aufgabe erkannt. Die Schülerin kann dann auf Antrag nochmals die EF wiederholen und so dann regulär Abitur machen.

    Es gab aber auch Fälle akuten Schulschwänzertums, dem wir dann in voller Härte (nach vorheriger Ankündigung und Unterschrift des Schülers auf dem Beratungsprotokoll) mittels des erwähnten Paragraphen ein Ende bereitet haben.

    Ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel (sic!) der Entfernung aus dem Dienst setzt schon erhebliches schuldhaftes Fehlverhalten voraus.
    Ein Wechsel in ein anders Bundesland wird dieses Verfahren nicht verhindern oder gar beenden. Wäre dem so, könnte jeder Beamte, der sich etwas hat zu Schulden kommen lassen, einfach den Dienstherren wechseln und dem Verfahren so entkommen.

    Auch wenn Du nicht explizit danach gefragt hast, so wundert es mich schon, dass der "gemeine Dienstherr" Dich einfach wegen einer Sache, die Du nach eigenem Bekunden nicht getan hast, aus dem Dienst entfernen will und angeblich nicht auf das vermutlich von Dir eingeleitete Widerspruchsverfahren eingeht. Deine Ausführungen wirken schon sehr kryptisch.
    Hast Du mal in einem gängigen Rechtsforum nachgefragt?

    Im Zweifelsfall musst Du mit einem Fachanwalt für Beamten- oder Verwaltungsrecht gegen Deine Entfernung aus dem Dienst klagen. Dann wird das Verfahren an sich sowie die Gründe, die zu Deiner Entlassung geführt haben, noch einmal richterlich überprüft.

    Und genau für diesen Fall hat Hoegg empfohlen, dass der Prüfling etwaige Mängel in der Durchführung oder den Bedingungen sofort rügt, damit diese entweder abgestellt werden können oder, falls nicht, damit im Widerspruchsverfahren überhaupt eine Chance besteht.

Werbung