Beiträge von Bolzbold


    Ich habe es an anderer Stelle schon geschrieben: Es ist für mich auch völlig nachvollziehbar, wenn Teilzeitkräfte etwas mehr auf Sonderbehandlung bestehen, immerhin "erkaufen" sie sich diese mit Gehaltseinbußen - und Teilzeit ist ohnehin immer ein Minusgeschäft. Was ich hingegen nicht nachvollziehen kann ist, wenn junge Mütter (und in meiner bisherigen Erfahrung waren es ausschließlich Frauen), die Vollzeit arbeiten, regelmäßig Sonderbehandlung einfordern, weil sie sich um das Kind kümmern müssen und dabei immer wieder anführen, dass der Vater das selbstverständlich nicht erledigen kann, da der in seinem Job unabkömmlich ist. Ich frage mich dann immer, was den Job des Mannes so viel wichtiger macht als den Job, den wir machen. Und dadurch entsteht eben auch das Vorurteil der Hobbylehrerin, die nur so zur Selbstverwirklichung ein bisschen arbeitet, quasi als Alternative zum VHS Töpferkurs. Den richtigen Beruf übt dann der Mann aus, deshalb ist der auch unabkömmlich, die Lehrerin hingegen kann einfach nicht kommen/früher gehen/später kommen.
    Wie gesagt, das gilt für Vollzeitkräfte. Teilzeit ist ein anderes Thema.


    Wenn der Partner nicht auch im öffentlichen Dienst arbeitet, dann kann seine Arbeitssituation schon dergestalt sein, dass er solche Ansprüche nicht stellen kann, auch wenn sie ihm theoretisch zustünden.
    Solange es Arbeitgeber gibt, die für die familiären Belange eines Mitarbeiters kein Verständnis haben, weil der Umsatz bzw. der Gewinn stimmen muss, wird sich der nicht im ÖD Beschäftigte zweimal überlegen, ob er hier auf Vergünstigungen bestehen oder nur um Verständnis bitten soll.
    Das ist im öffentlichen Dienst mit dem sicheren Job im Rücken natürlich eine ganz andere Sache.

    Was ich ganz oft feststelle bei jungen Studienrätinnen, ist, dass sie keine Karriereambitionen haben und oft Partner haben, die deutlich mehr verdienen (und dementsprechend von ihren Arbeitgebern auch deutlich stärker gefordert werden). Diese Kolleginnen arbeiten dennoch - mit oder ohne Kind - sehr engagiert und motiviert und machen auf mich überhaupt nicht den Eindruck von Hobbylehrerinnen.
    Problematisch kann es dann werden, wenn die Ansprüche an Haus und Auto so exquisit sind, dass die Kolleginnen ein Jahr nach der Niederkunft schon wieder mit mindestens halber Stelle arbeiten gehen müssen. Und ja, diese Kolleginnen rotieren dann ziemlich, weil sie Geld verdienen müssen und dennoch ihren Kindern gerecht werden wollen.

    Ist aber auch komisch, dass die ältere Generation von LehrerInnen das viel besser im Griff hatte, geehrte Stille Mitleserin ! Die schütteln über die junge LehrerInnenelterngeneration den Kopf, dass sie lieber auf Kosten der Allgemeinheit selbst zu wenig Initiative zeigen. Gerade die älteren LehrerInnen sind, neben den Singles, diejenigen die dadurch zusätzlich benachteiligt werden.

    Dann sollten wir uns einmal überlegen, woran das lag.
    Die "ältere Generation von LehrerInnen" ist bei zwei und mehr Kindern deutlich länger zu Hause geblieben - das höre ich zumindest von einem Großteil der Kolleginnen, die mittlerweile erwachsene Kinder haben.

    Der wohl gravierendste Unterschied zu "damals" ist, dass heute an den meisten weiterführenden Schulen Nachmittagsunterricht Standard ist. Die Mär vom gutbezahlten Halbtagsjobber, der nachmittags Golf spielt oder seinen Dachboden ausbaut, kommt aber aus der Zeit der "älteren Generation", wo die meisten Lehrer wirklich um 14 Uhr zu Hause waren und damit das tägliche Ende der Kinderbetreuungsnotwendigkeit relativ fest war.
    Kindergärten, die damals um 7 Uhr oder 7.30 Uhr aufmachten und bis 14 Uhr oder so gingen, gab es damals auch schon.

    Die größere räumliche und zeitliche Mobilität und Flexibilität, die heute von uns Lehrern erwartet wird, macht die Situation objektiv schwieriger als damals.

    Meine Eltern waren beide, als mein jüngerer Bruder in die Schule kam, voll berufstätig. Damals waren "Kinderfrauen" - in Uni-Städten oft Studentinnen, die für 500,- DM oder so fünf Tage die Woche für jeweils vier Stunden auf uns aufgepasst haben, ein probates Mittel, um die Betreuung außerhalb von Schul- oder Kindergartenzeiten sicherzustellen. Das ist heute privat fast nicht mehr bezahlbar. Wir müssten als Beamte außerdem Kinderfrauen anmelden, was die Kosten zusätzlich erhöht.

    Es ist richtig, dass die jüngere LehrerInnengeneration hier andere Ansprüche, höhere Ansprüche stellt. Das tut sie aber in meinen Augen völlig zu Recht, weil die Rahmenbedingungen objektiv schlechter geworden sind und man als Teilzeitkraft nun einmal auf zwei Hochzeiten tanzt und man hier auch ein wenig Unterstützung erwarten darf. Dafür gibt es ja auch die entsprechenden Teilzeiterlasse und den Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Letztlich haben wir es mittlerweile als Lehrer genauso gut oder schlecht wie die berühmt-berüchtigte "freie Wirtschaft".
    Viele Schulen sind de facto Ganztagsschulen, auch wenn sie es offiziell nicht sind. Damit muss man als Lehrer prinzipiell damit rechnen, irgendwann zwischen der ersten und letzten Stunde eines Schultages eingesetzt zu werden.
    Was das für uns heißt, ist klar. Wir brauchen eine ebenso flexible Kinderbetreuung.

    Der wirklich gravierende Unterschied - und das macht die Sache mitunter echt nervig - ist, dass wir im Extremfall alle drei Montate die Kinderbetreuung neu stricken müssen, weil sich beispielsweise bei Doppellehrerhaushalten gerne mal die Stundenpläne kurzfristig ändern und das eben nicht voraussagbar ist. Da hilft streng genommen nur eine Einrichtung mit Ganztagsbetreuung, wobei man sein Kind ja auch nicht den ganzen Tag abgeben möchte (und auch nicht für einen Ganztagesplatz bezahlen möchte...)

    Also ich habe mal das Schulrecht von NDS durchforstet und sehe hier eine besonders starke Stellung des Schulleiters (§43) im Rahmen der Unterrichtsverteilung. Eine Beteiligung der Gremien, hier Gesamtkonferenz (§34) oder des Schulvorstands (§38), an den konkreten Entscheidungen über den Unterrichtseinsatz von KollegInnen kann ich hier nicht finden.

    Demzufolge könnte rein schulrechtlich eine solche Regelung in Ordnung gehen, vor allem wenn man sie mit dem Teilzeiterlass in NDS kombiniert. 2.2.5 ist hier das "Killerargument".
    Hier einmal die Übersicht im Zitat:


    Quelle: http://www.schure.de/20411/14,03143,2,94.htm

    In NRW wäre das wahrscheinlich so nicht möglich, da gemäß §68 die Lehrerkonferenz zumindest über Grundsätze der Unterrichtsverteilung entscheidet. Eine solche pauschale Regelung wie eingangs angeführt, dürfte unter die Entscheidungsbefugnis der Lehrerkonferenz fallen.

    Ich kann mir allerdings vorstellen, dass eine solche Regelung zu erheblichem Unfrieden im Kollegium führt, sofern sie nicht mehrheitlich getragen wird. Rechtlich gesehen kann man aber diskutieren, ob hier nicht ob der pauschalen Regelung gegen den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wurde.

    Hallo AK,

    bei Verlagszuschriften etc. wäre mir das egal. Beim Beihilfebescheid hingegen nicht. Und da würde ich ganz klar sagen, dass diese Post definitiv von niemandem außer mir selbst geöffnet werden darf.
    Andererseits ist das Ganze auch eine Frage des Anstands. Ein Sekretariat muss nicht jede an spezielle Lehrkräfte adressierte Post selbst öffnen. Dazu besteht überhaupt kein Anlass.

    DAS ist eine gute Frage.
    Der Schüler ist versetzt, so dass der Verwaltungsakt ja keine negativen Auswirkungen auf den Schüler hat.

    Wenn die aufnehmende Schule nun die Aufnahme verweigert und hier ihren (möglichen?) Spielraum nutzt, müsste der Schüler streng genommen gegen die aufnehmende Schule "klagen", sofern hier Rechtsmittel möglich sind.

    Akzeptieren im Sinne von schweigend hinnehmen als "gottgegeben" müssen die Schülerinnen das nicht. Dass Noten hinterfragt werden, ist Teil des Geschäfts bzw. des Spiels.
    Ich sage meinen Schülern ganz klar, dass ich ihnen die Beurteilungskompetenz für die mündliche Mitarbeit eines Halbjahres oder gar nur eines Quartals abspreche, weil sie letztlich nur sporadisch und sehr selektiv darauf achten, wer sich wieviel einbringt und zum anderen ihre Erinnerung oft nur einige Tage zurück reicht - vorzugsweise natürlich um ihre eigene Position zu untermauern.

    Schwache Schüler (er)finden gerne die Ausrede der ungerechten Benotung, weil sie so nicht die Verantwortung für ihre Leistungen übernehmen müssen bzw. diese nicht übernehmen wollen. So wird die Lehrerschaft dann in eine Rechtfertigungsposition gedrängt, in die sie gar nicht reingehört.

    Solange Du Deine Noten begründen kannst, hast Du nichts zu befürchten. Letztlich muss ja derjenige etwas beweisen, der einen Fehler bemängelt.

    Schau mal in §8 der gültigen LVO nach.
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl…fbahnverordnung

    Damit ist das Urteil des BVerfG erst einmal nicht unmittelbar von Bedeutung, da die Höchstaltersgrenze bei Betreuung mehrerer Kinder um bis zu sechs Jahre erhöht werden kann.

    Damit hat die TE durchaus eine Chance.

    Wenn die TE außerdem Kinder im oben genannten Alter hat, kann sie Problemlos einen Teilzeitantrag stellen und auf 50% gehen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo ihr Lieben,

    ich bin gerade echt sauer. Heute wurde uns in der Konferenz mitgeteilt, dass wir nach der Elternzeit wieder mit 28 Stunden einsteigen müssen, andernfalls haben wir keinen Anspruch auf die Dienststelle. Wenn ich also nach dem 1 Jahr mit 18 Stunden einsteigen möchte, werde ich an eine Schule versetzt, die 18 Stunden braucht und habe keinen Anspruch mehr auf meine alte Schule.

    Das kann ich mir kaum vorstellen - vor allem dann nicht, wenn der konkrete (neue!) Erlass nicht ebenso konkret benannt wird.

    Zitat


    Ich möchte mein Kind mit gerade mal einem Jahr nicht von morgens 7 Uhr bis nachmittags 15 Uhr abgeben!


    So hart das klingt, aber das KANN Dir je nach Anfangs- und Endzeit des Unterrichts an Deiner Schule so oder so passieren.
    Meine Frau und ich müssen uns darauf einstellen, generell irgendwann zwischen 8 Uhr und 16.30 Uhr (!) eingesetzt zu werden, weil beide Schulen de facto Ganztagsschulen sind.

    Was die "Zwangsversetzung" angeht, so frag doch mal Deinen Schulleiter nach dem Erlass, auf den er sich bezieht.

    Gruß
    Bolzbold

    Nochmal etwas Rechtliches:

    Wir Lehrer dürfen in NRW unsere Kosten für eine Klassenfahrt oder andere Exkursionen nicht auf die Schüler umlegen. Das ist über die Anti-Korruptionsrichtlinie des Ministeriums ganz klar geregelt.
    Wenn Reiseunternehmen das jedoch tun und Freiplätze anbieten, dann ist das für das Ministerium kein Problem. (Ist ja klar - es muss ja dann nichts zahlen).

    Der Logik zufolge müsste man in der Tat alle Fehler oder sprachliche Schwächen, die ein Nicht-Muttersprachler oder in diesem Fall ein Migrant macht bzw. hat, als "natürliche, textsorten und aufgabenspezifische Äußerungen" ansehen und im Extremfall sogar positiv bepunkten.
    Das ist natürlich Unsinn.
    Das Paradoxon zwischen dem realen Sprachlevel eines Nicht-Muttersprachlers und dem erwarteten Level in der Abiturprüfung auf der Basis einer faktisch unrealistischen Aufgabenstellung können wir jedoch nicht auflösen.
    Das ist aber so gesehen auch bei allen Übersetzungsaufgaben (Stichwort Mediation) der Fall. Erwartet wird ein korrektes Italienisch (oder Englisch etc.), auch wenn beispielsweise ein Siebtklässler das noch nicht kann und Fehler natürlich wären - und trotzdem zu Punktabzug führen.

    Andererseits nimmt die Sprachrichtigkeit beispielsweise in Englisch mit 30 von 150 Punkten nur noch 20% der Gesamtpunktzahl ein. Damit trägt man dem doch indirekt bereits Rechnung... :engel:

    Gruß
    Bolzbold

    AK, im laufenden Verfahren gilt die Verschwiegenheitspflicht. Da ist es unerheblich, ob es für Schüler um die Wurst geht oder nicht. Die bekommen nächste Woche ihre Ergebnisse und werden dann hinsichtlich möglicher Abweichungs-, Bestehens- oder freiwilliger Prüfungen entsprechend beraten.
    Die Schüler können ja auch erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens ihre Prüfungsunterlagen einsehen. Das ist eben so geregelt und soll den reibungslosen Ablauf des Verfahrens gewährleisten.

    Es gibt im Abiturverfahren eine Verschwiegenheitspflicht. Die erstreckt sich auch auf die mündlichen Prüfungen. Für NRW gilt hier §27 APO-GOSt.
    Ich könnte mir vorstellen, dass NACH dem Abschluss des Abiturverfahrens eine "Aussprache" möglich ist, nicht aber während des laufenden Verfahrens.

    Gruß
    Bolzbold


    Irgendwie haben wir hier mal wieder die humorfreie Zone :P

    PS: Habe (glaube ich) nach der 6. Klasse kein einziges mal mehr Hausaufgaben gemacht, und aus mir ist auch was geworden ;)

    Nö, ich habe das durchaus verstanden. Aber es ist sicherlich richtig, dass man dafür einen eigenen Thread hätte aufmachen können.

    Gruß
    Bolzbold

    Wer selbst nichts kann, muss seine eigene Position dadurch aufwerten, indem er die "Streber" als solche bezeichnet und ihre moralische Integrität durch Zuweisung subjektiv empfunden negativer Eigenschaften untergräbt.
    Dann muss sich der Streber auf einmal für seine guten Noten rechtfertigen. Gut in der Schule zu sein wird zu "Angepasstsein" pervertiert. Und mit dem Angepasstsein und der Obrigkeitsthörigkeit hat man in die eine wie in die andere Richtung in Deutschland kulturell-historisch bedingt ja so seine Probleme... :tot:

    Kompetenzorientierte Bewertungsraster zur Bewertung der sonstigen Mitarbeit sind in meinen Augen im Schulalltag so nicht leistbar.

    Würde ich mir nur fünf Minuten pro Schüler Zeit nehmen, um seine Mitarbeit einer Schulwoche zu dokumentieren, so käme ich bei >150 Schülern auf mindestens 750 Minuten oder 12,5 Stunden an reiner Bewertungszeit.
    Auf den Monat unter Berücksichtigung von 12 Wochen unterrichtsfreier Zeit und vier Wochen Urlaub hochgerechnet käme ich dann auf mehr als eine ganze Arbeitswoche, die ich nur mit diesen Bewertungen beschäftigt wäre. Da ist noch keine Stunde Unterricht gehalten worden, keine Klassenarbeit korrigiert, kein Unterricht geplant worden etc.

    Muss ich dazu noch mehr sagen?

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