Ich kann den letzten Beitrag nur unterstreichen.
Du musst die Arbeitsverweigerung schriftlich fixieren und darlegen können, dass dies konsequent und über einen längeren Zeitraum erfolgt. Ferner musst Du darlegen, warum Deine Versuche, ihn zur Mitarbeit zu bewegen, nicht fruchten und was Du bereits getan hast, um das Kind bestmöglich zu fördern.
Dein Schulleiter kann nur dann in Deine Notengebung eingreifen, wenn sie objektiv falsch ist. Solange Du Deine Notengebung auf der Basis der angeführten Gesetze begründen kannst, kann Dein Schulleiter nichts dagegen machen.
Ob Du die Konfrontation mit einem Prinzipienreiter - zumindest in diesem Punkt - suchen und führen möchtest oder solltest, musst Du natürlich unter Abwägung der Gesamtkonstellation entscheiden.