Urwaldheldin? Kenne ich gar nicht ... finde ich auch nicht im Netz - was ist das?
Ich meinte Amazon(e).de
Urwaldheldin? Kenne ich gar nicht ... finde ich auch nicht im Netz - was ist das?
Ich meinte Amazon(e).de
Hallo AK,
das Iphone 4S gibt es je nach Speicherkapazität für zwischen 630 und 830 Euro bei der Urwaldheldin bzw. dortigen Drittanbietern neu und ohne SimLock. Dann bräuchtest Du nur noch eine entsprechende Sim-Karte.
Wenn Du nicht viel mit dem Gerät telefonierst und surfst, wäre zumindest zu überlegen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, um die Telefonkosten so niedrig wie möglich zu halten.
Rechne Dir mal aus, was ein Iphone mit Aldi-Flatrate kosten würde.
Gruß
Bolzbold
Ich bin Teilzeit ( 19 Stunden ) und nehme an allen Konferenzen teil. Ich fände es eine unglaubliche Unverschämtheit meinerseits, wenn ich dann sagen würde "nö - ich mach nur 74,5 % der Dienstbesprechungen" usw....
Es ist jedem in der Tat freigestellt, mehr zu tun als er muss. Gemein wird es dann, wenn man als Teilzeitkraft ggf. mehr Zeit für die Unterrichtsvorbereitung aufwenden kann und dann am Besten noch Vollzeitkräften vorhält, wieso sie so wenig Unterricht vorbereiten.
Zitat
Dienst ist Dienst und jut ist.
Richtig. Und damit Dienst eben für alle wirklich derselbe Dienst ist und nicht primär die individuelle Auffassung desselben zählt, gibt es eine Allgemeine Dienstordnung, die genau diese Frage regelt.
Zitat
Sollen meine 6 Korrekturgruppen auch, wovon 3 Oberstufe sind, ebenfalls weniger schreiben, weil ich Teilzeit bin? Soll ich weniger Korrigieren?
Mit Extrembeispielen zu argumentieren, die bar jeglichen Realitätsbezugs sind, kommen wir hier keinen Schritt weiter.
Diese Aufgaben sind Teil Deiner Dienstpflichten. Dass der Vergleich einer anteiligen Konferenzteilnahme mit einer anteiligen Korrektur Unsinn ist, hast Du vermutlich auch selbst erkannt.
Wo dürfen denn Teilzeitkräfte mit Ausnahme der Unterrichtsverpflichtung Deiner Ansicht nach "kürzer treten"?
Gruß
Bolzbold
P.S. Solche Ansichten machen die "Preise" bei Teilzeitkräften kaputt. Als Teilzeitkraft zu arbeiten ist ohnehin schon gemessen an der Arbeitszeit ein Minusgeschäft. Dann muss man da ja nicht auch noch 120% geben, nur damit man sich über andere Leute empören kann.
Danke für die Bestätigung aus dem Ländle.
Kohlhaas hat jedoch seine Aussagen präzisiert. Anscheinend übt der Schulleiter "nur" entsprechenden Druck aus, um den entsprechenden Kollegen dazu zu bewegen, selbst die "passende" Note zu geben.
Auch dazu hat der Schulleiter natürlich kein Recht. Es stellt sich nur die Frage, wie viele Kollegen, die "noch etwas werden wollen", sich diesem Druck deutlich und offen widersetzen.
Wenn die Dinge so laufen wie jetzt von Kohlhaas beschrieben, wäre das zudem schwer zu beweisen, es sei denn, vier oder fünf Kollegen würden einhellig von den konkreten Methoden berichten und ggf. weitere Zeugen benennen können.
Gruß
Bolzbold
Wenn sich daran nichts geändert hat, dann ist erhältst Du die Lehrberechtigung für das dritte Fach auf der Basis des Studienganges.
Wenn Du Englisch für Sek I+II (heißt das nicht heutzutage Gy/Ge?) studiert hast, bekommst Du auch die "große" Fakultas für das Fach mit Bestehen des 2. StEx.
Normalerweise findest Du den entsprechenden Paragraphen nicht in der Studienordnung sondern in der aktuellen OVP.
Schau mal hiernach. (Unten auf S. 21 und oben auf S. 22)
Gruß
Bolzbold
Lieber Kohlhaas,
in dem Nachbarthread zu diesem Thema habe ich ja vom Eingriffsrecht des Schulleiters geschrieben.
Wenn ein Schulleiter eigenmächtig Noten verändert, um die Zulassung zum Abitur zu ermöglichen bzw. einen Abschluss zu ermöglichen, so ist das meines Wissens NICHT durch das Württembergische Schulgesetz gedeckt.
Was kann man als Lehrkraft tun?
Bei dem Vorgehen des Schulleiters müsste es sich ggf. sogar um einen so genannten Verwaltungsakt handeln, weil hier die Zulassung zu einem Prüfungsverfahren erteilt wird.
Jedem Beamten steht ein so genanntes "Remonstrationsrecht" - auch oder gerade gegen den eigenen Schulleiter zu. Darüber hinaus ist es die Pflicht eines jeden Beamten, gegen offensichtlich rechtswidriges Vorgehen selbst vorzugehen - insbesondere dann, wenn man explizit Kenntnis davon erlangt.
Die Remonstration oder ggf. eine "Beschwerde" muss natürlich auf dem Dienstweg erfolgen.
Gruß
Bolzbold
Ich kann Nele nur ganz ausdrücklich zustimmen.
Vor allem an den Gymnasien wird es künftig mau aussehen. Die fette knappe Dekade von 2004 bis 2013 wird mit dem Abitur des Doppeljahrgangs G8/G9 enden. Mit dem Wegfall dieses Jahrgangs - und infolge dessen eines ganzen Schuljahres kommt es zu 10-15% Überhang an den Gymnasien. Das wirkt sich auf Neueinstellungen wie auch auf Beförderungen aus. Der jetzige erste Referendarsjahrgang, der sein Ref. in 18 Monaten absolviert, wird sich leider ziemlich umgucken, weil viele aus diesem Jahrgang nicht sofort eine Stelle bekommen werden und sich stattdessen als Schwangerschaftsvertretung für die Tausenden an jungen Kolleginnen, die ca. fünf Jahre nach Anstellung ihre Kinder bekommen, verdingen müssen.
Gruß
Bolzbold
Ich bin noch lange keine Übermutter, nur weil ich am Tag der Einschulung mein eigenes Kind den fremden Kindern vorziehe! Ich glaube, ich habe heute meinen ganz empfindlichen Tag, aber solche Aussagen find ich echt daneben.
Ansonsten seh ich das so wie Susanne.
Liebe Effi,
eben deswegen schrieb ich, dass es polemisch überspitzt ist - primär ein rhetorisches Mittel, nicht einmal sekundär ein direkter Angriff.
Gruß
Bolzbold
Was mir hier noch auffällt, ist, dass hier mehrmals aus der Sicht eines Erwachsenen auf die Gefühle von Kindern geschlossen wird und daraus dann die entsprechende Haltung zu dem Thema abgeleitet wird.
Das finde ich schwierig, vor allem dann wenn ich mich nicht auf konkrete Erfahrungen stützen könnte.
Ich wüsste ad hoc weder, ob Grundschulkinder es als "grausam" empfänden, wenn die (noch nicht) heißgeliebte Klassenlehrerin zur Einschulung ihres Kindes geht und entsprechend fehlt.
Ebenso wenig kann ich mit letzter Sicherheit beurteilen, ob mein eigenes Kind darunter leiden würde, wenn ich nicht zu seiner Einschulung kommen könnte.
Vielleicht sollten wir diese Interpretationshoheit über die Gefühle von Kindern, sowie die Projektionen eigener Gefühle auf Kinder einmal außen vor lassen.
Ich denke, es ist unstrittig, dass Eltern - gleich welchen Berufs - gerne bei der Einschulung ihres Kindes dabei wären, weil es ein besonderer Moment für das Kind ist und ebenso ein besonderer Moment für uns, weil uns das wenigstens zehn, wenn nicht zwölf oder gar mehr Jahre begleiten wird. Hier wird eine zentrale Phase des Lebens eingeläutet, bei der man sicherlich nicht gerne außen vor bleibt.
Wenn nun zwei Termine bzw. zwei Verpflichtungen aus zwei Bereichen kollidieren, wird man zwangsläufig eine Seite enttäuschen müssen, sofern man nicht zeitlich oder organisatorisch irgendeinen Kompromiss zustande bringt.
Dienstrechtlich gesehen ist eine Freistellung bzw. Sonderurlaub für die Einschulung auf der Basis der von alem geschilderten Konstellation schwierig - ohne Verständnis der Schulleitung geht da nichts.
Familiär dürfte ein Fernbleiben der Einschulung ebenso schwierig werden - auf Verständnis, dass der Job in die Quere kommt, darf man hoffen, doch kann man nicht drauf zählen.
Wenn ich nun versuche, sowohl an mein eigenes Kind als auch an meine Schüler zu denken, dann ist für mich die einzige halbwegs moralisch, aber dafür rechtlich korrekte Variante, dass ich selbst der Einschulung fern bleibe, aber dafür entsprechend viel "Anhang" organisiere, so dass mein Kind nicht das Gefühl hat, alleine zu sein.
Ich denke schon, dass ich das meinem Kind vermitteln könnte und dass ich ihm das Gefühl geben könnte, dennoch in Gedanken bei ihm zu sein.
Ein Blaumachen käme für mich nicht in Frage, weil je nach Schulleitung das ganz übel nach hinten losgehen könnte. OK, es gäbe wohl "nur" einen Rüffel und ggf. einen Tag Besoldungskürzung, aber das Vertrauen seitens der Schulleitung wäre wohl weg.
Gruß
Bolzbold
Ich denke, das können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Eine explizite Aufforderung zum Blaumachen sehe ich darin (noch) nicht.
Interessant.
Entweder wird exklusiv die Perspektive der "Lehrerkinder" gesehen und auf die emotionale Härte des Fehlens des als Lehrer arbeitenden Elternteils verwiesen, oder aber man stellt die Masse der ABC-Schützen dem entgegen und stilisiert das Fehlen der Klassenlehrerin zum Drama hoch.
Immerhin hat die TE in der Tat noch eine Entscheidungmöglichkeit - nämlich von welcher der beiden Fraktionen sie sich ihre moralische Backpfeife abholen möchte.
Übermütter gegen Überlehrerinnen, um es polemisch zuzuspitzen. Da kann man(n) eigentlich nur verlieren.
Gruß
Bolzbold
Bear hat ja bereits fundiert geantwortet.
Hier zur Ergänzung die rechtliche Lage:
Es gibt ein "Eingriffsrecht" des Schulleiters.
(vgl. Hoegg "Schulrecht - kurz und bündig", Cornelsen/Skriptor 2009, S. 85ff.)
Zitat Hoegg:
Zitat
Zwar genieße der Lehrer einen pädagogischen Freiraum, aber nicht um seiner selbst willen, sondern um Schüler angemessen zu benoten. Der Schulleiter hingegen sei für die Einhaltung einer leistungsgerechten Notengebung an der Schule verantwortlich. [...]
Der Schulleiter besitze folglich das Recht, die Lehrerin anzuweisen, eine Note, die offensichtlich nach leistungsfremden Gesichtspunkten gegeben wurde, abzuändern. Komme die Lehrkraft dieser Anweisung nicht nach, so habe der Schulleiter im Zuge des Selbsteintritts die Möglichkeit, persönlich die neue Note festzusetzen.
Hierzu auch eine Entscheidung des VGH Bad-Wü, Beschluss vom 27.01.1988:
Zitat
Im Einzelfall kann der Schulleiter im Rahmen seiner Verantwortlichkeit dem Lehrer eine Weisung für die Benotung einer Klassenarbeit erteilen.
(Quelle: ebd.)
Gruß
Bolzbold
Du solltest das Gespräch mit der Schulleitung suchen.
Probezeitler werden oft über Gebühr belastet, damit sie sich im wahrsten Sinn des Wortes "bewähren". Von Probezeitlern sind auch die wenigsten Widerworte zu erwarten, weil sie teils noch deutlicher mit gesenktem Haupt durch die Schule laufen und ständig fürchten, sie würden wegen irgendwelcher Kleinigkeiten ihre Probezeit nicht bestehen.
Deine Unterrichtsverteilung finde ich angesichts nur eines Korrekturfachs eine Frechheit. Natürlich sollte man das nicht so gegenüber der Schulleitung anführen, aber die Frage, wie man das schaffen soll, muss erlaubt sein. Ich persönlich habe nichts gegen Belastung oder "Stoßzeiten" - aber die Arbeit muss machbar bzw. in der vorgegebenen Zeit machbar sein. Ist sie das nicht, musst Du und sollte die Schulleitung reagieren.
Gruß
Bolzbold
Haben wir dieselbe Dienstordnung gelesen?
ZitatAlles anzeigen
§ 15
Teilzeitbeschäftigte Lehrer und Lehrerinnen
(1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrer und
Lehrerinnen (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben)
soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.
(2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrer und Lehrerinnen
erstreckt sich auch auf die Klassenleitung und die Teilnahme an Konferenzen
und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z. B. Vertretungen,
Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur
Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen
und Schulfahrten kann sich die Reduzierung nur auf die Anzahl der Veranstaltungen
beziehen.
(3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht
werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen
und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung
durch Springstunden sollte vermieden werden.
Man kann die anteilige Teilnahme an Konferenzen da zwar herauslesen bzw. hineininterpretieren, jedoch wird man um zentrale Konferenzen (Jahreseingangskonferenz, Erprobungsstufenkonferenz, Zeugniskonferenzen etc.) nicht herumkommen. Was dann noch an Konferenzen an "normalen" Schulen ohne Konferenzwahn wahrzunehmen ist, das ist zumindest bei uns auf vier Konferenzen pro Jahr beschränkt. Es gibt Schulleitungen, die "Tandems" von Teilzeitkräften ermöglichen, so dass man nur an jeder zweiten (unwichtigeren) Konferenz teilnehmen muss. Ein Automatismus ist das jedoch nicht. Und jede Teilzeitkraft ist gut beraten, dass rechtzeitig mit ihrer Schulleitung offen abzuklären und zu regeln.
Gruß
Bolzbold
Aus meiner Sicht spricht da nichts gegen, wenn da wirklich 20 Jahre zwischen liegen.
Bei uns ist jetzt eine neue Kollegin, die vor weniger als zehn Jahren auch Schülerin bei uns war und sich nach dem Ref. bei uns beworben hat. Die "alten Kollegen" kennen sie noch, scheinen sie aber als "Kollegin" zu akzeptieren. (Das "Du" ist aufgrund der Vertrautheit von den alten Kollegen sogar schneller angeboten worden als sonst...)
Kurzum: Das kann klappen, wenn man ausreichend Distanz zur Schule und zu den damaligen Kollegen hat und wenn beide Seiten dazu in der Lage sind, das künftige Verhältnis nicht primär aus der damaligen Schulzeit heraus zu definieren oder gar in alte Verhaltensmuster zurückzufallen.
Gruß
Bolzbold
Nun ja, ist es verkehrt, sich über sein Verhalten Gedanken zu machen und den Wunsch zu hegen sich abzusichern?
Ich denke, dass die pädagogische Seite dieser Problematik schwerer wiegt - auch wenn wir da hinsichtlich der Vorgehensweise unterschiedliche Ansichten haben.
(Und ich möchte meinen Vorschlag nicht als Anbiedern missverstanden wissen. Die Frontalkiste muss ich momentan leider auch in einer Lerngruppe durchziehen...)
Gruß
Bolzbold
Vielleicht ist das jetzt doch etwas überinterpretiert. Ich denke, wir sollten es ihm nicht negativ auslegen, dass er hier fragt. Viele Fragen in diesem Forum wären obsolet, wenn der jeweilige User im Kollegium nachgefragt hätte und eine entsprechend zufriedenstellende und verbindliche Antwort erhalten hätte.
Gruß
Bolzbold
Nun ja, dann ist der Schuss wohl nach hinten losgegangen.
Es ist insofern sinnvoll, in den eigenen Reihen im Kollegium zu fragen, damit man ggf. eine einheitliche und transparente Linie fahren kann. Die wenigen Aussagen einiger Kollegen dazu hier im Forum sind da sicherlich nicht repräsentativ.
Wenn die Rechtslage evident ist, was willst Du dann von uns?
Welche andere Reaktion zu der nicht eigenständig erbrachten Leistung könnte man denn zeigen?
Gruß
Bolzbold
Gibt es jemanden, der sich mit dem Schulgesetz gut auskennt und mir beantworten kann, ob und wenn, mit welchen Folgen, man zwei Noten schlechter im Zeugnis geben kann?
Danke im Vorraus
Das hat keine Folgen für Dich, allenfalls für den Schüler.
Der Passus, dass man keine zwei Noten schlechter geben dürfe, ist eine der unseligen Legenden, die einfach so weitergereicht werden.
Das findet sich m.W. weder im Schulgesetz NRW, noch in der APO-SI bzw. APO-GOSt, noch in den Kerncurricula.
Wie meine Vorredner auch schreiben, sollte man eine solche Note aber gut begründen können und bei entsprechenden klaren Tendenzen bereits die Eltern ins Boot holen. Dann gibt es keine bösen Überraschungen und auch keine Beschwerden.
Gruß
Bolzbold
In meinen Augen geht das so in Ordnung, weil das Abschreiben eines Textes keine eigenständige Leistung ist. Und genau damit würde ich die sechs begründen.
Das mit dem Täuschungsversuch würde ich nicht so hoch hängen, weil diese Regelung normalerweise nur bei Klausuren angewendet wird. Aus den einschlägigen Lektürehilfen auswendig gelernte und im Unterricht vorgetragene mündliche Beiträge werden ja i.d.R. auch nicht mit ungenügend bewertet.
Was die zweite Frage angeht, so habe ich in ähnlichen Situationen das mit den Schülern immer sehr direkt und offen thematisiert. Du wirst die Schüler irgendwie "ins Boot" kriegen müssen. Das ist aus meiner Sicht weniger eine Frage der Notengebung bzw. Leistungsbewertung als mein persönlicher Anspruch an mich selbst als Pädagoge. Welche Schwerpunkte würden denn die Schüler gerne im Unterricht setzen? Was wünschen sie sich? Was sind sie selbst bereit zu tun?
Gruß
Bolzbold
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