Beiträge von Bolzbold

    In meinen Augen geht das so in Ordnung, weil das Abschreiben eines Textes keine eigenständige Leistung ist. Und genau damit würde ich die sechs begründen.

    Das mit dem Täuschungsversuch würde ich nicht so hoch hängen, weil diese Regelung normalerweise nur bei Klausuren angewendet wird. Aus den einschlägigen Lektürehilfen auswendig gelernte und im Unterricht vorgetragene mündliche Beiträge werden ja i.d.R. auch nicht mit ungenügend bewertet.

    Was die zweite Frage angeht, so habe ich in ähnlichen Situationen das mit den Schülern immer sehr direkt und offen thematisiert. Du wirst die Schüler irgendwie "ins Boot" kriegen müssen. Das ist aus meiner Sicht weniger eine Frage der Notengebung bzw. Leistungsbewertung als mein persönlicher Anspruch an mich selbst als Pädagoge. Welche Schwerpunkte würden denn die Schüler gerne im Unterricht setzen? Was wünschen sie sich? Was sind sie selbst bereit zu tun?

    Gruß
    Bolzbold

    Vielleicht mal noch ein anderes Argument - nämlich das Geld:

    http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs…berg_120301.pdf

    Wir reden bei der Beförderung von ca. 230,- Euro brutto (von A13 auf A14 jeweils Stufe 5 - gültig ab August 2012), von denen realistischerweise ca. 150,- Euro übrig bleiben. Rechnet man nun also die Zusatzaufgabe hinzu, die ja vollumfänglich zu erledigen ist, so bringt einem die Beförderung kein spürbares finanzielles Plus. Bei Teilzeit entsprechend noch weniger als 150,- Euro.

    Für mich hört sich das eher so an, als wolle da jemand seine Schäfchen möglichst schnell im Trockenen haben, um sich dann wieder "wichtigeren" Dingen zu widmen.

    Gruß
    Bolzbold

    Ob ich nun grob "schätze" oder mathematisch ermittle - beide Verfahren sind aufgrund entsprechender Unschärfen eigentlich nicht brauchbar.

    Ich habe meinen Schülern seinerzeit gesagt, dass bei "Überzählen" von mehr als 10% das als Täuschungsversuch gewertet wird.

    Gaukelte der Fehlerquotient einem noch ein mathematisch ermitteltes Maß an Objektivität vor (und immerhin wurde der ja über 20 Jahre angewendet - da hat man sich seinerzeit genauso viel oder wenig bei gedacht wie bei dem aktuellen System), so sind nun Schriftgröße, die Zahl der Wörter pro Zeile und auch die Menge an "Rot" auf dem Korrekturrand die Größen, nach denen man die Sprachrichtigkeit ermittelt.
    NRW kriegt das, was das Schulministerium haben will. Einen staatlich per Dekret verordneten und ebenso garantierten Erfolg der G8-Reform, sowie bessere Abiturergebnisse. Nur dass diese Ergebnis nicht mehr primär durch die Schüler sondern durch die Ministerialbürokratie erzeugt werden.

    Gruß
    Bolzbold

    Günther Hoegg schreibt dazu in seinem Buch "Schulrecht - kurz und bündig", Cornelsen Scriptor 2009 auf Seite 125ff.:

    Entscheidung des OVG Schleswig, Urteil vom 5.11.1992
    "Pädagogische Maßnahmen mit geringen Auswirkungen auf die Schüler sind keine Verwaltungsakte. Die Weisung eines Lehrers an seine Schüler, den von ihnen verschmutzten Raum zu säubern, und die Durchsetzung dieser Weisung durch Versperren der Tür sind rechtmäßig."

    Da der in der Zeitung erwähnten Fall "weniger gravierend" ist, dürfte die Rechtsauffassung dieses Urteils sicherlich auch hier vom Prinzip her gelten.

    Darüber hinaus:
    Entscheidung des VGH Bad.-Wü., Urteil vom 12.04.1984
    "Das sog. 'Nachsitzen' ist kein unzulässiger Eingriff in die körperliche Bewegungsfreiheit des Schülers."

    Dass es Eltern gibt, die das ursprünglich anders gesehen haben, so dass es zu den entsprechenden Urteilen kam, ist Ausdruck einer pervertierten einseitigen und zu eigenen Gunsten vereinfachten Rechtsauffassung.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Peselino,

    Deine Herangehensweise führt gewissermaßen zu Betriebsblindheit. Wenn das passiert, dann kralle Dich nicht am Lied fest und lasse einen Gegenstand Deine Stunde dominieren, sondern gehe den anderen Weg und lasse das Thema die Quellen und Gegenstände bestimmen.

    Schauen wir einmal, was wir mit dem Lied anfangen können:

    Das Lied ist gewissermaßen aus unserer Zeit betrachtet eine Sekundärquelle, weil der Text 1980 verfasst wurde und sich mit einem Abstand von über 60 Jahren mit einem historischen Ereignis befasst.
    Das Lied liefert somit also eine Perspektive aus der Zeit der Enkel oder Urenkel des gefallenen Soldaten.

    Wie lässt sich das thematisch nun einbauen?

    Als Quelle kann man das Lied zunächst genauso analysieren wie auch jede andere Quelle.
    Die Position des Autors ist ebenso ermittelbar wie der historische Hintergrund.
    Diese Position ist auf der Basis des eigenen historischen Wissens, sowie anderer Texte durchaus beurteilbar.

    Als Vergleich kann hier Feldpost von damals dienen, damalige Lieder, weitere zeitgenössische Reflexionen über den 1. WK - wenn das Thema primär der 1. WK ist.

    Geht es hingegen um die Darstellung von Krieg in Liedern oder die Friedensbewegung, müsste man natürlich die Herangehensweise anpassen.

    Wenn die Perzeption des 1. WK Thema der Stunde sein sollte, eignet sich das Lied aber nur bedingt, weil es eben keine zeitgenössische Darstellung ist und in meinen Augen der Erkenntnisgewinn eher gering ist.

    Literatur zum Thema Lieder als Quelle bzw. zu deren Einsatz im GU findet man in

    Michael Sauer, "Geschichte unterrichten, Seelze-Velber 2003(2), S. 189ff.)"
    "Geschichte Lernen H. 50 (1996): Lieder im Geschichtsunterricht"
    Fridolin Wimmer, "Das historisch-politische Lied im Geschichtsunterricht, Frankfurt/Main, 1994"

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    vorweg tut es mir Leid für Dich, dass Du zweimal durchgefallen bist. Das ist sicherlich eine ganz besch***ene Situation.
    Allerdings kann ich Dir hinsichtlich der formalen Fragen kaum Hoffnung machen.


    Innerhalb der nächsten 30 Tage habe ich Zeit gegen den Bescheid Wiederspruch einzulegen ... Gibt es da Chancen?

    Chancen bestünden nur dann, wenn bei der Prüfung formale Fehler passiert wären, d.h. gegen die Prüfungsordnung verstoßen worden wäre. Das hätte aber unmittelbar während der Prüfung oder sofort danach gerügt werden müssen. Sonst nimmt die den Widerspruch bearbeitende Behörde an, dass es sich um eine Schutzbehauptung aufgrund eines ungenehmen Ergebnisses handelt.
    Eine fehlerhafte Bewertung müsstest Du nachweisen bzw. Anhaltspunkte dafür nennen. Das Durchrasseln im Examen alleine begründet keinen Widerspruch.

    Zitat


    Oder wäre ein Härtefall eine Möglichkeit?

    Die Härtefallregel ist nicht pauschal dazu da, allen Kandidaten, die zweimal durchgefallen sind, einen dritten Versuch zu ermöglichen. Welche Gründe, die Dich von anderen Durchfallern unterscheiden,
    könntest Du denn vorbringen?

    Gruß
    Bolzbold

    @AK

    Das ist bewusst so gemacht und politisch so gewollt. NRW braucht Erfolgserlebnisse um jeden Preis. Dass das Abiturzeugnis dann nicht das Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist, interessiert niemanden - vorher ist die Legislaturperiode um.

    In Englisch war das bei ersten ZA genauso. Und wie ich immer unke, wird es im nächsten Jahr noch krasser sein. Die G8-Reform wird von den Nachfolgern derjenigen, die sie auf den Weg gebracht haben, per Dekret zum Erfolg gemacht werden.

    Gruß
    Bolzbold

    Friesin

    Für gewöhnlich schaffen es auch schwache Schüler eine vier zu schreiben, wenn sie nachhaltig lernen. Das lehrt mich die Erfahrung der letzten Jahre.

    Ich spreche jetzt für NRW:
    Die meisten Klassenarbeiten sind doch so angelegt, dass man sie mit ein wenig Lernaufwand und Mitarbeit im Unterricht "schaffen" kann - im Sinne einer drei oder vier als Note.
    Selbst im Zentralabitur in NRW erhält die Transferleistung bzw. das tiefere Verständnis und die Auseinandersetzung mit der jeweiligen Materie im Verhältnis so wenig Punkte, dass man mit "Lernen" durchaus Erfolg hat.

    Das gilt in meinen Augen eben für den Sportunterricht nicht in demselben Maße.

    Im Musikunterricht, der ja gerne auch als sehr begabungsaffin bzw. als sehr durch außerschulische Vorbildung geprägt gesehen wird, schaffen diejenigen, die kein Instrument spielen, sogar eine eins im Test über Harmonielehre (oder Intervalle oder einfaches Notenlesen), weil sie nachhaltig gelernt haben. Diejenigen, die eine fünf oder sechs schreiben, sind nicht die Unbegabten sondern die Faulen und diejenigen, die ihre fehlende "Begabung" als Ausrede für fehlenden Einsatz vorschieben.

    Gruß
    Bolzbold

    Danke tiffy, das ist nämlich der zentrale Unterschied zu den anderen Fächern.

    Ein sehr guter Mathelehrer wird bei einer "normal begabten Klasse" sicherlich vielen Kindern Mathe beibringen können und entsprechend vielen Kindern je nach Level auch Erfolgserlebnisse bereiten können.

    Zitat


    Wenn ich ihnen aber durch meine Notengebung sage, wenn Du mit 16 Jahren keinen einzigen Sit-Up und keinen einzigen Liegestütz schaffst, nur 30cm hochspringen kannst, für 100m 23s brauchst oder eben nur 40 Durchschwünge mit dem Seil in einer Minute schaffst, dann ist das vollkommen "befriedigend", dann gebe ich ihnen ein falsches Signal. Deswegen messe ich auch weiterhin im Sportunterricht.

    Ich finde es wie erwähnt immer problematisch, mit Extrembeispielen zu argumentieren, um die Argumentation der Gegenseite zu kontern.

    Dieser Aussage zufolge wäre je nach physischer Disposition des Schülers zumindest in diesen Teilbereichen eine fünf vorprogrammiert.
    Ebenso verkehrt wäre es, jegliche Form der Leistungsmessung anhand festgelegter Kriterien außen vor zu lassen - das hat auch nie jemand gefordert.

    Wie kann man Deiner Ansicht nach einem "unsportlichen Schüler" nun ein Erfolgserlebnis bereiten?

    Gruß
    Bolzbold

    Silicium, Deine Polemik hilft hier in keinem Fall weiter. Ich habe in meinem von Dir zitierten Beitrag auch ein anderes, in meinen Augen realistischeres Beispiel angeführt.
    Die Argumentation mit Extremgegenbeispielen ist in meinen Augen wertlos, weil sie den Gegenüber in eine defensive Relativierungsposition zu drängen versucht.
    Was ich nicht gesagt und geschrieben habe, kann und muss ich nicht rechtfertigen.

    Lassen wir das Extrembeispiel außen vor und reden von einer 4 statt einer 5 unter Anwendung des pädagogischen Spielraums, der sehr wohl die Anstrengung und individuelle Steigerung berücksichtigen kann (und soll).

    Für gewöhnlich kommt man nicht wegen guter oder schlechter körperlicher Disposition ans Gymnasium sondern aufgrund einer entsprechenden kognitiv-intellektuellen Eignung.

    Zitat


    Eine weitere Sache sind zum Beispiel die völlig unterschiedlichen Voraussetzungen in Kunst und Musik. Jeder, der ein Musikinstrument spielt ist in einer extrem viel besseren Position als unmusikalische Schüler. In Kunst ist die Leistungsdifferenz beim Zeichnen zwischen Leuten die hobbymässig zeichnen und Dilettanten wie mir extrem. Dennoch habe ich es, trotz Anstrengungen und sichtlichen Fortschritten nicht über eine vier hinausgebracht.
    Und ganz ehrlich! Das war richtig so! Ich konnte damals nicht zeichnen und die Anstrengung, die ich vollbracht habe hat mich zumindest vor der 5 bewahrt.

    Ich bin Musiklehrer. Wer die Richtlinien bzw. Kernlehrpläne gelesen hat, weiß, dass außerschulische Vorbildung bzw. außerschulisch erworbene Fähigkeiten nur dann in der Leistungsbewertung Niederschlag finden dürfen, wenn sie auch im Unterricht zum Tragen kommen. Ein Klaviergenie, das bei "Jugend musiziert" teilnimmt, bekommt nicht automatisch die eins. Wenn der Schüler im Unterricht still ist und nur selten Eigenintiative zeigt und auch bei gezieltem Drannehmen nur gelegentlich brauchbare Beiträge kommen, dann bekommt der Schüler wohl eher eine drei. Schule ist in der Tat keine Sanktionsinstanz für außerschulische Leistungen.
    Und was das Zeichnen angeht, so hast Du gerade eben diese Anstrengungsbereitschaft, die sich dann doch positiv in der Zeugnisnote niederschlägt, bestätigt. Es ging niemals um eine eins oder zwei - das war Dein Extrembeispiel. Aber es kann eben den Unterschied zwischen 4 und 5 machen - und dann eben die Versetzung ermöglichen.

    Zitat


    Wenn ich meine Bilder mit denen von Leuten die es drauf hatten in der Klasse verglichen habe wäre alles andere als ein krasser Unterschied in den Noten nicht gerechtfertigt und eine drei allein für das Bemühen imho fehl am Platz.

    Siehe oben. So missverständlich kann mein Ausgangsthread doch nun wirklich nicht gewesen sein.

    Zitat


    Die Maßstäbe die angelegt werden sollten meiner Meinung nach für alle Schüler gleich sein. Unterschiedliche Voraussetzungen hat man immer und in keinem Bereich des Lebens wird darauf Rücksicht genommen.

    Korrekt. Die Maßstäbe sollten aber so gewählt sein, dass die meisten Schüler eine Chance auf Erfolg haben. Für einige ist eine vier oder eine drei bereits ein Riesenerfolg. Andere geben sich erst ab einer zwei zufrieden. Und daher sollte eine Leistungsbewertung in Sport aus meiner Sicht so aussehen, dass auch die mit schlechter körperlicher Disposition bei äußerster Anstrengung im Normalfall auch auf eine drei kommen können.

    Gruß
    Bolzbold

    Lieber m-fab,

    die Überlegung mit den 100 Sprüngen pro Minute und in 10er Schritten abwärts ist isoliert betrachtet zwar an andere Fächer und Punktetabellen angelehnt, berücksichtigt aber nicht die physische Konstitution der Schüler.

    Ein stark übergewichtiger Schüler wird aller Wahrscheinlichkeit nach diesem Raster zufolge eine schlechte Note bekommen, wohingegen der fittere automatisch die 1 oder 2 bekommt. Die Anstrengungsbereitschaft und die Möglichkeiten auf der Basis der individuellen physischen Voraussetzungen werden hier nicht berücksichtigt. Das entspricht in meinen Augen einem antiquierten und in Teilen diskriminierenden Bild von Leistung und Notengebung im Sportunterricht.

    Die Leistungsbewertung sollte so angelegt sein, dass auch physisch weniger fitte Schüler, wenn sie alles geben, zumindest auf eine drei kommen können. Alles andere halte ich für darwinistisch und demotivierend.

    Gruß
    Bolzbold

    Vielen Dank für die Anregungen.

    meike

    Um meinen Status an sich mache ich mir keine Sorgen.
    Letztlich wird wie so oft sowieso kein Hahn danach krähen. (Das kann man bei der Reaktion Düsseldorfs auf eine Anzeige zweier Kollegen vom Niederrhein ja eher nicht behaupten...)

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    als Geschichtslehrer ist das aktuelle Grass-Gedicht natürlich für mich von Interesse.
    In die eigentliche Diskussion über Grass' Persönlichkeit will ich hier gar nicht einsteigen.

    Was mich interessieren würde, ist, ob und wie Ihr das Gedicht im Unterricht einsetzen würdet.

    Ich kann mir generell zwei Möglichkeiten vorstellen.

    a) Das Gedicht an sich: Umgang mit dem Holocaust in der bundesdeutschen Gesellschaft in Bezug auf Antisemitismus, Judenhass, Israelkritik, Aufarbeitung deutscher Geschichte.

    b) Die Resonanz auf das Gedicht: Umgang mit "Tabubrechern" in Hinblick auf die Frage nach präskriptiver Meinungsbildung.

    Am Rande wäre natürlich noch die Überlegung, ob es in der Funktion als deutscher (Landes)Beamter statthaft wäre, Grass reflektiert im halböffentlichen Raum Schule zuzustimmen, sofern man danach gefragt würde.

    Danke für eventuelle Tipps und Ideen.

    Gruß
    Bolzbold

    ich habe gestern lediglich 5 Minuten mit dem Schulleiter telefoniert und nicht die Tariffrage gestellt! auch mit der Steuerklasse ist das so eine Sache....aber da könnte ich vielleicht gleich die nächste Frage an den Mann bringen!

    Nun gut, die Bezahlungsfrage kann man in einem weiteren Telefonat mit dem Schulleiter klären. Das dürfte ja nicht sein "erstes Mal" sein.

    Zitat


    Gibt es vielleicht die Möglichkeit meinen momentanen Vertrag samt Überstunden und Urlaub einzufrieren und das Ganze im Falle einer Nichtweiterbeschäftigung und des Ausbleibens einer Ref.Stelle einfach wieder aufzutauen und fortzuführen?

    Ich glaube, diese Konstellation ist eher in einem Forum für Arbeitsrecht aufgehoben.
    Wenn die offiziell geleistete Stundenzahl formal nicht erlaubt ist, sehe ich da jedoch wenig Chancen.

    Du solltest Dir auch gut überlegen, ob Du den Nebenjob wirklich mit StKl. 6 machen willst. Ich stand kurz vor dem Ref. auch vor dieser Entscheidung, habe mich dann aber dagegen entschieden, weil mir das deutlich zu viel Stress war. (Und letztlich würde keine der beiden Arbeitgeber auf diese Doppelbelastung Rücksicht nehmen.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich würde hier entsprechend anteilig 1/3 der Darstellungsleistung abziehen.

    Da stehe ich auf dem Standpunkt, dass wenn eine Aufgabe inhaltlich-thematisch nicht an der Aufgabenstellung orientiert ist, ich den Schüler für diesen Unsinn, den er da schreibt, noch belohnen muss.

    In der Fremdsprache wäre das in meinen Augen zwingend nötig, denn bei einem Verhältnis von Inhalt zu Sprache von 60/90 Punkten würde das sonst förmlich dazu einladen, nur eine Aufgabe sinnvoll zu bearbeiten, ansonsten gut formulierten Mist zu schreiben, die Sperrklausel bei unter 12 Punkten im Inhalt zu umgehen und dennoch massig Sprachpunkte zu kassieren.

    Gruß
    Bolzbold

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