In meinen Augen geht das so in Ordnung, weil das Abschreiben eines Textes keine eigenständige Leistung ist. Und genau damit würde ich die sechs begründen.
Das mit dem Täuschungsversuch würde ich nicht so hoch hängen, weil diese Regelung normalerweise nur bei Klausuren angewendet wird. Aus den einschlägigen Lektürehilfen auswendig gelernte und im Unterricht vorgetragene mündliche Beiträge werden ja i.d.R. auch nicht mit ungenügend bewertet.
Was die zweite Frage angeht, so habe ich in ähnlichen Situationen das mit den Schülern immer sehr direkt und offen thematisiert. Du wirst die Schüler irgendwie "ins Boot" kriegen müssen. Das ist aus meiner Sicht weniger eine Frage der Notengebung bzw. Leistungsbewertung als mein persönlicher Anspruch an mich selbst als Pädagoge. Welche Schwerpunkte würden denn die Schüler gerne im Unterricht setzen? Was wünschen sie sich? Was sind sie selbst bereit zu tun?
Gruß
Bolzbold