Beiträge von Bolzbold

    Wann und wie werden denn solche Geräte geklaut, wenn man seine Sachen bei sich trägt bzw. nicht unbeaufsichtigt im Lehrerzimmer oder anderswo liegen lässt? Diese Sorge ist ziemlich unbegründet. Und im Zeitalter von Datensicherungen sollte selbst ein geklautes Gerät kein logistisches Problem darstellen.

    Kaputtgehen kann mein Gerät auch zu Hause oder sonstwo.

    Diebstahl und Beschädigung sind für mich keine Argumente, mein privates Tablet nicht zu verwenden.

    Die A14 Stellen machen einen nicht reich. Das ist wohl so. Und sie bedeuten mehr Arbeit. Wer langfristig "Karriere" machen möchte, muss diese Hürde nehmen. Die A15 Stellen sind allerdings deutlich dünner gesät. Finanziell ist das gemessen an dem Arbeitsaufwand kein Plus. Da lohnt sich langfristig sogar eher noch ein drittes Kind, wenn man nach der Elternzeit Kindergeld und Familienzuschlag für Kind Nr. 3 addiert.

    @Firelilly

    ALLE Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern haben das Problem mit den höheren Preisen während der Hauptsaison, genauso wie alle Arbeitnehmer ihre Kinder betreuen lassen müssen.
    Die Zeit mit meinen Kindern nachmittags und während der Ferien kann mir keiner nehmen - und da bin ich als Lehrer den gewöhnlichen Arbeitnehmern gegenüber im Vorteil. Also das, was Du als "überdurchschnittlich" bezeichnest. Also geht es mir gut.

    Was trapito beschreibt, ist das Leben eines (männlichen) Lehrers.
    Du hat ja selbst dargestellt, was der "Deal" dafür ist, dass Du um 14 Uhr zu Hause bist und den Nachmittag mit den Kindern verbringen kannst. Würdest Du die 50 Stunden wie der "normale" Arbeitnehmer arbeiten, dann hättest Du diese Zeit mit Deinen Kindern nicht zu Zeiten, wo sie noch wach sind und Du sie intensiv erleben kannst. Der Preis, den wir Lehrer für die nachmittägliche Zeit mit unseren Kindern bezahlen, ist die "einsame Arbeit am Abend".
    Ich habe drei Kinder, davon eins klein und eins noch kleiner - und ich zahle diesen Preis gerne, denn die Zeit, die ich mehr von meinen Kindern mitbekomme, kann mir später niemand mehr nehmen und die ist einfach unbezahlbar.

    Vor einiger Zeit habe ich überlegt, als pädagogischer Mitarbeiter ins Minsterium zu wechseln. Ich hätte dort durchaus Chancen auf eine interessante Stelle gehabt, doch habe ich mich bewusst dagegen entschieden und nicht beworben. Ich wollte kein reiner Wochenendpapa sein und meine Kinder unter der Woche nur morgens und abends sehen.
    Manchmal sitze ich auch unter der Woche nachmittags am Schreibtisch - so wie eben auch in Korrekturphasen am Wochenende. Aber dennoch bekomme ich etwas von meinen Kindern mit, kann ggf. zu ihnen gehen und mit ihnen spielen.

    Es ist eine Frage der Prioritäten - nur Rosinenpickerei geht hier eben nicht. Die zwölf Wochen unterrichtsfreie Zeit sehe ich - abzüglich des uns zur Verfügung stehenden Urlaubs - als "Abfeiern" der Überstunden, wenn man von Deinen 50 Stunden pro Woche ausgeht. Und wir haben es echt gut - nie Betreuungsprobleme in den Ferien, keine Probleme bei der Urlaubsplanung bei bockigen Arbeitgebern. Mehr Zeit für Deine Kinder bekommst Du eigentlich in kaum einem Beruf.

    Weil sie zeitgleich in Ausschüssen etc. sitzen.

    Schon lustig. Wir beschweren uns über Leute, die uns als überbezahlte Halbtagsjobber diffamieren - und reichen den schwarzen Peter dann selbst an die Abgeordneten weiter...

    Wenn ich mich aus welchen Gründen auch immer in einem Leben mit Vollzeitgehalt eingerichtet habe, dann habe ich diesen Betrag nicht notwendigerweise auf der hohen Kante - es sei denn, ich habe auch nicht bemerkt, dass es fürs Tages- und Festgeld faktisch keine Zinsen mehr gibt.

    Auch wenn ich jetzt vielleicht Haue kriege, aber die Dame ist ja schon pensioniert und gehört einer Generation an, die die Emanzipation zwar selbst erlebt und gelebt hat, aber in der viele Frauen ihren Männern die Geldangelegenheiten und den Papierkram überlassen haben. Ich kenne aktuell hier auch Familien, die ungefähr in meinem Alter sind, also eine Generation unter der pensionierten Kollegin, wo die Ehefrauen teils auch nicht wissen, was ihre Männer verdienen oder wie viele Schulden noch auf ihrem Haus sind.

    Was das Sterben vor Ende der Rückzahlung angeht, so wäre doch der Ehemann Erbe der Frau. Wenn seitens des LBV nun eine Rückforderung in sechsstelliger Höhe besteht, dann müsste man einmal erbrechtlich klären, ob das Erbe der Frau dann nicht als "überschuldet" gilt und er das Erbe ggf. sogar ausschlagen muss.

    Da würde ich mich Thamiel anschließen wollen.
    Cameron droht, als derjenige in die Geschichte einzugehen, der sich gnadenlos verkalkuliert hat und damit die Einheit des Vereinigten Königreichs aufs Spiel gesetzt hat.
    Falls sich die Schotten nun doch unabhängig erklären, um in der EU zu bleiben, hätte Cameron seinem Land einen Bärendienst erwiesen. Dann könnte der Hadrianswall "reaktiviert" werden.
    Im Falle Nordirlands bin ich da skeptischer, weil sich die Iren nicht gegen die englischstämmige Mehrheit durchsetzen können werden - zumindest nicht ohne erneuten Bürgerkrieg.

    Die Briten haben sich da meines Erachtens ein ziemliches Eigentor geschossen - es sei denn, sie wollen 51. und größter Staat der USA werden...

    Nun ja, ich gehe davon aus, dass die TE die Reise organisiert und gebucht und damit auch dafür unterschrieben hat...

    Die Schule hat doch gar keine eigenen finanziellen Mittel. Wie soll sie dann für die Stornokosten aufkommen? D.h. es wäre wenn dann das Land gefragt, dass das Handeln der verantwortlichen Lehrkraft sehr genau prüfen und sie aller Voraussicht nach in Regress nehmen wird, wenn sie sich nicht genau an das vorgeschriebene Prozedere gehalten hat.
    Aber wie gesagt, soweit sollte es nicht kommen. Die Schulleitung hat hier mMn zu handeln, indem sie entweder die Kollegen, die plötzlich "keine Lust" mehr haben verpflichtet mitzugehen oder Ersatz für diese sucht.

    Vielleicht sollten wir sie fragen bzw. darauf warten, was sie weiter dazu schreibt, bevor wir uns in Mutmaßungen und Schuldzuweisungen ergehen.
    Die Schule hat sehr wohl eigene finanzielle Mittel in NRW, wenngleich diese auch jedes Jahr für gewöhnlich bis auf den letzten Cent verplant sind. Das Land könnte dann m.E. einspringen, wenn vorher seitens der Schule hinreichend pädagogisch interveniert wurde und die Absage der Fahrt die ultima ratio darstellt und somit keiner einzelnen Person ein dienstliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.

    Wir sollten mal mit dem Halbwissen und den Halbwahrheiten aufräumen und uns die Fakten ansehen.

    Klassenfahrten gehören wie bereits erwähnt zu den Dienstpflichten eines Lehrers in NRW. Die Verpflichtung zur Durchführung und Teilnahme an einer Klassenfahrt besteht dann, wenn die Reisekosten zu 100% vom Dienstherrn übernommen werden. Damit könnte auch nicht mal eben so ein Kollege "abspringen", wenn er von der Schulleitung zur Teilnahme verpflichtet worden wäre.

    Was die Stornokosten angeht, so sind wir in NRW dazu angehalten, dass die Reiseverträge von der Schulleitung unterschrieben werden und kein Vertrag eigenmächtig von einer Lehrkraft unterschrieben wird. Damit müsste die Lehrkraft erst einmal nicht für die Stornokosten aufkommen. Wer selbst unterschrieben hat, könnte da in der Tat Probleme bekommen.

    Wenn der Vertrag unterschrieben wurde, Anzahlungen getätigt wurden und nun die Klasse nicht mehr tragbar ist, dann muss an Letzterem gearbeitet werden. Es wäre eine Bankrotterklärung der Schule, wenn eine Reise für alle Schüler - also auch die "Unschuldigen" abgesagt würde. Die Eltern könnten dann auch ihr Geld zurückfordern. Die Frage, wer nun die Stornokosten übernimmt, ist damit natürlich auch noch nicht geklärt.
    Die Lehrkraft - siehe oben - aller Voraussicht nach nicht. Die Schülereltern ebenso wenig, da die rechtliche Grundlage der Kostenübernahme bei einer Stornierung fehlt. (Anders ist das bei Ausschlüssen von der Fahrt, während man auf der Fahrt ist.)
    Falls die Schule aus pädagogischen Gründen entscheidet, die Fahrt abzusagen, dann müsste sie meines Erachtens nach auch für die Kosten aufkommen. Eine gemeinschaftliche Haftung der Klasse bzw. der Schülereltern ist ja beispielsweise auch bei Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen ausgeschlossen.

    Ich habe als Gymnasiallehrer kein Problem damit, wenn Grundschullehrer ebenfalls A13 als Einstiegsgehalt bekämen.
    Ob die Länder dies, ohne an anderer Stelle zu kürzen, umsetzen würden, wage ich jedoch zu bezweifeln.

    Allerdings müsste man dann auch die Rektorenstellen mit A14 oder A15 dotieren, was erneut ins Geld geht. Das wäre aber wiederum dringend notwendig, weil für die Erdnüsse von A13 für eine Rektorenstelle nicht genug Affen arbeiten wollen.

    Warum Gymnasiallehrer die Arbeit von Grundschullehrern, die sie in der Regel nicht aus eigener Erfahrung kennen, aus der Distanz per se geringschätzen und sich daraus ihr eigenes A13 legitimieren, erschließt sich mir nicht.
    Problematisch bleibt jedoch bei allen Berufen das Maß, nach dem wir den Wert von Arbeit taxieren. Ist es die Ausbildungsqualität, ist es die Verantwortung, sind es die Arbeitszeiten, sind es die konkreten Tätigkeiten?
    Der Gesetzgeber hat hier seinerzeit nach der Ausbildungsqualität entschieden, wenn man sich die Voraussetzungen für die Einstellung in den gehobenen bzw. höheren Dienst ansieht. Die anderen drei Bereiche lassen sich endlos diskutieren. Und wer würde freiwillig seine eigene Tätigkeit als "minderwertiger" ansehen?

    So viele externe Bewerbungen gibt es anscheinend bei A14 auch gar nicht. In den letzten zehn Jahren habe ich sicherlich zwei Dutzend A14 Bewerbungen mitbekommen und in gerade einmal einem einzigen Fall war es eine "Externe", die die Stelle bekam. Unser damaliger Chef wollte diese Kandidatin aber auch aufgrund ihrer Fächerkombi unbedingt haben.

    In der Regel gehen nur wenige Menschen in Lehrerkollegien streiken, weil sie verbeamtet sind und nicht streiken dürfen. Die Angestellten haben bei uns zum Teil gestreikt. So what. Beschweren ist halt Einstellungssache - da wird man die sich beschwerenden Kolleg*innen nicht ändern können.
    Rechtlich gesehen dürfen keine Kollegen als Streikbrecher eingesetzt werden, wohl aber als Aufsicht, denn die Schule muss ungeachtet des Streiks die Aufsicht gewährleisten.

    @Anja

    Auch wenn ich es nicht als Deinen Fehler im eigentlichen Sinne ansehen würde, so hast Du meines Erachtens mit der Erwähnung des Preises, der mit Sicherheit ohne Kenntnis der Situation Deines Kindes - und die hatte ich auch nicht mehr auf dem Schirm - dem einen oder anderen sauer aufgestoßen ist, eine Steilvorlage geliefert, wenngleich auch vermutlich unbeabsichtigt.

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