Beiträge von Bolzbold
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http://www.spiegel.de/schulspiegel/h…html#ref=plista
Man sollte ja meinen, dass wenn die Staatsanwaltschaft keinen weiteren Ermittlungsbedarf sieht, die Sache ausgestanden ist.
Aber nein, die persönliche Ideologie eines Lokalpolitikers scheint hier wichtiger zu sein als die Sache an sich. SO kann man sich auch profilieren...Absurd wird es dadurch, dass er weder den Unterricht selbst miterlebt hat - er kennt ihn also nur über Hörensagen - und dass er sich darauf bezieht, was NICHT auf dem betreffenden Arbeitsblatt steht...
... frei nach dem Motto, was nicht geschrieben irgendwo steht, wurde nie gesagt.Interessant sind auch die Einlassungen des Politikers:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/politik…n/11669342.htmlGruß
Bolzbold -
Bei uns sind sowohl der Oberstufenkoordinator als auch der Schulleiter zu Beginn jeder Abiturklausur anwesend. Dort wird vom OK jedesmal das Ausfüllen des Deckblattes erklärt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das von Euch Fachlehrern vorher geleistet werden soll.
Entspann Dich! -
Äh, ist morgen nicht noch hinreichend Zeit, das zu klären?
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Maßgeblich ist immer der Umfang des Täuschungsversuchs. Wenn diese Aufgabe beispielsweise nur 20% des Portfolios ausmacht und der Rest "ehrlich" erstellt wurde, kannst Du nicht für die gesamte Arbeit eine sechs geben. Das würde Dir die Schulleitung ggf. bei einer Beschwerde der Eltern um die Ohren hauen.
Die Messlatte für einen schwerwiegenden Täuschungsversuch liegt ziemlich hoch - das habe ich aus vielen Gesprächen mit meiner Schulleitung und mit Kollegen aufgrund zahlreicher Fälle so erfahren.Gruß
Bolzbold -
In solchen Fällen hilft ein Kolloquium über die Facharbeit, in der der Prüfling dann zeigen kann, wie tief er in die Materie eingedrungen ist oder ob es einen Ghostwriter gab.
Oft hilft auch schon die Androhung einer solchen Überprüfung, dass der Schüler "einknickt".Gruß
Bolzbold -
Ach komm...
Da würde hier überhaupt nichts passieren.
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Letztlich musst Du es selbst abschätzen / ausrechnen, ob Du unter den Pauschbeträgen oder drüber liegst. Wir liegen oft drüber (Werbungskosten, Kilometer), so dass sich das bei uns lohnt.
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Hier mal der Erlass:
https://www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/Erlasse/LVV-Erlass.pdf
Zu beachten ist vor allem Punkt 5 am Ende.
Zitat
Werden Elternzeit und Elterngeld in Anspruch genomm
en, ist die Rückkehr an die bisherige Schule unter Ausschöpfung des
Bezugszeitraumes für Elterngeld gemäß § 4 Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz möglich.Und nochmal aus eigener Erfahrung:
Für die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt erhält frau ja volle Bezüge, die auf das Elterngeld angerechnet werden. Das heißt, dass für diese Zeit kein Elterngeld ausgezahlt wird, aber die Weiterzahlung der ursprünglichen Bezüge als solches gerechnet werden.
Dementsprechend kann man also ein Jahr Elternzeit ab Geburt inkl. Mutterschutz nehmen, 12 Monate - Mutterschutz Elterngeld beziehen und danach regulär wieder an die alte Schule zurück.
Bleibt man länger weg, kommt man in eine "Leerstelle" und wird dann wohnortnah eingesetzt. Die Verbände empfehlen aber in jedem Fall, Kontakt zum Personalrat aufzunehmen, um so eine Rückkehr an die alte Schule sicherzustellen bzw. bei einer Versetzung die "Wunschschule" (oder das geringste Übel) zu erhalten.Gruß
Bolzbold -
Bisher funktionierte die Variante, dass man drei Jahre Elternzeit direkt beantragt und im zweiten Jahr sich selbst unterhälftig vertritt. Auf diese Weise behält man seine Stelle.
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Der Bereich "Ökonomie" ist genau für solche Fälle da. Die kommunikative Darstellung weist dann im Bereich "Ausführlichkeit" Mängel auf. Das eine ist das Erfüllen inhaltlicher Kriterien - das andere eben die Darstellung.
Ggf. kann man auch bei den Textsorten kürzen, denn eine Analyse oder ein Kommentar brauchen eben ein gewisses Maß an Ausführlichkeit.Ich würde ggf. bei Wortschatz und Satzbau auch etwas abziehen, weil Schüler bei solch knappen Texten in der Regel auch sprachlich nicht viel reißen, wobei es da durchaus positive Ausnahmen gibt.
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Ich hatte vor einiger Zeit eine Diskussion mit dem Vater eines Schülers, der relativ unbekümmert revisionistische Thesen von sich gab, die vom Duktus her eins zu eins aus den Beispielen dieser Seite hätten kopiert sein können. Daher habe ich das auch sofort gemerkt.
Meine diplomatische Äußerung, dass diese Thesen in revisionistischen Kreisen verbreitet seien, kümmerte ihn nicht. "Dann bin ich in Ihren Augen jetzt wohl auch ein Revisionist..." Die Selbstverständlichkeit, mit der solche Leute ihre Haltung kundtun, finde ich erschreckend.Richtig problematisch wird es dann, wenn diese Thesen nicht so hohl und stumpfsinnig vorgebracht werden sondern in einem pseudo-akademischen Gewand - so zum beispiel eine ingenieurswissenschaftliche Diskussion über die Kapazitäten der Krematorien *grusel*.
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Fahrerei ist oft die Konsequenz der individuell gesetzten Prioritäten der jeweiligen Lebensführung, die natürlich ihrerseits von mehr Faktoren bedingt wird als die Fahrerei allein.
Das trifft auch auf das "es geht nicht anders" zu. -
Ich kann dazu weder in der APO-GOSt noch in den Verwaltungsvorschriften dazu etwas finden.
Denkbar wäre hier eine inoffizielle Anweisung, möglicherweise infolge eines Widerspruchs. -
AK, dazu müsste es doch, wenn das offiziell so wäre, eine Verordnung geben.
Wir ermitteln aus der SoMi-Note dieses einzigen Quartals, sowie der Klausurnote, sofern vorhanden, die Note für das zweite Halbjahr der Q2.
In Deinem Fall würde ich aus den beiden Oktalen eine Quartalsnote bilden und die dann im bekannten Verhältnis mit der Klausurnote zu einer Endnote zusammenfassen.
Gruß
Bolzbold -
Ging es nicht ursprünglich um die Rechte (und Pflichten) von Teilzeitkräften?
Stundenplansysteme, Nachmittagsunterricht und die individuellen Befindlichkeiten der Diskutanten helfen der TE mit ihrem Anliegen nicht weiter.
Gruß
Bolzbold -
Du solltest noch einmal mit der Kollegin reden und sie freundlich auf die Regelung hinweisen - das kann sie eigentlich nicht übergehen. Ansonsten würde ich auch nicht zwingend mit offenem Visier die Konfrontation suchen. Ggf. musst Du Deine Klausur verlegen und dieselben Nachteile in Kauf nehmen, die die Kollegin bei einer Verlegung ihrerseits ebenso in Kauf nehmen müsste.
Übrigens finde ich die Threadüberschrift etwas sehr "verurteilend". Letztlich ergibt sich das Problem ja nicht primär aus einem Fehlverhalten der Kollegin sondern aus Deinem Verhalten - so richtig und nachvollziehbar Deine Streikteilnahme auch gewesen sein mag.
Insofern finde ich nicht, dass die Kollegin "uneinsichtig" ist - es sei denn, man würde immer nur dann als einsichtig gelten, wenn man die Wünsche der Kollegen respektiert.Gruß
Bolzbold -
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Fehlverhalten von Schülern außerhalb der Schule kann dann auch schulischerseits sanktioniert werden, wenn das Verhalten in die Schule - hier in die Klassengeeinschaft - hineinwirkt.
Bei einer Ordnungsmaßnahme ist dem Schüler bzw. den Eltern Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Daher sind das ja in der Regel auch Konferenzen in einem größeren Gremium.
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Nein, das kann der Staat nicht verlangen. Und es ist auch nicht unrechtmäßig, kostenlos in einer eigenen, den Eltern gehörenden Wohnung zu wohnen.
Umgekehrt kannst Du aber dafür auch keine Steuerermäßigung verlangen.Angesichts der glasklaren finanziellen Vorteile, die Du durch das mietfreie Wohnen genießt, würde ich an Deiner Stelle vielleicht meine Anspruchshaltung überdenken und eigentlich mit gesundem Menschenverstand erschließbare Rechtslagen nicht gleich als "Verlangen des Staates" auffassen.
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