Beiträge von Bolzbold

    Spontan hätte ich auch "angeben" gesagt.

    Die Rezensionen bei Amazon legen auch den Schluss nahe, dass es sich hier um ein elitäres Spielzeug handelt, das "nice to have", aber kein "must have" ist.

    Ich habe einen 17-Zoll Laptop, der natürlich schwerer und unhandlicher ist, aber der ist voll kompatibel mit meinem heimischen PC.

    Für einen Moment habe ich überlegt, ob das IPad eine Alternative für mich wäre, jedoch bin ich davon abgekommen. Ich brauche irgendwie eine "mechanische" Tastatur. Dieses Rumgefummel auf dem Touchdisplay ist mir irgendwie noch zu unergonomisch.

    Gruß
    Bolzbold

    Inwiefern wertet ihr denn hier das Verhalten der SuS mit? Ist es fachgerecht, Stören und Desinteresse als negative Beiträge zum Unterricht in die sonstigen Leistungen miteinzurechnen?

    Ich weiß, der Thread ist alt, aber ich fand es nicht nötig, für eine kleine Frage einen neuen zu eröffnen.

    Wir geben hier eine Leistungsnote und keine Verhaltensnote - zumindest nach meiner Lesart der offiziellen Vorgaben. Desinteresse und Stören kann ich insofern nur in dem Rahmen bewerten, wie es zur (Nicht)Leistung beiträgt.
    Das ist für mich insofern auch ein Muss, weil die Schüler ohnehin stets der Meinung sind, man gäbe Noten nach Sympathie.

    Gruß
    Bolzbold

    Es gibt mehrere Möglichkeiten:

    a) Schulgesetz für Berlin
    b) Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die jeweilige Schulform
    c) Dienstordnung für Lehrkräfte.

    Tante google wird Dir das sicherlich ausspucken.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich finde es faszinierend, dass je nach Bundesland, Landesregierung und pädagogisch-fachlicher Ideologie ein und dasselbe Korrekturverfahren mal als transparent und praktikabel, mal als unzuverlässig und nicht mehr zeitgemäß betrachtet bzw. erachtet wird. In Hinblick auf die Legitimation der jeweiligen Korrekturverfahren spricht das Bände.

    Gruß
    Bolzbold

    Um noch einmal Hoegg heranzuziehen:

    Das Eingriffsrecht des Schulleiters in die Notengebung einer Lehrkraft ist in der Regel sehr begrenzt und beschränkt sich auf Fälle, in denen offensichtliche formale oder sachliche Mängel bei der Notengebung durch die betroffene Lehrkraft existieren.
    Der Schulleiter kann normalerweise nicht einfach so per Dienstanweisung im Einzelfall eine Notenänderung durchsetzen, vor allem dann nicht, wenn die Note unter formal korrekten Umständen erteilt wurde und lediglich die Akzeptanz der Note seitens Schüler und Eltern fehlt.

    Gruß
    Bolzbold

    Mich würde mal interessieren, ob jemand Erfahrungen aus erster Hand mit so einem Fall hat. Ich lese zwar immer viel von "das ist so, das steht so in der BASS, APO, Schulgesetz, beim Hoegg" etc., aber ein Bericht aus eigener Erfahrung (Was hat der Schulleiter gesagt, wie hat der Schüler reagiert, was hat ggf. der Dezernent gemeint) wäre doch mal ganz aufschlussreich.

    Dann mache ich mal den Anfang:
    Bei einem Plagiat weise ich dieses natürlich mit den entsprechenden Quellen nach. Das war bislang bei zwei oder drei Facharbeiten so. Da aber nicht ausschließlich oder überwiegend "kopiert" wurde, habe ich zwar spürbaren Punktabzug gegeben, aber nicht pauschal ein ungenügend. Weder der Schüler, noch seine Eltern haben sich beschwert. Insofern waren auch Schulleitung und Dezernent gar nicht beteiligt.
    Letztlich kann der Schüler gar nicht mehr leugnen, wenn man ihm die Quellen schwarz auf weiß auf den Tisch legt.

    Zitat


    Damit schließe ich gleich eine weiter Frage an:
    Gibt es jemanden in NRW (das ein geradezu obszön schülerfreundliches Schulrecht hat), der schon mal eine für den jeweiligen Schüler unwahrscheinlich gute Facharbeit mit dem "Anscheinsbeweis", den Hoegg in dem Buch Schulrecht anspricht, als Minderleistung gewertet hat?
    Wir haben wieder einige solcher Fälle, der Schüler konnte bei Rückfragen nicht viel Sinnvolles zum Inhalt der Arbeit sagen. Da sich die Bewertung aber angeblich nur auf die Arbeit selber bezieht ist die vorherrschenden Meinung "Da kann man nix machen". Das mag ich aber nicht so einfach akzeptieren.

    Diese Fälle wirst Du alleine deswegen hier allenfalls vereinzelt finden, weil die meisten Kollegen den Anscheinsbeweis gar nicht kennen. Den habe ich beispielsweise auch erst durch Hoegg kennengelernt.
    Insofern ist ein "da kann man nix machen" die logische Konsequenz, wenn man als Lehrkraft nicht hinreichend informiert ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Fall mit einer Beschwerde und ggf. einer Entscheidung durch die obere Schulaufsicht endet, ist jedoch deutlich höher.
    Wie haben die Schüler das denn erklärt, dass sie einerseits eine gute Arbeit abgegeben haben, aber andererseits keine Ahnung von dem haben, was sie geschrieben haben?

    Alles das ist aber natürlich dann problematisch oder gar hinfällig, wenn der Schulleiter einer eventuellen Beschwerde durch die Eltern oder den Schüler stattgibt. Das mag aus "Schülerfreundlichkeit" geschehen oder aus Unkenntnis der Rechtslage oder aus scheinbar pädagogischen Gründen.

    Gruß
    Bolzbold

    Das stimmt nicht so ganz; wir dürfen bei groben sprachlichen Mängeln die Klausuren zusätzlich um bis zu drei Notenpunkten senken und es gibt auch Vorschläge von ehemaligen Fachleitern im Netz (Einecke), die das an einer Fehlerzahl pro Seite festmachen.

    Hallo AK,

    das weiß ich doch. Es geht mir auch nicht um die generelle Abwertung bei groben sprachlichen Verstößen sondern um das Verwenden eines Fehlerquotienten in einer Deutschklausur. Das stieß mir dann doch irgendwie sauer auf.

    Gruß
    Bolzbold

    Edit:
    Vorheriger Teil aufgrund einer falschen Lesart des Postings von chemikus gelöscht.


    Das eigentliche Problem wird aber letztlich nicht gelöst - nämlich das Dilemma, dass es in vielen Fällen aufgrund der ganz unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen vor Ort nicht möglich sein kann, ein Kind ganz gleich ob es gesund oder krank ist, fremdbetreuen zu lassen, so dass ich als Arbeitnehmer nicht fehlen muss. Das setzt nämlich voraus, dass mein Umfeld entsprechend flexibel ist und mindestens eine Person nur darauf wartet, das kranke Kind zu betreuen. Diese Bedingungen sind wünschenswert, jedoch oft nicht zu realisieren. Ich staune immer wieder darüber, wie selbstverständlich mein Umfeld annimmt, dass bei kranken Kindern die Omas, die Onkel und Tanten, Freunde, Nachbarn etc. doch sofort parat stehen würden. (Und wenn sie es nicht tun, habe ich mit Sicherheit etwas falsch gemacht...)

    Der Altkluge würde nun hingehen und in verschiedenen Varianten postulieren, dass wenn man denn perfekt wäre, man dieses Problem nicht hätte, weil man es ja entsprechend gelöst hätte.
    Im Umkehrschluss heißt das also, dass ein Nichtvorhandensein von Fremdbetreuung automatisch einem Versagen der Eltern gleichkommt.
    Ich bezeichne das als "Resultatismus", d.h. die ausschließliche Fixiertheit auf das Ergebnis, dessen Zustandekommen für die Bewertung der Situation als irrelevant erachtet, oder schlichtweg ignoriert wird.

    Nun gibt es mehrere "Ansprüche", die von verschiedensten Seiten an Eltern mit Kindern herangetragen werden. Die Liste ist nicht abschließend:

    a) Wir brauchen Kinder für den Fortbestand unserer Gesellschaft.
    b) Wir brauchen ein gutes Betreuungsnetz.
    c) Wer Kinder hat, der soll sich zwischen Arbeit und Beruf entscheiden.
    d) Die Fehlzeiten für ein krankes Kind können nicht zu Lasten des Arbeitgebers bzw. der Kunden etc. gehen.
    e) Wer Kinder hat, soll gefälligst trotzdem arbeiten und dem Steuerzahler nicht auf der Tasche liegen.
    f) Wer Kinder hat, muss halt den Gürtel enger schnallen - schließlich hat man sich dafür entschieden .
    g) Ich will Kinder und Karriere.
    h) Wenn ich Kinder habe und arbeiten gehe, erwarte ich ein Stück weit Rücksicht von meinem Arbeitgeber.

    Es dürfte evident sein, dass diese Ansprüche sich teilweise diametral entgegenstehen und nicht in Einklang zu bringen sind. Ein Kompromiss ist offenbar schwierig, abhängig davon, in welcher Situation sich beispielsweise der Diskutant in diesem Thread befindet, welche Vor- und Nachteile er aus seiner Situation bzw. den Konsequenzen aus der Situation seines Gegenübers hat und wie viel Frust und Neid sorgsam kultiviert werden.

    Gruß
    Bolzbold

    Wenn ich weiß, was das Ziel ist - und hier wären Aufgabenbeispiele, an denen man sich orientieren kann, sowie klare Vorgaben im Voraus unverzichtbar - dann kann ich meine Schüler darauf vorbereiten.
    Dann ist das Level, auf dem sich dieses "Bundesabitur" befindet, relativ egal.

    Das Provinzfürstentum gehört in der Tat abgeschafft.

    Gruß
    Bolzbold

    Mal eine Frage an die Hessen:

    Ist es üblich, eine Deutschklausur mit Fehlerindex zu versehen? Ich kenne das nur von den Fremdsprachen - und in NRW ist im Zentralabitur selbst das mittlerweile abgeschafft.

    Dieser Korrekturmodus kommt mir völlig unabhängig vom Bundesland und dem vermeintlichen Niveau des Abiturs "spanisch" vor.

    Gruß
    Bolzbold

    Also ich würde die Daten neben der externen Festplatte zusätzlich auf einem USB-Stick sichern, sowie auf einem zweiten Rechner.

    Dann hast Du die Sachen ja insgesamt viermal - und da müsste es mit dem Teufel zugehen, wenn alle vier Versionen auf einmal vernichtet würden.

    Alles in allem würde ich da gar nicht so schrecklich viel Aufwand betreiben.

    Gruß
    Bolzbold

    Das passte nun einmal gerade sehr gut zu der aktuellen Diskussion. Ich beabsichtigte nicht, den Verschreiber bloßzustellen.
    Dass Rechtschreib- und Interpunktionsfehler ab und zu angemerkt werden, liegt einfach an der Kommunikationsform.
    Würden wir uns zum Austesten eines Chemiebaukastens treffen, würden die entsprechenden MINT-Kollegen etwaige Fehler meinerseits ebenfalls korrigieren. Und ich wäre darüber sogar dankbar und würde es sogar einfordern.

    Sorry, für den OT Beitrag:

    Der Vergleich hinkt gewaltig.
    Dies war weder ein Thread zur Orthographie noch ein Thread über Kommunikationsfehler im Internet. Dass man bei einem Chemiebaukasten nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen eine Anleitung und ggf. Hinweise auf Fehler braucht und annehmen sollte, bedarf keiner Erklärung.
    Wieso das jetzt auf die Kommunikation im Internet anwendbar sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Ein Deutschlehrer hat nicht per se die Lizenz zum Rummäkeln, nur weil wir alle Deutsch schreiben. Die Konsequenzen von einem Komma, das hier oder da fehlt, sowie einem Wort, das entgegen der neuen Rechtschreibung groß oder klein geschrieben wird, sind doch wirklich "überschaubar". Und es wäre naiv anzunehmen, die Hinweise auf solche Fehler geschähen aus reiner Nächstenliebe.

    Dass hier in regelmäßigen Abständen über Interpunktion und Orthographie gestritten wird, ist m.E. weniger der Kommunikation dienlich als ein Ausdruck von Besserwisserei, eine Art Totschlagargument, gegen das man als derjenige, der den (die) Fehler gemacht hat, nicht ankommt.
    Bin ich jetzt "komisch", dass ich diese Fehler zwar auch sehe bzw. darüber stolpere, aber diese nicht in dieser expliziten Form anmerke, um jemanden bloßzustellen und ggf. in Ermangelung eigener guter Argumente so versuche, die persönliche Integrität meines "Kontrahenten" zu schwächen, um letztlich über seine scheinbare Schwäche als der Stärkere dazustehen?

    Verwunderte Grüße
    Bolzbold

    Ist es unter uns Lehrern wirklich nötig, sich ständig irgendwelche Orthographiefehler unter die Nase zu reiben?

    "Oh mein Gott, da hat jemand einen Fehler gemacht. Das muss ich sofort melden! Der ist schlecht (oder eine Schande) für unseren Berufsstand!"

    Analog dazu:

    http://xkcd.com/386/

    Natürlich werden Horden von Nichtlehrern hier die Fehler zählen und eine "Blacklist" der Lehrer mit den meisten Rechtschreibfehlern erstellen.

    Kann man sich diese Unsitte nicht endlich mal abgewöhnen?

    Gruß
    Bolzbold

    Es empfiehlt sich in der Tat, hier den Bewertungsbögen des ZA ähnliche Bewertungsbögen zu erstellen. Für die Schüler ist es eine klare Rückmeldung, woran sie zu arbeiten haben und was in der Klausur verlangt gewesen wäre. Damit sind die Bewertungskriterien nahezu vollkommen transparent - und Notendiskussionen kommen bei mir faktisch nicht mehr vor. (Da müssten sich die Schüler ja mit ihrer Klausur und dem Bewertungsbogen auseinandersetzen - und das tun die wenigsten.)

    Gruß
    Bolzbold

    [
    Und das ganze Tippen erst. Was das für eine Leistung ist. Ihr Kollege ist, mit Verlaub, ein Saftsack, der das Niveau nach unten zieht. Da könnt' ich mich übergeben. Umformulierung ist für sich genommen keine Leistung. Sie wird notwendig, um die Ideen anderer dem eigenen Duktus anzupassen. Geht dabei alles glatt, d.h., schafft man es den Sinn beizubehalten, wenn sich die Formulierung ändert, hat man nachgewiesen, dass man etwas verstanden hat.

    Aber dann müsste ja auch die Quellen angegeben werden. Und es müsste sich um wissenschaftlich belastbare Quelle handeln, da fällt Wikipedia schon mal aus.

    Das scheint mir hier alles nicht vorzuliegen. Vielmehr scheint es ein klassischer Fall von Wikipedia-Abtipperei zu sein. Ein solcher kann nur als Plagiat, ergo Täuschungsversuch, behandelt werden. Somit wäre die Herkunft des fremdsprachlichen Teils irrelevant. Sollte dieser Textteil aber, so lese ich da 'raus, insgesamt unverständlich sein, sollte er als solcher gekennzeichnet werden. Er entzieht sich somit nämlich einer detaillierten Korrektur und einer inhaltliche Bewertung.

    L. A

    P.S.: Drucken Sie die nicht als Quellen angegebenen Wikipedia-Texte aus und fügen Sie diese als Anlage dem "Gutachten" bei.

    Da muss ich in allen Punkten zustimmen. So etwas als Facharbeit abzugeben ist eine Unverschämtheit. Die NRW Bildungspolitik zielt zwar darauf ab, für jeden Satz, den ein Schüler halbwegs geradeaus schreibt, bereits massig Punkte zu vergeben, aber man muss das Ganze nicht zu wörtlich nehmen.

    Gruß
    Bolzbold

    In NRW wäre ein "Einstieg" auf A14 dienstrechtlich nicht möglich. Ferner gäbe es an der Schule sicherlich auch andere Kollegen, die die Zusatzaufgabe übernehmen könnten bzw. wollten.

    Eine Beförderung ist in der Regel frühestens nach Ablauf der Probezeit möglich (nach der Dienstrechtsreform).

    Gruß
    Bolzbold

    Ich verstehe Deine Frage nicht ganz.

    BIST Du in einem Beamtenverhältnis (sei es zur Probe oder auf Lebenszeit), dann bleibst Du das auch, es sei denn, Du beantragst die Entlassung aus dem Dienst.

    Wenn Du als Beamter an einer Privatschule tätig bist, dann bist Du vermutlich Angehöriger des gehobenen oder höheren Dienstes. Mit der Versetzung ändert sich nur Dein Dienstort, aber in der Regel nicht Dein Status.

    Ich hätte jetzt eher erwartet, dass Du die Frage stellst, wie das von einer öffentlichen Schule zur Privatschule laufen würde. Aber auch da müsstest Du die Entlassung aus dem Dienst beantragen, wenn Du einmal "lebenslänglich" hast.

    Gruß
    Bolzbold

    Hey, muss jetzt noch mal schreiben. Der Kollege hat mich heute wieder angerufen und mir gesagt, dass er keinen Ersatz findet. Ich habe ihn auf die Reiserücktrittsversicherung angesprochen und er hat gesagt, dass es die nicht gibt, weil er das Geld falsch überwiesen hat. SOmit bliebe er im Falle meiner Krankheit auf den Kosten sitzen. Ich fühle mich dadurch unheimlich unter Druck gesetzt und kann mich kein Stück entspannen, was für die Genesung sicherlich nicht förderlich ist. So muss ich also auch krank mitfahren :(

    Halten wir fest, dass Dein Kollege zu blöd war, das Geld an die richtige Stelle zu überweisen. Halten wir fest, dass Du nichts dafür kannst, dass Du krank bist.
    Und ungeachtet der immerhin für Dich positiven Aussage Deiner Schulleitung hättest Du so oder so nicht mitfahren müssen. Für einen eigenen Fehler die Kollegin die Suppe auslöffeln lassen zu wollen, ist ziemlich daneben. Was bildet sich Dein Kollege eigentlich ein?

    Gruß
    Bolzbold

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