Wenn also dienstliche Belange wie die Unterversorgung eine Zustimmung der SL verhindern, hast Du ganz schlechte Karten. Ggf. gibt es bei Euch ja auch eine Klausel, die besagt, dass man nach fünf Jahren keine Zustimmung der SL mehr benötigt. Dann brauchst Du aber einiges an Sitzfleisch.
Beiträge von Bolzbold
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Es kann durchaus sein, dass das Sekretariat mit seiner Haltung falsch liegt. Da die Schulsekretärin nicht weisungsbefugt ist, würde ich einmal abwarten, ob die SL das genauso sieht. Ggf. würde ich nochmal das hessische Beamtengesetz konsultieren. Ansonsten darf die Schule nicht auf Verdacht hin bei Lehrkräften eine Krankmeldung verlangen.
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In NRW hast Du bei Rückkehr aus der Elternzeit beispielsweise zwar den Anspruch auf "wohnortnahen Einsatz", das kann aber auch 30km Fahrtweg bedeuten und scheint noch unter "nah" zu fallen.
Wie wäre es mit einem offenen Gespräch mit der Schulleitung? Ggf. stimmt sie ja zu. Oder man kann über die Gründe der Unzufriedenheit sprechen und versuchen, diese zu beseitigen? -
Soll der Grund nur überzeugend sein oder auch ehrlich?
Familienzusammenführung fällt bei Dir flach, da Du ja bereits 13 Jahre dort gearbeitet hast.
Vielleicht "berufliche Umorientierung"? -
@Fossy
Für meinen künftigen Drittklässler habe ich ein Pegasus Fahrrad gebraucht für 100 Euro erstanden. Dass es zwischen der 500er Klasse und den Ramschteilen von Discountern doch noch hinreichend qualitativ zufriedenstellenden Spielraum gibt, weißt Du ja sicherlich selbst. Und gerade in dem Alter würde ich so viel Geld nicht ausgeben wollen, weil die Kinder unter Umständen zu schnell rauswachsen.
Wenn es um Fahrradunterricht geht und die Schule keine eigenen Fahrräder zur Verfügung stellen kann, dann gibt es nur die Möglichkeit der Benutzung des eigenen Rades. Wie bereits gesagt wird die Schule wohl nur bei grober Fahrlässigkeit haften müssen.
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Würden hier jetzt 16 KollegInnen aus allen Ländern schreiben, dann hättest Du genau eine Meinung pro Bundesland. Das hilft Dir aber letztlich nicht weiter. Und "versagen" tun je nach Blickwinkel viele Bundesländer.
Ich denke, dass man unabhängig von der landesspezifischen Bildungspolitik ganz gleich an welcher Schulform sein berufliches Glück finden kann. Die Faktoren, die dieses Glück begünstigen oder verhindern, sind jedoch so vielfältig - Deine eigene Persönlichkeit ist übrigens nicht unerheblich - dass jede konkrete Prognose eigentlich unseriös - weil tendenziös - ist.
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Hallo,
was das "Verlieren" der Schule angeht, so habe ich Informationen aus erster Hand aus dem Stellenplanbüro, dass man sich immer bemüht, die Lehrkräfte anschließend auch wieder an der alten Schule einzusetzen, wenn das so gewünscht wird.
Da Du nun insgesamt vier Jahre draußen sein wirst, musst Du wie auch beim ersten Kind regulär einen Rückkehrerantrag stellen und kannst dort auch Wünsche angeben. Dem versucht man in der Regel zu entsprechen, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen.
Was die ursprünglich avisierte Vollzeitstelle angeht, so würde sich das aus der Logik ergeben, dass Du vorher offenbar Vollzeit gearbeitet hast. Ggf. könnte es aber auch sein, dass Deine Teilzeitarbeit als letztes maßgebliches Gehalt angesehen wird. Näheres wird Dir das LBV aus erster Hand beantworten können. -
Schnelles Ein- und Ausschalten nacheinander soll ja auch nicht gut für die Lebensdauer der Birne sein. Kecks Vorschlag ist das richtige Vorgehen, da die Schüler ja so die Konsequenzen ihres Verhaltens unmittelbar aufgezeigt bekommen.
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Haften täte die Schule nur bei grober Fahrlässigkeit. Insofern geschieht die Fahrradmitnahme - Fahrradunterricht hin oder her - auf eigenes Risiko.
Und nein, ich fange natürlich keine Diskussion über 500€-Fahrräder für Drittklässler an. -
Die Argumentation mit Gegenextremen ist nach wie vor ohne Wert.
Wie kann zwei Kollegen nicht auffallen, dass ein Schüler sich unerlaubt entfernt, insbesondere wenn sie bereits die Erfahrung mit entsprechendem Fehlverhalten seinerseits haben?Was den Ausschluss angeht, so wäre das in NRW ein Beschluss der Ordnungsmaßnahmenkonferenz. Ob die Schulleitung bei uns mitziehen würde, wage ich zu bezweifeln. Man muss bei uns die Eskalationsstufen einhalten, wenngleich besonders schwerwiegendes Fehlverhalten natürlich ggf. sofort härtere Maßnahmen nach sich ziehen kann.
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Ich lese da aus dem Vorfall eine Menge "dem muss ich es jetzt aber zeigen" heraus.
Wenn ich mit 25 Schülern am Gate stehe und ihnen verbiete, zu BK zu gehen, dann muss ich auch aktiv (!) dafür Sorge tragen, dass sich niemand unerlaubt aus der Truppe entfernt, vor allem, wenn der Schüler bereits durch entsprechendes Fehlverhalten im Hotel aufgefallen ist. Den Schuh müssen sich die begleitenden Lehrkräfte zum Teil mit anziehen.Zum Vorfall an sich halten wir fest, dass sich der Schüler einer Anweisung widersetzt hat, wobei das Widersetzen konkret keinen Nachteil für den weiteren Ausgang der Reise hatte. Letzteres ist für mich für die "Strafzumessung" maßgeblich. Eine deutliche Rüge der SL reicht hier m.E. völlig aus. Ein Ausschluss von der nächsten Exkursion halte ich hier für völlig überzogen. Das kann man androhen, aktenkundig festhalten und sich für den Fall weiteren Fehlverhaltens aufsparen.
Bei dem Zuspätaufsteher hätte ich nach dem ersten Mal darauf geachtet, dass er am Abend um zehn auf seinem Zimmer ist und hätte ihn am nächsten Morgen persönlich um halb neun aus dem Bett geklopft oder geklingelt - und das im Notfall so ungerührt und gelassen solange bis es von selbst klappt.
@Xiam
Ich glaube, dass Du hier viel mehr Gelassenheit und Souveränität brauchst. Solche Schüler müssen merken, dass sie mit solchem Verhalten eine Lehrkraft nicht aus der Fassung bringen können - ungeachtet möglicher pädagogischer Maßnahmen. -
Der BRE Schein ist uninteressant. Wichtig ist das, was auf dem Schein "Information über die Meldung an die zentrale Stelle..." steht. Den reiche ich übrigens immer in Kopie mit ein. Hat nie Probleme gegeben.
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Jetzt projiziere das Ganze mal auf die nächsten sicherlich 40 Berufsjahre als Lehrer. Auf wieviele Schüler und deren weiteren Lebensweg werden Deine Noten erheblichen Einfluss haben? Wie oft werden Schüler diese Noten als ungerecht empfinden? Und wie oft wirst Du ihnen erklären, dass alles, was einem nicht in den Kram passt (oder "unerwartet" kommt), nicht automatisch ungerecht ist?
Und wie oft wirst Du Dich als Lehrer natürlich darüber freuen, wenn die Schüler dann so reagieren wie Du?
Und wie oft wirst Du Dich noch mehr freuen, wenn der Schüler dann Widerspruch einlegt oder direkt den Weg über die Schulleitung geht, um sich über Deine Notengebung zu beschweren?Nur am Rande: Mir hat man 2000 beim Prüfungsamt in einer ähnlich gelagerten Situation klipp und klar gesagt, dass zu genaue Absprachen bei den Themen und Prüfungsgebieten verboten seien...
... und siehe da, das stimmte sogar. -
In solchen Situationen werde ich sehr deutlich und sage dem betreffenden Schüler, dass ich ihm die Kompetenz, Noten Dritter einzuschätzen, abspreche. Ich teile ihm außerdem mit, dass ich dafür ausgebildet bin, mir in jeder Stunde ein Bild von allen Schülern zu machen und dies regelmäßig dokumentiere. Dann füge ich hinzu, dass ich es bezweifle, dass der Schüler dies auch nur ansatzweise regelmäßig und mit der gleichen, weitgehend unvoreingenommenen Professionalität tut und in der Regel nur Ausschnitte der Leistung anderer Schüler mitbekommt, weil er dies gar nicht regelmäßig aktiv und bewusst im Unterricht beobachtet.
Wenn der Schüler dann immer noch unzufrieden ist, so ist das sein Problem. Wenn er es hingegen schafft, Dich nachhaltig zu verunsichern, hat er mittelbar gewonnen. Manchmal muss man mit der Unzufriedenheit von Schülern leben, weil das ja auch ein Resultat von Uneinsicht, Fehleinschätzung seinerseits, Wunschdenken und Notenneid sein kann.
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In NRW ist das in der ADO sogar explizit vorgesehen.
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Ich mache das bei uns an der Schule und habe von Anfang an die Creative Suite 5 von Adobe verwendet. Die enthält drei verschiedene Programme, mit denen Du alle Drucksachen professionell gestalten kannst. Damals kostete die als Edu-Lizenz ca. 300 Euro. Eine gute Investition, zumal ich die Programme auch zur Erstellung von Arbeitsblättern etc. verwende.
Einige andere Kollegen schwören auf den Publisher von M$.
Kostenlos wird so eine Sache sein, denn wer sollte so eine Software programmieren, nur um Ruhm und Ehre zu erlangen?
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Ich würde gerne einmal den DiskussionsteilnehmerInnen hier ein dickes Lob aussprechen, dass es in der Tat möglich ist, dieses Thema sachlich zu diskutieren im Sinne eines Erfahrungsaustauschs.
Als ich den Thread das erste Mal las, fürchtete ich, dass sich die Teilzeit- und Vollzeiteltern und -lehrer spätestens ab Beitrag fünf wieder in die Wolle kriegen, um sich gegenseitig zu beweisen, wie toll sie selbst sind und wie schwach die anderen sind oder wie schlecht sie es getroffen haben.Ich freue mich, dass meine Befürchtungen nicht bestätigt wurden.
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Die Mutterschutzfrist (ab Geburt) wird sehr wohl auf die Elternzeit angerechnet. Das war bisher bei allen meiner drei Kinder so. Drei Jahre Elternzeit reichen damit bis einen Tag vor den dritten Geburtstag des Kindes.
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Ja, kann man. Mir fällt allerdings auf, dass gerade diejenigen, die selbst den kleinsten Klaps auf den Hintern mit inbrünstiger Empörung als "Misshandlung" brandmarken selbst zu Erziehungsmethoden greifen, die ich persönlich schon als seelische Folter bezeichnen würde.Dass es Deiner Meinung nach noch schlimmere Methoden gibt, ist argumentativ bedeutungslos.
Zitat
Im hier vorliegenden Fall würde ich ebenfalls sagen, dass es schon in gewisser Weise entwürdigend ist, dass dieses Kind seine Notdurft nur noch nach vorheriger Ankündigung, in Anwesenheit einer Aufsichtsperson mit anschliessender Nachkontrolle der Toilette verrichten darf. Das kommt schon einer permanenten, öffentliche Demütigung gleich. Mal ganz abgesehen davon, dass ich den pädagogischen Effekt dabei nicht sehe.Völliger Unsinn, um das einmal deutlich zu sagen. Mit dieser Strategie kann ich jede, aber auch jede Strafe als Demütigung oder ähnlichem brandmarken. Erneut argumentativ bedeutungslos.
Zitat
Sinnvoll wäre eine kurze, aber effektive Strafmassnahme, die eine nachhaltige Einsicht und Verhaltensänderung des Kindes bewirkt.Und erneut traust Du Dich nicht aus der Deckung. Werd doch bitte mal konkret - auf der Basis des von Dir selbst konstruierten moralischen Korsetts. Kannst Du das überhaupt?
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Während der Mutterschutzfrist gibt es die normale Besoldung, daher wird während dieser Zeit auch kein Elterngeld bezahlt.
Wenn man das Elterngeld "strecken" möchte, also Eltergeld plus, dann ist das besonders ärgerlich, weil die 10 Monate Elterngeld dann zwar auf 20 Monate gestreckt werden und man so 2 Monate ohne Gehalt dasteht.
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