Beiträge von Bolzbold

    Das Problem ist in meinen Augen immer die Kombination aus kognitiv anspruchsvoller Arbeit und ihrer entsprechenden Präsentation und sprachlichen Darstellung.

    Du hast zum einen Schüler, die vielleicht analysieren können, aber sprachlich schwach sind und es nicht ausdrücken können.
    Du hast zum anderen die Schüler, die nicht analysieren können und dafür aber wenigstens sprachlich ein bisschen etwas können.
    Du hast dann noch Schüler, die weder das eine noch das andere können.
    Und Du hast die Leute, die beides sehr gut können.

    Wenn methodisch sauberes Arbeiten und die Fremdsprache zusammenkommen, ist es fast unmöglich, alle Schüler gleichermaßen zu aktivieren.

    Ich habe bisher die Schüler Analysen nur zu einem einzelnen Teilaspekt in Kleingruppen erarbeiten lassen (also maximal vier Leute). Diese Ergebnisse sollten dann allen Schülern zugänglich gemacht werden (z.B. per Email an Dich schicken und Du druckst es für alle aus). Dann können die Schüler in der anschließenden Stunde in Partnerarbeit die Teile zu einem Gesamtwerk verbinden. So hat der ganze Kurs eine Musteranalyse, die aber nicht von Dir sondern von den Schülern kommt.

    Als Hilfestellung kann man den Schülern eine Vokabelliste mit Formulierungsvorschlägen bzw. Satzbausteinen an die Hand geben, anhand derer man dann die einzelnen Aspekte versprachlicht. Es empfiehlt sich hier, mehrere Varianten vorzuschlagen, damit die Schüler nicht immer dasselbe schreiben.

    Ansonsten muss man sich glaube ich von der Illusion frei machen, dass bei Textanalysen in der Fremdsprache ein hohes Maß an Schüleraktivität herstellbar ist. Bei Grundkursen ist das aus meiner Erfahrung sehr schwierig. Bei Leistungskursen ist es etwas besser.

    Gruß
    Bolzbold

    Der Grund des Kollegen so zu handeln muss sich nicht zwingend aus dem dargelegten Sachverhalt ergeben.
    Ich könnte mir durchaus auch Leute vorstellen, die aus Prinzip oder um das Gesicht zu wahren und aus anderen eher in der Persönlichkeit der Lehrperson liegenden Gründen bei der Bewertung bleiben.

    Bestraft werden kann nur derjenige, der auch aktiv etwas getan hat.

    Wenn Schüler B bewusst hat abschreiben lassen, könnte man das als Täuschungsversuch werten - das müsste Schüler B aber schon freimütig einräumen.

    Pauschal Schüler B zu bestrafen, weil er die Täuschung zugelassen habe, ist in meinen Augen klar rechtswidrig, solange keine konkreten Beweise vorliegen. Und falls Schüler B nichts von dem Abschreiben wusste, kann Schüler B nicht für ein Fehlverhalten von Schüler A bestraft werden.

    Der Schulleiter hat auch in Bezug auf den Bereich unmittelbar um seine Schule herum eine Fürsorgepflicht für seine Schüler - vor allem dann, wenn erkennbare Gefahren bestehen.

    Vorsätzliches verkehrswidriges Parken, weil Sohnemann oder -frau nicht einmal zehn Meter zu Fuß gehen kann und somit der Cayenne in Höhe des Schultores in zweiter Reihe anhalten muss und andere Schüler so mittelbar gefährdet werden, weil sie die Straße und den Verkehr nicht überblicken können, hat nichts mehr mit dem eigenen Recht, das Kind zu bringen, wann immer man will, zu tun sondern mit der gebotenen Rücksichtnahme und Vorsicht im Straßenverkehr an so genannten Gefahrenpunkten.

    Ich denke nicht, dass das einer weiteren Erklärung bedarf - weder was das verkehrswidrige Verhalten der Eltern angeht noch was die Mahnungen des Schulleiters diesbezüglich angeht.

    Vielleicht ist der Begriff "Helikopter-Eltern" auch irreführend. Das sind aus meiner Sicht eher die "My child first-Eltern."

    Das liegt unter anderem daran, dass es für einige Kulturen nicht einsichtig ist, wieso aus ihrer Sicht augenscheinlicher Werteverfall, selbstbewusste Frauen, Sex vor der Ehe, halbnackte Frauen im Sommer wie im Winter, Gleichberechtigung, keine Gewalt in der Erziehung und Männer, die nicht mehr nur tumbe Alphatiere sind, ausgerechnet dazu beigetragen haben sollen, dass hier Freiheit, Sicherheit und Wohlstand herrschen.

    Und vermutlich kann jemand aus der einen oder anderen "fremden" Kultur nicht erklären, warum, wenn diese eigene Kultur doch die wahre sei und unsere verachtenswert sei, im Heimatland dieses jemanden in der Regel Freiheit, Sicherheit und relativer Wohlstand für einen Großteil der Bevölkerung eben NICHT gewährleistet sind. Aber vermutlich sind wir selbst das auch schuld.

    Im Bereich Geschichte ist unter "fachliche Hinweise und sonstige Materialien" doch alles gesagt.

    Zitat


    Die angemessene Beurteilung der sprachlichen Richtigkeit im Rahmen der Darstellungsleistung ist in verschiedenen Fächern des Zentralabiturs wiederholt diskutiert worden. Vor dem Hintergrund der 2014 in Kraft getretenen Kernlehrpläne sind für diesen Teilbereich der Darstellungsleistung Modifikationen entwickelt und veröffentlicht worden. Sie haben zu verstärkten Nachfragen geführt, so dass die vorgenommenen Anpassungen erneut beraten werden sollen.
    Die hier zum Download angebotenen Klarstellungen zur sprachlichen Richtigkeit im Rahmen der Darstellungsleistung (pdf, 10.12.2014) schaffen bis auf weiteres eine verlässliche Grundlage.

    Damit bewerten wir nach dem alten Muster, wobei die Änderungen ohnehin für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer eher marginal waren.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich finde das sogar gut, dass da keine Richtwerte angegeben werden. Das Prinzip, das dem Nachteilsausgleich zugrunde liegt, ist ja die Herstellung von Chancengleichheit. Da kann es je nach Fach und Behinderung sogar sinnvoll sein, dies dynamisch zu handhaben.

    Schau mal hier nach.

    http://www.brd.nrw.de/schule/grundsc…an_Schulen.html

    Ferner auch §13 (7) der APO GOSt (C)

    Zitat


    (7) Soweit es die Behinderung oder der sonderpädagogische Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers erfordert, kann die Schulleiterin oder
    der Schulleiter Vorbereitungszeiten und Prüfungszeiten angemessen verlängern und sonstige Ausnahmen vom Prüfungsverfahren zulassen; in
    Prüfungen mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben entscheidet an Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters die obere Schulaufsichtsbehörde.
    Entsprechendes gilt bei einer besonders schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens. Die fachlichen Leistungsanforderungen bei
    Abschlüssen und Berechtigungen bleiben unberührt.

    Gruß
    Bolzbold

    Verstehe ich das richtig, dass die überwältigende Mehrheit entweder dagegen ist, ihren eigenen Dreck wegzumachen oder gar einen Dummen sucht (und ja immer findet), der das wegmacht?

    Die Selbstgerechtigkeit und Doppelmoral unter Lehrern ist manchmal erschreckend. Wie kann ich Schüler zur Ordnung erziehen, wenn ich selbst unwillig (!) bin, Ordnung zu halten?

    Konsequenterweise müsste man dann alle Möglichkeiten nehmen, Kaffee etc. vor Ort zuzubereiten. Wenn den Dreck niemand gemacht hat, dann stört es ja auch niemanden, wenn kein Dreck mehr gemacht werden kann.

    Was für ein Kindergarten!

    Wenn eine muslimische Frau von ihrer Familie gezwungen wird in der Öffentlichkeit ihr Gesicht zu verhüllen, inwiefern ist dann dieser Frau damit geholfen, wenn die Öffentlichkeit ihr den Gesichtsschleier verbietet? Wenn die Frau dann keinen Gesichtsschleier mehr tragen kann, wird sie wohl von der Familie praktisch zuhause eingesperrt und kommt überhaupt nicht mehr vor die Tür. Und was ist dann damit gewonnen?

    Das ist in der Tat ein berechtigter Einwand, der in meinem Hinterkopf trotz der Aussagen, die ich hier gemacht habe, auch immer mitgeschwungen ist.
    Es wird in vielen Fällen so sein wie Du beschreibst. Dann müssen wir aber an die Ursachen heran - also an die Männer.

    Und ich habe mittlerweile kein Problem mehr damit, muslimischen Eltern sehr deutlich zu sagen, was ich von dieser Rosinenpickerei auf der Basis unseres Grundgesetzes halte.
    (Aber gut, ich habe selbst einen Migrationshintergrund und 50% meiner Familie sind Muslime - da kann ich die "M-Karte" halt gefahrlos ausspielen...)

    Also in NRW würdest Du Dir damit mindestens eine heftige Rüge seitens der SL einfangen, wenn das herauskommt.

    Quelle:
    http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/Di…tpflichten.html

    Nein, ist es sicherlich nicht.
    Interessant ist aber, das unser Grundgesetz mit all den gewährten Freiheiten und Rechten derartigen Entwicklungen Vorschub leistet.

    Wir haben aber in der jüngsten Vergangenheit immer wieder gesehen, dass eine liberale Gesellschaftsstruktur sich nicht gegen den Willen derer, die beglückt werden sollen, erzwingen lässt.

    Bildung scheint die einzige Waffe gegen Unterdrückung zu sein - doch diese von konservativen Eltern teilweise gezielt behindert.

    Womit wir dann wieder bei der mittlerweile ja eher rhetorischen Frage wären, warum diese Menschen dennoch bei uns leben wollen.

    ich hätte evtl noch dazu schreiben sollen das ich Neueinsteiger bin. Zuvor hab ich ne 3jährige Ausbildung zum Kaufmann und 10 Monate Zivi gemacht (denke aber das diesbezüglich nichts angerechnet wird). Seit der Förderalismusreform ist es ja so, dass man beispielsweise in NRW nicht mehr nach Stufe 7 (Altersstufe) bezahlt wird, dort steigt man automatisch in Stufe 5 ein. Unabhängig davon ob man ein 25 oder 45jähriger Neueinsteiger ist. Nun konkret meine Frage: in welcher Stufe steigt man in den anderen Bundesländern als Neueinsteiger (ich gehe mal davon aus das weder meine Ausbildung noch die Zivizeit bei der Eingruppierung berücksichtigt werden) ein? Und an die Klug...., dass ist nicht direkt bei google zu eruieren. An alle die helfen. Danke im Voraus

    War klar, dass der Unselbstständige diejenigen, die das monieren, als Klugscheißer diffamiert.

    Also, liebe Foristen aus den verbleibenden 14 Bundesländern, dann klärt ihn mal auf! :autsch:

    Lieber Threadersteller,

    bitte weise doch Deine Schreibberechtigung schlüssig nach, bevor Du hier weiter schreibst.
    Anlass und Hintergrund Deines Threads sind auch in meinen Augen mehr als obskur.

    Gruß
    Bolzbold

    P.S. Bis zur Klärung der Schreibberechtigung mache ich hier mal zu.


    Bolzbold: Auch wenn ich Deinen anderen Beiträgen zustimme, so ist es mir nicht egal, was die Menschen Zuhause treiben...dass das Private politische Dimension hat, sollte eigentlich spätestens seit den 70ern ausreichend erörtert worden sein.

    Das finde ich jetzt doch zu generalisierend und ein bisschen zu oberlehrerhaft-altklug von Dir.

    Worum es mir geht, ist, dass wenn ich persönlich zu Hause entscheiden würde, nackt, in Ritterrüstung, in Mönchskutte, in bayerischer Tracht oder was auch immer herumzulaufen, das niemanden angeht und meine Privatsache ist. Da ist für mich zunächst keine politische Dimension erkennbar.

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