Beiträge von Bolzbold

    Das sehe ich anders.

    Dieser Schulrechtsfall ist mit nichts begründet worden, weder mit aktuellem Schulrecht, noch mit Verordnungen oder Gerichtsentscheidungen. Es wird nur gesagt, dass man das so machen dürfe.

    Die Parallelen mit Privatreisen und den Kindern mit den Schildern um den Hals halte ich für ungeeignet.

    Zum einen handelt es sich da um eine private Reise, wo die Eltern von Anfang an die Verantwortung haben bzw. bewusst entschieden haben, das Kind so reisen zu lassen. Zum anderen wird das Kind in der Regel in die Obhut einer Stewardess gegeben, die sich kümmert. Darüber hinaus tragen die Kinder eine Tasche mit den entsprechenden Dokumenten um den Hals (so war es bei mir vor etlichen Jahren).

    Zum anderen liest man aus dem Fall heraus, dass die Lehrkraft sich explizit noch darum kümmern müsste, die Betreuung der Rückreise durch Mitarbeiter des Transportunternehmens sicherzustellen.
    Man stelle sich einmal den Aufwand vor, den eine Lehrkraft hat, wenn sie analog zu dem Fall Schüler alleine in den Zug setzt.
    Ferner stellt sich die Frage, was man in dem Fall macht, wo Eltern sich weigern ihre Kinder abzuholen trotz entsprechender schriftlicher Verpflichtung und wo ein Nachhauseschicken auf eigene Faust nicht in Frage kommt.

    Ich halte dieses Dokument daher für nicht sonderlich praxistauglich.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von brabe
    Darf man als Lehrer ein Kind bei einem Regelverstoß (Alkohol, Rauchen unter 18) von einer Klassenfahrt, während diese statt findet, entbinden?
    Müssen die Eltern das Kind abholen? Darf man es alleine in den Zug setzen?

    Unter 18jährige Schüler MÜSSEN abgeholt werden und DÜRFEN nicht alleine nach Hause geschickt werden.
    Bei uns unterschreiben die Eltern diese Klausel, bevor der Schüler mit auf die Fahrt darf.

    Zitat


    Ab 16 würde ich ja letzteres als Möglichkeit in Betracht ziehen. Aber müssen die Eltern das Kind abholen bei Kindern unter 16? Oder muss ich das Kind dann unter strengeren Regeln beaufsichtigen?

    Alkoholmissbrauch unter 18 kann aufgrund der Rahmenbedingungen zu einem Ausschluss von der Fahrt führen, weil auf solchen Fahrten normalerweise ein absolutes Alkoholverbot gilt. Da ist das Schulrecht die Messlatte.

    Zitat


    Und zuletzt:
    Darf man einem Schüler die Mitfahrt bei einer Klassenfahrt als pädagogische Maßnahme verwehren, oder nur, wenn man Gefahr in Verzug sieht?

    Ja, darf man, wenn es als Ordnungs- oder Disziplinarmaßnahme im Schulgesetz, oder in den dazugehörenden Rechtsverordnungen und Konkretisierungen enthalten ist. In NRW ist das möglich.

    Gruß
    Bolzbold

    In NRW dürfen auch im Nachhinein, also nach der Prüfung festgestellte Täuschungen sanktioniert werden.

    Hier würde ich den Anscheinsbeweis anführen - den hatte ich anderenorts schon einmal erklärt. Damit würde sich die Beweislast umkehren, d.h. die Schüler müssten nachweisen, dass sie nicht getäuscht haben.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Eugenia
    Ich bin im Moment auch ziemlich ratlos, wie ich damit umgehen soll, und v.a. bin ich einfach traurig, wenn die gemeinsame Zeit so endet - mit einem Klingeln zum Stundenende. Was würdet ihr tun? Es einfach hinnehmen und durchatmen? Die Sache thematisieren?

    Grüße Eugenia

    Hallo Eugenia,

    ich würde es nicht mehr thematisieren, weil die Schüler für sich möglicherweise mit dem Thema auch schon innerlich abgeschlossen haben.
    Es ist eine bittere Lektion, aber man darf als Lehrer keine Dankbarkeit und Anerkennung seitens der Schüler erwarten. Dafür ist die Beziehungskonstellation in Verbindung mit dem Machtgefälle oft zu ungünstig.
    Wenn Du dennoch von einzelnen Schülern Dankbarkeit oder Anerkennung erhältst, dann freu Dich darüber doppelt.

    Eine Kollegin von mir hat ähnliches durchgemacht. Da haben die Schüler ihr als Abschlussfeedback gesagt, dass sie doch so toll gegen die Lehrer zusammengehalten hätten.
    Das ist ihr sehr nahe gegangen und sie war darüber sehr traurig. Letztlich haben sich dann einige Schüler noch dazu durchgerungen, ihr einen Blumenstrauß als Abschiedsgeschenk zu überreichen.

    Gruß
    Bolzbold

    Im Prinzip stimme ich Nighthawk zu.

    Wir handhaben das so, dass jedes vergessene 3rd-person -s angestrichen wird, jedoch immer nur bei jedem Verb einmal. Schreibt ein Schüler also im freien Text dreimal he do statt he does, gibt das nur einen Fehler.

    Natürlich ist das in geschlossenen und halboffenen Aufgaben anders, weil da ja ein konkretes grammatisches Phänomen "abgefragt" wird. Da zählt jeder Fehler voll.
    Das wäre sonst auch im Vergleich zu denjenigen, die das alles richtig machen, unfair.

    Gruß
    Bolzbold

    Sonnenkönigin

    Wie gewichtest Du denn diese "6" pro nicht gemachter Hausaufgabe?

    Laut den Richtlinien dürfen nicht gemachte Hausaufgaben zwar wie eine nicht erbrachte Leistung gewertet werden, jedoch nicht im Sinne einer Einzelprüfung.

    (vgl. RL/LP NRW Geschichte, S. 98 )

    Gruß
    Bolzbold

    Hinzu kommt, zumindest in Englisch, dass wenn eine der beiden Teilleistungen (Sprache oder Inhalt) insgesamt ungenügend ist (d.h. 12 / 18 von 60 / 90 Punkten), die Klausur ohnehin nicht besser als 5+ gewertet werden darf.

    Gibt es nicht Ähnliches für Deutsch?

    Hallo AK,

    ein Beispiel aus Geschichte:

    Dort hat es jüngst eine Dienstbesprechung der Bezirksregierung gegeben, bei denen auf dieselben Probleme, die es ja in allen Fächen mit analog gegliederter Aufgabenstellung gibt, eingegangen wurde.

    Dort wurde deutlich gesagt, dass man im Darstellungsbereich drastisch Punkte abziehen darf, weil man die Klausur ja als Ganzes betrachten soll. Wenn zwei Aufgaben fehlen, kann es somit auch nur sehr wenig Punkte im darstellenden Bereich geben, weil eben zwei Drittel der Klausur fehlen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Matono
    Durch einen Rechtsstreit zwischen mir und der Stadt, in der ich wohne (es geht um eine Bußgeldsache), habe ich jeglichen Glauben an Gerechtigkeit in diesem Land verloren. Ich bin durch den Ausgang des Verfahrens so enttäuscht worden, dass ich selbst nicht mehr an das "System" von Justiz und Exekutive glaube und im Moment davon auch nichts mehr wissen will. Ich habe im Moment das Gefühl, dass ich meinen Schülern nicht mehr von fairer "Gewaltenteilung" und "Gerechtigkeit" zwischen Judikative, Exekutive und Legislative erzählen möchte. Daher die Frage: Besteht (theoretisch) die Möglichkeit, dass ein Lehrer die Zuweisung von Politikunterricht ablehnen kann, sofern er nicht in diesem Fach ausgebildet wurde?

    Sorry, aber diese Argumentation ist in meinen Augen doch mehr als unprofessionell.

    Es geht nicht um Deine persönliche Erfahrung, es geht auch nicht um Fälle, in denen aus welchen Gründen anders entschieden wurde. Und Gerechtigkeit ist kein objektivierbarer Begriff, sondern unterliegt in meinen Augen letztlich zu oft der Devise "gerecht ist, was mir nutzt".

    Viele Lehrer müssen Dinge unterrichten in ihren angestammten Fächern, deren moralische Inhalte oder deren Prinzipien sie nicht teilen. Das ist aber in meinen Augen auch weder Voraussetzung noch im gegenteiligen Fall ein Grund, das Unterrichten des Faches abzulehnen.

    Ferner wundere ich mich, wieso ein simples Bußgeldverfahren jemanden in seinem Glauben an die Gewaltenteilung etc. so erschüttern kann?
    Gewalten können übrigens auch dann immer noch geteilt sein, wenn sie jeweils dieselbe für Dich ungünstige Entscheidung fällen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    in NRW war das so wie Du beschreibst - mit einer Ausnahme:

    Solltest Du Dich später mit drei gleichwertigen Fächern auf eine Stelle bewerben, die für das Erweiterungsfach ausgeschrieben ist, dürfte die Note dann letztlich doch relevant werden.

    Für diese Konstellationen gibt es aber in den entsprechenden hessischen Prüfungsordnungen entsprechende Regelungen - Erweiterungsfächer sind ja nicht so exotisch. Schau Dir die Prüfungsordnungen für das 1. und das 2. Staatsexamen noch einmal an - da sollte es drinstehen.

    Gruß
    Bolzbold

    Liebe Alisia,

    wenn Du hier einen Thread eröffnest, dann lass bitte die Ausgangsfrage auch stehen, damit jeder weiß, worum es geht. Wenn Dir der Thread im Nachhinein unangenehm ist oder Du Angst hast, dass Du "auffliegst", solltest Du Dir so etwas lieber vorher überlegen. Immerhin haben sich einige User auch Mühe gemacht, Dir sinnvolle Antworten zu geben.

    Anhand meines Vollzitats kann man Dein Anliegen immerhin noch erkennen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von karana
    Hallo,

    ich muss zur Vorbereitung diverse Literatur (Dramen, Romane) selbst durcharbeiten bzw. mir einen Überblick über die Texte verschaffen. Zum Teil gibt es keine gängigen Zusammenfassungen und dieser Thread LK Englisch NRW Abitur 2011 im Forum hatte mich auf die Seite bookrags gebracht.

    Hallo krarana.

    Ich verstehe Dein Problem nicht so ganz. Die Literatur musst Du so oder so durcharbeiten, wenn Du halbwegs sinnvollen Unterricht machen willst.

    Was erhoffst Du Dir von Zusammenfassungen? Letztlich musst Du am Text und mit dem Text arbeiten - das geht nur, wenn Du die Werke selbst aktiv gelesen hast. Daher würde ich auf Zusammenfassungen, die letztlich auch nur eine individuelle Auswahl von wichtigen und unwichtigen Inhaltsaspekten ist, verzichten.

    Und zu welchem Werk gibt es denn bitteschön im Internet keine Zusammenfassung?

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Chewie
    Und wie reagiert Ihr, wenn ihr per se in wkw, Facebook oder so von Schülern mit "du" angeredet werdet? Meine Schüler(innen) argumentieren damit, dass das ja "nicht in der Schule" sei.

    Sven

    Ich würde ihnen ananlog zum Vorredner auch sagen, dass es egal ist, wo oder über was man miteinander redet, weil das Verhältnis zueinander, welches durch die Schule und die Rollen des Lehrers und des Schülers zustandekommt, entscheidend ist.
    Das Kommunikationsmedium ist dabei nicht relevant.
    Ein Hinweis auf mögliche Reaktionen von potenziellen Lehrherren, Arbeitgebern und Dozenten könnte auch nicht schaden.

    Alternativ kann man solche Nachrichten bei Fb auch ignorieren.

    Gruß
    Bolzbold

    Diese Problematik habe ich bei zwei bis drei Schülern pro Klasse, aber immer nur, wenn sie das erste Mal eine E-Mail an mich schicken.

    Ich kläre das dann im Plenum in der nächsten Stunde - ohne viel Theater - und sage den Schülern, dass sie mich per E-Mail doch bitte genauso ansprechen möchten wie sie das auch von Angesicht zu Angesicht tun, weil ich eben nicht einer ihrer Facebook-Buddys bin.

    In der Regel sind die nächsten E-Mails dann "ordentlich", d.h. entweder mit "Hallo Herr X" oder "Sehr geehrter Herr X" am Anfang. Auch das mit dem Betreff kriegen die Schüler dann schnell hin.

    Elektronische Kommunikation scheint bei Schülern eine Art "peer"-Kommunikation zu sein, d.h. ausschließlich auf ihre Altersgruppe ausgerichtet zu sein. Das Umschalten, wenn sie es mit Erwachsenen zu tun haben, klappt dann leider nicht immer.

    Das ist oft Gedankenlosigkeit oder schlichtweg Unwissenheit und nicht böse gemeint. Vermitteln muss man das den Schülern aber dennoch.

    Als mich vor ein paar Jahren drei Schüler per E-Mail angeschrieben haben und mich beim Vornamen genannt haben und der sonstige Inhalt auch mehr als daneben war, (zwar auf Englisch, aber nichtsdestotrotz), habe ich ihnen dann allerdings ein Referat zum Thema "Netiquette im Internet und E-Mail-Verkehr" aufgebrummt. Das half.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Mikael
    NICHT in den Schredder! Falls der Schulleiter hier wirklich gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat, könnte dies ein wichtiges Beweismittel bei einer Beschwerde bei der Schulaufsicht oder bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht sein!

    So gesehen völlig richtig. Ich meinte das auch mehr metaphorisch.

    Was die Aussage zum Delegieren betrifft, so beziehe ich mich da auf §60 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW, wobei das mit den Pflichten des Dienstvorgesetzten kollidieren könnte.


    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von alisia
    Hallo zusammen,

    Ich habe bei meiner Schule in der ich unterrichte ein Zwischenzeugnis verlangt und wurde negativ überrascht. Weder der Schulleiter noch andere Lehrpersonen haben sich die Mühe genommen, in einer meiner Stunde vorbeizukommen und meine Unterrichtsstunden zu evaluieren. Die Evaluation erfolgte durch das Befragen der Schülern durch eine andere Lehrperson. Also der Hauptlehrer fragte die Schülern wie sie meinen Unterricht einschätzten. Einige Schülern haben sich beklagt, dass gewisse das TEmpo der KLasse einschränken würden. Anhand dieser Beurteilung stellte sich bei den ZWischenzeugnis heraus, dass ich zu grosszügig sei und mehr Massnahmen zur Displizin einsetzen sollte. Kein Wort wurde zu meinen fachlichen Kompetenzen geschrieben noch zu den Lernerfolge und -ziele der Klasse.

    Ich persönlich fand es ungerecht, dass die Evaluation auf solcher Basis stattgefungen hat. Was meint Ihr dazu? Einige Meinungen?

    Herzlichen Dank

    Entspricht ein Zwischenzeugnis nicht im Prinzip einer dienstlichen Beurteilung? Die dürfen Schüler gar nicht vornehmen, sondern ausschließlich die Schulleitung oder die von ihr dazu Bevollmächtigten.

    Fachliche Kompetenzen im Rahmen der Fachwissenschaft und Fachdidaktik können auf der Basis der "Datenerhebung" auch gar nicht drinstehen, weil niemand diese beurteilen kann. Immerhin hat man sich das nicht erdreistet, auf dieser Basis zu tun.

    Ich würde mich da auch offiziell beschweren und ggf. mit dem Personalrat sprechen. Dieses "Zwischenzeugnis" kannst Du getrost in den Schredder geben.

    Gruß
    Bolzbold

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