Das sehe ich anders.
Dieser Schulrechtsfall ist mit nichts begründet worden, weder mit aktuellem Schulrecht, noch mit Verordnungen oder Gerichtsentscheidungen. Es wird nur gesagt, dass man das so machen dürfe.
Die Parallelen mit Privatreisen und den Kindern mit den Schildern um den Hals halte ich für ungeeignet.
Zum einen handelt es sich da um eine private Reise, wo die Eltern von Anfang an die Verantwortung haben bzw. bewusst entschieden haben, das Kind so reisen zu lassen. Zum anderen wird das Kind in der Regel in die Obhut einer Stewardess gegeben, die sich kümmert. Darüber hinaus tragen die Kinder eine Tasche mit den entsprechenden Dokumenten um den Hals (so war es bei mir vor etlichen Jahren).
Zum anderen liest man aus dem Fall heraus, dass die Lehrkraft sich explizit noch darum kümmern müsste, die Betreuung der Rückreise durch Mitarbeiter des Transportunternehmens sicherzustellen.
Man stelle sich einmal den Aufwand vor, den eine Lehrkraft hat, wenn sie analog zu dem Fall Schüler alleine in den Zug setzt.
Ferner stellt sich die Frage, was man in dem Fall macht, wo Eltern sich weigern ihre Kinder abzuholen trotz entsprechender schriftlicher Verpflichtung und wo ein Nachhauseschicken auf eigene Faust nicht in Frage kommt.
Ich halte dieses Dokument daher für nicht sonderlich praxistauglich.
Gruß
Bolzbold