Beiträge von Bolzbold

    Hallo,

    so gesehen ist eine BRE "steuerschädlich", weil sie ja von den tatsächlich geleisteten Beiträgen zur PKV abzuziehen ist. Darin ist aber andererseits nichts verwerfliches zu sehen, weil Du ja in der Gesamtabrechnung tatsächlich nur den um die BRE geminderten Betrag zur PKV gezahlt hast. Die Frage der Steuerschädlichkeit ist also mehr eine Frage des Blickwinkels.

    Nun kommt es tatsächlich auf die von Dir vorgestreckten Beträge an, ob eine steuerrückzahlungsmindernde BRE günstiger oder weniger günstig ist als der Verzicht darauf bei gleichzeitiger Kompensation der vorgestreckten Beträge.

    Ich würde die von Dir genannten Konstellationen an Deiner Stelle einmal bei Elster eingeben und durchspielen, welche Kombi für Dich günstiger ist. Da die Finanzbeamten ja angewiesen sind, die Lohnsteuererklärung über Elster bei formaler und sachlicher Korrektheit so zu übernehmen, ist die Prognose durch Elster m.E. sehr präzise.
    Wir haben stets relativ genau das wiederbekommen, was Elster prognostiziert hat.

    Gruß
    Bolzbold

    "Just along for the ride" und "Locker 160" behandeln ja im Wesentlichen das Unrechtsempfinden der jeweiligen Protagonisten. Diese verhalten sich nach moralischen Maßstäben definitiv falsch - im Fall von "Just along" sogar auch juristisch.

    Beide Geschichten lassen viel Raum für Diskussionen auf moralischer Ebene (Schuldgefühl vs. Angst vor Strafe, Unrechtsempfinden, Empathie für Dritte).

    Beide Geschichten haben ein offenes Ende und bieten sich förmlich für kreatives Schreiben (Fortsetzung) an.

    Beide Geschichten bieten ebenfalls die Möglichkeit für Rollenspiele (Gerichtsverhandlung, Polizeiverhör etc, gespielte Fortsetzung).

    Schöne KGs sind auch "Early Autumn" von Langston Hughes (die liebe ich!), "Indian Camp" und "A very short story" von Hemingway, "The Dragon" von Cynthia Forder...

    Erste Liebe, Erwachsenwerden, "Initiation", Enttäuschung, Überwindung...

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    bei Lesen der Forumsregeln haben Sie sicherlich bemerkt, dass hier nur Lehrer, angehende Lehrer, Lehramtsstudenten etc. schreiben dürfen.
    Dieses Forum dient dem Austausch von Lehrkräften untereinander.

    Für Ihre Frage gibt es ein anderes Forum: schulthemen.de

    Gruß
    Bolzbold

    P.S. Thread wird geschlossen und User wird gesperrt.

    Ich benutze seit sieben Jahren einen Trolley - und jedesmal dasselbe Modell bzw. dessen Nachfolger.

    Eine gewisse Grundlautstärke lässt sich nicht vermeiden - Rollen, die auf Achsen sitzen, verursachen beim Drehen eben Geräusche.

    Der Untergrund spielt aber eine entscheidende Rolle.

    - PVC-Belag im Gang / im Klassenraum => kaum Geräusche, vor allem nicht bei Umgebungsgeräuschen durch Schüler
    - große Fliesen in der Haupthalle => Klack... klack => hörbar, vor allem aber durch den Hall bzw. die entsprechende Akustik.
    - ebener Asphalt => sanftes Rollen, kaum störend
    - unebener Asphalt / Beton => ständiges Klacken aufgrund des Schabens des Gehäuses, aufgrund des Auf und Abs der Räder.
    - Kopfsteinpflaster => Katastrophe, eine Kakophonie klangstarker Klackerkaskaden

    Die Beschaffenheit der Rollen spielt auch eine Rolle. (Kunststoff, Gummi, Metall)

    Bis auf das Kopfsteinplaster beim Hofeingang stört mich mein Trolley aber nicht bzw. ich lasse mich durch die Geräusche nicht irritieren. Der Trolley gehört zu meiner Arbeitsausrüstung und ich brauche ihn. Fertig aus.

    Gruß
    Bolzbold

    @jotto

    Ja gibt es. Bei youtube kannst Du ihn Dir ansehen. Ist ein wenig angestaubt, aber recht dicht am Original - bis auf das Ende.

    @ S.D.

    In meiner Sammlung habe ich noch "Shakespeare in Love", "Animal Farm", "Pride and Prejudice", sowie "Bride and Prejudice" und die Fortsetzung von East is East - nämlich "West is West".

    Gruß
    Bolzbold


    Zum anderen werde ich ihm sehr wohl sagen, dass er gegen mich juristische Schritte einleiten kann, ihm aber die Kosten anschließend, sollten seine Forderungen unberechtigt sein, die mir entstehen, bei ihm geltend gemacht werden.
    Ich bin mittlerweile viel mutiger als noch heute am späten Mittag. Ich bin wütend, dass es einem Vater wegen solchem Unfug gelungen ist, mir den Tag zu verderben.

    Das würde ich wie auch mein Vorredner in der Form nicht tun, weil das den Konflikt noch stärker aufheizt. Die Standardfloskel bei unberechtigten Forderungen ist doch, dass man "einer Klage oder einer Dienstaufsichtsbeschwerde gelassen (sic!) entgegensieht".
    Ein paar Worte des Bedauerns der Verspätung können zwar sein, jedoch sollte jeder halbwegs normal denkende Mensch wissen, dass es bei dieser Entfernung noch so etwas wie "höhere Gewalt" gibt.

    Zitat


    Was mich nur befremdlich stimmt: Wo soll das alles mit den Eltern und nicht wenigen Schülern noch hinführen? Ich lebe in einer Großstadt und manchmal sorgt es mich doch, wenn mir ganz alte, kurz vor der Pensionierung stehende Kollegen berichten, wie sich die Schülerschaft in den letzten 20-30 Jahren verändert hat.

    Sind wir alle Freiwild?

    Der Vater ist im Schulelternrat.

    An Deinem Beispiel kann man zumindest eine grundlegende Tendenz ausmachen. Ich bitte Dich das jetzt nicht persönlich zu nehmen oder Dir die Schuhe, die jetzt gleich kommen, anzuziehen. Dein Fall soll lediglich als Beispiel bzw. als Ausgangspunkt dienen.

    Man ist Freiwild oder wird zum Freiwild, wenn man sich dazu machen lässt - wenn wir einmal tatsächlich schuldhaftes Verhalten einmal außen vor lassen.

    In Deinem Fall lässt sich eine Lehrkraft durch rhetorisches Säbelrasseln eines Vaters "beeindrucken" und verunsichern.
    Die Tatsache, dass der Vater eine "wichtige Rolle" in der Schule spielt, spielt diesem eine Macht zu, die er gar nicht hat. Diese Macht wird ihm allenfalls durch die Lehrkraft oder die Schulleitung quasi angetragen, wenn man sich durch die Rolle des Vaters als Elternvertreter beeindrucken lässt. Letztlich ist er in der konkreten Situation "nur" Vater eines von über zwanzig Schülern. Nicht mehr, nicht weniger.

    Hinzu kommt, dass viele Lehrkräfte nicht einmal elementarste Kenntnisse geltenden Schulrechts besitzen, obwohl beispielsweise die Allgemeine Dienstordnung NRW die Kenntnis desselben vorschreibt (§3 Absatz 6).

    Das führt z.B. dann dazu,
    - dass man nicht weiß, ob und wie man schriftliche und mündliche Leistungen bei der Ermittlung der Gesamtnote gewichtet (Kernlehrpläne NRW)
    - dass man nicht weiß, ob und inwiefern das erste Halbjahr miteinzubeziehen ist (dito)
    - dass man nicht weiß, ob man eine Klassenfahrt auf eigene Kosten durchführen muss (Information auf der Seite des Schulministeriums)
    - dass man nicht weiß, ob und inwiefern Hausaufgaben benotet werden dürfen (dito)
    - dass man nicht weiß, ob und inwiefern der Schulleiter in die individuelle Notengebung einer Lehrkraft eingreifen darf (Hoegg)
    - dass man nicht weiß, ob Klassenarbeiten erst dann zurückgegeben werden dürfen, wenn der Schulleiter drei repräsentative Exemplare zur Ansicht bekommen hat (Schulministerium)
    - dass man nicht weiß, ob und ggf. inwiefern man für "ungerechte" Noten verklagt werden kann (Schulministerium)
    - dass man nicht weiß, ob und wann man ggf. wie im beschriebenen Fall gegen seine Amtspflichten verstoßen hat und so ggf. auch vom Land in Regress genommen werden kann. (Justiz.nrw.de)

    (Alle Quellen beziehen sich auf NRW - es dürften sich für die anderen Länder aber ähnliche Quellen finden.)

    Ich bin jetzt ohne Ref. gerechnet demnächst im achten Jahr und habe immer wieder festgestellt, dass solide Kenntnisse geltenden Schulrechts mich zum einen emotional wesentlich sicherer in der Vertretung meines jeweiligen Standpunkts gemacht haben, zum anderen aber auch argumentativ überzeugender, weil ich Eltern oder Kollegen je nach Fall direkt den entsprechenden Passus nennen kann (oder es nachschlagen kann), der dann relevant ist. Auch allzu forschen Eltern kann man dann recht gelassen entgegentreten - die einzige Ausnahme bilden natürlich Fälle, bei denen man selbst mit seiner Auffassung daneben liegt oder tatsächlich einmal "unglücklich" gehandelt hat.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Versetzung bei Rückkehr aus der Elternzeit ist die leichteste Möglichkeit, innerhalb der Fünfjahresfrist (NRW) eine Versetzung zu erwirken - und da spreche ich aus unmittelbarer Erfahrung.

    Wenn man während der Elternzeit noch dazu umzieht, schafft man ferner Tatsachen - und man hat einen Anspruch auf wohnortnahen Einsatz. Je nach Entfernung der alten Schule ist das Thema damit in positiver Hinsicht "durch".

    OK, ab und an muss man wohl mal mit dem Personalrat ein wenig "Druck" machen, aber das gehört zum Spiel dazu.

    Gruß
    Bolzbold

    Schadenersatz kann ich nur dann erfolgreich geltend machen von demjenigen, der schuldhaft (fahrlässig, vorsätzlich) für einen erwiesenen Schaden gesorgt hat.

    Der Schaden an sich ist nicht erwiesen.
    Du hast nicht schuldhaft gehandelt.

    Es gehört zur Lebensrealität, dass bei Fahrten von 400km die Ankunftszeit nicht auf die halbe Stunde genau festzulegen ist.

    Soll er klagen. Seinen Anwalt freut's, weil er daran verdient. Seine Rechtsschutzversicherung wird es weniger freuen, wenn sie seine und Deine Anwaltskosten übernehmen darf.

    Ich würde ihm eine knappe E-Mail zurückschreiben und ihm sagen, dass es ihm selbstverständlich frei steht, auf Schadenersatz zu klagen oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dich zu erheben. Du siehst in Deinem Handeln kein schuldhaftes Fehlverhalten, verweist auf die Lebensrealität und bittest ihn, künftig nur noch schriftlich in dieser Sache mit Dir zu verkehren.
    Du hast nichts zu befürchten. Dann liegt es nämlich an ihm, wie weit er das Maul weiter aufreißt.

    Gruß
    Bolzbold

    Die hatten aber seinerzeit so ein merkwürdiges Papier, auf dem man weder mit Bleistift noch mit Füller vernünftig schreiben konnte. Bleistift schmierte und drückte so durch, dass das Papier fast zerriss, Füller verlief aufgrund der hohen Saugkraft des Papiers.

    Und wollen wir heute wieder reihenweise Lösungsmitteljunkies wie wir das früher waren? (Sobald wir die Blätter in den Händen hielten, wurde daran erst einmal ausgiebig geschnüffelt...)

    Gruß
    Bolzbold

    Ich kann in der Abiturverordnung nur den Passus finden, dass das Ergebnis dem Schüler mitgeteilt wird. Das schließt m.E. nicht per se die Anwesenheit der Eltern aus, insbesondere dann, wenn der Schüler dies wünscht.

    Andererseits: Macht die Frage der Volljährigkeit bei der Verkündung der Prüfungsnote wirklich einen Unterschied? Falls dem juristisch gesehen so wäre, dann hätten das die Verwaltungsjuristen mit Sicherheit berücksichtigt.

    Die Frage könnte aber noch weitergehen: Hätten die Eltern dann analog nicht auch den Anspruch, bei der Verkündung der mündlichen Noten in den einzelnen Fächern in der Qualifikationsphase anwesend zu sein?

    Letztlich wird der Schüler früher oder später mit dem Zeugnis bzw. zunächst mit dem Ergebniszettel nach Hause kommen - dann kann man sich das Ganze auch noch ansehen.

    Ich sehe außer einer prinzipiellen Frage nach Möglichkeit der Anwesenheit keine zwingende Notwendigkeit dazu.

    Gruß
    Bolzbold

    Interessant wird es sein herauszufinden, an welchen Schulen die Kinder der Landtagsabgeordneten unterrichtet werden, die dafür stimmen - sofern die Damen und Herren überhaupt noch schulpflichtige Kinder haben.

    Wer mit Erdnüssen zahlt...

    Gruß
    Bolzbold

    Vom Schriftbild vieler Kinder, die ich in den unteren Klassen am Gymnasium unterrichtet habe, her ist die VA eine Zumutung. Krakelig, schlecht lesbar - vor allem bei Jungen.

    In Englisch habe ich den Eindruck gehabt, dass das Schriftbild selbst für die Verfasser "abstoßend" ist, weswegen sie ihre Arbeit am Schluss nicht mehr so sorgfältig noch einmal durchgelesen haben.

    Ich kann in der VA per se keine Vorteil entdecken. Das scheint mir auch mehr eine von vielen Modeerscheinungen zu sein, bei denen die Schüler wie so oft Versuchskaninchen sind.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo gisela,

    leider schreibst Du nicht, ob es sich um einen Leerordner handelt und um welches Fach es sich handelt.

    Ein konkretes Angebot für Deinen Ordner kannst Du erst dann erhalten, wenn Du uns sagst, was Du genau verkaufen willst.

    Bei den Raabits ist es sinnvoll, wenn Du angibst, über welchen Zeitraum Du diese bezogen hast, damit man konkret weiß, welche Inhalte das sind.

    Gruß
    Bolzbold

    Du wirst im Schulgesetz keinen expliziten Paragraphen finden.

    Die Grundlagen der Leistungsbewertung ermöglichen aber eine solche Korrektur nach unten, wenn die falsch erteilte Note nicht mehr sach- und leistungsgerecht ist.

    Es gibt im Verwaltungsrecht Paragraphen, die besagen, dass ein zu Unrecht ergangener positiver wie negativer Verwaltungsakt, der auf einem offensichtlichen Irrtum basiert, zu revidieren ist.

    Wenn Du also Punkte offensichtlich falsch addiert hast, eine falsche Gesamtpunktzahl-Noten-Zuordnung vorgenommen hast, dann darfst Du sehr wohl die Note nach unten korrigieren. Dann kannst Du einen "offensichtlichen Irrtum" als Grund anführen.

    Die Legende hält sich hartnäckig ebenso wie die, dass jemand, der etwas gegen den Lehrer sagt, schlechte Noten bekommt.

    Gruß
    Bolzbold

    Meines Wissens ist das nicht möglich. Ich könnte mir aber vorstellen, dass, wenn man bereits Kunde ist, der Raabe-Verlag ggf. kulant ist. Anrufen, nachfragen.

    Gruß
    Bolzbold

    Bislang ist hier primär etwas von einer Leitungsstelle an einer Grundschule zu lesen - schön wäre es, wenn wir zusätzlich noch mehr Erfahrungsberichte für die weiterführenden Schulen hätten.

    Ich habe mir diese Frage mit Schulleitung ja/nein bei junger Familie auch in letzter Zeit gestellt. Bei uns ist aufgrund der Personalplanung in den letzten 20 Jahren demnächst ein großer Umbruch zu erwarten. Die 50+ Kollegen werden dann pensioniert und es werden die entsprechenden Stellen frei. Aufgrund der "fetten Dekade" mit vielen Neueinstellungen schwimmen ein paar Kollegen und ich nun mit auf der vordersten Welle (A14, Dienstalter, Erfahrung). Da es kaum Mittelbau gibt, also Kollegen 40+, die ja bei gleicher Eignung den Vorzug bekämen, haben wir ausgezeichnete Chancen.

    Hier zeigt sich aber schnell, dass dieser Schritt von A14 auf ggf. A15Z (also stellv. Schulleiter an Gymnasien) doch zeitlich ein wie oben auch beschrieben erheblicher Mehraufwand ist. Finanziell ist das sicherlich weniger reizvoll, weil die paar hundert Euro im Monat mehr sicherlich die Mehrarbeit nicht aufwiegen. Hier sind es erneut der Idealismus, die Visionen und der Gestaltungswille, für die man letztlich doch einen hohen Preis bezahlt.

    Nach zahlreichen Gesprächen mit dem derzeitigen "Amtsinhaber" habe ich den Eindruck gewonnen, dass das eigentlich eine Stelle ist, bei der die Kinder idealerweise die Grundschule fast beendet haben bzw. bereits an weiterführenden Schulen sind. Außerdem ist diese Stelle nur schwer mit den Bedürfnissen einer jungen Familie in Einklang zu bringen - vor allem was die Präsenzzeiten und die Arbeitsflut in Stoßzeiten angeht. Der Sprung auf eine Schulleitungsstelle oder eine Koordinatorenstelle wird letztlich dann doch wie in der freien Wirtschaft ein "Karrieresprung" sein, bei dem sich dann auch bei Lehrern die Frage stellt, wem oder was man nun die Priorität einräumt - Schule oder Familie. Ich weiß derzeit nicht, ob ich bereit wäre, diesen Preis zu bezahlen bzw. ob es das wert wäre, für eine Leitungsstelle die junge Familie hintenan zu stellen.

    Andererseits besitzt der Einstelllungsjahrgang ab 2005 wohl nie mehr so gute Chancen auf entsprechende Beförderungs- und Leitungsstellen wie es aktuell bzw. in den nächsten fünf Jahren der Fall ist. Bei der Flut an Neueinstellungen ist ein paar Jahre später die Konkurrenzsituation innerhalb des Kollegiums enorm. (Und das hat der PhV-Personalratsvorsitzende in meinem Bezirk auch noch einmal deutlich unterstrichen.)

    Die aktuellen Schulleiter und Koordinatoren haben bei uns entweder bereits erwachsene Kinder oder Kinder im Teenageralter. Die meisten davon haben ihre Stellen auch entsprechen "spät" angetreten, d.h. nicht als die Kinder noch klein waren. Ich denke schon, dass es da einen Zusammenhang zwischen Arbeitsbelastung und Familie gibt - unabhängig davon, ob die Stellen früher besetzbar gewesen wären.

    Gruß
    Bolzbold

    Dass die GEW euch nicht gefällt, erklärt aber nicht, WARUM ihr euch FÜR das Philologenverband entschieden habt. (man ist schliesslich nicht verpflichtet, organisiert zu sein)

    Chili

    Ganz einfach.

    Der PhV vertritt am ehesten meine Interessen als Gymnasiallehrer. Ferner sind die Rechtsberatung und vergünstigte Fortbildungen auch nicht zu unterschätzen. Mein ursprünglicher Eintritt war allerdings eher aus dem Grund, dass sich die Personalrätin, die zufälligerweise an meiner Ausbildungsschule unterrichtete, seinerzeit sehr für mich eingesetzt hatte und ich dafür sehr dankbar war. Mittlerweile weiß ich aber auch die "Leistungen" des PhV zu schätzen. Gerade die Rechtsberatung hat mir in dem einen oder anderen Fall schon sehr weiter geholfen. Die Schlüsselversicherung und die Diensthaftpflicht, die im Mitgliedsbeitrag ebenfalls enthalten sind, waren für mich nie ausschlaggebend, aber dennoch nehme ich das dankbar mit.

    Gruß
    Bolzbold

    auch die Nicht-Philologen?

    Wo kann ich denn diesen "Kunze" angucken? Ich wurde nie gefragt (bin allerdings "nur" Vertretungslehrerin) und wäre auch absolut dagegen (und wir stehen an meiner Schule nirgendwo auf der Homepage [wogegen ich allerdings nichts hätte])

    Chili

    Frag ein Mitglied des PhV an Deiner Schule, möglicherweise hat er/sie einen Kunze zu Hause. Bei uns bestellt die Schulleitung jährlich ein Exemplar.

    Vertretungslehrer werden da in der Regel aber nicht aufgenommen, sofern sie nicht eine gewisse Zeit an der Schule sind.


    Avantasia

    Also ich bin zwar konfessionslos, aber ich hätte kein Problem damit, wenn im Kunze rk oder ev oder o.B. aufgeführt wäre. Ich finde, da wird der Religionszugehörigkeit künstlich zu viel (persönliche) Bedeutung beigemessen.


    Gruß
    Bolzbold

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