Zum anderen werde ich ihm sehr wohl sagen, dass er gegen mich juristische Schritte einleiten kann, ihm aber die Kosten anschließend, sollten seine Forderungen unberechtigt sein, die mir entstehen, bei ihm geltend gemacht werden.
Ich bin mittlerweile viel mutiger als noch heute am späten Mittag. Ich bin wütend, dass es einem Vater wegen solchem Unfug gelungen ist, mir den Tag zu verderben.
Das würde ich wie auch mein Vorredner in der Form nicht tun, weil das den Konflikt noch stärker aufheizt. Die Standardfloskel bei unberechtigten Forderungen ist doch, dass man "einer Klage oder einer Dienstaufsichtsbeschwerde gelassen (sic!) entgegensieht".
Ein paar Worte des Bedauerns der Verspätung können zwar sein, jedoch sollte jeder halbwegs normal denkende Mensch wissen, dass es bei dieser Entfernung noch so etwas wie "höhere Gewalt" gibt.
Zitat
Was mich nur befremdlich stimmt: Wo soll das alles mit den Eltern und nicht wenigen Schülern noch hinführen? Ich lebe in einer Großstadt und manchmal sorgt es mich doch, wenn mir ganz alte, kurz vor der Pensionierung stehende Kollegen berichten, wie sich die Schülerschaft in den letzten 20-30 Jahren verändert hat.
Sind wir alle Freiwild?
Der Vater ist im Schulelternrat.
An Deinem Beispiel kann man zumindest eine grundlegende Tendenz ausmachen. Ich bitte Dich das jetzt nicht persönlich zu nehmen oder Dir die Schuhe, die jetzt gleich kommen, anzuziehen. Dein Fall soll lediglich als Beispiel bzw. als Ausgangspunkt dienen.
Man ist Freiwild oder wird zum Freiwild, wenn man sich dazu machen lässt - wenn wir einmal tatsächlich schuldhaftes Verhalten einmal außen vor lassen.
In Deinem Fall lässt sich eine Lehrkraft durch rhetorisches Säbelrasseln eines Vaters "beeindrucken" und verunsichern.
Die Tatsache, dass der Vater eine "wichtige Rolle" in der Schule spielt, spielt diesem eine Macht zu, die er gar nicht hat. Diese Macht wird ihm allenfalls durch die Lehrkraft oder die Schulleitung quasi angetragen, wenn man sich durch die Rolle des Vaters als Elternvertreter beeindrucken lässt. Letztlich ist er in der konkreten Situation "nur" Vater eines von über zwanzig Schülern. Nicht mehr, nicht weniger.
Hinzu kommt, dass viele Lehrkräfte nicht einmal elementarste Kenntnisse geltenden Schulrechts besitzen, obwohl beispielsweise die Allgemeine Dienstordnung NRW die Kenntnis desselben vorschreibt (§3 Absatz 6).
Das führt z.B. dann dazu,
- dass man nicht weiß, ob und wie man schriftliche und mündliche Leistungen bei der Ermittlung der Gesamtnote gewichtet (Kernlehrpläne NRW)
- dass man nicht weiß, ob und inwiefern das erste Halbjahr miteinzubeziehen ist (dito)
- dass man nicht weiß, ob man eine Klassenfahrt auf eigene Kosten durchführen muss (Information auf der Seite des Schulministeriums)
- dass man nicht weiß, ob und inwiefern Hausaufgaben benotet werden dürfen (dito)
- dass man nicht weiß, ob und inwiefern der Schulleiter in die individuelle Notengebung einer Lehrkraft eingreifen darf (Hoegg)
- dass man nicht weiß, ob Klassenarbeiten erst dann zurückgegeben werden dürfen, wenn der Schulleiter drei repräsentative Exemplare zur Ansicht bekommen hat (Schulministerium)
- dass man nicht weiß, ob und ggf. inwiefern man für "ungerechte" Noten verklagt werden kann (Schulministerium)
- dass man nicht weiß, ob und wann man ggf. wie im beschriebenen Fall gegen seine Amtspflichten verstoßen hat und so ggf. auch vom Land in Regress genommen werden kann. (Justiz.nrw.de)
(Alle Quellen beziehen sich auf NRW - es dürften sich für die anderen Länder aber ähnliche Quellen finden.)
Ich bin jetzt ohne Ref. gerechnet demnächst im achten Jahr und habe immer wieder festgestellt, dass solide Kenntnisse geltenden Schulrechts mich zum einen emotional wesentlich sicherer in der Vertretung meines jeweiligen Standpunkts gemacht haben, zum anderen aber auch argumentativ überzeugender, weil ich Eltern oder Kollegen je nach Fall direkt den entsprechenden Passus nennen kann (oder es nachschlagen kann), der dann relevant ist. Auch allzu forschen Eltern kann man dann recht gelassen entgegentreten - die einzige Ausnahme bilden natürlich Fälle, bei denen man selbst mit seiner Auffassung daneben liegt oder tatsächlich einmal "unglücklich" gehandelt hat.
Gruß
Bolzbold