Aber wie ist das denn wenn man eine Psychotherapie zum Beispiel macht ...
Das machte in der Vergangenheit ja definitiv noch Probleme. ... heute soll es sich ja lockern ... wer hat denn dann die INFO weitergegeben wenn nicht die Kasse?
Und mit Problemen meine ich jetzt Probleme hinsichtlich der Verbeamtung
Threads wie diese wären mehr als nur ein Grund, hier einen Sticky zu erstellen mit den gängigsten Legenden, Mythen und Verschwörungstheorien, die von Junglehrern aufgestellt und unreflektiert an die nächsten Generationen weitergegeben werden.
Als mündiger, erwachsener Bürger informiere ich mich über die Rechtslage bzw. über die Weitergabe von Daten und/oder ich benutze meinen gesunden Menschenverstand.
Ich habe es an meiner Schule aber auch schon erlebt, dass JunglehrerInnen in der Probezeit noch angsthasiger und duckmäusiger waren als es im Ref. - sofern überhaupt - notwendig gewesen wäre.
Also nochmal die Fakten, die auf Wissen und auf Erfahrung (eigener wie der von Kollegen und Bekannten) basieren:
- Von der Debeka und der Beihilfe werden ohne Deine Zustimmung KEINE Daten an die Personalabteilung weitergegeben.
- Bei einer Therapie muss man diese zwar bei der Beihilfe beantragen, dennoch gehen die Daten nicht an die Personalabteilung.
- Eine aktuelle, oder anstehende Therapie wird daher nicht bekannt, es sei denn, es kommt deswegen zu längeren Ausfallzeiten, weswegen u.U. der Amtsarzt eingeschaltet wird.
- Sollte nach Therapie oder psychologischer Behandlung im obligatorischen Fragebogen der PKV oder des Amtsarztes explizit gefragt werden, muss wahrheitsgemäß geantwortet werden.
- Psychotherapien sind nicht per se Ablehnungsgrund für eine Verbeamtung.
Gruß
Bolzbold