Beiträge von Bolzbold

    Aber wie ist das denn wenn man eine Psychotherapie zum Beispiel macht ...

    Das machte in der Vergangenheit ja definitiv noch Probleme. ... heute soll es sich ja lockern ... wer hat denn dann die INFO weitergegeben wenn nicht die Kasse?

    Und mit Problemen meine ich jetzt Probleme hinsichtlich der Verbeamtung

    Threads wie diese wären mehr als nur ein Grund, hier einen Sticky zu erstellen mit den gängigsten Legenden, Mythen und Verschwörungstheorien, die von Junglehrern aufgestellt und unreflektiert an die nächsten Generationen weitergegeben werden.

    Als mündiger, erwachsener Bürger informiere ich mich über die Rechtslage bzw. über die Weitergabe von Daten und/oder ich benutze meinen gesunden Menschenverstand.

    Ich habe es an meiner Schule aber auch schon erlebt, dass JunglehrerInnen in der Probezeit noch angsthasiger und duckmäusiger waren als es im Ref. - sofern überhaupt - notwendig gewesen wäre.

    Also nochmal die Fakten, die auf Wissen und auf Erfahrung (eigener wie der von Kollegen und Bekannten) basieren:

    - Von der Debeka und der Beihilfe werden ohne Deine Zustimmung KEINE Daten an die Personalabteilung weitergegeben.
    - Bei einer Therapie muss man diese zwar bei der Beihilfe beantragen, dennoch gehen die Daten nicht an die Personalabteilung.
    - Eine aktuelle, oder anstehende Therapie wird daher nicht bekannt, es sei denn, es kommt deswegen zu längeren Ausfallzeiten, weswegen u.U. der Amtsarzt eingeschaltet wird.
    - Sollte nach Therapie oder psychologischer Behandlung im obligatorischen Fragebogen der PKV oder des Amtsarztes explizit gefragt werden, muss wahrheitsgemäß geantwortet werden.
    - Psychotherapien sind nicht per se Ablehnungsgrund für eine Verbeamtung.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Beihilfe liest zwar die Rechnungen und zahlt alles, was laut BVO erstattungsfähig ist. Sie leitet aber keine Daten an die Personalabteilung weiter. Das darf sie nicht und das tut sie nicht.
    Und dennoch glauben viele Anfänger an genau solche Märchen.

    Etwas anderes wäre es, wenn Du wegen einer psychischen Erkrankung länger ausfallen würdest und man Dich zum Amtsarzt schicken würde. Da das aber nicht zur Debatte steht, musst Du Dir keine Sorgen machen.

    Gruß
    Bolzbold


    Ich sage den Eltern meiner Schüler immer: Sie haben Ihren Schulabschluss gemacht. Ihr Kind muss seinen machen. Das können Sie ihm nicht abnehmen. Sollen Sie gar nicht. Und Sie sollen es eigentlich auch nicht wollen.
    Erstaunlicherweise wirken viele Eltern dann erleichtert. :)

    Den muss ich mir merken. So einer fehlte noch in meiner "Sammlung". :top:

    Hallo Leute,

    ich würde gerne Eure Meinung zu folgendem Fall hören:

    Ich korrigiere gerade eine Englischklausur zum Thema "A raisin in the sun". Dort hat eine Schülerin ganz offensichtlich die Aufgabe 1, die eine comprehension task war und eben nicht nur aus "summarize the scene" bestand, von "http://www.gradesaver.com" abgeschrieben. Nun gut, dann gibt es eben mindestens für diesen Teil null Punkte.
    Jetzt kommt aber erschwerend hinzu, dass sie nicht ahnen konnte, was in der Klausur drankommt, weil ich nicht die direkt anschließende Szene genommen habe sondern einen Auszug ein paar Seiten später.
    Der Unterschied im Sprachlevel von Aufgabe 1 zu Aufgabe 2 (Analyse) ist erschreckend.

    Ich bin geneigt hier anzunehmen, dass die Schülerin während der Klausur getäuscht hat - möglicherweise mit Handy. Das kann ich ihr zwar nicht direkt nachweisen, anders kann ich mir aber die Herkunft dieses Texts nicht erklären. Das stellt für mich einen so genannten "umfangreichen Täuschungsversuch" dar, weil hier vorsätzlich und vorbereitet getäuscht wurde. Ich würde die Klausur daher gerne mit insgesamt null Punkten bewerten. Unser Schulgesetz sieht das generell vor, es gibt aber keine konkreten Erläuterungen dazu, ab wann man von einem umfangreichen Täuschungsversuch sprechen kann.

    Wie seht Ihr das?

    Gruß
    Bolzbold

    Wäre dem definitiv und mit einem handfesten Urteil einer oberen Instanz so, müsstest Du hier nicht fragen, weil Du ganz einfach googeln könntest. Und die Berichte derjenigen, die dauerhaft Jahresverträge haben, sollten ja auch bekannt sein.
    Abgesehen davon würde dann so ja das offizielle Ausschreibungsverfahren ausgehöhlt werden.

    Gruß
    Bolzbold

    Der Link scheint nicht mehr zu funktionieren, da er auf die Spiegel-Startseite weiterleitet.

    An meiner Schule kann man die Heli-Eltern glücklicherweise an einer Hand abzählen, dafür sind sie aber in der Schule natürlich jedem bekannt.
    Diese Eltern sind möglicherweise an Gymnasien stärker vertreten, weil sie ihre Kinder ja auch genau an diese Schulform schicken. Ich selbst hatte mit solchen Eltern nur am Rande zu tun.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe es damals andersherum gemacht. Ich habe das Prüfungsamt fürs 1. StEx., als da, wo ich die Erweiterungsprüfung abgelegt habe, gebeten, auf meine dienstlichen Verpflichtungen im Ref. Rücksicht zu nehmen.
    Die Klausur war glücklicherweise in den Sommerferien, die mündliche Prüfung an einem Nachmittag - und das so spät, dass ich in Ruhe meinen Schultag machen konnte, um dann hinterher die Prüfung abzulegen.

    Ansonsten gilt wie erwähnt wie immer: Fragen kostet nichts.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    wenn man für ein sehr spezielles Thema keine geeignete Quelle findet, sollte man sich nicht darin verrennen. Der Kapp-Putsch ist m.E. kein so bedeutendes Thema der Weimarer Republik alsdass man hierfür speziell auch noch die Rolle der Ministerialbeamten auf der Basis von Quellen untersuchen müsste. Ich muss gestehen, dass ich nie auf die Idee gekommen wäre, ausgerechnet diesen Putsch so dezidiert zu thematisieren.

    Hast Du diese Werke schon durchforstet bzw. Zugang zu ihnen?

    Zitat

    Heinz Hürten (Bearb.), Die Anfänge der Ära Seeckt. Militär und Innenpolitik 1920-1922 (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 2/3), Düsseldorf 1979. (u. a. Quellendokumente zum Kapp-Putsch)
    Erwin Könnemann/Gerhard Schulze (Hg.), Der Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch. Dokumente, München 2002.

    Gruß
    Bolzbold

    Was sich wie willkürliche Entscheidungen anhört, hat mitunter aber sehr handfeste Gründe.

    Teilzeitkräfte mit Kindern haben beispielsweise ein Recht darauf, bei der Stundenplangestaltung nicht über Gebühr belastet zu werden. Das sind gesetzliche Vorgaben - und davon gibt es noch mehr.
    Stark korrekturbelastete Kollegen unterrichten tendenziell weniger als weniger korrekturbelastete Kollegen.
    Hinter solchen Stundenverteilungen stecken in der Regel auch noch mehr Gründe, die Dir die Schulleitung nicht in allen Einzelheiten aufführen wird.

    Dann gibt es noch Gründe, über die keiner spricht.

    a) Es gibt in jedem Kollegium "Flachpfeifen", die nicht das unterrichten, was sie sollen, oder die aufgrund ihrer Persönlichkeit einer Klasse maximal ein Jahr zuzumuten sind.
    Problemklassen kann man als Belastung ansehen, letztlich braucht man für diese Klassen aber die richtigen Leute, um diese Klassen in den Griff zu kriegen. Da scheiden die Flachpfeifen auch aus.
    b) Es gibt einen ungeschriebenen Grundsatz, den man polemisch so zuspitzen könnte: "Wenn Du gut bist, beschwere Dich nicht über mehr Arbeit und Verantwortung - selber Schuld!"
    "Gute Leute" werden an allen Fronten, an denen es brennt, eingesetzt, weil die SL weiß, dass man sich auf sie verlassen kann und sie die Kohlen schon aus dem Feuer holen werden.

    Diese beiden Gründe sind nach meiner Erfahrung je nach Anzahl der Flachpfeifen ziemlich deutlich spürbar. Stundenpläne werden von Anfang an so gestrickt, dass absehbar häufig kranke Kollegen durch die weniger oft fehlenden ersetzt werden können; erfahreneren Kollegen traut man auch eher zu, dass sie mal eben nebenbei noch einen Grundkurs mehr über das volle Deputat hinaus unterrichten können. (Ich bin jetzt bei netto 27 Stunden und hätte eigentlich Anspruch auf eine Entlastungsstunde, die ich aber nicht bekomme.)
    Und nein, ich freue mich nicht über meinen "Heldenstatus".

    Was die Aufsichtspflicht angeht, so geht es darum, dass sich das Kind zum einen beaufsichtigt fühlt (sic!) und zum anderen um konkrete Gefahrenabwehr, aber auch das Befolgen von konkreten Anweisungen.

    Wenn ein Kind ganz konkret meine Anweisungen im Raum zu bleiben missachtet, ist dies zunächst einmal ein klares Fehlverhalten des Kindes. Wenn es sich dann noch bewusst aus meinem Aufsichtsbereich entfernt, ist die mir übertragene Aufsichtspflicht nicht mehr in dem gewohnten Maß durchführbar. Ein Kind, das z.B. auf dem Weg zur Toilette woanders abbiegt und sich dort aus welchem Grund auch immer verletzt, kann mit nicht als mangelnde Aufsicht angelastet werden, weil es konkrete Absprachen und Vertrauen verletzt hat.
    Ein völlig unberechenbares Kind ist unter solchen Umständen in einer solchen Situation nicht mehr beschulbar, weil ich so meinen Pflichten ALLEN Schülern gegenüber nicht mehr nachkommen kann. Ich würde es in diesem Fall mit zwei Mitschülern ins Sekretariat schicken und es abholen lassen. (Alles schon so erfolgt...)

    Wenn ein Kind bewusst wegläuft und den Anweisungen der Lehrkraft nicht folgt - hier also der Verbleib im Aufsichtsbereich der Lehrkraft - endet die Aufsichtspflicht.

    Gruß
    Bolzbold

    Vielleicht irre ich mich ja, aber kann ein Schulleiter einen nicht immer (auch nach Unterrichtsschluss) zum DIenst verpflichten?

    Ja kann er - z.B. für Vertretungsunterricht nach der regulären letzten Stunde des jeweiligen Kollegen. Das gibt es also durchaus regelmäßig, sogar jeden Tag.

    Traci

    Das Argumentieren mit Extrembeispielen wie das vom bösen Schulleiter, der einen willkürlich freitags um 20 Uhr dienstverpflichten will, ist doch etwas sehr weit hergeholt.

    Insgesamt weiß ich gar nicht, wieso man sich über einen dienstlichen Termin freitagnachmittags so aufregt. Ich habe freitags bis 16:20 Uhr Schule - und das seit mehreren Jahren. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, den Freitagnachmittag als "Wochenende" zu sehen.

    Ich würde auch einen Termin am Spätnachmittag nolens volens akzeptieren, wenn dies der einzige Termin wäre, wo auch der Abteilungsleiter o.ä. Zeit hätten. Augen zu und durch und fertig. Diese Prinzipienreiterei und das Suchen nach Paragraphen ist doch irgendwie ein bisschen lächerlich.

    Das Anspruchsdenken des TE bezüglich des Freitags finde ich auch befremdlich.
    Interessant ist auch, mit welchen Berufsgruppen hier Vergleiche gezogen werden, nur um die eigene Position zu stärken oder die der anderen zu schwächen.

    Was mir hier fehlt, ist das gesunde Maß an Professionalität (und dennoch ein Blick darauf, sich nicht selbst auszubeuten).

    Und ich kann mich unter uns und SuperLion nur anschließen. Wir reden hier von EINEM Freitagnachmittag, wo man sowieso schon in der Schule ist.

    Ich bin beispielsweise der Typ Mensch, der sich gerne viele Termine hintereinander legt, so dass die Wege und eventuelle Wartezeiten vermieden oder auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

    Wenn das Gespräch sich um einen Schüler dreht, dessen Schulkarriere von diesem Gespräch betroffen ist, sollte man das vielleicht mehr von dieser Warte aus sehen und den Termin wahrnehmen und gut.

    Faszinierend ist, dass dem TE es offenbar seine heilige Freizeit wert ist, hier im Forum einen Thread dazu zu eröffnen. Je nachdem, wie lange diese Diskussion noch geführt wird, und er daran teilnimmt, wäre der Freitagnachmittag vom Zeitaufwand und der verbliebenen Freizeit wohl günstiger gewesen. Aber es lebe halt das Prinzip...

    Gruß
    Bolzbold

    Es steht zweifelsfrei fest, das GS-Kolleginnen einen guten Job machen - denn sonst könnten die Schüler, die wir ans Gymnasium und an die anderen weiterführenden Schulen übernehmen, in der Tat nicht rechnen, lesen und schreiben (und noch einige Dinge mehr).

    Was möglicherweise zu der (nichtsdestotrotz unangebrachten) merkwürdigen Haltung der GY-Kollegen führen kann, könnte folgendes sein:
    Ich habe mehrmals von Kollegen mitbekommen, dass die GS-Lehrer doch etwas erstaunt bis empört sind, dass an der weiterführenden Schule anders gearbeitet wird als bei ihnen und dies zumindest in der Wahrnehmung der GY-Kollegen deutlich als Kritik rüberkommt.
    Die GS-Pädagogik ist eine andere als die GY-Pädagogik. Das müssen beide Seiten anerkennen.

    Es mag auch sein, dass es tatsächlich eine Art "Standesdünkel" ist. Schließlich hat man ja als GY-Lehrer ein zeitlich längeres und fachlich mehr in die Tiefe gehendes Studium absolviert (und falls das nicht so sein sollte, glaubt man es halt trotzdem), ist Angehöriger des "höheren Dienstes" und bekommt auch noch mehr Geld. Die fachliche und vor allem die pädagogische Leistung der GS-Kollegen wird unter diesen Gesichtspunkten eben nicht wahrgenommen. Frei nach dem Motto: 2+2 war vor 50 Jahren auch schon 4. Sich über äußere Rahmenbedingungen zu definieren ist natürlich kein Zeichen von Stärke oder gar Ausdruck eines natürlichen Selbstbewusstseins.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Du solltest erhobenen Hauptes auf die Party gehen und Dich nicht beirren lassen. Mit Leuten, die einem blöde Sprüche drücken, musst Du Dich ja auch nicht unterhalten. Vielleicht gibt es auf der Party ja auch ein paar Leute, die nicht Lehrer sind und mit denen man sich auch mal über andere Dinge als Schule und Hierarchie unterhalten kann.

    Gruß
    Bolzbold

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