Beiträge von Bolzbold


    Sie hat abschreiben lassen. Somit ist sie genauso zu bestrafen, du kannst dir nicht eine von den zwei aussuchen...

    Das sehe ich anders. Die Tatsache, dass jemand abschreibt, setzt nicht per se voraus, dass der andere auch abschreiben lässt.
    Ginge man so vor, stünden die Schüler unter Generalverdacht, ferner müsste jemand, der sich auf einen Test oder eine Prüfung konzentriert, gleichzeitig auch noch dafür Sorge tragen, dass der Mitschüler nicht abschreibt. Dazu müsste er sich dessen natürlich zuvor bewusst sein, dass ein Schüler abschreibt.

    Per se davon auszugehen, dass Schülerin A ihr Blatt "hinlegt" und so aktiv abschreiben lässt, kann nicht Sinn der Sache sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo zusammen,
    Ich arbeite bewusst nur 13 Std und die Stundenplaner haben mir zwei freie Tage ermöglicht, in denen ich mich jetzt um meine Eltern kümmern kann. Wie in einem anderen thread schon diskutiert, habe ich dennoch sämtliche Konferenzverpflichtungen -das ist lästig, bei uns aber unumgänglich. Nun werde ich aber immer wieder zu Vertretungsunterricht an meinen freien Tagen eingeteilt.... Muss ich mich generell die ganze Woche "bereithalten"?!
    Gibts dazu irgendeine Regelung?
    Vielen herzlichen Dank!
    Anglophil

    Das ist in der Tat dreist, weil damit die Teilzeitbeschäftigung, die so oder so ein Minusgeschäft ist, ad absurdum geführt wird. Mit diesem Vorgehen Deiner Schulleitung hast Du ja effektiv keine Planungssicherheit. Ich denke nicht, dass Du Dich die ganze Woche bereit halten musst, weil Teilzeit ja auch bedeutet, dass man die dadurch frei gewordene Zeit für andere Dinge verwenden kann.
    Ich empfehle hier ein Gespräch mit dem Personalrat. Letztlich geht eine Schulleitung immer so weit, wie sie meint, dass sie kann und wie man sie lässt. Letzteres lässt sich ändern.

    Gruß
    Bolzbold

    ca. 450 Euro bei rechtzeitiger Ankündigung zwecks Chance auf Ansparen durch die Eltern ist auch bei uns die Regel.

    Uns wurde seitens der Schulleitung noch einmal nahe gelegt, doch die Ansprüche bzw. Reiseziele zu überdenken, wenn der Etat nicht ausreichen sollte.

    Und da wir die Kosten für uns als Lehrer ja weitgehend selbst tragen müssen...

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    wenn Du Musik am Gymnasium (aber auch an jeder anderen Schulform) unterrichten möchtest, sind eine halbwegs passable Singstimme, sowie Erfahrungen in Ensembleleitung eigentlich unabdingbar. Wenn Du aus verständlichen Gründen im Unterricht auf Singen, gemeinsames Musizieren und weitere Musikpraxis verzichtest, fehlen dem Fach ganz elementare Bestandteile, die das Fach Musik ja gerade so von anderen Fächern unterscheidet. Musiktheorie und Musikgeschichte sind zwar auch wichtige Elemente, aber die sind von ihrer Eigenheit her den anderen geisteswissenschaftlichen Fächern doch recht ähnlich. Besonders bei der Theorie können sich die "Musiker" unter den Schülern profilieren - das ist für Nichtmusiker oft frustig und kann nur mit extremem Lernaufwand kompensiert werden. (Und ich spreche da aus Erfahrung!)

    Natürlich werden Schulen, an denen Mangel an Musiklehrern herrscht, Dich mit Kusshand als Vertretungskraft einstellen. So war es bei uns in der Vergangenheit mit dem einen oder anderen Musikwissenschaftler auch. Jedoch hatten die später bei den Schülern einen Ruf als knochentrockene Theoretiker.

    So wie es aussieht, liegt die Vergabe eines Musik-Examens für Sek II bzw. eines M.A. immer noch ausschließlich in der Hand der Musikhochschulen - zumindest in NRW. Es gibt weder Zertifikatskurse Sek II für Regelschulen noch verkürzte Studiengänge für Erweiterungsfachstudenten. Eine echte Perspektive ist das also nicht, sofern der M.A. nicht als entsprechender Abschluss für das Fach Musik anerkannt wird.
    (Dann wären die Maßstäbe bei der Anerkennung von Vorleistungen durch ähnliche Studiengänge aber sehr unterschiedlich. Ich habe Musik Sek I studiert - und ich hänge mit diesem Fach in der Sek I fest, weil ich nicht noch weiter erweitern kann ohne Vollstudium an einer Musikhochschule - nicht mal das Examen würden sie als Eignungsprüfung anerkennen.)

    Du solltest Dir auch überlegen, ob Du mit den Schülern musizieren könntest bzw. dies auch wolltest. Es gibt ja auch noch Anlässe, zu denen sich das u.U. nicht vermeiden lässt. (Karneval, St. Martin, Nikolaus, Weihnachten...)

    Gruß
    Bolzbold

    Naja, das ist halt die typische "Schulleiter-Waffe". Das Kollegium wird gegeneinander ausgespielt bzw. der Ball wird ans Kollegium zurück gespielt.

    Das ist ein Thema für den Lehrerrat bzw. die Lehrerkonferenz. Da muss ein einheitlicher, für alle transparenter und verbindlicher Beschluss her.

    Gruß
    Bolzbold

    Lieber Bolzbold,

    ich bin mir meines Quasiverbrechens bewusst - nicht nur wegen deiner roten Farbe... Der Satz war ironisch gemeint: ich gehe nicht davon aus, dass sich hier Leute befinden, die derart viel Zeit haben, dass sie ihre TTS-Ausgabe, die sie ja als Druckfassung besitzen, meinet- oder sonst wegen irgendwas oder -wem auch noch Seite für Seite einscannen! Denn: das wäre ja ziemlich dämlich.

    Auf den Gedanken, mir das Buch auszuleihen, ja, auf den bin ich schon gekommen... und hätte ich damit Erfolg gehabt, ich versichere dir, ich hätte hier nicht gepostet.

    Ich habe aber inzwischen schon ein Thema gestellt, das ohne Buch auskommt. Also danke und: alles easy.

    Mir persönlich ist das egal. Findigen Abmahnanwälten jedoch nicht. Darum geht es mir primär.

    1. Wie werden die beiden Prüfungsleistungen gewichtet?
    2. Ist es möglich, das der Prüfling schon nach der Klausur durchgefallen ist und nicht mehr mündlich geprüft wird?
    3. Wie verhält sich abschließen die Prüfungsnote zur Zeugnisnote?

    Außerdem wüsste ich noch gerne, ob es Pflicht ist, einen Bewertungsbogen anzulegen?

    So, nochmal zum eigentlichen Thema:

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/…prfg/index.html

    Die Nachprüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote "ausreichend" ist. Dann wird die Zeugnisnote von "mangelhaft" auf "ausreichend" angehoben.

    Es ist sinnvoll und im Falle eines je nach Eltern drohenden Widerspruchs gegen eine nichtbestandene Nachprüfung die Gründe für die Leistungsbewertung handfest darzulegen.
    Eine Verpflichtung kann ich nicht herauslesen, wohl aber eine Notwendigkeit erkennen.

    Wenn ich noch mehr herausfinde, ergänze ich hier.

    Hier der Auszug aus der BASS bzw. der APO-SI inklusive Verwaltungsvorschriften:

    (Sorry für eventuelle Formatierungsschnitzer!)

    Interessant dabei ist, dass über die Gewichtung der Prüfungen kein Wort verloren wird. Gehen wir also von 50/50 aus. Damit wäre auch theoretisch denkbar, die mündliche Prüfung gar nicht mehr anzusetzen, wenn der Schüler durch die Klausur alleine schon eine 2 oder 1 schreibt. (Ob das rechtlich OK geht, weiß ich ad hoc auch nicht.)

    Gruß
    Bolzbold

    Lieber Bateaulvre,

    Bücher oder Arbeitshefte einzuscannen und elektronisch zu verbreiten ist gesetzlich verboten - auf die neuen Kopierrichtlinien dürfte ja auch an Deiner Schule hingewiesen worden sein.
    Du forderst hier User ziemlich direkt zu einem Urheberrechtsverstoß auf.

    Hast Du schon einmal daran gedacht, Kollegen zu fragen und Dir das Buch auszuleihen?

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Bolzbold,

    mich würde echt mal Dein Stundenplan interessieren. Genau solche Vergleiche "Mein künftiger Stundenplan ist auch nicht optimal" sind Killerphrasen. Ich habe schon viele schlechte Pläne erlebt, bei meinem jetzigen Plan rede ich von einem Extremfall. Mit Deiner Argumentation, lieber Bolzbold, kann JEDER Stundenplan als "nicht so heftig" bezeichnet werden, da man ja in den Freistunden arbeiten kann und es alles eine Frage des Zeitmanagements ist. Vielleicht bist Du ja Schulleiter o.ä., dann lass Dir gesagt sein, dass diese Art von Empathie nicht zu einem besseren Schulklima beiträgt.

    Ich wäre Dir dankbar, wenn Du meine Aussagen nicht aus dem Kontext reißt, um mir fehlende Empathie zu unterstellen.
    Wer hier häufiger mitliest, wird wissen, dass ich gerne mit Understatements arbeite. "Nicht optimal" ist ein solches Understatement. Ich hätte stattdessen auch "Sch****" schreiben können.
    Ich habe nie geschrieben, dass Dein Stundenplan per se "nicht so heftig" ist. Dass Du die andere Hälfte des Satzes unterschlägst und den ersten Teil als Ausgangspunkt für Deine Fernanalyse verwendest, mag Deinem Ungerechtigkeitsgefühl gegenüber Deinem Stundenplan entsprungen sein, dennoch finde ich eine solche Vorgehensweise nicht in Ordnung.

    Sprich mit Deiner Schulleitung und bringe stichhaltige (!) Argumente vor, weshalb dieser Stundenplan für Dich ungünstig ist und Du einen besseren Plan haben möchtest.
    Mach konkrete konstruktive Vorschläge - im Idealfall sollten nicht nur Deine Forderungen durchkommen sondern ein Kompromiss gefunden werden, bei dem die Schulleitung auch das Gesicht wahren kann. (Die berühmte win-win-Situation)

    Und ja, es IST eine Frage des Zeitmanagements. Hätte ich Deinen Stundenplan, bliebe mir gar nichts anderes übrig, als "sichere Freistunden", in denen ich garantiert nicht vertreten muss, mit der Schulleitung zu vereinbaren.

    Was ich damit sagen will, ist: Wenn der Stundenplan augenscheinlich nicht mehr zu ändern ist, dann verschwende ich nicht meine Energie (und die des Personalrats) darauf, auf Teufel komm raus eine Verbesserung zu erzwingen, die möglicherweise noch zum Nachteil meiner Kollegen (womöglich noch Freunden) führt, sondern ich versuche konstruktiv für mich das Ganze so zu planen, dass es machbar ist.

    Zitat


    Mich würde im Interesse aller Betroffenen - und insbesondere in meinem eigenen - immer noch interessieren, welche rechtlichen Möglichkeiten jemand wie in meinem Fall ausschöpfen kann. Denn Totschlagargumente wie "Das ist machbar" "Andere Kollegen haben vergleichbare Pläne" usw. verhindern eine Kommunikation.

    Sie verhindern lediglich Kommunikation mit der Absicht wie Du sie hast. Das Argument ist nicht zwingend ein Totschlagargument - es könnte ja sogar treffend sein. Mit dem Pauschalurteil des Totschlagarguments kann derjenige, der sich ungerecht behandelt fühlt, jede sachliche Diskussion, die auch Vergleiche mit der Situation anderer Menschen einschließt, durch vermeintlich moralische Überlegenheit abwürgen. Ob Dir das weiterhilft, wage ich zu bezweifeln.

    Nochmal zur rechtlichen Lage:

    Es gibt keinen Rechtsanspruch auf maximal X Nachmittage, auf maximal X Hohlstunden oder auf einen möglichst kompakten Stundenplan. Warum das so ist, habe ich Dir ja schon dargelegt. Alle Veränderungen des Plans zu Deinen Gunsten können nur im Gespräch mit der Schulleitung erfolgen und bedingen für gewöhnlich eine Verschiebung, die die Stundenpläne anderer Kollegen negativ beeinflussen kann.
    So kurz vor Schuljahresbeginn dürfte ein juristisches Erzwingen einer Änderung des Stundenplans ohnehin keinen unmittelbaren Erfolg haben.

    Gruß
    Bolzbold

    Wenn wir vom "schwulen Heft" sprechen, ist "schwul" zu einem allerweltsabwertenden Adjektiv geworden, das mit der ursprünglichen Gruppe, die es bezeichnen sollte, nichts mehr zu tun hat.
    Synonyme wären hier "blöd, scheiß" etc.

    Der Begriff "schwul" ist insofern natürlich "besonders", weil er ja auch im Zusammenhang mit einer Minderheit abwertend verwendet werden kann. Dass der Begriff auch positiv besetzt sein kann bzw. bekennende Homosexuelle dies tun, hat ja Herr Wowereit eindrucksvoll gezeigt.

    Viele Jungen im Alter von 10 bis 20 haben ein Problem bzw. haben Angst als "schwul" zu gelten. Für sie gibt es nichts Schlimmeres, wenn Mitschüler sie als "schwul" bezeichnen. Das geht gegen das Ego und die persönliche Ehre. Alles, was nicht eindeutig "nicht-schwul" ist, gerät per se in den Verdacht schwul zu sein. Insofern müssen also alle Jungen alles dafür tun, gar nicht erst diesen Verdacht aufkommen zu lassen. Das geht natürlich am leichtesten, wenn man das Verhalten anderer Mitglieder der peer-group als schwul bezeichnet.
    Ist man erst mal im Verdacht schwul zu sein, ist man entsprechendem Mobbing durch die peer-group ausgesetzt - Vorurteile, Ängste und Unreife können hier voll ausgelebt werden.

    Letztlich sollen alle Begriffe wie "behindert, Spasti, Schwuchtel, schwul" etc. nur einem Zweck dienen: Es ist eine Beleidigung aufgrund der durch den Begriff ausgedrückten suggerierten Andersartigkeit des Gegenübers, welche man ablehnt.

    Gruß
    Bolzbold

    Um noch einmal auf das Ausgangsthema zurückzukommen:

    Der Stundenplan des TE ist nicht optimal, aber auch nicht so heftig, als dass man bei "gesundem Einsatz" eine Erkrankung befürchten müsste oder gar in das moralische Dilemma geriete, sich zu überlegen, ob man prophylaktisch einmal krank feiert.

    Jeder von uns dürfte bereits mehr oder weniger die Widrigkeiten des schulischen Alltags erfahren haben. Letztlich ist die Frage nach Wohl und Wehe eher eine danach, wie man mit diesen Widrigkeiten umgeht. Der eine fängt sofort an zu lamentieren, motzt und schimpft und denkt ans Krankfeiern, weil er die Ungerechtigkeit nicht erträgt.
    Der andere ist zwar einen Moment lang sauer, findet dann aber konstruktive Lösungen für den Umgang mit diesen Widrigkeiten. Letzteres ist m.E. schon eine Grundvoraussetzung, diesen Beruf ohne ernsthaft krank zu werden zu überleben.

    Mein künftiger Stundenplan ist sicherlich auch nicht optimal und auch nicht unbedingt kinderfreundlich. Dennoch sehe ich Möglichkeiten meine Woche entsprechend zu organisieren und zu strukturieren, dass weder meine Familie, noch ich, noch die Schule zu kurz kommen.

    Gruß
    Bolzbold

    und weil nicht alle Kinder in solchen toleranten Familien aufwachsen wie unseren, wo regelmässig Kontakte zu andersaussehenden, anderslebenden, usw.. stattfinden (ernst gemeint, ich weiß, dass meine Kinder diesbezüglich nie Probleme haben sollten), bedarf es _auch_ von Kinderbüchern, weil Kinderbücher nunmal eine Sozialisationsfunktion haben. Damit Kinder etwas von der Welt erfahren, die sie vielleicht nicht kennen.

    Chili

    Da stimme ich Dir durchaus zu.

    Nur wo würden wir die Grenze ziehen? Müssten wir dann nicht wie oben auch schon angedeutet weitere Formen sexueller Orientierung, Neigung etc. in Kinderbüchern erläutern, damit die Kinder etwas von einer Welt erfahren, die sie nicht kennen?
    Ich glaube, dass die Wirkung von Büchern da überschätzt wird. In Haushalten, in denen regelmäßig Bücher vorgelesen werden oder die Kinder selbst Bücher lesen, brauchen wir uns über die Gefahr der partiellen Weltfremdheit dieser Kinder keine Sorgen zu machen. Da spielt es meines Erachtens dann auch keine wesentliche Rolle, ob ein Buch Patchwork, Homosexualität oder was auch immer zusätzlich oder fernab der eigenen Lebenswelt thematisiert.
    Kinder kommen tagtäglich mit Dingen in Kontakt, die sie noch nie gesehen haben oder nicht kennen. Letztlich sind wir Eltern in der Pflicht und Verantwortung, den Kindern die Welt zu erklären. Bücher sind da nur ein Hilfsmittel.
    Ich würde meinem Kind genauso selbstverständlich erklären, dass der Hund da drüben auf dem Rasen ein Irish Sheepdog ist wie ich ihm erklären würde, dass sich auch Männer und Frauen untereinander lieben können oder es Kinder gibt, die zwei Papas haben.

    Gruß
    Bolzbold

    Orasa

    Etwa nach dem Motto: "Kind, da gibt es Leute, die sind anders. Die sind homosexuell. Aber das ist nichts Schlimmes und völlig normal." ???

    Also wenn eine Sache "normal" ist, bedarf sie keiner besonderen Betonung oder Problematisierung.

    Abgesehen davon gibt es in NRW auch schon in der 6. Klasse Sexualkunde im Biologieunterricht. Das Argumentieren mit (unwahrscheinlichen) Extembeispielen hilft hier nicht weiter.

    Gruß
    Bolzbold

    Hand aufs Herz:

    Wenn Ihr ein "Begrüßungsritual" oder ähnliches in einem fremden Land vollziehen sollt, das Euch gänzlich fremd ist oder Euer Schamgefühl, Eure religiöse Überzeugung etc. so berührt, dass Ihr Euch dabei extremst unwohl fühlt, würdet Ihr diese Geste oder dieses Ritual trotzdem vollziehen?

    Ich könnte mir vorstellen, dass es auch Leute gibt, denen das "Bussi hier, Bussi da" in Frankreich oder beispielsweise in der ehemaligen Sowjetunion je nach Gegenüber zuwider ist bzw. war.

    Und wenn ich mir die selbstgerechten Touristen in muslimischen Ländern anschaue, die wie selbstverständlich erwarten, dass ihre eigenen Sitten und Gebräuche bekannt sind und ihnen entsprechend entgegengebracht werden...

    Gruß
    Bolzbold

    hallo,
    nächstes problem: bringt es was die prüfungen anzufechten? ich hab die gestern eingesehen, weil ich die prüfungen evtl wiederholen möchte und finde da stimmt was nicht. eine hausarbeit aufgrund "fachlicher mängel" mit ner 5 zu bewerten, die von englisch lehrern und englisch dozenten korrektur gelesen wurde, finde ich komisch. vllt gibts hier jemanden, der seine prüfungen angefechtet hat und mir seine erfahrungen berichten möchte?
    aus den protokollen geht auch nicht hervor, warum die noten so schlecht waren und das gutachten der seminarleitung scheint mir sehr lückenhaft.
    wer darf die prüfungsakte überhaupt einsehen? geht das an die schulleiter?
    danke!!!

    Du kannst eine Prüfung oder Teile derselben natürlich anfechten. Allerdings müsstest Du belegen, dass die Prüfung entweder formal nicht korrekt durchgeführt wurde oder aber dass die Prüfer sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen.
    Letzteres dürfte schwierig sein.
    Du weißt sicherlich selbst, dass eine Korrektur gelesene Hausarbeit damit nicht per se fehlerfrei oder gar fachlich gut ist, weil die Lektoren die konkreten Anforderungen nicht kennen. Insofern kann die Arbeit durchaus so erhebliche fachliche Mängel gehabt haben, dass sie mit mangelhaft bewertet wurde.
    Du bist letztlich in der Beweispflicht - das dürfte also schwierig werden.

    Gruß
    Bolzbold

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