Hallo,
die Konstellationen sind bei mir zu Hause ähnlich, jedoch ist mein Standpunkt dazu folgender:
Wenn die Schule einem von beiden Partnern einen familienfreundlichen Stundenplan gibt in der Form, dass sich Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen lassen, muss das reichen.
Vollzeitkollegen mit kleinen Kindern hätten wir an meiner Schule zu Hauf - wenn die Stundenplaner auch noch auf deren individuelle Wünsche Rücksicht nehmen müssten, dann wäre es bei allen anderen "harten Faktoren" (Stundentafel, G8/G9 Jahrgang, Raumbelegung, Hallenbelegung, Personalschlüssel, Teilzeitkräfte etc.) noch schwieriger, einen für möglichst viele Kollegen hinnehmbaren Stundenplan zu erstellen.
Oberste Priorität hat nun einmal die Unterrichtsversorgung - davor müssen im Extremfall die Wünsche und Bedürfnisse ALLER Kollegen (zum Teil) zurückstehen.
Freddie
In Deiner konkreten Situation würde ich folgendes machen:
a) Ich würde mich einmal heftig aufregen,
b) ich würde auf der Basis der Fakten, die nun geschaffen wurden, sehen, wie ich damit umgehe.
Du hast 9 Hohlstunden. In diesem Fall würde ich mit der Schulleitung vereinbaren, dass Du bei bestimmten Stunden nicht pauschal für Vertretungsunterricht zur Verfügung stehst, damit Du entsprechend Luft holen kannst.
Die Unterrichtsvorbereitung und den administrativen Kram würde ich in der Schule und in den Springstunden vorbereiten, Montag nach der Schule wäre ja auch bei normalen Kindergartenzeiten sicherlich denkbar.
Freitags könntest Du Deine Frau entlasten, indem Du die Kinder fertig machst und danach in Ruhe zur Schule fährst.
An den Tagen, wo Du bis 17.30 Uhr an der Schule bist, würde ich die Arbeit vorher so organisieren, dass Du abends nichts mehr zu tun hast.
Vereinbar wäre doch auch, dass Deine Frau beispielsweise an diesen Abenden kocht und die Kinder ins Bett bringt, Du dafür an den Tagen, wo Du deutlich früher zu Hause bist.
So lässt sich aus der Situation noch eine Menge herausholen.
Was die Rufe nach dem Personalrat angeht:
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist zwar gesetzlich verankert, führt aber zu keinem Rechtsanspruch hinsichtlich des Stundenplans. Die meisten Regelungen sind "soll"-Bestimmungen - und das aus gutem Grund. Es muss bei extremen Konstellationen bei der Erstellung des Stundenplans möglich sein, die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Das führt dann hin und wieder dazu, dass einige Kollegen einen doofen Stundenplan haben.
Ich habe auch eine volle Stelle und zwei Kinder, jedoch hält sich mein Anspruch auf einen familienfreundlichen Stundenplan in Grenzen. Ich freue mich, wenn der Stundenplaner, mit dem ich gut kann, das hinbekommt. Falls er es nicht schafft, weiß ich und vertraue ich auch auf seine Begründung, dass es nicht machbar war. (Wenn man den Verantwortlichen mal über die Schulter guckt, bekommt man bei den unzähligen Faktoren und Vorgaben, die nicht zu ändern sind, schon graue Haare.)
Ungerechtigkeiten und Unannehmlichkeiten kommen leider bei der Erstellung von Stundenplänen vor. Es muss klar sein, dass jede Veränderung des Stundenplans ggf. einen anderen Vater (oder eine Mutter) von zwei Kindern treffen kann. Spätestens dann beißt sich dann die Katze, wenn alle KollegInnen in ähnlicher Situation entsprechende Ansprüche anmelden.
Gruß
Bolzbold