Beiträge von Bolzbold


    Weiterhin ist das Argument, dass man als Student kein Mitspracherecht habe nicht wirklich sinnvoll.
    Demnach könnte jeder nur über seinen eigenen erlernten Beruf diskutieren. Jegliche Diskussion über Sportprofis wäre hinfällig ("Spieler X in der Bundesliga ist sein Geld nicht wert, den sollten sie schnellstmöglich verkaufen" -> "Ach ja? Wieso erlaubst Du Dir das Urteil? Du würdest in der Bundesliga nicht einen Ball bekommen! Du spielst selber kein Fußball, Du darfst das nicht bewerten").

    Das ist grundsätzlich richtig. Mitreden und miturteilen kann fernab von entsprechender Ablehnung der Beurteilten heutzutage nun einmal jeder. (Und das tut auch jeder!)

    Jetzt kommen wir aber an den Punkt, wo es um die Aussagekraft bzw. die Wertigkeit des Urteils geht. Und da ist die Aussage "Du bist noch kein Lehrer" eben nicht zwingend Ausdruck mangelnden Vorhandenseins weiterer Argumente sondern aus meiner Sicht primär ein Zurückweisen der Wertigkeit des Urteils des Gegenübers auf der Basis seiner mangelnden Erfahrung.

    Das schließt natürlich nicht per se aus, dass ein Berufsfremder oder ein "Neuling" ein fundiertes Urteil und eine entsprechende Argumentation fernab von Stammtischparolen oder Pauschalurteilen abgeben kann. Oft zeigt sich aber, dass solche Urteile eben auf der Basis von grober Unkenntnis über die tatsächlichen Umstände und Hintergründe des Lehreralltags abgegeben werden. Und darüber darf man sich m.E. als "alter Hase" auch ärgern. Leider fühlen sich viele von uns Lehrern dann dazu bemüßigt entsprechende Rechtfertigungen zu verfassen. Vermutlich täte uns hier ein größeres Maß an Gelassenheit gut - wobei ich hier keine arrogante oder herablassende Gelassenheit meine. Für Dinge, die unsere Schüler (noch) nicht wissen können (und müssen), dürfen wir diese genauso wenig tadeln.
    Wer es auf der anderen Seite nicht besser weiß aufgrund des Mangels an Erfahrung, kann in der Regel nichts dafür. Inwieweit man dann weitreichende (kritische) Urteile über den Lehreralltag fällen sollte, steht auf einem anderen Tablett.

    Gruß
    Bolzbold

    Philo

    Diese Frage wäre nach dem vertieften Studium der entsprechenden Links und Hinweise wohl mit "im Prinzip ja" zu beantworten, wenn auf der Hülle der CD oder DVD kein Passus zu finden ist, der eine Vorführung in Bildungseinrichtungen explizit untersagt.

    Gruß
    Bolzbold

    ]Jetzt mal meine ernst gemeinte Frage: Was muss passieren, damit es dazu kommt? Reicht ein Schüler, der dem Lehrer wegen schlechter Zensuren einen reinwürgen will, den Unterricht mit seinem Handy mitfilmt und das Material dann dem Verlag zuspielt?

    Nein. Mit dem unerlaubten Filmen würde sich der Schüler einmal abgesehen davon selbst strafbar machen. Und welcher Schüler kennt sich im Urheberrecht so gut aus, wenn wir, die wir es wissen müssten, es selbst nicht tun?

    Aber nun zum Beispiel, wo es "weh tun" kann:
    Ein Lehrer spielt ein digitalisiertes Lexikon auf den Schulserver einer Schule auf. (Nicht ins Intranet!)
    Der Verlag bekommt davon Wind und verklagt die BezReg. als Dienstherren auf 160.000 Euro Schadenersatz. Letztlich "einigt" man sich auf "nur" 25.000 Euro. Die BezReg. nimmt den Schulleiter als Verantwortlichen für die Inhalte der Schulhomepage in Regress. Auch wenn's ein A16er ist, so dürften 25.000 Euro schon wehtun.

    Gruß
    Bolzbold

    P.S. Diese "Weisheit" wurde uns von unserem Schulleiter auf der vergangenen Konferenz zugetragen.

    Wessen Rechtsauffassung ist das eigentlich – die der Bezirksregierung Düsseldorf, die deines Schulleiters oder deine eigene?

    Die Auffassung, dass jede Aufführung/Nutzung in der Schule eine öffentliche sei, wird ja nun nicht von jedem Juristen vertreten. Selbst das Bundesjustizministerium denkt nicht, dass ein Klassenzimmer ein öffentlicher Raum in diesem Sinne sei. (Insofern handelt übrigens ein Lehrer dann vermutlich auch nicht fahrlässig, wenn er sich an diese Rechtsauffassung anlehnt.)

    EDIT:

    Das hier liegt auch in gedruckter Form auf meinem Tischviertel im Lehrerzimmer.

    Ich korrigiere meine Aussage mit der CD dahingehend, dass ein Klassenraum und eine einzelne Klasse nicht als "öffentlicher Raum" angesehen werden. Bei gemsichten Klassen oder außerunterrichtlichen Vorführungen KANN das aber anders angesehen werden.
    Jedoch steht in dem Link von Dead Poet weiter unten folgendes:

    Gruß
    Bolzbold

    Ist die Schule bzw. Unterricht wirklich ein öffentlicher Rahmen? Es ist doch ein sehr beschränkter Nutzerkreis, zu dem auch keine Gäste etc. zugelassen sind.

    Das darfst Du dann in Deiner Erwiderung auf die Regressforderung Deines Dienstherren anführen, wenn der Verlag erfolgreich die Bezirksregierung auf Schadenersatz verklagt hat und man dann auf Dich zukommt.

    Gruß
    Bolzbold

    In Anlehnung bzw. in Folge dieses Thread habe ich noch eine Frage:
    In einem Übungsheft, zu dem auch eine Hör-CD gehört, steht, dass das Werk und seine Teile urheberrechtlich geschützt sein, dass man nichts davon ohne Einwilligung einscannen und in ein Netzwerk einstellen oder sonstwie offen zugänglich gemacht werden dürfen. Man dürfe aber für den eigenen Unterrichtsgebrauch Kopien in der notwendigen Anzahl herstellen.

    Meine Fragen sind nun:
    1) Ist das bloße Einscannen, um dann davon einen Teil auf einem AB zu haben, das man ausdruckt, auch entgegen des Copyrights? (ich meine wegen der Formulierung "dürfen nicht .... UND ....)
    2) Wie sieht es mit der CD aus? Darf ich die auf meinem Ipod haben?

    Hallo AK,

    dazu hatten wir SEHR deutliche Ansagen der Schulleitung inklusive eines Handouts der neuen Regelung bekommen.

    1) ist definitiv verboten, weil Du das Medium digitalisierst. Auch ein Teil eines urheberrechtlich geschützten Arbeitsblattes, Buchs etc. darf nicht eingescannt und in ein eigenes Arbeitsblatt eingefügt werden.
    Da haben einige von uns auf der Konferenz explizit nachgefragt und die entsprechend deutliche Antwort mit Textstelle auf dem Handout bekommen.

    2) ist im Rahmen einer privaten (!) Nutzung erlaubt. Sobald Du die CD jedoch in einem öffentlichen Rahmen vorführst (da gehört Schule zu), ist es verboten.

    Gruß
    Bolzbold

    Es steht allerdings auch nicht drin, dass es nicht erlaubt sei, einen Text abschreiben zu lassen.

    Frosch hat ja schon darauf hingewiesen, dass die dort aufgeführten Dinge eine "white list" darstellen.
    Den pädagogischen Sinn, einen Schüler einen Text abschreiben zu lassen, weil er gestört hat, sehe ich jedoch nicht. Es ist eine Strafe, die noch nicht einmal im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Fehlverhalten steht.

    Man darf wohl vermuten, dass der Gesetzgeber seinerseits davon ausgegangen ist, dass die diesem Gesetz unterstehenden im öffentlichen Dienst Arbeitenden es verantwortungsbewusst auslegen und umsetzen.

    Gruß
    Bolzbold

    Sorry, aber welcher Lehrer redet im Lehrerzimmer über Disziplinprobleme oder Fehler, die er gemacht hat?! Das ist doch ein ausgesprochenes Tabuthema! Obwohl ich sicher weiß, dass da bei einigen etliches schief läuft, geht es doch wohl gegen das Berufsethos darüber zu reden - und das genau macht ja die Lehrer krank - ich finde das so zum Kotzen, sorry! Mehr Offenheit würde uns allen hier weiterhelfen. Aber ich muss wirklich sagen, dass nur Junglehrer oder Referendare das tun - und auch erst, nachdem ich mich selbst geoutet habe - obwohl ich langsam aufpassen muss, weil meine Offenheit sonst nachher als Inkompetenz gedeutet wird!

    Da ist wohl mal wieder jemand dem Weltverbesserungsvirus anheim gefallen.

    Sonnenkönigin, wir alle haben mal genauso oder so ähnlich gedacht wie Du. Wenn Du das Ref. mal hinter Dich gebracht hast und Teil eines halbwegs normalen Kollegiums bist, dann wirst Du sehen, dass sehr wohl über Probleme gesprochen wird und sich in vielen Bereichen kollegialer Rat eingeholt wird, oder man vereinbart, bei bestimmten Problemen an einem Strang zu ziehen.
    Diese undifferenzierte Kritik ist ein Ausdruck Deiner Unerfahrenheit und des "hoppla, hier komme ich und ich werde alles besser machen als ihr!"

    Insofern kann ich mich darüber auch gar nicht (mehr) aufregen, weil Deine Ansichten früher oder später den Realitätschek durchlaufen müssen.

    Gruß
    Bolzbold


    chili - ja, ich bin schon länger an der Schule, aber erst seit 6 Monaten bekomme ich ja gezeigt, wie man es offiziell machen soll - und finde ich es einerseits beruhigend, aber auch erschreckend, dass die altgedienten Fachlehrer genau das machen, was uns Seiteneinsteigern oder Refs immer wieder angekreidet wird.
    Und selbige AKO hatte mich schon mal im Unterricht besucht und mich auf einige Punkte hingewiesen, sie sie selbst aber auch nicht unbedingt beachtet, wie ich nun gesehen habe.
    Natürlich will ich keineswegs behaupten, dass ich alles richtig mache - ich finde es nur unlogisch, wenn die Leute, die einen beurteilen, sich selbst nicht an ihre Regeln halten und frage mich dann, was das ganze System überhaupt soll, aber die Frage führt vermutl. zu weit.

    Die altgedienten Fachlehrer haben ursprünglich ganz andere Methoden und Vorgehensweisen gelernt. Die Weiterentwicklung von Unterricht bedeutet nicht automatisch, dass alle "alten Techniken" plötzlich nicht mehr gut sind und daher "abgeschafft" werden müssen.

    Ein Lehrling - sei es im Handwerk oder in der Schule - MUSS Dinge am Anfang viel genauer und reflektierter machen als der Geselle oder der Meister, damit er sich über die Prozesse, die im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit ablaufen, klar wird. Das ist bei uns besonders wichtig. Man stellt sich eben nicht mal eben so vor die Klasse und unterrichtet.

    In den UBs sollst Du keine Laborstunden zeigen, weil das später genauso von Dir erwartet wird, sondern weil Du zeigen sollst, dass Du solche Musterstunden planen und halten kannst und sowohl in der Theorie als auch in der Praxis das entsprechende "Handwerk" beherrschst.

    Da Du Dir vermutlich auch verbitten würdest, Dich anhand weniger von Dir gesehener Stunden umfassend zu beurteilen, solltest Du auch die Ausschnitte, die Du von gestandenen Kollegen siehst, nicht überbewerten.

    Ferner:
    Die Bewerterrolle als Ausbildungslehrer nehmen wir nicht deswegen ein, weil wir uns für so toll und unfehlbar halten, sondern weil sie Teil unserer dienstlichen Pflichten ist.

    Noch ferner:
    Du wirst eines Tages genauso "schlecht" wie die erfahrenen Kollegen unterrichten. Nicht weil Du korrumpiert wirst oder plötzlich zum schlechten Lehrer muteirst, sondern weil der Unterrichtsalltag und die -realität eben anders aussehen als Du sie als Referendar erlebst.

    Natürlich darfst Du gerne hingehen und künftig nur von den Kollegen etwas annehmen und Dich bewerten lassen, die in Deinen Augen würdig sind, da sie in Deinen Augen guten Unterricht leisten. Dass Du damit aber Dir selbst die Bewerterrolle anmaßt und dass Du ggf. dann ein Problem bekommen könntest, überhaupt Ausbildungslehrer zu finden, steht auf einem anderen Tablett.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Dame der Fachaufsicht, die wir mit kritischen Rückfragen diesbezüglich behelligt haben, hat das genauso wie Du dargestellt.

    Die grundsätzlichen Möglichkeiten sehe ich ja auch. Dennoch finde ich es nach wie vor schwierig, eine Klausur "ganzheitlich" zu erfassen und dann auf der Basis der Kriterien, sowie der uns mittlerweile zugegangenen Konkretisierungen tatsächlich zu einem objektiveren und operationalisierbaren Urteil zu gelangen.

    Eine Aufteilung der Sprachqualität in Kategorien wie (Achtung, ich werde polemisch!): "Der Prüfling macht schrecklich viele Fehler", "der Prüfling mach viele Fehler" bis "der Prüfling mach so gut wie gar keine Fehler" als Messlatte für das Textverständnis auf der einen Seite zu nehmen, dann aber andererseits die Risikobereitschaft zu komplexem Formulieren zu honorieren, führt zu noch mehr individualistischen Auslegungen der einzelnen Lehrkräfte. Das sieht meine Fachschaft übrigens ähnlich.
    Da wir Lehrkräfte ja (Zitat der Fachaufsicht) "semantisch mitlesen", ist der Maßstab des Textverständnisses bei Englischlehrern sowieso ein mehr als schwammiges Kriterium.

    Ferner dürften die meisten Fehler im Bereich Grammatik liegen, weil Stellungs-, Satzbau- und Zeitenfehler auch dazu zählen. Unsere Schüler machen verhältnismäßig wenig Wortfehler, noch weniger Rechtschreibfehler. So wird die sprachliche Qualität eines Textes ausgehend vom alten Fehlerquotienten per Dekret bis zu zwei Notenpunkten besser, weil ich mehr Sprachpunkte vergeben muss.

    Und wenn wir mal ehrlich sind: Die Abstufung der Punkte in den einzelnen Fehlerhäufigkeiten lassen sich doch gar nicht mehr wirklich glaubwürdig bei einem Text von 1300 Wörtern begründen. Letztlich schätzen wir doch dann die Fehler, was ja wohl kaum als objektiv gelten kann.

    Paradigmenwechsel hin oder her - dieses neue Modell ist m.E. nicht sonderlich praktikabel, wenn ich Klausuren auch nur in einem annähernd ähnlichen zeitlichen Rahmen korrigieren möchte.

    Gruß
    Bolzbold

    Zumindest in NRW ist er strengstens verboten und bei der neu einsetzenden FS halte ich ihn auch persönlich für kokolores - die SUS können doch noch gar nicht genug!

    Magst Du mal den Link posten, wo der Fehlerquotient offiziell in den Klausuren bis zum Abitur abgeschafft bzw. verboten wurde?

    Nebenbei: Über die Unsinigkeit eines FQ in neu einsetzenden Fremdsprachen muss man in der Tat nicht diskutieren.

    Gruß
    Bolzbold

    Nele

    Die aktuellen Kriterienkataloge sind im Vergleich dazu auch nur scheinobjektiver, weil sie wesentlich mehr Spielraum für individuelle Auslegung bieten. Ferner werden den Schülern Punkte nur so hinterher geworfen.
    Aber G8 hat in NRW ein Erfolg zu sein bzw. zu werden....

    Gruß
    Bolzbold

    §70 unseres Schulgesetzes regelt das.

    Die Befugnisse und Entscheidungskompetenzen der Fachkonferenz sind dort ebenfalls geregelt.

    Ich denke nicht, dass der FKV zwingend besondere zusätzliche Aufgaben hat, außer die Einladung zur FK fristgerecht zu verteilen, die FK zu leiten und Ansprechpartner für die Schulleitung und ggf. die höheren Behörden zu sein, sofern es um fachliche Belange geht. Die Schulbuchverlage wenden sich automatisch an die FKV, weil sie diese als Hauptansprechpartner erachten, wenngleich daraus kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.

    Alle anderen Aufgaben (Sammlungsleitung, Schulbuchverwaltung etc.) lassen sich auch an andere Kollegen "delegieren" bzw. können von anderen Kollegen übernommen werden.

    Gruß
    Bolzbold

    Ah oki, wieder was gelernt. Ich hatte das sogar erst gedacht, allerdings erinnerte ich mich daran, dass er immer mit Stachel auf dem Helm (Pickelhaube?!) dargestellt wurde und hab das dann verworfen hehe.
    Okay, back 2 the topic :D

    Nun, der Stachel dürfte da auch ursprünglich mit drauf sein, sofern er nicht abgebrochen ist. Der Winkel, aus dem das Foto gemacht wurde, dürfte allerdings dafür gesorgt haben, dass man den Pickel nicht sieht. SO lang ist der nämlich nicht.

    Ich finde die Umfrage unsinnig, weil sie bewusst oder unbewusst gegen die Gymnasiallehrer Stimmung macht.

    Geht es um die Rechtfertigung für eine höhere Besoldung der Gymnasiallehrer (und hier kann der Gymnasiallehrer ja nur gegen die A12er GS, HS und RS-Kollegen verlieren) oder geht es um gleiche Besoldung für alle? Dann ist die Frage nach der Rechtfertigung für Gymnasiallehrer obsolet.

    Wäre dem Ersteller dieser Umfrage wirklich an Neutralität gelegen, würde er nur eine einzige Frage stellen:

    Sollten alle Lehrer unabhängig von der Schulform dasselbe Gehalt bekommen? Ja / nein.

    Gruß
    Bolzbold

    In diesem Zusammenhang empfehle ich noch die Lektüre des wirklich gelungenen Artikels von Prof. Ladenthin zum Thema "Kompetenzorientierung als Indiz pädagogischer Orientierungslosigkeit". Der Artikel ist im PhV-Magazin abgedruckt.

    Er unterstellt der Kompetenzorientierung totalitäre Züge und moniert, dass Kompetenzen nicht automatisch zu humanem Handeln führen. Der Mann lehrt an der Uni Bonn unter anderem allgemeine Didaktik und führt die Kompetenz-Gläubigen regelrecht vor.

    Leider darf ich wohl aus Urheberrechtsgründen den Artikel nicht hierher kopieren. Möglicherweise ist er im Netz zu finden oder ein Kollege von Euch leiht Euch das Magazin.

    Gruß
    Bolzbold

    Dieses Thema ist brisant. Ich erhoffe mir aber dennoch (deswegen) viele Beiträge.
    Sollte eurer Meinung nach ein ehemaliger NVA-Offizier, der vom DDR-System überzeugt war und seine Vergangenheit relativ unkritisch sieht (Beispiel einer Äußerung: "Es gab keinen Schießbefehl"), in Leitungsfunktion gelangen, z. B. stellvertretende Schulleitung?
    Vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Nun ja - dieselben Fragen haben wir vor mehreren Jahrzehnten auch den ehemaligen Wehrmachtsoffizieren und den kleineren Nazi-Schergen gestellt. Einige fanden sich dann auch im Schuldienst wieder, andere brachten es sogar in die Nähe Adenauers.
    Was die Äußerung zum Schießbefehl angeht, so ist diese im Gegensatz zu Taten des NS-Regimes (leider) nicht strafbar. Der Mann macht sich natürlich insofern lächerlich, als dass dieser Befehl ja tatsächlich existiert und er damit ja zweifelsfrei widerlegt ist.

    Was die unkritische Betrachtung seiner Vergangenheit angeht, so kann dies in vielen Fällen sicherlich auch schlichtweg eine Art Selbstschutz sein. Die Tatsache, dass der Mann ehemaliger NVA-Offizier war, disqualifiziert ihn nicht per se für eine Leitungsfunktion. Inwieweit er dazugelernt hat und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, müsste ja vor Einstellung als Lehrkraft überprüft worden sein. Wenn hier etwas versäumt wurde, dann hat die Einstellungsbehörde geschlampt.

    Vielleicht sollte man dem Mann eine Kopie des Schießbefehls diskret in die Hand drücken...

    Gruß
    Bolzbold


    3. Ist es geldmäßig sinnvoll, dass wir die Steuerklassen ändern? (derzeit ich 3 und er 5) Wann und wo sollte ich das dann ändern?

    Wenn Du alleine Elterngeld beziehen willst, sehe ich keinen Grund, die Steuerklassen zu ändern, zumal Du ja auch noch mehr verdienen wirst als Dein Mann. Ein Steuerklassenwechsel bringt da m.E. nicht viel.

    Zitat


    4. Mein Mann ist derzeit über mich beihilfeberechtigt. Muss man irgendwas beachten, wenn er im Oktober / November kein Student mehr ist? Verdienen wird er in der Zeit nix.

    Solange er eine gewisse Verdienstgrenze (ich beziehe mich hier auf NRW!) nicht überschreitet, bleibt das auch so - ganz gleich, ob er Student oder was auch immer ist.

    Gruß
    Bolzbold

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