Beiträge von Bolzbold

    Nun wurde ich vor 2 Jahren aber am Zwerchfell operiert und die Leberraumforderung liegt direkt darunter. Das interessierte sie aber nicht.

    Ich finde die gesamte Vorgehensweise sehr ungewöhnlich und unsagbar brutal, wie sich meine Ärztin verhalten hat.

    Ich habe ein kleines Kind und bin gerade erst im Leben angekommen. Bei dem Gedanken, dass das jetzt das Ende sein soll, wird mir schlecht.

    Liebe Marie,

    wenn das so gelaufen ist, dann würde ich umgehend den Arzt/die Ärztin wechseln - denn hier brauchst Du Gewissheit und keine ärztliche Besserwisserei oder Ignoranz. Ich empfehle Dir dringend, eine zweite Diagnose einzuholen und bei der Anamnese klarzustellen, dass Deine zurückliegende OP im Vorfeld zu berücksichtigen ist.

    Ich kann Deine Gedanken an das viel zu frühe Ende verstehen, allerdings - und das ist vermutlich aktuell nur ein schwacher Trost - ist das noch (lange) nicht das Ende. Die Diagnostik ist nicht abgeschlossen und möglicherweise fehlerhaft. Es steht somit noch nicht zweifelsfrei fest, was da in Deinem Bauch ist oder nicht ist.

    Das würde ich jetzt zuerst angehen und diese Gedanken, so gut es geht, nicht zulassen.

    Dass Seph hier eine "Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg" als "Rechtsgrundlage" für die Nichtwertung einer normalen Klausur verwenden möchte, entspricht nicht meiner - und sicher nicht der allgemeinen Rechtsauffassung, sondern "Trump'scher Anmaßung und Umdefinition von Rechtsverordnungen".

    Wolfgang, damit schießt Du ziemlich über das Ziel hinaus.

    Ich maße mir hier nicht an, über Deine Denkweise zu urteilen, aber Rechtsverordnungen und deren Auslegung oder das Ziehen von Analogieschlüssen sind keine "Trump'sche Anmaßung und Umdefinition". Dieses Urteil wirkt doch sehr ideologisch und moralisch aufgeladen. Und genau das ist bei der rechtlichen Würdigung von Sachverhalten völlig fehl am Platze.

    Den Anscheinsbeweis findet man auch bei dem Lehrer und Schuljuristen Hoegg, der diesen ausdrücklich in solchen Fällen empfiehlt. Die Begründung und die Erklärung in seinen Schulrechtsbüchern ist ungefähr die, die k_19 vorgebracht hat.

    Wenn wir beispielsweise ein Gymnasium im Bonner Villenviertel nehmen und dann eine Gesamtschule in Gelsenkirchen Nord, dann ist völlig klar, dass das Level unterschiedlich ist. Würde man jetzt konsequent das höhere Level an der Gesamtschule durchsetzen, würden >90% der dortigen AbiturientInnen durchfallen. Kann man machen. Das würde mittelfristig aber das Aus für die Oberstufe dieser Gesamtschule bedeuten.
    Umgekehrt finden sich im Bonner Villenviertel so viele Kinder aus bildungsaffinen (Ober)Schichten, dass dies das Level nach oben drückt und man dort vermutlich mehr für ein "sehr gut" leisten muss als in Gelsenkirchen.
    Ich habe nach meinem letzten Schulwechsel, der nicht ganz so plakativ ausgefallen ist wie mein obenstehender Vergleich, auch den direkten Vergleich. Ich gebe aktuell ein "sehr gut" für Leistungen, die im Villenviertel womöglich nicht mit "sehr gut" bewertet worden wären.

    Den Einfluss des Klassenmaßstabs kann man nicht verleugnen. Natürlich könnten wir an meiner aktuellen Schule ein höheres Level "durchsetzen" - mit dem Ergebnis, dass wir dann in fünf Jahren nach und nach alle versetzt werden müssten, weil wir keine Anmeldungen mehr bekämen und die Schule dann auslaufen würde.

    Ich hänge somit irgendwo zwischen "diesen Faktor kann man leider nicht eliminieren" und "es ist gut, dass man hier keinen absoluten Maßstab anlegt".

    Nun ja, es gibt ja durchaus Möglichkeiten, seinen Hintergrund zu verschleiern.
    Man macht nur vage Andeutungen zu der Region, aus der man kommt, man vertauscht das Geschlecht von KollegInnen, man ändert die Klassenstufe oder den Kurs oder was auch immer.

    Und man kann natürlich auch einen UserInnennamen wählen, der nicht sofort verrät, wer man ist.

    Der SL hat klare Fehler nicht angestrichen, war im Durchschnitt 4 Notenpunkte besser als der Studienrat. Es ehrt dich, dass du kein Problem damit hast, aber weiß dass jeder Studienrat evtl. in der Probezeit auch? Oder lässt er sich durch die Korrektur des erfahrenen SLs inspirieren und geht den Weg des geringsten Widerstandes? Vor allem, wenn es auch um null Punkte geht?

    Ich kann nur für mich sprechen, aber nicht für den Studienrat. Und ich kann mich schlechterdings nicht für seine angenommene Obrigkeitshörigkeit rechtfertigen.
    Da ich als damaliger Studienrat nie solche extremen Abweichungen hatte, habe ich auch keine Erfahrungen, wie das so sein könnte. Ich habe aber immer ohne den Bewertungsbogen des Erstkorrektors korrigiert, da ich mich nicht von der Erstbepunktung beeinflussen lassen wollte. Wir lagen sicherlich auch im Endergebnis mal einen oder zwei Notenpunkte auseinander, das war aber alles im Rahmen.

    Im Normalfall weiß man auch vorher, wie der/die ErstkorrektorIn so tickt...

    Der andere Beitrag ist 3 Jahre alt, kann sich doch was Neues ergeben haben. Und dass jemand Daten wieder löscht, weil er fürchtet, erkannt zu werden, finde ich per se auch nicht komisch.

    Dann müsste man aber gezielt danach suchen. Das mag funktionieren, aber wer macht sich denn wirklich diese Mühe?

    (Hätte ich ständig diese Sorge, dann müsste ich meinen Account nicht nur löschen sondern im Vorfeld auch alles an Beiträgen löschen.)
    In den letzten 20 Jahren bin ich von Leuten, die nicht im Forum aktiv sind, noch nie auf meine Forumstätigkeit angesprochen worden - auch wenn ich sicherlich schnell identifizierbar wäre.

    Meint ihr wirklich, wenn beide an derselben Schule unterrichten und vom anderen wissen, der Studienrat hätte seinem stellvertretenden SL widersprochen? Haben die Schüler also Vorteile, wenn sie Unterricht bei der SL haben?

    Wenn man es so konfrontativ darstellt...

    ... man könnte es auch professionell sehen und erwarten, dass man das gar nicht erst in diesen Dimensionen betrachtet. Das halte ich für mehr als ungesund und hochgradig unfair gegenüber den Prüflingen - hier vor allem gegenüber den Prüflingen, die nicht vom StD bewertet wurden.

    Man müsste beim StD schon Dünkel und Unfehlbarkeitsansprüche unterstellen, damit das im Nachgang wirklich zu einem Problem für den StR wird. Das ist aber sicherlich nicht der Regelfall.

    Ich hätte kein Problem damit, wenn der StR (am besten noch in der Probezeit) zu einem anderen Ergebnis käme. Das ist immer ein guter Anlass, die eigenen Maßstäbe zu reflektieren und ins Gespräch zu kommen - natürlich nach dem Abschluss der Korrekturen und nicht im laufenden Verfahren.

    Moin,

    bei uns an der Schule waren am Dienstag und Mittwoch mündliche Prüfungen und Donnerstag und Freitag sind ja frei. Wir sollten laut SL den SuS Aufgaben aufgeben für die Tage, an dem die Prüfungen waren. Die SuS haben mich jetzt nach Rückmeldung gefragt, aber ich habe leider mein Arbeitsmaterial in der Schule liegen gelassen. :autsch:Kann mir bitte jemand das Arbeitsblatt Nummer 19 von Einfach Deutsch Das kunstseidene Mädchen inkl. Lösung schicken? Das war ,,Zentrale Männerstationen in Doris Leben‘‘.

    Danke :victory:

    Kaylo, auch bei Deinem ersten Beitrag vom Februar musste man den Eindruck haben, dass hier keine Lehrkraft schrieb sondern ein/e SchülerIn. Dafür gibt es in Deinen beiden Beiträgen zu viele orthographische und grammatikalische Fehler. Da Du ja vorgibst, DeutschlehrerIn zu sein, müsstest Du in der "kommunikativen Darstellungsleistung", dem "Ausdrucksvermögen" wie auch im Bereich "sprachliche Korrektheit" eine deutlich stärkere "Leistung" zeigen. (SCNR.)

    Die Rückmeldungen kannst Du auch am Dienstag geben - nachdem Du am Montag Dein Material gesichtet hast. Alternativ gibt es ja auch noch KollegInnen an Deiner Schule, die möglicherweise parallel unterrichten.

    Doch, genau SO ist das letztlich gewollt, weil Du bei so vielen Einzelkriterien ansonsten keine Klausur in auch nur ansatzweise vertretbarem Zeitaufwand korrigieren kannst.

    Natürlich musst Du Dir im Schnellverfahren ein Bild machen und das im Zweifelsfall auch begründen können, falls ein/e SchülerIn fragt. Der Vorteil bei so vielen Kriterien und meiner Bitte, mir konkret zu sagen, wo man denn meint, zu wenig Punkte bekommen zu haben, ist, dass faktisch niemand mehr fragt. Bestenfalls die, die einen oder zwei Punkte unter der nächstbesten Note liegen, da geht es aber immer ums Prinzip und nicht um ungerechte Bewertung.

    Karl-Dieter

    Das sind wirklich Ausnahmefälle, in denen die Verordnungen nur bedingt helfen. Eine solche Konstruktion hilft auch hier nicht weiter.

    Bevor so etwas passiert, wird vermutlich eher ein AO-SF Verfahren stattfinden und/oder das Kind an die Förderschule gehen.

    Und ja, falls hier alle Ausnahmeregelungen greifen sollten, kommt das Kind mit 11 oder 12 in die Sek I und wäre dann bei zwei Wiederholungen in der Sek I plus ein Jahr zusätzliche Gnadenfrist ungefähr in dem von Dir umrissenen Alter.

    Leider kenne ich es jedoch auch, dass die Schulleitung dieses Vorgehen umgeht und ihren Kopf, also die Schulzeitverlängerung, trotzdem durchsetzt. Dann kannst du überlegen, ob du dich mit der SL anlegst oder ihre Entscheidung akzeptierst.

    Und genau das dürfte das Problem in allen Bundesländern sein, die das so regeln.

    Mich würde das auch (für NRW) interessieren, insbesondere die Rechtsgrundlage dafür, dass die Zeugniskonferenz darüber entscheidet.

    Es gibt ja an den verschiedenen Schulen die wildesten Formulare (https://freiherr-vom-stein-bergkamen.de/wordpress/wp-c…3%A4ngerung.pdf, https://siebengebirgsschule.de/wp-content/upl…%A4ngerung2.pdf https://ge-rheinbach.de/wp-content/upl…al-neu.docx.pdf)

    Meiner Meinung nach hat die Zeugniskonferenz hier gar keine handhabe sondern ausschließlich die Schulleitung.

    Dann schauen wir doch einmal dort nach, wo es einschlägig und eindeutig (!) steht.

    Für die Sek I ist das die APO-S I - hier § 2 Satz 3.

    § 2
    Dauer der Ausbildung

    Die Regeldauer der Ausbildung in der Sekundarstufe I ist sechs Jahre, im Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang fünf Jahre. Die Schülerin oder der Schüler kann sie um zwei Jahre überschreiten. Die Versetzungskonferenz kann sie um ein weiteres Jahr verlängern, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen. Dies schließt die Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe (§ 10 Absatz 2) ein.

    Das alleine wäre schon einschlägig und eindeutig genug.

    Das Versetzungsverfahren in der Sekundarstufe I ist in § 21 APO-S I geregelt, der seinerseits auf § 50 SchulG verweist. Genauer gesagt § 50 Abs. 2.

    § 50
    Versetzung, Förderangebote

    (2) Über die Versetzung entscheidet die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz als Versetzungskonferenz. Mitglieder der Versetzungskonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Schülerin oder den Schüler im zweiten Halbjahr unterrichtet haben. In der Versetzungskonferenz übernimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter den Vorsitz oder bestellt eine Vertretung.

    Daraus folgt, dass die Schulleitung dies mitnichten alleine entscheiden kann. Sie kann die Versetzungskonferenz beraten oder einen Beschluss derselben beanstanden, falls dieser rechtswidrig sein sollte.

    Nicht wirklich. Haben beide Steuerklasse 4. Das Problem bei mir ist die gesetzliche Krankenversicherung. Da bezahle ich auch den Arbeitgeberanteil mit. Momentan zahle ich 700 Euro im Monat, bei Vollzeit 1100 Euro. Somit bleiben Netto 200 Euro mehr bei Vollzeit. Das sind, wenn mans auf die Wochen zulegt 50 Euro pro Woche. Also verdiene ich dann an dem Tag, den ich pro Woche mehr arbeite 50 Euro. Das lohnt einfach nicht.

    Gibt es einen Grund, weshalb Du die Arbeitgeberanteile mitbezahlen musst?

    Erweiterte Familie gibt es nicht.

    Der Ältere macht nächstes Jahr Abitur und will dann Informatik an der Uni hier studieren. Er bezieht dann eine eigene Wohnung bei uns im Haus. Ob das allerdings in 4 Jahren noch so ist, weiß man ja nie.

    Richtig - und alles andere außer dem Sparen kann man jetzt noch nicht planen. Daher würde ich mir zum jetzigen Zeitpunkt zwar Gedanken machen, was ich konkret in dem Sabbatjahr machen möchte, aber die Planungen an dich können wohl erst ein Jahr vorher so richtig beginnen.

    Grundsätzlich richtig. Nur je nachdem was man dann vorhat muss man ja schon vorplanen. Z.B sparen, Ziele setzen etc.

    Der Fokus lag ja darauf, was mit Deiner dann 15jährigen Tochter sein wird.

    Sparen - ja. Konkret planen wird noch nicht gehen. Ggf kann sich der Ältere ja um seine Schwester kümmern. Was ist mit dem Vater oder erweiterter Familie?

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