Beiträge von Bolzbold

    Kiga ab 06.00 sollte eigentlich auch im Westen Standard sein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert einen entsprechenden Anspruch sicherzustellen. Das gilt umgekehrt auch für die Abholzeiten bis 18.00 Uhr. Natürlich entsteht so ein Mehrbedarf an Fachkräften. Aber so wie es jetzt hier ist, bleiben KuKs ganz zu Hause , weil sie bei den jetzigen Betreuungszeiten es nicht organisiert bekommen.

    Das ist (und bleibt) in vielen Kommunen ein Desiderat.

    Hier ist 7 Uhr das frühestmögliche an Anfangszeit. Das setzt aber auch voraus, dass man bei der zentralen Vergabe der Plätze auch genau diesen Kindergarten bekommt und nicht noch durch die halbe Stadt fahren muss.

    Nun, käme mir der TE in meiner Funktion häufiger mit solchen Dingen über den Weg gelaufen, wäre die erste Reaktionsmöglichkeit in der Tat freundlicher Humor. Gleichwohl würde ich mir früher oder später die Frage stellen, wie ernst ich den Kollegen noch nehmen kann.

    Neben Logorrhoe gibt es auch Hypergraphie - das kannte ich bis dato noch nicht.

    Ich möchte hier tatsächlich meine ursprüngliche Antwort zum Teil revidieren.


    Zunächst zur Frage ob Voll- oder Teilzeit:
    Dazu schreibt die TE nichts, aber angesichts der 28 Wochenstunden Deputat im Primarbereich, dürfte es schwierig sein, diese auf vier Tage zu verteilen. Ich glaube kaum, dass die TE vier mal je sieben Stunden unterrichtet. Dass die TE somit in Teilzeit unterrichtet, liegt für mich auf der Hand.

    Zur Frage der Fortbildung:
    Das Problem einer Fortbildung an unterrichtsfreien Tagen dürfte je nach Tag und Faktor Zufall jede Teilzeitkraft früher oder später treffen. Ein unterrichtsfreier Tag (sic!) bedeutet nicht, dass an diesem Tag generell nicht gearbeitet werden muss oder gar darf. Die Teilzeitarbeit begründet in meinen Augen keinen Wegfall der Verpflichtung zur Fortbildung. Diese kommt KollegInnen unabhängig von ihrem Deputat zugute.

    Zur Sinnhaftigkeit dieser Fortbildung:
    Wenn ich bereits ein Zertifikat über eine Teilnahme an einer bestimmten Fortbildung besitze und dann im Rahmen einer ganztägigen Kollegiumsfortbildung diese - möglicherweise sogar identischen - Inhalte auf der Tagesordnung stehen, kann man in der Tat nach dem Sinn dieser Fortbildung für diese Kollegin fragen. Wenn die Fortbildung dann auch noch am unterrichtsfreien Tag stattfindet, reduziert sich für die TE die Sinnhaftigkeit natürlich noch einmal zusätzlich. Ich persönlich könnte mir hier vorstellen, die Kollegin von der Teilnahme zu befreien.

    Zur Teilbarkeit von Fortbildungen:

    Es wäre natürlich geschickt, ganztägige Fortbildungsveranstaltungen so zu organisieren, dass sie aus zwei Teilen bestehen, so dass hier Potenzial vorhanden wäre, die TZ-KollegInnen nur anteilig teilnehmen zu lassen.

    Zur Frage der möglichen Konsequenzen:
    Solange diese Goodwill-Entscheidungen als solche verstanden werden und sich daraus nicht früher oder später eine Anspruchshaltung entwickelt und es zu Situationen kommt, wo die KollegInnen dann die Freistellung einfordern, hätte ich bei entsprechend strukturierten Fortbildungsveranstaltungen kein Problem damit, dass TZ-Kräfte nur einen Teil davon belegen.

    Bolzbold Respekt, dass du immer so sachlich und unter Verweis auf die Rechtslage auf solche Anfragen antwortest. Wenn du deine Tätigkeit als stellvertretender Schulleiter auch so ausübst, wovon ich ausgehe, dann kannst du ruhig auch noch A16 als Karriereziel setzen. Die entsprechende Schule kann sich dann glücklich schätzen.

    Auf der anderen Seite: Dass ich nicht immer so sachlich bei Anfragen bleiben kann, lässt mich vor der Ebene A15Z zurückschrecken :D

    Vielen Dank für die Blumen. Den Antwortstil und die Gelassenheit habe ich in der Behörde gelernt - das ist auch im Schulalltag sehr hilfreich.

    (Wie wichtig das sein kann, habe ich direkt auf meiner ersten Gremiumssitzung, auf der ich mich dem Gremium vorgestellt habe, erfahren, als mir eine Person aus diesem Gremium mit einer sehr persönlichen Frage ziemlich auf die Füße getreten war.)

    Gleichzeitig habe ich einen Schulleiter, von dem ich selbst diesbezüglich viel lerne.

    Ich hätte der Kollegin, wenn sie an meiner Schule wäre, ebenso sachlich die obenstehende Auskunft gegeben, aber bei Bedarf mit ihr nach einer Lösung gesucht, wenn sie z.B. aus familiären Gründen hier nicht an der Veranstaltung hätte teilnehmen können.

    Ja.

    Siehe § 17 Abs. 2 ADO NRW.

    BASS 2024/2025 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)

    Ggf. besteht bei Euch die Möglichkeit einer Tandem-Regelung.

    Der Umstand, dass Du bereits eine Fortbildung zu dem Thema gemacht hast, steht m.E. auf einem anderen Tablett. Da geht es dann ja weniger um die Zulässigkeit der Verpflichtung als um den Sinn. Ein Gespräch mit der SL könnte hier helfen.

    Hallo Blaue Tasse,

    ich habe nicht den Eindruck, dass Du bewusst schikaniert wirst oder Dich jemand auf dem Kieker hat.

    Als Verantwortlicher für Stunden- und Vertretungspläne wäre ich theoretisch derjenige, der mit Deinen Fehlzeiten umgehen müsste, wenn Du an meiner Schule arbeiten würdest. Ich schildere Dir das Ganze einmal so, als wäre ich Dein stv. SL.

    Ungeachtet der Gründe für Deine Fehlzeiten, deren Legitimation ich mir nicht anzuzweifeln anmaße, sorgen hohe Fehlzeiten oder spontane Fehlzeiten für Unruhe in einer Schule. Das eine ist die ggf. notwendige Organisation von Vertretungen, das andere ist die Frustration von KollegInnen, die das abfangen müssen oder im Rahmen von Tandem-Arbeit nicht weiterkommen. Die Frustration darf ich dann in meiner Funktion "entgegennehmen".

    Du deutest das Verhalten Deiner Kollegin als anschwärzen. Das kann man so sehen, gleichwohl wissen sowohl mein Schulleiter als auch ich recht gut darüber Bescheid, wer wie oft fehlt, so dass ein Anschwärzen, so die Intention eben diese gewesen sein mag, eigentlich keine Auswirkungen auf unser Verhalten hat.

    Ebenso ungeachtet der Gründe ist es für eine Schule wirklich extrem ungünstig, wenn eine Kollegin einfach nicht kommt und nicht Bescheid sagt / sagen kann. Dann habe ich Stress, weil ich nicht weiß, was Sache ist und muss ggf. dann schnell noch eine Vertretung organisieren. Dass ich darüber nicht sonderlich erfreut wäre, wirst Du hoffentlich verstehen.

    Ich würde Dir empfehlen, hier unbedingt auch einmal die andere Seite anzuschauen, bevor Du Dich in einer Opferrolle wähnst. Ich würde mir genau dann Gedanken über eine Abmahnung machen, wenn es soweit ist. Tipps zum "wehren" kann ich Dir nicht geben, das wäre mir auch grundsätzlich zu konfrontativ. Es empfiehlt sich hier den Dialog zu suchen und Lösungen zu finden. Alles andere führt nur zu noch mehr Stress - für beide Seiten.

    Weil einige sich vermutlich gerade sowas von verarscht von Dir fühlen und ich selbst nur darauf warte, dass Du irgendwann die Bombe platzen lässt und genüsslich auskostest, wieviel Zeit und mitunter Nerven Du hier einige gekostet hast.

    Wie würde denn folgendes laufen: aufgeschrieben ist die stellvertretende Seminarleitung (A15 Z)oder eine Fachleitung (a15) an Studienseminar / Lehrerausbildung. Ein auf seinem Posten unglücklicher SL mit A16 will unbedingt wechseln und auch ein A15 Koordinator. Würde dann der SL oder der A15 Koordinator sofort auf die Stelle gesetzt ohne dass zb Interessierte andere A14er ihr Verfahren durchlaufen müssten .

    Ich bin als Rückkehrer aus der Behörde auf eine A15-Stelle an einer Schule "gesetzt" worden, ohne dass ein/e A14erIn ein Verfahren durchlaufen musste. Ich war ein Versorgungsfall. Die WechslerInnen hinterlassen ja ihrerseits dann Vakanzen, auf die sich A14- oder A15-KandidatInnen bewerben können.

    Wobei die Anforderungen natürlich sich deutlich unterscheiden. Man kann eine gute Stv SL sein aber eine miserable Fachleiterin Latein . Da wäre es ja besser wenn man das Verfahren für alle öffnen würde

    Es KANN alles sein. Man kann auch ein/e Blender/in sein oder unter dem Hochstapler-Syndrom leiden. Alles ist möglich.

    Wir sollten uns hin und wieder fragen, ob wir auch so gegenüber den LAA('), die neu an unsere Schulen kommen, auftreten würden, wie das hier mitunter geschieht. Vielleicht wird man aber auch mit zunehmender Zeit in diesem Job selbstgefälliger und selbstgerechter...

    Neulich wurde die stellvertretende Schulleiter meiner Nachbarschule einfach auf die fachleitung Latein an einem Studienseminar versetzt ohne Auswahlverfahren. Die Stelle am Seminar war auch gar nicht ausgeschrieben. Und ein Fachleiter am Seminar wurde ohne verfahren Fachberater in der Behörde .

    Statusgleiche Versetzungen sind nicht unüblich.

    Als ich trage immer ein T-Shirt mit einem Scan der aktuellsten Urkunde. Irgendwie muss der Dienstgrad ja erkannt werden, damit auch klar ist wer, wen zu Grüßen hat. Das ist bei der Bundeswehr zugebenermaßen einfacher. Vielleicht sollten wir auch über Schulterklappen nachdenken.

    Ich lasse mit mein StD SV demnächst auf die Stirn tätowieren. Allerdings muss ich dann nochmal zum Lasern, falls ich irgendwann doch noch eine Stufe weiter nach oben fallen sollte.

    Eigentlich ist es ja schade, dass die Rangstufe der Beurteilung nicht auf der Urkunde steht. Hätte man ja in Klammern daneben notieren können

    Und direkt das nächste Problem. Ich habe den Eindruck, dass Du hier seit Deiner Anmeldung mit Abstand am meisten gepostet hast. Isoliert betrachtet ist das nicht schlimm, aber thematisch findest Du einfach kein Ende. Man muss nicht alles haarklein zerreden.

    Ich möchte an dieser Stelle nochmal ergänzen, dass die Erwartungshaltung vielleicht aus der Pespektive einer jahrelang im Beamtentums befindlichen Lehrkraft absurd wirken mag (gerade angesichts der laufenden Abordnungsspiralen und der teils schwierigen Stellenlage je Lehramt und Bezirskregierung). Aber für jemanden, der gerade frisch aus dem Studium kommt, fünf Jahre in einer selbst wählbaren Stadt gelebt hat und da vielleicht schon gefühlt einen Fuß im System hatte, weil man Vertretungsstellen hatte, erscheint es sehr abenteuerlich, dass man dann auf einmal quer durchs Land geschickt wird.

    Dass es durchaus Gründe gibt, die für das System sprechen,

    • gleichmäßige Verteilung der LAA übers Land
    • vakante Fachleitungsstellen (gerade bei GS und HRSGe häufig ein Problem)
    • beliebte Einzugsgebiete, da (vermeintlich) einfachere, weniger heterogene Schülerschaft
    • Unbeliebtheit von Orten durch besondere Zustände (seit zwei oder drei Jahren will doch niemand mehr ernsthaft nach Lüdenscheid..)
    • usw.

    haben viele am Ende ihres Studiums nicht unbedingt auf dem Schirm - solche Einsichten bekommen die meisten erst, je länger sie im System stecken.

    Das ist in der Tat zutreffend.

    Mein alter Ausbildungskoordinator vor 20 Jahren war auch sichtlich "irritiert", als ich ihm eröffnete, dass ich ja um 5 Uhr morgens aufstehen müsste, um mit ÖPNV um 8 Uhr vom Wohnort zum Schulort zu kommen. Eine solche gerade zu Beginn gefühlte Odyssee mit bis zu zwei Stunden Pendeln pro Strecke (!) kann einem die Stimmung ziemlich verhageln und die Vorfreude auf die damals noch anstehenden zwei Jahre ziemlich dämpfen. Für solche "Befindlichkeiten" konnte man auf wenig Verständnis hoffen. Alle anderen LehramtsanwärterInnen ohne eigenen PKV hatten das schließlich auch durchgemacht.

    Problematisch wird es dann, wenn die eigene Sichtweise zum Maßstab erhoben wird, um anschließend über divergierende Sichtweisen zu urteilen. Das ist hier passiert. Gleichzeitig machte hier auch der Ton die Musik.

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