Also im November hatten wir doch einen Tommyboy und eine süße Kirsche, die sich intensiv mit diesem Thema befassten. Und damals war es Tommyboys Erstlingsposting.
Wer nochmal lesen will:
Lehrer und Erotik
Gruß
Bolzbold
Also im November hatten wir doch einen Tommyboy und eine süße Kirsche, die sich intensiv mit diesem Thema befassten. Und damals war es Tommyboys Erstlingsposting.
Wer nochmal lesen will:
Lehrer und Erotik
Gruß
Bolzbold
Ach ja:
Die Streichung des Arbeitszimmers für Lehrer wurde zwar vom Finanzminister angeleiert, aber vom BGH bestätigt.
Die Begründung des Urteils ist jedoch der Hammer.
Das Hauptargument war, dass per definitionem der Arbeitsschwerpunkt des Lehrers in der Schule liege und somit die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers nicht mehr zutreffen.
Mit Lebenswirklichkeit hat das nichts zu tun.
Gruß
Bolzbold
ZitatOriginal von alias
Was passiert, wenn wir Lehrer zuhause kein Arbeitszimmer mehr haben?Hier kann man/frau es sehen:
http://www.youtube.com/watch?v=p9ACT1nYpW0
Och, Alias, da wurde mir gegenüber angesichts einer ähnlichen Schilderung der Lage geäußert, dass man ja in einen der Klassenräume ausweichen könnte...
Gruß
Bolzbold
Als ob es da um eine "echte" Auseinandersetzung mit der Problematik ginge...
...und selbst wenn der Artikel in dem Sinne sachlich richtig wäre, dann liegt die "Schuld" an diesem Problem doch weniger bei denen, die davon profitieren (also die inkompetenten Lehrer) sondern bei denen, die die Lehrerausbildung so gestalten, dass die "Nieten" trotz angeblicher oder erwiesener Inkompetenz diese erfolgreich durchlaufen. Es ist ja auch nicht so, dass diese Ausbildung komplett für die Tonne wäre.
Meinetwegen können sie den Beamtenstatus abschaffen. Dann werden die Lehrer nur für den Staat nicht mehr bezahlbar. Oder es arbeiten eben noch mehr Affen als Lehrer, die man mit Erdnüssen bezahlen kann.
Gruß
Bolzbold
Wenn die Leistung eigentlich eine eigenständige Charakterisierung ist und hier zudem fremdes geistiges Gut als das eigene ausgegeben wird, würde ich da auch keine Punkte für geben.
Gruß
Bolzbold
Ich habe in meiner UPP einen Videoclip zeigen lassen. Um aber formale "Verstöße" von Anfang an zu vermeiden, habe ich meinen Hauptseminarleiter, der auch Prüfer in meiner UPP war, gefragt, was die rechtliche Komponente angeht. Er sah darin kein Problem.
Gruß
Bolzbold
Hallo Lotte!
Irre ich mich, oder würde ein Blick in Deine Personalakte reichen, um das herauszubekommen?
Meines Wissens haben Schulleiter Zugriff auf die Hauptpersonalakte.
Näheres findest Du unter:
http://www.phv-nw.de/inhalt/images/…vv_-_auszug.pdf
Eine gute Figur gibst Du dann selbstredend nicht mehr ab.
Inwieweit das Betrug ist, überlasse ich den juristisch versierteren Kollegen hier im Forum.
Inwieweit man seinen Lebenslauf "beschönigen" soll, um auf dem Arbeitsmarkt bessere Karten zu haben, das bleibt unter moralischen Gesichtspunkten jedem selbst überlassen.
Gruß
Bolzbold
Hallo -J- !
Wenn Du noch Referendar bist, wird Deine Steuererklärung wohl recht schnell gehen, weil Du mit Sicherheit nicht wesentlich mehr als 500 oder 600 Euro an Lohnsteuer bezahlt hast.
Mehr kannst Du demzufolge auch gar nicht wiederbekommen.
Fangen wir mit dem PC an.
Wenn der teurer als 400 Euro war - soviel kannst Du bei Einzelposten maximal pro Jahr abschreiben - kannst Du den Restbetrag in 2007 auch absetzen.
Der C1-Schein und der Übungsleiterschein fallen unter Aufwendungen für die Ausbildung.
Fahrtkosten, sofern berufsbedingt, kannst Du auch absetzen, allerdings momentan noch erst ab dem 20. Kilometer.
Es ist richtig, dass wenn Du unter dem Freibetrag dessen, was Du verdienen darfst, liegst, Deine Eltern rückwirkend für 2007 einen Kindergeldanspruch erwirken können.
Das hängt aber auch von Deinem Geburtsjahr ab, weil die Altersgrenze von 27 in zwei Stufen auf 25 herabgesetzt wird.
Der Freibetrag liegt bei 7860 Euro, wobei das Bruttogehalt abzüglich der Werbungskostenpauschale von 920 Euro bemessen wird.
Gruß
Bolzbold
Das kommt darauf an, ob es eine "muss"-Regelung ist oder eine "soll"-Regelung. Aus Letzterer zieht man schnell einen Rechtsanspruch, aber es ist eine "muss wenn kann"-Regelung, in anderen Worten kann der Schulleiter argumentieren, dass es eben nicht anders ging.
Schau doch mal nach, wie das konkret bei Euch geregelt ist.
EDIT:
Hier eine Quelle.
Das "Original" ist damit identisch.
ZitatAlles anzeigen
2. Erleichterung der ArbeitsbedingungenLehrkräfte, deren Unterrichtsverpflichtung nach §§ 80a und 87a NBG reduziert worden ist, haben ebenso wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte neben ihrer Unterrichtsverpflichtung auch außerunterrichtliche Aufgaben zu erfüllen. Diese Verpflichtung führt in Einzelfällen zu einer im Verhältnis zu Vollzeitlehrkräften stärkeren Belastung der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte, die von den Betroffenen als ungerecht empfunden wird. Hierdurch werden vor allem Frauen belastet, weil vornehmlich sie es sind, die Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen.
Beim Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte soll auf diese Situation Rücksicht genommen werden, soweit hierdurch nicht eine pädagogische Gestaltung des Stundenplans beeinträchtigt wird. Die Rechte der Konferenzen bleiben unberührt.
Bei der Stundenplangestaltung sowie bei der Zuweisung außerunterrichtlicher Aufgaben ist Folgendes zu beachten:
2.1 So weit wie möglich sollten teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte für dienstliche. Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtsführung, Sprechstunden, Sprechtage, Projektwochen, Schulveranstaltungen) nur entsprechend dem Umfang ihrer reduzierten Unterrichtsverpflichtung eingesetzt werden.
2.2 Die Erteilung von weniger als zwei Unterrichtsstunden am Tag sowie ein Einsatz am Vor- und Nachmittag desselben Tages sind bei Teilzeitbeschäftigten nach §87a NBG ausgeschlossen und sollten bei den übrigen Teilzeitbeschäftigten vermieden werden, es sei denn, eine solche Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten gewünscht.
2.3 Soweit Springstunden nicht vermieden werden können, sollten teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nur entsprechend ihrer reduzierten Unterrichtsverpflichtung belastet werden.
2.4 Mindestens ein unterrichtsfreier Tag in der Woche ist teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, deren Unterrichtsverpflichtung nach §87a NBG mindestens um ein Drittel der Regelstundenzahl ermäßigt ist, zu ermöglichen und sollte den übrigen teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermöglicht werden, es sei denn, eine solche Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten nicht gewünscht.
2.5 Bei der sonstigen Verteilung der Unterrichtsstunden sollte bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften nach §87a NBG auf die familiären Verpflichtungen Rücksicht genommen werden. Dies gilt insbesondere auch für die Festlegung von Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende.Die Nichtgewährung von Erleichterungsmöglichkeiten ist auf Wunsch der betroffenen Lehrkraft ihr gegenüber zu begründen.
Quelle: http://www.schure.de/
oder
Quelle: Kultusministerium Niedersachsen
Das riecht stark nach "muss wenn kann" - in anderen Worten kann die Schulleitung das wohl so machen, wenn die Teilzeitkräfte es ausdrücklich so wünschen. Wenn sie es nicht wünschen, kann die Schulleitung wohl immer noch mit guten Begründungen so agieren wie Du es beschrieben hast.
Gruß
Bolzbold
@SuperLion
Das wäre bei den Minuspunkten genau die Konstellation, die ich so unsinnig finde.
Wenn Du für eine richtige Antwort - welcher Art auch immer sie sein mag - einen Pluspunkt gibst und für eine falsche Antwort einen Minuspunkt, dann zählen die falschen Antworten indirekt doppelt, weil bei 50% richtigen und 50% falschen Antworten die Punktzahl ja "null" wäre, was ja an sich einer "sechs" entsprechen würde. Rein leistungsmäßig wäre das aber nicht zu legitimieren.
Wenn das nicht Deine Absicht ist, solltest Du nur richtig beantwortete Fragen mit Punkten versehen und die falschen eben mit null Punkten werten.
Fehler auf diese Weise zu sanktionieren und damit den Wert der bei den anderen richtig beantworteten Aufgaben erzielten Leistung quasi aufzuheben kann nicht im Sinne pädagogischen Vorgehens sein.
Gruß
Bolzbold
Dass rein statistisch bei Multiple-Choice-Tests auch Schüler ohne zu denken je nach Antwortmöglichkeiten bestimmte Mindestpunktzahlen erreichen, ist wohl nicht zu vermeiden.
Ich würde anstelle von Minuspunkten dann meine Punkteskala und die entsprechenden Notenabstände "strenger" gestalten. Eine richtige Antwort ist eine richtige Antwort - egal wie sie zustande gekommen ist.
Wenn wir vermeiden wollen, dass Schüler ohne zu denken an die Lösung kommen, dann sollten wir vielleicht eher das Testverfahren ändern.
Wie wäre es mit dem Hinschreiben der richtigen Lösung anstelle von Ankreuzen? Ist im Extremfall auch nur ein Wort, und dennoch erfordert es ein gewisses Maß an "Können" und Vorbereitung.
Gruß
Bolzbold
Ich finde Minuspunkte unter dem Aspekt bedenklich, als dass eine falsche Antwort ja eine richtige zunichte machen würde, wenn es pro richtiger Antwort einen Punkt und pro falscher einen Minuspunkt gäbe.
Hätte also ein Schüler 50% der Fragen richtig und setzten wir den Erwartungshorizont mit noch ausreichend bei 50% der Maximalpunktzahl an, dann käme er auf 0 Punkte - ungenügend. Das kann ja dann wohl nicht Sinn der Sache sein.
Ausgehend von 20 Maximalpunkten hätten wir dann eine Bandbreite von -20 bis +20. Wie will man das denn dann vernünftig bewerten?
Reicht es nicht, dass ein Schüler keine Punkte bekommt, wenn er eine Frage falsch beantwortet?
Muss man ihm dann noch Minuspunkte geben und damit seine Leistung bei anderen Fragen quasi zunichte machen?
Ich sehe darin weder einen fachlich noch einen pädagogisch legitimierten Sinn.
Gruß
Bolzbold
ZitatOriginal von buckeye
Ich finde spickmich.de toll und finde es schade, dass ich noch nicht gespickt bin!Ich glaube, dass Schüler durchaus differenziert bewerten können, wenn sie selber ebenso behandelt (und bewertet) werden - gegenseitiger Respekt ist das Stichwort!
Hm, möglicherweise hast Du den Thread nicht ganz von Anfang an gelesen. Die Hauptkritik an spickmich sind die Bewertungskriterien, die eine sachlich angemessene Bewertung bislang nicht ermöglicht haben - da hilft auch alle scheinbare Bewertungskompetenz der Schüler nichts.
Was bei Dir durchklingt, ist folgendes:
Wenn die Bewertung des Lehrers wie auch immer geartet ist, verdient er sie auch - immerhin ist das ja eine Sache auf Gegenseitigkeit.
Soviel bei Dir zum Thema Differenzierung.
Gruß
Bolzbold
Nun ja, unter dem Aspekt, dass eine solche Seite durchaus negative Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern haben kann und die Seite ja de facto entgegen ihrer Behauptungen nicht dem Dialog sondern eher der Konfrontation dient, kann ich die Begründung der französischen Justiz durchaus nachvollziehen.
Interessant war aber, dass selbst Elternverbände gegen diese Seite waren.
Vermutlich haben Lehrer in Frankreich eine andere gesellschaftliche Stellung und erfreuen sich so auch einer gewissen Wertschätzung und in diesem Fall auch der Unterstützung durch Elternverbände.
Selbstkritisch muss sich jede Schule aber auch insofern an die Nase fassen, wenn sie eben kein verbindliches, transparentes Evaluationssystem hat bzw. praktiziert.
Das Prinzip der freiwilligen Evaluation führt in der Regel dazu, dass die "guten" Lehrer sich evaluieren lassen - mit den entsprechend positiven Ergebnissen. Die "schlechten" Lehrer wissen für gewöhnlich um die Qualität ihres Unterrichts und geben sich nicht die Blöße zu evaluieren bzw. ziehen daraus nicht die entsprechenden Konsequenzen.
Betrachtet man spickmich als Phänomen, dann prangert es die nicht vorhandene verbindliche Evaluation an Schulen an - auch wenn Lehrerbashing mittlerweile ja salonfähig geworden ist.
Gruß
Bolzbold
Also bei uns ist das so, dass die Teilzeitkräfte auch nicht nach der Hälfte der Konferenz plötzlich gehen.
Bei allen Konferenzen waren bis auf wenige Ausnahmen bisher immer auch alle Teilzeitkräfte anwesend.
Wenn man nun aus welchem Grund auch immer keine Kinderbetreuung hat, dann kann man eben an der Konferenz nicht teilnehmen. Punkt. Das lapidar auf die Lehrkraft abzuwälzen ist in Puncto Personalmanagement wohl eher ungeschickt.
Ferner sollte man einmal berücksichtigen, dass die Teilzeitkräfte ohnehin die A****karte gezogen haben, weil sie trotz eines möglichen freien Tages dennoch Springstunden haben und entsprechend vertreten müssen, weil sie zu allen außerunterrichtlichen, dienstlichen Veranstaltungen für gewöhnlich kommen (müssen bzw. sollen).
Damit haben sie anteilig eine deutlich höhere Arbeitszeit im Vergleich zu den Vollzeitkräften - nur dass die Teilzeitkräfte im Vergleich dafür deutlich weniger Geld bekommen.
Gruß
Bolzbold
ZitatOriginal von Nachteule
Den direkten Weg über die einstellende Behörde möchte ich nicht gehen, da ich mir so vielleicht mehr verbaue als nötig. Wenn entschieden, wird bestimmt nicht umentschieden. Eine Entscheidung möchte ich erst unter möglichst positiv "gehellten" Bedingungen (z.B. positiver Zeugnisse) herbeiführen.Also, erstmal herzlichen Dank!
Nun ja, was hast Du zu verlieren?
Szenario A:
Du bewirbst Dich mit dem aktuellen Führungszeugnis und wirst aufgrund der Vorstrafe nicht zum Ref. zugelassen. Dann müsstest Du ohnehin warten.
Bei erneuter Bewerbung und einem nach der Löschung sauberen Zeugnis sollte das dann ja kein Problem sein.
Szenario B:
Du bewirbst Dich mit dem aktuellen Zeugnis und wirst - wider persönlichen Erwartens - zugelassen. Dann geht es sozusagen ohne Verzögerung weiter.
Szenario C:
Du versuchst es gar nicht erst, lässt die fünf Jahre verstreichen, verlierst ggf. Zeit - was machst Du alternativ? - und bewirbst Dich dann vermutlich erfolgreich.
Wäre ich Du, würde ich mich bewerben - auch auf die Gefahr abgelehnt zu werden. Was hast Du zu verlieren? Im Zweifelsfall wäre das Ergebnis von Szenario A dann genauso wie das von Szenario C - nur dass Du zwischendurch eben eine Absage hast.
Direkt aufgeben und ggf. notgedrungen die Zeit überbrücken würde ich erst dann, wenn es unbedingt sein muss.
Bis jetzt steht das doch noch nicht fest.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass nach Löschung der Einträge im Führungszeugnis bei vorheriger vergeblicher Bewerbung dann immer noch "nein" gesagt wird. Die müssen sich ja an die aktuellen Daten halten und können so eigentlich nicht "nachtragend" sein.
Gruß
Bolzbold
ZitatOriginal von Nachteule
Ich weiss ja nun, was ein Führungszeugnis ist. Und ich weiss ja nun leider auch genau, dass ich wegen Vergehen im straßenverkehr vorbestraft bin.
Meine Frage ist: Ist es überhaupt möglich, eine unbefristete Anstellung als Lehrer in NRW zu bekommen, wenn man vorbestraft ist?
Gibt es solche Ausnahmen? Wenn ja, welche kennt ihr?
Hallo Nachteule!
Ich glaube, was wir wissen, zu wissen glauben oder von ähnlichen Fällen kennen, ist hier weniger von Belang.
Wenn Du Dich in NRW auf eine Stelle bewirbst, musst Du das Führungszeugnis einreichen. Wenn dann die Einträge wegen der Vorstrafe noch drin sind (vgl. alias Posting), dann wird Dir wohl die Bezirksregierung als einzige wirklich verlässliche Quelle sagen können, wie Deine Chancen stehen.
Gruß
Bolzbold
P.S. Was hast Du denn bitte so schlimmes angestellt - abgesehen von der Sache mit dem Versicherungsschutz?
ZitatOriginal von unter uns
Ja, da stimme ich vollkommen zu! Man müsste aber wohl, um bestimmte Gefühle zu erzeugen, für eine klare "Rahmung" sorgen. Also gleich sagen: Wir machen nun ein Experiment, wir wollen einmal sehen, wie sich das anfühlt - wenn man marschiert, dazu singt etc.Da wir ja nicht mehr im Jahr 1933 leben, ist eine solche Rahmung ohnehin nötig, da man von sich selbst ja abstrahieren muss, um sich eine historische Situation vorstellen zu können (aus der man DANN wieder Rückschlüsse für die Gegenwart ziehen kann.)
Völlig richtig - nur so kann es gehen.
Nebenbei: Da Schulleiter bei solchen "Experimenten" doch recht "sensibel" reagieren, empfiehlt es sich, auf die politisch hierzulande unverdächtigere "Internationale" auszuweichen. Die ist vom Ductus her mit von Schirachs Lied vergleichbar und sollte für weniger Missverständnisse sorgen.
Zitat
Allerdings dürfte man auch mit entsprechender Ansage u. U. Probleme bekommen, wenn man Schüler singen und den Hitlergruss zeigen lässt.
Nun ja, wenn verfassungsfeindliche Symbole und Gesten verboten sind, sollte man auch nicht zugunsten eines Experiments diese vollziehen lassen.
Im Politikunterricht stifte ich die Schüler ja auch nicht zum Ladendiebstahl an, wenn ich Jugendkriminalität durchnehme.
Gruß
Bolzbold
@unter_uns
Vermutlich sollten wir hier den Akzent auf "kommentarlos singen zu lassen" legen, denn das geht m.E. nun wirklich gar nicht.
Dennoch gibt es einen qualitativen Unterschied zwischen der wie erwähnt analytischen Auseinandersetzung mit Musik und der sozusagen "erlebnisorientierten" Auseinandersetzung.
Ich könnte mir vorstellen, dass das Gefühl, dass man aufgrund eigener Erfahrung manipulierbar ist bzw. sein könnte, eine nachhaltigere Wirkung erzielt als das nüchterne Feststellen aufgrund von Spekulationen, die auf Analyseergebnissen bzw. geschichtlichen Fakten basieren.
Gruß
Bolzbold
@Dudel
Man könnte das Singen von Nazi-Liedern so begründen, dass es um das Nachempfinden der Wirkung solcher Lieder geht und in einem zweiten Schritt um die Sensibilisierung für die Manipulierbarkeit eines jeden Individuums durch Musik.
Ideologiefrei betrachtet sind die Melodien ja durchaus schmissig und einprägsam, was unsere Großelterngeneration mitunter problemlos beweisen könnte.
In anderen Worten begebe ich mich von der rein kognitiv-analytischen auf die affektiv-emotionale Ebene. Die Gefahr dabei ist jedoch, dass ohne eine unmittelbar angeschlossene Reflexion dieses Singens in der Tat ein "merkwürdiger" Eindruck entsteht bzw. das Lernziel, die Schüler für solche Lieder und die Gefahren, die davon ausgehen, zu sensibilisieren, verloren geht.
Wie viele Songtexte aus den Charts können unsere Schüler auswendig mitsingen, ohne dass sie sich über den Inhalt der Songtexte im Klaren sind bzw. diese wirklich verstanden haben? Die Frage ist natürlich rein rhetorischer Natur. Nazi-Lieder sind unter dem Aspekt und unter dem Aspekt ihrer Verwendung in der damaligen Zeit nichts anderes.
Gruß
Bolzbold
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