Der "Normaufwand" bei Teilzeit ist im Vergleich zur Vollzeit immer höher. Zweimal Teilzeit ist somit zeitlich ein noch größeres Verlustgeschäft als einmal Vollzeit und einmal Teilzeit - es sei denn, es gelingt Euch, Eure Arbeitszeit im Blick zu behalten und angesichts der mehr zur Verfügung stehenden zeitlichen Ressourcen diese bewusst nicht für die Schule aufzuwenden.
Beiträge von Bolzbold
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Hallo zusammen,
Ich stelle mir die Frage auch gerade und würde gerne dieses Thema nochmal ansprechen.
Ich bin 41 und a13. Bin aber auch erst 5 Jahre im Job und verbeamtet.
Im Endeffekt frage ich mich auch gerade wie es weiter gehen soll „karrieretechnisch“. Macht eine a14 Stelle immer Sinn und sollte man die „mitnehmen“? Ich habe eigentlich keine Ambitionen auf a15 und Abteilungleitung. Die Verantwortung möchte ich nicht.
Und bei a14 sehe ich in sofern kein Bedarf, da man etwas mehr netto bekommt für je nach a14 Stelle effektiv doch mehr Arbeit, da ist eine Entlastungsstunde die Woche mehr wert.
Wie seht ihr das? Auch in Bezug auf mein Alter und Besoldung.
Grüße
Wir drehen uns hier im Kreis. Die Argumente sind bereits hinreichend gewälzt worden, wenn Du die vorherigen Seiten dieses Threads gelesen hast.
Wenn Du keine Ambitionen hast, dann lässt Du es eben. Vielleicht möchtest Du in ein paar Jahren etwas anderes machen oder eine interessante Zusatztätigkeit übernehmen. Niemand zwingt Dich. Mich hat auch niemand gezwungen, stv. SL zu werden.
Wenn Du Dir aktuell vorstellen kannst, die nächsten 26 Jahre "nur" zu unterrichten, dann ist doch alles prima. Dann gehst Du auf keine diesbezüglichen Angebote ein und gehst als StR in Pension. (In der Tat war das aber an meiner ersten Schule eher die Ausnahme.)
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Deine Kettenbeiträge wirken auf mich mittlerweile manisch. Finde doch jetzt bitte endlich einmal ein Ende.
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Das ist genau der Knackpunkt.
Wenn der Maßstab die gesprochene Sprache ist, würden gefühlt die Hälfte aller Fehler wegfallen - insbesondere alle Zeichensetzungsfehler. Das sollte aber eigentlich nicht der Maßstab sein, da sich die geschriebene Sprache nun einmal von der gesprochenen unterscheidet.
Ich habe in Geschichtsklausuren diesen Fehler, so er denn auftauchte, immer mit 1xZ und 1x Gr angestrichen. Eine Konjunktion ist etwas anderes als ein Relativpronomen und ein Relativsatz etwas anderes als ein Finalsatz.
In Englisch ist es bei "you're" und "your" tatsächlich so, dass der Ausgangspunkt die gesprochene Sprache ist, so dass man das als Rechtschreibfehler werden soll. Ich finde das völlig daneben, weil wir dann auch "there", "they're" und "their" haben. In diesen Fällen führt ein anderer Buchstabe bzw. eine andere Schreibweise zu einer anderen grammatikalischen Kategorie bzw. zu einem falschen Satzbau.
Die Ideologie dahinter ist natürlich, die Fehlerzahl zu drücken... -
DennisCicero, möchtest du dir nicht im therapeutischen Spektrum Hilfe suchen? Es ist nicht gesund, wochenlang über einen Satz in einer Beurteilung zu rätseln, die insgesamt mit *superduper* bewertet wurde. Was wir alle von diesem Satz halten ist zudem irrelevant, frag deinen Chef, was er damit ausdrücken wollte, wenn dir die geschriebenen Worte nicht klar genug sind.
Edit: ich würde den Text hier übrigens rausnehmen.
Dem würde ich mich anschließen. Die Vielzahl Deiner Beiträge wirken so, als wärst Du in einer Gruppendiskussion, die von Angesicht zu Angesicht stattfindet. Der Anteil an Redundanz ist auffällig hoch.
Wir können (und wahrscheinlich auch wollen) hier keine Therapie für Dich anbieten, wenn Du unter Depressionen, Selbstzweifeln oder was auch immer leidest.
Du hast hier wirklich ganz ausführliche Antworten bekommen, es wirkt jedoch so, als würden die Dich nicht sonderlich interessieren, weil Du direkt mit dem nächsten Zweifel ankommst. Ich empfinde das als äußerst anstrengend. -
In NRW gibt es maximal 5 Punkte und in 90% der Fälle werden die Punkte folgendermaßen vergeben:
Dienstliche Beurteilung A13: 3 PunkteBeförderung A14: 4 Punkte
Beförderung A15: 5 Punkte
Das kann ich ebenso wenig bestätigen wie die anderen UserInnen, die sich dazu geäußert haben. Sowohl in Bezug auf meinen beruflichen Werdegang als auch bei den Revisionen, die ich in den letzten 20 Jahren miterleben durfte, war die Noten- bzw. Punktevergabe teils deutlich anders.
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d.h. man erhält pro betreuten S. eine Entlastungsstunde. Angenommen, man hat eine Doppelstunde Unterricht in einer Klasse, die dann für 4 Wochen ins Praktikum geht. Wenn ich dann zwei S. zugeteilt bekomme, die ich betreue (Anruf im Betrieb, Besuch, Mappe), dann erhalte ich quasi einen Ausgleich in Form einer Entlastungsstunde pro Schüler, sodass sich ein Nullsummenspiel für die Praktikumszeit entsteht? Und falls doch Vertretung im dann lückenhaften Stundenplan anfällt, zählen die ganz normal als Mehrarbeit.
Das kann man so pauschal nicht sagen, da der tatsächliche Aufwand bei vier Wochen Praktikum und einer Doppelstunde nicht zwingend acht Stunden entsprechen muss. Deshalb hat da jede Schule ihren eigenen Umgang damit.
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Meiner Meinung nach ist da gar keine Rückdatierung notwendig. Der Arzt kann mit Datum von heute ja trotzdem bestätigen, dass jemand von ihm bzw. in seiner Praxis in der Vergangenheit operiert wurde und seit der OP bis zu dem und dem Datum keinen Sport machen darf. Er muss die Vergangenheit ja nicht mit der Glaskugel beurteilen, denn die Person hat er am Tag der Operation ja gesehen.
Sag ich doch.
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Keine zusätzliche Vertretung in den Stunden, die durch das Praktikum ausfallen.
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Sicherlich nicht, aber wir werden an jeder Stelle mit spitzer Feder besteuert. Dann ist es auch nur fair, dass ich auch mit spitzer Feder meine Steuererklärung mache und darauf achten möglichst wenig Steuern zu zahlen. Dafür ist die Erklärung schließlich da.
Ich bin in der Sache ganz bei Dir - ich bin da auch sehr akribisch.
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Auch wenn viel Kleinvieh natürlich viel Mist macht: Das Absetzen verringert das zu versteuernde Einkommen, man bekommt das ausgegebene Geld ja keinesfalls "bar" wieder. Vor diesem Hintergrund fallen 480 Euro ohnehin nicht sonderlich ins Gewicht, ganz gleich wie viel man "zurück" bekommt.
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Bolzbold sprach aber ja von "rückwirkend ausgestellten Attesten" und da ist es ja so, dass Ärzt*innen AU nur max. drei Tage rückwirkend ausstellen dürfen (siehe z. B. hier: Faqs: Kann ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend ausstellen?). Das könnte wohl auch für Sportbefreiungen gelten, oder?
Nicht grundsätzlich. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit (AU) auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig. Gleiches gilt für eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit.
So das Zitat der Quelle.
Nehmen wir an, es würde sich um Schönheits-OPs handeln, kennt man die Termine im Voraus und weiß, dass man im Anschluss eine Weile sportunfähig sein könnte. Da kann man auch ein tagesaktuelles Attest erwarten. Ich sehe hier keinen Grund für eine Rückdatierung.
Aber es gibt wie hier dargestellt eine niedrigschwellige Lösung ohne viel Aufregung oder unprofessionellem Verhalten.
Der/die TE hat leider wohl nicht die Antwort erhalten, die er/sie haben wollte und daher den Beitrag gelöscht. Auch das ist eher unprofessionell... -
Der erste Teil besteht aus einem eigenen Vortrag zu einem vorgegeben Thema, der zweite Teil aus Teilnahme an Gesprächen - in der Regel in Kleingruppen. Da werden in der Tat keine Fragen gestellt und ggf. nur "Impulse" gegeben, um die Diskussion am Leben zu halten. In der Tat wird dann die Teilnahme an Gesprächen und das Gesagte (inhaltlich wie sprachlich) bewertet.
Hier mal etwas Offizielles:
Standardsicherung NRW - Mündliche Kompetenzen - Mündliche Kompetenzen entwickeln und prüfen -
Mich regt das echt auf. Klar kann ich das alles in der Note berücksichtigen, aber ich würde am liebsten noch anders sanktionieren, weil es so "selbstverständlich" ist, dass man dann eben nicht am Sportunterricht teilnehmen kann.
Das ist alles andere als professionell. In diesem Fall nehme ich Verärgerung in Kombination mit Rachegefühlen wahr - das ist nicht gut.
Die Damen haben sich falsch verhalten - man sanktioniert es mit anteiligem "ungenügend" für die Stunden, erklärt ihnen ihr Fehlverhalten und fertig. Mehr ist die Sache nicht wert. -
Sag den Mädels, sie sollen sich eine formlose Bescheinigung vom Arzt ausstellen lassen, dass sie keinen Sport machen dürfen und gut ists. Ist doch wohl logisch, dass man nach solchen Eingriffen keinen Sport macht.
Rückwirkend ausgestellte Atteste würde ich nicht akzeptieren. Um so etwas kann man sich im Voraus kümmern.
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Ich wünsche allen hier im Forum ein frohes neues Jahr!
Seit einiger Zeit lese ich hier interessiert mit. Ich möchte gerne das Thema "Alt werden im Lehrerberuf" aufwerfen, weil ich das Bedürfnis habe, mich mit Gleichaltrigen (Mitte 50 und aufwärts) auszutauschen und Fragen nachzugehen wie etwa:
Hat die Arbeitsbelastung zu genommen oder fühlt es sich nur so an?
Wie seht ihr die Entwicklung im Schulwesen? Positiv? Negativ?
Über einen regen Austausch würde ich mich freuen.
LG, GG
Ich bin Anfang 50 und fühle mich mal mit angesprochen.
Die Arbeitsbelastung hat zum Teil zugenommen (Bürokratie, zentrale Prüfungen), gleichzeitig haben wir es aber auch mit einer deutlich veränderten Schülerklientel zu tun. Die SchülerInnen, die ich vor 10 oder 15 Jahren unterrichtet habe, waren ganz andere als die heutige Generation. Die zwei Jahre an meiner alten Schule nehme ich als Ausnahme, weil diese Schule in einem "großbürgerlichen" Einzugsgebiet mit sehr bildungsaffiner Elternschaft liegt, so dass das sicherlich ein Ausreißer nach oben ist.
Die heutige SchülerInnenschaft empfinde ich als eine, die sich nicht mehr gut über einen längeren Zeitraum konzentrieren kann und die keine fünf Minuten ohne ihr Smartphone auskommt. Das macht das Unterrichten insgesamt mitunter anstrengender.
Gleichzeitig bin ich aber so routiniert, dass ich viele Stunden theoretisch auch ohne jegliche Vorbereitung (Material vorausgesetzt) halten kann, so dass ich jederzeit in jeder Lerngruppe jedes meiner Fächer aus dem Stand unterrichten könnte. Das macht es deutlich entspannter.
Mit dem Alter und der Routine kommt zusätzlich der größere Respekt durch die KollegInnen und die Elternschaft. Ich muss mich deutlich seltener rechtfertigen und meine Positionen werden stärker akzeptiert und mitunter übernommen.
Einiges ist gleich geblieben - die Grundstruktur unserer Arbeit - einiges hat sich verändert, zum Schlechteren wie zum Besseren.
Was die Arbeitsbelastung betrifft, so ist es wohl eine individuelle Empfindung wie hoch oder wie niedrig diese ist. Viel wichtiger mit zunehmendem Alter ist, wie ich damit umgehe. Schaffe ich mir kleinere Pausen, Auszeiten, Ruhephasen, oder bin ich immer noch Hans Dampf in allen Gassen. Achte ich auf die Signale meines Körpers und tue etwas für meine Gesundheit oder betreibe ich weiterhin (jugendlichen) Raubbau daran?
In meiner jetzigen Position habe ich Stressphasen, die mitunter spontan auftreten können, oft aber saisonal sind und im Kalender ablesbar bzw. vorhersehbar sind. Gleichzeitig weiß ich aber, wie ich damit umgehe, bin sehr zügig bei Verwaltungstätigkeiten und arbeite lösungsorientiert. (Mein ehemaliger Stellvertreter meiner alten Schule sagte mir, dass es für ihn keine Probleme sondern nur Lösungen in Warteschleife gebe. Das empfinde ich als eine gesunde Einstellung.) Meine Leitungszeit ist zum Teil fest verplant, zum Teil spontan verplant, dazwischen gibt es aber immer Phasen, wo ich durchatmen kann. DAS brauche ich mittlerweile - und dann schaffe ich auch meinen Schulalltag ohne gesundheitliche Einbußen und habe außerhalb desselben noch Energie für Partnerschaft, Familie, Sport und Hobbies - also eigentlich das, was wirklich wichtig ist.
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Ich finde ja interessant dass man hier alles findet: manche sagen am besten ist es a13z zu bleiben weil bester Stundenlohn, andere sagen a14 sei am besten, denn im Vergleich zum Aufwand sei das am besten, andere sagen a14 lohne sich nur wenn man auch a15 werden will , andere sagen, dass a15 zu viel Arbeit sei und sich nicht lohne, für andere ist a15 das Ziel. Nur Schulleiter will wohl keiner werden ….ein Bekannter von mir war a15 und hat sich da überarbeitet und sich zurück auf a14 Stufen lassen
A13Z als Optimum darzustellen ist bereits so nicht sachlich richtig, da die Doppelkorrekturfachlehrkräfte im Vergleich zu den Doppelnebenfachlehrkräften zeitlich und damit auch monetär deutlich im Nachteil sind. Gerade die Fächer D/E sind besonders arbeitsanfällig.
(VERA 8, ZP10, Abitur)
Was man hieran sofort sieht, ist, dass die individuellen Konstellationen letztlich diejenigen sind, die entscheidend sind. Ich schrieb irgendwo einmal, dass der Stundenlohn eines OStD nur um ca. 5 Euro netto über dem eines StD liege. Isoliert betrachtet ist das also kein Anreiz, Schulleitung zu machen.
Ich habe mich für die stv. SL entschieden, weil ich mehr Verantwortung übernehmen möchte, weniger unterrichten möchte (und bei Englisch als einem meiner Fächer auch weniger korrigieren möchte) und mehr verwalten und gestalten möchte. Das füllt mich aus. Dafür muss ich nicht einen signifikant höheren Stundenlohn bekommen. Bei mir sind es ab April ungefähr 1 Euro pro Stunde mehr. Da das Gesamtaufgabenpaket aber für mich attraktiv ist und ich obendrein darauf achte, meine Arbeitszeiten einzuhalten, bin ich damit sehr zufrieden.
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Es ging darum, aus den Einzelfällen die allgemeine Tendenz ableiten zu können. Wann welche Lehrkraft wie oft mit einer Schülerin Verkehr hatte, ist für mich nicht von Interesse.
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Ja, aber die ist ja schon unterschiedlich, wie nun chilipaprika dankenswerterweise rausgekramt hat. Unser StGB ist an der Stelle auf dem Stand wie mindestens in RLP vor 10 Jahren. Wenn kein direktes Abhängigkeitsverhältnis besteht, also eine 17jährige (die ist minderjährig!) nicht meine eigene Schülerin ist, habe ich weder straf- noch personalrechtlich irgendwas zu befürchten. Bzw. letzteres hängt davon ab, wie die Schulleitung dazu steht.
Das habe ich anders in der Begründung der Urteile, die ich dazu gefunden habe, gelesen. In diesen Fällen, also U18 sind die Kollegen allesamt entlassen worden.
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Ich habe hier ein "globaleres" Dokument gefunden, das auch den aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Entwicklungen auf Seiten der KMK berücksichtigt.
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