Hallo Paulchen!
Das Problem begegnet mir auch ab und an.
Was die Sprachrichtigkeit angeht, so bezieht sich die doch auch für gewöhnlich nicht auf die einzelne Aufgabe sondern auf die Klausur als Ganzes. Wenn also in einer Aufgabe nur 100 Wörter oder nur zwei Sätze geschrieben wurden, macht das an sich wenig, weil Du ja die Sprache in den anderen Aufgaben auch bewertest.
In anderen Worten:
Für die sozusagen kaum bearbeitete Aufgabe gibt es inhaltlich eine 5 oder 6.
Die sprachliche Leistung bezieht sich ja auf die gesamte Klausur - wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, müsstest Du dann an sich ja kein Problem mit der Bewertung haben, es sei denn, Du bewertest jede Aufgabe einzeln nach Sprache und Inhalt (was im Zentralabitur beispielsweise auch nicht gemacht wird).
Krass sind die "Sicherheitsklausuren", wo Schüler der 11 oder 12 auf dem Level der 8. Klasse schreiben, um Fehler zu vermeiden. Wenn dann der FQ bei 2,x oder so liegt und der Inhalt noch OK ist, kannst Du denen zwar im Stil einiges abziehen, eine 4 oder so wird aber mindestens bei herumkommen.
Gruß
Bolzbold
