Beiträge von Bolzbold

    Bei rein volljährigen SuS als Teilnehmer der Fahrt unterliegt die Freizeit keinen Vorgaben für Schulveranstaltungen, so lange das Verhalten dort nicht in den Teil hineinwirkt, der wiederum schulische Veranstaltung ist. Volljährige SuS dürfen in der Freizeit der Fahrt auch Rauchen und Alkohol trinken, genau so wie Lehrpersonen, bei denen das dann ebenfalls nicht die Dienstfähigkeit im Programmteil beeinträchtigen darf.

    Das trifft für NRW nicht zu. Für die Fahrten gilt laut Anmeldezettel ein Alkohol- und Rauchverbot. (Andere Drogen gehen natürlich auch nicht.)

    Hallo zusammen,

    die Tochter einer Freundin hat heute Abitur GK SoWi geschrieben. Die Aufsicht hat die Prüfung 20 Minuten zu früh beendet, und es standen auch keine Angaben zu Beginn und Ende der Prüfung an der Tafel/Smartboard.

    Ich meine mal gehört zu haben, dass es Pflicht ist, Anfangs- und Endzeit für alle SuS sichtbar zu notieren, finde aber keine Quelle dazu in den BASS.

    Kann mir jemand helfen?

    VG, XeleX

    SoWi war gestern, heute war Englisch. :)

    In der Tat ist das ein gravierender Verfahrensfehler, der zu einer Neuansetzung bzw. Nachschrift der Prüfung führen kann. Die Prüflinge, die deutlich früher abgegeben haben, dürften damit vermutlich weniger ein Problem haben als diejenigen, denen tatsächlich 20 Minuten gefehlt haben.

    Wie dargestellt ist es dann irrelevant, ob die Zeiten an der Tafel standen oder nicht.

    Der ZAA sollte den Fehler meines Erachtens der oberen Schulaufsicht umgehend melden und sich dort Instruktionen holen, wie dann zu verfahren ist. Am besten noch bevor (!) das Ganze größere Kreise zieht (Presse etc.).

    In NRW ist es nicht zulässig.

    Ziffer 6.2 des so genannten Wandererlasses:

    6.2 Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit privaten Kraftfahrzeugen ist wegen der damit verbundenen Risiken grundsätzlich nicht zulässig. Abweichungen hiervon können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit dem schriftlichen Einverständnis durch die Schulleiterin oder den Schulleiter zugelassen werden. Das Trampen (Autostop) ist verboten.
    (Vgl. BASS 2024/2025 - 14-12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten)

    Wie gesagt, es droht dann eine zeitliche Normierung der Dauer, die bestimmte Aufgaben einzunehmen haben. Selbst wenn man von einem Durchschnittswert ausgeht, dürfte das Ganze spätestens dann entsprechend "passend gemacht" werden, wenn dadurch höhere Kosten durch einen höheren Personalbedarf entstünden.

    Vor diesem Hintergrund ist der letzte Satz von fachinformatiker sicherlich für viele von uns zutreffend - immer vorausgesetzt, dass unsere Arbeitsergebnisse auch akzeptabel sind.

    Die Arbeitszeit ist ein Scheinmessinstrument, da es den Output der Arbeit nicht erfasst.

    Wenn ich 20 Akten innerhalb eines Arbeitstages erledigen soll und das in vier Stunden schaffe, habe ich die anderen vier Stunden "frei". Ich hätte damit faktisch "nur" vier Stunden gearbeitet. Aber mein Output wäre genauso hoch wie bei jemandem, der das in acht Stunden erledigt.


    In unserem Beruf ist es aber so, dass wir eine Vielzahl an Aufgaben, die regelmäßig wie spontan auf uns zukommen, innerhalb unserer Arbeitszeit zu erledigen haben. Wann und wie wir das tun, ist egal. Wir sind dabei für einen vertretbaren qualitativen Output sowie für unsere Effizienz - auch angesichts der Erhaltung unserer Gesundheit - selbst verantwortlich.

    Ich weiß nicht, ob ich da eine Arbeitszeiterfassung haben wollte.

    Eine Arbeitszeiterfassung würde auch den Zeitbedarf bestimmter Tätigkeiten normieren und das wahrscheinlich aus rein fiskalischen Gründen zu unseren Ungunsten.

    Gleichzeitig würde dadurch bei hocheffizienten KollegInnen die Menge der Arbeit steigen, da es ja dann nicht sein kann, dass sie - um beim Vergleich zu bleiben - 20 Akten in vier Stunden abarbeiten und dann nichts Produktives mehr tun.

    Das schafft ganz andere Formen von Ungerechtigkeit wie von erheblichen Überlastungen bei KollegInnen die aus den Korrekturen oder langwierigen Beratungsgesprächen oder, oder, oder nicht herauskommen.

    Wäre es nicht interessant, wenn wir alle unser Netto Gehalt hier veröffentlichen würden? Darf man das? Mit Angabe bestimmter Merkmale wie Verbeamtung Ja/Nein, Steuerklasse etc.

    Würde auch den Anfang machen.

    Nein, wäre es nicht. Das meiste wurde dazu bereits von den VorschreiberInnen dargelegt.

    Wo ist denn aus Deiner Sicht der konkrete Mehrwert außerhalb des Stillens der eigenen Neugier?

    Zusammenfassend können wir als festhalten, dass die hier an der Diskussion beteiligten UserInnen die Notwendigkeit eines 3.000 Euro teuren Laptops mehrheitlich bezweifeln.

    Ferner möchtest Du versuchen, das Ganze dennoch beim FA durchzubekommen - für die (anscheinende bzw. scheinbare) Notwendigkeit eines solchen Geräts hast Du ja hinreichend Gründe genannt.

    Damit ist doch eigentlich alles gesagt (nur noch nicht von jedem), oder?

    Interessant ist, dass die Arbeitszeitverordnung in NRW, die für Beamte gilt, ausdrücklich NICHT für Lehrkräfte gilt...

    (vgl. § 1 Abs. 2 AZVO SGV § 2 (Fn 6) Regelmäßige Arbeitszeit | RECHT.NRW.DE )

    Für uns gelten die schwammigen Formulierungen der ADO - hier § 13 ADO.

    (vgl. BASS 2024/2025 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) )

    Daher muss man wohl die Ferien bzw. den Teil der Ferien, der über den Urlaubsanspruch hinausgeht - und die man in der Regel keine 8 Stunden täglich arbeitet - als Kompensation erachten.

    Rechtlich wird man einem 10- oder 12-Stunden-Tag nicht viel anhaben können.

    Grundsätzlich mache ich mir sonst keine Notizen. Ich lese auch Klausuren im Regelfall nur einmal (außer Abiklausuren), dann lege ich die Bewertung fest. Mehr und kann ich in der mir zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht leisten. Das war in den ersten Dienstjahren sicherlich anders, aber inzwischen mache ich den Job seit 20 Jahren und verlasse mich hier auf meine Bewertungskompetenz.

    Dito. Alles andere ist sonst innerhalb des uns durch die Gesamtheit unserer Aufgaben gesetzten zeitlichen Rahmens nicht mehr zu schaffen.

    Das Abstandsgebot zwischen einem/einer MitarbeiterIn, der stellvertretenden Dienststellenleitung und der Dienststellenleitung beträgt in vielen Fällen jeweils eine Besoldungsstufe. Wieso das im Schuldienst anders laufen soll, erschließt sich mir nicht. Je nach Referat in einer Behörde hat man da nur eine Handvoll MitarbeiterInnen unter sich. Daran kann es also nicht liegen.

    Weil historisch betrachtet das Studium zum Gymnasiallehrer 8 Semester Regelstudienzeit hatte und man zudem noch extra SEK. I Inhalte studieren musste im Gegensatz zu Sek I, welches nur 6 Semester dauerte.

    Es musste also ein finanzielles Bonbon geben, um Leute zur Studium SEK. II zu bewegen.

    Das wird gerne bei der ganzen Debatte gerne verschwiegen.

    Ich halte es für sachlich falsch, hier von einem finanziellen Bonbon zu sprechen.


    Die Diskussionen zur Wertigkeit der Lehrämter, die ich hier seit 20 Jahren immer wieder verfolgen konnte, zeigt ja, dass bei der erstmaligen Festlegung der Besoldung und der Zugangsvoraussetzungen zum Schuldienst das Sek-I-Studium als weniger komplex bzw. die Lehramtsausbildung Sek I und Primarstufe als "weniger anspruchsvoll" erachtet wurden und teilweise immer noch werden. Dies war gepaart mit den Zugangsvoraussetzungen zum gehobenen Dienst, der ein Studium von sechs Semestern voraussetzte, im Gegensatz zum höheren Dienst, der acht Semester voraussetzte.

    Die Attitüde einiger (Ober)StudienrätInnen hier im Forum entbehrt ja mitunter nicht eines gewissen Dünkels. Dieser stammt sicherlich nicht von dem finanziellen Bonbon, das es angeblich bedurft hätte, sondern er stammt von der Selbstwahrnehmung, eine hochwertigere Ausbildung genossen zu haben und an einer "besseren" Schulform zu unterrichten - und somit den Besoldungsabstand auch verdient zu haben.

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