Beiträge von Bolzbold

    Wie würdet ihr vorgehen, wenn beantragte Tagesordnungspunkte, die lt. Konferenzordnung Aufgabe der GLK sind, von der Schulleitung nicht aufgenommen werden? Vorweg: Der Personalrat setzt sich nicht dafür ein.

    Zu Beginn einer jeden Sitzung steht der Punkt "Ergänzung zur Tagesordnung". Sollten fristgerecht seitens der Lehrkräfte Tagesordnungspunkte genannt worden sein, die nicht aufgenommen wurden, muss das zu Beginn thematisiert werden und ggf. erwirkt werden, dass diese Punkte entweder aufgenommen oder auf der nächsten GLK thematisiert werden.

    Wollsocken80

    Wir werden hier aus Erfahrung immer hellhörig oder misstrauisch, wenn ein neuer User (oder eine Userin) im Erstbeitrag gleich mit einem kontroversen Thema daherkommt - allzu oft war das in der Vergangenheit so, dass damit provoziert werden sollte.

    Um es kurz zu machen:
    Als Lehrkraft muss man über solchen Dingen wie vermeintlichen oder echten Flirtversuchen stehen. Es muss gegenüber den SchülerInnen immer klar sein, dass das weder wirkt noch dazu geeignet ist, die Lehrkraft zu einer wie auch immer gearteten Reaktion zu provozieren.


    Gespräche würde ich nur bei objektiv nachweisbarem Fehlverhalten der Schülerin (oder des Schülers) und im Beisein von Zeugen führen - hier z.B. einer unangemessenen Nachricht auf den schulinternen Kommunikationsplattformen. Und selbst dann kann das Ganze ganz übel nach hinten losgehen, weil (hier) die Schülerin immer behaupten kann, dass Du ihre "Signale" falsch interpretiert hast. Dann hast Du ein echtes Problem. Bei solchen Gesprächen kannst Du in den meisten Fällen nur verlieren.

    Fazit:
    Ignorieren. Du darfst Dich unter keinen Umständen angreifbar machen. Was andere MitschülerInnen denken könnten, ist nicht Dein Problem - und die Noten anderer MitschülerInnen gehen die SchülerInnen nichts an.

    Du hattest gesagt du hast 5 Punkte bekommen . Das würde in NDS ja ein A sein, aber das gibt es hier ja nicht. Ist die NRW Beurteilung da doch anders als die in NDS, denn 5 Punkte werden dort ja offensichtlich verteilt. Dann kann man ja nicht 4 Punkte und B gleichsetzen

    Ja, bei meiner Beförderung nach A15 habe ich im Vorfeld fünf Punkte bekommen - das gab aber, wie ich erfahren habe, Diskussionen, weil ich nicht der einzige "Fünfer" war und man "oben" der Ansicht war, dass diese Bewertung nur die Ausnahme sein dürfe.

    Gerne spricht man hier von der 5%/10%-Quotelung für fünf bzw. vier Punkte. (Den Sinn oder Unsinn dieser pauschalen Vorgabe müssen wir ja nicht diskutieren...)

    Die Begründung dafür, dass Du kein "A" bekommen hast, dürfte faktisch identisch sein. Bei meiner Revision zum stv. SL habe ich keine fünf Punkte mehr gemacht - im Rückmeldegespräch wurde hier gesagt, dass fünf Punkte eine "Eins Plus mit Sternchen" wären - SO gut war ich dann eben schlichtweg nicht. Es waren "nur" vier Punkte - das war meine Mindesterwartung an mich selbst - und die hatte ich erfüllt. Damit gab es für mich dementsprechend auch keine Selbstzweifel, ob ich für das Amt geeignet wäre.

    Nun ja, letztlich kann uns das Wurscht sein. Der TE hat die Wahl - er "muss" eine Entscheidung treffen und wird dann mit den Folgen eben dieser Entscheidung leben müssen. Die Einstellung vom Frosch hierzu finde ich sehr erfrischend und auch im Kern sicherlich zielführender als die Bewerbung zurückzuziehen. Aber gut - ich denke, hier sind wir argumentativ jetzt auch durch.

    Exakt. Die Dinger gibt es nämlich auch mit Whiteboard links und rechts dran. Zum Einklappen und somit beidseitig beschreibbar.

    Eine Landeshauptstadt hat alle ihre Schulen mit den Dingern ausgestattet. So luxuriös das auch sein mag, werden die Dinger wahlweise als Whiteboard oder als Präsentationsmonitor verwendet. Für den weiteren Mehrwert der Geräte muss so viel dran herumgefummelt werden, dass man sich das aus Zeitgründen dann schenkt.

    Naja es geht mir darum, dass ich das selbst vor mir nicht vertreten kann. Es wird offenbar vom Schulleiter erwartet in der Methodik Alternativen zu diskutieren. Das habe ich nicht gemacht (auch im Referendariat wurde das übrigens nie verlangt) und halte davon auch nicht viel. daraus folgt für mich, ich bin nicht der richtige, auch wenn unter der Beurteilung steht „übertrifft die Erwartungen in besonderem Maß“.

    OK. Dann zieh die Bewerbung zurück und gut ist. Wenn das wirklich Deine Überzeugung ist, brauchst Du das hier in diesem Forum nicht weiter zu diskutieren. Triff Deine Entscheidung und gut ist.

    Sei mir nicht böse, aber für mich klingt das ein bisschen wie ein Schrei nach Aufmerksamkeit.

    Ob Du geeignet bist oder nicht, können wir als Außenstehende nicht beurteilen. Wenn Du zu dem Ergebnis kommst, dass Du aufgrund eines "Defizits" in Deinem Beurteilungsverfahren nicht mehr als Fachgruppenleitung infrage kommst, dann solltest Du die Bewerbung zurückziehen.

    Gleichwohl sollte die Performanz am Beurteilungstag nicht das einzige Entscheidungskriterium dafür sein, ob man diese Zusatzaufgabe nun übernimmt oder nicht. Das Gesamturteil würde eine Beförderung ermöglichen.

    Vermutlich siehst Du Dich und Deine Kompetenzen ja auch nicht als statisch an, sprich: an dem erwähnten Kritikpunkt kann man arbeiten.

    Wenn wir das einmal auf andere Positionen im Schuldienst erweitern, dann wissen wir alle, dass die SeminarausbilderInnen auch nicht alle selbst perfekt unterrichten können, geschweige dies gut vermitteln können - und dennoch sind sie in diesen Positionen und sind, ungeachtet möglicher Selbstzweifel (oder Selbstüberschätzung), zu dem Ergebnis gekommen, dass sie in diesem Arbeitsfeld trotzdem gut aufgehoben sind. Das sollte natürlich nicht der Maßstab sein, aber den legst Du ja auch offenkundig nicht bei Dir an.

    Es gibt hier und da Wege, trotz endgültig nicht bestandenen Referendariats im Schuldienst zu landen.
    Eine entfernte Freundin von mir hatte seinerzeit den Vorbereitungsdienst in NRW für die berufsbildenden Schulen endgültig nicht bestanden und ist dann später nach RLP gegangen, da sie dort zunächst als Vertretungskraft arbeiten konnte. Dort war es möglich, über eine Prüfung die formale Lehrerlaubnis für die Schule, an der sie unterrichtete, zu erhalten.

    Es empfiehlt sich, hier die "Sonderregelungen", die je nach Bundesland variieren können, genau zu studieren.

    Klar ist natürlich, dass man in der Regel bei endgültig nicht bestandenem Vorbereitungsdienst nicht irgendwann an der ursprünglichen Schulform als reguläre Lehrkraft inkl. Verbeamtung arbeiten wird.

    Hallo,

    ich bekomme demnächst Nachwuchs und würde gern zwei Monate Elternzeit nehmen. Die Personalstelle hat mir mitgeteilt, dass ein Teil der Elternzeit in die Ferien fallen soll. Mich würde interessieren, ob das üblich ist oder reine Willkür? Wie denkt ihr darüber?

    Danke

    Das ist so nicht richtig. Die Ferien dürfen lediglich nicht exklusiv ausgespart werden - das wurde in der Vergangenheit als rechtsmissbräuchlich erachtet. Ungeachtet dessen würden bei längerer Elternzeit bestimmte Zeiten ganz natürlich in die Ferien fallen - das ist also an sich nichts ungewöhnliches.

    Kann es auch nicht. Ich zitiere aus dem Link:

    Das Mindestruhegehalt beim Bund ist entweder mit 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der jeweils erreichten Besoldungsgruppe (amtsabhängiges Mindestruhegehalt) oder mit 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt) gesetzlich festgelegt.

    Wie Du schlicht Dein aktuelles Gehalt mit 0,65 multiplizierst, erschließt sich mir nicht.
    Hast Du das hier zur Kenntnis genommen?
    Mindestversorgung_2022-12.pdf

    Diese Diskussion haben wir ja auch schon vor ein paar Jahren geführt. Ich denke, an den Parametern hat sich nichts geändert.

    Solange der TE weiß, worauf er sich einlässt, kann man ihm nur alles Gute und viel Glück bei seinem Vorhaben wünschen.

    Mach, was Du für richtig hältst. Bei mir war das vor zehn Jahren mit der A15-Stelle nicht ansatzweise möglich. Ich bin über Umwege und ohne das gezielt geplant zu haben stv. SL geworden - "dazwischen" kam Kind Nr. 3. Vielleicht ist Dein angedachter Weg der richtige. Das wirst Du früher oder später wissen - und falls der Weg nicht richtig sein sollte, gibt es auch dann Alternativen.

    Liest man ein bisschen quer, dann kann man erfahren, dass sich an der Besoldungsstruktur bis zum Abschluss der Überleitung nach A13 nichts ändern wird. Nicht zuletzt, weil kein zusätzliches Geld vorhanden ist. Es gibt Parteien und Verbände, die das Problem auf dem Schirm haben und gelöst haben wollen - gleichwohl habe ich nach wie vor meine Zweifel daran, dass man da sobald angehen wird. Es kostet viel Geld und betrifft eine relativ geringe Gruppe von Personen, die nicht genug WählerInnenstimmen ausmachen werden...

    Selbstverständlich dürfen auch A15er Teilzeit arbeiten und damit (Achtung!) nur ihre Deputatsstunden anteilig reduzieren. Die mit der Stelle verbundenen Aufgaben sind i.d.R. unteilbare Aufgaben, deren Umfang auch nicht im Rahmen einer Teilzeitstelle mit reduziert werden, wie vielfach sogar explizit in den Stellenausschreibungen zu lesen ist. Das Teilen einer A15 Stelle ist so nicht vorgesehen. Es mag sein, dass ein Teilzeit-A15er durch eine normale Lehrkraft unterstützt wurde. Dass sich aber z.B. zwei 50%-Teilzeit-A15er eine A15-Stelle teilen, dürfte nicht vorkommen.

    Kann es auch nicht, was den Stellenkegel betrifft. Theoretisch könnten ja beide TZ-Kräfte jederzeit wieder auf volle Stelle gehen. Und dann?

    Angesichts der notwendigen Präsenzzeiten stelle ich mir das schwierig vor, die Arbeitszeit signifikant zu reduzieren.

    Ich kenne deinen familiären Hintergrund nicht, aber du brauchst definitiv die Rückendeckung von Zuhause. Entweder in Form einer Partnerin/eines Partners, der dafür kürzer tritt, Großeltern, die unterstützen oder die Bereitschaft von euch beiden, eure Kinder ganztätig in die Betreuung zu geben.

    Damit will ich auch sagen: Du musst die Kinderbetreuung über die Elternzeit hinaus antizipieren.

    Das kann ich unterstreichen. Wir hatten keine Unterstützung und Kinder, die sehr betreuungsintensiv waren. Da war Karriere einfach nicht drin. Aber letztlich hat sich alles gefügt. Manchmal muss man Geduld haben und kann nicht bei der ersten Chance zugreifen.

    Unter dem Gesichtspunkt wundert mich, dass die Gleichstellungsbeauftragte nicht gegen die Veröffentlichung rebelliert, führt sie doch dazu, dass vermehrt Männer eingestellt werden, weil bei ihnen das Ausfallrisiko „Schwangerschaft“, „Erziehungszeit“ und später „Teilzeit“ ja sehr viel geringer ist.

    Das setzt voraus, dass das BewerberInnenfeld entsprechend aufgestellt ist...

    Für die Folgen dieses Projekts ist die Politik verantwortlich. Die Unterrichtsausfallstatistik wurde ja entgegen dem hierfür extra in Auftrag gegebenen Gutachten eingeführt.

    Das Gutachten besagte seinerzeit, dass man die Ressourcen, die man für die Erhebung des Unterrichtsausfalls verwenden müsse, besser in die Vermeidung desselben stecken solle, da aus der Erhebung kein Steuerungswissen gewonnen werde.

    Eine Zusammenfassung findet man hier:

    Unterrichtserteilung-und-Unterrichtsausfall---Bericht-zur-Erhebung-fuer-das-Schuljahr-201415.pdf

    Hallo zusammen,

    [...]

    Auch wenn es schon Diskussionen dieser Art hier gibt, freue ich mich über Ideen. Entscheiden muss ich mich auch erst irgendwann in den nächsten Wochen(wenigen Monaten.

    Danke für Euren Input.

    Dann bekämst Du ggf. dieselben Ideen geliefert wie in "meinem" Thread dazu sowie in den anderen Threads zu A15.

    Die Denkanstöße bzw. Erfahrungen in meinem Thread, gerade auf den ersten Seiten, dürften durchaus allgemein gelten.

    Meine Ideen dazu:

    Teilzeit ist immer ein Minusgeschäft.
    A15-Stellen sind mehr Arbeit, gerade dann, wenn man keine spürbare Deputatsentlastung hat.

    A15-Stelle und Familienplanung kann funktionieren, wird aber nicht ohne Kompromisse gehen. Es stellt sich dann die Frage, welche das sein werden und ob man bereit ist, die entsprechenden Preise dafür zu bezahlen.

    Erste Überlegungen dazu bei mir im Jahr 2014. Danach viel Irrungen und Wirrungen und Veränderungen. Die A15 dann "erst" sieben Jahre später (und dafür mit einem Kind mehr als vorher). Dann doch noch den Sprung in Schulleitung gewagt - seit Sommer 2024.

    Fazit:
    Karriereschritt UND Familienplanung gleichzeitig dürfte wirklich anstrengend, wenngleich womöglich machbar sein. Die Frage ist halt, wie hoch der Preis ist und wer ihn primär bezahlen darf.

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