Beiträge von Bolzbold

    Die dienstliche Beurteilung sowie das komplette Auswahlverfahren wird durch den schulfachlichen Dezernenten vorgenommen. Die Schulleitung der abgebenden Schule hat dabei keinerlei Mitwirkungsrecht. Sie ist nicht beteiligt. Zumindest gilt das für Funktionsstellen, aber vielleicht geht es darum hier gerade gar nicht. In meinem Bereich (Primar/Sek I) ist A14 immer mit einer Funktionstelle verbunden. Die Auswahl (inklusive Beurteilung) erfolgt ausschließlich durch die Schulbehörde.

    Für A14 im Bereich Sek I/II stimmt das nicht ganz. Die dienstliche Beurteilung schreibt die jeweilige Schulleitung. Im Anschluss geht das Ganze zur Bezirksregierung, die dann auf der Basis der Beurteilungen entscheidet.
    Für A15 kommt dann der/die DezernentIn ins Haus, mitunter auch mit dem/der KollegIn des aufnehmenden Bezirks.

    Warum brauchen wir dann eine Zweitkorrektur?

    Aus Sicht des Verordnungsgebers brauchen wir diese, damit die Bewertung im Abitur objektiver ist und nicht von der Laune des Erstkorrektors abhängt.
    Gleichwohl hängt die Gesamtnote dann eben auch davon ab, ob der Zweitkorrektor nur abnickt oder eben jede Klausur nochmal liest und ggf. abweichend beurteilt.

    Es ist verführerisch, das Ganze nur abzunicken und hier und da mal einen Punkt mehr oder weniger zu geben, damit die Spalte des Zweitkorrektors auf dem Bewertungsbogen keine Kopie des Erstkorrektors ist. Mein Berufsethos hat mich aber bisher konsequent davon abgehalten.

    Und ich möchte mich nicht der Peinlichkeit des von CDL beschriebenen Falls aussetzen.

    Das ist sicherlich so. Dennoch muss mich das als notengebende Lehrkraft ja im Prinzip nicht interessieren und ich kann realistische Noten geben.

    Da ich am Gymnasium unterrichte, bin ich in der komfortablen Situation, dass ich Noten realistisch geben kann - vielleicht wären da ein paar Rückmeldungen von den GesamtschulkollegInnen hilfreich.

    Ergänzend dazu:

    Die Situation in einer Oberstufe einer Bündelungsschule (also Gymnasien, die in ihren jeweiligen Kommunen und Kreisen einen EF-Jahrgang in diesem Schuljahr haben, um Sek-I-WechslerInnen nach der Klasse 10 sowie WiederholerInnen zu versorgen) dürfte durchaus vergleichbar sein. Auch hier wären Stimmen von Lehrkräften, die dort unterrichten, für ein breiteres Bild hilfreich.

    Ich merke, wir ziehen unterschiedliche Schlüsse. Vielleicht würde es einfach wieder zu angemesseneren Abiturquoten führen und den Universitäten halbwegs brauchbare Studierende bescheren. Wenn der Run aufs Gymnasium größer wird, können die ja endlich mal wieder angemessen selektieren bei der Aufnahme.

    Ich finde es eigentlich absolut unmöglich, dass das Abitur (zumindest in NRW) zwischen einzelnen Schulen null vergleichbar ist, aber alle um die gleichen Studienplätze konkurrieren.

    Da bin ich ganz bei Dir. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in NRW dürfte das der Tod einer jeden Landesregierung sein, die das beschließt oder nur ansatzweise so plant.

    Objektiver wäre eine anonymisierte, zentralisierte Korrektur. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die Ergebnisse politisch gewollt wären.

    Naja, wenn sie objektiv halt nicht mehr erreicht haben, müsste man das eigentlich schon. Ich habe in Englisch in der Unterstufe in einigen Gruppen auch 25% 5en gehabt. Das war (meines Erachtens) nicht mein Fehler, sondern der Tatsache geschuldet, dass zu viele Kinder komplett ohne oder aber mit fragwürdiger Gymnasialempfehlung da rumsprangen.

    Eine anonymisierte zentralisierte Korrektur wäre eine Katastrophe für die Gesamtschulen und würde den Run aufs Gymnasium nur noch verstärken.

    Natürlich könnte man eine entsprechende Leistung konsequent mit den entsprechenden Noten bewerten - mittelfristig sägt man dann aber an seinem Arbeitsplatzast.

    Mir sind ehrlich gesagt keine Vorgaben bekannt, aber ich werde mich am Montag erkundigen. Es handelt sich um wirklich sehr grobe Fehler. Ganze Absätze mit falscher Syntax, falschem Ausdruck und schlechter Rechtschreibung wurden als richtig deklariert. Ich kenne die Noten der Erstkorrektur nicht, aber ich befürchte, dass sie stark von meinen abweichen werden. Eine Drittkorrektur wird wohl notwendig sein.

    Das fände ich auch heftig. Da wäre mein erster Gang dann in der Tat zum Erstkorrektor.

    Es gibt bei uns im Schnitt 5-10% der Schüler (m/w/d), die Englisch abwählen. Manche sind in dem Fach einfach schwach, Andere sind einfach in der 2. Fremdsprache stärker und erhoffen sich dadurch eine bessere Abinote am Ende. Ich sehe jetzt nicht, warum jemand, der z.B. in Latein richtig fit ist, später keine allgemeine Hochschulreife machen sollte.

    Deshalb ist ja auch nicht von Englisch sondern von einer "aus der Sekundarstufe I fortgeführten Fremdsprache" die Rede. Das kann jede beliebige Fremdsprache sein.

    Mathe als Prüfungsfach. Du hast doch geschrieben, dass man Mathe durch Sport oder Kunst ersetzen kann :weissnicht:

    Nicht ersetzen. Sport, Kunst und Musik als Abiturfächer bedingten bisher automatisch Mathematik als Prüfungsfach, weil ansonsten bei vier Prüfungsfächern die "zwei-aus-drei"-Regelung nicht zu erfüllen gewesen wäre. Das fällt nun weg. An der Bedeutung von Mathematik ändert sich nichts. Die Mathe-Bindung traf auch keine Aussage über die Wertigkeit der Fächer. Das kennt die Prüfungsordnung nicht.

    Das tue ich eigentlich gerade, ja. In welchen Bundesländern muss man denn kein Mathe belegen, es war mir nicht klar, dass das offenbar viele betrifft?

    Worüber reden wir? Mathematik als Abitur- und damit Prüfungsfach oder die schlichte Belegung von Mathematik bis zum Ende der Q2? Letzteres ist durch die KMK-Vereinbarung ja seit vielen Jahren so festgelegt.

    Das halte ich mindestens für diskussionswürdig. Entlastung kann auch durch Zusammenstreichung dessen, was Schule anbietet, geschaffen werden, und hier reicht das Spektrum von außerunterrichtlichem Schnickschnack bis hin zu Lehrplänen und Stundentafeln.

    Schafft man Mehrbelastungen, sollte man als Arbeitgeber eigentlich grundsätzlich verpflichtet sein direkt mal zu erläutern, wie genau das dann in die gesetzlichen Arbeitszeiten passt.

    Da bin ich bei Dir. Das wird es aber vermutlich innerhalb der mir verbleibenden Dienstzeit (17 Jahre, wenn die Pensionsgrenze nicht weiter nach hinten geschoben wird) nicht geben. Da werden die Länder verzögern und täuschen und tricksen, bis die Rechnung wie politisch gewollt passt.

    Ich verstehe wahrscheinlich immer noch nicht. In Ba-Wü gab es ein ausgeklügeltes System, was man abwählen durfte, Mathe und Deutsch waren immer dabei. Ich bin wahrlich kein Mathegenie und mein Abi wäre besser ohne Mathe gewesen. Ich fände die Note dann aber auch weniger realistisch. Gerade beim Kampf um Studienplätze wie Medizin: die Abiturienten aus NRW können mit Kunst und Deutsch eher einen Studienplatz kriegen als Sachsen und Bayern, die Mathe machen mussten. Wo ist da noch irgend eine Vergleichbarkeit?

    Wenn ich mir die Vergleiche bastle, komme ich natürlich auf entsprechende vordergründige Ungerechtigkeiten.
    Dann müssten wir eher grundsätzlich darüber sprechen, ob Mathematik immer als Abiturfach belegt werden muss. Das sehen viele Prüfungsordnungen der anderen 15 Länder ebenso wenig vor wie NRW.

    ich find, Du machst Dir das zu einfach. Klar merkt man, wenn die Inhalte von Dritten erstellt wurde, aber wie geht man damit um, wenn es nicht zugegebenwird? nen Täuschungsversuch kann man nicht nachweisen. und Leute, die unsicher stammeln gibts auch immer, selbst wenn de Ahnung haben.

    Das kann man verhindern, indem die Präsentation in der Schule unter Aufsicht mit entsprechend präparierten digitalen Endgeräten innerhalb einer festgelegten Zeit analog zu einer Klausur erstellt wird.

    das 5. Abiturfach war nicht Inhalt der KMK-Vereinbarung. Wir hätten locker bei 4 bleiben können. und je nachdem, wie dieses 5. Fach ausgestaltet wird - wenn die Prüfung z.B. in einem NW-Projektkurs stattfinden soll, würde es mich wundern, wenn die Mathebindung für Kunst wegfällt.

    Das hätten wir wohl - gleichwohl mit der Einschränkung bei der Profilbildung und eben der besagten Mathebindung. Sonderfälle wie die Prüfung in einem NW-Projektkurs würde ich für einen Augenblick außen vor lassen. Mir ging es um Kombis im Rahmen des "Standardkursunterrichts" wie z.B.

    D/E/Ku/GSW/NW. Die "zwei aus drei"-Regelung wäre erfüllt, ebenso das Abdecken aller Anforderungsbereiche. Ob ein PK NW dann gleichwertig wäre, weiß ich nicht.

    Das ist sonderbar und gilt nicht für alle Bundesländer. Wenn man mit Sprachen alleine sein Abitur bestehen kann, ist es halt keine allgemeine Hochschulreife mehr.

    Du missverstehst. Man musste damals, sprich Anfang der 1990er Jahre, sehr wohl die drei Aufgabenfelder abdecken, allerdings galt damals noch nicht die Kernfachregelung "zwei aus drei".

    Du verstehst doch aber, dass derartige Vorhaben dort, wo die Nöte ganz andere sind und wo ganz andere und dramatischere Weichenstellungen erwartet werden, als akademisch und als weit weg von den eigentlichen Problemen empfunden werden, oder nicht?

    Wie gesagt, unter anderen Umständen, zu anderen Zeiten würde ich damit nicht hadern.

    Und wie es um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und Fristsetzungen bestellt ist, wie locker man das handhaben kann, das beobachten wir doch beim Thema Arbeitszeiterfassung.

    Ja, das verstehe ich natürlich und sehe es jeden Tag aufs Neue.
    Gleichsam können wir uns keine zusätzlichen (grundständigen) Lehrkräfte backen, denn jede Form der wirklichen Entlastung würde dies als Voraussetzung haben.

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