Beiträge von Bolzbold

    Vielleicht sollte man das Hauptziel im Auge behalten:

    Meine Aufgabe als stv. SL ist es nicht, perfekte Stundenpläne zaubern.

    Vom Ranking her würde ich Pi mal Daumen folgendes sehen:
    a) Abdeckung der Stundentafel bzw. Erteilen des Unterrichts ohne Kürzungen

    b) Berücksichtigung der KollegInnen in Teilzeit / in der Wiedereingliederung / mit Schwerbehinderung

    c) Berücksichtigung anderer "harter" Kriterien, z.B. pflegebedürftige Eltern

    d) kompakte Pläne mit einerseits wenig Springstunden, andererseits aber eben auch genug Springstunden, um eine Vertretungsreserve zu haben. (Sonst fliegt einem der ach so kompakte Stundenplan recht schnell um die Ohren.)

    Obliegt die Stundenplanung (und ggf. Vertretungsplanung) in diesem Team hauptverantwortlich dir oder einem anderen Koordinator? Ich höre und erlebe einerseits, dass das originäre Aufgabe einer stv. SL sei und ist, andererseits finden sich im Schulverwaltungsblatt regelmäßig Ausschreibungen für schulfachliche Koordinatoren mit diesem Aufgabenprofil. Mich würde deine und die Meinung anderer interessieren, was ihr für attraktiver haltet, wenn man die Wahl hat. Mit einer stv. SL gehen ja noch weitreichendere dienstliche Befugnisse und Aufgaben einher.

    Du hast die Antwort auf Deine Frage ja schon selbst gegeben.
    Ein schulfachlicher Koordinator könnte theoretisch mit der Erstellung des Stundenplans betraut werden, gleichwohl habe ich das an den Schulen, an denen ich bisher gearbeitet habe, immer so erlebt, dass der/die stv. SL dafür zuständig war. (Dass er/sie dennoch ein Team hat, das gemeinsam daran arbeitet, wird dadurch ja nicht ausgeschlossen.

    Stundenplanung und Vertretungsplanung isoliert halte ich für nicht sonderlich attraktiv als Aufgabe, zumal Du der Depp vom Dienst bist und entsprechend allen Frust und alle Verärgerung der KollegInnen abbekommst, wenn sie ihre Einsatzwünsche nicht erfüllt bekommen. Das mag etwas für Tüftler sein, die gerne (zu) viel Zeit in der Schule verbringen.

    Der zentrale Unterschied zwischen schulfachlicher Koordination und stv. SL dürfte wohl der sein, dass Du theoretisch (und oft genug auch praktisch) Chef bist, wenn die SL nicht da ist. Mein Dezernent sagte mir seinerzeit, dass ich mir vorstellen sollte, ich wäre zwei Tage "im Amt" und dann würde die SL plötzlich langfristig krank. Dann müsste ich ran. Das hat sich in einem mir bekannten Fall an einer Schule bei der benachbarten BR und einer stv. SL, die gerade im Amt war, tatsächlich so ergeben

    Das sind "Ausreden", die auf viele Englisch-Lehrkräfte zutreffen, aber nicht als Grund vorgebracht werden, nicht in die Oberstufe zu gehen. Vokabeln und Grammatik kann man sich draufschaufeln und mit jedem Oberstufenjahrgang wird man erfahrener und versierter. Wir können schlecht von unseren Schülern Arbeit an ihrer Sprachkompetenz einfordern, wenn wir selbst nicht dazu bereit sind.

    In meinem Karriere-Thread wurde vor einigen Jahren einmal gefragt, was mich denn als ehemaligen Behördenmitarbeiter für die Arbeit in der Führungsebene qualifizieren würde. Teils wurden Kontraindizien angeführt. Die Frage war grundsätzlich nicht unberechtigt.
    Diese Frage kann man aber hier letztlich genauso stellen.

    Wer in der universitären Lehrer lange unterwegs war, ist nicht per se ein/e gute/r Ausbildungsbeauftragte/r oder Fachleiter/in. Wer aus der Abordnung zurückkehrt, kommt in ein bestehendes System mit anderen KollegInnen, die allesamt verschiedenste Begehrlichkeiten haben. Damit muss die Schulleitung arbeiten. Dass man als RückkehrerIn da nicht vorne eingereiht wird, dürfte erklärbar sein. Sie ist mit der Rückkehr eine von vielen KollegInnen, die sicherlich gute Arbeit geleistet haben und leisten und damit moralisch eine Beförderung verdient hätten. So funktioniert das System aber nicht. Beförderungen sind keine Belohnungen für artig sein, um es einmal überspitzt darzustellen. (Diesem Irrglauben bin ich selbst lange anheim gefallen.)

    Die TE könnte das Ganze so angehen, dass sie sich mit der aktuellen Schule ein günstige Ausgangsbasis verschafft, um von dort aus die A14 (sie kann sich ja auch extern bewerben) und weitere Karriereschritte zu gehen. Damit "verliert" sie schlimmstenfalls ein bis zwei Jahre.

    Ob der Leistungsnachweis verweigert wurde oder aus vom Schüler zu vertretenden Gründen nicht erbracht wurde - nur damit kannst Du eine Sechs geben - wäre hier im Vorfeld zu prüfen. Maßgeblich wäre m.E., ob die Fehlzeit generell entschuldigt wurde oder nicht. Das musst Du dann intern klären.

    Denkbar wäre auch, das Ganze "auszusitzen" und dann am Ende des Halbjahres wegen fehlender hinreichender Bewertungsgrundlage eine Feststellung des Leistungsstands durch Prüfung zu beantragen oder aber "nicht bewertbar" einzutragen, wenn gar keine Grundlage vorhanden ist.

    Nein. Du verlangst klare Bevorteilung der Frau als Konsequenz der jahrhundertelange Ungerechtigkeit der Frauen in unserer Gesellschaft.

    Das ist aber falsch. Eine falsche Tat begründet nicht eine andere falsche.

    Nach deiner Argumentation müsste ich meiner Tochter mehr Vorteile geben als den Söhnen. Das ist aber nicht meine Vorstellung der Gleichberechtigung.

    Nein.

    Aber wahrscheinlich sollten wir hier nicht über Gleichberechtigung sprechen, weil dieser Begriff ganz schnell ganz selbstgerecht von den primär männlichen Entscheidungsträgern in dieser Welt verwendet werden kann nach dem Motto: "Was wollt Ihr Frauen denn? Ihr seid doch gleichberechtigt. Und dafür, dass wir immer noch fast exklusiv an den Hebeln der Macht sitzen, können wir nichts. Ihr könntet doch auch dorthin."

    Es geht um Gleichstellung, um gleiche Teilhabe. Um echte Chancen auf eine Führungsposition (oder was auch immer frau haben möchte.)
    Und diese Gleichstellung - wenn wir unterstellen, dass Frauen heute genauso viel und oft in Führungs- oder Machtpositionen streben - kann nur dadurch erzielt werden, indem die Zahl der Männer in diesen Positionen in Zukunft reduziert wird. Das führt dann dazu, dass diese sich benachteiligt fühlen, weil der Raum, den sie bisher eingenommen haben, deutlich verringert wird. Vielleicht führt das zu der von Dir mir unterstellten "Bevorteilung von Frauen".

    Heißt das wir müssen Tausende Jahre warten bis Bolzbold sagt jetzt ist der Sühne gut getan?

    Nein. Aber vielleicht muss man Tausende Jahre warten, bis Dir der Punkt, um den es mir geht, klar wird.

    Es. Geht. Nicht. Um. Sühne. Die in Deinem Statement enthaltene Polemik ist aber gleichsam auch Teil des Problems.

    Die Cartoons in nachstehendem Link erklären das Prinzip m.E. sehr gut.
    Equality & Equality: Cartoon Gallery - Interaction Institute for Social Change : Interaction Institute for Social Change

    Im Grunde braucht es für die Frauen aktuell analog zu dem Cartoon mehr Kisten, damit sie über den Zaun sehen können. (Frauenförderung, Gleichstellungsbeauftragte, Besetzung von Auswahlkommissionen mit mindestens 50% Frauen). Das widerspräche isoliert betrachtet der Gleichberechtigung und führt dann zu Statements wie "das ist aber ungerecht den Männern gegenüber" oder "wie lange müssen Männer sühnen." Die Kurzsichtigkeit und Engstirnigkeit dieser Haltung dürfte evident sein.

    Wünschenswert wäre, wenn wir gar keinen Zaun hätten, weil wir dann auch keine Kisten bräuchten.

    Die Frage ist halt: Wo fängt Rassismus an? Warum schwingt die Gesellschaft nicht die Rassismus-Keule gegen die Gleichstellungsbeauftragte, die per Gesetz immer weiblich sein muss, auch wenn in der Grundschule die Männer in der absoluten Minderheit sind?

    Warum schwingt die Gesellschaft nicht die Rassismus-Keule gegen § 183 StGB, der nur für Männer gilt?

    Für mich hat es den Anschein, dass es eine gesellschaftliche Norm ist auf den „alten weißen Mann“ mittels Rassismus-Keule einschlagen zu können, dieser sich aber in keinster Weise wehren darf.

    In diesem Fall liegt der Sachverhalt anders. Die Welt wurde und wird seit Tausenden von Jahren mit überwältigender Mehrheit von Männern regiert und gestaltet. Religionen schreiben bewusst die Unterordnung der Frau unter den Mann fest, um so seine Vormachtstellung unantastbar zu machen. Das Pendel ist also sehr, sehr weit in Richtung Misogynie ausgeschwungen. Wenn es jetzt 10 oder gar 30% zurückschwingt, ist das vermutlich immer noch zu wenig, aber die "alten weißen Männer" fühlen sich nun diskriminiert.
    Dabei wird gerne vergessen, dass wir Männer immer noch in einer eher privilegierten Position sind, weil die Nachwirkungen von Tausenden von Jahren Patriarchat trotz aller emanzipatorischer Errungenschaften uns auch noch mindestens zwei Generationen bevorteilen werden. Da fällt eine Gleichstellungsbeauftragte statt einem -beauftragten oder § 183, der in Absatz 1 auf Männer abzielt, nicht weiter ins Gewicht. (Niemand zwingt einen, sein Genital in der Öffentlichkeit zu zeigen...) Deine Einlassungen wirken wie Whataboutism.

    Natürlich ist die Argumentation rassistisch. Das macht sie aber ja nicht per se unzutreffend. Häufig liegen eben schlechte Erfahrungen zu Grunde, sonst hätten sich gewisse Vorurteile ja gar nicht ausgebildet. Es hilft der Sache auch nicht, dass man das nicht aussprechen darf.

    Heißt das im Umkehrschluss, dass man als Mensch mit Migrationshintergrund rassistische Argumentation zu verstehen habe, weil sich - möglicherweise - irgendwann einmal jemand daneben benommen hat?

    Müsste man dann nicht auch verstehen, wenn Menschen mit Migrationshintergrund schnell die Rassismuskeule schwingen, weil sie eben auch schlechte Erfahrungen gemacht haben, denn sonst hätte sich das ja nicht ausgebildet?

    Henne - Ei.

    Wir kommen aus diesem Kreislauf nur dann heraus, wenn jede Seite bedingungslos aufhört mit dem Finger auf die andere Seite zu zeigen.

    Kann man auch bei uns sehen.

    A15 (bald mit Z) und A12 (mit Überführung nach A13) DKFL in TZ.

    Da fällt die Entscheidung nicht schwer, weil alles andere hochgradig ineffizient und nervenaufreibend wäre.

    Im Falle meiner Frau und mir müssten wir uns pari-pari im wahrsten Sinn des Wortes leisten wollen, weil das weniger Einkommen und deutlich mehr Zeit für den Beruf bedeuten würde.

    Absolut nicht. Ich finde aber auch, es sollte sich keiner irgendeinen Quatsch ausdenken. Unsere Sprachlehrpersonen arbeiten keine 60-Stunden-Wochen und ich auch nicht. Ich arbeite selbst in einer Fachschaft mit unterdessen mehreren 60 % Pensen. Eine Kollegin hat ein kleines Kind daheim, eine Kollegin hat noch eine zweite Anstellung ausserhalb der Schule, ich studiere. Bei uns rechtfertigt sich niemand für seinen Lebensentwurf und die Schulleitung macht möglich, was eben geht.

    Antimon, das denken sich die DKFL nicht aus. Wenn Du neben einem vollen Deputat und möglichen Zusatzaufgaben sechs oder sieben Korrekturgruppen hast, von denen die Sek I teils drei Arbeiten im Halbjahr schreibt, dann kommst Du durchaus auf enorme Korrekturwerte. Deshalb gehen die DKFL ja an vielen Schulen so am Stock. Das kann man ihnen daher nicht pauschal absprechen oder ihnen suggerieren, dass sie dann etwas falsch machen. (Ggf. könnte man den SL sagen, dass sie die KollegInnen zu stark belasten, aber mit zwei sprachlichen Korrekturfächern hast Du de facto die A-Karte gezogen.)
    Diese Diskussionen hatten wir hier ja auch schon mannigfaltigster Art. Ich denke, das können wir abkürzen.

    Wie kann ich denn nun eine Änderung der Unterrichtsverteilung „erwirken“? Beim SL direkt jammern? ÖPR? Ich bin echt verzweifelt.

    Sorry für den langen Text und danke schon mal für eure wertvollen Tipps! :engel:

    Liebe/r Franconian,

    hier einmal die Perspektive aus Schulleitungssicht mit UV-Verantwortung.

    Isoliert betrachtet mag Deine Situation wenig erbaulich erscheinen, die Gründe für eine entsprechende UV sind aber in der Regel vielschichtig.

    Die UV ist ein Ergebnis der vorhandenen personellen Ressourcen sowie den Vorgaben durch die Stundentafel, durch die Raumsituation und durch die SchülerInnenzahlen. Hinzu kommen noch die individuellen Wünsche für die Stundenplangestaltung (TZ-Kräfte mit freien Tagen oder Einschränkungen bei den Einsatzzeiten) sowie andere Faktoren wie z.B. die Abgabe von eigenem Unterricht der LehramtsanwärterInnen. Das Ganze ist ein hochkomplexes Gebilde, das in vielen Fällen wenig Gestaltungsspielräume lässt. Äußerungen wie "wo ein Wille ist, ist auch ein Weg", die hier mitunter vorkommen, schießen moralinsauer an der Realität vorbei.

    (Ich habe jetzt in den paar Monaten, in denen ich dafür verantwortlich bin, schon so viele unvorhergesehene Entwicklungen erleben dürfen, dass ich froh bin, ein wirklich hochmotiviertes und -kompetentes Team zu haben, das die überwiegende (Untis-bezogene) Arbeit übernimmt.)

    Wäre ich der (stv.) SL, der das entschieden hat, könnte ich Dir erklären, warum Deine UV und Dein Stundenplan so sind. Gleichzeitig könnte ich (und wollte ich) aber auch nicht mal eben so eine Änderung in der UV veranlassen, weil jede noch so kleine Änderung immer großes Potenzial hat, in die Pläne anderer KollegInnen einzugreifen, sprich, was für Dich besser sein mag, kann für eine/n oder mehrere KollegInnen richtig doof sein. Ich würde anbieten, zum Halbjahr einmal zu schauen, was ggf. möglich ist, wobei die Kontinuität bei den unterrichtenden Lehrkräften auch eine Rolle spielen würde. Was man schauen könnte, wäre, ob man Deinen Stundenplan ggf. etwas günstiger gestalten könnte. Mehr wird meiner Einschätzung nach aber nicht drin sein.

    Fazit: "Erwirken" kannst Du nichts, weil Du darauf keinen Anspruch hast und Deine UV und Dein Stundenplan Teil eines größeren komplexen Gebildes sind. Du kannst darum bitten, im Idealfall mit konkreten Vorschlägen, ob man zum Halbjahr oder ggf. in Absprache mit einer anderen Lehrkraft etwas tauschen kann. Wenn die KollegInnen das im Einvernehmen vorher klären und dann vorschlagen, stehen die Chancen deutlich besser, eine Veränderung zu erreichen.

    Das würde ich hier nicht erwarten. Eher so: Infos aus dem Forum einholen, um vorbereitet in ein Gespräch zu gehen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und Argumente zurechtzulegen.

    Auch wenn ich hier seit 20 Jahren dabei bin und um die Qualitäten dieses Forums weiß, habe ich gerade bei Schulrechts- oder Dienstrechtsfragen immer "handfestere" Quellen zu Rate gezogen. Das tue ich nach wie vor - wenn ich dann immer noch unsicher bin, greife ich auf meine Kontakte bei Stellen, die es wissen müssen, zurück.

    Was hat man von einer ungekürzten Erteilung von Unterricht, wenn ich als Englisch Lehrerin z.B. Mathe, Sport oder Kunst unterrichten muss?

    Ich zaubere mir gerne Deutsch oder Reli Stunden etc aus dem Hut, aber zu Mathe sehe ich mich selbst in jüngeren Klassen absolut nicht in der Lage. Sport ebenfalls nicht, zumal ich ja im Klassenraum bleiben muss und nicht in die Sporthalle darf. Das Gleiche für Kunst.

    Das Dogma von keinem Ausfall ist gut und schön, dann aber bitte fachgerechter Unterricht (!) und nicht irgendeine Betreuung mit Spielen etc.

    Das kannst Du gerne die AutorInnen der ADO fragen.
    Ich kann Dir auch weitere Passagen aus der ADO heraussuchen, aus denen sich dieses Dilemma zusätzlich speist. Es ist aber einerlei.


    Die Bildung, Erziehung oder je nach Situation sinnvolle Betreuung (statt Verwahrung) von Kindern ist bei akutem hohem Personalausfall nicht zu leisten. Es liegt dann an den Schulleitungen, mit diesem Problem umzugehen. Welche Formen des Umgangs es gibt, konnten wir hier lesen.

    Die Unsitte ist die parallele Aufsicht und das Dogma der Vermeidung von Unterrichtsausfall um jeden Preis.
    Gleichwohl haben wir als Schule eine Garantenstellung und müssen dafür Sorge tragen, dass die SchülerInnen zwischen 8 und 13 Uhr betreut und beaufsichtigt sind.

    Unterrichtsausfall, hier natürlich primär der vorhersehbare, kann m.E. für die erste und die letzte Vormittagsstunde angezeigt sein, wenn die Personaldecke zu dünn ist.

    Im Rahmen meiner Pflichten habe ich als Schulleitung dann die Verantwortung, die ungekürzte Erteilung von Unterricht, die Aufsichtspflicht und die Fürsorgepflicht gegenüber meinem Personal unter einen Hut zu bringen. Je nachdem, welche Lösung ich finde, kann ich mir immerhin aussuchen, von wem ich im Anschluss kritisiert werde.

    Eine Patentlösung gibt es nicht, da unser System von Anfang an defizitär organisiert ist und Mangelverwaltung die Kernaufgabe einer jeden Schulleitung ist.

    Das ganze funktioniert, wenn zwei Faktoren bzw. einer von beiden greifen:

    a) Es passiert während der Parallelaufsicht nichts.

    b) Die KollegInnen kennen die Rechtslage nicht.

    Man hätte also durchaus die Möglichkeit, etwas gegen die im Eingangsposting formulierte Unsitte zu tun. So man denn möchte.

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