Die dienstliche Beurteilung sowie das komplette Auswahlverfahren wird durch den schulfachlichen Dezernenten vorgenommen. Die Schulleitung der abgebenden Schule hat dabei keinerlei Mitwirkungsrecht. Sie ist nicht beteiligt. Zumindest gilt das für Funktionsstellen, aber vielleicht geht es darum hier gerade gar nicht. In meinem Bereich (Primar/Sek I) ist A14 immer mit einer Funktionstelle verbunden. Die Auswahl (inklusive Beurteilung) erfolgt ausschließlich durch die Schulbehörde.
Für A14 im Bereich Sek I/II stimmt das nicht ganz. Die dienstliche Beurteilung schreibt die jeweilige Schulleitung. Im Anschluss geht das Ganze zur Bezirksregierung, die dann auf der Basis der Beurteilungen entscheidet.
Für A15 kommt dann der/die DezernentIn ins Haus, mitunter auch mit dem/der KollegIn des aufnehmenden Bezirks.