Beiträge von Bolzbold

    Bei Elternabenden ist das ähnlich: Alle anwesenden Elternteile mit Sorgerecht haben eine Stimme. Der Zwillingsvater, der nur alleine kommen kann, weil die Mutter in der Klassenpflegschaft des Geschwisterkindes sitzt, hat eine Stimme. Die Eltern des benachbarten Einzelkindes, die zu zweit anwesend sind, haben zwei Stimmen. Fair?

    Bist Du Dir da sicher?
    In NRW gibt es beispielsweise die explizite Vorgabe, dass man pro Kind in der Klasse eine Stimme hat - d.h. als Eltern hat man gemeinsam genau eine Stimme, nicht zwei.

    @Bolzbold

    Deine Überlegungen in allen Ehren, aber muss man sich deshalb Sendungen ansehen, von denen man eigentlich im Voraus weiß, worauf sie hinauslaufen? Das gilt auch für andere unterirdische "Publikumsmagneten" wie Dschungelcamp, Big Brother und ähnlich Unterirdisches. Ich finde: Muss man nicht. Selbstreflektion geht auch so.

    Wissen ist das eine. Spüren das andere. Man könnte jetzt einfach den niederen Trieb des Voyeurismus bemühen, von dem sich niemand ganz freimachen kann. Mir geht es aber um etwas anderes.

    Wie schnell sagen wir in der Nachbetrachtung "ICH hätte das NICHT getan. ICH hätte (natürlich!) anders gehandelt."

    Wie oft ist das Gerede. Und wie selten kommen wir in Situationen, in denen wir das dann auch einmal beweisen müssen?

    Ich möchte das an einem anderen Thema verdeutlichen.
    Das führt zwar sehr weit weg von diesem Thema, aber in der Zeit war ein interessantes Interview vom Sohn von Hans Frank (Hans Frank – Wikipedia).

    Sein Sohn Niklas beschreibt da etwas, das ich im Kern nachvollziehen kann. (Erinnerungskultur: Jäger der Verlogenheit | ZEIT ONLINE - Paywall, aber falls jemand Zeit+ hat...)

    Seine zentrale Kritik ist, dass die Menschen die Bilder des Holocaust in sich herumtrügen, aber den Schmerz und das Leid, das darin stecke, nicht an sich heranließen. Er selbst steht dazu wie folgt:

    Mir geht es nicht um Schuld, überhaupt nicht. Ich habe mich nie schuldig gefühlt. Weil ich der Sohn dieses Vaters bin? Was soll das? Nein, aber man muss den Schmerz an sich heranlassen, was wir Millionen Menschen angetan haben. Nur wenn wir das tun, werden wir dafür kämpfen, dass so etwas nie wieder geschieht."

    (Quelle: Zeit.de, Autor: Stephan Lebert)

    Das emotionale Grundprinzip, das dahintersteckt, ist identisch. Zu wissen und zu reflektieren alleine reicht in meinen Augen nicht aus. Das dürfte auch ein Grundmotiv sein, mit Schulklassen nach Auschwitz zu fahren. In Bezug auf die Serie hat es mich wirklich zwischendurch gegruselt - und ich möchte meinen Teil dazu beitragen, dass wir uns nicht immer weiter zu einer solchen Gesellschaft entwickeln.

    Man konnte es ja schon in den Medien lesen, dass ein "echtes" Spiel stattfinden und entsprechend vermarktet werden würde.

    Ich habe mir die ersten fünf Folgen angesehen und bin entsetzt, wie schnell man doch in menschliche Abgründe sehen kann - und mit welch' perfiden psychologischen "Spielen" hier Menschen bewusst gegeneinander aufgebracht werden - zur Unterhaltung Dritter. Mit der Chance auf einen Gewinn von 4,56 Mio US-Dollar werden moralische Grenzen aufgeweicht bis zu dem Punkt, an dem es kein richtig und kein falsch mehr zu geben scheint. Jedes Verhalten, jede Entscheidung hat Konsequenzen - für einen selbst wie für die gesamte Gruppe.

    Manchmal frage ich mich, wie weit wir noch von Panem oder den echten Squid Games entfernt sind.

    Die Tintentanks, die effektheischend anstelle der in der Serie stattfindenden Hinrichtungen per Kopfschuss in Brusthöhe zerplatzen - kombiniert mit dem offenbar geskripteten Umfallen der KandidatInnen, die "eliminiert" wurden, machen das Ganze zu einem zwischenzeitlich schwer auszuhaltenden Spektakel.

    Falls mich jetzt jemand fragt, warum ich mir das dann antue:

    Der Blick in menschliche Abgründe führt zur Selbstreflektion, was man in vergleichbaren Situationen tun würde. Wäre ich in der als die von mir am extremsten angenommenen Situation tatsächlich bereit, für meine Kinder mein Leben zu geben, auch wenn ich nicht 100% sicher sein könnte, dass sie dadurch überleben?
    Es ist leicht, moralische Ansprüche und Werte zu vertreten, wenn man nicht in die Situationen kommt, in denen man Charakterstärke oder so etwas wie Anstand und Moral zeigen muss. Bei Zivilcourage im Alltag fängt es ja oft an bzw. hört es auf.
    Es ist um ein Vielfaches schwerer, wenn man in Situationen kommt, in denen das sogar hinderlich oder schädlich ist. Du oder ich? Ich oder Ihr?

    Gleichsam fände ich es wohl für mich viel schlimmer, wenn ich das Ganze einfach nur der Unterhaltung halber passiv und nicht reflektierend konsumieren würde.

    Erinnert mich an eine Konferenz, bei der es um die Zeugnisbemerkung über selten gemachte Hausaufgaben ging und aufgrund der Stundenverteilung auf die Lehrer der Kommentar nicht auf das Zeugnis kam, weil die Fächer, in denen nicht gemachte Hausaufgaben schnell auffallen, nur von wenigen Lehrern unterrichtet wurden und die Fächer, in denen es selten (nie?) Hausaufgaben gibt, jeweils von einem anderen Lehrer unterrichtet wurden. Hätte man die Fächer bzw. Unterrichtsstunden als Maß genommen, statt des Lehrers, dann wäre der Kommentar mit deutlicher Mehrheit aufs Zeugnis gekommen.

    Man hätte auch so professionell sein können und es nicht von seinem persönlichen Gusto abhängig machen müssen, wenn die anderen KollegInnen die Notwendigkeit eines solchen Hinweises nachvollziehbar dargelegt haben...

    ...wenn diese Vorgabe wirklich in "ranghöheren" Vorgaben enthalten ist, teile ich diese Einschätzung. Die Frage ist doch, ob das wirklich so ist. In NDS macht das NSchG quasi nur Aussagen über das Stimmrecht bestimmter Personengruppen in entsprechenden Gremien, nicht aber über deren dafür nötige Anwesenheit. Eine entsprechende Einschränkung des Stimmrechts auf nur Anwesende habe ich bislang nur in der (wie gesagt veralteteten und außer Kraft gesetzten) Konferenzordnung gefunden, die quasi "ranggleich" ja ersetzt werden darf. Vielleicht übersehe ich aber auch irgendeine Verordnung gerade. Indirekt folgern könnte man das vermutlich aber sonst aus dem Begriff der Beschlussfähigkeit eines Gremiums.

    PS: Ich persönlich halte eine solche Einschränkung im Übrigen für sehr sinnvoll. Nur die direkt Anwesenden erleben ja auch die zur Meinungsbildung wesentliche Diskussion zu den Tagesordnungspunkten mit und können dann auch eine adäquate Entscheidung treffen.

    Das wurde weiter oben ja bereits mit Zitaten aus dem Schulgesetz dargelegt. Das ist die höchste Norm in NRW (abgesehen vielleicht von der Landesverfassung.)

    Weg mit den Bemerkungen und keine Nachteilsausgleiche. Das führt Noten ad absurdum... naja noch mehr als sie eh schon Absurd sind.

    Ich gehe davon aus, dass das nicht ernst gemeint ist.

    Vgl. GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Art 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

    Ich überlasse anderen die Interpretation der Motivlage Deiner Äußerung.

    Bundesverfassungsgericht - Presse - Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind grundsätzlich geboten

    Dieses Urteil dürfte früher oder später einen Einfluss auf die geltenden LRS-Vorgaben und Nachteilsausgleiche in allen Bundesländern haben. Interessant ist diese Passage:

    "Zwar beeinträchtigt die mit einer Zeugnisbemerkung regelmäßig verbundene Offenlegung eines behinderungsbedingten Leistungsdefizits das Recht auf Darstellung der eigenen Person und kann die Erfolgschancen bei Bewerbungen verschlechtern. Auf der anderen Seite wird ein Antrag auf Nichtbewertung regelmäßig nur dann gestellt, wenn die Prognose ergibt, dass der Vorteil eines besseren Prüfungsergebnisses etwaige Nachteile aus der Zeugnisbemerkung mit Blick auf die angestrebte Ausbildung oder berufliche Tätigkeit überwiegt."

    Hier hätte die KMK nun die Chance, eine Regelung zu treffen, die für alle Bundesländer gleichermaßen gilt - sprich Notenschutz auch im Abitur und dafür Bemerkung auf dem Zeugnis oder kein Notenschutz und entsprechend keine Bemerkung.

    Ich bin gespannt, was die Interessensverbände und die Kultusministerien jetzt daraus machen werden.

    Dann kommt bei uns ein Klima der Angst hinzu, weil unsere SL eine sadistische Ader hat und auch schon mal SuS fragt, ob sie mal das Material von Frau XY sehen können und ob die auch schon mal früher Schluss macht, sowie ihre Spionin losschickt (Partnerin, die auch bei uns arbeitet), um zu kontrollieren), verbunden mit regelmäßigen Drohungen, Dienstvergehen bei der Bezirksregierung zu melden. Generell ist unsere Schule überorganisiert, wie selbst die QA letztes Jahr festgestellt hat.

    Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Aspekt unnötig Druck im Kessel erzeugt. Wie sieht denn das Kollegium die Situation? Und kann man dagegen nicht ggf. etwas tun?
    Habt Ihr nicht eine Personalvertretung?

    Ganz ehrlich, das würde ich mir zwei oder drei Jahre antun, aber dann wäre ich weg. Bzw. ich habe mir das an meiner alten Schule zwei bis drei Jahre angetan - das war die Zeit, als unser damaliger Schulleiter zum Negativen "mutierte". Und dann war ich weg.

    Denkt man das Ganze bis zum Ende, geht es dann darum, ob der FK-Beschluss von der SL beanstandet werden muss oder nicht. Das wäre nämlich ihre Aufgabe, wenn sie die Rechtswidrigkeit des Beschlusses klar erkennen kann.
    Je nach dem, wie kontrovers diese Entscheidung war, könnten die Gegner des Antrags mit Verweis darauf, dass die Mitglieder anwesend sein müssen, das Ganze aushebeln oder zumindest Beschwerde einlegen. Dann liegt es an der SL, die sich ggf. dann von Dezernat 48 beraten lässt.

    Ich bin juristischer Laie, denke aber nicht, dass eine wie auch immer geartete Verfahrensordnung die Vorgaben des Schulgesetzes aushebeln kann. Den Passus "soweit nichts anderes bestimmt ist", deute ich als auf das Schulgesetz selbst bezogen (z.B. die Vorgabe von zwei Drittel der Stimmen, wie an einigen Stellen ja vorgesehen).

    Ggf. könnte eine schulinterne Verfahrensordnung ebenfalls durch die BR beanstandet werden, wenn sie wie von mir hier bzw. von anderen UserInnen weiter oben bereits dargelegt, konkrete Bestimmungen des Schulgesetzes aushebelt.

    Ich denke, wir haben durchaus verstanden, dass aus den von der TE dargelegten und entsprechend so empfundenen Gründen ihre Situation nun einmal so ist wie sie ist und die hier unterbreiteten Vorschläge für sie nicht umsetzbar erscheinen.


    Es liegt nun an ihr, eine Entscheidung zu treffen und diese dann konsequent umzusetzen.

    Ich wünsche der TE dafür viel Glück.

    Für mich wäre trotzdem kein Auto in Frage gekommen. Zeit im ÖPNV kann man ja auch zum Lesen/Unterrichtsvorbereitung nutzen. Das mache selbst ich bei meiner kurzen 15-20 Minuten Bahnfahrt immer.

    Zuverlässigkeit ist ein anderes Thema, da kann man aktuell in NRW nur den Kopf schütteln.

    Ich erspare mir an dieser Stelle einmal meine Geschichte von vor 20 Jahren, weil hier in diesem Forum mittlerweile vermutlich nur erwidert würde, dass, wenn ich damals X statt Y gemacht hätte und "perfekt" gewesen wäre, ich dann ja nicht die Situation gehabt hätte, die ich hatte.

    Es gibt Konstellationen, die eben extrem ungünstig sind, und in denen man trotz "Effizienzsteigerung" dennoch an seine Grenzen kommt.

    Ich denke, wir sollten alle dazu in der Lage sein, dies auch anzuerkennen, anstatt primär aus der Ferne Tipps für die Steigerung der Effizienz zu geben oder Hinweise nach dem Motto "wenn Du damit ein Problem hast/bekommst, musst Du etwas falsch gemacht haben."

    - höfliches Schreiben an die Seminarleitung, dass du aufgrund deiner finanziellen Situation kein Auto finanzieren kannst und du bittest, das bei der Schulzuweisung zu berücksichtigen.

    Das kann man probieren. Falls die Seminarleitungen immer noch so borniert sein sollten wie vor 20 Jahren, ist das ein aussichtsloses Unterfangen. Solange alle zwei Stunden ein Bus fährt (Achtung - bewusste Übertreibung), kommt man doch zur Schule.


    Gleichsam kommt hinzu, dass, falls die TE den Tipp mit den Seminarorten berücksichtigt, es sein kann, dass sie nach Kleve oder Vettweiß oder so kommt - das sind Flächenseminare, die je nach Lage der Schule ein Auto fast schon als zwingende Voraussetzung haben.

    Die Antwort auf die ursprüngliche Frage lautet "nein".
    Damit muss die TE nun für sich überlegen, was sie möchte - unter Berücksichtigung der kurzfristigen wie langfristigen Folgen ihrer Entscheidung.

    Ich halte ein zügiges Abschließen des Refs. mit zeitlich überschaubaren finanziellen bzw. den Lebensstil betreffenden Abstrichen vor dem Hintergrund der sich im Anschluss bietenden Vorteile für die sinnvollere Lösung.

    Der andere Weg ist von Anfang an eine Notlösung - und sie ist zeitlich nicht überschaubar, weil nicht klar ist, wie viel Geld die TE sparen können wird und ob die Zähne nicht letztlich doch wieder einen Teil des Ersparten aufzehren. Dann wäre da auch noch die Frage, wie hoch denn das Sparziel wäre, um über die Runden zu kommen.

    Das wären mir zu viele Unsicherheitsfaktoren über einen Zeitraum von sicherlich mehr als 18 Monaten.

    Das Problem ist, fürs Bürgergeld ist es sicher zu viel, aber zum normal leben zu wenig.

    Ich könnte mir aus jetziger Sicht schon die Kaution nicht leisten.

    Die Kaution könnte man mit einem Mietaval, also einer Bankbürgschaft, abdecken. Das habe ich mehrmals gemacht, bis meine finanzielle Situation sich dann soweit verbesserte, dass ich das auch "bar" bzw. in Form eines Sparbuchs regeln konnte.

Werbung