Beiträge von Bolzbold

    Auf die übrigen Beiträge zum Datenschutz gehe ich mal nicht ein, aber nur soviel, Bolzbold: Du schreibst "Was daran liegt, dass sich gefühlt 90% der Lehrkräfte gar nicht für die Verordnungen, nach denen sie unterrichten, interessieren." Da ist wirklich albern, direkt im nächsten Beitrag mehr oder weniger deutlich §120 SchulG und VO-DVI zu vergessen, was sehr wohl Spielräume erlaubt. ;)

    Vielleicht fehlte in meinem Beitrag die Kennzeichnung "Ironie"...

    Der vermeintliche Trend, in der Sek.I in NRW Quartalsnoten zu geben, führte dann zuletzt dazu, dss ich in der Stunde nach der Rückgabe der Klassenarbeit (inkl. Noten natürlich) nach der Quartalsnote gefragt wurde.

    Ich frage mich immer, wer so ein Gerücht, dass die Noten zu geben seien, in die Welt setzt. Der Mittelstufenkoordinator ist es bei uns jedenfalls nicht.

    In meinem nicht-schriftlichen Fach gibt es einen Zwischenstand zum Elternsprechtag. Effekt: s.o.

    Also ich wurde von meinen SchülerInnen der Sek I explizit danach gefragt. Im Anschluss daran habe ich mit den KoordinatorInnen gesprochen und wir kamen darin überein, dass es Quartalsnoten nicht gibt, sich der Begriff aber eingeschliffen habe und sich das Ganze verselbständigt habe.

    Deine Grundaussage verstehe ich schon, aber wir sind vermutlich alle schlau genug damit richtig umzugehen. Ich habe auch schon bei Schülern, die ihre Note in der Klasse hören wollten, nachgefragt "Bist du sicher?" und dann "Nicht so gut" geantwortet.

    Ansonsten wäre der Datenschutz absolut tödlich für den Unterricht. Ich stelle mir diesen Sozialdruck vor: "Otto, was ist 5+2". Und an noch meine absolut datenschutzunangemessene Antwort "sehr gut". Da bekommt der ein oder andere Datenschützer bestimmt Bluthochdruck.

    Und wenn ich dann am Anfang des Schuljahres noch die Schüler ihren Religionsklassen mitteile. Absoluter Datenschutzwahnsinn. Die Religionszugehörigkeit ist laut Datenschutz extrem Schützenswert und bedarf einen noch höheren Schutz als z.B. Name oder Note. Da stehe ich schon mehr oder weniger mit zwei Beinen im Knast.

    Vor allem stelle man sich einmal die Absurdität vor, man würde zu Beginn eines jeden Schuljahres die Schüler einzeln zu sich kommen lassen, um sie über die Kurse gemäß Religionszugehörigkeit (oder ggf. auch wegen bewusster Umwahl) zu informieren...

    Nochmal: Niemand ist dazu verpflichtet, ad hoc, sofort und pronto über den Leistungsstand zu informieren. Es reicht im hektischen Alltag auch ein: „Wenn du deinen aktuellen Leistungsstand wissen willst, komm in der 1. Pause in meiner Aufsicht zu mir“ (oder Freitag nach der 6. Stunde… ist dann oft doch nicht so wichtig!)

    Was ich hier manchmal lese, gruselt mich, weil diese Service- und Dienstleistungsmentalität, garniert mit Fehlinfos aus dem Busch- und Flurfunk an die jungen Lehrkräfte und Referendare weitergetragen wird.

    Leider. Was daran liegt, dass sich gefühlt 90% der Lehrkräfte gar nicht für die Verordnungen, nach denen sie unterrichten, interessieren. Aktive Rechtskenntnis führt in der Regel zu rechtssicherem Handeln. Das wiederum trägt zum selbstbewussten Handeln bei, so dass viele Probleme gar nicht erst auftreten.

    Gibt es offiziell nicht, aber es muss zur Mitte des Halbjahres eine Information zum

    Leistungsstand erfolgen

    Ich habe vorhin noch einmal in der APO-S I nachgeschaut. Anders als in der APO-GOSt gibt es das tatsächlich nicht als "harte" Vorgabe. Dass das in der GOSt enger gehandhabt wird, halte ich vor dem Hintergrund, dass 2/3 der Abiturdurchschnittsnote in der Q-Phase erworben werden, für sinnvoll. Da geht es ja auch um den höchsten deutschen Schulabschluss.

    In NRW ist die Mitteilung der Quartalsnoten in der Sek. II in der APO-GOSt verpflichtend festgeschrieben.

    Da es keinerlei Verpflichtung in der Sek. I gibt findet man auch keine Verordnung etc. dazu.

    Im Schulgesetz (§44 Abs. 2 Schulgesetz) steht nur, wie ich vorher schon erwähnt habe, die Pflicht zur Mitteilung des aktuellen Leistungsstandes. Zu offiziellen Quartalsnoten steht da gar nichts.

    Also von sich aus (Lehrer) ist man nicht automatisch verpflichtet diese mitzuteilen. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

    Das ist sachlich zum Teil falsch. Alleine der Begriff "Quartalsnote" suggeriert, dass es sich dabei um eine justiziable Einzelnote handeln würde. Dem ist nicht so. Die APO-GOSt scheibt lediglich vor, dass etwa in der Mitte des Kurshalbjahres die Lehrkraft über den Leistungsstand informiert. Nur so mache ich es, weil dann die Diskussion mit der fiktiven Quartalsnote 1 und 2 gar nicht erst auf kommt.

    Von der Funktion her ist der Passus der APO-GOSt und der Absatz im Schulgesetz identisch - der einzige Unterschied besteht in dem einen verbindlich festgeschriebenen Zeitpunkt, zu dem eine Rückmeldung zu erfolgen hat.

    Nochmal für alle zum Mitschreiben: Es gibt keine Quartalsnoten.

    Ich habe das heute auf der Basis der heute in der Rheinischen Post veröffentlichten Karikatur gemacht. Ich fand diese sehr gelungen, habe aber darauf hingewiesen, dass man hier die einzelnen Bestandteile vorher kennen muss, damit man keine falschen Schlüsse zieht.

    Das führt hier nicht weiter.

    Ich habe weiter oben hinreichend differenziert und muss mir nicht von weißen Menschen meine Diskriminierungserfahrungen erklären lassen. Es ist schon bezeichnend, dass man jahrelange Erfahrungen, denen ich nirgendwo entkommen kann, lapidar mit Erfahrungen im Urlaub vergleicht und dann meint, man säße im selben Boot.

    also ich find wirklich, so pauschal kann man das jetzt auch nicht sagen.

    ich bin in einem multikulturellen Haushalt aufgewachsen und habe das Interesse für fremde Kulturen mitbekommen. Entsprechend bin ich trotz vielen und auch schmerzhaften Diskriminierungserfahrungen stolz auf meinen Migrationshintergrund und gebe auch gerne Auskunft, wenn ehrliches Interesse oder vonmiraus auch nur Neugierde besteht. Find es schade, dass die Frage nach der Herkunft mit der Nachfrage nach der Herkunft (wo kommst Du wirklich her?) gleichgesetzt wird und quasi ein diskriminierendes no-go geworden ist und jede Neugierde mit Vorträgen über systemischen Rassismus erstickt wird.

    Das wird nicht per se gleichgesetzt. Es wird dann gleichgesetzt, wenn auf die Antwort, man komme aus [einem beliebigen Ort in Deutschland], die von Dir zitierte Frage "wo kommst Du wirklich her" im Anschluss gestellt wird. Dann zielt es nämlich auf das Äußere ab und ist dazu geeignet, dem Gegenüber das Deutschsein abzusprechen.

    Wir müssen uns bei dieser wie bei anderen Fragen sehr genau überlegen, wer hier eigentlich die Deutungshoheit für sich beanspruchen kann. Wahlweise sind dann alle, die diese Frage stellen, RassistInnen, oder alle, die diese Frage gestellt bekommen, sollen sich halt mal nicht so anstellen - nach dem hier bereits (auf Englisch) geäußerten Motto "hinnehmen oder abhauen", weil Weiße in Uganda ja auch angeglotzt oder nach ihrer Herkunft gefragt werden...

    Auch die Verwaltungsgerichte haben mittlerweile festgestellt, dass eine Feststellungsprüfung nur eine zu dünne, aber dennoch vorliegende Leistungsgrundlage ergänzen, diese aber nicht ersetzen kann. Das war ein Urteil im Falle eines Schülers oder einer Schülerin, der/die ein ganzes durch Krankheit verpasstes Halbjahr durch eben diese Prüfungen ersetzen wollte, wenn ich mich richtig erinnere.

    Das wäre nämlich dann die Kontraindikation, bzw. die Gefahr des Missbrauchs solcher Prüfungen, wenn sie nur 10 bis 15 Minuten dauern.

    Dann würde ich im Zweifelsfall mich darauf zurückziehen, dass gar keine Bewertungsgrundlage vorhanden ist - dann ist der/die SchülerIn nicht bewertbar und muss - im Falle eines Hauptfachs - in jedem Fall in die Wiederholung - oder ist eben raus.

    Es gibt keine starre Quotenregelung - das weiß ich aus meiner Zeit an der Quelle.

    Für bestimmte Mengen an Fehlzeiten gibt es Handlungsoptionen, die aber wiederum auch den individuellen Einzelfall berücksichtigen müssen. Die Bezirksregierungen würden im Widerspruchs- oder gar Klagefall auch schnell einknicken müssen, wenn sie denn solche Quoten vorgäben.

    Das Instrument der Feststellungsprüfung ist ein mächtiges Schwert, wenn man es denn erst einmal angewendet hat. Das ist eine zeitliche und nervliche Investition, die sich an Schulen, an denen exorbitant hohe Fehlzeiten auftreten, auszahlen wird.

Werbung