Beiträge von Bolzbold

    Wenn du dich von der Rechts- & Amtssprache so angegriffen fühlst, dann wäre vielleicht ein Job im Ausland besser. Rechts/Amtsdeutsch wird dir im Schulsystem überall in Deutschland begegnen. Daran wird sich auch nichts ändern, weil es da um rechtssichere Kommunikation geht und nicht um psychologische Befindlichkeiten der Kommunikationsbeteiligten.

    Völlig richtig. Und ich weiß, wovon ich rede (bzw. schreibe). Aus meiner Zeit in der Behörde durfte ich eben solche Schreiben verfassen, die in der Sache klar zu sein hatten und damit leider nicht das vom Gegenüber gewünschte Maß an Empathie und Verständnis aufweisen konnten.
    Das Problem ist hier in meinen Augen auch weniger das Amtsdeutsch als vielmehr die mitunter völlig absurden Vorstellungen und Erwartungshaltungen derjenigen, die diese Schreiben bekommen.
    "Sie werden versetzt" oder "hiermit ordne ich sie ab" oder "hiermit beurlaube ich Sie" etc. sind ganz normale Beschreibungen für Rechtsakte. Da geht es in der Tat nicht um Befindlichkeiten des Gegenübers.

    Der Tip ist nur so mittel hilfreich. Es gibt Dinge, von denen weiß man gar nicht, dass sie existieren, z.B. eine Teildienstfähigkeit und dass Zuschläge gezahlt werden, also kann man auch nicht danach suchen. Zum zweiten steht nicht alles in einem Schulgesetz, sondern hat bundes- und landesbeamtenrechtliche Zusammenhänge und kann nicht von jedem juristischen Laien im Internet nachvollzogen werden.

    Also das steht im Beamtenstatusgesetz - das ist einer der zentralen Gesetzestexte, den man zumindest hinsichtlich seiner Existenz kennen sollte. Und dann wüsste man auch, wo man ggf. konkret suchen müsste.

    § 27 BeamtStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    BamtStG, LBG, ADO, SchulG, LBesG, LVO - alles Dinge, die einem erst einmal wie böhmische Dörfer erscheinen. Je nach Lebenslage empfiehlt sich aber die Lektüre der entsprechenden Texte - das meinte ich mit denen für einen selbst relevanten Gesetzestexten. Damit beschränkte ich mich keinesfalls nur auf NRW.

    Lustig - ich habe das an meiner alten Schule regelmäßig gemacht. Jede/r KollegIn, der/die pensioniert oder nach mehreren Jahren von der Schule weg versetzt wurde, hat ein eigenes auf seine/ihre Persönlichkeit passendes Abschiedslied bekommen.
    Der Charakter des Liedes und das grobe Thema desselben waren Ausgangsbasis - dann wurde der Text entsprechend angepasst und in der Aula am Kollegiumsabend zum Ende des Schuljahres bzw. Halbjahres von der Lehrerband gespielt.

    Ich denke gerne daran zurück, weil es mir sehr viel Spaß gemacht hat, die Songs auszusuchen und zu texten.

    Und wieder einmal zeigt es sich, dass es für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sinnvoll ist, sich mit den für sie relevanten Gesetzen, Verordnungen und Erlassen auseinanderzusetzen. Da es um einen selbst geht, ist es in meinen Augen unabdingbar, die Regelungen aktiv zu kennen, denen man wahlweise unterliegt oder die einen unmittelbar betreffen. Nur so weiß man, was man tun (oder lassen) kann.

    Dieses "Empowerment" (der Begriff "Selbstermächtigung" ist mir zu dicht an unserer Geschichte dran) ist ungemein hilfreich und sorgt dafür, dass ich bewusst und oft rechtzeitig die richtigen Entscheidungen treffen kann.

    Hier verweise ich noch einmal auf den Link von mir weiter oben.

    Alle tarifbeschäftigten Mitarbeitenden im Ministerium tragen die "Amtsbezeichnung" "RB(e)", sprich Regierungsbeschäftigte(r).

    Diese tarifbeschäftigten Leute gibt es dort bis hoch in die Abteilungsleitungsebene. Das dürfte in den anderen Ministerien nicht anders sein.

    Das kann ich für meine Schule nicht bestätigen.

    (Gleichwohl gab es durchaus die eine oder andere Unsicherheit seitens einzelner Mitglieder des Kollegiums, als ich als externer A15er neu an die Schule kam. Ich habe mich aber in der Regel mit Vornamen vorgestellt bzw. bin auf das Angebot des Duzens seitens der älteren KollegInnen eingegangen.)

    Einmal abgesehen vom Landesbeamtengesetz oder der Anweisung durch die Schulleitung:
    Ich finde mich immer dann total geil, wenn neben meinem Namen noch StD ergänzen kann. Damit bin ich etwas Besseres und fühle ich mich den StR(') und den OStR(') überlegen.

    (Und wer die Ironie in diesem Beitrag findet, darf sie behalten UND bekommt ein Fleißkärtchen.)

    :P

    Wenn die Schülerzahlen steigen, die personellen Ressourcen aber nicht, dann muss das Angebot eben eingekürzt werden, bis beide Faktoren wieder zusammenpassen. Sich hier nicht ehrlich zu machen und nötige Anpassungen vorzunehmen, führt nur immer tiefer in die Abwärtsspirale.

    Migration haben wir nun einmal, das gehört zur Realität, mit der man nun weiterarbeiten muss.

    Mittlerweile gibt es in der dritten Generation der ZuwandererInnen eigentlich genug Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten können und vermutlich auch wollen. Ob sie sich dort wohlfühlen, hängt dann auch von den "urdeutschen" KollegInnen ab. Wie ich anderenorts bereits schrieb, können Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal mit Zuwanderungsgeschichte ganz andere Identifikationsfiguren sein - und sei es nur, um den nächsten Generationen von ZuwandererInnen zu zeigen, dass auch sie es schaffen können.

    Ein Anfang wäre damit gemacht, wenn Schulverwaltung in die Hände von Verwaltungsexperten käme.

    => Schulverwaltungspersonal
    => Aufteilung der Leitung in Verwaltungschef/in und pädagogisch-didaktischer Leitung

    => IT-Experten für die IT

    etc.

    Angeblich besprechen das die KultusministerInnen gerade auf ihrem Treffen.

    Also was wirklich schwerer war/ist, das war eine Versetzung mit A15. Laut Aussage der für mich zuständigen Dezernentin bzw. derjenigen, mit denen ich gesprochen habe, hätten die mich alle bei der Rückkehr aus der Behörde mit A14 relativ leicht unterbekommen.

    So eine A14 zu "schieben", ist Stellenkegeltechnisch weniger das Problem - insbesondere, wenn die Fächerkombination gefragt ist. Es kann dann natürlich sein, dass ein/e AspirantIn auf A14 dann etwas länger warten muss, bis seine/ihre Stelle ausgeschrieben werden kann.

    Wow. Das dürfte zumindest bei den Beamten - so die Zahl stimmt - eine Steigerung um mehrere 100 Prozent darstellen.

    Wenn das KM da nicht bald aufwacht, dann ist denen wohl nicht mehr zu helfen.

    Die sind ja so gesehen bereits aufgewacht, waren erschrocken und haben dann die falscheste Maßnahme ergriffen, die man ergreifen kann.

    Gleichwohl ist es irgendwo nachvollziehbar, dass man aus dem vorhandenen Personal herausquetscht, was geht, weil LehrerInnen nun einmal nicht auf Bäumen wachsen.

    Hätte Feller gesagt, dass wir die nächsten Jahre mit Unterrichtsausfall, Kürzungen in der Stundentafel etc. leben müssen, weil LehrerInnen eben nicht auf Bäumen wachsen, wäre das zwar in unserem Sinne gewesen, politisch aber eben nicht wünschenswert - und alles andere als opportun. Akute Missstände werden immer der jeweiligen Regierung angelastet und eben nicht den Vorgängerregierungen.

    Es ist für mich immer sehr erfreulich, dass du deine Antworten direkt mit entsprechenden Paragraphen belegst. Hut ab vor soviel Übersicht! Schon spannend, dass im Text explizit das Wort "ungekürzt" steht.

    Danke - aber ich schaue auch vorher immer nach und weiß ungefähr, wo das Ganze steht oder zu finden ist. Es entspringt meiner natürlichen Neugier und dem Willen, Dinge selbst zu wissen, anstatt auf das (Halb)Wissen Dritter angewiesen zu sein. Und wie ungünstig Letzteres sein kann, konnten wir hier im Forum schon mehrmals erleben.

    Eine Frage / Impuls: Als vor Jahren bei uns die Diskussion aufkam, einen Sport-LK oder Sport-Abi anzubieten, war es eine Bedingung, dass das Sport-/Fachangebot nicht gekürzt wurde (und ich bin ziemlich sicher, es ging um das Mittelstufenangebot). Ich habe diese damaligen Infos nicht überprüft, also ohne Gewähr.
    Hätte eine absichtliche Kürzung in dem Umfang (es klingt so, als würden die Gesellschaftswissenschaften locker 2 komplette Jahresstunden in der Mittelstufe verlieren keinen Einfluss auf die Oberstufenbelegungsmöglichkeiten?

    Nein. Die Stundentafel Sek I hat bis auf einige wenige Konstellationen keinen Einfluss auf die Sek II. Ausnahmen wären hier beispielsweise die Fremdsprachen (neueinsetzend/fortgeführt) oder ein bilinguales Sachfach. Es kann natürlich sein, dass man in der Oberstufe dann bestimmte LKs bewusst nicht anbietet, weil man die SuS' aus der Sek I nicht hinreichend darauf vorbereitet wähnt - aber das kann ich mir eigentlich auch wiederum nicht so richtig vorstellen.

    Also ich habe so meine Zweifel, dass Überstunden der KuK' durch Unterrichtskürzung - und somit zum Nachteil der SuS' kompensiert werden können.
    Eine der Aufgaben der Schulleitung ist es sicherzustellen, dass Unterricht ungekürzt erteilt wird - vgl. § 59 Abs. 2 Nr. 4 SchulG in Verbindung mit § 20 Abs. 5 ADO NRW.
    Vermutlich wäre das eine Frage für Dezernat 48 oder die Abteilung 2 des MSB, um zu eruieren, ob und inwieweit ein Hinwirken vor dem Hintergrund der personellen Ressourcen auch eine Kürzung des Unterrichts einschließen kann.

    Da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Ich tendiere zu "ja", wenn der Nichtabbau perspektivisch für die kommenden Schuljahre faktisch unumgänglich ist.

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