Während der Elternzeit bist Du quasi "vogelfrei", d.h. Du könntest an einer anderen Schule arbeiten.
Nach der Elternzeit kannst Du Urlaub aus familienpolitischen Gründen nehmen und ebenfalls an einer anderen Schule arbeiten - das sogar über Jahre.
Es empfiehlt sich außerdem, mit dem zuständigen Dezernenten bzw. der Dezernentin zu sprechen, um mittel- bis langfristig die Versetzung an die Wunschschule einzutüten.
Beiträge von Bolzbold
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Ich denke nicht, dass du eine Studienfahrt nach England für unter 500 € hinbekommst.
Formal schon - aber dann eben nur mit Frühstück. De facto dann natürlich teurer wegen der Verpflegung. Ich war im September mit meinem LK drüben.
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So etwas geht überhaupt nicht vor Gericht, das ist doch klar. Wir reden hier eher von einer möglichen Dienstpflichtverletzung, auf die entsprechend reagiert werden kann.
Darauf kannst Du leider - oder glücklicherweise - nur sehr bedingt reagieren. Wenn Dir eine Lehrkraft darlegt, dass sie andere Tätigkeiten in dieser Zeit erledigt hat und trotzdem auf ihre mindestens 41 Stunden pro Woche gekommen ist, hast Du da schlechte Karten.
Etwas anderes ist es - und das ist an der Schule hier im Ort vorgekommen - wenn eine Klausur nicht vor der nächsten Klausur zurückgegeben wurde, oder wenn die Korrektur durch die SuS' selbst erfolgte (bzw. fairerweise erfolgt sein soll - ich war ja nicht dabei.)Dann würde es sich um einen Formfehler handeln, der im Falle von negativen Auswirkungen bei der Abiturprüfung (die Q-Phase wird vom Ministerium indirekt auch als Prüfungsteil erachtet wegen des Umstands, dass sie zu 2/3 in die Abiturnote einfließt) auch entsprechend per Widerspruch oder Klage vor dem VG angegangen werden könnte.
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Ich glaube, dass Du die Kernaussage nicht verstanden hast. Es gibt in Deutschland Familien, in denen beide Eltern Vollzeit arbeiten, die keine Stütze bekommen und es sich nicht leisten können ihre Kinder auf solche Fahrten zu schicken. Würden die Eltern jetzt den Job kündigen, hätten sie mit Bürgergeld mehr in der Tasche, weil dann das Amt alle solche Zusatzkosten übernimmt.
Bsp. für sowas: Klassenfahrt nach New York für 38.000€ (2.539€ pro Kopf). Bis auf drei Schüler in der Klasse waren alle Schüler vom Amt finanziert. Entsprechend fuhren auch alle Schüler mit bis auf die Drei, deren Eltern die Fahrt aus eigenen Mitteln hätten stemmen müssen.
Da ist aber im Vorfeld dann einiges schief gelaufen. Die Schulleitung hätte das rein budgetmäßig nie genehmigen dürfen, es sei denn, sie wusste (!), wer in der Klasse sitzt und dass das vom Amt übernommen wird. Man kann da nur hoffe, dass da hinter den Kulissen entsprechend reagiert wurde.
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Für NRW verweise ich für die Sekundarstufe I auf VV 6.1.2 der APO SI. Dort heißt es:
6.1.2 Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden.In der Sek II ist in der Tat keine Frist genannt. Angesichts der für das zweite Halbjahr feststehenden Termine (Zentrale Klausur am Ende der EPh sowie Klausuren unter Abiturbedingungen und die Abiturklausuren an sich) sind diese Fristen gleichsam indirekt vorgegeben (Zeugniskonferenzen, Zweitkorrektur, Festsetzung der Endnoten im Abitur). Da man da priorisieren muss, wäre eine pauschale Frist von zwei oder drei Wochen de facto nicht einzuhalten.
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Es ist faszinierend zu sehen, wie früh sich manche Menschen diesbezüglich Gedanken machen. Vielleicht war ich das andere Extrem, aber ich habe mir ungefähr ein Jahr nach meiner Probezeit darüber Gedanken gemacht - und dann hatte ich Glück, dass ich zur richtigen Zeit am richtigen Ort war.
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Wobei danach auch oft ein Elternabend oder ähnliches, was eben erst spät endet dafür sorgen würde, dass man nicht zur 1. Stunde wieder unterrichten dürfte. Interessiert aber leider selten jemanden.
Das hatten wir hier doch bereits. Wir drehen uns im Kreis.
Entweder klagt irgendwann mal jemand und erwirkt eine Grundsatzentscheidung, oder wir diskutieren uns hier den Wolf (haben wir vor acht Jahren ja auch schon) und es passiert...... nichts.
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Da bin ich gerade überfragt - da müsstest Du selbst im Erlass noch einmal nachlesen.
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BASS 2023/2024 - 21-02 Nr. 3 Organisation und Geschäftsverteilung für Gesamtschulen (schul-welt.de)
BASS 2023/2024 - 21-02 Nr. 7 Geschäftsverteilungspläne an Gymnasien (schul-welt.de)
Bass.schul-welt.de - dann in die Suche Geschäftsverteilung eingeben.
An den Haupt- und Realschulen ist es "einfacher". Da gab es bis zur Angleichung an A13 die A13-Stellen als Beförderungsstellen - darüber gab es dann nur die drei (Kon)RektorInnenstellen.
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Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.
Verbindliche Informationen zu Deinen Fragen findest Du hier.
Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
FAQ findest Du hier.faq_beurteilungsrichtlinien_ab_20180101.pdf (schulministerium.nrw)
Und hier noch die Übersicht über Besoldungen und Funktionsämter.
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Gefühlte und gemessene Arbeitszeit sind dann doch zwei verschiedene Sachen.
Ja, nur sollte man den Faktor der Arbeitsdichte noch irgendwie einfließen lassen. Spätestens dann bekäme man ein Problem.
Alternativ würde man eben sehr langsam arbeiten, aber dann schafft man seine Arbeit nicht - und der/die Leidtragende ist man früher oder später selbst. -
Hmja, ich weiß schon, was du meinst, aber zusätzlich wäre eine gewisse Solidarität, wenn einen Entscheidungen nicht selbst betreffen, aber für eine Minderheit negative Konsequenzen haben (und dem Rest egal sind), schon auch wünschenswert. "Ich kümmer mich um mich selbst, mir ist es aber egal, daher enthalte ich mich und mache auch den Mund nicht auf" ist keine Haltung, die mir viel Respekt abnötigt.
Dafür gibt es dann doch das Forum.

Ob nun Indifferenz, Empathielosigkeit, Unsolidarität oder was auch immer - das Ergebnis ist dasselbe. Mich wundert nur, wieso die PlanerInnen da nicht im Vorfeld schon die Problematik gesehen haben.
Vermutlich müsste ein/e mutige/r LehrerIn mal gegen eine entsprechende Dienstanweisung remonstrieren bzw. im Extremfall sogar klagen, um dann im Idealfall ein Grundsatzurteil zu erwirken. -
Die Diskussion haben wir übrigens vor achteinhalb Jahren auch schon geführt - wirklich weitergekommen sind wir seitdem ja nicht.
Klassenfahrt übers Wochenende - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte
Letztlich ist ja das Faszinierende, dass es offenbar Gremien oder KollegInnen gibt, denen Sonn- und Feiertage schnuppe sind. Eine echte Notwendigkeit für die Terminierung einer Fahrt auf Sonn- oder Feiertage vermag ich hier nicht zu erkennen. Da müssten alle Beteiligten einfach einmal ihre Hausaufgaben machen - und dann gäbe es eine solche Fahrt gar nicht erst.
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alternativer Kommentar: Stattdessen wird dann gerne in einem bekannten Lehrerforum nach Expertise gefragt, die derzeit in Kollegium und Personalrat noch nicht vorhanden ist, so dass sich diese Beteiligten das nächste Mal (oder jetzt schon) entsprechend darauf vorbereiten und professioneller handeln können

Klingt schön. Vor 10 Jahren hätte ich das sicherlich auch noch so geschrieben. Die Erfahrungen an meiner alten Schule haben mich dann irgendwann eines besseren belehrt.
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Der Kollege schreibt doch:
Das klingt für mich so, als ob er Teil der planenden Gruppe ist und nicht die Konferenz Vorgaben gemacht hätte, an einem Sonntag zurückzukommen.
In der Tat. Dann wäre es aber fair gegenüber den betroffenen KollegInnen, zumindest deren Placet einzuholen.
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Ich kenne persönlich zwei Professorinnen. Die eine ist mit einem Erzieher und dir andere mit einem Fleischreifachverkäufer verheiratet. Und nu?
Ich frage mich, ob diejenigen, die hier von "nach oben" und "nach unten" reden bei ihren "von oben" oder " von unten" stammenden Schüler*innen genauso unvoreingenommen sind, wie gegenüber Frauen, die angeblich alle "nach oben" heiraten...
Das kommt darauf an, ob die Aussagen hierzu rein wahrnehmend-beschreibenden oder tatsächlich "ideologischen" Charakter haben.
Mir sind die Motive derDamenFrauen im Grunde herzlich egal - es sind ihre Entscheidungen und ihre Leben.
Ich habe eben mal bei deutschen, schweizerischen und österreichischen Zeitungen quergelesen. Das klassische "nach oben" scheint weniger zu werden, da mehr Frauen höhere Bildungsabschlüsse besitzen. Es wird viel über den Bildungsabschluss in Verbindung mit dem Einkommen gesprochen. Das muss dann für die Frauen "stimmen" - und gering gebildete wie auch gering verdienende Männer haben auf dem Partnerinnenmarkt nur wenig Chancen - es sei denn, sie heiraten eine Partnerin mit ähnlichem Hintergrund. -
Rechtswidrige Beschlüsse müssen von der Schulleitung beanstandet werden - wieso das nicht erfolgt, liegt wahlweise daran, dass sie nicht weiß oder nicht will.
Von einem LehrerInnenrat erwarte ich auch, dass er die Belange der Belegschaft aktiv vertritt - dazu gehört auch das Vermeiden unnötiger zusätzlicher Belastung wie das Ende einer Fahrt an einem Sonntag. Dasselbe würde ich von verantwortungsbewusst handelnden Mitgliedern der Lehrkräfte in der Schulkonferenz erwarten. Es mag zwar kein imperatives Mandat geben, aber rein nach Gusto abzustimmen, ist im Grunde völlig daneben.
Böser, unsachlicher Kommentar am Rande:
Stattdessen wird sich dann gerne in einem bekannten LehrerInnenforum ausgeheult. Nähme man die Gremienarbeit wirklich ernst und würde sich entsprechend darauf vorbereiten, anstatt dies als lästige Pflichtveranstaltung am Abend zu sehen, gäbe es das eine oder andere Problem gar nicht. Und das sind dieselben Leute, die ihre SchülerInnen zu mündigen BürgerInnen erziehen sollen? -
Die Fahrtenwoche wird bei uns nicht von den Kolleg*innen beschlossen/gelegt, die durchzuführenden Fahrten stehen im Fahrtenkonzept (ja ich weiß, von der Lehrer- und Schulkonferenz verabredet, da stimmen aber wohl Leute ab, die nie im Leben betroffen sein werden), die Klassenleitungen sind nicht unbedingt freiwillig, genauso wenig wie die Begleitung (rein theoretisch kann ja jede*r verpflichtet werden).
Dann wäre es aber Aufgabe des LehrerInnenrates, im Falle von Fahrten, die übers Wochenende gehen, entsprechende Kompensationsmöglichkeiten zu vereinbaren. Interessant wäre die Begründung, warum man übers Wochenende fahren muss. Gleichsam wählt die Lehrerkonferenz ihre VertreterInnen für die Schulkonferenz. Man kann diese Aufgabe ernster oder weniger ernst nehmen. Unter Umständen kommt dann ein entsprechendes Fahrtenkonzept bei heraus.
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Dass Fahrten erst einmal grundsätzlich auch an einem Sonntag erlaubt sind, heißt noch lange nicht, dass diese auch so gegen den Willen der Beteiligten angeordnet werden dürfen. Die Rechtsgrundlage, die die Anordnung von Sonntagsarbeit bei Lehrkräften ermöglicht und diese dann noch ohne Einhaltung irgendwelcher Mindestruhezeiten anschließend wieder in die Schule zitieren erlaubt, würde ich wirklich gerne sehen.
Wer ordnet denn an? Das wird in der Regel doch durch die betreuende Lehrkraft festgelegt - und die mitfahrenden KollegInnen wissen im Voraus, worauf sie sich einlassen. Zum Thema Mindestruhezeiten gibt es ja bereits einen Thread.
Ich korrigiere und ergänze: Das Fahrtenkonzept als Ganzes wird in der Tat nicht durch die Lehrkräfte beschlossen. Zu den Konsequenzen und Vorgehensweisen durch die Betroffenen siehe meinen Beitrag #19.
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