Zumal:
Das Finanzamt streicht sowieso immer irgendetwas. Also fleißig alle Ausgaben angeben...
Und für beruflich bedingte Abwesenheiten vom Heimatort gibt es (je nach Dauer) Pauschalen. Dies sollte man auf jeden Fall immer mit angeben (auch / schon bei Wandertagen oder Fortbildungen).
Erster Treffer bei Google: http://www.steuer-ratgeber-online.de/
ZitatHaben Sie ständig wechselnde Einsatzstellen können Sie bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden, von Ihrer Wohnung, Verpflegungsmehraufwendungen von 6,- Euro als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Bei einer Abwesenheit von mehr als 14 Std. können Sie 12,- Euro angeben und bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Std. können Sie 24,- Euro in Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich ansetzen. Steuerfreie Erstattungen Ihres Arbeitgebers sind von diesen Aufwendungen abzuziehen.
Auch, wenn man einen Teil der Klassenfahrtskosten erstattet bekommt, so hat man doch höhrere Kosten für die Verpflegung. So kostet etwa eine Flasche Mineralwasser in der Jugendherberge ohne Weiteres 5x mehr als im Supermarkt. Wenn man also die Chance hat, einen Anteil der zusätzlichen Kosten erstattet zu bekommen, sollte man sie nutzen...