Wie geht man in anderen Bundesländern damit um ?
In Niedersachsen darf "flexibel" mit der Schulpflicht umgegangen.
In dem von dir genannten Fall könnte man den SuS / deren Eltern vielleicht ein "Hybridmodell" anbieten:
Die Kinder nehmen am ukrainischen Onlineunterricht teil (sinnvoll, wenn diese dadurch einen Schulabschluss erhalten können). Falls möglich, tun sie dies in einem deutschen Schulgebäude - erhalten dort die notwendige Infrastruktur (PC, Internet, Ruhe, Konzentration).
Zudem erhalten sie in der dt. Schule Kontakt zu Gleichaltrigen vor Ort. Falls der Online-Unterricht nicht den gesamten Vormittag / alle Tage in Anspruch nimmt, werden sie für die verbleibende Zeit in eine altersgerechte Klasse integriert und/oder erhalten Deutschunterricht.
Im nächsten Schuljahr (nach dem ukrainischen Schulabschluss) erhalten sie dann die Möglichkeit, im deutschen Schulsystem ebenfalls Fuß zu fassen & einen weiteren (deutschen) Abschluss zu erlangen.