Beiträge von Djino

    Es gibt "Bildvorlagen für multikulturelle Elterngespräche" (Persen-Verlag). Die Bilder zeigen Situationen, wie sie in der Schule auftreten können. Zudem gibt es einen kurzen erläuternden Text (Türkisch, Arabisch, Russisch, Rumänisch). Einige typische Elternbriefe (Klassenfahrt, Elternsprechtag) sind ebenfalls enthalten.

    Ich weiß ja nicht, wie das in Hamburg geregelt ist, aber in Niedersachsen wäre dieses Vorgehen zwar erlassgemäß im Sinne der Flexibilisierung von Unterricht, aber gleichzeitig ein Verstoß gegen die Arbeitszeitverordnung, die in der Normenhierarchie höher steht.

    EIn Modell wie "80+10" (oder "40+5") ist auch in Niedersachsen zulässig und findet sich als Beispiel in Publikationen der Landesschulbehörde (genauso wie andere Beispiele, um Unterrichtszeit anders zu verteilen). Es führt, wenn es z.B. so angelegt ist wie durch Xiam vorgestellt, auch nicht zu mehr Zeit für die Vor-/ Nachbereitung:

    haben nach der 6. Stunde somit eine Lernzeit von 30 Minuten eingerichtet

    Diese Zeit muss ja beaufsichtigt werden - durch Lehrkräfte. In der Zeit fallen somit keine zusätzlichen Klassenarbeiten an o.ä.

    Bei allen Fremdsprachen-Sprech-Prüfungen, die ich kenne, werden die Prüflinge nicht einzeln, sondern zu zweit oder zu dritt geprüft. Das halbiert die Anzahl der Prüfungen & ist eigentlich auch sinnvoller: Du kannst die Sprache, was sollst du da groß sprechen? Lass die Schüler das machen (natürlich erst, nachdem du ihnen eine Aufgabe gestellt hast).
    Ich denke da an ein Format, wie man es z.B. bei telc (für Englisch, Italienisch, Türkisch, Arabisch, Französisch, Polnisch, ...) findet (kostenlose Beispieltests gibt es hier: https://www.telc.net/pruefungsteiln…pruefungen.html )

    Eine Prüferin (hier in NDS, mag anderswo anders geregelt sein) hat mal sechs SuS gleichzeitig "geprüft". Sie ist mit ihnen einfach nur ins Gespräch gekommen - denn der Hintergedanke ist ja, dass die SuS, die erst irgendwann nach der 5. Klasse nach Deutschland gekommen sind, ihre Muttersprache sicherlich so gut können wie ein Schüler im normalen Unterricht zum Ende der 10. Klasse eine zweite Fremdsprache (z.B. Französisch) hat lernen können. Die größten Probleme werden wahrscheinlich eher im Schreiben von Texten auftreten, wenn ein Schüler in der Muttersprache zu wenig Übung hat im Verfassen von "anspruchsvolleren" Texten.

    Volle Zustimmung zu @DeadPoet - das sind auch meine Erfahrungen mit SuS in der 5. Klasse im Englischunterricht.

    Hinzufügen möchte ich noch folgende Beobachtung: Wir sind regelmäßig mit den abgebenden Grundschulen im Kontakt. Die haben sich mittlerweile auf ein Lehrwerk an allen Grundschulen in der Region geeignigt. Der Umgang mit selbigen ist allerdings durchaus unterschiedlich...
    "Spannend" ist die "Wiederholung" von Themen, die eigentlich schon in der Grundschule thematisiert wurden, z.B. die Uhrzeit. Das ist ein Thema wie "Zähneziehen". Klappt ewig nicht. Wenn man aber das Lehrwerk aus der Grundschule mitbringt, sind die 5.-Klässler begeistert. Da werden Erinnerungen an die 3. Klasse wach. Das Lied zu den Uhrzeiten können alle Wort für Wort auswendig und singen fröhlich mit. Wenn man dann auf dieser Grundlage versucht, das ganze nochmals gedanklich zu durchdringen, scheitert man wieder :(

    Was also bringt Fremdsprachenlernen in der Grundschule (so, wie es im Moment stattfindet)? Ich habe mal gehört, dass damit zumindest eine etwas natürlichere Aussprache ermöglicht wird. Ob's stimmt?

    "Volle Stelle" kann auch relativ sein. Ich habe auch eine volle Stelle - bummle aber immer noch von den verschiedenen Zwangs-Arbeitszeitkonten ab. Zudem hatte ich in den letzten Schuljahren mehr als einmal eine Stunde mehr unterrichtet als notwendig, so dass ich den Flexi mal wieder abbauen muss. Da kommen durchaus mal 3-4 Stunden zusammen, die ein Außenstehender nicht wahrnimmt, die eine "volle Stelle" aber durch vorhergehende Mehrarbeit reduzieren.

    Menschen mit entsprechendem GbB (muss nicht jeder wissen, dass Kollege X das hat) haben übrigens auch eine geringfügig verringerte Pflichtstundenzahl bei voller Stelle.

    (Koordinatoren haben ja tatsächlich 5 Stunden "weniger" - und sind dadurch zeitlich manchmal etwas flexibler. Wenn dann in einem "passenden" Fach jemand spontan längerfristig ausfällt, können SL-Mitglieder leichter in den laufenden Stundenplan "einsteigen" und den Fachunterricht übernehmen, ohne dass sofort ein neuer Stundenplan her muss. Aber diese Mehrarbeit sollte dann irgendwann wieder abgebummelt werden.)

    - von Dir nonchalant falsch verstanden - heißt dann auch nur das, was auch dasteht: Nämlich dass der vorliegende Fall mit einiger Wahrscheinlichkeit so harmlos ist, dass sich nicht einmal ein Beamter (lies: ein Angestellter schon gar nicht) Sorgen um seinen Job machen müsste.

    Habe ich ganz genau so verstanden. Hast du aber anscheinend nicht so verstanden, dass ich das so verstanden habe.
    Und war von Anfang an mein Ansatz: Schau'n wir mal, wie's einem Beamten ginge - und ziehen davon den Beamtenstatus ab und sehen mal, was vielleicht noch übrig bleibt. Und solange keiner so genau weiß, wie's beim Angestellten sein könnte, bietet der Beamte zumindest eine Orientierung. Und wenn's dem schon nicht schlecht geht, wird's dem Angestellten auch nicht schlechter gehen.

    Das gilt seit der Einführung des TV-L und Konsorten nicht mehr. Beispiele hier oder hier. In nuce: Wenn der Staat privatrechtliche Arbeitsverhältnisse begründen will, dann mag er das tun, muss sich dann aber auch wie ein privater Arbeitgeber behandeln lassen. Gut so!

    Ich könnte jetzt auch sagen: "hier" oder "hier" oder "hier". Wer googlen will, soll's tun. Aber ein Beispiel will ich geben.
    Ich schrob: "Vieles, was für Beamte gilt, wird analog für Angestellte umgesetzt (auf der Grundlage von Vertragsinhalten etc.)." Ein Beispiel wäre die Niederschrift über die förmliche Verpflichtung, die Angestellte bei Einstellung zur Kenntnis bekommen (teils vorgelesen bekommen) und deren Kenntninsnahme sie unterschreiben müssen.

    Insofern bleibe ich dabei, dass ein mögliches "Strafmaß" für Beamte eine Orientierung sein könnte, wie der worst case für einen Angestellten aussehen könnte. Wie schön, dass du mir zustimmst:

    Im vorliegenden Fall wage ich zu behaupten, dass auch ein Beamter sich keine übertriebenen Sorgen machen müsste.

    Um beim Thema Jungen/Mädchen-Verhältnis noch eins drauf zu legen: Statistisch gesehen gibt's ja geringfügig mehr ♀ als ♂. Schule wird häufig genug vorgeworfen, dass sie ♀ bevorzugt / Unterricht eher auf sie zugeschnitten ist. Weshalb ♂ häufiger schlechtere Ergebnisse haben. Wenn nun mehr ♂ an die Gymnasien kommen, könnten das natürlich genau die sein, die auch in der Vergangenheit gekommen sind - es fehlen dann "nur" die überbehüteten / ängstlichen ♀.

    Bei ("aufgezwungenen") Beratungsgesprächen vor der Anmeldung an der Schule sind es aber fast immer Eltern von ♂, die trotz eines Grundschul-Vierer-Zeugnisses die Anmeldung am Gymnasium forcieren (teils sind das noch Zeugnisse mit Vermerken wie "nimmt seit der 3. Klasse am Förderunterricht Mathematik teil" oder "die Bewertung im Fach Deutsch erfolgt auf der Grundlage individueller Bewertungsmaßstäbe" oder "das Arbeitsverhalten entspricht den Erwartungen nur mit Einschränkungen").

    Die Politik in NDS rühmt sich damit, dass trotz der weggefallenen Empfehlungen (die auch zuvor nicht verbindlich waren), die Anmeldezahlen an den Schulformen identisch geblieben seien. Mag sein. Aber die Zahl der "Fehlanmeldungen" ist garantiert gestiegen. Manche Eltern korrigieren diese Entscheidung sehr schnell (in beide Richtungen), aber viele SuS verbleiben aufgrund von Freundschaftsbeziehungen so lange wie möglich an der zuerst gewählten Schulform. Manche bleiben so (für "immer") unter ihren eigentlichen Möglichkeiten, andere quälen sich jahrelang, bis das System für sie die Reißleine zieht :(

    Anekdote am Rand: die Exfreundin meines Mannes hatte eine Empfehlung fürs Gymnasium, die Eltern fanden aber das Gymnasium hätte einen schlechten Ruf und im Ort gab es als Alternative nur die Hauptschule, würde die Tochter halt dort angemeldet, da waren ihre Eltern und Geschwister ja auch. (Im Nachbarort wären alle Schultypen möglich gewesen.)

    Noch ein paar Anekdoten:
    In Niedersachsen ist ja die Schullaufbahnempfehlung vor wenigen Jahren abgeschafft worden. Seitdem habe ich z.B.

    • aus dem Bekanntenkreis gehört, dass ein Vater seine Tochter (1er-Schülerin an der Grundschule) nicht auf's Gymnasium schickte - er war ja auch auf der Realschule und aus ihn ist was geworden (beide Schulformen sind im Ort)
    • in der Lokalzeitung das Zitat eines Vaters gelesen, dass er seine wohl durchaus gymnasial geeignete Tochter nicht auf's Gymnasium schickt, weil er ihr das nicht zumuten möchte (so mit Blick auf individuelle Betreuung etc. - man muss dazu wissen, dass sich bei seiner Schulwahl Gymnasium und Realschule ein Gebäude teilen: die Klasse im Gymnasium hat ~10 SuS, die Realschulklasse (bzw. Oberschulklasse) hat ~25 SuS [ist ein kleiner Ort...])
    • festgestellt, dass in unseren neuen 5. Klassen ein mehr oder weniger deutlicher Jungenüberhang besteht (teilweise sind im Jahrgang pro Klasse 8 Jungen mehr als Mädchen).

    Ich befürchte, dass die fehlenden Schullaufbahnempfehlungen dazu führen, dass Eltern ihren Kindern (insbesondere Töchtern) weniger zutrauen und sie aus einer (falschen) Angst vor dem Gymnasium heraus nicht dort anmelden, obwohl die Kinder nur Einsen und Zweien auf dem Zeugnis der Grundschule haben.

    Bei Beamten ist das Strafmaß, auch bei Straftaten außerhalb der Dienstzeit, ausschlaggebend. Meines Wissens ist eine "Grenze" z.B. eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr, auch bei Bewährung. Allerdings gibt es auch Straftaten, bei denen weniger Monate zum Verlust des Beamtenstatus führen (Bestechlichkeit, ...)

    Vieles, was für Beamte gilt, wird analog für Angestellte umgesetzt (auf der Grundlage von Vertragsinhalten etc.). Mag sein, dass es für Angestellte an der einen oder anderen Stelle "mildere" Bewertungen von Straftaten gibt. Aber zumindest gibt das ein wenig "Orientierung".

    Ich versuche mich dann auch mal an Zahlen bzgl. Abiturergebnissen...
    Ich vergleiche
    Gymnasium 1: gilt als sehr streng, längst nicht jeder SuS schafft da das Abi - zumindest nicht ohne eine Wiederholung der Abschlussklasse mit
    Gymnasium 2: da gibt es auch Überflieger, aber die SuS am unteren Ende der Notenskala schaffen es meist noch mit Hängen und Würgen und vier Nachprüfungen im Abitur selbiges zu bestehen.

    Gymnasium 1 hat einen durchaus sehenswerten Abiturdurchschnitt, über Jahre hinweg.
    Gymnasium 2 liegt deutlich darunter.

    Frage: Ist Gymnasium 2 so viel schlechter als Gymnasium 1?
    Oder ist es vielleicht sogar besser, weil es aus den SuS noch das Letzte herausholt?
    Oder "verschenkt" es das Abitur?

    Ähnlich ließe sich auch hinterfragen, wieso die Abiturergebnisse an Gesamtschulen oder beruflichen Gymnasien immer wieder schlechter sind... vielleicht sind's einfach die "vielen" SuS, die so gerade eben das Abitur schaffen (trotzdem kann es an der Gesamtschule auch brilliante Köpfe geben, die berechtigterweise eine 1 vor dem Komma haben).

    Ich habe mir jetzt die verlinkten Studien nicht so genau angesehen. Interessant wäre vielleicht nicht nur die Betrachtung des Durchschnitts, sondern auch des Medians oder der Standardabweichung...

    wenn ihn kein Gymnasium aufnimmt

    Verstehe ich nicht. Er ist ein guter Schüler und hat einen Notendurchschnitt, der ihn zum Wechsel auf ein Gymnasium berechtigt? Und er überlegt, an ein Gymnasium zu wechseln?
    Was spricht dagegen? (Vielleicht volle Klassen an der Schule, die in Betracht gezogen wird, so dass keine Aufnahme im Halbjahr möglich ist?)

    Worst case: Er kann (aus welchen Gründen auch immer) bis zum Ende der 10. Klasse nicht wechseln. Dann sollte er versuchen, einen sehr guten Realschulabschluss zu erhalten - zumindest so gut, dass er in die Einführungsphase des Gymnasiums (11. Klasse?) einsteigen darf. Insofern wäre es für ihn wohl hilfreich, wenn er tatsächlich "Forderaufgaben" erhält, mit einem "nach oben hin" differenzierten Lehrwerk arbeitet, ... (In Englisch z.B. sehen die Lehrwerke der Verlage immer sehr ähnlich aus auf den ersten Blick, Themen sind sehr identisch, ... . Der Unterschied sind dann die Anzahl der Vokabeln, das eine oder andere Phänomen wird behandelt oder eben nicht.)

    aber viellleicht muss dort auch der öPR oder der Bezirks-PR der Abordnung zustimmen

    Bei Abordnungen von nur einem halben Jahr ist das nicht vorgesehen (sie werden nur in Kenntnis gesetzt). Die Verlängerung einer solchen kurzen Abordnung ist allerdings nicht vorgesehen. Wenn der Bezirkspersonal bei der Verlängerung nicht zustimmt, ist da keine Chance (selbst dann nicht, wenn ALLE Beteiligten für die Verlängerung plädieren (Lehrkraft, Schulleitungen, Schulpersonalrat, Schüler, Eltern).

    Ist es übrigens sehr vermessen zu erwarten, dass Leute mit Personalverantwortung über diese Auswirkungen Bescheid wissen müssten?

    Ja, ist es (leider). Woher soll man's wissen, wenn nicht aus eigener Erfahrung. Fortbildungen für die verschiedensten Verwaltungsaufgaben gibt es ja leider so gut wie gar nicht.
    Zur Erinnerung: Die Landesschulbehörde hatte ja mal die Verantwortung, Verträge abzuschließen, Eingruppierungen vorzunehmen, an die Schulen deligiert (vorher waren dafür mehrjährig ausgebildete Verwaltungsfachkräfte sowie Juristen zuständig). Und dann ging das mehrfach teuer schief & führte zu Entfristungen, wo keine gewollt waren etc., Schulleiter sollten die Kosten für die falsch entstandenen Arbeitsverträge voll übernehmen, .... Aber ist ja kein Wunder, dass das schief geht, wenn z.B. die entsprechenden Handreichungen nicht zur Verfügung stehen.

    Wenn du überhälftig an eine andere Schulform abgeordnet wirst, wird deine Unterrichtsverpflichtung an diese Schulform angepasst.

    Das hier will ich noch mal hervorheben: Vielleicht findet sich eine Möglichkeit, dass du nur mit maximal 5 von 12 Stunden abgeordnet wirst, die verbliebenen
    7 Stunden müssten auf eine weitere Lehrkraft verteilt werden (die natürlich mindestens 15 Stunden/Woche arbeiten müsste). Ist doof in Langzeitfächern, weil man die ja zumeist mehr als einmal pro Woche in einer Klasse unterrichtet und man dementsprechend mehrfach pendeln muss.
    Die Zeitersparnis, die man durch die geringere Unterrichtsverpflichtung hat [ja, ich weiß, dass ist deutlich zu verkürzt dargestellt], legt man dann oben drauf für zusätzliche Wege zwischen den Schulen (Handwerker lassen sich ja die Fahrt zum Kunden bezahlen, Lehrkräfte haben das Beamen erfunden und benötigen deshalb keinen Dienstwagen mehr).

Werbung