Beiträge von Djino

    Wobei es auch bei der Regelung "Hauptfach: 50:50" genug Gegenbeispiele gibt. Je nach "Wichtigkeit" der sonstigen Mitarbeit kann diese einen Anteil bis zu 100% erhalten (das findet man etwa in Kunst in den unteren Jahrgängen - vielleicht bis einschließlich Klasse 9). Andere Beispiele: Jahrgänge, in denen ein Praktikumsbericht (in Politik oder Deutsch) angefertigt wird - der erhält durch entsprechende Gewichtung ein ebensolches Gewicht wie eine Klassenarbeit. Oder die Portfolio-Arbeit... das Ergebnis kann ebenso viel zählen wie eine Klassenarbeit (aber eben entsprechend in der sonstigen Mitarbeit gewichtet, dafür vielleicht insgesamt eine geringere Prozentzahl für die Klassenarbeiten).
    Ein Problem bei der Portfolio-Arbeit (und bei Praktikumsberichten, Referaten, ...): Der Anteil der Elternarbeit und anderer Ghostwriter ist teils erschreckend hoch - in manchen Klassen findet man kaum eine eigenständige Leistung. Damit erreichen die SuS schlechtere Noten als sie in einer vergleichbaren Klassenarbeit erreicht hätten.


    Zur sonstigen Mitarbeit: Was da alles hineinzählen kann, wird in den jeweiligen Schulgesetzen, ergänzt durch die Fachcurricula, (nicht abschließend) aufgezählt. Recherchier einfach mal (d)ein Bundesland...
    Zur Anzahl der Klassenarbeiten: Das sind ja nach Fach & Schulform & Klassenstufe & Bundesland bis zu doppelt so viele (im Vergleich zu deiner Anfrage). Auch da hilft Recherche (oder Fragen im Forum ;) ), um belastbare Zahlen und nicht nur Vermutungen zu haben...


    Viele Schulen veröffentlichen übrigens ihre Bewertungsrichtlinien auf ihren Internetseiten... da ließe sich bestimmt ein Beispiel finden...

    In Anbetracht dessen, dass die Aufsicht führenden Lehrkräfte mit Sicherheit ihren "Job" gemacht haben, kann man einer "kritischen Nachfrage", etwa in Form einer Anzeige, doch sehr gelassen entgegen sehen. Im Gespräch mit den Eltern kann man doch deren Fragen beanntworten. Sollten die Eltern weiterhin dringende Fragen haben, kann man sie nur darin bestärken, extern bei offiziellen Stellen ihre Fragen zu formulieren, damit "moderiert" und für die Eltern nachvollziebar ihre Fragen beantwortet werden.
    Dass die Eltern dabei ihre Nachfragen "angemessen" vorbringen, sich an die richtigen Stellen wenden, sollte auch im Interesse der Eltern für ihr Kind liegen. Ich glaube kaum, dass Lehrkräfte "nachtragend" sein werden. Solche Vorgänge - wenn sich denn herausstellt, dass diese überzogenen Nachfragen haltlos waren - schwächen doch sehr leicht die Position des Kindes innerhalb der Schülerschaft. So setzen Eltern ihr Kind den Hänseleien der Mitschüler aus...

    Hallo Jens,


    den § hatte ich auch schon gefunden. Das Problem ist, dass an der IGS ja nicht die "normalen" Noten gegeben werden. Wie übersetzt man Prozentzahlen der verschiedenen Niveaus, "Kringel", "Plus", "Kringel mit Plus" o.ä. in vergleichbare Noten?

    "Rechtlich", weil es vielleicht neben dem rechtlichen auch noch weitere Hinweise gibt... von denen ich viel nicht einmal weiß, dass es sie gibt)
    Mir geht es um evtl. notwendiges Notenbild, evtl. ehemalige Empfehlung der Grundschule, evtl. aktuelle Empfehlung der Klassenkonferenz, ...?

    Welche ("rechtlichen") Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Schüler der "unteren Jahrgänge" von der Integrierten Gesamtschule an das Gymnasium wechseln kann? (Noten, ehemalige Empfehlung der Grundschule, aktuelle Empfehlung der Klassenkonferenz, ...?) (Dass die zweite Fremdspreche vorhanden sein muss, ist klar - aber was gibt es noch Zwingendes, Empfehlenswertes, ...)

    Ich habe eben, nachdem ich die Anfrage hier erstellt hatte, "meiner" GEwerkschaft den Austritt zugefaxt.
    (Hätte ich heute morgen noch nicht für möglich gehalten, habe mich aber absolut über den "Verein" & die dort selbstherrlich auftretende Inkompetenz geärgert. Ich hoffe nur, dass nicht allzu viele auf den geballten "Blödsinn" (digitale Brandstiftung?) vertrauen und so völlig unnötig ihren Schulfrieden gefährden... Aber genug geärgert, zurück zum Thema...)
    Die RSV in der Gewerkschaft habe ich in über 10 Jahren nur einmal für eine kurze Beratung benötigt. (Eigentlich wäre ein privates Zahlen möglicher berufsbezogener Rechtskosten vielleicht sogar günstiger.)
    Insofern schaue ich mir mal eure ("nicht-organisierten") Empfehlungen an. Danke! (Gibt's noch mehr?)

    Wir machen den Nachteilsausgleich von einer professionellen Diagnose abhängig. Da bei uns keiner eine entsprechende Zusatzausbildung hat, verweisen wir auf externe Anbieter (psychosoziale Beratung des Schulträgers; Psychologen; LRS-Institute, die solche Tests teils auch kostenlos durchführen; ...). Ist eine aktuelle (!) Diagnose vorhanden und (!) nimmt das Kind an einer LRS-Förderung teil (bei uns eben extern, da wir keine Experten sind - bei sozial schwachen Kindern werden die Kosten durch den Schulträger etc. übernommen) , dann wird der Nachteilsausgleich gewährt.
    Da mit dem Ausgleich nicht dauerhaft ein "Mangel" "ermöglicht" werden soll, ist es für uns (bei LRS, was sich langfristig nunmal durchaus sehr verbessern lässt) eine aktive Arbeit am Problem ausschlaggebend für die Gewährung.

    Der Schulleiter hat kein Vetorecht. Allerdings muss er darauf achten, dass Bewertungen und Entscheidungen nur von sachlichen / richtigen Annahmen ausgehen. Muss die Schulleitung annehmen, dass gegen Bewertungsmaßstäbe o.ä. verstoßen wurde/wird, so muss sie diese Entscheidungen entsprechend kritisch betrachten (und zunächst einmal die entsprechende Lehrkraft / Konferenz zur Korrektur auffordern - wird keine Abhilfe geschaffen, geht das Verfahren weiter).
    [Hier stellt sich mir die Frage, wie gut begründet die mangelhaften Leistungen sind, wenn die Entscheidung über die Nichtversetzung "auch aus pädagogischen gründen" erfolgt...]


    In der Zeugnis-/ Versetzungskonferenz kann der Schulleiter die Leitung übernehmen (ist er in der Konferenz anwesend, *muss* er dies tatsächlich tun - solange er nicht auch selbst in der Klasse unterrichtet, dann kann er auch einfach nur als "Lehrkraft" an der Konferenz teilnehmen, muss diese Entscheidung aber vor/zu Beginn der Konferenz dem Klassenlehrer mitteilen).

    Um mal nach Niedersachsen zurückzukommen:
    Im entsprechenden Erlass heißt es, dass die Schulleiterin/der Schulleiter für die Verhängung der Attestpflicht zuständig ist:

    Zitat

    3.3 Fernbleiben vom Unterricht
    Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am stundenplanmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen. Diese Mitteilung obliegt den Erziehungsberechtigten und den außer ihnen nach §71 NSchG Verantwortlichen, solange die Schülerin oder der Schüler das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es genügt zunächst eine mündliche oder fernmündliche Benachrichtigung. Die Schulleitung kann eine schriftliche Mitteilung, bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonderen Fällen auch den Nachweis der Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Im Einzelfall kann die Bescheinigung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers als ausreichender Nachweis angesehen werden. Die Kosten der Bescheinigung tragen die Erziehungsberechtigten. In der Regel wird jedoch eine schriftliche Mitteilung ausreichen. Nach Vollendung des 18.Lebensjahres obliegen die vorstehend genannten Pflichten der Schülerin oder dem Schüler selbst. Treffen gleichwohl die nach §71 NSchG Verantwortlichen für eine Schülerin oder einen Schüler auch nach Vollendung des 18.Lebensjahres die erforderlichen Maßnahmen, so kann die Schulleitung dies als ausreichend ansehen. Treffen die nach §71 NSchG Verantwortlichen die erforderlichen Maßnahmen nicht, so ist bei länger als dreitägigem Fehlen eine ärztliche Bescheinigung beizubringen. In besonderen Fällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter auch bei kürzerem Fehlen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. (http://www.schure.de/2241001/0035074.htm)


    Mit deiner SL kannst du auch das Thema "Bewertbarkeit" besprechen - langfristig bevor es zum Zeugnistermin kommt. Denn bei so vielen Fehlzeiten stellt sich ja die Frage, ob du überhaupt bewerten kannst (einfach nur die schriftliche Noten zu verwenden und die mündliche zu ignorieren ist nicht zulässig, damit würde die schriftliche ja doppelt gewertet / ein Teil der Bewertung nicht vorgenommen werden, wäre also nicht erlasskonform):

    Zitat

    3.1 Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie von mündlichen, schriftlichen und anderen fachspezifischen Lernkontrollen. Sie beziehen sich auf die Lernentwicklung und die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in dem auf dem Zeugnis angegebenen Berichtszeitraum. Berichtszeitraum der am Ende eines Schuljahres angegebenen Zeugnisnoten ist das gesamte Schuljahr. Einzelne Lernkontrollen dürfen kein unangemessenes Gewicht bei der Erteilung der Zeugnisnoten erhalten. (http://schure.de/22410/33,83203.htm)


    Genausowenig kannst du für Stunden, in denen die Schülerin gefehlt hat, schlechte Noten vergeben... Bleibt also nur: Allgemeine Mitteilung an die Eltern, dass aufgrund der hohen Unterrichtsversäumnisse zu befürchten ist, dass eine Beurteilung nicht mehr möglich ist:

    Zitat

    4.18 Schülerinnen und Schüler, die nicht während des überwiegenden Teils des Schulhalbjahres am Unterricht eines Faches teilgenommen haben, erhalten nur dann im Halbjahrszeugnis eine Note in diesem Fach, wenn der unterrichtenden Lehrkraft eine Beurteilung möglich ist. Ist keine Beurteilung möglich, ist anstelle der Bewertung „kann nicht beurteilt werden” zu vermerken. (http://schure.de/22410/33,83203.htm)


    Der "überwiegende Teil" wird (insbesondere in der Sek II) wohl meist als "Fehlzeiten über 50%" ausgelegt. Du kannst ja mal durchzählen... und die Argumentation deiner Schulleitung dann schriftlich / "wasserdicht" vorlegen...
    Interessant wäre auch (für die Schülerin bzw. deren Eltern), in welcher Klasse sie sich befindet und welche Auswirkungen ein "kann nicht beurteilt werden" haben könnte. Wird sie sich mit dem Zeugnis mal bewerben müssen? Könnte der Hauptschulabschluss gefährdet sein? (Vielleicht verweist du sie auch an die 2. Chance...)

    Zitat von Susannea

    "abgeschrieben aus dem Buch"


    Nein, genau darum geht es (zumindest mir) nicht. Auch wenn's zu 200% auswendig gelernt wäre: Das ist in der Sek II keine ausreichende Leistung mehr.
    (Mehr noch: Bei den Facharbeiten in der Sek II, die in NDS im Seminarfach, in anderen Bundesländern im P-, W-, "was-auch-immer"-Fach, geschrieben werden, ist das selbstständige Formulieren von Texten, die nur im Anforderungsbereich I verbleiben, nicht als ausreichend (also mit weniger als 05 Notenpunkten) zu bewerten. Somit sind z.B. reine Darstellungen von Biographien - auch wenn sie absoult selbstständig formuliert wurden - zu maximal 04 Punkten "verurteilt". Und genau darum geht es hier: Ist die Wiedergabe von Auswendig-Gelerntem irgendwie (im Sinne der Sek II) noch "verwertbar" - und wenn ja, in welchem Umfang?)

    Zitat von Susannea

    Ehrlich gesagt bin ich schockiert davon wie viele Schüler gleich vorverurteilen.


    Mal ganz davon abgesehen, dass du sicher die LuLs meinst...
    Es geht hier nicht um Vorverurteilen, sondern um eine "eigenständige Leistung".
    Und was hier aufeinanderprallt, sind nicht so sehr Vorurteile, sondern unterschiedliche Sichtweisen in der Primarstufe und der Sekundarstufe II. Diese Sichtweisen werden sich auch nie aneinander "anpassen" lassen. Hier wird es keinen Kompromiss geben. Was in der Grundschule als Fleiß und anerkennenswert gilt, davon wird (je nach Ausprägung und Altersklasse) in der Sek I abgeraten (teils wird es bereits rigoros veboten), spätestens in der Sek II ist es absolut nicht mehr akzeptabel. "Maßstab" ist das selbstständige Denken (auf der Grundlage von angeeignetem Wissen), die eigene gedankliche Leistung, an der man erkennen kann, dass SuS den Unterrichsstoff verstanden haben und diesen in neuen Zusammenhängen mehr oder weniger "kreativ" verwenden können (und das ist beim "Hinkotzen" auf's Blatt Papier (wie ich es weniger liebevoll meinen SuS gegenüber nenne) eines auswendig gelernten Textes) sicher nicht gegeben).

    Ähm... wenn ich mich auch mal kurz zu Wort melden dürfte---


    ... die vorherrschende latente LRS wurde ja bereits angesprochen ...


    ... eigentlich geht's hier doch um die "Welt-Bär-Schaft", oder etwa nicht?


    (@ Alias: Wer braucht denn schon "Herren" :gruebel: , wenn man Bären bekommen kann?)


    ...Anfragen sind also willkommen... falls ich behilflich sein kann...

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