Ganz wenige (blind oder gehörlos mit Dolmetscher) bekommen einiges an Stunden, wo Kollegen dann zwei ganze Tage vor Ort sind und sich kümmern.
Bei uns sind das auch zwei Tage - je Halbjahr einer. Für die Beratung der Kollegen.
Ganz wenige (blind oder gehörlos mit Dolmetscher) bekommen einiges an Stunden, wo Kollegen dann zwei ganze Tage vor Ort sind und sich kümmern.
Bei uns sind das auch zwei Tage - je Halbjahr einer. Für die Beratung der Kollegen.
Die Beeinträchtigungen, die kompensiert werden können (und somit ein Abi ermöglichen), brauchen keine Förderlehrer.
Ich möchte aus zwei Gründen widersprechen:
1) Die Ausgangsfrage hatte die Rahmenbedingungen im Blick. Das ist meiner Meinung nach deutlich mehr als Förderlehrer.
2) Wir hatten zum Beispiel schon SuS, die nur mit Gebärdendolmetscher dem Unterricht folgen konnten. Da wäre ein Förderlehrer in dem Bereich eigentlich (ab und zu mal) schon ganz praktisch. Abitur ohne Hörverstehen in Englisch oder Spanisch? Ohne Sprechprüfung? Sollte eigentlich möglich sein (auch wenn was anderes in den KMK-Vorgaben steht).
(Ähnliches ließe sich jetzt schreiben zu anderen *zielgleichen*(!) Beschulungen von SuS mit Beeinträchtigungen im Sehen, mit Lähmungen, im Autismus-Spektrum, ...)
Ich denke (ich weiß für mein Bundesland), dass die Anzahl an Förderstunden unterschiedlich ist je nach "Grund" der Inklusion (GB bekommt am meisten, alle anderen herzlich wenig).
Die Verfügbarkeit von Sonderpädagogen ist wohl auch schulformabhängig - und altersabhängig.
Bei uns ist es so, dass am Ende der 10. Klasse regelmäßig ein Wunder geschieht: Zielgleich beschulte Inklusions-SuS erhalten ganz offiziell keine einzige Förderstunde mehr, Inlusion in der Oberstufe ist auf dem Papier/in der Statistik nicht vorgesehen. SuS mit Sehproblemen haben auf einmal keinen Unterstützungsbedarf mehr, SuS im Rollstuhl können auf einmal wieder laufen, ... Entsprechend werden die meisten Anfragen nach veränderten Bedingungen während der Abiturprüfungen abgelehnt (warum sollte auch der Einäugige ein "freundlicheres" Layout der Textwüsten in der Geschichtsklausur erhalten...) bzw. in (unserer Meinung nach) nicht ausreichendem Maße genehmigt.
Beim Gymnasiasten würde ich es schon richtig geschrieben erwarten.
Auch Gymnasiasten können LRS-ler sein ![]()
Oder mit noch recht frischem Migragtionshintergrund.
In beiden Fällen würde ich zumindest intensiv darüber nachdenken, es nicht als falsch anzustreichen (je nach vorlaufendem Unterricht).
Ausnahme: es wird durch die falschen Buchstaben der Sinn des Wortes verändert.
Volle Zustimmung hier (auch z.B. im Bereich der Vokabeltests - wenn aus "sled" "slut" wird, weiß ich, der Schüler hatte irgendwie eine Idee, in welche Richtung es gehen sollte - aber vielleicht doch nicht ausreichend).
Vielleicht als Einstieg was Einfaches für "alle gemeinsam", z.B. so was: https://www.youtube.com/watch?v=xFAfNnsFumY ? (In meiner 5. Klasse ist Tanzen für manch einen ja soooo peinlich ;-). Da hilft dann etwas, was einen in der "Masse" verschwinden lässt...)
Du benennst in deinen Profilinformationen als einzige "Schulform" die Sekundarstufe II, hattest irgendwo geschrieben, dass du an einer Gesamtschule (jetzt Oberschule) anfängst.
Für den Einsatz in der Sek II (dort kann Kunst ja Prüfungsfach sein) benötigst du die Fakultas in dem Fach.
Textil & Werken können im Abitur kein Prüfungsfach sein, sie werden in keinem Jahrgang des Gymnasiums unterrichtet. Inhalte dieser Fächer finden sich im Kunstunterricht wieder, werden durch die Kunstlehrkräfte unterrichtet. -> aus Textil/Werken wird sich kein weiteres Fach ableiten lassen.
(Mal so eine Frage/Idee: Manch ein Künstler war ja z.B. im Bereich Theater aktiv. Vielleicht lässt sich daraus das Fach Darstellendes Spiel ableiten?)
Ich empfehle nochmals die Kontaktaufnahme mit dem SBPR, der vielleicht bundeslandspezifisch mehr Möglichkeiten kennt als ein Internetforum, in dem man Antworten aus vielen Bundesländern erhält (ist ja zumeist sehr spannend und bereichernd, nur bei der genauen Betrachtung von Schul- und Beamtenrecht hilft das nicht unbedingt
).
Dass anschließend eine Stelle zur Verfügung steht, ist durchaus möglich.
Die Schulen erhalten die Mitteilung, dass sie unterhalb der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung liegen und sie somit eine Stelle ausschreiben können. Die Schulen entscheiden für welches Fach / welche Fächerkombination sie ausschreiben. Die Vorstellungsgespräche finden (mit wenigen Ausnahmen) an der Schule statt. Die Entscheidung zur Einstellung wird an der Schule getroffen. Stehen keine geeigneten voll ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung, dürfen auch Quereinsteiger eingestellt werden. Die Schule hat also eine "normale" Stelle / einen Unterrichtsbedarf gedeckt durch einen Quereinsteiger. Auch wenn der Quereinsteiger erst einmal zwei Jahre lang eine Ausbildung berufsbegleitend nachholt, ist das in dem Fall kein Referendariat. Wenn die Ausbildung (erfolgreich) beendet ist, hat die Schule im Allgemeinen ja weiterhin den Stundenbedarf. Somit bleibt ein Quereinsteiger normalerweise an "seiner" Schule.
Anders wäre das bei jemandem, der den Seiteneinstieg via Referendariat wählt: Da ist die Stelle eindeutig auf das Ref begrenzt. Nach dem Ref bleibt man zumeist nicht an der Schule. Schon allein deshalb, weil man "irgendeiner" Schule für die Ausbildungszeit zugewiesen wird, diese Schule aber vielleicht bereits ausreichend viele Kunstlehrkräfte hat und die gar nicht mehr mit Unterrichtsstunden versorgen kann (ist ja ein Unterschied, ob ein Ref 4 Stunden macht oder danach 24 in Vollzeit). Andererseits: Wenn der Schule im richtigen Moment eine Stelle zugwiesen wird, kann sie sich natürlich entscheiden, passend zum "eigenen" Referendar, die Stelle auszuschreiben um ihn an der Schule behalten zu können (wenn denn keine anderen Fächer dringender ausgeschrieben werden müssen). Aber den Blick in die Zukunft auf die Unterrichtsversorgung in zwei Jahren schafft wohl kaum eine Schulleitung (es sei denn, es steht eine Pensionierungswelle im Kollegium an).
Dies sei möglich (laut Schulleitung) allerdings ist meine Frage, ob ich dann nochmal drei Jahre (oder wie lange auch immer) "auf Probe" bin.
Soweit ich weiß, ist das so.
Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen Zeiten als (voll ausgebildete) angestellte Lehrkraft teilweise auf die Probezeit angerechnet werden. Diese Zeiten müssen im Anschluss/direkt vor der Probezeit liegen (dazwischen darf, wenn ich mich richtig erinnere, maximal 6 Monate Paus liegen). Wie genau das bei dir ist / wie sich dein Quereinstieg gestaltet, kann dir nur jemand in genauer Kenntnis deines Quereinstieg-"Modells" erläutern.
Aus meinem persönlichen Umfeld fällt mir nur eine Person ein, die (nicht als Referendar) neben dem leicht reduzierten Stundendeputat (mit zwei Fächern) an der Schule "berufsgegleitend" im Studien-/Fachseminar wöchentlich erscheinen musste, Unterrichtsbesuche absolvierte, Prüfungen bestehen musste, um den Quereinstieg absolvieren zu können. Du schreibst ja, dass dir aufgrund deiner mehrjährigen pädagogischen und fachdidaktischen Ausbildung sogar das zweite Staatsexamen anerkannt wird.
Du wirst bereits bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe vereidigt etc. Die Untersuchung beim Gesundheitsamt findet zu diesem Zeitpunkt statt. Der "Übergang" von "auf Probe" zu "auf Lebenszeit" ist dann fließend. Auch finanziell macht das keinen Unterschied.
Es geht bei der Probezeit tatsächlich nur darum, intensiv zu prüfen, bevor man (aka der Arbeitgeber) sich ewig bindet. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist ja nicht ganz so einfach wie die Entlassung eines "normalen" Angestellten. Solange man seinen Job richtig / zuverlässig macht, ist das Bestehen der Probezeit auch kein Problem.
Falls du dir doch nicht sicher bist, frag bei "deinem" Schulbezirkspersonalrat nach. Die können sonst später auch deinen "Fall" mit begleiten, dich unterstützen beim Antrag der Anerkennung der Zeiten als angestellte Lehrkraft etc. Hier findest du die Kontaktdaten: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/interes…tretung/pr/sbpr
Wenn immer nur Leute was sagen würden, die sich 100% sicher sind, wäre ein Unterrichtsgespräch ja teilweise nicht möglich.
Das betrifft in manchen Situationen / bei manchen Fragen ja durchaus auch die Lehrkraft ![]()
[SCNR]
Wie schon mehrfach hier gesat wurde: Die "mündliche" Note ist mehr als das Melden und Sprechen im Unterricht. Heißt ja schließlich sonstige Mitarbeit.
Für mich gehören dazu:
- (na gut, fangen wir damit an): melden (Qualität und Quantität - vielleicht ist es bei einer guten Schülerin ein Argument, dass sie sich nicht so häufig, dafür aber brilliant beteiligt)
- Mitarbeit in Partner-/Gruppenarbeit
- Ergebnisse aus kurzen schriftlichen Tests (Vokabeltests (geht auch in Sachfächern wie Chemie oder Erdkunde), Überprüfungen der Inhalte der letzten Stunde, ...)
- Referate
- kurze vorbereitete Unterrichtsbeiträge (z.B.: "Kannst du zur nächsten Stunde mal kurz raussuchen & vorstellen (Folie für OHP vorbereiten), welche Arten von ... es gibt?")
- Mappenführung (mache ich selber in meinen Fächern nicht (mehr); wenn man's macht, würde ich das eher verteilt über's Schuljahr machen (nach Zufallsprinzip mal die einen drei, mal die anderen drei - schon allein um eine Rückmeldung seitens Eltern wie "*wir* haben uns solche Mühe gegeben" zu vermeiden (nachdem man die Sammlung schlecht ausgedruckter Wikipedia-Artkel in der Mappe des 5. Klässlers nur mit 6 bewerten konnte, weil alles andere fehlte).
- ...
Für mich gehören nicht wirklich dazu:
- Materialien dabei haben (ist eine Selbstverständlichkeit, es gibt allerdings "Punktabzug", wenn das regelmäßig fehlt, da eine Mitarbeit ohne Buch, Arbeitsheft, ... nicht/nur erschwert möglich ist)
- Hausaufgaben regelmäßig gemacht (wieder: Selbstverständlichkeit. wieder: Punktabzug bei mehrfachem Fehlen (HAs sollen ja eigentlich nicht bewertet werden (sie könnten ja durch jemanden anderes gemacht worden sein); fehlen sie, hat der SuS aber keinerlei Chance, sich in der Phase des Unterrichts sich zu beteiligen, ist inhaltlich/gedanklich nicht vorbereitet. Und genau an der Stelle führen fehlende Hausaufgaben eben doch zu "Punktabzug")
Die "2" in der Arbeit sollte eigentlich nicht ganz überraschend kommen (vgl. Mitarbeit in Stillarbeitsphasen, PA, GA). Da könnte man die SuS doch vielleicht schon mal wahrgenommen haben. Falls nicht, kann's natürlich auch an "ungleichen Bedingungen" in der KA liegen... (Wie war denn die Note des Nachbarn so?)
Nach welcher Stundentafel (1 oder 2) arbeitet ihr? Handelt es sich um Epochalunterricht? Davon abhängig ist ja auch, ob im 2. Halbjahr noch die Möglichkeit besteht, für das Versetzungszeugnis Beobachtungen ggf. intensiv zu revidieren.
Ein Vorschlag, den ich stillen SuS immer wieder mal mache: Zu Beginn einer Unterrichtsstunde 5 (oder für Mutige: 10) Stifte aus dem Etui auf den Tisch legen. Jeder Stift zählt für 1x melden (und nach jedem Melden (egal ob man drangekommen ist oder nicht) wandert ein Stift in das Etui). So kann man sich als SuS unauffällig eine Erinnerungshilfe geben & hat einen "Countdown", nachdem man "es" für diese Stunde wieder geschafft hat.
Du hast mir nicht weitergeholfen
Das tut mir leid.
Was ich eigentlich mit meinem Beitrag hatte sagen wollen:
Deine Frage war: "Muss die Kur komplett in den Ferien liegen". Meine Antwort darauf war: Nein, muss sie nicht, "habe ich schon mehrfach erlebt". Das sollte dich darin bestärken, weiterhin eine Lösung zu finden. Hast du falsch verstanden, aber dennoch weitergesucht. Ziel also auf Umwegen erreicht.
Du hast später geschrieben: "Es geht wohl auch darum, dass im ärztlichen Bericht stehen kann, dass die Maßnahme sofort bzw. sehr zeitnah durchgeführt werden muss. Dann ist eine Kur auch wohl außerhalb der Ferien möglich." . In die Richtung sollte der Hinweis auf die "besonderen Rahmenbedingungen (z.B. Indikation, Verfügbarkeit des passenden Hauses etc.)" gehen.
Ich möchte nochmal explizit auf das zweite "Beispiel" in den "Rahmenbedingungen" hinweisen (war ja doch sehr verkürzt geschrieben). Hast du bereits ein Ziel/ein passendes Haus für deine Vater-Kind-Kur gefunden? Längst nicht jedes Haus für Mutter-Kind-Kuren nimmt auch (oder immer) Väter auf. Da kann die Auswahl (an (zur Indikation passenden) Terminen, Häusern) begrenzt sein. Du musst hierauf an dieser Stelle nicht antworten. Es hätte dir aber ein weiteres Argument an die Hand geben können, warum du außerhalb der Ferienzeiten auf Kur fahren musst.
Es geht nicht darum, wass die Kolleginnen finden.
Habe ich auch nie behauptet. Aber im Ausgangsposting will jemand, so wie das formuliert ist, eine "Extrawurst" gebraten haben. Und dafür braucht man vielleicht mal eine Schulleitung (sind auch Kollegen...), die zustimmt. Oder Kollegen, die kurz vor den Osterferien, wenn man selbst schon weg ist, die Klassenarbeit schreiben lassen/ beaufsichtigen.
Diese Bemerkung ist auch "spannend":
Okay, diese Antwort zeugt von Unwissenheit.
Ich schreibe "habe schon mehrfach Kuren außerhalb von Ferien erlebt" - und bekomme als Antwort, dass das falsch ist. Und dann folgt der Hinweis, dass Kuren außerhalb von Ferien liegen dürfen. Die Logik erschließt sich mir nicht.
Aber die Bemerkung zeugt von genauso wenig Kollegialität wie
Um eine Woche gemeinsamen Urlaub zu machen
oder
somit kann man die Kur auch komplett außerhalb der Ferien legen, vielleicht direkt im Anschluss an die Ferien?!
(Und nein, ich halte Kuren bestimmt nicht generell für unkollegial, aber wenn jemand gezielt seine Kuren außerhalb der Ferien platziert, und das nur mit dem Hinweis auf den Urlaub, den man noch machen möchte, dann ist das doch sehr merkwürdig.)
Schöne Weihnachten noch.
Das kann auch abhängig sein von den besonderen Rahmenbedingungen (z.B. Indikation, Verfügbarkeit des passenden Hauses etc.). Die Begründung: "Danach wollen wir in den Urlaub fahren" halte ich für weniger überzeugend...
Mit einer entsprechenden Argumentation findet sich in der Schule / im Kollegium vielleicht leichter eine Möglichkeit (habe ich schon mehrfach erlebt). Aber bei "Urlaub" sinkt die Bereitschaft der Kollegen, deinen Unterricht während deiner Abwesenheit zu übernehmen, sicherlich...
ich schlage vor: Doodle
Zumindest vor dem DGV-Dings hatte ich mal den behördlichen Hinweis gesehen, dass man das durchaus nutzen dürfe - aber nur in der kostenlosen Version, weil da die Umfragen nicht dauerhaft gespeichert werden können. Problematisch ist in der Nutzung eigentlich zumeist das Schüler-Verhalten: Man kann noch so deutlich darauf hinweisen, dass sie nicht ihren vollen Namen eintragen sollen - die tun's trotzdem...
An einem Berufskolleg hat man doch auch nicht mehr sooo viele Eltern, die zum Sprechtag kommen, würde ich denken (so im Vergleich zu 5. Klassen o.ä.).
Ich plädiere hier auch für Papier: Eltern definieren ihre Wunschtermine (in Absprache mit den Kids), die Kids sprechen die Termine mit den Lehrkräften ab (die können dann auch kürzere oder längere Zeiten für "besondere" Fälle blockieren, Pausen einplanen etc.). Die Kids geben die abgesprochenen Termine an die Eltern zurück.
(Dieses Verfahren verhindert im Gegensatz zu ausgehängten Listen auch, dass sich jemand seinen Lieblingstermin per Tintenkiller wieder freiräumt...)
Übernimm dich zu Anfang nicht & schau erst mal, dass du den Unterricht "so" hinbekommst. Ich vermute mal, dass es ein eingeführtes Lehrwerk gibt, vielleicht auch das dazugehöroge Arbeitsheft. Nutze diese Materialien - das gibt dir Struktur, den Schülern auch.
Von einfach nur "irgendwelchen" Fehlertexten würde ich abraten. Entweder sind's die eigenen (oder die des Nachbarn) und man übt mal das Fehlersuchen (von hinten nach vorne lesen, 5 Wörter anstreichen, bei denen man sich unsicher ist & diese mal nachschlagen, eigene Fehlerschwerpunkte kennen (aus der letzten Klassenarbeit, der letzten Überprüfung der Rechtschreibkompetenz & gezielt nach diesen Fehlern suchen, ...)
Rechtschreibunterricht kann auch "Einsetzübungen" heißen. So ist das die Konzentration nur auf ein Phänomen (also keine altmodischen Diktate). Wenn du dir dann doch mehr Arbeit machen möchtest, nimmst du eine Kurzgeschichte oder eine Inhaltsangabe (Ausschnitte daraus...) und arbeitest diese entsprechend auf.
Wie lange sind die Flüchtlingsschüler schon im deutschen Schulsystem? Haben sie noch spezielle DaZ-Förderung? Da würde ich den Schwerpunkt bei den meisten noch gar nicht auf perfekte Rechtschreibung legen, da sie viele Aufsatzarten das erste Mal schreiben & sich auf den Inhalt konzentrieren...
Bei LRS-Schülern liegt die Verantwortung auch nicht (nur) bei dir. Es gibt Zusatzausbildungen zum LRS-Coach o.ä.. Die kosten natürlich so einiges - deutlich mehr, als dass sich Schulen aus dem Fortbildungsetat das leisten könnten. Vom System her ist es also gewollt, dass wir in der Schule "herumstümpern" & die Schüler außerhalb der Schule zum Experten gehen (wenn das intensiv wahrgenommen wird, dann zeigen sich durchaus beachtliche Fortschritte). Ratatouille erwähnt oben Verordnungen und die "Schulordnung" - letzteres ist in Niedersachsen das Schulgesetz (schau also nicht in die Schul-/Hausordnung eurer Schule, da wirst du nichts finden). [Bei Elterngesprächen zu "Sie sind doch Deutschlehrerin & müssen mein LRS-Kind zum Erfolg führen" vergleiche ich das dann durchaus mal mit z.B. dem Arzt, zu dem ich mit Schnupfen gehe - und dem Arzt, den ich bei Herzproblemen aufsuche. Wir sind halt nur "Allgemeinmediziner".]
Wenn ein entsprechender Nachteilsausgleich beschlossen wurde, dann ist das oftmals bei LRS und bei Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache die zusätzliche Zeit, die diese Schüler nutzen können. (Für letztere SuS steht das schon im Erlass und muss eigentlich nicht extra beschlossen werden.) Solche Beschlüsse fasst die Klassenkonferenz (oftmals während Zeugniskonferenzen), abgelegt sollte das dann in der Schülerakte sein.
Die SuS können die zusätzliche Zeit dann nutzen, um gezielt das eine oder andere Wort nachzuschlagen. Zudem benötigen beide Schülergruppen ja bereits mehr Zeit für das Textverständnis. Falls du den Text der Klassenarbeit digital hast, kann es bei LRS-Schülern hilfreich sein, den Text größer / mit mehr Zeilenabstand / mit geringfügig mehr Abstand zwischen den einzelnen Buchstaben zu formatieren. Für DaZ-SuS ist das zweisprachige Wörterbuch meiner Meinung nach unerlässlich.
Erlasse findest du übrigens (nicht offiziell gesammelt) bei schure.de, z.B. hier (LRS): http://www.schure.de/22410/26,81631,05.htm und hier (DaZ): http://www.schure.de/22410/25,81625.htm (insbesondere 6.5 ist interessant).
Man sollte beim Blick in mögliche gesetzliche Regelungen den Taschenrechner im Hinterkopf eingeschaltet lassen.
10 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten sind "nur" 7,5 Zeitstunden Arbeitszeit...
Ja, ich weiß, dass dazwischen noch (echte und (mehr) unechte) Pausen liegen und sich der Tag so aufbläht. Trotzdem wäre an der einen oder anderen Stelle eine z.B. längere Mittagspause, die tatsächlich als Pausenzeit angerechnet würde. Auch wenn man dann viel zu häufig mit anderen Lehrkräften an einem Tisch hockt, etwas isst & nebenbei über die Klasse X berät...
(Im "Fall" in diesem Thread hat ja ein kurzes Gespräch dazu geführt, das Problem wahrzunehmen und für Abhilfe zu schaffen. Es muss ja nicht immer der Klageweg sein (ist auch viel stressfreier...).)
Stell den Antrag (nach vorheriger Absprache mit der Schule, damit die wissen, was kommt). Was ist denn das Schlimmste, was passieren kann? Der Antrag könnte höchstens abgelehnt werden - dann hast du es aber wenigstens versucht.
(Ich kenne mehrere Kolleginnen und Kollegen, die die Elternzeit verlängert haben. Ob da nun besondere Umstände vorlagen, die die Genehmigung erleichtert haben kann ich (bis auf eine Ausnahme) nicht sagen.
Aber wenn abzusehen ist, dass du, wenn du zurückkommst, sehr regelmäßig "Kind-krank" sein wirst, ist keinem geholfen...)
Zumindest hier in NDS gibt es (wenige) begrenzende Regelungen bei der Stundenplangestaltung für Kollegen ab einem bestimmten GbB, in der Wiedereingliederung oder wenn sie familiär bedingt Teilzeit arbeiten.
Führen denn die vielen Stunden an einem Tag dazu, dass du an einem anderen Tag deutlich weniger / gar nicht in der Schule bist? (Eine Kollegin hatte sich mal genau so einen Stundenplan gewünscht, um einen unterrichtsfreien Tag herauszuarbeiten...)
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