Beiträge von Djino

    Wenn ich meine Schüler frage "was ist typisch deutsch?" fällt ihnen nur "Kartoffel" ein.

    Das ist doch jetzt mal ein Beispiel für ein kulturelles Missverständnis:

    Welche Essgewohnheiten hat das Land? Trotz immer mehr vegetarischen und veganen Alternativen ist Fleisch immer noch das Lieblingsgericht der Deutschen. Gut jeder Zweite gibt an, am liebsten Fleisch zu essen. Knapp 40 Prozent mögen Nudeln am liebsten. Auf Platz drei folgen Gemüsegerichte mit 20 Prozent. Die Kartoffel, eigentlich fester Bestandteil der deutschen Küche, schafft es nur auf Platz sechs hinter Fischgerichten und Suppen.

    Krabappel zitierte da ja einen Ausschnitt aus dem Schulgesetz, dass Gremien so terminiert sein müssen, dass berufstätige Eltern teilnehmen können. Vielleicht gibt es da irgendwo eine Ausnahme?
    Ich frage mit Blick auf die Regelungen in NDS: Den Passus gibt es sehr ähnlich, aber es sind Ausnahmen formuliert, z.B. bei Zeugniskonferenzen, die früher beginnen dürfen.

    Zudem spannend wäre es, ob es eine kommentierte Version des HH Schulgesetzes gibt. In den Erläuterungen finden sich häufig Hinweise auf Ausgestaltungen und Ausnahmen (die manchmal vielleicht erst durch Gerichtsurteile formuliert wurden).

    Missverständnisse mit Schülern, die seit kürzerem oder längerem im deutschen Schulsystem sind: Keine. Wirklich gar keine. (Und ich habe schon vor vielen Jahren in Schulen gearbeitet, in denen an Ramadan noch 3 SuS in der Klasse anwesend waren. War nie ein Problem.) Dass in letzter Zeit verstärkt SuS in die Schulen gekommen sind, die erst seit wenigen Wochen in Deutschland waren, muss ich sicher nicht extra erwähnen. Auch diese sind hier mitgemeint.

    "Distanzverletzungen" durch SuS, gerade in der 5. oder 6. Klasse, habe ich schon erlebt. Da ist mal der eine Schüler (oder auch zwei in einer Klasse) (Muttersprache Deutsch), der bisher noch nicht das Siezen gelernt hat und von den Mitschülern zugeflüstert bekommt "Das heißt 'Sie'"). Wenn SuS ins Erzählen/Plaudern kommen, dann machen die das noch in der siebten oder achten Klasse (habe ich erst diese Woche wieder erlebt. So schlimm finde ich das dann auch wieder nicht... ist doch schön, wenn sie sich von etwas begeistern lassen und "alles andere" vergessen.) Das wird in der Grundschule wahrscheinlich häufiger vorkommen. Natürlich kennen die Kinder das aus dem Elternhaus anders. Dieses kindliche Verhalten als "Kultur" zu bezeichnen, fände ich aber äußerst merkwürdig.
    (Das Thema Distanzverletzungen betrifft natürlich auch das Thema der Nähe, die bei jüngeren SuS deutlich ausgeprägter ist mit ständigem Anfassen/"Zupfen" an der Lehrkraft, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Nach ein paar deutlichen Ansagen versteht die Klasse das aber...)

    Zum Thema "Umgang damit": Die "anderen" Schüler haben es ja vorgemacht. Hinweisen auf den "Fauxpas". Wenn es denn wirklich gravierend ist, muss ich als Lehrkraft nichts dazu sagen. Die SuS erziehen sich untereinander. Ansonsten kann man vielleicht für alle mal ein Thema daraus machen. Der Bereich von Nähe und Distanz, Gesagtem und Mit-Gemeintem ist z.B. in der 10. bzw. 11. Klasse explizit Thema im Deutsch- und Englischunterricht... In verschiedenen Sozialtraining-Programmen implizit in Klasse 5. Ist es notwendig, kann man das doch sicher auch schon früher machen.

    Aus den verschiedensten Gründen werden solche Bälle im letzten Schuljahr durch Schüler in Eigenverantwortung organisiert. Die Schule ist nicht involviert. Das ist sicherlich auch ein Grund, warum es in dem Bereich kommerzielle Veranstalter gibt, die für viel Geld teils fragwürdige Leistungen abliefern.
    (Der erste Beitrag einer nicht schreibberechtigten Person, die genau so eine Verlinkung ermöglicht. Mal schauen, wie lang das dauert...)

    Also doch nur einer in der Woche oder wie habe ich das zu verstehen?

    Alle sechs Monate ein Tag. Macht im ganzen Jahr also zwei Tage.
    Da kommt dann jemand aus der übernächsten Stadt vorbei (ist dort an der Schule aber selbst auch Klassenlehrer - und betreut ~15 weitere SuS im Umkreis von 50 Km).

    Die Beeinträchtigungen, die kompensiert werden können (und somit ein Abi ermöglichen), brauchen keine Förderlehrer.

    Ich möchte aus zwei Gründen widersprechen:
    1) Die Ausgangsfrage hatte die Rahmenbedingungen im Blick. Das ist meiner Meinung nach deutlich mehr als Förderlehrer.
    2) Wir hatten zum Beispiel schon SuS, die nur mit Gebärdendolmetscher dem Unterricht folgen konnten. Da wäre ein Förderlehrer in dem Bereich eigentlich (ab und zu mal) schon ganz praktisch. Abitur ohne Hörverstehen in Englisch oder Spanisch? Ohne Sprechprüfung? Sollte eigentlich möglich sein (auch wenn was anderes in den KMK-Vorgaben steht).
    (Ähnliches ließe sich jetzt schreiben zu anderen *zielgleichen*(!) Beschulungen von SuS mit Beeinträchtigungen im Sehen, mit Lähmungen, im Autismus-Spektrum, ...)

    Ich denke (ich weiß für mein Bundesland), dass die Anzahl an Förderstunden unterschiedlich ist je nach "Grund" der Inklusion (GB bekommt am meisten, alle anderen herzlich wenig).
    Die Verfügbarkeit von Sonderpädagogen ist wohl auch schulformabhängig - und altersabhängig.
    Bei uns ist es so, dass am Ende der 10. Klasse regelmäßig ein Wunder geschieht: Zielgleich beschulte Inklusions-SuS erhalten ganz offiziell keine einzige Förderstunde mehr, Inlusion in der Oberstufe ist auf dem Papier/in der Statistik nicht vorgesehen. SuS mit Sehproblemen haben auf einmal keinen Unterstützungsbedarf mehr, SuS im Rollstuhl können auf einmal wieder laufen, ... Entsprechend werden die meisten Anfragen nach veränderten Bedingungen während der Abiturprüfungen abgelehnt (warum sollte auch der Einäugige ein "freundlicheres" Layout der Textwüsten in der Geschichtsklausur erhalten...) bzw. in (unserer Meinung nach) nicht ausreichendem Maße genehmigt.

    Beim Gymnasiasten würde ich es schon richtig geschrieben erwarten.

    Auch Gymnasiasten können LRS-ler sein ;)
    Oder mit noch recht frischem Migragtionshintergrund.
    In beiden Fällen würde ich zumindest intensiv darüber nachdenken, es nicht als falsch anzustreichen (je nach vorlaufendem Unterricht).

    Ausnahme: es wird durch die falschen Buchstaben der Sinn des Wortes verändert.

    Volle Zustimmung hier (auch z.B. im Bereich der Vokabeltests - wenn aus "sled" "slut" wird, weiß ich, der Schüler hatte irgendwie eine Idee, in welche Richtung es gehen sollte - aber vielleicht doch nicht ausreichend).

    Du benennst in deinen Profilinformationen als einzige "Schulform" die Sekundarstufe II, hattest irgendwo geschrieben, dass du an einer Gesamtschule (jetzt Oberschule) anfängst.
    Für den Einsatz in der Sek II (dort kann Kunst ja Prüfungsfach sein) benötigst du die Fakultas in dem Fach.
    Textil & Werken können im Abitur kein Prüfungsfach sein, sie werden in keinem Jahrgang des Gymnasiums unterrichtet. Inhalte dieser Fächer finden sich im Kunstunterricht wieder, werden durch die Kunstlehrkräfte unterrichtet. -> aus Textil/Werken wird sich kein weiteres Fach ableiten lassen.

    (Mal so eine Frage/Idee: Manch ein Künstler war ja z.B. im Bereich Theater aktiv. Vielleicht lässt sich daraus das Fach Darstellendes Spiel ableiten?)

    Ich empfehle nochmals die Kontaktaufnahme mit dem SBPR, der vielleicht bundeslandspezifisch mehr Möglichkeiten kennt als ein Internetforum, in dem man Antworten aus vielen Bundesländern erhält (ist ja zumeist sehr spannend und bereichernd, nur bei der genauen Betrachtung von Schul- und Beamtenrecht hilft das nicht unbedingt :( ).

    Dass anschließend eine Stelle zur Verfügung steht, ist durchaus möglich.
    Die Schulen erhalten die Mitteilung, dass sie unterhalb der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung liegen und sie somit eine Stelle ausschreiben können. Die Schulen entscheiden für welches Fach / welche Fächerkombination sie ausschreiben. Die Vorstellungsgespräche finden (mit wenigen Ausnahmen) an der Schule statt. Die Entscheidung zur Einstellung wird an der Schule getroffen. Stehen keine geeigneten voll ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung, dürfen auch Quereinsteiger eingestellt werden. Die Schule hat also eine "normale" Stelle / einen Unterrichtsbedarf gedeckt durch einen Quereinsteiger. Auch wenn der Quereinsteiger erst einmal zwei Jahre lang eine Ausbildung berufsbegleitend nachholt, ist das in dem Fall kein Referendariat. Wenn die Ausbildung (erfolgreich) beendet ist, hat die Schule im Allgemeinen ja weiterhin den Stundenbedarf. Somit bleibt ein Quereinsteiger normalerweise an "seiner" Schule.

    Anders wäre das bei jemandem, der den Seiteneinstieg via Referendariat wählt: Da ist die Stelle eindeutig auf das Ref begrenzt. Nach dem Ref bleibt man zumeist nicht an der Schule. Schon allein deshalb, weil man "irgendeiner" Schule für die Ausbildungszeit zugewiesen wird, diese Schule aber vielleicht bereits ausreichend viele Kunstlehrkräfte hat und die gar nicht mehr mit Unterrichtsstunden versorgen kann (ist ja ein Unterschied, ob ein Ref 4 Stunden macht oder danach 24 in Vollzeit). Andererseits: Wenn der Schule im richtigen Moment eine Stelle zugwiesen wird, kann sie sich natürlich entscheiden, passend zum "eigenen" Referendar, die Stelle auszuschreiben um ihn an der Schule behalten zu können (wenn denn keine anderen Fächer dringender ausgeschrieben werden müssen). Aber den Blick in die Zukunft auf die Unterrichtsversorgung in zwei Jahren schafft wohl kaum eine Schulleitung (es sei denn, es steht eine Pensionierungswelle im Kollegium an).

    Dies sei möglich (laut Schulleitung) allerdings ist meine Frage, ob ich dann nochmal drei Jahre (oder wie lange auch immer) "auf Probe" bin.

    Soweit ich weiß, ist das so.

    Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen Zeiten als (voll ausgebildete) angestellte Lehrkraft teilweise auf die Probezeit angerechnet werden. Diese Zeiten müssen im Anschluss/direkt vor der Probezeit liegen (dazwischen darf, wenn ich mich richtig erinnere, maximal 6 Monate Paus liegen). Wie genau das bei dir ist / wie sich dein Quereinstieg gestaltet, kann dir nur jemand in genauer Kenntnis deines Quereinstieg-"Modells" erläutern.
    Aus meinem persönlichen Umfeld fällt mir nur eine Person ein, die (nicht als Referendar) neben dem leicht reduzierten Stundendeputat (mit zwei Fächern) an der Schule "berufsgegleitend" im Studien-/Fachseminar wöchentlich erscheinen musste, Unterrichtsbesuche absolvierte, Prüfungen bestehen musste, um den Quereinstieg absolvieren zu können. Du schreibst ja, dass dir aufgrund deiner mehrjährigen pädagogischen und fachdidaktischen Ausbildung sogar das zweite Staatsexamen anerkannt wird.

    Du wirst bereits bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe vereidigt etc. Die Untersuchung beim Gesundheitsamt findet zu diesem Zeitpunkt statt. Der "Übergang" von "auf Probe" zu "auf Lebenszeit" ist dann fließend. Auch finanziell macht das keinen Unterschied.
    Es geht bei der Probezeit tatsächlich nur darum, intensiv zu prüfen, bevor man (aka der Arbeitgeber) sich ewig bindet. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist ja nicht ganz so einfach wie die Entlassung eines "normalen" Angestellten. Solange man seinen Job richtig / zuverlässig macht, ist das Bestehen der Probezeit auch kein Problem.

    Falls du dir doch nicht sicher bist, frag bei "deinem" Schulbezirkspersonalrat nach. Die können sonst später auch deinen "Fall" mit begleiten, dich unterstützen beim Antrag der Anerkennung der Zeiten als angestellte Lehrkraft etc. Hier findest du die Kontaktdaten: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/interes…tretung/pr/sbpr

    Wie schon mehrfach hier gesat wurde: Die "mündliche" Note ist mehr als das Melden und Sprechen im Unterricht. Heißt ja schließlich sonstige Mitarbeit.
    Für mich gehören dazu:
    - (na gut, fangen wir damit an): melden (Qualität und Quantität - vielleicht ist es bei einer guten Schülerin ein Argument, dass sie sich nicht so häufig, dafür aber brilliant beteiligt)
    - Mitarbeit in Partner-/Gruppenarbeit
    - Ergebnisse aus kurzen schriftlichen Tests (Vokabeltests (geht auch in Sachfächern wie Chemie oder Erdkunde), Überprüfungen der Inhalte der letzten Stunde, ...)
    - Referate
    - kurze vorbereitete Unterrichtsbeiträge (z.B.: "Kannst du zur nächsten Stunde mal kurz raussuchen & vorstellen (Folie für OHP vorbereiten), welche Arten von ... es gibt?")
    - Mappenführung (mache ich selber in meinen Fächern nicht (mehr); wenn man's macht, würde ich das eher verteilt über's Schuljahr machen (nach Zufallsprinzip mal die einen drei, mal die anderen drei - schon allein um eine Rückmeldung seitens Eltern wie "*wir* haben uns solche Mühe gegeben" zu vermeiden (nachdem man die Sammlung schlecht ausgedruckter Wikipedia-Artkel in der Mappe des 5. Klässlers nur mit 6 bewerten konnte, weil alles andere fehlte).
    - ...

    Für mich gehören nicht wirklich dazu:
    - Materialien dabei haben (ist eine Selbstverständlichkeit, es gibt allerdings "Punktabzug", wenn das regelmäßig fehlt, da eine Mitarbeit ohne Buch, Arbeitsheft, ... nicht/nur erschwert möglich ist)
    - Hausaufgaben regelmäßig gemacht (wieder: Selbstverständlichkeit. wieder: Punktabzug bei mehrfachem Fehlen (HAs sollen ja eigentlich nicht bewertet werden (sie könnten ja durch jemanden anderes gemacht worden sein); fehlen sie, hat der SuS aber keinerlei Chance, sich in der Phase des Unterrichts sich zu beteiligen, ist inhaltlich/gedanklich nicht vorbereitet. Und genau an der Stelle führen fehlende Hausaufgaben eben doch zu "Punktabzug")

    Die "2" in der Arbeit sollte eigentlich nicht ganz überraschend kommen (vgl. Mitarbeit in Stillarbeitsphasen, PA, GA). Da könnte man die SuS doch vielleicht schon mal wahrgenommen haben. Falls nicht, kann's natürlich auch an "ungleichen Bedingungen" in der KA liegen... (Wie war denn die Note des Nachbarn so?)

    Nach welcher Stundentafel (1 oder 2) arbeitet ihr? Handelt es sich um Epochalunterricht? Davon abhängig ist ja auch, ob im 2. Halbjahr noch die Möglichkeit besteht, für das Versetzungszeugnis Beobachtungen ggf. intensiv zu revidieren.

    Ein Vorschlag, den ich stillen SuS immer wieder mal mache: Zu Beginn einer Unterrichtsstunde 5 (oder für Mutige: 10) Stifte aus dem Etui auf den Tisch legen. Jeder Stift zählt für 1x melden (und nach jedem Melden (egal ob man drangekommen ist oder nicht) wandert ein Stift in das Etui). So kann man sich als SuS unauffällig eine Erinnerungshilfe geben & hat einen "Countdown", nachdem man "es" für diese Stunde wieder geschafft hat.

    Du hast mir nicht weitergeholfen

    Das tut mir leid.

    Was ich eigentlich mit meinem Beitrag hatte sagen wollen:

    Deine Frage war: "Muss die Kur komplett in den Ferien liegen". Meine Antwort darauf war: Nein, muss sie nicht, "habe ich schon mehrfach erlebt". Das sollte dich darin bestärken, weiterhin eine Lösung zu finden. Hast du falsch verstanden, aber dennoch weitergesucht. Ziel also auf Umwegen erreicht.


    Du hast später geschrieben: "Es geht wohl auch darum, dass im ärztlichen Bericht stehen kann, dass die Maßnahme sofort bzw. sehr zeitnah durchgeführt werden muss. Dann ist eine Kur auch wohl außerhalb der Ferien möglich." . In die Richtung sollte der Hinweis auf die "besonderen Rahmenbedingungen (z.B. Indikation, Verfügbarkeit des passenden Hauses etc.)" gehen.


    Ich möchte nochmal explizit auf das zweite "Beispiel" in den "Rahmenbedingungen" hinweisen (war ja doch sehr verkürzt geschrieben). Hast du bereits ein Ziel/ein passendes Haus für deine Vater-Kind-Kur gefunden? Längst nicht jedes Haus für Mutter-Kind-Kuren nimmt auch (oder immer) Väter auf. Da kann die Auswahl (an (zur Indikation passenden) Terminen, Häusern) begrenzt sein. Du musst hierauf an dieser Stelle nicht antworten. Es hätte dir aber ein weiteres Argument an die Hand geben können, warum du außerhalb der Ferienzeiten auf Kur fahren musst.

    Es geht nicht darum, wass die Kolleginnen finden.

    Habe ich auch nie behauptet. Aber im Ausgangsposting will jemand, so wie das formuliert ist, eine "Extrawurst" gebraten haben. Und dafür braucht man vielleicht mal eine Schulleitung (sind auch Kollegen...), die zustimmt. Oder Kollegen, die kurz vor den Osterferien, wenn man selbst schon weg ist, die Klassenarbeit schreiben lassen/ beaufsichtigen.

    Diese Bemerkung ist auch "spannend":

    Okay, diese Antwort zeugt von Unwissenheit.

    Ich schreibe "habe schon mehrfach Kuren außerhalb von Ferien erlebt" - und bekomme als Antwort, dass das falsch ist. Und dann folgt der Hinweis, dass Kuren außerhalb von Ferien liegen dürfen. Die Logik erschließt sich mir nicht.


    Aber die Bemerkung zeugt von genauso wenig Kollegialität wie

    Um eine Woche gemeinsamen Urlaub zu machen

    oder

    somit kann man die Kur auch komplett außerhalb der Ferien legen, vielleicht direkt im Anschluss an die Ferien?!


    (Und nein, ich halte Kuren bestimmt nicht generell für unkollegial, aber wenn jemand gezielt seine Kuren außerhalb der Ferien platziert, und das nur mit dem Hinweis auf den Urlaub, den man noch machen möchte, dann ist das doch sehr merkwürdig.)

    Schöne Weihnachten noch.

    Das kann auch abhängig sein von den besonderen Rahmenbedingungen (z.B. Indikation, Verfügbarkeit des passenden Hauses etc.). Die Begründung: "Danach wollen wir in den Urlaub fahren" halte ich für weniger überzeugend...
    Mit einer entsprechenden Argumentation findet sich in der Schule / im Kollegium vielleicht leichter eine Möglichkeit (habe ich schon mehrfach erlebt). Aber bei "Urlaub" sinkt die Bereitschaft der Kollegen, deinen Unterricht während deiner Abwesenheit zu übernehmen, sicherlich...

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