Sprich mit dem Schulbezirkspersonalrat. Eine solche Abrechnung ist nicht rechtens.
Ähnliche Situationen kommen bei PR-Fortbildungen immer wieder mit Blick auf das Abitur zur Sprache.
Da ist eine an manchen Schulen gefundende Regelung das "Vorarbeiten", das dann später "abgebummelt" werden kann - was ebenfalls in dieser Art der Abrechnung nicht rechtens ist. Das sieht dann so aus, dass jemand für einen Kurs im letzten Semester vor dem Abitur mit nur der Hälfte der Stunden in der internen Abrechnung erscheint (es wird also nur eine statt zwei Stunden angerechnet). Die Logik dahinter: Ungefähr zu den Osterferien wird die letzte Unterrichtsstunde im Abdeckerkurs erteilt, danach entfällt der Unterricht, da es kein Prüfungskurs ist, fällt auch keine weitere Arbeit an. Verteilt über das Halbjahr ist das dann ja tatsächlich nur eine Stunde. Problematisch (und das ist die Analogie zu dir/ deiner Abrechnung) wird das in den Fällen, in denen die unterrichtende Lehrkraft bis Ostern unterrichtet und danach krankheitsbedingt ausfällt. Sie hat also zwei Stunden unterrichtet, bekommt aber nur eine angerechnet. Die "Entlastungsphase" mit dem Wegfall des Kurses kann sie nicht nutzen aufgrund der Erkrankung - und der nicht mehr vorhandene Kurs muss auch nicht vertreten werden, so dass das für die Statistik der Schule ein entsprechender Gewinn ist.
Grundlage für die Anrechnung von Plus-/Minusstunden ist häufig genug noch der außer Kraft getretene "Erbsenzählererlass", den die Landesschulbehörde in der Vergangenheit immer noch mal angeführt hat, um gewisse Regelungen zu erläutern.
Sprich aber auch noch mal mit deiner Schulleitung (oder lass den PR das erledigen), ob man vielleicht die veränderte Situation in der internen "Statistik" mit berücksichtigt hat. Die Stunde taucht vielleicht deshalb nicht mehr auf, weil keiner die I-Stunde durchführen kann. Würde dann heißen, dass deine Plus-Stunde nach Rückkehr an die Schule weiterhin vorhanden wäre. (So liest sich dein Post nicht, aber man kann der SL ja auch einen Lösungsvorschlag in den Mund legen
).
Falls du tatsächlich nicht an die Schule zurückkehren solltest, sondern den Dienst an einer anderen Schule wieder aufnimmst, verfallen übrigens alle deine Plus- (oder auch Minus-) Stunden. Die werden nicht übertragen oder ausbezahlt - soweit es sich nicht um ein vorab durch die Landesschulbehörde genehmigtes freiwilliges (oder verpflichtendes) Arbeitszeitkonto handelt.