Zitat
Müssen die Eltern die Klassenfahrt bezahlen auch wenn die Kinder nicht mitfahren oder gibt es sowas wie ein Rücktrittsrecht ?
<Perfekte Welt>
Da du natürlich (bzw. deine Vorgängerin) dir das hast schriftlich geben lassen(*), dass sie auch bei Nichtteilnahme zahlen - und die Eltern natürlich schon eine Anzahlung (in Höhe der Unterkunft und des Transports) geleistet haben, kannst du dich beruhigt zurücklehnen (auch wenn es ein wenig unangenehm wird, weil die Eltern zunächst versuchen werden, durch Druck eine Rückzahlung zu erwirken, z.B. indem sie fordern, dass die nun höhreren Kosten auf die umgelegt werden, die tatsächlich fahren. (Da gab es aber Gerichtsurteile, die diese "Umlage" als nicht zulässig angesehen haben. Wer aussteigt & nicht mitfährt, aber angemeldet war, der zahlt...)
Aber da du die Eltern noch einmal an ihre Unterschrift (und die sowieso entstehenden Kosten) erinnerst, werden sie einsehen, dass eine Klassenfahrt pädagogisch sehr sinnvoll ist...
Natürlich wirst du auch versuchen, die Rücktrittskosten gering zu halten, indem du die Unterkunft / Transportunternehmen jetzt schon informierst und so geringere Stornogebühren hast (falls sie überhaupt erhoben werden, da die Jugendherberge sicher noch jemanden anderes findet, der die übrig bleibenden Betten "übernimmt").
(*) so etwa:
Zitat
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, die Kosten für diese Schulfahrt von voraussichtlich (unter Einschluss der Reiserücktrittsversicherung/der anteiligen Kontogebühren) von ____________________zu bezahlen
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, entstehende Ausfallkosten bei Nichtteilnahme meiner/unserer Tochter/meines/unseres Sohnes zu tragen, sofern die Kosten nicht durch eine Reiserücktrittsversicherung gedeckt sind.
</Perfekte Welt>
Falls deine Vorgängerin die Unterschriften unter obiger Erklärung (so oder so ähnlich) nicht hat leisten lassen (oder sie dir nicht vorliegen und/oder du davon nichts weißt), dann ist es dringend an der Zeit, die Buchung zu prüfen / anzupassen (falls überhaupt machbar, manche Verträge entpuppen sich da als "unflexibel"...)
Wie ist denn das in Sachsen: In manchen Bundesländern ist die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten Pflicht für SuS und Lehrkräfte. Auch bei euch?
Und noch eine Frage zum BL Sachsen: In manchen Bundesländern werden Verträge für Klassenfahrten durch die Schulleitung unterschrieben (und man ist als Lehrkraft aus der Sache finanziell mehr oder weniger "raus" - es kümmert sich im Zweifelsfall evtl. die Rechtsabteilung...). Wird das in Sachsen auch so gehandhabt - und hat es deine Kollegin auch tatsächlich so durchgeführt?