Beiträge von Djino

    Zitat von Mikael

    Welche "Rechtsabteilung" meinst du? Die der Landesschulbehörde? Und du glaubst, dass die anfängt bei säumigen Zahlern bei einer Klassenreise das Geld einzutreiben?


    Nein, sicher nicht (habe ich das irgendwo geschrieben?).
    Aber wenn es einen rechtskräftigen Vertrag gibt, wird sich (z.B. bei Nichterfüllung desselbigen) ein Reiseanbieter an den Vertragspartner wenden. Und das ist besser nicht die Lehrkraft selbst...


    *Jazzy*: Hab ich auch schon gedacht... aber es gibt genug Kollegen, die die Antwort nicht kennen (auch hier im Fred...). Und nicht jeder spricht sofort seinen Direktor an.

    Zitat

    Müssen die Eltern die Klassenfahrt bezahlen auch wenn die Kinder nicht mitfahren oder gibt es sowas wie ein Rücktrittsrecht ?


    <Perfekte Welt>
    Da du natürlich (bzw. deine Vorgängerin) dir das hast schriftlich geben lassen(*), dass sie auch bei Nichtteilnahme zahlen - und die Eltern natürlich schon eine Anzahlung (in Höhe der Unterkunft und des Transports) geleistet haben, kannst du dich beruhigt zurücklehnen (auch wenn es ein wenig unangenehm wird, weil die Eltern zunächst versuchen werden, durch Druck eine Rückzahlung zu erwirken, z.B. indem sie fordern, dass die nun höhreren Kosten auf die umgelegt werden, die tatsächlich fahren. (Da gab es aber Gerichtsurteile, die diese "Umlage" als nicht zulässig angesehen haben. Wer aussteigt & nicht mitfährt, aber angemeldet war, der zahlt...)
    Aber da du die Eltern noch einmal an ihre Unterschrift (und die sowieso entstehenden Kosten) erinnerst, werden sie einsehen, dass eine Klassenfahrt pädagogisch sehr sinnvoll ist...
    Natürlich wirst du auch versuchen, die Rücktrittskosten gering zu halten, indem du die Unterkunft / Transportunternehmen jetzt schon informierst und so geringere Stornogebühren hast (falls sie überhaupt erhoben werden, da die Jugendherberge sicher noch jemanden anderes findet, der die übrig bleibenden Betten "übernimmt").


    (*) so etwa:

    Zitat

    Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, die Kosten für diese Schulfahrt von voraussichtlich (unter Einschluss der Reiserücktrittsversicherung/der anteiligen Kontogebühren) von ____________________zu bezahlen
    Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, entstehende Ausfallkosten bei Nichtteilnahme meiner/unserer Tochter/meines/unseres Sohnes zu tragen, sofern die Kosten nicht durch eine Reiserücktrittsversicherung gedeckt sind.


    </Perfekte Welt>


    Falls deine Vorgängerin die Unterschriften unter obiger Erklärung (so oder so ähnlich) nicht hat leisten lassen (oder sie dir nicht vorliegen und/oder du davon nichts weißt), dann ist es dringend an der Zeit, die Buchung zu prüfen / anzupassen (falls überhaupt machbar, manche Verträge entpuppen sich da als "unflexibel"...)
    Wie ist denn das in Sachsen: In manchen Bundesländern ist die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten Pflicht für SuS und Lehrkräfte. Auch bei euch?
    Und noch eine Frage zum BL Sachsen: In manchen Bundesländern werden Verträge für Klassenfahrten durch die Schulleitung unterschrieben (und man ist als Lehrkraft aus der Sache finanziell mehr oder weniger "raus" - es kümmert sich im Zweifelsfall evtl. die Rechtsabteilung...). Wird das in Sachsen auch so gehandhabt - und hat es deine Kollegin auch tatsächlich so durchgeführt?

    Ob ein Quereinsteiger "akzeptabel" ist (aufgrund der Formalia wie z.B. Berufserfahrung), entscheidet nicht die Schule, sondern die Landesschulbehörde (die ja auch eigentlicher Arbeitgeber und für Verträge zuständig ist). Und die wird schon "exakt" draufschauen...

    Ich würde eine Krankenversicherung für alle abschließen - das kostet pro Person in der Gruppe (je nach Anbieter) für die ganze Zeit 3,50-5,00 Euro (teurer geht natürlich immer...)
    Ich hatte mir mal von allen SuS eine Bestätigung vorlegen lassen. Eine Schülerin hatte bei einem Austausch dann aber ihre Bescheinigung nicht mitgenommen - und sich nicht getraut, zu sagen, dass sie krank war & wollte auf gar keinen Fall einen Arzt aufsuchen (bei 40+ Fieber nicht unbedingt die schlaueste Wahl...).
    Insofern ist es organisatorisch einfach wesentlich stressfreier, wenn man weiß, dass die SuS auch garantiert eine Versicherung haben, die die wichtigsten Fälle abdeckt (man möchte ja nicht bei jeder vorgelegten Versicherung die abgeschlossenen Leistungen kontrollieren...)

    Manchmal hilft es auch, bei der Zentrale des jeweiligen DJH-Verbands anzurufen und sich dann entsprechend der eigenen Vorstellungen (Stadt, Land, Berge, Meer, Schwimmbad, Entfernung, Größe, Datum) sich Vorschläge machen zu lassen. Die folgenden Telefonnummern habe ich mal auf den Seiten der DJHs recherchiert, ob sie alle noch stimmen, kann ich nicht sagen:
    Bremen und Niedersachsen (Unterweser-Ems) Tel. 0421-163 82 20
    Niedersachsen (Landesverband Hannover) Tel. 0511 16402 -22 und -37
    Sachsen-Anhalt Tel. 0391-532 10 36

    Du darfst/kannst Hausaufgaben nicht benoten, da du ja nie weißt, wer diese eigentlich angefertigt hat. Übertragen sollte dies für Mappen gelten.
    Bei Mappen erfährt man den Urheber des "Werks" sehr schnell, wenn man eine "Wikipedia-Ausdruck-Mappe" ablehnt und die Eltern sich beschweren mit den Worten: "Aber wir haben uns so angestrengt."


    Hierzu noch das passende Rechtliche:

    Zitat von Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen

    2. Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren selbstständige Erledigung den Schülern möglich ist. Für die Vorbereitung und Besprechung von Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen. Die Schule würdigt die bei den Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen angemessen und fördert auch auf diese Weise die Motivation der und Schüler. Hausaufgaben dürfen jedoch nicht mit Noten bewertet werden.

    Leicht OT:
    In wie vielen Bundesländern gibt es denn in der Oberstufe / Qualifikationsphase (also je nach G8/G9 entweder zwischen Klasse 11/12 oder zwischen Klasse 12/13) sonst noch Zeugniskonferenzen? Anscheinend im Saarland, in Thüringen und NRW. Wo sonst noch? (Ich meine, mich an Berlin zu erinnern - oder trügt die Erinnerung?)
    Oder ist das teilweise schulabhängig?

    Viele "zukünftige" Schulleiter wählen den kurzen Dienstweg, greifen zum Telefon und rufen bei der aktuellen Schule an, um im Gespräch mit der Schulleitung zu erfahren, was es so über den Bewerber zu wissen gibt (und was vielleicht nie schriftlich mitgeteilt werden würde...). Insofern kann es schnell passieren, dass deine Schulleitung erfährt, wo du hin willst - da wäre es eher hinderlich, wenn sie nichts wüsste & das so auch sagte. (Falls es einen sehr guten Grund gibt für dein 'Schweigen', kannst du dies im Auswahlgespräch natürlich ansprechen und darauf hoffen, dass das dann beachtet wird...)

    Zitat von Susannea

    Aber seit ihr auch diejenigen, die die veränderten Voraussetzungen in den Schuleingangsphasen gesehen haben? Die merken, dass die Grundschler in der 1. Klasse schon viel weniger können, als noch vor einigen Jahren? Die merken, dass die Schüler dort z.T. noch nciht mal [...] die Schuhe zumachen usw.


    Ende Klasse 5 - Klassenfahrt... Zeitpunkt, um endlich das Schuhe zumachen zu lernen...
    (Ich erspar mir jetzt jede Kommentierung...)

    Bin offensichtlich auch "Spießer".
    Außerdem geht es hier ja nicht nur um das "Tratschen" - es ist eine schriftliche Beleidigung, die - wird sie nicht entdeckt / gelöscht - später auch von anderen Schülern / anderen Klassen wahrgenommen und weitergetragen wird. Das Beispiel sollte doch besser nicht Schule machen.

    Versetzungsanträge werden zentral entschieden. Die Bezirkspersonalräte können diese begleiten und die korrekte Abwicklung "überwachen". Sie haben aber erst einmal nur sehr wenige Informationen & bitten deshalb darum, bei evtl. "problematischen" Versetzungen hierauf im Vorfeld hingewisen zu werden, damit sie entsprechend tätig werden können. Hier findest du Informationen zu Erreichbarkeit etc. "deines" SBPR: http://www.landesschulbehoerde…ubject%3Alist=Personalrat .

    Hallo,


    ich finde diese Materialien http://www.cornelsen.de/lehrkr…87/ra/titel/9783060618712 gar nicht schlecht, da sie viele Bereiche abdecken, eine Art "Eingangstest" beinhalten (den man machen kann aber nicht muss) und die zu jedem Arbeitsblatt eine Lösung anbieten (-> Selbstkontrolle). Zudem bekommt man sie als Ordner (leicht zu entnehmen / kopieren) sowie auf CD-Rom (leicht abzuändern).
    Ich sehe übrigens gerade, dass es die mittlerweile auch für Klasse 7/8 und 9/10 gibt... ich bin dann mal shoppen...

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