Beiträge von Djino

    Machen wir in Niedersachsen (in ähnlicher, nicht identischer Form) auch schon seit ein paar Jahren. Nach der ersten Skepsis hat sich das im ersten Prüfungsdurchlauf bei allen Kollegen als akzeptierte Form der Leistungsüberprüfung etabliert (was dazu geführt hat, dass wir in allen Jahrgängen, in denen mdl. Überprüfungen statt Klassenarbeit möglich sind, das an unserer Schule auch so machen).

    Zu 1) Möglichst bei den 20 Minuten bleiben (denn: habe ich ein Dutzend oder mehr Prüfungen, dann sind jeweils 5 Minuten mehr schon ein deutlicher Unterschied in der Gesamtprüfungszeit (& meiner Konzentration)).

    Für Aufgabenvorschläge vielleicht auch mal bei enpaed (Yahoo-Gruppe) beitreten und nachfragen. Da gibt es eine ganze Menge (gerade für Übungsaufgaben für die Schüler muss man das Rad ja nicht neu erfinden).

    Werden die Schüler ausschließlich in Klassen unterrichtet (haben also alle einen identischen Stundenplan) - oder sind sie in verschiedenen Kursen (wie in einer "normalen" Sek.II)?


    Falls ersteres: Wir hatten für die Klassenarbeiten in der Sek I einen Terminkalender im Lehrerzimmer, in dem die Termine durch die Fachollegen für die jeweilgen Klassen eingetragen werden. Wer sich da einträgt, hat den Termin (man muss also nicht die Schüler am ersten Schultag "überfallen", um sich einen Termin zu sichern). (*hatten*, da wir das mittlerweile als Online-Lösung haben - lässt sich also auch papierlos umsetzen, kann man von zu Hause aus eintragen, ...).


    Falls letzteres (Schüler in verschiedenen Kursen): Wird bei uns durch die Schulleitung festgelegt. Vorteil: Manche Klausuren können parallel liegen, da es keine Überschneidungen bei den SuS zwischen den verschiedenen Kursen gibt. Noch ein Vorteil: In manchen Fächern (z.B. Deutsch) gibt es mehrere parallele Kurse - die können gleichzeitig schreiben, man kann sich für die Klausuren untereinander absprechen, muss nicht viele verschiedene Klausuren entwerfen. Ein weiterer Vorteil: Durch die zentrale Planung lassen sich in kleineren Kursen evtl. auch mal zwei Klausuren (in verschiedenen Fächern) in einem Raum zusammenlegen - es muss dann nicht für den gesamten Zeitraum jede jeweilige Lehrkraft anwesend sein, man kann sich die Aufsicht teilen, ...

    Bei uns ist die Stundenverteilung vor den Ferien fertig. (Und dann kommen die Absagen der eigentlich zugeteilten Refs, Last-Minute-Versetzungen etc. Klappt aber trotzdem mit nur wenigen Veränderungen in der Verteilung.)


    Für die Statistik: An einer nahegelegenenen Oberschule wird die Stundenverteilung so spät gemacht, dass man dort mal gezwungen war, nach den Sommerferien den alten Stundenplan für alle Klassen weiterlaufen zu lassen - der Plan war dann erst 1,5 Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres fertig...

    "darf die Schulleitungeiner katholischen Grundschule die Schulaufnahme eines bekenntnisfremden Kindes von einer Einverständniserklärung seiner Eltern abhängig machen. Diese müssen ausdrücklich zustimmen, dass ihr nicht-katholisches Kind am katholischen Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten teilnimmt"


    Wie ist das denn dann an weiterführenden katholischen Schulen (in NRW oder anderswo)? Wollsocken schrieb von den eigenen unerquicklichen Erfahrungen am katholischen Gymnasium...
    Da die Religionsmündigkeit in Deutschland (ähnlich wie in Österreich, etwas später in der Schweiz) mit 12 (eingeschränkt), mit 14 voll in Kraft tritt, verliert die Zustimmung der Eltern (die sie bei der Aufnahme an der Schule vielleicht abgegeben haben) doch ihre Gültigkeit. Wird der entsprechende Schüler dann mit dem 12. bzw. 14. Geburtstag der Schule verwiesen?


    (Wikipedia - Religionsmündigkeit: "Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben.")

    Um mal mit dem ersten Punkt anzufangen:

    Zitat von Fairlight1976

    - Unsere Arbeitszeit wurde "künstlich" möglichst weit in die Länge gezogen, um uns möglichst lange in der Schule zu halten - zur Sicherung des Ganztagsbetriebes. Wir haben jeweils 80-Minuten-Blöcke, zwischen denen jeweils 30 Minuten Pause liegen. Nach dem Unterricht erfolgt die Mittagsaufsicht (40 oder 80 Minuten), welche aber nur halb gerechnet bzw halb bezahlt wird. Einige Kollegen geben bis zu 240 Minuten Mittagsaufsicht, von denen aber nur 120 Minuten bezahlt werden. Im Anschluss daran folgen die Nachmittagsangebote, welche zum Großteil von den Lehrkräften durchgeführt werden.


    Da treffen zwei Dinge aufeinander.
    Anrechnung von Pausen: In der Ganztagsschule in Niedersachsen (soweit ich weiß, egal ob offen, teilgebunden oder gebunden), werden Mittagsaufsichten mit der Hälfte der Zeit angerechnet. Gut, dass eure Schulleitung das weiß und so umsetzt. In Schulen, die nicht den Ganztagsstatus haben (und trotzdem nachmittags Unterricht stattfindet), werden diese Aufsichten nämlich gar nicht angerechnet. Da bringt der Ganztagsstatus also eingie Vorteile. "Schlau" wäre es, wenn die Lehrkräfte, die dann am Nachmittag AGs oder Förder-/Forderunterricht anbieten, vielleicht überwiegend auch für die Pausenaufsicht eingesetzt werden (vorausgesetzt, sie haben selbst irgendwann die Chance auf eine Pause...)

    80/10-Modell (?): Dieses "Doppelstundenmodell" gibt es seit einigen Jahren an einigen Schulen bundesweit. Dabei sollten zunächst die zu unterrichtenden Stunden in Minuten umgewandelt werden (also Unterrichtsverpflichtung mal Minuten -> ca. 1000 Minuten). Danach wird das wieder durch 80 Minuten geteilt (das ergibt dann die Anzahl der 80 Minuten Blöcke, die man unterrichten muss, um die Unterrichtsverpflichtung abzudecken). Ergibt in der Summe keine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung (die Minuten bleiben identisch). Wenn man bisher zwischen 2x45 Minuten je 5 Minuten Pause hatte (und die in den 80 Min Blöcken wegfallen), kann man die an die bisherigen Pausen anhängen. Im Erlass zur Unterrichtsorganisation heißt es "2.3 Die Gesamtdauer der Pausen soll bei fünf hintereinander liegenden Unterrichtsstunden mindestens 40 Minuten, bei sechs oder mehr Stunden mindestens 50 Minuten betragen. An Ganztagsschulen soll zusätzlich eine Mittagspause von mindestens 45 Minuten vorgesehen werden." (Quelle: http://schure.de/22410/36,3,82000.htm ). Kontrolliere mal, ob eure Pausenzeiten im Vergleich zu "vorher" deutlich erweitert - oder nur verlagert - wurden. Mit (wahrscheinlich 2 mal) 30 Min Pausen (und sonst nichts) liegt ihr insgesamt (im Vormittagsbereich) 10 Minuten über dem Minimum. Ist also nicht sooo überzogen...

    Zu den Nachmittagsangeboten: Ich gehe davon aus, dass, wenn die Lehrkräfte die anbieten, diese auch voll auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden(?) (Alles andere wäre falsch...). Dann sind das doch Angebote, in denen man SuS auch in außerunterrichtlichen Kontexten kennenlernen kann (ob AG oder Förder/Forderunterricht). Und das sind Angebote, in denen ich als Lehrkraft meine Zeit "abhänge" / diese vorbereite, aber kaum Nachbereitungszeit habe, da dort keine Klassenarbeiten geschrieben werden und (zumindest bei AGs) kein Gesprächsbedarf mit Eltern bzgl. der Entwicklung im Fach entstehen sollte. Also insgesamt doch eher für die Lehrkraft entlastende (statt belastende) Unterrichtszeit...
    Die Durchführung zum Großteil durch die Lehrkräfte finde ich eigentlich positiv (oder übersehe ich etwas?). Da entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Unterrichtsstunden an der Schule (vielleicht jeden Nachmittag drei AGs / Förderangebote?). Das sind vielleicht 15 Unterrichtsstunden? Das ist eine halbe Stelle zusätzlich an der Schule. Entweder wird da (in Zeiten sinkender Schülerzahlen) mindestens eine Lehrkraft weniger an andere Schulen abgeordnet - oder es entsteht Bedarf für eine weitere feste Stelle im Kollegium -> eine Person mehr, die sich die Aufsichten mit teilt, -> eine Person mehr, die als Klassenlehrer oder Stellvertreter zur Verfügung steht, -> eine Person mehr, die bei Curricula mitarbeitet, -> eine Person mehr... (oder im Umkehrschluss: bei Verträgen mit externen Anbietern entsteht (abgesehen von den "gefährlichen" Verträgen) immer wieder Koordinierungs- und Kommunikationsbedarf, derjenige springt nicht mal spontan am Vormittag als Vertretung ein, ...).

    Interessant wäre insgesamt eine "vorher - nachher - Gegenüberstellung":
    Wann fing der Pflicht(!)-Unterricht vorher an? Wann fängt er jetzt an?
    Wann endete er vorher/jetzt? Ist das an allen Tagen gleich (oder gibt es jetzt einen kürzeren Tag, den es vorher nicht gab?)
    Auf dem Papier gewinnt man mit dem 80/10 Modell je nach Anlage / Schulform / Organisation wenige "Unterrichtsstunden" für jede einzelne Klasse (die Klassen erhalten also ihren normalen Fachunterricht und es bleibt etwas übrig - ohne, dass irgendeine Lehrkraft mehr Unterrichtsminuten investiert). Wie wird dieser "Gewinn" bei euch genutzt? Freiarbeitsräume, die jede Lehrkraft mit Aufgaben füllt (-> kein zusätzlicher Korrekturaufwand, egal, wer Aufsicht führt während die SuS arbeiten)? Klassenlehrerstunden, die endlich genug Zeit haben, um alles das, was so anfällt zu erledigen (-> Entlastung der Klassenlehrer, da sie mehr Zeit in der Klasse verbringen, aber nicht noch ein Fach mehr unterrichten, in denen z.B. seitenlange Aufsätze korrigiert werden müssen / Entlastung des Fachunterrichts)? Irgendwie anders?

    Zitat von Meike.

    Übrigens blockieren solche Leute dann gerne auch mal die Arbeit anderer oder machen sie zäher und langwieriger, das nehme ich in Zeiten genereller Arbeitsüberlastung besonders übel.

    Die Leute sehen das erfahrungsgemäß aber genau anders herum: Man stellt Anforderungen an sie (z.B. dass ein Dokument tabellarisch aufgebaut und auch noch mit Seitennummern und Inhaltsverzeichnis versehen ist (und stellt ihnen eine Vorlage zur Verfügung)), die Kollegen beschweren sich ob der Arbeitsüberlastung... sie haben mehrere ganze Tage daran gesessen und das Ergebnis sieht trotzdem nicht so aus wie die Vorgabe. "Das ist völliger Mist, das geht nicht, man hat schon viel zu viel Zeit darauf verschwendet, ..." Und dann setzt man sich mit den Kollegen hin (falls die nicht schon komplett dicht gemacht haben...) und erledigt das Geforderte in max. 10 Minuten.
    Die Arbeitsüberlastung ist (an dieser Stelle) selbstgemacht... und wer hat Schuld? Natürlich die Kollegen, die den Umgang mit dem PC einfordern und mehr als nur unkomfortable "Schreibmaschinen-Texte" verlangen.

    Der Bezirkspersonalrat ist dein Ansprechpartner. Die werden bei schulübergreifenden Angelegenheiten angesprochen. Wenn die (z.B. im Vorfeld) wissen, dass da ein "Fall" zu beachten ist, haben sie darauf ein besonderes Augenmerk. Die haben auch einen Einblick in die Listen der Versetzungen, der genehmigten/angeforderten Versetzungen etc. Vielleicht findest du hiermit http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/search?Subject%3Alist=Personalrat deinen Ansprechpartner.
    Ansonsten ist meine Erfahrung, dass es sehr viel besser klappt mit der Versetzung, wenn man die in Frage kommenden Schulen persönlich anspricht (also eine Art Initiativbewerbung losschickt), dort Kontakt aufnimmt. So kann man leicher beeinflussen, dass man durch die Schulleitungen wahrgenommen und als Versetzung angefordert wird (sonst landet man im "Pool", der recht unübersichtlich/gesichtslos/profillos ist...)

    Zitat von Meike

    um dort über Mittel und Wege aus der Arbeitsverdichtung zu sprechen


    Da der Thread sowieso im Off Topic ist (und mein Gefühl beim Ausgangsposting war: Da will jemand einen Link platzieren zu einem Geldsammelmodell (ob für Schüler oder Linkplatzierer...)): Welche Mittel und Wege aus der Arbeitsverdichtung gibt es denn so?
    Mein Ansatz: Der Schulträger stellt durchaus finanzielle Mittel zur Verfügung. Die kann man natürlich auch investieren, um zeit-/ energiesparende Materialien für das Kollegium anzuschaffen. Oder: Warum nicht Kooperationen (innerhalb des Kollegiums oder über Schul-/Bundeslandgrenzen hinweg) nutzen? Schließlich muss man das Rad (die Klausuraufgabe, das Formular, das Curriculum, das Konzept, den Geschäftsverteilungsplan) nicht immer wieder neu erfinden.

    Zitat

    ich habe auch schon Beunruhigendes über die Entnahmepraxis gehört
    ...
    hier zögere ich schon etwas :-/


    Wenn denn tatsächlich der Fall eintreten sollte, dass du als Organspender in Betracht kommst, kann es dir egal sein. Aber irgendjemand anderes wird sich freuen, dass du diesen Ausweis in der Tasche hattest...

    Für die Absprachen (egal in welcher Form) gibt es keine rechtliche Grundlage - sie sind aber auch nicht verboten (in dem Rahmen, der nicht ein konkretes Thema benennt...).
    Insofern ist man als Lehrkraft nicht verpflichtet, sich an die Absprachen zu halten. Moralisch ist das natürlich mehr als fragwürdig.

    Die "Absprachen" sind auch eher in der Richtung "wahrscheinlicherer" Themen (ich weiß im Vorfeld ja nicht, welche Themen sich die anderen SuS wünschen, für welche Themen ich die am besten geeigneten Aufgaben finde (in Englisch versuche ich z.B. oft, sehr aktuell zu sein...). Und ich werde bestimmt auch nicht, wenn ich für drei SuS nur jeweils eine Prüfung erstellen muss, nur aus reiner Menschenliebe drei Prüfungen erstellen (meine Arbeitszeit ist so schon exorbitant hoch). Also kein Grund / keine Möglichkeit zum Verklagen.

    Die von Mikael zitierte Passage findet sich übrigens sehr ähnlich in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen der KMK - gilt also in etwa gleich in allen Bundesländern (wie das da umgesetzt wird, kann ich nicht sagen. Nur so viel: Kenne es ähnlich (mit ungefähren Themeneingrenzungen) aus Berlin und Bremen).

    In der mündlichen Prüfung (= 5. Prüfungsfach) kann es vielleicht sein, dass abgefragt (abgesprochen?) wird, welche Semester eher in der Prüfung thematisiert werden. Da ja sowieso mindestens über zwei Semester geprüft wird (und das letzte meist so kurz ist, dass es wenig Stoff hergibt...), wird da (wenn überhaupt) wohl nur ein Semester ausgeschlossen.
    Wenn eine solche "Semesterreduzierung" stattgefunden hat, findet sich das dann aber in erhöhten "Wissensansprüchen" in der Prüfung wieder (aka ausgleichende Gerechtigkeit).

    "Üblich" würde ich das allerdings nicht nennen (oder kennen andere das anders?).

    Zitat

    Wenn eine Bekleidungsmarke offiziell als Marke anerkannt wird, solange sie keine verfassungsfeindlichen Symbole zeigt, darf eine Hausordnung dann das Tragen dieser Klamotten verbieten?

    Nein, darf sie nicht.

    Es sei denn,

    • die Bekleidung (oder nur die Aufschrift) verstößt z.B. gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder das Sittengesetz
    • die Bekleidung ist eine konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens (der wurde oben schon einmal erwähnt, z.B. "wenn Mitschüler (...) derart bedrängt werden, dass damit erhebliche Belästigungen und Konfrontationen verbunden sind", dass es "zur Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebes unerlässlich (ist), dem Schutzanspruch der Mitschüler den Vorrang einzuräumen.")
    • die Bekleidung ist sonst irgendwie geeignet, ernsthafte Störungen bzw. Belästigungen hervorzurufen (z.B. Übertragung von Krankheitserregern oder Geruchsbelästigung bei Ungepflegtheit)

    Beispiele zur Rechtssprechung in einigen Bundesländern:
    Berlin: https://www.jurion.de/Urteile/VG-Ber…4-26/3-A-443_01
    Hessen: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/16/6/05306.pdf (dort auch zitiert: Bayern)

    In der Schule werden ja so manche Rechte der Schüler (und deren Eltern) eingeschränkt. Jeden Morgen wieder zwingen wir Schüler, sich im 45-Minuten-Takt in einem bestimmten Raum aufzuhalten und gestatten ihnen (außer in Ausnahmefällen) nicht, den Raum wieder zu verlassen (Freiheitsberaubung?). Und die Eltern dürfen auch nicht jederzeit mit ihren Sprösslingen in den Urlaub fahren.
    So viel zum Thema Grundrechte in der Schule. (Ist also nicht vergleichbar mit dem Mietrecht...)

    Schön wäre es, zu wissen, um welches Bundesland es sich handelt, denn beim Thema Hausordnungen (die in manchen Bundesländern Schulordnungen heißen - was wieder in anderen gleichbedeutend ist mit Schulgesetz) gibt es wohl hier und da Unterschiede.

    Grundsätzlich zu dieser Frage:

    Zitat

    Darf die Hausordnung etwas rechtsverbindlich verbieten, was andernorts erlaubt ist?


    Ja. An sehr vielen anderen Orten darf ich auf dem Gelände Fahrrad fahren, Schneebälle werfen, ... Das ist auf dem Schulgelände im Allgemeinen verboten, da das Verletzungsrisiko zu hoch wäre.
    Ebenso könnte ich, wenn der Schulfrieden gefährdet ist, das Tragen bestimmter Kleidungsstücke verbieten (z.B. Symbole verschiedener krimineller Gruppierungen). Und falls ein Schüler eines dieser berüchtigten T-Shirts trägt, die eigentlich eine "nichtssagende" Aufschrift haben, aber diese Aufschrift halb verdeckt, bei halb geschlossener Jacke, volksverhetzendes Gedankengut zeigt, muss ich den Schüler auffordern, die Jacke zu schließen.

    Zitat von Moebius

    Das mit den Abschlussklassen ist ein echtes Problem. Derzeit wird es bei uns gelöst, indem wir die Kurse nicht vollständig angerechnet bekommen. Für meinen vierstündigen Grundkurs bekomme ich im letzten Halbjahr also nur 3 Stunden angerechnet.


    Rechnerisch mag das so stimmen - lass das aber nicht deinen Personalrat hören. ;)
    Was ist, wenn jemand im letzten Halbjahr zu Beginn den Kurs unterrichtet, dann aber für längere Zeit erkrankt. Der hat ja tatsächlich die vier Stunden unterrichtet, aber erhält dann den Ausgleich nicht, wenn die Schüler weg sind.
    (Ich gehe davon aus, dass das in dem hoffentlich eher seltenen Fall bereits vorab geklärt war, dass nachträglich entsprechend doch die vollen vier Stunden angerechnet werden. Dann meckert hoffentlich auch nicht der Personalrat, denn eine Stunde mehr ist im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes ja durchaus möglich.)

    Grundsätzlich gilt für das Abitur:
    Bis zum Ende der letzten mündlichen Prüfung gilt der Unterricht als erteilt, danach wird jede nicht erteilte Stunde in der Q4 als Minusstunde gezählt. (Und an der Stelle ist ein findiger Stundenplaner und ein ebenso findiger Vertretungsplaner für die gesamte Schulgemeinschaft Gold wert.)

    Zum Thema "Schulausfall aufgrund von Witterungsverhältnissen": Wenn durch den Schulträger angesagt die Schule ausfällt, müssen Schüler nicht zur Schule kommen - die Lehrkräfte aber müssen (Ausnahme: schwerbehinderte Lehrkräfte). Während der Zeit in der Schule wird entweder Aufsicht geführt über Kinder, die doch gekommen sind und nicht wieder den Heimweg antreten... oder die Schulleitung findet eine andere Aufgabe im Gebäude (vielleicht mal den alten Aktenschrank ausmisten?). Das ist der einzige Fall, wo die angebotene Arbeitsleistung (man kommt eigentlich zum Unterricht, aber die SuS sind nicht da) als Erfüllung der Verpflichtung angesehen wird und keine Minusstunden entstehen. (Wer nicht kommt, hat Minusstunden - und ist eigentlich "unentschuldigt" der Arbeit ferngeblieben.)

    Früher zählte bei uns der Vertretungsplaner die Plus- und Minusstunden per Hand/Excel-Tabelle. Schließlich laufen bei dem die Informationen zusammen, der weiß, wann welche Klasse nicht da ist, dem sollte man auch (schon allein versicherungstechnisch) tunlichst mitteilen, wenn man selbst mit Schülern eine weitere Unterrichtsstunde macht, auf Wandertag geht o.ä.
    Monatlich wurde das Ergebnis dieser Aufstellung jedem Kollegen ins Fach gelegt. Man musste kontrollieren, bei Bedarf beanstanden (kam durchaus vor) und nach einer kurzen Frist galt das als akzeptiert.

    Wir haben uns dann als Kollegium aber entschieden, dieses "Verwaltungsmonstrum" abzuschaffen. Es wird nicht mehr gezählt. Die Schulleitung ist grundsätzlich verpflichtet, Buch zu führen über den Unterrichtseinsatz (auch Vertretungsstunden etc.) der einzelnen Lehrkräfte. Wir arbeiten mit einem Stunden-/ Vertretungsplan-Programm. Dort wird (fast?) alles sowieso eingegeben, was an Veränderungen so passiert. Kommt tatsächlich mal jemand von der LSchB, um die Statistik zu sehen, ist das ein Knopfdruck. Mag sein, dass das die Plus-/Minus-Stunden nicht in allen Feinheiten darstellt, aber so ungefähr passt das. Spart eine Menge Arbeit und Stress.

    Ich würde davon abraten, die Kollegen selbst (und dann auch noch über ein ganzes Halb- oder Schuljahr) zählen zu lassen. Die Definition von +/- Stunden kann von Kollege zu Kollege doch massiv abweichen - auch wenn man klare Regeln aufstellt. Es gibt in jedem Kollegium jemanden (auch im Plural), der sich sagt, dass er am Tag X mit Aufgabe Y (die eigentlich nicht zu den Plusstunden gehört) sich das Recht auf Z Plusstunden erarbeitet hat - und die dann einfach aufschreibt. Wer kann das noch kontrollieren? (Und kontrollieren ist hier nicht das Problem - das Problem ist, dass sich das ja auf die Unterrichtsverpflichtung des nächsten Jahres auswirkt. Jemand mit vielen Plusstunden unterrichtet weniger, um das auszugleichen. Bedeutet, dass jemand anderes mehr unterrichten muss (statt vielleicht eine AG zu leiten, in der bekanntermaßen weniger Korrekturen anfallen...). An der Stelle könnte das System der langfristig selbstverwalteten +/-Stunden mMn ungerecht werden.)

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