Hier kam ja schon der Hinweis auf die Kenntnis der rechlichen Rahmenbedingungen...
Wenn Kollegen nicht zusammenarbeiten wollen, kann man sie auf der Grundlage der geltenden Erlasse & des NSchG zwingen:
Zum einen müsst ihr für die Fächer jeweils ein schulinternes Curriculum haben.
Zum anderen jährlich einen Plan aufstellen, wie das "theoretische" Curriculum in dem spezifischen Schuljahr umgesetzt werden soll (ist ja ein Unterschied, ob ich (im letzten Schuljahr) viele viele Unterrichtswochen zur Verfügung habe oder (in diesem Schuljahr) das Schuljahr fast drei Monate kürzer ist.
Und an diesen Jahresplan hält man sich dann (erste Arbeit zu Thema 1 vor den Herbstferien. Zweite Arbeit zum nächsten Thema vor den Weihnachtsferien etc. -> eine "erlasslich erzwungene" Vernetzung.
Zum Thema "Rechtfertigung der schlechten Klassenarbeiten" beim Schulleiter / Betteln um Genehmigung:
Lt. Erlass gibt es nunmal die 30%-Regel. Ist das überschritten, muss (lt. Erlass) nochmal geschrieben werden, da (lt. Erlass) die Arbeit nicht gewertet wird. In Ausnahmefällen (lt. Erlass) kann die Arbeit doch gewertet werden. Die Ausnahme regelt der Schulleiter - dazu muss er die Umstände kennen & einschätzen können. Die Klassenelternschaft muss (lt. Erlass) informiert werden, die Umstände erläutert werden. Wenn dich also dein Schulleiter ausführlich begründen lässt, dann setzt er den Erlass um. Tust du das auch? Informierst du die gewählten Elternvertreter? Falls ja, dann kannst du denen gegenüber die selbe Begründung verwenden, die du auch beim SL eingereicht hast - ist also keine doppelte Arbeit...
Ja, die Kenntnis der Rahmenbedingungen hilft dir einerseits dabei, "sanften Druck" auf deine Kollegen auszuüben. Andererseits hilft dir die Kenntnis aber auch dabei, das Handeln des einen oder anderen zu verstehen (und nicht als Schikane anzusehen).