Beiträge von Djino

    Zu deinen Fragen:

    Projektwochen in Niedersachsen:
    "In jedem Schuljahrgang soll Projektunterricht gemäß Nr. 4.1 durchgeführt werden, der klassenbezogen, schuljahrgangsbezogen, schuljahrgangsübergreifend sowie schul- und schulformübergreifend organisiert werden kann." (Quelle: Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums)
    Projektwochen sind die üblichste Form, um diesen "Auftrag" zu erfüllen... Dass dabei stundenmäßig Mehrarbeit geleistet wird, wird wohl in Kauf genommen.

    Abrechnung von Schulfahrten:
    Es gab früher einmal den "Erbsenzählererlass", der aber schon vor einigen Jahren (ersatzlos) außer Kraft getreten ist. Allerdings wird immer wieder mal auf ihn Bezug genommen, es steht den Schulen wohl frei, ihn weiterhin anzuwenden. Mit Bezug auf Schulfahrten findet man da, dass bei einer mindestens fünftägigen Fahrt die Lehrkraft vier Plusstunden angerechnet bekommt. Da zählt deine eintägige Fahrt so gar nicht... (denke wenigstens daran, dir die kompletten Bus-/Bahnkosten erstatten zu lassen, die maximal 5 Euro für Eintrittsgelder und andere Nebenkosten in Rechnung zu stellen - und dann steht dir ja auch noch ein Tagegeld in Höhe von 6 Euro zu...)

    Wie läuft das an anderen Schulen?
    Es gibt Schulen, die haben eine tägliche "Kernarbeitszeit" von fünf Stunden - wer möchte, darf mehr machen (da sind es oftmals die Schüler, die viel mehr Zeit in ihr Projekt stecken möchten).
    Ausflüge sind freiwillig. Wer sich entscheidet, ein Projekt mit Ausflug zu gestalten, hat "selber Schuld".
    Interessant ist vielleicht auch der Vergleich von Projekt-Gruppengröße zu normaler Klassengröße: Wenn alle Lehrkräfte ein eigenes Projekt anbieten, werden die Projektgruppen wahrscheinlich kleiner sein als im normalen Unterricht die Klassen. Ist insofern vielleicht eine Stress-/Lautstärkenreduktion. Genausogut könnte man vielleicht zu zweit ein Projekt mit doppelt so vielen Schülern anbieten - und die Lehrer-"Pausenzeiten" (z.B. zum Zeugnisse schreiben...) individuell regeln. Weniger Arbeitszeit bei höherer Lärmbelastung. Man muss halt schauen, was einem wichtig ist.

    Zitat

    Ist es eigentlich "falsch", sich in den ersten Jahren als Leitfaden streng an die aktuellen Schulbücher zu halten?


    Ist es nicht.

    Gegenfrage: Sind bei euch an der Schule Lehrbücher eingeführt und müssen die Schüler diese kaufen? Falls ja, dann ist es falsch, sie NICHT zu verwenden... so ein Buch kostet für manche Familien ein halbes Vermögen, wenn das teuer ersparte Buch dann so gut wie gar nicht verwendet wird, erntest du zurecht den Unwillen der Eltern & Schüler.

    Zitat

    Das Kind soll jetzt doch versetzt werden, kann aber nicht ausgleichen. Und nu?


    Dann muss die Konferenz diskutieren, ob eine Nachprüfung in einem Fach (am Ende der Sommerferien bzw. direkt nach den Sommerferien) zulässig ist und ob sie zugelassen wird (etc.). Selbst wenn die Möglichkeit dann abgelehnt wird, muss sie doch (falls es um "nur" zwei Fünfen geht) besprochen und beschlossen werden.

    Passiert das nicht, muss der SL (wie bereits erwähnt) nach §43 NSchG tätig werden / Einspruch erheben. Das führt dann zu einer neuen konferenz, in der die mögliche Versetzung / Optionen diskutiert und abgesprochen werden.

    Als dieses neue/verkürzte System eingeführt wurde, hatte ich (mit Hinweis auf andere Bundesländer) als Personalrat so ein Mentorsystem vorgeschlagen. Und bekam eben die Antwort, dass ein Mentor nicht zugelassen sein soll (ein Beleg fehlt mir hier, aber ich weiß, dass es genug Nachrichten an die Schulen aus dem Kultusministerium gibt... und Ministerwort hat Erlasscharakter...)
    Man muss wahrscheinlich unterscheiden zwischen der Betreuung im "nicht-eigenverantwortlichen Unterricht" (also im hospitierten Unterricht, in dem die reguläre Lehrkraft anwesend sein muss - also durchaus Betreuung des Refs durch die Lehrkraft) und Betreuung im eigenverantwortlichen Unterricht (das ist - wie gesagt - nicht vorgesehen, in anderen BLs durchaus etabliert).

    Beim Erlassen von Stunden (aka Anrechnungsstunden) muss man beachten, dass es in Niedersachsen wesentlich weniger gibt als in anderen Bundesländern (zumindest am Gymnasium, ich weiß nicht, wie das an anderen Schulformen ist). Da hat die Schulleitung gar keine Chance, jedes (egal wie intensive) außerunterrichtliche Engagement mit Stunden zu honorieren, selbst wenn sie wollte... Bei uns läuft Referendarsbetreuung unter "Nächstenliebe" - man investiert seine Freizeit, um den (netten, liebenswerten, freundschaftlich verbundenen) Referendaren zur Seite zu stehen. Um so betroffener (weniger professionell) ist man, wenn die Ergebnisse nicht im "Idealbereich" landen...

    Die Theorie dahinter ist ja, dass man mittlerweile während des Studiums bereits mehr unterrichtspraktische Anteile absoviert hat als früher. Insofern ist (auf dem Papier...) ein Teil des Referendariats ins Studium verlagert (was natürlich auch ein Teil der Berufsorientierung ist, so dass man sich noch umentscheiden und einen anderen Abschluss machen kann...).

    Zurück zum Thema: Ja, man hat in Niedersachsen ab dem ersten Tag eigenverantwortlichen Unterricht. Zudem ist es den Schulen "untersagt", einen persönlichen Mentor (wie in anderen Bundesländern durchaus üblich) abzustellen. Trotzdem bespricht man sich natürlich mit Fachkollegen, da gibt es meist einige, die sich intensiver um Referendare kümmern als andere.
    Zusätzlich zu: Kontakt mit Schule aufnehmen, Fachcurricula & schulinterne Curricula zur Kenntnis nehmen, in der Schule verwendete Lehrwerke kennenlernen (durcharbeiten mit dem Stift in der Hand...), mit Fachobmann Kontakt aufnehmen, hoffen auf frühzeitige (und verlässliche... aber Krankheitsfälle oder Schwangerschaften lassen sich nun mal nicht planen) Unterrichtsverteilung möchte ich zusätzlich anregen: Kontakt aufnehmen mit denjenigen, die parallel im Jahrgang "mein" unterrichten! So lässt sich vielleicht die ungefähre Planung des Schuljahres "abstauben", ab und zu eine Klassenarbeit, die man parallel schreiben könnte, ...

    Zitat

    dass die Idee auf einem Elternabend, also in der Schule und in meinem Beisein, geboren wurde


    Das ist kein Problem, da Elternabende im Allgemeinen ja auf Einladung der Elternvertreter und unter Vorsitz der Elternvertreter stattfinden. (Manchmal vielleicht mehr auf dem Papier als in der Wirklichkeit, aber generell ist das (wenn ich mich recht erinnere sogar im NSchG) so festgelegt.)
    Vielleicht hilft ja tatsächlich noch einmal der eine oder andere Dank an die verschiedenen Eltern, die die Initiative ergriffen haben & etwas organisieren, was die Schule in der Form nie bieten könnte. Und wie klasse, dass sie ihre Zeit investieren, um ihren Kindern diesen besonderen Abend zu ermöglichen...

    Also, ich kann aspies Bedenken gut verstehen - aber auch problemlos ausräumen. Es gibt immer wieder Kollegen, die selbst nach jahrelanger Tätigkeit zum ersten Mal Klassenlehrer werden (das ist ja mit mancher Fächerkombination schwieriger zu organisieren) - und dann auch als "alte Hasen" Angst haben vor dem Job. Muss man aber nicht haben. Das "läuft".

    Ich selbst hatte bisher drei Mal eine 5. Klasse als Klassenlehrer. Grundsätzlich ist man in der Klasse ja auch Fachlehrer, vielleicht auch mit beiden Fächern und zusätzlich einer Verfügungsstunde. Der intensive Kontakt zur Klasse hat den Vorteil, dass man entsprechend weniger andere Klassen/Schüler/Eltern hat und dafür mehr Zeit hat, diese eine Klasse kennenzulernen und zu betreuen. Ist insofern auch stressfreier.
    Eigentlich ist man als Klassenlehrer (wenn's läuft) erst einmal nur die Person, die Elternbriefe weiterreicht, Entschuldigungen archviert, zu Beginn des Schuljahres Klassensprecher wählt & Klassenregeln aufstellen lässt. Aber ansonsten macht man halt seinen Unterricht (ist jetzt vielleicht etwas pauschal, aber die Hauptsache bleiben eben doch die Fachinhalte). Und wenn's Probleme gibt, dann gibt es die ja genauso auch im Fachunterricht. Da muss ich auch als Nicht-Klassenlehrer Schüler motivieren, unterstützen oder zur Ordnung mahnen, Elterngespräche führen etc. Und wenn ein Schüler fachliche Probleme an der Schule hat, dann verweise ich als Klassenlehrer natürlich als erstes auf den Fachlehrer (was soll man als Deutschlehrer schon über die Probleme in Mathe sagen...).

    Insofern: Alles halb so wild. Einfach auf den Job einlassen. Für alles, was passieren muss, wird es Informationen der Schulleitung oder entsprechenden Organisatoren geben. Die "To-Do-Listen" arbeitet man dann eben ab.

    Für wie lange soll denn die Abordnung sein? Abordnungen für nur ein Halbjahr unterliegen nämlich nicht der Mitbestimmung...
    Ansonsten ist ein Telefonat mit dem Bezirkspersonalrat manchmal ganz hilfreich (die können ja nur tätig werden, wenn sie wissen, was los ist...)

    Zitat von klöni

    Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, ob du eine zweite Aufsichtsperson mitnehmen durftest oder nicht.


    Wobei eine zweite Aufsichtsperson "offiziell" z.B. in Niedersachsen nur bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen "vorgeschrieben" ist - und die Definition ist eng (ich zitiere hier nur das halbwegs relevante...):

    Zitat

    Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen sind im Regelfall zwei Aufsichtsführende erforderlich. Schwierige Aufsichtsverhältnisse können z.B. vorliegen, wenn es sich um eine Schulfahrt mit Schuljahrgängen der Jahrgangsstufen 1 und 2 handelt

    Zitat

    Denn in meiner Klasse reicht die Bandbreite von geistig behindert,Lernbehindert bis zum Realschüler! Der Junge mit Down Syndrom hat den Leistungsstand eines Erstklässlers,die 4 LE Kinder sind etwa auf dem Stand 3.Klasse! Da kann ich keine gemeinsame Lektüre bearbeiten,da sie ja nicht einmal richtig lesen können.


    Je nach "Ausbildungsziel" müssen diese I-Kinder ja vielleicht auch nicht den gemeinsamen Stoff bearbeiten... aber können an einem gemeinsamen Oberthema arbeiten. Die "Regelschüler" lesen eine gemeinsame, jahrgangsangemessene Lektüre zu Thema X, die LE-Schüler erhalten ebenfalls eine (kürzere, einfachere, ...) Lektüre ebenfalls zu Thema X - und tragen ihre Erkenntnisse (was haben wir gelesen, worum ging's, ...) den Regelschülern vor, der Down Syndrom Schüler arbeitet ebenfalls an Thema X, aber eben mit Erstklässlermaterial (insofern vielleicht nicht mal eine vollständige Lektüre, sondern kürzere Arbeitsblätter etc. - und berichtet (vielleicht hat er ein Plakat erstellt) ebenfalls.
    (Wenn er schon auf dem Leistungsstand eines Erstklässlers ist - gratuliere. Ich hatte auch schon Schüler, die bis Klasse 10 nicht lesen konnten... und dann sucht man eine inhaltliche Verbindung zum Unterricht der Einführungsphase der Oberstufe... klappt nach etwas Eingewöhnungszeit besser als man manchmal denkt. Ist aber eben, wenn man vier Niveaus in einer Klasse hat, eine vierfache Vorbereitung für jede Stunde. Da sollte man sehr schnell lernen, ökonomisch auf Grundschul-/Förderschulmaterialien zurückzugreifen, sonst ist das nicht machbar...)

    Zitat

    Nach einer Übereinkunft der Kultusminister soll in diesen Fällen keine erneute Verbeamtung im Zielbundesland mehr erfolgen.


    Schade, dass auf der GEW-Seite hierfür keine Quelle angegeben ist. Auf den Seiten der KMK finde ich nur das hier: "Eine weitere Möglichkeit des Wechsels in ein anderes Land besteht für im Schuldienst eines Landes unbefristet beschäftigte bzw. beamtete Lehrkräfte im Rahmen der Einstellung." (gefunden auf der Seite zum Lehrertausch: http://www.kmk.org/bildung-schule…raustausch.html - da sind auch die relevanten Absprachen inkl. Formular verlinkt. Im Formular findet sich dieser Hinweis: "Ich nehme zur Kenntnis, dass eine besoldungs - bzw. vergütungsrechtliche Neuzuordnung (evtl. Rückstufung) entsprechend den Vorschriften des Ziellandes erforderlich werden kann." - ist mal einem Kollegen "passiert", der als Oberstudienrat in ein Bundesland gewechselt ist, dass ihn nicht als solchen (sondern nur als Studienrat) gebrauchen konnte. Der Wechsel war aber wichtig für ihn.)
    Wenn man auf den Einstellungsseiten der verschiedenen Bundesländer schaut (Links bei der KMK), dann gibt es dort auch immer wieder den Hinweis auf die Bewerbungsmöglichkeit von "außerhalb".

    Ich denke übrigens, dass bei Tausch zwischen Bremen und Bremerhaven diese KMK-Regelungen höchstens analog angewendet werden. Ist ja nur ein Bundesland. Auch in größeren Bundesländern gibt es mehrere Schulämter/Regionalabteilungen/o.ä., die unabhängig voneinander die verschiedensten Aufgaben der Schulverwaltung übernehmen.

    Versetzungen/Neuanfänge innerhalb eines Bundeslandes von Schulbehörde A zu Schulbehörde B kommen ja viel häufiger vor - vielleicht findet sich ja noch jemand, der so etwas mal gemacht/beobachtet hat & berichtet.

    Hallo,

    den einzigen KMK-Beschluss zur Übernahme von Lehrkräften, den ich finden konnte, ist dieser:


    Das hört sich doch so an, als ob es - spätestens in zwei Jahren :( - eine Freigabe geben sollte.

    Wo hast du gelesen, dass es keine Neuverbeamtung gibt?

    Dass du nach der freiwilligen Entlassung nie wieder verbeamtet werden kannst, kann ich aus diesen Internetquellen nicht herauslesen:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/beamter-auf-pr…---f144386.html
    In SH gab es das sogar explizit als Hinweis auf die mögliche Neuverbeamtung: http://www.schulrecht-sh.de/archiv/texte/e/entlassung.htm
    Im Bundesbeamtengesetz findet sich ein Hinweis auf die Folgen einer Entlassung: https://dejure.org/gesetze/BBG/39.html - da steht nichts davon, dass man nie wieder verbeamtet werrden darf.
    Allerdings gibt es Einschränkungen dabei, wer generell verbeamtet werden darf:
    z.B. Beamtenstatusgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html
    Eine Ernennung kann zurückgenommen werden: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__12.html (Und hier könnte es interessant werden: "Die Ernennung soll zurückgenommen werden, wenn nicht bekannt war, dass gegen die ernannte Person in einem Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ... erkannt worden war" - das wäre dann wohl mit Bezug auf http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__23.html Entlassungsgründe. Da steht als ein Punkt auch die Entlassung auf schriftliches Verlangen. Aber § 12 benennt als Rücknahmegrund eben nur das Disziplinarverfahren).

    Aus dem persönlichen Bekanntenkreis fallen mir spontan zwei "Fälle" ein: Eine Kollegin, die während der Probezeit die Versetzung aufgrund familiärer Gründe genehmigt bekommen hatte (in ein anderes Bundesland) sowie eine Kollegin, die direkt nach Beendigung der Probezeit um Entlassung gebeten hatte (mehr oder weniger aus gesundheitlichen Gründen) & die sich dann später in einem anderen Bundesland beworben hatte.

    Nur "Mode" wäre mir zu langweilig, weshalb ich Themen suchen würde, die in andere Bereiche "hineinragen", z.B.
    - "Mode aus Müll" (etwa Shirt aus Klopapierrollen oder Zeitungen oder Plastiktüten -> Bezug zu Umweltthemen),
    - "Sportmode" (vielleicht auch etwas kreativer für neue Sportarten, die besondere Kleidung benötigen?),
    - "Mode im Mittelalter" (o.ä.) (also geschichtlicher Bezug; vielleicht mit einem dazugehörigen Tanz vorgestellt),
    - ...

    Zitat

    Ergo geht es so oder so.


    Zustimm: An der Hälfte der Schulen, an denen ich war, hat das der Stellvertreter gemacht. Ebenfalls: Bundeslandübergreifend.
    (Macht's nicht der Stellvertreter, macht es ein Koordinator in der erweiterten Schulleitung oder sogar ein "normaler" Kollege mit entsprechender Entlastungsstundenausstattung. Letzteres ist natürlich Luxus (wenn man bedenkt, dass es viel zu wenige Entlastungs-/Anrechenstunden je Schule gibt).)

    Seit meinem Studium in "Ossiland" weiß ich, dass es nicht immer opportun ist, sich als Wessi zu outen - dass man keine Wessis wahrnimmt, könnte also am "verschworenen Club" der Ossis liegen...
    (Das reicht hoffentlich an Ost-West-Schere... können wir jetzt einfach akzeptieren, dass die Menschen da ihren Job suchen, wo es Jobs gibt (wahlweise familiäre Beziehungen, angenehme Lebensumstände aller Art, ...))

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